Wissen Sie aber, meine sehr geehrten Damen und Herren, dass wir solche Investitionsschutzabkommen auch mit zwölf Ländern, die Mitglied der Europäischen Union sind, abgeschlossen haben? – Zum Beispiel mit Estland, Lettland, Litauen, Polen, Malta, Slowenien, Tschechien oder der Slowakei. Sind das etwa keine entwickelten Rechtsstaaten? (Abg. Kogler: Das ist ja ein Relikt, das soll ja verschwinden! Das ist ja unglaublich!)
Lassen Sie mich mit einem weiteren Mythos im Zusammenhang mit Investitionsschutzabkommen aufräumen: Es wird immer damit argumentiert, dass es ein Wahnsinn sei, dass sich nur ausländische, nicht aber inländische Unternehmen an die Schiedsgerichte wenden dürfen. Sehen Sie sich doch bitte einmal die EU-Regelungen an! Wenn sich zum Beispiel ein italienisches Unternehmen in Kärnten niederlässt oder grenzüberschreitend Waren oder Dienstleistungen anbietet und dabei in Kärnten von einer Behörde diskriminiert wird, dann kann sich der italienische Unternehmer wegen Verstoßes gegen die Niederlassungs-, Waren- oder Dienstleistungsfreiheit an den EuGH wenden.
Handelt es sich aber um ein nicht im EU-Ausland, sondern etwa in der Steiermark ansässiges Unternehmen, dem in Kärnten Gleiches widerfährt, dann liegt eine bloße Inländerdiskriminierung vor, auf die das EU-Recht nicht anwendbar ist. Das heißt, der steirische Unternehmer kann sich nicht an den Europäischen Gerichtshof wenden. Wo bleibt denn hier der Aufschrei der CETA-Gegner? Zählt hier der österreichische Unternehmer plötzlich nicht mehr so viel wie in einer Anti-CETA-Kampagne?
Sie sehen also, meine sehr geehrten Damen und Herren, angesagte Katastrophen finden nicht statt und lassen sich oftmals schon durch eine seriöse Herangehensweise ausräumen. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP.)
15.55
Präsident Ing. Norbert Hofer: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Krainer. – Bitte.
15.55
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich glaube, es geht bei CETA in Wirklichkeit weder um Heumilch, noch um iPhone-Weitwurfbewerbe. Ich glaube auch nicht, dass die Welt untergeht, wenn CETA, so wie es vorliegt, in Kraft tritt – sicher nicht –, sie geht aber auch nicht unter, wenn es nicht in Kraft tritt. Man kann bei dem, worum es hier geht, schon ein bisschen auf dem Boden bleiben.
Die Kritik im Kern, die richtet sich gegen die Schiedsgerichte, gegen private Klagemöglichkeiten. – Die existieren. (Ruf bei der ÖVP: Kritik an Kern?!) Es hat keiner Angst vor der kanadischen Regierung, es glaubt keiner, dass das kanadische Volk den Österreichern etwas Böses will, auch umgekehrt nicht. Das, worum es geht, ist, ob Konzerne – egal, ob es kanadische oder österreichische Konzerne sind – über Staaten, über die Demokratie, über die Verfassung, über Rechtsgrundsätze, über Rechtssysteme gestellt werden, und das ist das, was passiert.
Kann ein Staat einen Konzern vor einem Schiedsgericht klagen? – Nein. Kann ein Arbeitnehmer einen Konzern vor einem Schiedsgericht klagen? – Nein. Es kann nur einer klagen, der Konzern, und er kann nur einen klagen, nämlich den Staat. Das hier ist eine Sondermöglichkeit, bei der Konzernen Rechte außerhalb von etablierten Rechtssystemen eingeräumt werden.
Jetzt kann man der Meinung sein, ja, für mich sind Konzerne das Wichtigste, das Beste, das Größte, das Höchste, und deswegen will ich denen eine besonders große Stellung geben (Abg. Brosz: Das ist die Strolz-Position!), oder man kann das kritisch sehen. Das kann man ganz einfach ausdiskutieren, aber hier wird so getan, als ob jeder,
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