Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll146. Sitzung / Seite 79

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Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Obernosterer. – Bitte.

 


13.27.56

Abgeordneter Gabriel Obernosterer (ÖVP): Herr Präsident! Frau Rechnungshofprä­sidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren auf der Galerie und zu Hause vor den Fernsehgeräten! Wenn man 100 Tage in diesem Un­tersuchungsausschuss verbracht hat, wird man natürlich zu Hause, im Wahlkreis oder wo man auch immer unterwegs ist, gefragt: Und, was wird denn herauskommen? Das Geld ist eh schon weg!

Die Leute erwarten sich eigentlich, jedenfalls jene, die mit mir immer sprechen, dass die politische Verantwortung wahrgenommen wird. Denn der Untersuchungsausschuss des Parlaments, wir sind ja nicht die Justiz, wir haben zu klären: Wo liegt die politische Verantwortung?

Etwas möchte ich einmal vorneweg sagen, weil man heute weiß, der ist da nicht dabei gewesen, der ist dort nicht dabei gewesen, da war er ein bisschen dabei oder gar nicht dabei: Egal, welche Partei in Kärnten, keine kann zum Thema Hypo ihre Hände in Un­schuld waschen! Irgendwann war jede Partei, ob Grün, Rot oder Schwarz, unter frei­heitlicher Führung einmal dabei. (Abg. Lichtenecker: So ein Blödsinn, Herr Kollege! – Abg. Kogler: Ja, manche nicht aufseiten der Aufklärer!)

Wenn heute hier jede Fraktion ihre Darstellung bringt, und zwar nach ihrem eigenen Bericht, der angehängt wurde, halte ich mich – nach den neuen Regeln des Untersu­chungsausschusses – an den Bericht, den ein unabhängiger Richter erstellt hat. Über den sollten wir eigentlich diskutieren und auch diesen zur Kenntnis nehmen, ob es der einen oder der anderen Fraktion passt oder nicht passt, das sind jedenfalls die neuen Regeln für den Untersuchungsausschuss, die einen unabhängigen Richter als Verfah­rensrichter vorsehen. Ich bleibe bei der politischen Verantwortung, ich bleibe bei dem Bericht von Herrn Pilgermair.

Seien wir ganz ehrlich: Was und wann war der Ursprung des Übels? – Das wissen wir alle, das hat schon der Griss-Bericht ganz klar gesagt: Das waren die Haftungsbe­schlüsse im Herbst 2003 in der Regierung und im Frühjahr 2004 in der Regierung und im Kärntner Landtag. (Abg. Lichtenecker: Das stimmt ja nicht, Herr Kollege!)

Und wenn heute hier behauptet wird, alle Bundesländer in Österreich bis auf zwei hät­ten den gleichen Beschluss gefasst, so ist das einfach nicht richtig, sondern der Kärnt­ner Beschluss ist abgewichen. Ich habe hier den Regierungsakt, wo das auch drinnen steht. Bei uns hat der Beschluss zusätzlich gelautet: unbeschränkt und für alle Rechts­nachfolger, für Spaltungen und deren Rechtsnachfolger. (Abg. Kogler: Logisch!) Die un­beschränkten Haftungen und „für alle Rechtsnachfolger“ waren das große Übel.

In den Jahren 2004 bis 2006 hat es, wie wir wissen, in Kärnten eine FPÖ/SPÖ-Regie­rung gegeben, die Kenntnisnahme des Beschlusses in der Regierung, den einstimmi­gen Beschluss im Kärntner Landtag. Wir wissen auch, dass von 2004 bis 2006 die Haftungen auf über 10 Milliarden € in die Höhe gegangen sind. Und etwas muss man auch dazusagen: Die Hauptverantwortung dafür – und davon kann man sich nicht schlei­chen, sage ich auch dazu, und dazu hat man einmal zu stehen – hat in der Zeit unter einem freiheitlichen Landeshauptmann, unter einem freiheitlichen Finanzreferenten und unter einem freiheitlichen Aufsichtskommissär in der Hypo, der dort alle Einsichtsmög­lichkeiten und alle Rechte gehabt hat, stattgefunden. Die Mehrheiten dafür sind einmal mit der SPÖ passiert, einmal mit der ÖVP, und im Kärntner Landtag wurde es mit allen Fraktionen beschlossen, auch mit den Grünen.

Auch die Verstaatlichung, die von den Freiheitlichen so verurteilt wird, die nach ihnen nie notwendig gewesen wäre – das wissen wir hundertprozentig genau, und deshalb ver-


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