22.31
Abgeordneter Hermann Gahr (ÖVP): Frau Präsident! Herr Präsident! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Der vorgelegte Rechnungshofbericht zu den Haftungsobergrenzen der Länder und Gemeinden zeigt insgesamt große Unterschiedlichkeiten und Intransparenz auf. Lediglich die Länder Tirol und Oberösterreich zeigen hier Ausnahmen und halten sich im Wesentlichen an die vorgegebenen Haftungsobergrenzen.
Diese Haftungsobergrenzen, die im österreichischen Stabilitätspakt vorgegeben und verpflichtend sind, weichen in vielen Bereichen ab, eine gesamtstaatliche Haftungsobergrenze war nicht festgelegt worden, auch fehlte eine einheitliche Vorgangsweise bei der Ermittlung der Haftungsobergrenzen. Dies führte dazu, dass über die Länder und Gemeinden gesehen insgesamt 17 verschiedene Haftungsobergrenzen bestanden. Es gab Unterscheidungen bei den Ermittlungsgrundlagen, bei den Ermittlungsmethoden, beim Gestaltungsumfang und vor allem bei den Zeiträumen.
Der Rechnungshof hat in diesem kritischen Bericht einige Dinge aufgezeigt, er sagt, dass die Haftungsobergrenzen einheitlich erstellt werden sollten, um eine Zielerreichung vergleichen zu können. Es sollte definiert werden, welche Eventualverbindlichkeiten von der Ausweispflicht betroffen sind. Es sollte eine gesamtstaatliche Haftungsobergrenze geben, davon abgeleitet auf den Bund, die Länder und Gemeinden. Bei Übertretungen sollte es einheitliche Vorgangsweisen geben.
Kollege Mayer hat es schon gesagt, es gibt hier ein Beispiel, dass es in der Stadt Wien eine Abweichung von 30,6 auf 70,4 Milliarden gegeben hat.
Insgesamt hat aber die Diskussion im Ausschuss gezeigt und auch die derzeitige Situation, dass wir hier eine gemeinsame Vorgangsweise brauchen. Der Herr Bundesminister Schelling hat im Ausschuss bereits dargestellt, dass es intensive Verhandlungen gibt, es gibt Gespräche mit den Ländern, es wurde eine Arbeitsgruppe eingerichtet. Ich glaube, wir sollten dann abwägen, was vernünftig ist, was wir in den Verhandlungen mit den Ländern erreichen können. Es gibt da derzeit unterschiedliche Vorstellungen. Die einen wollen das über Artikel-15a-Vereinbarungen erreichen, vom Rechnungshof und auch von der Opposition wurde eine Änderung in der Finanzverfassung gefordert.
Insgesamt, glaube ich, ist dieser Bericht durchaus wertvoll, um hier Klarheit, Vergleichbarkeit und Einigkeit zu erreichen und somit den Kriterien des Stabilitätspaktes zu entsprechen. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)
22.34
Präsidentin Doris Bures: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Herr Abgeordneter Angerer zu Wort gemeldet. Ich mache Sie auf die geschäftsordnungsmäßigen Bestimmungen aufmerksam. – Bitte, Herr Abgeordneter.
22.34
Abgeordneter Erwin Angerer (FPÖ): Frau Präsidentin! Herr Abgeordneter Mayer hat behauptet, dass Einvernehmen zwischen ÖVP und SPÖ und dem Minister besteht, dass man ein einheitliches Haushaltsrecht beschließen soll und Bund, Länder und Gemeinden einheitliche Finanzierungsvorschriften bekommen.
Richtig ist vielmehr, dass im letzten Budgetausschuss ein diesbezüglicher Gesetzesantrag von den beiden Regierungsparteien vertagt wurde. (Beifall bei der FPÖ.)
22.35
Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Rossmann. – Bitte.
22.35
Abgeordneter Mag. Bruno Rossmann (Grüne): Frau Präsidentin! Herr Präsident! Zwei sehr aktuelle Berichte wurden vorgelegt, der eine, wie schon erwähnt, liegt schon weit
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