Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll146. Sitzung / Seite 149

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17.27.00

Staatssekretär im Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft Mag. Dr. Harald Mahrer: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hohes Haus! Einige Abge­ordnete haben schon recht eindeutig darauf hingewiesen, warum eine Änderung der ge­setzlichen Lage notwendig ist, um die Hochschülerschaftswahlen 2017 vernünftig durch­führen zu können. Ich möchte aber noch auf die anderen Punkte eingehen, die auf­grund der Anträge zur Debatte gestanden sind oder vielleicht noch im Nachgang de­battiert werden.

Es sei Frau Abgeordneter Gamon zugestanden, dass es natürlich eine Frage der grund­sätzlichen Philosophie und Herangehensweise ist und man trefflich und lange darüber debattieren und Vor- und Nachteile abwägen kann, ob man für oder gegen gesetzliche Interessenvertretungen ist. Wenn man aber die notwendige Erfahrung in dem Bereich hat – und es gibt eine Vielzahl, x-Tausende junger Menschen, die sich während ihres Studiums, der Großteil ehrenamtlich, im Rahmen der Interessenvertretung der Öster­reichischen Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft in den letzten 71 Jahren enga­giert haben –, weiß man, dass das eine Einrichtung ist, die eigentlich aus der Hoch­schule nicht wegzudenken ist, die mit dem Universitäts-Organisationsgesetz 1975 im Rahmen der Mitbestimmung viele weitere Möglichkeiten bekommen hat, und dass die Modernisierung und Öffnung der Hochschulen ab Mitte der siebziger Jahre ohne die studentische und auch die Mitbestimmung des Mittelbaus – das muss man gleich da­zusagen – in dieser Form nicht möglich gewesen wären. Das war sehr zu begrüßen.

Ich habe, kann ich aus meiner eigenen persönlichen Erfahrung sagen – ich mache kein Hehl daraus, ich war zwei Jahre lang Vorsitzender der Hochschülerschaft an der Wirt­schaftsuniversität –, immer ausgezeichnet mit der Professorenschaft und der Assisten­tinnen- und Assistentenvertretung zusammenarbeiten können, und in sehr vielen Fra­gen wurde im Rahmen der Mitbestimmung sehr viel für eine Verbesserung der Stu­dienbedingungen erreicht. Würde man jetzt hergehen und diesen kleinen Beitrag – und es ist ein sehr kleiner Beitrag, über den wir hier sprechen – einschränken, dann würde man natürlich die Handlungsfähigkeit der Interessenvertretung, unabhängig davon, ob das jetzt gesetzlich oder nicht gesetzlich ist, dramatisch einschränken, und das wäre sicher nicht im Sinne der österreichischen Studierenden.

Ich kann jetzt auch aus einer ganz anderen Rolle heraus über die letzten zwei Jahre berichten. Wie gesagt, wir haben dort eine Exekutive, die sozusagen anderer politi­scher Herkunft als meine eigene Fraktion ist, und wir arbeiten mit ihr auf der sachlichen Ebene sehr, sehr gut zusammen. Es gibt ausgezeichnete Gespräche, man begegnet sich auf Augenhöhe. Die VertreterInnen der Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft sitzen in der Hochschulkonferenz, es wird sehr gute Arbeit gemacht, der Dialog findet im demokratiepolitischen Sinne eigentlich auf sehr hohem Niveau statt. Dass – und das ist zuzugestehen – nicht alles Gold ist, was glänzt, und im Rahmen der Hochschü­lerschaft auch eine Reihe von Projekten durchgeführt worden ist, die durchaus hin­terfragenswert sind, gab es schon zu meiner Zeit, aber so ist das halt im Leben, es ist nicht immer alles zu 100 Prozent perfekt. Man muss die Gremien in der Hochschü­lerschaft meiner Meinung nach eben darauf hinweisen, dass man sich gut überlegt, ob das, was dort passiert, wirklich mit dem eigentlichen Auftrag zu tun hat. Es gibt immer einen gewissen Interpretationsspielraum.

Im Grunde genommen ist zu sagen: ein breites Bekenntnis zu einer studentischen In­teressenvertretung, die sich gemeinsam mit der Politik und den anderen Vertretern vor Ort auch wirklich für eine Verbesserung der Lage der Studierenden einsetzt. Das ist in einem Rechtsstaat, in einer Demokratie liberaler Prägung wie in Österreich eine sehr sinnvolle Geschichte, und das sollten wir auch beibehalten. – Danke. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

17.29

 


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