Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll115. Sitzung / Seite 33

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Luxus- und Sonderpensionsrechte

66. Waren Luxus- und Sonderpensionsrechte Teil der Verhandlungen der Arbeits­gruppe Schelling/Wöginger/Stöger/Muhm?

67. Wenn ja, welche Elemente wurden verhandelt?

68. Wenn ja, wieso werden keine weiteren Maßnahmen gesetzt?

69. Wenn nein, weshalb nicht?

70. Wie haben sich in verschiedenen Institutionen, die der Aufsicht des Bundesminis­teriums für Finanzen unterliegen (Österreichischen Nationalbank, Aktiengesellschaft „Österreichisches Konferenzzentrum Wien“, der ÖIAG und Kreditinstitute, die der Kontrolle des Rechnungshofes unterliegen) die Rückstellungserfordernisse für Sonder­pensionen aufgrund des Sonderpensionenbegrenzungsgesetzes mit Stichtag 31.12.2015 entwickelt?

71. Wie sehen die tatsächlichen jährlichen Einsparungen des BMF in der UG 23 aufgrund des Sonderpensionenbegrezungsgeseztes bis 2019 aus?

72. Gibt es aufgrund der außerordentlichen Erhöhung der Höchstbeitragsgrundlage niedrigere Einsparungen als ursprünglich angenommen?

73. Wenn ja, um wie viel reduzieren sich die Einsparungen aufgrund der außerordent­lichen Erhöhung der Höchstbeitragsgrundlage?

Ruhestandsversetzungen

74. Worauf ist die Auffälligkeiten (gem. der Anfragebeantwortungen 7035/AB, 7062/AB, 7063/AB, 7210/AB XXV. GP) zurückzuführen, dass die Wahrscheinlichkeit für eine krankheitsbedingte Ruhestandsversetzung bei der Österreichischen Post AG mit 5,19% um ein Vielfaches höher ist als bei anderen Unternehmungen gem. Poststruk­turgesetz?

75. Ist die Auffälligkeit einer Verdoppelung der krankheitsbedingten Ruhestands­verset­zungen bei der Österreichischen Post AG mit 2009 darauf zurückführbar, dass es mit 2009 keine Genehmigungen für Ruhestandsversetzungen durch das Bundesminis-terium für Finanzen bedurfte?

76. Kann nach dem Entfall der Genehmigung durch das BMF sicher gestellt werden, dass Ruhestandsversetzungen rechtens ablaufen?

77. Wenn ja, wie ist dies möglich, wenn reihenweise Erkenntnisse des Bundesverwal­tungs­gerichtes zeigen, dass dies nicht der Fall ist?

78. Wenn nein, wie soll dies in Zukunft gewährleistet werden?

79. Wäre eine Harmonisierung der Regelungen zur Ruhestandsversetzung für Beamte mit den Regelungen der Invaliditäts- und Berufsunfähigkeitspension, insbesondere im Sinne der Umsetzung des Grundsatzes „Rehabilitation vor Pension“, im Sinne einer effektiven Steigerung des Pensionsantrittsalters bei Beamten und langfristigen Ein-sparungen in der UG 23 Beamt_innenpensionen, wünschenswert?

80. Wenn nein, weshalb nicht?

81. Wenn ja, werden Sie hier als (mit-)verantwortlicher Minister eine Lösung im Sinne einer Harmonisierung zu realisieren?

Rückstellungserfordernisse für Beamtenpensionen

82. Weshalb werden gerade Rückstellungen für (Beamten-)Pensionsleistungen gem. BHV nicht in der Vermögensrechnung ausgewiesen bzw. überhaupt keine Rückstellun-


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