gegeben und Prestigeprojekte finanziert. Gestatten Sie mir, Sie zu erinnern an: die Seebühne, die Fluglinie, das Fußballstadion. Die Finanzreferenten Haider, Pfeifenberger, Dobernig hatten die Kontrollverantwortlichkeit. Sie hätten die Stopptaste drücken können, haben es aber de facto nicht getan und damit ihre Verantwortung in keiner Weise wahrgenommen. Im Gegenteil – Sie haben das Risiko für die Steuerzahler maximiert. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)
Welche Konsequenzen können wir nun aus diesem Untersuchungsausschuss ziehen? – Da nehme ich auch Bezug auf den Bericht des Rechnungshofes zu diesem Thema, in dem sich auch derartige Empfehlungen wiederfinden.
Unbedingt erforderlich ist eine bundesweit einheitliche Haftungsobergrenze. (Abg. Lichtenecker: Ja!) Mit dem österreichischen Stabilitätspakt haben sich Bund, Länder und Gemeinden zwar verpflichtet, ihre Haftungen zu beschränken, was aber nicht gelungen ist, war, die gesamtstaatliche Obergrenze zwischen den Gebietskörperschaften zu vereinbaren, was dazu führte, dass wir derzeit 17 unterschiedliche Systeme in den Bundesländern haben – 17 unterschiedliche Systeme! Da besteht eindeutig Handlungsbedarf. (Zwischenruf des Abg. Kogler.)
Außerdem braucht es ein Spekulationsverbot für Gemeinden. Es ist zwar in einer Artikel-15a-Vereinbarung geregelt, dass Länder nicht spekulieren dürfen, aber eine einheitliche Anwendung würde erfordern, dass dieses Verbot auch in der Finanzverfassung verankert ist. So wäre auch gewährleistet, dass Gemeinden tatsächlich umfasst sind.
Sehr geehrte Damen und Herren, den Hypo-Skandal haben verantwortungslose FPÖ-Politiker in Kärnten verursacht. Unsere Aufgabe ist es, Steuerzahler vor derartigen Bürden zu schützen und zu verhindern, dass sich ein derartiger Skandal wiederholen kann. – Danke schön. (Beifall bei SPÖ und ÖVP. – Abg. Hafenecker: Die FPÖ-Politiker …!)
13.13
Präsident Karlheinz Kopf: Zu Wort gelangt Herr Mag. Hanger. – Bitte. (Ruf bei der FPÖ: Hoffentlich wird die jetzt besser!)
13.13
Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Präsidentin des Rechnungshofes! Werte Kolleginnen und Kollegen! Hohes Haus! Wir haben ja zwei Berichte in Verhandlung, den Bericht des Hypo-Untersuchungsausschusses und auch den Bericht des Rechnungshofes. Als Mitglied des Rechnungshofausschusses möchte ich mich vorwiegend mit dem Bericht des Rechnungshofes beschäftigen.
Da geht es vorwiegend um die Fragestellung: War diese Notverstaatlichung notwendig, oder war sie nicht notwendig? – Von freiheitlicher Seite kommt manchmal irgendwie so salopp: Na, das war ja alles nicht notwendig, das hätte nicht sein müssen! – Wenn wir nun die Frage beurteilen wollen, ob die Notverstaatlichung notwendig war, dann müssen wir die Frage beurteilen: Wie war denn die wirtschaftliche Situation der Bank 2009, zum Zeitpunkt der Notverstaatlichung? – Und ganz klar ist, die wirtschaftliche Situation war desaströs.
Das heißt, man hat – unabhängig von der Eigentümerfrage – über 2005, 2006, 2007, 2008, 2009 einen massiven Expansionskurs gefahren, gleichzeitig sind aber auch die Verluste entsprechend gestiegen. (Zwischenruf des Abg. Walter Rauch.) Man hatte 2008 einen Bilanzverlust von 472 Millionen € und 2009 einen Verlust von 1,4 Milliarden €.
Dann gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder die Gesellschaft ist in der Eigenkapitalsituation so stark, dass sie diese Verluste ausgleichen kann, oder sie ist in der Eigenkapitalsituation nicht stark – so wie es bei unserer Bank der Fall war –, dann müssen natürlich die Eigentümer Kapital nachschießen. Wenn dann die Eigentümer ankündigen:
HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite