Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll115. Sitzung / Seite 38

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Superpensionen einerseits der Beamten und andererseits bei den ausgelagerten Gesellschaften der verschiedenen Körperschaften, die unter der Aufsicht Ihres Minis­teriums stehen, einzugreifen und die Pensionen zu kürzen. Das wäre unmittelbar in Ihrem Interesse gelegen, und es wäre im Interesse der Österreicherinnen und Öster­reicher und der Steuerzahler insgesamt gelegen.

Wir haben vor wenigen Wochen an dieser Stelle diskutiert, welche strukturellen Ungleichheiten es gibt, wenn ausgelagerte Unternehmen ihre Beamten, die sie noch beschäftigen, in Pension versetzen und damit Personalkosten auf den Steuerzahler überwälzen. Wir haben das anhand der Post besprochen. Auch das hätte Teil Ihrer Besprechungen bei diesem Pensionsgipfel sein können, aber das war es wohl nicht. Die Wahrscheinlichkeit, dass ein Beamter der ehemaligen Post- und Telegraphen­verwaltung bei der Post in eine Dienstunfähigkeitspension kommt, ist 15 Mal so hoch wie bei der A1 Telekom. Dass da strukturelle Korruption vorliegt, ist doch offensichtlich. Mehr als 20 Erkenntnisse des Bundesverwaltungsgerichtes bestätigen, dass dort Leute gegen ihren Willen in den Ruhestand versetzt werden.

Ihr Ministerium hätte noch viel mehr Möglichkeiten gehabt, im Pensionsbereich etwas zu tun; es wäre billig, bei den Pensionen immer nur den Sozialminister anzuschießen. Sie hätten auch den Finanzbedarf für zukünftige Pensionsverpflichtungen sichtbar machen können. Da kommt mir die Voranschlags- und Rechnungsabschluss­verord­nung in den Sinn. Sie lassen es den Gebietskörperschaften offen, ob sie Rückstel­lun­gen für ihre Pensionsverpflichtungen bilden wollen oder nicht. Wenn Sie das verpflich­tend hineingeschrieben hätten, dann müssten die in ihren Rechnungsabschlüssen sichtbar machen, wie viele Pensionsbomben da noch schlummern. Das Gleiche gilt natürlich für Pensionsverpflichtungen des Bundes, die im Bundesrechnungsabschluss auch nicht in Rückstellungsform ausgewiesen werden.

Und dann haben Sie noch ein weiteres Betätigungsfeld, und das sind die Finanz­ausgleichsverhandlungen. Auch da hätten Sie es in der Hand, die Länder dazu zu zwingen, ihre Beamtenpensionsrechte rascher mit dem des Bundes zu harmonisieren. Da haben Sie noch etwas vor sich, dieses Feld können Sie noch beackern und da können Sie Punkte gutmachen, die Sie jetzt bei diesem Pensionsgipfel-Dingsda liegen gelassen haben.

Eine weitere Causa, die heute auch wieder mediale Wellen schlägt, betrifft auch nicht nur den Sozialminister. Die Bank Austria betrifft den Finanzminister genau gleich. Da wird versucht, einer privilegierten Bank einen Vorteil zu verschaffen. Die kann sich sogar ein Gesetz bestellen – und hat bereits im Vertrauen darauf, dass politische Zusagen eingehalten werden, Rückstellungen aufgelöst. Und wenn ich mir anschaue, wegen welcher Kinkerlitzchen die Finanzmarktaufsicht mit Kanonen auf Bankspatzen schießt, dann frage ich mich, warum die Finanzmarktaufsicht hier noch nicht auf dem Plan war, wo Milliardenbewegungen vorgenommen werden, ohne dass es dafür eine gesetzliche Grundlage gibt. Und da würde mich interessieren – und das habe ich daher auch angefragt in der Dringlichen Anfrage –, wie diesbezüglich die Kommunikation zwischen dem Ministerium und der Finanzmarktaufsicht aussieht und ob da schon Schritte gesetzt worden sind.

Es wurde heute kommuniziert, dass die Bank Austria angeblich mit dem Gesetz, das Sie uns da unterjubeln wollen – da beschimpfe ich Sie –, 730 Millionen € zahlen soll. Das sind bei 3 300 Mitarbeitern ungefähr 220 000 € pro Nase. Jetzt nehmen wir einmal an – Banker verdienen gut –, die werden eine Pension von ungefähr 2 500 € brutto bekommen. Mit dem Geld, das da fließt, können Sie diese Pensionen genau sechs Jahre lang zahlen. Und wenn Sie jetzt behaupten, das sei ein hoher Preis für die Bank Austria, dann streite ich das ab. Das ist ein hoher Preis für die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler, die das noch größer werdende Minus in der Pensionsversiche­rungs-


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