Ich meine, da sind wir als Gesetzgeber gefragt. Da müssen wir eben das Aktienrecht ändern, damit endlich einmal das unternehmerische Risiko anders definiert wird. Wir als Gesetzgeber sind auch gefordert, um ein besseres Beteiligungsmanagement der Republik auf professionelle Beine zu stellen. Wir sitzen da ja auch drinnen in den Aufsichtsräten, mit Staatskommissären – das kennen wir aus der Hypo Alpe-Adria – oder Republikvertretern. Ich meine, die fahren mit uns Schlitten! Wir werden teilweise als Republikvertreter schlecht informiert oder lassen uns ins Bockshorn jagen. Ich bin ja nicht dabei, ich kriege es ja nur über ein Eck geschildert.
Der Rechnungshof macht ja auch den Vorschlag – da habe ich jetzt eine parlamentarische Anfrage gestellt –, der Herr Staatssekretär Mahrer ist ja dem durchaus wohlgesonnen, ein professionelles Beteiligungsmanagement nicht nur beim Verbund, sondern auch bei anderen Unternehmungen zu installieren, damit die Interessen der Republik und der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler besser gewahrt werden und endlich Schluss ist mit diesem Halbe-Milliarde-Versenken. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen sowie des Abg. Hable.)
22.13
Präsidentin Doris Bures: Als Nächste zu Wort gemeldet: Frau Abgeordnete Schenk. – Bitte.
22.14
Abgeordnete Martina Schenk (STRONACH): Frau Präsidentin! Herr Rechnungshofpräsident! Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren! Ja, die Rechnungshofberichte sind Garant dafür, dass es auch zu später Stunde hier nicht uninteressant und fad wird, wie die vorhergehenden Wortmeldungen gezeigt haben. (Zwischenruf des Abg. Jarolim.)
Ich beziehe mich in meinem Redebeitrag auf das Kapitel „Gewährung von Landesbeiträgen zur Verhinderung und Beseitigung katastrophenbedingter Schäden“. Da hat der Rechnungshof geprüft, es wurden Mängel festgestellt. Ich möchte sie kurz zusammenfassen; man kann diese Mängel auf fast alle oder viele Berichte anwenden. Es wird von der Zersplitterung der Kompetenzen gesprochen, es fehlt ein Gesamtüberblick. Es ist auch ein Föderalismusproblem, das der Rechnungshof ortet. – Ich zitiere aus dem Bericht:
„Die Abwicklung der Bundeszuschüsse an Gemeinden erfolgte durch das Land, das allerdings keine vertieften Prüfungen der Einhaltung der Fördervoraussetzungen durchführte. So meldeten einige Gemeinden entgegen den Vorgaben des BMF an Stelle der tatsächlich getätigten Ausgaben bloße Schadensschätzungen, ohne dass dies Korrekturen seitens des Landes zur Folge hatte.“
Also das, meine sehr geehrten Damen und Herren, zeigt als plakatives Beispiel auf, was der Rechnungshof hier auch festgestellt hat: ein weiteres Beispiel von Kompetenzzersplitterungen, wo der Rechnungshof immer wieder eingefordert hat, dass es da Vereinfachungen geben muss und diese auch umgesetzt werden müssen.
Zum Katastrophenschutz möchte ich an dieser Stelle noch eines anmerken, weil es gerade in den letzten Tagen und Wochen auch sehr wichtig ist, das hier anzusprechen, vor allem, wenn man sich die finanzielle Ausstattung des Bundesheers, der Polizei ansieht. Da hat es ja Einsparungen gegeben. Das Bundesheer wird ja fast zu Tode gespart. Es gibt keine Geländefahrzeuge mehr, keinen Treibstoff. Wie man da einen Katastropheneinsatz machen soll, das frage ich mich auch. Und bei der Polizei gehen jetzt viele Überstundenkosten eben für die Flüchtlingsbetreuung drauf.
Wir sollten uns in diesem Zusammenhang – das habe ich vorhin eben angesprochen und möchte jetzt konkret werden – auch überlegen, den Katastrophenschutz neu zu definieren, nämlich angesichts des Flüchtlingsstroms. Es kommen nicht nur Tausende, sondern Hunderttausende auf uns zu. Und wenn ich daran erinnern darf: Es wurde in
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