Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll146. Sitzung / Seite 139

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16.55.009. Punkt

Bericht des Wissenschaftsausschusses über die Regierungsvorlage (1258 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftsge­setz 2014 und das Fachhochschul-Studiengesetz geändert werden (1281 d.B.)

10. Punkt

Bericht des Wissenschaftsausschusses über den Antrag 1228/A der Abgeordne­ten Dr. Andreas F. Karlsböck, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundes­gesetz, mit dem das Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftsgesetz 2014 ge­ändert wird (1282 d.B.)

 


Präsidentin Doris Bures: Wir gelangen nun zu den Tagesordnungspunkten 9 und 10, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Als Erster gelangt Herr Abgeordneter Dr. Karlsböck zu Wort. – Bitte.

 


16.55.43

Abgeordneter Dr. Andreas F. Karlsböck (FPÖ): Frau Präsident! Herr Staatssekretär! Werte Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Es geht hier vorwiegend um eine Anpassung der letzten ÖH-Wahlordnung, nämlich jener aus 2014. Aufgrund von Mängeln bei der letzten ÖH-Wahl, vor allem bei der berühmten Briefwahl beziehungs­weise aufgrund der Defizite bei den Kuverts, die dann ja auch bei der letzten Bundes­präsidentenwahl aufgetreten sind, wie auch aufgrund anderer Dinge müssen wir hier nach­adaptieren.

Die nun zum Beschluss anstehende Novelle des Hochschülerschaftsgesetzes lehnen wir Freiheitliche aus vielen Gründen, die ich jetzt noch näher erläutern werde, ab. Die Novelle ist insofern bemerkenswert, als sie zeigt, wie politisch in diesem Land mit zwei­erlei Maß gemessen wird, etwa bei der vorgesehenen Novellierung der Briefwahl.

Man hat uns Freiheitlichen im Zusammenhang mit der Wiederholung der Bundespräsi­dentenwahl immer vorgeworfen, wir würden die Briefwahl einschränken oder gar ab­schaffen wollen, um damit weite Bevölkerungskreise von der Stimmabgabe auszu­schließen. Abgesehen davon, dass dies eine polemisch verkürzte Darstellung ist, geht der vorliegende Entwurf zum Hochschülerschaftsgesetz noch viel weiter, aber, siehe da, keiner sieht darin offensichtlich ein Problem. Für den Fall einer Wiederholung der ÖH-Wahl ist nämlich überhaupt keine Briefwahl mehr vorgesehen. Mit anderen Worten: All jene Studierenden, die sich zum Zeitpunkt der Wahl – aus welchen Gründen auch im­mer – im Ausland aufhalten, haben so keine Möglichkeit mehr, ihre Stimme abzugeben.

Auch vorzeitige Wahltage sollen bei der ÖH-Wahl möglich sein, bei der Bundespräsi­denten- und Bundeswahl aber nicht – völlig unverständlich, zumal sich Vorwahltage et­wa in der Steiermark bestens bewährt haben.

Massiv zu kritisieren ist auch, dass bei der Beschlussfassung des jetzt zu novellieren­den ÖH-Gesetzes aus 2014 Studierende von Privatuniversitäten zu Zwangsmitgliedern der Studierendenvertretung gemacht wurden, obwohl sie mit der parteipolitischen Agi­tation der vorgeblichen Studierendenvertretung noch weniger einverstanden waren und sind als die Zwangsgebührenzahler an den öffentlichen Unis. (Beifall bei der FPÖ.)

Ich darf in diesem Zusammenhang daran erinnern, dass weniger als ein Viertel der Stu­dierenden sich an der Wahl beteiligt haben, was im Umkehrschluss bedeutet, dass mehr als drei von vier Studierenden das Vertrauen in ihre Standesvertretung verloren haben.


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