Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll91. Sitzung / Seite 306

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

22.31.19

Abgeordneter Hermann Gahr (ÖVP): Frau Präsident! Herr Präsident! Geschätzte Kol­leginnen und Kollegen! Der vorgelegte Rechnungshofbericht zu den Haftungsobergren­zen der Länder und Gemeinden zeigt insgesamt große Unterschiedlichkeiten und In­transparenz auf. Lediglich die Länder Tirol und Oberösterreich zeigen hier Ausnahmen und halten sich im Wesentlichen an die vorgegebenen Haftungsobergrenzen.

Diese Haftungsobergrenzen, die im österreichischen Stabilitätspakt vorgegeben und ver­pflichtend sind, weichen in vielen Bereichen ab, eine gesamtstaatliche Haftungsober­grenze war nicht festgelegt worden, auch fehlte eine einheitliche Vorgangsweise bei der Ermittlung der Haftungsobergrenzen. Dies führte dazu, dass über die Länder und Gemeinden gesehen insgesamt 17 verschiedene Haftungsobergrenzen bestanden. Es gab Unterscheidungen bei den Ermittlungsgrundlagen, bei den Ermittlungsmethoden, beim Gestaltungsumfang und vor allem bei den Zeiträumen.

Der Rechnungshof hat in diesem kritischen Bericht einige Dinge aufgezeigt, er sagt, dass die Haftungsobergrenzen einheitlich erstellt werden sollten, um eine Zielerreichung vergleichen zu können. Es sollte definiert werden, welche Eventualverbindlichkeiten von der Ausweispflicht betroffen sind. Es sollte eine gesamtstaatliche Haftungsober­grenze geben, davon abgeleitet auf den Bund, die Länder und Gemeinden. Bei Über­tretungen sollte es einheitliche Vorgangsweisen geben.

Kollege Mayer hat es schon gesagt, es gibt hier ein Beispiel, dass es in der Stadt Wien eine Abweichung von 30,6 auf 70,4 Milliarden gegeben hat.

Insgesamt hat aber die Diskussion im Ausschuss gezeigt und auch die derzeitige Si­tuation, dass wir hier eine gemeinsame Vorgangsweise brauchen. Der Herr Bundesmi­nister Schelling hat im Ausschuss bereits dargestellt, dass es intensive Verhandlungen gibt, es gibt Gespräche mit den Ländern, es wurde eine Arbeitsgruppe eingerichtet. Ich glaube, wir sollten dann abwägen, was vernünftig ist, was wir in den Verhandlungen mit den Ländern erreichen können. Es gibt da derzeit unterschiedliche Vorstellungen. Die einen wollen das über Artikel-15a-Vereinbarungen erreichen, vom Rechnungshof und auch von der Opposition wurde eine Änderung in der Finanzverfassung gefordert.

Insgesamt, glaube ich, ist dieser Bericht durchaus wertvoll, um hier Klarheit, Vergleich­barkeit und Einigkeit zu erreichen und somit den Kriterien des Stabilitätspaktes zu ent­sprechen. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

22.34


Präsidentin Doris Bures: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Herr Abge­ordneter Angerer zu Wort gemeldet. Ich mache Sie auf die geschäftsordnungsmäßigen Bestimmungen aufmerksam. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


22.34.21

Abgeordneter Erwin Angerer (FPÖ): Frau Präsidentin! Herr Abgeordneter Mayer hat behauptet, dass Einvernehmen zwischen ÖVP und SPÖ und dem Minister besteht, dass man ein einheitliches Haushaltsrecht beschließen soll und Bund, Länder und Ge­meinden einheitliche Finanzierungsvorschriften bekommen.

Richtig ist vielmehr, dass im letzten Budgetausschuss ein diesbezüglicher Gesetzesan­trag von den beiden Regierungsparteien vertagt wurde. (Beifall bei der FPÖ.)

22.35


Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Rossmann. – Bitte.

 


22.35.00

Abgeordneter Mag. Bruno Rossmann (Grüne): Frau Präsidentin! Herr Präsident! Zwei sehr aktuelle Berichte wurden vorgelegt, der eine, wie schon erwähnt, liegt schon weit


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite