Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll91. Sitzung / Seite 307

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zurück und betrifft die Prüfjahre 2002 bis 2007. Aber schon damals hat der Rechnungs­hof kritisch festgestellt, dass nicht nur vom Bund, sondern vor allem auch von zwei Bundesländern, Burgenland und Salzburg, Derivativgeschäfte ohne laufzeitgleiche Grund­geschäfte gemacht werden. Mit anderen Worten: dass solche Derivativgeschäfte nicht zu Absicherungszwecken, sondern der Spekulation dienten. Und passiert ist nichts, bis der Skandal in Salzburg ans Tageslicht gekommen ist.

Der Rechnungshofbericht kritisiert oder vielmehr deckt auf, dass natürlich auch der Bund spekuliert hat, der Bund mit sogenannten Kassenstärkern kurzfristig 2007 kräftig auf die Nase gefallen ist. Das Risikopotenzial, das geortet wurde, war 380 Millionen, bis heute ist ein Verlust von mehr als 290 Millionen aufgetreten. Das heißt, der Ausflug des Bundes, der Bundesfinanzierungsagentur, in die Welt hochspekulativer Geschäfte ist einer gewesen, der die Steuerzahler sehr teuer zu stehen gekommen ist.

Aber der Bund hat seine Konsequenzen gezogen und hat mittlerweile ein Risikoma­nagement in der Bundesfinanzierungsagentur eingerichtet, das State of the Art ist. Das hat uns zumindest die Auskunftsperson Universitätsprofessor Stefan Pichler in der Sit­zung des Rechnungshofausschusses attestiert.

Aber kann man Gleiches von den Ländern behaupten? Ich sage: Nein. Warum nicht? Vor zwei Jahren haben wir über ein Spekulationsverbot verhandelt, verankert in der Bun­desverfassung, begleitet von einem einheitlichen Haushaltswesen. Zustande gekom­men ist lediglich eine Artikel-15a-Vereinbarung über ein Spekulationsverbot – unter­zeichnet, aber nie von den Landtagen beschlossen. Dennoch wurde es von verschie­denen Ländern umgesetzt, aber jedes Land hat das auf seine Art und Weise unter­schiedlich, nicht vergleichbar umgesetzt. Und drei Bundesländer haben das erst gar nicht umgesetzt: Burgenland, Steiermark und Kärnten.

Das heißt, der Bericht, den der Rechnungshof 2009 vorgelegt hat, ist nach wie vor ein extrem aktueller.

Was lernen wir aus dem? Und was lernen wir – damit komme ich zum zweiten Be­richt – aus dem zweiten Bericht, wo es wiederum umgesetzt über Artikel-15a-Vereinba­rungen darum geht, dass im Stabilitätspakt Länder und Gemeinden sich verpflichtet ha­ben, Haftungsobergrenzen festzulegen? Wir lernen, dass nicht nur das Spekulations­verbot unterschiedlich umgesetzt wurde, wir lernen aus den Haftungsobergrenzen und der Implementierung derselben, dass es auch dort zu sehr unterschiedlichen Umset­zungen gekommen ist.

Es gibt keine einheitliche Haftungsobergrenze, es gibt 18 Rechtsakte, es gibt 17 Haf­tungsobergrenzen, jedes Bundesland hat das etwas anders ermittelt, nicht nach einer einheitlichen Methode. Manche haben sich gedacht: Ausgegliederte Gesellschaften – na wozu müssen wir denn das in die Haftungsobergrenzen mit hineinnehmen? Brau­chen wir doch nicht! Obwohl es explizit im Artikel 13 des Stabilitätspaktes so vorgese­hen ist. Und, und, und, und! Die Liste könnte noch länger fortgesetzt werden.

Ich bin beim Kollegen Mayer, der gesagt hat, dieser Bericht ist ein sehr lesenswerter, weil er zeigt, dass 15a-Vereinbarungen eben nicht dazu führen, dass Einheitlichkeit zu­stande kommt, dass Transparenz zustande kommt. Warum nicht? Es bestehen eben die Notwendigkeiten, Abstimmungserfordernisse herbeiführen zu müssen, es herrscht Unübersichtlichkeit, es kommt zu Verwässerungen, es kommt zu Verzögerungen, es gibt schlichtweg keine Einheitlichkeit. Und weil es keine Einheitlichkeit gibt, gibt es auch keine Transparenz.

Wenn wir jetzt vergangene Woche sowohl im Budgetausschuss als auch im Rech­nungshofausschuss neuerlich über ein einheitliches Haushaltsrecht und vergleichbare Haushaltsregeln diskutiert haben, so kann ich aus diesen beiden Berichten nur eine


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