Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll146. Sitzung / Seite 138

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Mit der nunmehr zur Beschlussfassung anstehenden Regierungsvorlage betreffend ein Bundesgesetz über die Qualifikationsbezeichnungen „Ingenieurin“ und „Ingenieur“ (Inge­nieurgesetz 2017 – IngG) wird dieser Freiheitlichen Forderung zum Teil Rechnung ge­tragen, wenn gleich aus Sicht der unterfertigten Abgeordneten die Form der Umsetzung einen massiven zusätzlichen bürokratischen und finanziellen Aufwand bedeutet.

Mit dem Ingenieurgesetz 2017 erhalten künftig HTL-Absolventen nach Erbringung des Nachweises über die erforderliche Fachpraxis und dem positiven Absolvieren eines Fach­gesprächs die sogenannte Qualifikationsbezeichnung „Ingenieur“, die auf Ebene des Bachelor-Niveaus im Nationalen Qualifikationsrahmen, sprich: Stufe 6, einzuordnen sein wird.

Unberücksichtigt von dieser Aufwertung bleiben jedoch in diesem Gesetz all jene In­genieure, die die Standesbezeichnung „Ingenieur“ gemäß den bisher geltenden gesetz­lichen Bestimmungen erhalten haben.

Aus Sicht der unterfertigten Abgeordneten ist es daher dringend erforderlich, auch für diese große Gruppe an Ingenieuren im Sinne der Vermeidung einer „Zweiklassenein­stufung“ der Ingenieure eine entsprechende Lösung zu finden und damit rechtliche Klar­heit zu schaffen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zu­zuleiten, mit der eine automatische Aufwertung der bisherigen Standesbezeichnung ‚In­genieurin‘ bzw. ‚Ingenieur‘ auf die künftige Qualifikationsbezeichnung ‚Ingenieurin‘ bzw. ‚Ingenieur‘ und damit eine Einstufung in der Stufe 6, also auf Ebene des Bachelor-Stan­dards, im Nationalen Qualifikationsrahmen sichergestellt wird.“

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16.53.45

 


Präsidentin Doris Bures: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Damit gelangen wir zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 1254 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die sich für diesen Gesetzentwurf aussprechen, um ein bejahendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Wir gelangen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung geben, um ein bejahendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit. Der Gesetz­entwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abge­ordneten Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen betreffend automatische Aufwertung der bisherigen HTL/HLFL-Ingenieure auf Stufe 6 des Nationalen Qualifikationsrahmens.

Ich bitte jene Damen und Herren, die diesem Entschließungsantrag ihre Zustimmung ge­ben, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist die Minderheit. Abgelehnt.

 


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