Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird ersucht, dem Nationalrat eine Gesetzesvorlage mit folgendem Inhalt zuzuleiten:
1. Abschaffung aller Regelungen, die einen Verlust des Arbeitsplatzes allein auf Grund des Vorliegens eines Pensionsanspruchs ermöglichen.
2. Schaffung einer individuellen Grundpension in der Höhe der Ausgleichszulage sowie einer versicherungsmathematischen Erwerbspension.“ – Das würde unserem grünen Pensionsmodell entsprechen.
„3. Modelle zur Arbeitszeitverkürzung.
4. Schaffung eines gesetzlichen Mindestlohns von € 9,80 brutto pro Stunde.“
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Worum geht es? – Es geht darum, dass man die Zeiten, in denen Frauen arbeiten, also die Phase des Erwerbslebens, so gut absichert, dass sie dann auch im Alter eine sichere Pension haben. Solange wir nicht gemeinsam daran arbeiten, dass Menschen in der Erwerbsphase gut genug verdienen, dass deren Einkommen hoch genug ist und sie ein Auskommen haben, wird sich das auch in der Pension nie ausgehen. (Zwischenruf des Abg. Rädler.)
Also lassen Sie uns gemeinsam auf die Erwerbszeit schauen, wo es um die Einkommen geht, wo es darum geht, dass es noch immer Menschen gibt, die, sobald sie das gesetzliche Pensionsantrittsalter erreicht haben, gekündigt werden. Das müssen wir verhindern. Deswegen bitte ich um Unterstützung unseres Antrages. – Danke. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)
16.58
Präsidentin Doris Bures: Der soeben eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Eva Glawischnig-Piesczek, Judith Schwentner, Freundinnen und Freunde betreffend Maßnahmen gegen Pensionsgap von Frauen
eingebracht im Zuge der Debatte über die Dringliche Anfrage an den Bundesminister für Finanzen betreffend „Reformpanne – Pensionssystem ungebremst auf Crashkurs“
Begründung
Das österreichische Pensionssystem setzt die Benachteiligung von Frauen im Erwerbsleben nahtlos fort und verstärkt diese sogar. Auf Grund
niedrigerer Einkommen bei gleicher und gleichartiger Tätigkeit,
der in dieser Gesellschaft angenommenen scheinbar exklusiven Verpflichtung von Frauen, den Großteil der Erziehungs- und Betreuungsarbeit zu leisten,
dem Fehlen von ausreichenden Angeboten der qualitativ hochwertigen außerhäuslichen Kinderbetreuung,
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