Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll91. Sitzung / Seite 264

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le der Fahrbahn der jeweiligen Straße. Der Verkehr ist hier durch die allgemeine Fahr­ordnung sowie durch die sonstigen Bestimmungen zum Fahrzeugverkehr eindeutig, sicher und praxisgerecht geregelt. Jede Sonderregelung kann hier nur zu Missver­ständnissen, Rechtsunsicherheit und zur Gefährdnung von Verkehrsteilnehmer_innen führen.

Ad V

Hier liegt eine Überregulierung der Bestimmungen für das Gehen vor. Die Regelung von Konflikten innerhalb des Fußgängerverkehrs kann der Selbstorganisation der Bür­ger_innen überlassen werden.

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Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu einer Stellungnahme hat sich Herr Bundesminis­ter Stöger zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Bundesminister.

 


20.02.30

Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie Alois Stöger, diplômé: Herr Präsident! Hohes Haus! Ich sage es immer wieder und möchte es heute wieder erwähnen: Mobilität ist die äußere Form von Freiheit für Menschen. Wenn wir die 27. Novelle zur Straßenverkehrsordnung machen, dann sagen wir, dass wir auch Men­schen, die Behinderungen haben, die eingeschränkte Bedingungen haben, unterstüt­zen, im öffentlichen Raum mobil zu sein. Daher entwickeln wir auch die Straßenver­kehrsordnung weiter. Ich denke, dass das wichtig ist, die Straßenverkehrsordnung an gegebene Veränderungen oder an gegebene Verhältnisse anzupassen.

Wir haben uns lange auseinandergesetzt. Ich habe Folgendes auch im Ausschuss ge­sagt und sage es hier bewusst noch einmal: Wir haben sichergestellt, dass wir mehr Rechtssicherheit im Zusammenhang mit Werbetafeln haben werden. Die Bezirksver­waltungsbehörden kennen die Verhältnisse vor Ort; diese haben zu entscheiden. (Zwi­schenruf des Abg. Pirklhuber.) Ich denke, es geht nicht nur im reinen Ortsgebiet, weil die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister sonst unter Druck kommen würden, das Ortsgebiet auszuweiten. Es geht nämlich darum, dass die Bezirksverwaltungsbehörden hier entsprechend den örtlichen Verhältnissen die Entscheidungen treffen können.

Drittens bin ich immer bereit, wenn wir Vorgaben haben, die der Praxis nicht entspre­chen, dass wir darüber diskutieren – zum Beispiel bei den Sondertransporten. Da ha­ben wir einen Beitrag dazu geleistet, dass wir hier rechtspraktischere Vorgangsweisen und damit mehr Rechtssicherheit zustande bringen.

Insgesamt geht es darum, an die Mobilität der Menschen anzupassen. Das tun wir mit diesem Gesetz. – Danke für Ihre Zustimmung. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

20.04


Präsident Ing. Norbert Hofer: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Hakel. – Bitte.

 


20.04.43

Abgeordnete Elisabeth Hakel (SPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ja, wir haben es heute schon ein paarmal gehört, im letzten Verkehrsausschuss war es ein besonderer Punkt, als es in der Debatte rund um die Straßenverkehrsordnung darum gegangen ist, dass man für die Verkehrsteilneh­merinnen und Verkehrsteilnehmern eine notwendige Rechtssicherheit schafft, wenn sie mit dem Behindertenausweis unterwegs sind.

Das betrifft eben die Geschichte, dass man eine Fußgängerzone auch mit dem Auto befahren darf, wenn sich dort Arztpraxen, Therapiezentren, Ambulatorien oder Ähnli-


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