und der daraus resultierenden hohen Betroffenheit von Frauen zur Teilzeitbeschäftigung (47 %)
lag die Medianpension von Männern im gesetzlichen Pensionssystem im Jahr 2014 um fast 100 % über jener der Frauen.
2014 |
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|
Frauen |
Männer |
∆ in % der Frauenpension |
|||
|
IP |
AP |
IP |
AP |
IP |
AP |
ArbeiterInnen |
858 |
784 |
1177 |
1557 |
37,2 |
98,6 |
Angestellte |
890 |
1208 |
1523 |
2320 |
71,1 |
92,1 |
Selbständige |
858 |
927 |
1276 |
1745 |
48,7 |
88,2 |
Quelle: statistisches Jahrbuch der österreichischen Sozialversicherung 2015
Eine von vier alleinlebenden Frauen im Pensionsalter ist armutsgefährdet. 377 000 Frauen im Pensionsalter haben keinen eigenständigen Pensionsanspruch.
Dagegen muss die Gesellschaft vorgehen. Die vorgeschlagenen Maßnahmen sind nicht nur geeignet, sondern auch notwendig, um die Diskriminierung von Frauen im Erwerbsleben und im Pensionssystem zu verringern und schließlich zu beenden. Vom Ende dieser Diskriminierung profitieren alle Teile der Gesellschaft über höhere Konsumausgaben, mehr Jobs, höhere Steuer- und Beitragseinnahmen und eine gerechtere Verteilung des gesellschaftlichen Reichtums.
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die Bundesregierung wird ersucht, dem Nationalrat eine Gesetzesvorlage mit folgendem Inhalt zuzuleiten:
1. Abschaffung aller Regelungen, die einen Verlust des Arbeitsplatzes allein auf Grund des Vorliegens eines Pensionsanspruchs ermöglichen.
2. Schaffung einer individuellen Grundpension in der Höhe der Ausgleichszulage sowie einer versicherungsmathematischen Erwerbspension.
3. Modelle zur Arbeitszeitverkürzung.
4. Schaffung eines gesetzlichen Mindestlohns von € 9,80 brutto pro Stunde.
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Präsidentin Doris Bures: Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesminister Stöger. – Bitte, Herr Minister.
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