Bericht des Wissenschaftsausschusses über die Regierungsvorlage (1258 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftsgesetz 2014 und das Fachhochschul-Studiengesetz geändert werden (1281 d.B.)
10. Punkt
Bericht des Wissenschaftsausschusses über den Antrag 1228/A der Abgeordneten Dr. Andreas F. Karlsböck, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftsgesetz 2014 geändert wird (1282 d.B.)
Präsidentin Doris Bures: Wir gelangen nun zu den Tagesordnungspunkten 9 und 10, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Als Erster gelangt Herr Abgeordneter Dr. Karlsböck zu Wort. – Bitte.
16.55
Abgeordneter Dr. Andreas F. Karlsböck (FPÖ): Frau Präsident! Herr Staatssekretär! Werte Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Es geht hier vorwiegend um eine Anpassung der letzten ÖH-Wahlordnung, nämlich jener aus 2014. Aufgrund von Mängeln bei der letzten ÖH-Wahl, vor allem bei der berühmten Briefwahl beziehungsweise aufgrund der Defizite bei den Kuverts, die dann ja auch bei der letzten Bundespräsidentenwahl aufgetreten sind, wie auch aufgrund anderer Dinge müssen wir hier nachadaptieren.
Die nun zum Beschluss anstehende Novelle des Hochschülerschaftsgesetzes lehnen wir Freiheitliche aus vielen Gründen, die ich jetzt noch näher erläutern werde, ab. Die Novelle ist insofern bemerkenswert, als sie zeigt, wie politisch in diesem Land mit zweierlei Maß gemessen wird, etwa bei der vorgesehenen Novellierung der Briefwahl.
Man hat uns Freiheitlichen im Zusammenhang mit der Wiederholung der Bundespräsidentenwahl immer vorgeworfen, wir würden die Briefwahl einschränken oder gar abschaffen wollen, um damit weite Bevölkerungskreise von der Stimmabgabe auszuschließen. Abgesehen davon, dass dies eine polemisch verkürzte Darstellung ist, geht der vorliegende Entwurf zum Hochschülerschaftsgesetz noch viel weiter, aber, siehe da, keiner sieht darin offensichtlich ein Problem. Für den Fall einer Wiederholung der ÖH-Wahl ist nämlich überhaupt keine Briefwahl mehr vorgesehen. Mit anderen Worten: All jene Studierenden, die sich zum Zeitpunkt der Wahl – aus welchen Gründen auch immer – im Ausland aufhalten, haben so keine Möglichkeit mehr, ihre Stimme abzugeben.
Auch vorzeitige Wahltage sollen bei der ÖH-Wahl möglich sein, bei der Bundespräsidenten- und Bundeswahl aber nicht – völlig unverständlich, zumal sich Vorwahltage etwa in der Steiermark bestens bewährt haben.
Massiv zu kritisieren ist auch, dass bei der Beschlussfassung des jetzt zu novellierenden ÖH-Gesetzes aus 2014 Studierende von Privatuniversitäten zu Zwangsmitgliedern der Studierendenvertretung gemacht wurden, obwohl sie mit der parteipolitischen Agitation der vorgeblichen Studierendenvertretung noch weniger einverstanden waren und sind als die Zwangsgebührenzahler an den öffentlichen Unis. (Beifall bei der FPÖ.)
Ich darf in diesem Zusammenhang daran erinnern, dass weniger als ein Viertel der Studierenden sich an der Wahl beteiligt haben, was im Umkehrschluss bedeutet, dass mehr als drei von vier Studierenden das Vertrauen in ihre Standesvertretung verloren haben.
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