Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll115. Sitzung / Seite 72

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird ersucht, dem Nationalrat eine Gesetzesvorlage mit folgen­dem Inhalt zuzuleiten:

1. Abschaffung aller Regelungen, die einen Verlust des Arbeitsplatzes allein auf Grund des Vorliegens eines Pensionsanspruchs ermöglichen.

2. Schaffung einer individuellen Grundpension in der Höhe der Ausgleichszulage sowie einer versicherungsmathematischen Erwerbspension.“ – Das würde unserem grünen Pensionsmodell entsprechen.

„3. Modelle zur Arbeitszeitverkürzung.

4. Schaffung eines gesetzlichen Mindestlohns von € 9,80 brutto pro Stunde.“

*****

Worum geht es? – Es geht darum, dass man die Zeiten, in denen Frauen arbeiten, also die Phase des Erwerbslebens, so gut absichert, dass sie dann auch im Alter eine sichere Pension haben. Solange wir nicht gemeinsam daran arbeiten, dass Menschen in der Erwerbsphase gut genug verdienen, dass deren Einkommen hoch genug ist und sie ein Auskommen haben, wird sich das auch in der Pension nie ausgehen. (Zwi­schenruf des Abg. Rädler.)

Also lassen Sie uns gemeinsam auf die Erwerbszeit schauen, wo es um die Einkom­men geht, wo es darum geht, dass es noch immer Menschen gibt, die, sobald sie das gesetzliche Pensionsantrittsalter erreicht haben, gekündigt werden. Das müssen wir verhindern. Deswegen bitte ich um Unterstützung unseres Antrages. – Danke. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)

16.58


Präsidentin Doris Bures: Der soeben eingebrachte Entschließungsantrag ist aus­reichend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Eva Glawischnig-Piesczek, Judith Schwentner, Freundinnen und Freunde betreffend Maßnahmen gegen Pensionsgap von Frauen

eingebracht im Zuge der Debatte über die Dringliche Anfrage an den Bundesminister für Finanzen betreffend „Reformpanne – Pensionssystem ungebremst auf Crashkurs“

Begründung

Das österreichische Pensionssystem setzt die Benachteiligung von Frauen im Er­werbs­leben nahtlos fort und verstärkt diese sogar. Auf Grund

niedrigerer Einkommen bei gleicher und gleichartiger Tätigkeit,

der in dieser Gesellschaft angenommenen scheinbar exklusiven Verpflichtung von Frauen, den Großteil der Erziehungs- und Betreuungsarbeit zu leisten,

dem Fehlen von ausreichenden Angeboten der qualitativ hochwertigen außerhäus­lichen Kinderbetreuung,

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite