Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll115. Sitzung / Seite 25

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lung im Pensionsbereich unter Berücksichtigung der ersten Ergebnisse des Bundes­rechenabschlusses 2015. Hier zeigen sich unterschiedliche Zahlen, die von Seiten des Sozial- und des Finanzministeriums veröffentlicht wurden. Aufgrund der Nicht-Anwen­dung des Bevorschussungssystems rechnete Anfang Februar das Finanzministerium damit, dass der Bundeszuschuss 2015 gegenüber 2014 gesunken wäre. Demgegen­über steht die Annahme des Sozialministeriums, dass die Ausgaben gegenüber 2014 sehr wohl um 280 Millionen gestiegen seien.

Gerade diese unterschiedliche Darstellung lässt abermals die Frage offen, welchen Zahlen tatsächlich zu vertrauen ist. Gleichzeitig kommt mit der unterschiedlichen Dar­stellung der Ergebnisse für 2015 die Frage auf, inwiefern die Ergebnisse des Bundes­rechenabschlusses 2015 Einfluss auf die mittelfristige Entwicklung und damit den vom Finanzministerium festgelegten Bundesfinanzrahmen bis 2019 bzw. 2020 haben. Denn gerade in diesem Zusammenhang ist wäre eine optimistischere Haltung des Finanz­minis­teriums besonders bemerkenswert, vor allem weil ansonsten das Finanzminis­terium stets negativere Annahmen über die budgetäre Entwicklung im Pensionsbereich vertritt als das Sozialministerium. Deshalb ist fraglich, ob das Finanzministerium aufgrund einer Berücksichtigung bzw. Anwendung des Bevorschussungssystems von ähnlichen budgetären Entwicklungen ausgeht wie das Sozialministerium.

Unterschiedliche mittelfristige Prognosen im Pensionsbereich

Diese Auseinandersetzungen zwischen Finanz- und Sozialministerium sind keine Neu-heit und tauchen rund um die Pensionen bei jeder Gelegenheit wieder auf. So auch im Vorfeld der letzten Sitzung der Kommission zur langfristigen Pensionssicherung am 27.11.2015, in deren Rahmen eigentlich ein Mittelfristgutachten über die Gebarung der gesetzlichen Pensionsversicherung beschlossen hätte werden sollen.

Wenige Stunden nachdem der Bundesvoranschlag für 2016 und damit auch Änderun­gen im Bundesfinanzrahmen beschlossen wurden, hätte die Kommission zur langfris­tigen Pensionssicherung (KOLAPS) ein Gutachten über einen ähnlichen Zeitraum beschließen sollen, dessen Zahlen in krassem Widerspruch zu den Budgetzahlen des Finanzministeriums standen. Während die Budgetzahlen und die damit im Zusam­menhang stehenden Grundannahmen vom Finanzministerium ausgearbeitet wurden, ist das positivere Gutachten der Kommission im Sozialministerium erstellt worden. Gerade auf diese Unterschiede hin wurde das Gutachten schlussendlich abgelehnt, auch mit der Stimme des Vertreters des Finanzministeriums in der KOLAPS.

Diese teils diametralen Ansichten über die Entwicklungen der Pensionsversicherung von Seiten des Finanzministeriums und des Sozialministeriums werfen natürlich die Frage auf, weshalb hier so unterschiedliche Zahlen vorlagen, keine Abstimmungen zwi­schen den beiden federführenden Ressorts im Pensionsbereich vorgenommen wer­den und ob die Zahlen des Finanzministeriums nicht auch die eigene Verhandlungs­position im Rahmen eines angekündigten Pensionsgipfels bestärken sollten.

Die Expertengruppe des Finanzministers

Dass Schelling (jedenfalls irgendwann in der Vergangenheit) ein Interesse an einer umfangreichen Pensionsreform gehabt hat, zeigt sich auch darin, dass er eine eigene Expertengruppe im Finanzministerium zur Erarbeitung von Reformmöglichkeiten ein­setzte. Auch wenn diese Expertengruppe nicht die schlussendliche Position der ÖVP – sofern man überhaupt irgendwann eine einheitliche Position der ÖVP erkennen konnte – vorlegte, so waren die Vorschläge doch auch ein Input dahingehend, in welchen Bereichen Reformnotwendigkeiten liegen. Fraglich ist, weshalb das Finanzministerium, das eigentlich nicht für Pensionen zuständig ist, plötzlich ein eigenes Expertenpapier in Auftrag gegeben hat und vor allem, ob dieses Papier des Ministeriums dazu diente, die Position der gesamten ÖVP zu untermauern?

 


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