Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll91. Sitzung / Seite 242

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scher Bürgerinitiativen berechtigt war – also österreichische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger, die spätestens am 24. Oktober 2014 das 16. Lebensjahr vollendet hat­ten. Wer teilnehmen durfte, entschied das Los unter Anwesenheit eines Notars/einer Notarin. Bei der Auswahl wurde lediglich auf ein Gleichgewicht zwischen Frauen und Männern sowie eine ausgewogene Altersverteilung (über und unter 35 Jahre) geachtet.

Information der Bürgerinnen und Bürger

Damit die Bürgerinnen und Bürger auf Augenhöhe mit den Abgeordneten diskutieren konnten, musste dafür Sorge getragen werden, dass sie über ausreichend Informa­tionen zu den in der Enquete-Kommission behandelten Themen verfügten. Aus diesem Grund setzten sich die Oppositionsfraktionen für eine bestimmte Mindestinformation der Bürgerinnen und Bürger durch die Parlamentsdirektion ein. Die Bürgerinnen und Bürger erhielten vor Start der Enquete-Kommission eine zweistündige mündliche Ein­führung in das Thema der Enquete-Kommission. Vor jeder Sitzung der Enquete-Kom­mission wurden ihnen schriftliche Vorbereitungsunterlagen zum jeweiligen Sitzungsthe­ma zugesandt. Darüber hinaus erhielten sie jeweils eine Stunde vor Sitzungsbeginn eine mündliche Einführung in das jeweilige Sitzungsthema durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Parlamentsdirektion sowie die Gelegenheit, Fragen zu stellen. Wei­ters gab es zwei von der Parlamentsdirektion geladene Feedbackrunden zwischen den Bürgerinnen und Bürgern und den Fraktionssprecherinnen- und Fraktionssprechern.

Die Oppositionsfraktionen hätten sich gerne eingehender mit den Bürgerinnen und Bür­gern zur Enquete-Kommission ausgetauscht und gelegentlich selbst die Initiative zum Informationsaustausch ergriffen. Davon wurde allerdings bewusst Abstand genommen, um sich nicht dem Vorwurf der Einflussnahme auszusetzen. Bei offensichtlichen Infor­mationsdefiziten waren den Oppositionsfraktionen daher die Hände gebunden. In Hin­blick auf zukünftige Bürgerbeteiligungsprozesse empfehlen die Berichtslegerinnen und Berichtsleger daher, dass ausreichend Ressourcen zur Information und Betreuung der Bürgerinnen und Bürger sichergestellt werden.

Kritik am Beteiligungsprozess

Es zeigte sich, dass selbst die Minimalvariante der Bürgerbeteiligung durchaus eine Herausforderung für das Parlament darstellte. Die Bürgerinnen und Bürger äußerten starke Kritik am Setting der Enquete-Kommission und den Wunsch nach einem runden Tisch mit Moderation. Die Bemühungen der Oppositionsfraktionen, diesen Wünschen Rechnung zu tragen, waren allerdings nur teilweise erfolgreich. Die Regierungspar­teien erklärten sich nur zögerlich dazu bereit, alte Gepflogenheiten aufzubrechen. Ein runder Tisch konnte für die siebte Sitzung der Enquete-Kommission zwar durchgesetzt werden, eine externe Moderation wurde aber nicht zugelassen. Die Berichtslegerinnen und Berichtsleger empfehlen den Bürgerbeteiligungsprozess in Zukunft besser auszu­gestalten, so dass zwischen Bürgerinnen und Bürgern und dem Parlament ein Dialog auf Augenhöhe stattfinden kann. Zahlreiche bereits in den Ländern und Gemeinden praktizierte Formate, wie beispielsweise die sogenannten Bürgerräte (siehe Referat Dr. Manfred Hellrigl, zweite Sitzung der Enquete-Kommission am 22. Jänner 2015), könn­ten hier als Vorbild dienen und auf parlamentarische Notwendigkeiten angepasst wer­den. Überdies muss klar festgelegt und kommuniziert werden, welche Rolle die Bürge­rinnen und Bürger im Prozess einnehmen und in welcher Form ihre Beiträge Berück­sichtigung finden.

Schriftliche Schlussfolgerungen der Bürgerinnen und Bürger

Mit gewisser Hartnäckigkeit erreichte die Opposition, dass die Bürgerinnen und Bürger ihre inhaltlichen und prozeduralen Schlussfolgerungen zur Enquete-Kommission für den Bericht zur Enquete-Kommission selbst verfassen konnten. Festgelegt wurde, dass es sich dabei um eine gemeinsame schriftliche Äußerung aller Bürgerinnen und Bürger


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