So stellte beispielsweise die ÖVP-Abgeordnete Dorothea Schittenhelm in der Fragestunde des Nationalrates am 17. Mai 2011 in diesem Zusammenhang auch eine entsprechende mündliche Anfrage mit folgendem Wortlaut:
Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Im Regierungsprogramm ist festgeschrieben, dass es eine Verbesserung der Anrechnungszeiten der Kindererziehung auf die Pension geben soll. Jetzt wird ja nach den Abständen zwischen den Geburten berechnet, ich meine aber, dass jedes Kind gleich viel wert ist und daher auch für jedes Kind gleich viele Monate angerechnet werden sollen.
Meine Frage daher an Sie, sehr geehrte Frau Bundesministerin:
„Wie ist der Stand der im Regierungsprogramm vorgesehenen Überprüfung der bes-seren Anrechnung der Kindererziehungszeiten auf die Pension?“
Diese Frage wurde von der damaligen Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst Gabriele Heinisch-Hosek wie folgt beantwortet:
„Wir befinden uns jetzt in der Halbzeit dieser Legislaturperiode. Ich glaube, dass noch nicht alle Dinge, die im Regierungsprogramm festgeschrieben sind, abgearbeitet sind. Grundsätzlich möchte ich mich hier nicht aus der Verantwortung nehmen, aber das ist Sache sozusagen des Bereiches Soziales und Gesundheit und der gesetzlichen Sozialversicherung, und ich bin überzeugt davon, dass dort eben diese Überprüfung noch im Laufe dieser Legislaturperiode stattfinden wird.
(…) was auch immer im ASVG-Bereich geschieht, wir werden da harmonisiert vorgehen und schauen, dass es nicht zum Nachteil der Frauen beziehungsweise der Anrechenbarkeit der Kindererziehungszeiten, die dann für die Pensionszeiten gelten sollen, ist.“
Einmal mehr kritisierte die ÖVP-Abgeordnete Schittenhelm kürzlich die Tatsache, dass Frauen aufgrund der Kindererziehungszeiten Verluste bei der Anrechnung von Pensionszeiten, Verluste bei den Beitragszahlungen und am Ende des Tages einfach weniger Pension haben.
„Die ÖVP-Frauen pochen daher darauf, dass für jedes Kind, unabhängig vom Altersabstand, vier Jahre angerechnet werden. Derzeit sind es nur für das erste Kind vier Jahre. Kommt das zweite beispielsweise schon zwei Jahre später, wird gedeckelt. Für die Anrechnung von abermals vier Jahren braucht es zur Zeit einen Abstand von vier Jahren.“ (14.02.2015 DiePresse.com)
Am 7. März 2016 sprach sich die ÖVP-Abgeordnete Schittenhelm nun zum wiederholten Male dafür aus, dass vier Jahre pro Kind für die Pension angerechnet werden, und zwar nicht nur pensionserhöhend, sondern auch pensionsbegründend," denn Frauen leisten durch die Kindererziehungsarbeit einen wichtigen Beitrag zur Gesellschaft und das müsse endlich entsprechend honoriert werden.“
In diesem Zusammenhang stellen daher die unterfertigten Abgeordneten nicht zuletzt vor dem Hintergrund der Pensionsverluste auch in Folge von Teilzeitarbeit aufgrund von Kinderbetreuungs- oder Pflegeverpflichtungen folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
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