Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll91. Sitzung / Seite 212

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Das heißt, dass ein Volksbegehren, das erfolgreich ist, das eine bestimmte Anzahl von Unterstützungsunterschriften hat, dazu führt, dass das Parlament die Möglichkeit hat, diese Initiative zu übernehmen, und dass es, wenn das nicht geschieht, zu einer Volks­abstimmung kommt, und dann wird allenfalls das zum Gesetz, was initiiert wurde.

Der zweite wesentliche Punkt ist, dass es eine sogenannte Veto-Volksabstimmung gibt. Das heißt, dass es die Möglichkeit gibt, dass Bürger verlangen, dass über ein be­reits im Parlament beschlossenes Gesetz eine Volksabstimmung durchgeführt wird.

Das war unser klares Konzept, wie gesagt. Das ist etwa vier Jahre her. Die Reaktion darauf war, dass ein Arbeitskreis unter der Leitung von – der leider so früh verstorbe­nen – Präsidentin Prammer eingesetzt wurde. Dort wurde ein Jahr lang über direkte De­mokratie diskutiert. Es ist nicht wirklich viel weitergegangen, aber immerhin, man hat einmal versucht, sich anzunähern.

Dann gab es einen Gesetzesvorschlag von SPÖ und ÖVP, nicht aus dem Arbeitskreis heraus, sondern einfach so. Das war sehr schwach. Da wurde eine sogenannte Bür­geranfrage erfunden, dass also hier im Nationalrat, im Rahmen der Fragestunde, An­fragen von Bürgern verlesen werden können. Das war, glaube ich, das einzig wirklich Innovative, und das war auch schon haarsträubend.

Dann hat die Opposition festgestellt – was ja nicht oft vorkommt, über die an sich sonst ja sehr, wie man auch heute wieder gehört hat, scharfen Grenzen hinweg –: Wir haben hier eine ganz andere Ansicht. Und wir haben uns auf einen Kompromissvorschlag in dem Sinne geeinigt, dass wir gesagt haben, dass am Ende eines erfolgreichen Volks­begehrens zumindest eine Volksbefragung steht. Eine Volksbefragung ist unverbind­lich. Es ist nicht das, was wir wollen, aber immerhin. Das war ein Kompromissvor­schlag, weil wir uns gedacht haben: Gut, da könnten die Regierungsparteien vielleicht mitmachen.

Dann, nächster Schritt: Die Grünen sind ausgeschert und haben dann gemeinsam mit den Regierungsparteien wieder einen neuen Vorschlag gemacht, so ähnlich wie der Oppositionsvorschlag, nur mit viel höheren Hürden, die fast nicht erreichbar sind  700 000 notwendige Unterstützungsunterschriften, damit man überhaupt zu einer Volks­befragung kommt, und eine massive Themeneinschränkung.

Zu diesem Gesetzesvorschlag gab es dann eine Begutachtung  also hier gab es dann eine Begutachtung, nicht so wie beim Durchgriffsrecht, welches wir heute hier be­schlossen haben; also wir nicht, aber Sie weitgehend –, und bei diesem Begutachtungs­verfahren ist dann herausgekommen, dass es hier natürlich noch offene Fragen gibt. Zum Glück ist dann die Wahl gekommen, und die Sache ist einmal eingeschlafen.

Nach der Wahl wurde dann aufgrund dieser Begutachtung die Feststellung gemacht: Also so kann man das nicht Gesetz werden lassen! Es muss eben weiter diskutiert werden.

Und dann kommt die Enquete-Kommission: Wiederum etwa ein Jahr lang jetzt diese Veranstaltungen, und das Ergebnis ist: Wir wollen nicht einmal mehr eine Volksbe­fragung am Ende eines erfolgreichen Volksbegehrens haben. Wir wollen einfach gar nichts, was in diese Richtung geht, nichts, was die Bevölkerung erzwingen kann, was dann letztendlich für die Bundesgesetzgebung vielleicht maßgeblich, wenn auch nicht unmittelbar verbindlich, aber doch irgendwo, sagen wir einmal, nahezu bindend sein könnte.

Das heißt, wir haben am Ende dieser Enquete-Kommission schlicht und einfach einen massiven Rückschritt – und das ist sehr enttäuschend.

Wir haben heute einen Antrag auf Durchführung einer Volksabstimmung zum Thema Durchgriffsrecht gestellt, weil wir festgestellt haben, dass da ganz massiv in die Grund-


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