2.1.7 Weitere Forderungen zur Stärkung der Demokratie in Österreich
Abschaffung des Amtsgeheimnisses und Einführung eines Informationsfreiheitsgesetzes für einen transparenten Staat.
Transparenz aller Erlässe der Ministerien durch Abbildung in der RIS-Datenbank (ausgenommen im Bereich der Nachrichtendienste).
Lebenslange Politische Bildung - nicht nur als Schulfach, sondern auch in der offenen Jugendarbeit und der Erwachsenenbildung.
2.2 Begründung der Forderungen
Direkte Demokratie vs. Bürgerbeteiligung und Parlamentsausstattung?
Ziel der Enquete-Kommission zur „Stärkung der Demokratie“ war der Ausbau direktdemokratischer Instrumente und nicht die Erarbeitung anderer Formen der Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern. Diese Auffassung stützt sich nicht nur auf die bereits in der Einleitung diese Minderheitenberichts ausführlich geschilderte Entstehungsgeschichte der Enquete-Kommission, sondern auch auf den einstimmig von allen Fraktionen eingebrachten Antrag auf Einsetzung der Enquete-Kommission, welcher den Arbeitsauftrag der Enquete-Kommission auf die direkte Demokratie und damit verbundene notwendige Begleitmaßnahmen beschränkte. Lediglich im Zuge der sechsten Sitzung sollte neben der Aufwertung der parlamentarischen Arbeit auch die “Intensivierung der Kommunikation zwischen Abgeordneten und den Bürgerinnen und Bürgern“ behandelt werden. Mit dem eigentlichen Ziel der Enquete-Kommission – eine Einigung in der direkten Demokratie – haben die von den Regierungsfraktionen im Hauptbericht vorgeschlagenen Maßnahmen daher kaum etwas gemein. Im Endbericht Maßnahmen zu empfehlen, die nicht oder nur am Rande Gegenstand der Enquete-Kommission waren, erscheint den Berichtslegerinnen und Berichtslegern etwas seltsam. Da die Berichtslegerinnen und Berichtsleger aber jede Maßnahme, die einer Stärkung der Demokratie in Österreich zuträglich ist, begrüßen, verwehren sie sich nicht dagegen, sondern ergänzen und erweitern den von den Regierungsfraktionen vorgelegten Forderungskatalog vielmehr. Wenn diese Maßnahmen schon herangezogen werden, um über den fehlenden Ausbau direktdemokratischer Instrumente auf Bundesebene hinwegzutrösten, soll dies umfassend erfolgen. Die Berichtslegerinnen und Berichtsleger haben insbesondere jene Forderungen in den Forderungskatalog aufgenommen, die in der Enquete-Kommission zumindest kurz angesprochen oder diskutiert wurden. Sie werden als integraler Bestandteil einer Demokratiestärkung begriffen, viele davon werden von den Oppositionsfraktionen bereits sei Jahre eingefordert. Mit der Reform des Untersuchungsausschusses ist es bereits gelungen, in einem gemeinsamen Kraftakt eine Stärkung des Parlaments zu erreichen. Zur Belebung des Parlamentarismus braucht es jedoch mehr: erhöhte Transparenz und Zugänglichkeit für alle Bürgerinnen und Bürger, mehr Fairness in der Behandlung von Gesetzesinitiativen und eine weitere Stärkung der Kontrollrechte des Parlaments.
Bürgerbeteiligung in der Gesetzgebung ausbauen
Die Berichtslegerinnen und Berichtsleger sprechen sich insbesondere für einen weiteren Ausbau der dialogorientierten Demokratie aus. Unter „Crowdsourcing“ versteht man Modelle der Bürgerbeteiligung in der Gesetzgebung. Die Bürgerbeteiligung in der Enquete-Kommission war bereits ein erster Anfang. In einem Videobeitrag erläuterte Aitamurto der Enquete-Kommission das finnische „Crowdsourcing-Experiment“, das unter allen Fraktionen Zuspruch fand. Um bei der Novellierung eines Gesetzes die Anliegen der Bürgerinnen und Bürger berücksichtigen zu können, habe man eine Website geschaffen, wo die Bürgerinnen und Bürger ihre Anliegen und ihr Wissen einbrachten. Sie hätten gemeinsam nach Lösungen gesucht, der Input sei von Fachleuten evaluiert worden und schließlich in den Gesetzesentwurf des Umweltministeriums eingeflossen,
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