Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll91. Sitzung / Seite 273

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der Antrag keine Substanz und es gibt keine Begründung dafür. Es gibt einen Schen­gen-Raum, es wird kontrolliert, die Kontrollen sind erfolgreich. (Abg. Hafenecker: Das sehen wir eh, wie das funktioniert!) Es machen weder die Zäune und die Grenzkon­trollen und die Abschottung Sinn, noch auch, dass Sie einen Sündenbock suchen. Aber es ist nicht der rechte Zeitpunkt für Hetze, nur weil zwei Landtagswahlen vor der Tür stehen (Abg. Hafenecker: Wer betreibt Verhetzung? Herr Kollege, ich bitte um mehr Seriosität!), vor allem nicht in der Verkehrspolitik. – Danke schön. (Beifall bei den NEOS.)

20.35


Präsident Ing. Norbert Hofer: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Anto­ni. – Bitte.

 


20.35.08

Abgeordneter Konrad Antoni (SPÖ): Sehr geschätzter Herr Präsident! Herr Bun­desminister! Auch ich möchte ganz kurz zum Tagesordnungspunkt 6 Stellung nehmen. Der Antrag 578/A(E) betreffend Kfz-Kontrollen an Ostgrenzen bezieht sich vor allem auf die im Bericht der Bundesanstalt für Verkehr „über technische Unterwegskontrol­len“ in Österreich „im Jahr 2013“ enthaltene Einsatzstatistik. Das BMVIT wird im ge­genständlichen Antrag auch diesbezüglich aufgefordert, sich verstärkt für Unterwegs­kontrollen von Kraftfahrzeugen mit nichtösterreichischen Kennzeichen zu den östlichen Nachbarstaaten einzusetzen. Aufgrund der Einsatzstatistik wird von den Antragstellern gefolgert, dass bei Fahrzeugen aus Drittstaaten überdurchschnittlich häufig schwere technische Mängel festgestellt wurden und somit ein hohes Verkehrsrisiko besteht.

Sehr geschätzte Damen und Herren, hierzu möchte ich festhalten, dass eine Anhaltung von Fahrzeugen ausschließlich aufgrund des im vorliegenden Antrag angeführten Kri­teriums, sprich des nichtösterreichischen Kennzeichens, im klaren Widerspruch zu den rechtlichen Bestimmungen über die Durchführung technischer Unterwegskontrollen, dies auch im Hinblick auf die Problematik mit dem Verbot systematischer, regelmäßi­ger Personenkontrollen an EU-Binnengrenzen, steht, denn gemäß § 58 Abs. 2a des KFG sind Fahrzeuge unabhängig ihrer Herkunft einer technischen Prüfung an Ort und Stelle, also einer technischen Unterwegskontrolle, zuzuführen. Und gemäß Art. 8 der Richtlinie 2014/47/EU vom 3. April 2014 über die technische Unterwegskontrolle haben die Prüfer bei der Auswahl eines Fahrzeuges für die besagte Unterwegskontrolle und der anschließenden Durchführung der Kontrolle jegliche Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit des Fahrzeugführers oder aufgrund des Landes, in dem das Fahr­zeug zugelassen oder in Betrieb genommen wird, zu unterlassen.

Abschließend möchte ich noch festhalten und erwähnen, dass eine Anhaltung von Fahrzeugen nur aufgrund eines nichtösterreichischen Kennzeichens unnötigerweise Kon­trollkapazitäten binden und sowohl im Bereich der Effizienz als auch im Bereich der Ef­fektivität die technischen Unterwegskontrollen beeinträchtigen würde. Aus diesen ge­nannten Begründungen werden wir von unserer Seite dem negativen Ausschussbericht unsere Zustimmung geben. – Danke. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Hafenecker: Wie ist das jetzt bei den Schleppern?)

20.37


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dr. Walser. – Bitte.

 


20.38.05

Abgeordneter Dr. Harald Walser (Grüne): Herr Präsident! Herr Minister! Hohes Haus! Ich möchte noch einmal für den Vorschlag des Kollegen Willi bezüglich einer Alpen­transitbörse eine Lanze brechen. Eigentlich müsste die ÖVP ja jubeln, Kollege Otten­schläger, denn es handelt sich um ein marktwirtschaftliches Instrument. Es handelt sich um ein Instrument, das im besten Sinne des Wortes Steuerung ist und nichts vor-


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