Ich werde daher so vorgehen und verlese nunmehr die entsprechenden Teile des Amtlichen Protokolls.
„Amtliches Protokoll der 91. Sitzung des Nationalrates vom 23. September 2015
TO-Punkt 1: Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 1295/A der Abgeordneten Mag. Andreas Schieder, Dr. Reinhold Lopatka, Dr. Eva Glawischnig-Piesczek, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesverfassungsgesetz über die Unterbringung und Aufteilung von hilfs- und schutzbedürftigen Fremden (792 der Beilagen)
TO-Punkt 2: Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 1296/A der Abgeordneten Otto Pendl, Werner Amon, MBA, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Fremdenpolizeigesetz 2005 geändert wird (793 der Beilagen)
Es liegt ein Verlangen von 20 Abgeordneten auf namentliche Abstimmung Beilage I/1 vor.
Die Abgeordneten Strache, Kolleginnen und Kollegen bringen den Antrag gemäß § 84 GOG auf Durchführung einer Volksabstimmung gemäß Artikel 43 B-VG Beilage 1/2 ein.
Es liegt ein Verlangen von 20 Abgeordneten auf namentliche Abstimmung Beilage I/2 vor.
Die Abgeordneten Mag. Schieder, Dr. Lopatka, Dr. Glawischnig-Piesczek, Dr. Scherak, Kolleginnen und Kollegen bringen den Abänderungsantrag Beilage 1/1 ein.
Die Abgeordneten Pendl, Amon, MBA, Kolleginnen und Kollegen bringen den Entschließungsantrag Beilage 2/1 EA ein.
Die Abgeordneten Mag. Meinl-Reisinger, Kolleginnen und Kollegen bringen den Entschließungsantrag Beilage 1/3 EA ein.
Die Abgeordneten Mag. Korun, Kolleginnen und Kollegen bringen den Abänderungsantrag Beilage 2/2 ein.
Abstimmungen:
Zu TO-Punkt 1:
Der Gesetzentwurf wird gemäß dem Ausschussantrag in 792 der Beilagen unter Berücksichtigung des Abänderungsantrages Beilage 1/1 bei Anwesenheit der verfassungsmäßig vorgesehenen Anzahl der Abgeordneten in zweiter Lesung mehrstimmig (dafür S, V, G, N) – und zwar mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit – und in dritter Lesung in namentlicher Abstimmung
abgegebene Stimmen: 167
davon Ja-Stimmen: 123
Nein-Stimmen: 43
ungültig: 1
mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit angenommen
Sitzungsunterbrechung zur Stimmenauszählung von 15.22 Uhr bis 15.27 Uhr.
Der Antrag gemäß § 84 GOG auf Durchführung einer Volksabstimmung gemäß Artikel 43 B-VG Beilage 1/2 wird in namentlicher Abstimmung
abgegebene Stimmen: 166
davon Ja-Stimmen: 43
Nein-Stimmen: 123.
abgelehnt.
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