Schlussfolgerung ziehen: Es muss sich um eine Verordnung handeln, ausschließlich um eine Verordnung, die nicht wieder Zuflucht nimmt zu Artikel-15a-Vereinbarungen.
Der gegenwärtige Entwurf, der vom Finanzminister vorgelegt wurde – ich betone: vom Finanzminister, im Einvernehmen mit den Ländern oder auf Zuruf der Länder –, ist einer, der Teile dieses einheitlichen Rechnungswesens in einer Verordnung festlegt, andere Teile in einer 15a-Vereinbarung, aus Sorge, der Verfassungsgerichtshof könnte Teile derselben aufheben. Der Rechnungshof hat eine andere Position. Der Rechnungshof sagt, die bestehende Regelung in der Finanzverfassung reicht bis auf zwei Tatbestände aus, um alles im Verordnungswege regeln zu können. Aber der Finanzminister ist hier offensichtlich, wie die Frau Finanzministerin 2013, als es um das Spekulationsverbot ging, wieder einmal vor den Ländern in die Knie gegangen. Wenn wir ein transparentes ... (Abg. Fekter: Das war bereits im Ausschuss! …! – Weitere Zwischenrufe bei der ÖVP.)
Ja, schon im Ausschuss, aber ist es beschlossen worden? Haben wir ein einheitliches Haushaltswesen? Ich weiß, Frau Finanzministerin außer Dienst, ich kann mich noch gut erinnern, Sie wollten damals weiter gehen, Ihre Bestrebungen sind es gewesen, weiter zu gehen, bis der Zuruf aus dem Westen gekommen ist, bis der Herr Landeshauptmann Wallner sein Njet eingelegt hat. Und diesmal ist es nicht der Herr Landeshauptmann Wallner, diesmal ist es der Herr Landeshauptmann Pröll, vertreten durch den Landeshauptmann-Stellvertreter, der uns auch im Budgetausschuss als Auskunftsperson zur Verfügung stand, der gemeint hat: Nein, wenn man es nicht so macht wie vorgesehen, nämlich Teile in eine Verordnung zu geben und Teile in eine 15a-Vereinbarung, würde das der Budgetautonomie der Länder widersprechen, und es würde, wenn man die Finanzverfassung ändert, um alles in eine Verordnung zu geben, wohl auch eine Zustimmung des Bundesrates brauchen. – Nein, diese Zustimmung des Bundesrates braucht es nicht.
Was mich bei dieser Debatte sowohl im Budget- als auch im Rechnungshofausschuss gewundert hat, ist, dass trotz inhaltlicher Einigkeit die Länder darauf beharren, Teile davon in einer Artikel-15a-Vereinbarung umzusetzen. Sie wollen mit anderen Worten nichts anderes tun, als eine Vereinbarung aus 1974, die sogenannte Heiligenbluter Vereinbarung, wo sie sich ein Mitwirkungsrecht in allen Angelegenheiten des Rechnungswesens zugesichert haben, verankern in einer 15a-Vereinbarung, und das führt halt leider nicht zum Ziel.
Wenn die Länder nicht anfangen werden, ihr Machtdenken abzulegen und in neuen Denkmustern zu denken, dann werden wir hier nie zu Lösungen kommen. Und wenn der Finanzminister weiterhin vor den Ländern in die Knie gehen wird, dann werden wir in Österreich nie ein einheitliches, transparentes Haushaltswesen haben. – Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen.)
22.43
Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gemeldet: Herr Abgeordneter Dr. Hable. – Bitte.
22.43
Abgeordneter Dr. Rainer Hable (NEOS): Frau Präsidentin! Herr Präsident des Rechnungshofes! Hohes Haus! Der Bericht des Rechnungshofes zu den Haftungsobergrenzen der Länder ist natürlich sehr spannend, weil er zeigt, mit welcher Willkür die Länder die Haftungsobergrenzen für sich selbst festlegen und mit welchen Tricks sie dann die eigenen Haftungsobergrenzen auch wieder umgehen. Spitzenreiter ist für mich hier Kärnten, die haben es tatsächlich geschafft zu behaupten, sie hätten keine Haftungen für Banken – als würde es die Hypo Alpe-Adria nicht geben. Haftungen Kärnten: null.
So kann man sich die Welt natürlich auch schönreden. Das zeigt die absolute Notwendigkeit, warum es so dringend ist, ein modernes Rechnungswesen, ein einheitliches Rech-
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