Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll115. Sitzung / Seite 73

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

und der daraus resultierenden hohen Betroffenheit von Frauen zur Teilzeitbe­schäf­tigung (47 %)

lag die Medianpension von Männern im gesetzlichen Pensionssystem im Jahr 2014 um fast 100 % über jener der Frauen.

2014

 

Frauen

Männer

∆ in % der Frauenpension

 

IP

AP

IP

AP

IP

AP

ArbeiterInnen

858

784

1177

1557

37,2

98,6

Angestellte

890

1208

1523

2320

71,1

92,1

Selbständige

858

927

1276

1745

48,7

88,2

Quelle: statistisches Jahrbuch der österreichischen Sozialversicherung 2015

Eine von vier alleinlebenden Frauen im Pensionsalter ist armutsgefährdet. 377 000 Frau­en im Pensionsalter haben keinen eigenständigen Pensionsanspruch.

Dagegen muss die Gesellschaft vorgehen. Die vorgeschlagenen Maßnahmen sind nicht nur geeignet, sondern auch notwendig, um die Diskriminierung von Frauen im Erwerbsleben und im Pensionssystem zu verringern und schließlich zu beenden. Vom Ende dieser Diskriminierung profitieren alle Teile der Gesellschaft über höhere Kon­sum­ausgaben, mehr Jobs, höhere Steuer- und Beitragseinnahmen und eine gerech­tere Verteilung des gesellschaftlichen Reichtums.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung wird ersucht, dem Nationalrat eine Gesetzesvorlage mit folgen­dem Inhalt zuzuleiten:

1. Abschaffung aller Regelungen, die einen Verlust des Arbeitsplatzes allein auf Grund des Vorliegens eines Pensionsanspruchs ermöglichen.

2. Schaffung einer individuellen Grundpension in der Höhe der Ausgleichszulage sowie einer versicherungsmathematischen Erwerbspension.

3. Modelle zur Arbeitszeitverkürzung.

4. Schaffung eines gesetzlichen Mindestlohns von € 9,80 brutto pro Stunde.

*****

 


Präsidentin Doris Bures: Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesminister Stöger. – Bitte, Herr Minister.

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite