Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll91. Sitzung / Seite 246

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Sie fordern – das fand ich dann besonders lustig – neben der Abschaffung der Amts­verschwiegenheit das Fach „Politische Bildung“. Auch das steht im Regierungspro­gramm. Im Endergebnis fordern Sie also nicht sehr viel, wenn es um die Maßnahmen geht, die dazu dienen sollen, Transparenz und Information zu schaffen, nämlich lauter Dinge, die schon im Regierungsprogramm stehen. Jetzt können wir sagen, großartig, was im Regierungsprogramm steht, aber dass das das Endergebnis der Enquete-Kom­mission auf der Ebene sein soll, ist doch ein bisschen wenig.

Was die andere Situation betrifft, nämlich die wirklich direkte Mitbestimmung, ist auch nicht viel weitergegangen. Sie kennen den Wunsch der Bevölkerung, Sie haben alle die Stellungnahmen der Bürgerinnen und Bürger, die dabei waren, gelesen. Sie fordern ganz klar in einem Kompromiss, den diese acht Bürgerinnen und Bürger ausverhandelt haben, wie sie auch zu uns gesagt haben, dass es nach einem erfolgreichen Volksbe­gehren, dem das Parlament nicht entspricht, eine Volksbefragung geben soll. Das wis­sen Sie. Wenn man sich jetzt Ihren Mehrheitsbericht anschaut, sieht man, dass das da­rin auch nicht vorkommt. Das heißt, Sie haben in beiden Bereichen keine entsprechen­den Neuerungen eingebracht.

Herr Kollege Gerstl, Sie sagen, es gab so viele negative Stellungnahmen zu diesem ursprünglichen Kompromiss. – Ich finde ja grundsätzlich schon skurril, dass wir hier in eine Enquete-Kommission gegangen sind ausgehend von einem Kompromiss, hinter den wir jetzt zurücktreten. Sie sind ja nicht einen Schritt vorgegangen, Sie sind einen Schritt zurückgegangen. Sie sagen, das liegt an den Stellungnahmen – Bundespräsi­dent, Verfassungsgerichtshof und so weiter –, aber ich weiß, dass es negative Stel­lungnahmen gab, die man unterschiedlich auslegen kann. Ich bin der Meinung, dass man trotzdem klare Ergebnisse schaffen kann.

Nichtsdestotrotz haben wir in der Enquete-Kommission so viele positive Stellungnah­men genau zu diesem Modell gehört, also zumindest quantitativ überwiegen sie, und in qualitativer Hinsicht will ich sie jetzt nicht beurteilen. Es hat jedenfalls auch sehr, sehr viele positive Stellungnahmen gegeben.

Das Ergebnis Ihres Mehrheitsberichts soll jetzt diese Länderermächtigung sein. Ich ha­be schon in der Enquete-Kommission Demokratie gesagt, dass ich das nicht unbedingt für einen großen Vertrauensbeweis der Bevölkerung gegenüber halte, aber noch schö­ner war, was Professor Öhlinger gesagt hat. Er hat nämlich richtig gesagt: Worüber soll man denn dann in den Ländern abstimmen? Zum Beispiel über das Baurecht? Das sind im Wesentlichen technische Vorschriften, die wahrscheinlich nicht unbedingt zur direkten Demokratie passen.

Man könnte über das Grundverkehrsrecht abstimmen lassen, das zu 90 Prozent von EU-Recht determiniert ist. Wir könnten über das Krankenanstaltenrecht, das, wie Sie genau wissen, Bundesgrundsatzgesetzgebung und nur Ausführungsgesetzgebung in den Ländern ist, abstimmen. Die Leute könnten über Fischereirecht und Tanzschul­recht abstimmen. Er hat mit den Worten geendet: Sie finden kaum ein Thema auf Lan­desebene, das die Bevölkerung wirklich bewegt. – Das ist das, was Professor Öhlinger gesagt hat. (Abg. Wittmann: … Jugendschutzgesetz!)

Herr Kollege Wittmann, wenn Sie die Abstimmung über das Jugendschutzgesetz in den Bundesländern als den großen Erfolg dieser Enquete-Kommission titulieren, tut es mir leid. Das ist Ihre Meinung, meine ist es nicht. Das kann es nicht sein.

Ich bin schon der Meinung, dass die Bundesländer diese Möglichkeiten haben sollten, ich bin auch der Meinung, dass Crowdsourcing ermöglicht werden sollte, aber ich glau­be, als Endergebnis für diese Enquete-Kommission ist das wirklich sehr, sehr wenig.

Was im Endeffekt mit diesem Experiment passiert ist, ist, dass Sie in einer Enquete-Kommission darüber diskutiert haben, wie man die Mitbestimmung weiterentwickeln kann.


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