Dieser Bericht hat den Ländern mit Ausnahme von Oberösterreich und Tirol kein gutes Zeugnis ausgestellt. Dieser Bericht ist, so wie heute schon mehrmals erwähnt, lesenswert und zeigt auch die unterschiedlichen Regelungen der Länder auf. Der Rechnungshof kritisiert, dass die Festlegung von Haftungsobergrenzen jeder Gebietskörperschaft überlassen war. Das führte auch dazu, dass für die Länder und Gemeinden 17 Haftungsobergrenzen bestanden.
Für mich ist wesentlich, dass es zukünftig einheitliche Regeln und mehr Transparenz gibt, vor allem bei der Ermittlung von Haftungsrisiken. Es müssen Regeln geschaffen werden, die auch greifen, wie einheitlich ermittelte Obergrenzen. Der Rechnungshofpräsident hat im Ausschuss auch erwähnt, dass es im Jahr 2017 eine Follow-up-Prüfung geben wird – ich begrüße das sehr –, damit man auch sieht, welche Empfehlungen bereits umgesetzt worden sind. – Danke. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)
22.56
Präsidentin Doris Bures: Zu Wort gemeldet hat sich der Herr Präsident des Rechnungshofes Dr. Moser. – Bitte.
22.56
Präsident des Rechnungshofes Dr. Josef Moser: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hohes Haus! Auch wenn die Zeit schon sehr weit vorgeschritten ist und heute drei Berichte mit neuen Prüfungsergebnissen auf der Tagesordnung stehen, möchte ich doch darauf hinweisen, dass diese Berichte, die heute behandelt worden sind, immer mehr die Probleme im Zusammenwirken der Gebietskörperschaften aufzeigen beziehungsweise auch darlegen, wo Reformen ansetzen sollten.
Betrachtet man den Bericht im Zusammenhang mit den Haftungsobergrenzen – und dieser Bericht wurde nicht nur im Ausschuss, sondern auch heute im Rahmen der Debatte eingehend behandelt –, so zeigt dieser Bericht, dass wir unbedingt ein neues Rechnungswesen benötigen, welches geeignet ist, die wahre finanzielle Situation der einzelnen Gebietskörperschaften darzustellen, und auch in der Lage ist, zu gewährleisten, dass Haftungen einheitlich ausgewiesen werden, damit das Ziel, ein gesamtwirtschaftliches Gleichgewicht, auch erreicht werden kann.
Betrachtet man den Bericht zu den Finanzierungsinstrumenten, so belegt dieser Bericht, dass es notwendig ist, ein einheitliches Spekulationsverbot einzuführen, damit eben Finanzierungs- und Veranlagungsinstrumente beziehungsweise ein Risikomanagement einheitlich dargestellt werden, was bis dato nach wie vor nicht der Fall ist.
Betrachtet man den Bericht betreffend Vergleich der Pensionen der Landesbeamten, so zeigt auch dieser Bericht, dass die Harmonisierung, zu der man sich bekannt hat, nach wie vor nicht erreicht ist und dass eben die Herstellung der Leistungs- beziehungsweise Generationengerechtigkeit noch nicht umgesetzt ist, weshalb auch in diesem Bereich eine Harmonisierung dringend angezeigt wäre.
Betrachtet man den Bericht betreffend die Strukturreformen der Bezirksgerichte, so führt dieser vor Augen, dass eben eine Reform an sich nicht ausreicht und kein Selbstzweck sein sollte, sondern Reformen insbesondere dann durchgeführt werden sollten, wenn damit eine Qualitätsverbesserung, eine Leistungsoptimierung und gleichzeitig möglichst auch eine Erhöhung der Bürgernähe verbunden sind. Das war bis dato nicht der Fall, weil das Übergangsgesetz aus dem Jahr 1920 nach sich gezogen hat, dass in diesem Fall die Länder zustimmen müssen, was dazu geführt hat, dass eben der politische Konsens und nicht die Reformnotwendigkeiten im Mittelpunkt gestanden sind.
Betrachtet man den Bericht betreffend Gewährung von Landesbeiträgen zur Verhinderung und Beseitigung katastrophenbedingter Schäden, so weist auch dieser darauf
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