Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll91. Sitzung / Seite 234

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tet, im Internet die zehn größten Geldgeber anzuführen. Schiller berichtete, dass es in der Mehrheit der deutschen Länder kein allgemeines Transparenzgebot zur Finanzie­rung von Volksbegehren bzw. Volksentscheiden gebe. In Berlin, Hamburg, Niedersach­sen und Nordrhein-Westfalen seien Spenden an Initiativen ab € 5.000,-- € auf einem Sonderkonto zu verwalten und dem Innenminister zu melden (analog zur Parteienfi­nanzierung). Einige deutsche Länder würden außerdem eine geringe Kostenerstattung gewähren, woraus sich gewisse Rechenschaftspflichten ableiten ließen. Daraus resul­tiere jedoch in der Praxis noch kein allgemeines Transparenzgebot für sonstige ange­worbene und verwendete Finanzmittel. Spenden für eine Initiative seitens öffentlicher Träger wie Parlamentsfraktionen oder Unternehmen mit öffentlichen Beteiligungen von über 25 % seien in Berlin, Hamburg und Nordrhein-Westfalen jedoch jedenfalls unzu­lässig (analog zu Parteien).

Staatliche Unterstützung der Initiativen

Damit Bürgerinnen und Bürger direktdemokratische Instrumente auch tatsächlich nut­zen können, brauchen sie Unterstützung. Juristische Unterstützung und Kostenersatz seien notwendig, um auch kleineren Initiativen die Erarbeitung von Gesetzesvorschlä­gen zu ermöglichen, erklärte Gewessler. Auch Asenbaum stellte fest, dass es von staat­licher Seite eine gewisse finanzielle Unterstützung brauche. Mayer forderte eine Kos­tenrückerstattung mit voller Transparenz, abhängig davon, wie weit eine Initiative komme.

Steiner berichtete, dass in Oberösterreich die Landesregierung interessierten Landes­bürgerinnen und Landesbürgern kostenlose Beratung über die Voraussetzungen und das Verfahren einer Bürgerinitiative zur Verfügung zu stellen habe. In der Schweiz ge­be es keine staatlichen Zuschüsse für Initiativen, so Braun Binder, denn diese gebe es dort auch nicht für Parteien. In Deutschland würden einige Länder eine geringe Kos­tenerstattung für Aufwendungen gewähren, teils für eingetragene Unterschriften beim Volksbegehren, teils für erreichte Ja-Stimmen im Volksentscheid, erzählte Schiller.

Mehr Transparenz und Information von Seiten des Staates

Einig waren sich die Expertinnen und Experten über die Bedeutung von Transparenz und Information, nicht nur für die direkte Demokratie. Information sei die Währung der Demokratie – egal, ob direkter oder indirekter, manifestierte Barth. Für die Expertinnen und Expertinnen stellten Transparenz und Information daher auch wesentliche Voraus­setzungen für sachliche Entscheidungen und Debatten über direktdemokratische Ins­trumente dar. Die Stimmberechtigten müssten in der Lage sein, sich einen unver­fälschten Willen zu verschaffen und diesen dann auch in der Abstimmung zum Aus­druck zu bringen, führte Braun Binder aus.

Um den Bürgerinnen und Bürgern sachliche Informationen zur Verfügung zu stellen, sind in vielen Staaten sogenannte Abstimmungsbücher vorgesehen. In der Schweiz wer­den diese Abstimmungsbücher mit Pro- und Kontra-Argumenten ausgestaltet und an alle Haushalte verschickt. Umfragen zufolge erfolge die Meinungsbildung der Bürger und Bürgerinnen hauptsächlich über diese Abstimmungsbücher, berichtete Mayer. Ab­stimmungsbücher sind Bußjäger zufolge auch in Liechtenstein etabliert. Gross schil­derte, dass in den kalifornischen Abstimmungsbüchern auch die verschiedenen Spon­soren und Geldgeber aufgelistet werden müssten. Diese Qualität werde in Deutschland sehr häufig noch nicht erreicht, merkte Schiller an. In den meisten deutschen Bundes­ländern müsse zu einem Volksentscheid lediglich von Amts wegen mehr oder weniger in gleichem Umfang informiert werden. Einzig in Thüringen seien Abstimmungsbro­schüren vorgesehen.

Darüber hinaus sei gemäß Barth öffentliche Informationen permanent, online und im Original von öffentlichen Stellen zur Verfügung zu stellen, damit jeder Bürger selbst


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