Bericht des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft über den Antrag 1184/A(E) der Abgeordneten Leopold Steinbichler, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Einführung einer Qualitätspartnerschaft für heimische Gastronomiebetriebe“ (1227 d.B.)
Präsident Ing. Norbert Hofer: Wir gelangen nun zum 5. Punkt der Tagesordnung.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Dr. Pirklhuber. – Bitte, Herr Abgeordneter.
15.16
Abgeordneter Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber (Grüne): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Hohes Haus! Es geht bei diesem Antrag um eine Qualitätspartnerschaft mit der Gastronomie. Landwirtschaft und Gastronomie, das ist ein wirklich interessantes Spannungsfeld, aber auch ein Partnerschaftsfeld, das es zu beackern gilt.
Meine Damen und Herren, vorneweg gesagt: Die Lebensmittelkennzeichnung und die Debatte dazu sind ein ganz wichtiger Teil der Klimaschutzdebatte. Wir haben ja heute eine wichtige Startdebatte zum Klimavertrag geführt. Letztlich liegen etwa 30 bis 40 Prozent der klimarelevanten Probleme im Bereich der Landnutzungen, von Regenwaldzerstörung bis hin zu den Themen Futtermittel, Gentechnik, Palmöl und Glyphosateinsatz.
Konkret ginge es darum, im Bereich der Lebensmittelkennzeichnung dort weiterzuarbeiten, wo wir schon 2009 waren, nämlich eine sozialökologische Transformation so umzusetzen, dass die Bürgerinnen und Bürger im täglichen Konsum die Chance haben, durch den Kauf von Produkten – egal, ob in der Gastronomie, im Supermarkt oder auch am Bauernmarkt – konkret ihren Beitrag zur Klimawende zu leisten.
Ich zitiere aus dem Regierungsübereinkommen, im Kapitel Gesundheit heißt es klar: „Die Umsetzung einer klaren Herkunftskennzeichnung der Produkte und Rohstoffe auf EU-Ebene soll KonsumentInnen verlässliche und gesicherte Informationen sowie Schutz vor Täuschung bieten.“
Bei dieser Gelegenheit erinnere ich daran, dass im Jahr 2009 auf Antrag der Abgeordneten Maier, Tamandl, Zanger, Dolinschek und Pirklhuber im Nationalrat beschlossen wurde, dass die Bundesregierung beauftragt wird, eine Positivkennzeichnung des Angebots der Gastronomie bezüglich „Herkunft und Produktionsweise […] der wertbestimmenden Lebensmittel – hier im Speziellen Fleisch, Milch und Eier, zu erarbeiten“.
Meine Damen und Herren! Der Auftrag aus dem Jahr 2009 kann nur massiv erneuert werden. Bei dieser Gelegenheit möchte ich darauf hinweisen, dass es da leider Widerstände in der Wirtschaftskammer gibt. Das sage ich auch als Agrarvertreter, der Klimaschutz im Ernährungsbereich umsetzen will. Da sind Diskussionen notwendig.
Ich möchte auch erwähnen, dass das AMA-Gütesiegel-Konzept immer noch nicht konsistent ist. Ich schlage die Tageszeitung von heute auf (eine Ausgabe der „Kronen Zeitung“ in die Höhe haltend): Da gibt es ein zweiseitiges Inserat mit Fleischprodukten, minus 50 Prozent und minus 25 Prozent, österreichisches Qualitätsprodukt, mit dem AMA-Gütesiegel ausgelobt. Wie sind solche Inserate finanzierbar? – Genau, mit Dumpingpreisen, nämlich auf Ebene der Erzeuger! Das kann so nicht weitergehen, meine Damen und Herren, daher bringe ich folgenden Antrag ein, der sich zur Reform des AMA-Gütesiegels bekennt:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen betreffend gentechnisch veränderte Futtermittel
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