Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll115. Sitzung / Seite 103

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Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abge­ord­neten Dr. Strolz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Angleichung des Frauen­pensionsalters.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für den Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit und damit abgelehnt.

Wir kommen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Glawischnig-Piesczek, Kolleginnen und Kollegen betreffend Maßnahmen gegen Pensionsgap von Frauen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit und damit abgelehnt.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abge­ordneten Schellhorn, Kolleginnen und Kollegen betreffend Rehabilitation vor Pension.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit und damit abgelehnt.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abge­ord­neten Schimanek, Kolleginnen und Kollegen betreffend volle Pensionsanrechnung von vier Jahren Kindererziehungszeit für jedes Kind.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für den Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit und damit abgelehnt.

18.37.42Kurze Debatte über einen Fristsetzungsantrag

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Wir gelangen nunmehr zur Durchführung einer kurzen Debatte.

Die kurze Debatte betrifft den Antrag des Herrn Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Pirklhuber, dem Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft zur Berichterstattung über den An­trag 1060/A(E) betreffend Verbot von glyphosathältigen Pflanzenschutzmitteln in Österreich eine Frist bis 15. März 2016 zu setzen.

Nach Schluss dieser Debatte wird die Abstimmung über den gegenständlichen Fristsetzungsantrag stattfinden.

Wir gehen in die Debatte ein.

Ich mache darauf aufmerksam, dass gemäß § 57a Abs. 1 der Geschäftsordnung kein Redner länger als 5 Minuten sprechen darf, wobei der Erstredner zur Begründung über eine Redezeit von 10 Minuten verfügt. Stellungnahmen von Mitgliedern der Bundes­regierung oder zu Wort gemeldeten Staatssekretären sollen nicht länger als 10 Minu­ten dauern.

Das Wort erhält zunächst der Antragsteller, Herr Abgeordneter Dr. Pirklhuber. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


18.38.33

Abgeordneter Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber (Grüne): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Nach dieser ausführlichen Pensionsdebatte kommen wir zu einem tagespolitischen und umweltpolitischen Kernthema, das wir seit Jahren aktiv betreiben, das derzeit ganz Europa bewegt und die gesamte österreichische Bevölkerung in seinen Bann zieht. Ich spreche von der Frage des Verbots von giftigen Stoffen, von Unkrautvernichtungsmitteln, die möglicherweise und wahrscheinlich krebserregend


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