Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll91. Sitzung / Seite 266

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diese Menschen mehr Rücksicht nehmen und das möglichst gemeinsam. – Ich sage Ihnen allen Danke. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Heinzl.)

20.09


Präsident Ing. Norbert Hofer: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Ing. Schellenbacher. – Bitte.

 


20.10.01

Abgeordneter Ing. Thomas Schellenbacher (FPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Geschätztes Hohes Haus! Sehr geehrte Kollegen! Ich kann be­züglich dieser 27. StVO-Novelle nur bestätigen, dass es der richtige Schritt in die rich­tige Richtung ist, weil es den Menschen hilft, die diese Hilfe am meisten benötigen. Es ist Mobilität, die Lebensqualität bringt, und all die Vorteile für diese nach § 29b begüns­tigten Personen helfen wirklich.

Ich möchte aber als Verkehrstechniker trotzdem auch konstruktive Kritik üben. Und zwar bin ich der Meinung, dass diese Novelle einiges zusätzlich hätte reparieren kön­nen. Da möchte ich den § 48 Abs. 5 und den § 48 Abs. 1a der StVO ansprechen. Da wird reglementiert, von welchen Verkehrszeichen wir sprechen. Wir sprechen von sta­tischen Verkehrsschildern, wir sprechen von optischen, glasfasertechnischen Ver­kehrsschildern und wir sprechen von den Elementen der LED-Technik, also von elek­tronischen Elementen.

Im § 48 Abs. 5 werden die Mindesthöhen für die Durchfahrt vor Tunnelportalen gere­gelt. Aus meiner Sicht hätten wir das dahingehend reparieren müssen: In diesem Para­graf steht, dass die Verkehrszeichen nicht über 5,50 m montiert werden dürfen, mit der Ausnahme, wenn das eben eine Ausnahme darstellt oder wenn diese Verkehrszeichen beleuchtet sind. Aber zu dem § 48 Abs. 1a: Ein optisches Glasfaser- oder ein LED-Ver­kehrszeichen ist nicht beleuchtet, es ist selbstleuchtend. Ich stelle mir die Frage, ob es da überhaupt eine Rechtssicherheit gibt, dass diese ordnungsgemäß angekündigt sind, damit das auch bei reduzierten Höchstgeschwindigkeiten, wo bei IG-Luft oder bei VBA-Anlagen gestraft wird, eine Rechtssicherheit hat. – Das ist meine erste Kritik.

Die zweite Kritik betrifft – auch vom Kollegen Willi angesprochen – diesen § 84 Abs. 5, wo früher Außenwerbung geregelt war: nur im Ortsgebiet, ausschließlich mit Sonder­nutzungsverträgen bei den Straßenbetreibern, mit Bauverhandlung, mit Verkehrsver­handlung. Obwohl ich für die Werbeindustrie bin, weil sie die Wirtschaft belebt, bin ich der Meinung, dass es unter Umständen ein Schnellschuss ist, das Bauland einfach als Kriterium außerhalb des Ortsgebietes heranzuziehen, und unbedungen der erlaubten Höchstgeschwindigkeit da sozusagen etwas in Gang zu setzen, halte ich für bedenk­lich. Das sollte man sich noch einmal überlegen, denn ich glaube, da gibt es bessere Lösungen.

Es sollten auch die Verkehrsflächen miteingebunden werden. Jedenfalls ist es nicht nur vielleicht nicht schön, Herr Kollege Willi, sondern jedenfalls verkehrsbeeinflussend und damit ein sicherheitstechnischer Aspekt. Daher würde ich bitten, dass man darüber noch einmal nachdenkt. – Danke schön. (Beifall bei der FPÖ.)

20.13


Präsident Ing. Norbert Hofer: Als nächster und vorerst letzter Redner in dieser De­batte gelangt Herr Abgeordneter Keck zu Wort. – Bitte.

 


20.13.43

Abgeordneter Dietmar Keck (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Da­men und Herren! Man kann es nicht oft genug sagen: Wir haben mit der 27. Novelle der Straßenverkehrsordnung einige Neuerungen auf den Weg gebracht, die vor allem Verbesserungen für Menschen mit Behinderung bedeuten.

 


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