soll schließlich fortgesetzt werden, zumindest in der Höhe des Unterschiedsbetrags des Jahres 2015.
Zu den Fragen 27 bis 32 – keine Sorge, es sind nur 95 Fragen –:
Am 27. November 2015 fand die Sitzung der KOLAPS, der Kommission zur langfristigen Pensionssicherung, betreffend die Genehmigung des Berichts über die voraussichtliche Gebarung in den Jahren 2015 bis 2020 statt. Der vom Büro der Kommission vorgelegte Berichtsentwurf fand keine Mehrheit. Das Bundesministerium für Finanzen lehnte den Bericht ab, da eine nachvollziehbare Darstellung der Rehageld-Bezieher insbesondere hinsichtlich des Pensionsantrittsalters fehlt. Außerdem sind die Annahmen über die Beschäftigungszahlen und die weitere Lohnentwicklung aus Sicht des Bundesministeriums für Finanzen zu optimistisch. – Ihre Frage zielte darauf ab, warum wir das abgelehnt haben; das ist die Begründung.
Um die Effizienz der Aufgabenerledigung der Pensionskommission zu erhöhen, wird dieses Gremium reformiert, das betrifft sowohl die Größe der Pensionskommission als auch deren Zusammensetzung. Die Anzahl der Mitglieder soll verringert werden. Die wissenschaftliche Expertise soll gewahrt werden, indem Mitglieder von WIFO, IHS, Pensionsversicherungsanstalt und Beamtenversicherungsanstalt in das Gremium – ohne Stimmrecht – aufgenommen werden. Außerdem soll künftig auch der internationale Blickwinkel einfließen, indem zwei internationale Experten in die Pensionskommission einziehen werden.
Besonders wichtig ist, dass die Prognosen beziehungsweise Parameter nun einvernehmlich mit dem Bundesministerium für Finanzen abgestimmt werden müssen.
Zu den Fragen 33 bis 42:
Im Juni 2015 wurde eine Expertenkommission beauftragt, ein Optionenpapier zu erstellen, wie die finanzielle Nachhaltigkeit des österreichischen Pensionssystems gestärkt werden kann. Ein internationaler Vergleich der Pensionssysteme wurde ebenfalls vorgenommen. Der Bericht soll verschiedene Ansätze dazu als Diskussionsgrundlage für mögliche zukünftige Reformen veranschaulichen. Dieser Beitrag wurde bislang in der österreichischen Diskussion zur Altersvorsorge noch nicht geleistet.
Die Mitglieder der Arbeitsgruppe sind Universitätsprofessoren und Vertreter der heimischen Wirtschaftsforschungsinstitute unter Leitung von Universitätsprofessor Dr. Gottfried Haber, ergänzt durch Expertise aus dem Bundesministerium für Finanzen. (Zwischenruf des Abg. Rossmann.) – Wir können auch darüber diskutieren, ob die Leute des IHS oder von Agenda Austria, die dabei waren, oder auch Herr Rürup, der dabei war, von Ihnen ebenfalls so abqualifiziert werden wie Professor Haber. Ich an Ihrer Stelle würde sehr, sehr vorsichtig sein. (Abg. Rossmann: ... keine einzige Publikation!) – Ich glaube auch nicht, Herr Kollege Rossmann, dass Sie ein Pensionsexperte sind, aber darüber können wir uns gerne unterhalten. (Beifall bei ÖVP und NEOS.)
Auf die Expertenkommission wurde keinerlei Einfluss vonseiten der ÖVP ausgeübt. Die Ergebnisse des Papiers wurden teilweise in das Papier eingearbeitet, das dann abgestimmt wurde und als Verhandlungsgrundlage diente.
Zu den Fragen 43 bis 45:
Es gab in den letzten Wochen und Monaten mehrere Abstimmungssitzungen auf technischer und politischer Ebene mit unterschiedlichen Zusammensetzungen, mit, wie die von mir eingangs dargestellten Ergebnisse zeigen, sehr umfassenden Gesprächen, zu denen auch hier die Bereiche bereits angesprochen wurden.
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