Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll91. Sitzung / Seite 302

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Deutschland – in Deutschland ist der Katastrophenschutz anders geregelt, das ist mir schon klar – bereits der Katastrophenfall ausgerufen, weil untragbare humanitäre Zu­stände herrschen, eben aufgrund des großen Flüchtlingsstroms.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das ist ein Problem, mit dem wir uns auch beschäftigen werden müssen. Dazu hat der Rechnungshof wieder den Anstoß gege­ben. Mit diesem Thema werden wir uns auch morgen in der Sondersitzung beschäfti­gen, denn dieses Problem steht erst am Anfang, und da kommt noch sehr viel auf uns zu. – Vielen Dank. (Beifall des Abg. Hagen. – Abg. Höfinger: Solo für Hagen!)

22.17


Präsidentin Doris Bures: Als Nächste zu Wort gemeldet: Frau Abgeordnete Mag. Grei­ner. – Bitte.

 


22.17.28

Abgeordnete Mag. Karin Greiner (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Präsident des Rech­nungshofs! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich beziehe mich kurz auf den Bericht zur VERBUND International GmbH. Wir haben schon einiges gehört. Ziel der Überprüfung war die Beurteilung der Unternehmensstrategie, der Geschäftsmodelle in den drei Kern­märkten Frankreich, Italien und Türkei, wobei der VERBUND zu diesem Zeitpunkt ja auch noch zirka 20 andere Beteiligungen hatte. Aber Überprüfungsgegenstand waren diese drei Kernmärkte.

Wie hat der VERBUND operativ agiert? – Er hat in das Gasgeschäft investiert. Man hat sich hohe Cash-Erwartungen gemacht. Was war das strategische Ziel des Konzerns? – Das Ziel war, aufgrund der Liberalisierung in den Auslandsmärkten Wachstum zu er­zielen.

Nur kurz zu den drei Kernmärkten: In Italien war es so, dass man in den Gremien eine Minderheit war, in der Türkei ist es einigermaßen gutgegangen in Form eines Joint Ven­tures, aber in Frankreich ist man ein Beteiligungsmodell eingegangen, das äußerst pro­blembehaftet war. Warum war es problembehaftet? – Es gab Schwierigkeiten mit der Verschwiegenheitspflicht beim französischen Partner. Diese wird dort sehr restriktiv gehandhabt und – erlauben Sie mir den Vergleich – kann von der Restriktion her dem Bankgeheimnis in Liechtenstein ungefähr gleichgestellt werden. Die Restriktionen des französischen Aktienrechtes generell und die mangelnde Trennung zwischen den Or­ganen hat die Aufsichtspflicht enorm erschwert.

Was waren die Grundkritikpunkte des Rechnungshofes? – Das waren allen voran die mangelnden Marktanalysen, teilweise sehr, sehr spärlich vorhanden. Man hat viel Geld investiert und dafür äußerst wenig Mitspracherecht erhalten. Und ein ganz massiver Kri­tikpunkt: Trotz festgestellter Risken hat man an der Wachstumsstrategie festgehalten. Die Empfehlungen leiten sich daraus ab, nämlich dass es bei Auslandsexpansionen unbedingt erforderlich ist, Marktanalysen entsprechend aufzubereiten, mit einer Ris­kenbewertung und Riskenabschätzung, und vor allem ist es erforderlich, auch im Vor­feld ein Ausstiegsszenario zu skizzieren.

Was bewirken die Empfehlungen? – Wir haben im Rechnungshofausschuss gehört, dass im Zuge der Neuerstellung der früheren ÖIAG, der jetzigen ÖBIB, geplant ist, ein allgemein gültiges Beteiligungscontrolling aufzusetzen, ein wirklich breit wirksames und auf alle Beteiligungen bezogenes. Das wäre eine Grundvoraussetzung dafür, dass der­artige Entwicklungen in Zukunft, insbesondere bei Auslandsexpansionen, vermieden werden können. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ sowie der Abgeordneten Tamandl und Gahr.)

22.19


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Mag. Ofenauer zu Wort. – Bitte.

 


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