Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll91. Sitzung / Seite 267

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Es geht dabei vorrangig darum, Erschwernisse für Menschen mit Behinderungen – ins­besondere für Menschen mit Sehbehinderungen – zu beseitigen, die teilweise immer noch als unbefriedigend empfunden wurden. Den rechtlichen und tatsächlichen Situa­tionen von Menschen mit Behinderungen wird mit dieser Novelle Rechnung getragen.

Meine Damen und Herren, es kam beispielsweise immer häufiger vor, dass Leiteinrich­tungen für Menschen mit Sehbehinderungen durch abgestellte Fahrzeuge oder Gegen­stände blockiert wurden. In diesen Fällen war es nicht möglich, zweifelsfrei gesetzliche Handhaben für eine Bestrafung beziehungsweise für eine Entfernung anzuwenden. Durch ein explizites Halte- und Parkverbot wird nun die Benützbarkeit von Leiteinrich­tungen für Menschen mit Sehbehinderungen sichergestellt und durch die Entfernung von Fahrzeugen oder Gegenständen, die diese Benützbarkeit beeinträchtigen, auch er­möglicht.

Zur Erleichterung für Menschen mit Sehbehinderung wird weiters eine Mindesthöhe für die Anbringung von Straßenverkehrszeichen vorgesehen, wenn diese im Bereich von Fußgängerflächen angebracht sind. Somit werden auch diese rechtlichen Unklarheiten durch diese vorliegende Novelle beseitigt.

Diese Maßnahmen kommen österreichweit zirka 340 000 Menschen mit Sehbehinde­rungen zugute. Außerdem, meine Damen und Herren, soll Menschen mit Behinderun­gen der Zugang zu in Fußgängerzonen gelegenen Arztpraxen, Ambulatorien, Thera­pieeinrichtungen und Ähnlichem erleichtert werden. Dazu wird die Möglichkeit ge­schaffen, den Inhabern von Ausweisen gemäß § 29b der StVO dauernd oder zu be­stimmten Zeiten das Befahren von Fußgängerzonen zu gestatten.

Sie sehen also, meine Damen und Herren, mit diesen Gesetzesänderungen wird ei­nerseits eine rechtliche Lücke geschlossen und andererseits wird Personen mit Behin­derungen der Besuch von Ärzten und ähnlichen Institutionen erleichtert.

Es ist eine gute Sache, die da gemacht wurde, und sie wird hoffentlich die Zustimmung aller Fraktionen finden. (Beifall bei der SPÖ.)

20.15

20.15.10

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht die Frau Berichterstatterin ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir kommen jetzt zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in 786 der Beilagen.

Hiezu liegt ein Zusatzantrag der Abgeordneten Pock, Kolleginnen und Kollegen vor.

Weiters haben die Abgeordneten Willi und Deimek jeweils ein Verlangen auf getrennte Abstimmung hinsichtlich Ziffer 12a eingebracht.

Ich werde daher zunächst über den erwähnten Zusatzantrag, dann über den von den Verlangen auf getrennte Abstimmung betroffenen Teil und schließlich über die restli­chen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.

Die Abgeordneten Pock, Kolleginnen und Kollegen haben einen Zusatzantrag betref­fend die §§ 7, 12, 19, 68 und 76 StVO eingebracht.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die sich dafür aussprechen, um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit und damit abgelehnt.

Wir kommen zur getrennten Abstimmung über Ziffer 12a in der Fassung des Aus­schussberichtes.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die sich für diesen Teil des Gesetzentwurfes aussprechen, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mehrheitlich angenommen.

 


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