Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll115. Sitzung / Seite 52

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Die wichtigsten Fakten:

Bereits in diesem Jahr werden über 11 Milliarden Euro Steuergeld nur zum Schließen des Pensionslochs benötigt. Bis 2060 wird sich dieser Betrag auf über 35 Milliarden Euro mehr als verdreifachen. In Prozent des BIP ausgedrückt: Die Lücke verdoppelt sich von derzeit 3,0% auf 5,6% des BIP.

Über 26% der jährlichen Gesamtausgaben des Bundes fließen als Zuschüsse in das Pensionssystem. Das allgemeine Pensionssystem verschlingt 14,3%, der Rest wird zur Finanzierung der Beamtenpensionen verwendet.

Das reale Pensionsantrittsalter steigt nur unmerklich. Derzeit liegt es bei knapp über 60 Jahren - und auch das nur dank statistischer Tricks. Aufgrund der steigenden Lebenserwartung werden Österreicher_innen bald 30 Lebensjahre in Pension verbrin­gen.

Die Berufstätigen müssen immer mehr Pensionen finanzieren. 1956, als das heutige Pensionssystem eingeführt wurde, lag dieses Verhältnis bei 10:3,5 (10 Versicherte finanzieren 3,5 Pensionen). Heute liegt es bei 10:6,3, bis 2060 wird es auf 10:8,6 steigen.

Pensionen sind immer weniger wert. Die Ersatzrate beschreibt das Verhältnis von erster Pension und letzten Gehalt. Heute liegt sie bei knapp 45%, bis 2060 wird sie auf 33% sinken.

Die Idee eines Pensionsautomatismus gilt europaweit als sehr gute Lösung. Im Weißbuch "Eine Agenda für angemessene, sichere und nachhaltige Pensionen und Renten" der EU-Kommission wird insbesondere die Koppelung des Pensionsantritts­alters an die Lebenserwartung gefordert. Ziel ist, eine Ausgewogenheit zwischen Jah­ren der Erwerbstätigkeit und Jahren im Ruhestand herzustellen, so dass eine lang­fristige Finanzierbarkeit des Pensionssystems gewährleistet wird. Simulationen der Kommission zeigen in diesem Zusammenhang, dass eine Anhebung des Ruhestands­alters entlang der steigenden Lebenserwartung den prognostizierten Anstieg der Pensionsausgaben in den nächsten 50 Jahren um mehr als die Hälfte reduzieren kann.

Um die Lebenserwartung entsprechend zu berücksichtigen, müsste ein neues Modell der Pensionsberechnung als Grundlage herangezogen werden. Ein solches Modell würde auf dem Prinzip der Lebenspensionssumme beruhen, die auf Basis der Pen­sionskontogutschrift, des Pensionsreferenz-Antrittsalter (z.B. 65 Jahre) und der Lebens­erwartung nach derzeitigem Stand berechnet wird. Jeder frühere Pensionsantritt oder jede Erhöhung der Lebenserwartung führen zu einer längeren Zahlungsdauer und damit zu einer geringeren Startpension. Umgekehrt erhöht sich die Pension bei einem späteren Antritt der Pension. Mit einer solchen Änderung geht auch eine Flexibilisie­rung des Pensionsantritts einher. Wenn der Pensionsantritt in diesem Sinne flexibel gestaltet wird, ist der Wegfall von Zuverdienstgrenzen und die Möglichkeit einer Teilpension erforderlich, um Chancen einer weiteren Beschäftigung zu eröffenen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat schnellstmöglich eine Regie­rungsvorlage zur Einführung eines Pensionsautomatismus vorzulegen. Dieser soll das Pensionsantrittsalter dynamisch an wichtige demographische und wirtschaftliche Kenn-


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