Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll115. Sitzung / Seite 53

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zahlen wie die Lebenserwartung, die Erwerbsbeteiligung älterer Arbeitnehmer_innen und die Produktivität anpassen."

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Entschließungsantrag

der Abgeordneten Matthias Strolz, Kollegin und Kollegen betreffend Angleichung des Frauenpensionsalters

eingebracht im Zuge der Debatte über die Dringliche Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kollegin und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend "Reformpanne - Pensionssystem ungebremst auf Crashkurs"

Der Pensionsgipfel der Bundesregierung am 29. Februar 2016 konnte keinen Beitrag dazu leisten, die finanzielle Stabilität des gesetzlichen Pensionssystems zu sichern. Im Bereich der Harmonisierung der Pensionsregelungen wurde die wichtige Angleichung des Pensionsantrittsalters von Frauen an das der Männer verpasst.

Eine Anhebung des Frauenpensionsantrittsalters hat nicht nur positive Auswirkungen auf die finanzielle Stabilität des Pensionssystems, sondern auch eine wesentliche Arbeitsmarkt- und frauenpolitische Dimension. Aufgrund des um fünf Jahre frühreren Pensionstermins, gelten Frauen am Arbeitsmarkt deutlich früher als "alt". Während Männer im besten Erwerbsalter noch ausreichend Chancen auf Karriereschritte, Weiterbildung und höhere Entlohnung haben, werden Frauen diese Chancen durch ein verfrühtes Hinausdrängen aus dem Arbeitsmarkt vorenthalten. Damit verringert sich nicht nur das Erwerbseinkommen von Frauen erheblich, sondern auch die Summe der eingezahlten Pensionsversicherungsbeiträge, worunter zwangsläufig die Höhe der Pension leidet. Die Auswirkungen wiegen hier besonders stark, da die letzten Berufs­jahre oftmals die beitragssträksten Jahre sind.

Abgesehen von den wichtigen frauen- und pensionspolitischen Aspekten, ist insbe­sondere der wissenschaftlich belegte, förderliche Effekt auf das Wirtschaftswachstum und den Arbeitsmarkt zu betonen. Internationale Erfahrungen zeugen von den positiven Effekten von stärkerer und längerer Erwerbsarbeit auf die gesamtwirt­schaft­liche Entwicklung.

Verfassungsrechtliche Bedenken als Vorwand zu verwenden, das Frauenpensionsalter nicht früher anzuheben, hält einer sachlichen Betrachtung nicht Stand. Hierbei handelt es sich nur um einen Vorwand der Regierung, endlich Entscheidungen für ein zukunfts­fähiges Pensionssystem zu treffen. Univ. Prof. Dr. Wolfang Mazal schreibt hierzu in der Zeitschrift für Arbeits- und Sozialrecht (ZAS) vom September 2013: "Eine Angleichung des Pensionsalters von Frauen an jenes der Männer, vor dem im BVG-Altersgrenzen festgelegten Zeitplan, ist durch ein einfaches Bundesgesetz möglich." Und weiter: "Warum in der rechtsdogmatischen und politischen Diskussion die Feststellungen des VfGH ignoriert oder umgedeutet werden und so getan wird, als wäre es verfassungs­widrig, das Pensionsalter von Frauen und Männern vor dem im BVG-Altersgrenzen genannten Zeitpunkt anzuheben, ist für mich nicht ersichtlich."

Im Jahr 2016 sollten Frauen und Männer sich auf Augenhöhe begegen. Die angebliche Privilegierung von Frauen im Pensionssystem, die in Wahrheit eine Diskriminierung ist, muss so rasch wie möglich beendet werden. Das zeigt auch der aktuelle Länderbericht der Europäischen Kommission im Rahmen des Europäischen Semesters:

For women, a lower pensionable age, early retirement and career interruptions (often owing to care responsibilities) create a pension adequacy challenge. The gender pen-


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