chen Wien geführt, ein Teilaspekt davon, und richtet sich insgesamt gegen 54 Beschuldigte. Es geht um eine ganze Reihe von Tatbeständen – Untreue, Geldwäsche, falsche Beweisaussage, Beweismittelfälschung und auch Bestechungsdelikte sind hier Gegenstand der anhängigen Untersuchungen. Es geht um Vorgänge im Zusammenhang mit der Einmietung von Linzer Finanzdienststellen in das bekannte Büro Terminal Tower.
Im Ermittlungsverfahren betreffend die Faktenkomplexe BUWOG und Terminal Tower erstattete die WKStA im Mai 2014 einen sehr umfangreichen und detaillierten Vorhabensbericht über die beabsichtigte Enderledigung, der sowohl von der Oberstaatsanwaltschaft Wien als auch der zuständigen Fachabteilung meines Hauses eingehend geprüft wurde. Im Anschluss an diese Prüfung wurde der Vorhabensbericht der genannten Staatsanwaltschaft kurzfristig zur Überarbeitung zurückgestellt, was im Hinblick auf das Ableben eines Beschuldigten notwendig geworden war.
In diesem Bearbeitungsstadium trat jedoch im Bereich des Landesgerichts für Strafsachen Wien ein Verfahrensmangel, eigentlich war es ein Zustellmangel, zutage – das ist passiert, da gibt es nichts zu beschönigen –, dessen Sanierung jedenfalls noch vor Enderledigung des Ermittlungsverfahrens unabdingbar ist. Es geht um ein Sichtungsverfahren. Es geht um die Person eines Rechtsanwaltes. Ja, die Sichtungsverfahren, die können schon auch einige Zeit in Anspruch nehmen. Ich kann da nichts tun, um das zu beschleunigen. Das ist im gerichtlichen Bereich.
Erst wenn die Sanierung dieses Mangels durch das Gericht rechtskräftig abgeschlossen sein wird, kann der überarbeitete Vorhabensbericht dann nochmals der zuständigen Fachabteilung meines Hauses vorgelegt werden. Ich gehe aber davon aus, dass über die beabsichtigte Enderledigung unter Anknüpfung an die bereits erfolgte eingehende Prüfung sehr rasch entschieden werden können wird. Ich bitte aber auch um Verständnis dafür, dass es mir eben nicht möglich ist, konkrete zeitliche Prognosen abzugeben. Auch das wäre nicht seriös. In diesem Fall wird jedenfalls der Weisen- oder Weisungsrat damit zu befassen sein.
Zu den Fragen 46 bis 55:
Ja, Gegenstand dieser Strafsache der WKStA ist der Faktenkomplex Brehmstraße. Da geht es um die Begleichung einer im Mai 2005 durch eine Werbe-GmbH gelegten Rechnung über 600 000 € durch eine „Realitätenentwicklung AG“. Und es geht um den Verdacht, dass es sich dabei in Wirklichkeit um eine Schmiergeldzahlung im Zusammenhang mit der Neuunterbringung des Zollamtes Wien in einer Immobilie der UBM in der Brehmstraße gehandelt haben könnte. Der Tatverdacht stützt sich unter anderem auch auf Protokolle von überwachten Telefongesprächen.
Die Prüfung des Vorhabensberichts der OStA Wien in dieser Causa durch die zuständige Abteilung meines Hauses wurde vor wenigen Tagen abgeschlossen. Dabei ergab sich keine Notwendigkeit einer Weisung der Fachaufsicht. Es war auch in diesem Fall daher keine Befassung des Weisenrates erforderlich.
Inhaltliche Details zu den genehmigten Vorhaben – auch hier, wie gesagt, keine Weisung – kann ich Ihnen aber aus ermittlungstaktischen Gründen und auch aus Gründen der notwendigen Persönlichkeitssphäre der Betroffenen, die geschützt werden muss, jedenfalls im jetzigen Verfahrensstadium, nicht sagen.
Ja, ich sage Ihnen nichts Neues. Ich meine, Sie machen ja durchaus Gebrauch von der Möglichkeit der schriftlichen Anfragen. Ich sage Ihnen ganz offen, dass das auch Sinn macht. Die schriftlichen Beantwortungen können dann natürlich auch da oder dort vielleicht etwas detaillierter sein. Es ist halt nicht so einfach, in knappen drei Stunden bei so vielen Fragen das Wesentliche an Information herauszufiltern, das Sie tatsächlich interessiert.
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