Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll146. Sitzung / Seite 74

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gegeben und Prestigeprojekte finanziert. Gestatten Sie mir, Sie zu erinnern an: die See­bühne, die Fluglinie, das Fußballstadion. Die Finanzreferenten Haider, Pfeifenberger, Do­bernig hatten die Kontrollverantwortlichkeit. Sie hätten die Stopptaste drücken können, haben es aber de facto nicht getan und damit ihre Verantwortung in keiner Weise wahrgenommen. Im Gegenteil – Sie haben das Risiko für die Steuerzahler maximiert. (Bei­fall bei SPÖ und ÖVP.)

Welche Konsequenzen können wir nun aus diesem Untersuchungsausschuss ziehen? – Da nehme ich auch Bezug auf den Bericht des Rechnungshofes zu diesem Thema, in dem sich auch derartige Empfehlungen wiederfinden.

Unbedingt erforderlich ist eine bundesweit einheitliche Haftungsobergrenze. (Abg. Lich­tenecker: Ja!) Mit dem österreichischen Stabilitätspakt haben sich Bund, Länder und Gemeinden zwar verpflichtet, ihre Haftungen zu beschränken, was aber nicht gelungen ist, war, die gesamtstaatliche Obergrenze zwischen den Gebietskörperschaften zu ver­einbaren, was dazu führte, dass wir derzeit 17 unterschiedliche Systeme in den Bun­desländern haben – 17 unterschiedliche Systeme! Da besteht eindeutig Handlungsbe­darf. (Zwischenruf des Abg. Kogler.)

Außerdem braucht es ein Spekulationsverbot für Gemeinden. Es ist zwar in einer Arti­kel-15a-Vereinbarung geregelt, dass Länder nicht spekulieren dürfen, aber eine ein­heitliche Anwendung würde erfordern, dass dieses Verbot auch in der Finanzverfas­sung verankert ist. So wäre auch gewährleistet, dass Gemeinden tatsächlich umfasst sind.

Sehr geehrte Damen und Herren, den Hypo-Skandal haben verantwortungslose FPÖ-Politiker in Kärnten verursacht. Unsere Aufgabe ist es, Steuerzahler vor derartigen Bür­den zu schützen und zu verhindern, dass sich ein derartiger Skandal wiederholen kann. – Danke schön. (Beifall bei SPÖ und ÖVP. – Abg. Hafenecker: Die FPÖ-Politiker …!)

13.13


Präsident Karlheinz Kopf: Zu Wort gelangt Herr Mag. Hanger. – Bitte. (Ruf bei der FPÖ: Hoffentlich wird die jetzt besser!)

 


13.13.18

Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr ge­ehrte Frau Präsidentin des Rechnungshofes! Werte Kolleginnen und Kollegen! Hohes Haus! Wir haben ja zwei Berichte in Verhandlung, den Bericht des Hypo-Untersuchungs­ausschusses und auch den Bericht des Rechnungshofes. Als Mitglied des Rechnungs­hofausschusses möchte ich mich vorwiegend mit dem Bericht des Rechnungshofes be­schäftigen.

Da geht es vorwiegend um die Fragestellung: War diese Notverstaatlichung notwendig, oder war sie nicht notwendig? – Von freiheitlicher Seite kommt manchmal irgendwie so salopp: Na, das war ja alles nicht notwendig, das hätte nicht sein müssen! – Wenn wir nun die Frage beurteilen wollen, ob die Notverstaatlichung notwendig war, dann müs­sen wir die Frage beurteilen: Wie war denn die wirtschaftliche Situation der Bank 2009, zum Zeitpunkt der Notverstaatlichung? – Und ganz klar ist, die wirtschaftliche Situation war desaströs.

Das heißt, man hat – unabhängig von der Eigentümerfrage – über 2005, 2006, 2007, 2008, 2009 einen massiven Expansionskurs gefahren, gleichzeitig sind aber auch die Ver­luste entsprechend gestiegen. (Zwischenruf des Abg. Walter Rauch.) Man hatte 2008 einen Bilanzverlust von 472 Millionen € und 2009 einen Verlust von 1,4 Milliarden €.

Dann gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder die Gesellschaft ist in der Eigenkapitalsi­tuation so stark, dass sie diese Verluste ausgleichen kann, oder sie ist in der Eigenka­pitalsituation nicht stark – so wie es bei unserer Bank der Fall war –, dann müssen na­türlich die Eigentümer Kapital nachschießen. Wenn dann die Eigentümer ankündigen:


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