behaltes für Jugendliche. Dem Antrag, wonach der Krankenhausselbstbehalt für Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr abzuschaffen ist, ist mit nachfolgender Begründung zuzustimmen: Kinder und Jugendliche bis zum abgeschlossenen 18. Lebensjahr befinden sich überwiegend in Abhängigkeit von ihren Eltern beziehungsweise Erziehungsberechtigten.
Im Zeitalter steigender Lebenshaltungskosten stellen nicht vorhersehbare Kosten einen besonderen Kostenfaktor dar, dies insbesondere für Alleinverdiener. Sowohl Krankheiten als auch deren Heilungsdauer sind nicht vorhersehbar und damit finanziell nicht planbar. Private Zusatzkrankenversicherungen für Jugendliche und Kinder entsprechen nicht der Regel und sind aufgrund anderweitiger finanzieller Belastungen nur wenigen Familien möglich.
Das Finanzierungsproblem diverser Krankenhäuser kann mit der Leistung von Selbstbehalten nicht verkleinert werden. Dem Antrag ist somit zuzustimmen. – Danke.
21.58
Präsidentin Doris Bures: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Wünscht die Berichterstatterin oder der Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.
Somit kommen wir zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme.
Wir gelangen nun zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 11: Antrag des Familienausschusses, seinen Bericht 706 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.
Ich weise den Antrag 1194/A(E) dem Gesundheitsausschuss zu.
Wir kommen jetzt zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 12: Antrag des Familienausschusses, seinen Bericht 707 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.
Ich weise den Antrag 894/A(E) dem Gesundheitsausschuss zu.
Bericht des Rechnungshofausschusses betreffend den Bericht des Rechnungshofes Reihe Bund 2014/13 (III-111/717 d.B.)
Präsidentin Doris Bures: Damit gelangen wir zum 13. Punkt der Tagesordnung.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Als Erste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Mag. Becher. – Bitte.
22.00
Abgeordnete Mag. Ruth Becher (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Präsident des Rechnungshofes! Dieser Bericht behandelt auch die Strukturreform der Bezirksgerichte. Diese wurde 2012 eingeleitet, wobei die Ziele vor allem eine Verbesserung in der Qualität der Rechtsprechung und des Bürgerservices und neben administrativen Erleichterungen auch die Erzielung von Synergieeffekten waren, wobei die Anzahl der Bezirksgerichte reduziert werden sollte.
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