Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll91. Sitzung / Seite 301

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Ich meine, da sind wir als Gesetzgeber gefragt. Da müssen wir eben das Aktienrecht ändern, damit endlich einmal das unternehmerische Risiko anders definiert wird. Wir als Gesetzgeber sind auch gefordert, um ein besseres Beteiligungsmanagement der Republik auf professionelle Beine zu stellen. Wir sitzen da ja auch drinnen in den Auf­sichtsräten, mit Staatskommissären – das kennen wir aus der Hypo Alpe-Adria – oder Republikvertretern. Ich meine, die fahren mit uns Schlitten! Wir werden teilweise als Republikvertreter schlecht informiert oder lassen uns ins Bockshorn jagen. Ich bin ja nicht dabei, ich kriege es ja nur über ein Eck geschildert.

Der Rechnungshof macht ja auch den Vorschlag – da habe ich jetzt eine parlamenta­rische Anfrage gestellt –, der Herr Staatssekretär Mahrer ist ja dem durchaus wohlge­sonnen, ein professionelles Beteiligungsmanagement nicht nur beim Verbund, sondern auch bei anderen Unternehmungen zu installieren, damit die Interessen der Republik und der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler besser gewahrt werden und endlich Schluss ist mit diesem Halbe-Milliarde-Versenken. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen so­wie des Abg. Hable.)

22.13


Präsidentin Doris Bures: Als Nächste zu Wort gemeldet: Frau Abgeordnete Schenk. – Bitte.

 


22.14.06

Abgeordnete Martina Schenk (STRONACH): Frau Präsidentin! Herr Rechnungshofprä­sident! Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren! Ja, die Rechnungshofberichte sind Garant dafür, dass es auch zu später Stunde hier nicht uninteressant und fad wird, wie die vorhergehenden Wortmeldungen gezeigt haben. (Zwischenruf des Abg. Jarolim.)

Ich beziehe mich in meinem Redebeitrag auf das Kapitel „Gewährung von Landesbei­trägen zur Verhinderung und Beseitigung katastrophenbedingter Schäden“. Da hat der Rechnungshof geprüft, es wurden Mängel festgestellt. Ich möchte sie kurz zusammen­fassen; man kann diese Mängel auf fast alle oder viele Berichte anwenden. Es wird von der Zersplitterung der Kompetenzen gesprochen, es fehlt ein Gesamtüberblick. Es ist auch ein Föderalismusproblem, das der Rechnungshof ortet. – Ich zitiere aus dem Bericht:

„Die Abwicklung der Bundeszuschüsse an Gemeinden erfolgte durch das Land, das allerdings keine vertieften Prüfungen der Einhaltung der Fördervoraussetzungen durch­führte. So meldeten einige Gemeinden entgegen den Vorgaben des BMF an Stelle der tatsächlich getätigten Ausgaben bloße Schadensschätzungen, ohne dass dies Korrek­turen seitens des Landes zur Folge hatte.“

Also das, meine sehr geehrten Damen und Herren, zeigt als plakatives Beispiel auf, was der Rechnungshof hier auch festgestellt hat: ein weiteres Beispiel von Kompetenz­zersplitterungen, wo der Rechnungshof immer wieder eingefordert hat, dass es da Ver­einfachungen geben muss und diese auch umgesetzt werden müssen.

Zum Katastrophenschutz möchte ich an dieser Stelle noch eines anmerken, weil es gerade in den letzten Tagen und Wochen auch sehr wichtig ist, das hier anzusprechen, vor allem, wenn man sich die finanzielle Ausstattung des Bundesheers, der Polizei an­sieht. Da hat es ja Einsparungen gegeben. Das Bundesheer wird ja fast zu Tode ge­spart. Es gibt keine Geländefahrzeuge mehr, keinen Treibstoff. Wie man da einen Ka­tastropheneinsatz machen soll, das frage ich mich auch. Und bei der Polizei gehen jetzt viele Überstundenkosten eben für die Flüchtlingsbetreuung drauf.

Wir sollten uns in diesem Zusammenhang – das habe ich vorhin eben angesprochen und möchte jetzt konkret werden – auch überlegen, den Katastrophenschutz neu zu definieren, nämlich angesichts des Flüchtlingsstroms. Es kommen nicht nur Tausende, sondern Hunderttausende auf uns zu. Und wenn ich daran erinnern darf: Es wurde in


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite