Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll91. Sitzung / Seite 260

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Wenn man dann einen klimabesorgten und autofeindlichen Referenten hat, dann braucht der theoretisch nur abzuwarten, bis er entsprechende Werbeflächen hat, und dann kann er endlich die Geschwindigkeitslimitierungen des Ortsgebiets bis in alle „Unend­lichkeit“ – unter Anführungszeichen – ausdehnen. Ob wir das wirklich wollen, ob wir wirk­lich die Autofahrer, die wir beim Geld täglich melken, auch noch bei der Geschwindig­keit entsprechend limitieren wollen, das stelle ich einmal anheim.

Ansonsten ist diese Novelle gut, vielleicht kann man den Punkt mit den Werbetafeln bei der Geschwindigkeit noch einmal überdenken und in einer der nächsten Novellen wie­der bereinigen. – Danke schön. (Beifall bei der FPÖ.)

19.55


Präsident Ing. Norbert Hofer: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Willi. – Bitte.

 


19.55.21

Abgeordneter Georg Willi (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Minister! Meine Damen und Herren! Die Straßenverkehrsordnungs-Novellen gehören zum parla­mentarischen Alltag – ungefähr so wie das Zähneputzen. Alle paar Jahre gibt es ein bis zwei Novellen; jetzt sind wir also bei der 27. Natürlich stehen da Dinge drinnen, die sinnvoll sind, daher werden wir dieser Novelle auch im Großen und Ganzen zustim­men, weil es primär um Verbesserungen für behinderte Menschen geht.

Rein rechtsstaatlich finde ich es bedenklich, wenn ein an sich wichtiges Gesetz, das nämlich alle Verkehrsteilnehmer betrifft, alle Jahre verändert wird, weil der Transport der Neuerungen an die Rechtsunterworfenen eigentlich immer stattfinden müsste. Wenn wir also heute die Führerscheinprüfung machen müssen, ich würde sagen, dann fallen wir fast alle durch, weil wir es nicht mehr wissen. – Das ist also heikel.

Jetzt gehe ich aber auf die Punkte ein, die wir kritisch sehen. – Das Gute wurde schon hervorgehoben.

Kritisch finde ich Folgendes: Wenn man, damit sich unsere Behinderten, vor allem die Sehbehinderten und von ihnen vor allem die großen, nicht ihre Birne anhauen, weil eine Verkehrstafel zu tief ist, sagt, man geht mit der lichten Höhe auf 2,20 Meter, dann ist das richtig; aber das gilt nur für die neuen Tafeln. Es gibt also keine Pflicht der Überprüfung, ob die anderen Tafeln hoch genug sind. Es wird also lange dauern, bis alle Tafeln auf einer lichten Höhe von 2,20 Meter sind.

Das Zweite ist: Haben Sie den Eindruck, dass wir in Österreich zu wenig Werbung ha­ben? – § 84, der verändert wird, ist ein Werbeparagraph. Wir haben heute nämlich die Bestimmung, dass man nur im Ortsgebiet werben darf – mit der Ausnahme von Wer­bung, die der Verkehrssicherheit dient. Das sind diese großen Plakate, auf denen zum Beispiel Motorradfahrer ersucht werden, an ihren Schutzengel zu denken und langsa­mer zu fahren. Das ist außerhalb des Ortsgebietes erlaubt, alles andere nicht.

Jetzt gab es den Anlassfall eines Sportstadions im Zillertal außerhalb des Ortsgebie­tes. Darauf war eine Werbung angebracht, das war nicht möglich und das wollte man sanieren. Doch anstatt für diesen Anlassfall irgendetwas Einfaches zu machen, sagt man, dass man wieder werben darf, wenn außerhalb des Ortsgebietes eine ortsähnli­che Struktur ist. Was wird die Folge sein? – Grundstücke, die Bauland, aber noch un­bebaut sind – davon gibt es genug –, eignen sich wunderbar zum Geldverdienen, indem man zulässt, dass dort Werbetafeln aufgestellt werden. Ich sehe schon die Frau Bürgermeisterin mit Ansuchen konfrontiert, dass man auch in ihrer Gemeinde außer­halb des Ortsgebietes in ortsähnlichen Strukturen werben können soll – und das will ich nicht! Ich will eine schöne Landschaft, in der ich nicht ständig auf Werbetafeln schauen muss. (Zwischenrufe der Abgeordneten Auer und Pirklhuber.)

 


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