Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll91. Sitzung / Seite 203

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sagt: Die Vorwürfe sind falsch, sie stimmen nicht. – Niemand hat das gesagt. Niemand hat Kickl in der Sache verteidigt. Niemand hat ein Gegenargument gefunden. Entweder wissen die freiheitlichen Rednerinnen und Redner, dass alle Vorwürfe stimmen, oder sie haben einen anderen Grund, ihren Abgeordneten und Generalsekretär hier öffent­lich im Stich zu lassen. – Ich kann diese Frage nicht beantworten. (Abg. Walter Rosen­kranz: Das ist aber die einzige, die Sie nicht beantworten können!)

Es gibt vier offene Fragen. Die erste Frage ist: Warum ist der in diesem Verfahren als Verdächtiger geführte Freiheitliche Hans Weixelbaum nach wie vor Bundesgeschäfts­führer der Freiheitlichen Partei?

Die zweite Frage lautet: Wer hat die 20 Prozent vom Land Kärnten in der FPÖ kas­siert?

Die dritte Frage lautet: Wer hat die Geldkoffer und Kuverts entgegengenommen (Zwi­schenruf des Abg. Stefan), die Partei oder ihre Funktionäre hinter dem Rücken der Partei?

Und die vierte und vielleicht wichtigste Frage lautet: Wozu braucht Abgeordneter Kickl dreimal einen Strohmann, zweimal für seine Agenturbeteiligungen, einmal für den ge­heimen Kauf einer Liegenschaft? (Abg. Kickl: Falsch!) Wozu braucht er dreimal einen Strohmann?

Herr Abgeordneter Kickl, wenn Sie diese Fragen beantworten können, dann gibt es nur eine Möglichkeit: Sie melden sich jetzt zu Wort und beantworten sie! (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ. – Abg. Stefan: Untersuchungsrichter Pilz!)

Ich sage Ihnen, was die Alternative ist: Wenn Sie nicht in der Lage sind oder wenn Sie zu feig sind, diese Fragen zu beantworten (Abg. Kickl: Ich glaube, Sie haben Ihren Beruf verfehlt, Herr Pilz!), dann ziehen Sie die Konsequenz und legen Ihr Mandat zu­rück, denn dann sind Sie nicht mehr in der Lage (Abg. Kickl: Bewerben Sie sich bei der Staatsanwaltschaft!), Ihre Funktion als Abgeordneter zum österreichischen Natio­nalrat auszufüllen.

Ich fordere Sie auf, beantworten Sie diese Fragen oder treten Sie zurück! (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ. – Zwischenrufe bei der FPÖ.)

18.08


Präsident Karlheinz Kopf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. (Oh-Rufe bei SPÖ und ÖVP.)

Die Debatte ist geschlossen.

18.08.14Kurze Debatte über einen Fristsetzungsantrag

 


Präsident Karlheinz Kopf: Wir gelangen nunmehr zur Durchführung einer kurzen Debatte über den Antrag der Abgeordneten Mag. Meinl-Reisinger, dem Verfassungs­ausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 840/A der Abgeordneten Mag. Meinl-Reisinger und Kollegen betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz geändert wird, eine Frist bis 11. Oktober 2015 zu setzen.

Nach Schluss dieser Debatte wird die Abstimmung über den gegenständlichen Frist­setzungsantrag unmittelbar stattfinden.

Wir gehen in die Debatte ein.

Ich mache darauf aufmerksam, dass gemäß § 57a Abs. 1 der Geschäftsordnung kein Redner länger als 5 Minuten sprechen darf, wobei der Erstredner zur Begründung über eine Redezeit von 10 Minuten verfügt. Stellungnahmen von Mitgliedern der Bundesre-


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