Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll146. Sitzung / Seite 40

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Auf die mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Als Erster in der Debatte zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag. Kogler. – Bitte.

 


11.04.03

Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Frau Präsidentin, danke auch für Ihre Ar­beit als Vorsitzende dieses Ausschusses, leicht war das ja nicht! Es war auch nicht zu erwarten, dass sich alle Fraktionen auf einen Bericht verständigen, deshalb werde ich mich – es wird Sie nicht wundern – im Hauptteil auf den Bericht (ein Exemplar dieses Berichts auf dem Rednerpult platzierend) und die Schlussfolgerungen, die Erkenntnis­se und Ergebnisse der grünen Fraktion konzentrieren.

Zunächst aber zum grundlegenden Problem: Der Untersuchungsausschuss hat sich schon gelohnt – ich werde gleich erläutern, warum Untersuchungen grundsätzlich wichtig sind, zumal bei einem derartigen Debakel –, er war unausweichlich, weil wir es ja – leider haben die Grünen recht behalten – mit einem Gesamtschaden für die Steuerzah­lerinnen und Steuerzahler, je nach Rechnung, von bis zu 10 Milliarden € zu tun haben. Wenn man den Schaden für Kärnten, den Schaden für die bayerischen Steuerzahlerin­nen und Steuerzahler – die sind uns ja auch nahe – dazuzählt, so trägt die öffentliche Hand durchaus einen Schaden von 15 Milliarden € aufwärts. Für den österreichischen Steuerzahler werden, fürchte ich – und wir haben leider noch immer recht behalten –, über 10 Milliarden € übrig bleiben, vermutlich wohl 11 oder 12 Milliarden €, und das kann sogar noch schlimmer kommen. Allein deshalb war es unausweichlich, diesen Ausschuss zu starten.

Es ist natürlich eines der wesentlichsten parlamentarischen Rechte, ich meine sogar Pflichten, Untersuchungen zu tätigen und die Regierung zu kontrollieren. Ich rede hier ausdrücklich, auch wenn da sehr häufig privatwirtschaftliche Kriminalfälle erwähnt wer­den, von der Kontrolle der öffentlichen Institutionen, die da sind: Regierungen, Landes­regierungen, Bundesregierungen, Aufsichtsbehörden und Beamtenschaft. Das ist das Primäre, und das haben wir auch gemacht. Natürlich muss man sich bei einem Ban­ken-Untersuchungsausschuss und bei einem Hypo-Untersuchungsausschuss auch Ban­ken und Hypos anschauen, damit man weiß, wie die Aufsicht versagt hat – und sie hat total versagt, fast die ganze Zeit und auf allen Linien und damit auch die Politik, und zwar beileibe nicht nur in Kärnten. Davon auszugehen, damit können wir gleich einmal aufhören.

Deshalb halte ich es letztlich für einen Beitrag zu wirtschaftlicher Vernunft und zu so­zialer Gerechtigkeit, wenn man solche Untersuchungen tätigt, weil sie nämlich einen viel­fältigen Nutzen stiften, zumindest in Richtung zukünftiges Sparen; deshalb, wie gesagt: wirtschaftliche Vernunft und soziale Gerechtigkeit. (Beifall bei den Grünen.) Marktwirt­schaft funktioniert ja wohl nur, wenn sich die Akteure an bestimmte Regeln halten, wenn ordentliche Regeln gegeben werden. Anderenfalls landen wir irgendwo. Im Falle der Hypo war es aber so; der Schaden ist ja schon benannt worden.

Eine Frage der Gerechtigkeit ist es deshalb, weil wir, wenn man solche Untersuchungs­ausschüsse ordentlich führt, natürlich auch einen Beitrag dazu leisten können, noch einmal Geld zurückzuholen, nachdem vorher schon alle versagt haben, die dafür zu­ständig waren, das Geld beieinanderzuhalten. Sie (in Richtung Bundesminister Schel­ling) haben es aber nicht einmal richtig zurückgeholt, darauf werden wir auch gleich ein­gehen. – Deshalb, wie gesagt: vernünftig und gerecht.

Welchen Nutzen haben solche Untersuchungen grundsätzlich? – Ich glaube, die meis­ten Fraktionen stimmen darin überein – weil ich gerade Frau Kollegin Tamandl sehe, will ich nicht verhehlen, das zu sagen –, dass es bei aller Unterschiedlichkeit, von der wir heute zu 90 Prozent hören werden, auch eine Reihe von Übereinstimmungen in der


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