Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll146. Sitzung / Seite 85

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auch die Finanzmarktaufsicht im Rahmen von Vor-Ort-Prüfungen besser und früher über bestehende Mängel informiert als die FIMBAG und das BMF. Ein Leitfaden für eine ko­ordinierte Vorgehensweise zur Informationsvernetzung bestand nicht.

Weiter will ich jetzt nicht auf den Prüfbericht eingehen. Ich will nur sagen, dass ich als neue Präsidentin den Blick in die Zukunft richten will. Wir alle hier im Hohen Haus sind uns einig, dass eine derartige Fehlentwicklung auf Kosten der Öffentlichkeit und eine Gefährdung der Tragfähigkeit für die öffentliche Hand nicht mehr passieren dürfen. Des­halb hat auch der Rechnungshof dem Finanzministerium als Konsequenz aus der Haf­tungsthematik empfohlen, auf rechtliche Bestimmungen hinzuwirken, die den Gebiets­körperschaften die Übernahme von Haftungen untersagen, die die wirtschaftliche Trag­fähigkeit dieser Gebietskörperschaften übersteigen, insbesondere auch solcher, die zur Entstehung von kritischen und systemrelevanten Risken beitragen, die letztlich auch zu einer wirtschaftlichen Zwangslage des Bundes führen können.

Der Rechnungshof hat im Mai 2015 einen Bericht zum Thema Haftungsobergrenzen im Bereich von Ländern und Gemeinden veröffentlicht. Darin hat er eben aufgezeigt, dass eine gesamtstaatliche Haftungsobergrenze trotz der Vereinbarung nach Artikel 15a B-VG nicht festgelegt worden war und auch eine einheitliche Vorgehensweise bei der Er­mittlung der Haftungsobergrenzen und der Zuordnung zu Risikoklassen fehlte. Der Rech­nungshof begrüßt, wenn es Bemühungen gibt, hier eine klare Regelung zu finden.

Der Rechnungshof trat in den letzten Jahren immer wieder auch für ein zeitgemäßes Haushaltsrecht bei Ländern und Gemeinden ein. Die VRV aus dem Jahr 2015 ist jetzt eine Grundlage, um für Transparenz in der Haushaltsführung der Länder und Gemein­den zu sorgen.

Sowohl die Thematik der Haftungsobergrenzen als auch die Frage der Umsetzung und der Einhaltung der Stabilitätsziele wird der Rechnungshof, weil er eben ein gesamt­staatliches Organ ist, bei künftigen Prüfungen genau verfolgen. Er wird darauf achten, dass die VRV bei Ländern und Gemeinden vollständig umgesetzt wird.

Was die Prüfkompetenz des Rechnungshofes betrifft, so kann ich darauf verweisen, dass es eine langjährige Forderung des Rechnungshofes ist, bei öffentlichen Unterneh­mungen die Grenze für die Prüfkompetenz von 50 Prozent auf 25 Prozent herabzuset­zen. Das entspricht auch vergleichbaren Zuständigkeitsbestimmungen, wie sie auch Lan­desrechnungshöfe haben. Im Fall der gegenständlichen Hypo Alpe-Adria International wäre eben der Rechnungshof dann im Jahr 2006 für die Prüfung zuständig gewesen (Abg. Kogler: Bravo! – Beifall bei Abgeordneten der Grünen) und hätte eine Follow-up-Prüfung durchführen können, und dann hätte er den in seinem Vorbericht dargestellten Punkt zu den Haftungsprovisionen auch überprüfen und darauf Bezug nehmen kön­nen. – Ich danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten von SPÖ, FPÖ und Grünen.)

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13.54.19

 


Präsident Karlheinz Kopf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Ich schließe die Debatte.

Wir kommen zu den Abstimmungen, die wie immer über jeden Ausschussantrag ge­trennt vorgenommen werden.

Zunächst Abstimmung über Tagesordnungspunkt 2: Antrag des Hypo-Untersuchungs­ausschusses, von seinem Bericht 1291 der Beilagen samt Anlagen Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dafür sind, um ein Zeichen. – Das ist mit Mehr­heit angenommen.

Abstimmung über Tagesordnungspunkt 3: Antrag des Rechnungshofausschusses, den vorliegenden Bericht III-157 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Wer stimmt diesem Antrag zu? – Das ist einstimmig angenommen.

 


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