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Stenographisches Protokoll

 

 

 

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146. Sitzung des Nationalrates der Republik Österreich

 

XXV. Gesetzgebungsperiode

 

Mittwoch, 12. Oktober 2016

 

 


Stenographisches Protokoll

146. Sitzung des Nationalrates der Republik Österreich

XXV. Gesetzgebungsperiode             Mittwoch, 12. Oktober 2016

Dauer der Sitzung

Mittwoch, 12. Oktober 2016: 10.02 – 20.13 Uhr

*****

Tagesordnung

1. Punkt: Erklärung des Bundesministers für Finanzen zur Regierungsvorlage betref­fend das Bundesfinanzgesetz für das Jahr 2017 samt Anlagen

2. Punkt: Bericht gem. § 51 VO-UA eingesetzt zur Untersuchung der politischen Ver­antwortung für die Vorgänge rund um die Hypo Group Alpe-Adria

3. Punkt: Bericht betreffend den Bericht des Rechnungshofes Reihe Bund 2015/5

4. Punkt: Bericht über das Stenographische Protokoll der Parlamentarischen Enquete zum Thema „CETA und TTIP – Die Freihandelsabkommen der EU und ihrer Mitglied­staaten mit Kanada und den USA“

5. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Versorgungssicherungsgesetz 1992 geändert wird

6. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Mineralrohstoffgesetz geändert wird

7. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Maschinen-Inverkehrbringungs- und Notifizie­rungsG – MING geändert wird

8. Punkt: Bundesgesetz über die Qualifikationsbezeichnungen „Ingenieurin“ und „Inge­nieur“ (Ingenieurgesetz 2017 – IngG 2017)

9. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftsge­setz 2014 und das Fachhochschul-Studiengesetz geändert werden

10. Punkt: Bericht über den Antrag 1228/A der Abgeordneten Dr. Andreas F. Karls­böck, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Hochschü­lerinnen- und Hochschülerschaftsgesetz 2014 geändert wird

11. Punkt: Bericht über den Antrag 1828/A(E) der Abgeordneten Philip Kucher, Eva-Ma­ria Himmelbauer, BSc, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Evaluierung der Breit­bandförderung im Rahmen der Breitbandstrategie 2020

12. Punkt: Bericht über den Antrag 548/A(E) der Abgeordneten Dr. Ruperta Lichten­ecker, Kolleginnen und Kollegen betreffend: Standort stärken – Breitbandausbau sichern

13. Punkt: Bericht über den Antrag 549/A(E) der Abgeordneten Dr. Ruperta Lichten­ecker, Kolleginnen und Kollegen betreffend Sicherung des Breitbandausbaus

14. Punkt: Bericht über den Antrag 1770/A(E) der Abgeordneten Christian Hafenecker, MA, Kolleginnen und Kollegen betreffend leistungsfähiges Internet für Hasendorf


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll146. Sitzung / Seite 2

15. Punkt: Bericht über den Antrag 1256/A(E) der Abgeordneten Mag. Nikolaus Alm, Kol­leginnen und Kollegen betreffend Digital Nation – Österreich 2.0

16. Punkt: Sammelbericht über die Petitionen Nr. 60, 64, 66, 68 bis 71, 73, 77,
81 bis 84 und 86 sowie über die Bürgerinitiativen Nr. 86 und 100 bis 102

*****

Inhalt

Personalien

Verhinderungen .............................................................................................................. 23

Geschäftsbehandlung

Antrag der Abgeordneten Dr. Reinhold Lopatka und Mag. Andreas Schieder, gemäß § 69 Abs. 3 der Geschäftsordnung, die Regierungsvorlage betreffend das Bundesfinanzgesetz für das Jahr 2017 samt Anlagen (1260 d.B.) in erste Lesung zu nehmen – Annahme ................................  25, 25

Redezeitbeschränkung nach Beratung in der Präsidialkonferenz gemäß § 57 Abs. 3 Z 2 der Geschäftsordnung .......................................................................................................... 25

Mitteilung der Präsidentin Doris Bures gemäß § 53 Abs. 1 VO-UA betreffend Beendigung des Hypo-Untersuchungsausschusses (1/US) ............................................................................... 39

Bundesregierung

Vertretungsschreiben ..................................................................................................... 23

Ausschüsse

Zuweisungen .................................................................................................................. 23

Verhandlungen

1. Punkt: Erklärung des Bundesministers für Finanzen zur Regierungsvorlage be­treffend das Bundesfinanzgesetz für das Jahr 2017 samt Anlagen – Beschluss auf erste Lesung  25, 25

Gemeinsame Beratung über

2. Punkt: Bericht des Hypo-Untersuchungsausschusses gem. § 51 VO-UA ein­gesetzt zur Untersuchung der politischen Verantwortung für die Vorgänge rund um die Hypo Group Alpe-Adria (1/US) (1291 d.B.)     ............................................................................................................................... 39

3. Punkt: Bericht des Rechnungshofausschusses betreffend den Bericht des Rech­nungshofes Reihe Bund 2015/5 (III-157/1272 d.B.) ..................................................................................... 39

Redner/Rednerinnen:

Mag. Werner Kogler ..................................................................................................... 40

Kai Jan Krainer ............................................................................................................. 45

Dr. Rainer Hable ........................................................................................................... 49

Gabriele Tamandl ......................................................................................................... 51

Ing. Robert Lugar ......................................................................................................... 54

Erwin Angerer .............................................................................................................. 57


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll146. Sitzung / Seite 3

Dr. Ruperta Lichtenecker .....................................................................................  60, 81

Philip Kucher ................................................................................................................ 62

Mag. Dr. Matthias Strolz .............................................................................................. 65

Mag. Johannes Rauch ................................................................................................. 66

Martina Schenk ............................................................................................................. 68

Mag. Werner Kogler (tatsächliche Berichtigung) ......................................................... 69

Christian Hafenecker, MA ........................................................................................... 70

Mag. Karin Greiner ....................................................................................................... 72

Mag. Andreas Hanger .................................................................................................. 74

Mag. Maximilian Unterrainer ....................................................................................... 75

Dipl.-Ing. Georg Strasser ............................................................................................ 77

Daniela Holzinger-Vogtenhuber, BA ......................................................................... 77

Gabriel Obernosterer ................................................................................................... 79

Hermann Lipitsch ......................................................................................................... 80

Mag. Dr. Klaus Uwe Feichtinger ................................................................................. 81

Katharina Kucharowits ................................................................................................ 82

Hermann Krist .............................................................................................................. 83

Rechnungshofpräsidentin Dr. Margit Kraker ........................................................... 84

Kenntnisnahme vom Bericht des Hypo-Untersuchungsausschusses samt Anlagen in 1291 d.B.              ............................................................................................................................... 85

Kenntnisnahme des Berichtes III-157 d.B. ..................................................................... 85

4. Punkt: Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Industrie über das Steno­graphische Protokoll der Parlamentarischen Enquete zum Thema „CETA und TTIP – Die Freihandelsabkommen der EU und ihrer Mitgliedstaaten mit Kanada und den USA“ (III-305/1275 d.B.) ...................................... 86

Redner/Rednerinnen:

Dr. Johannes Hübner ................................................................................................... 86

Peter Haubner ............................................................................................................... 89

Ing. Waltraud Dietrich .................................................................................................. 90

Dr. Christoph Matznetter ............................................................................................. 92

MMMag. Dr. Axel Kassegger ....................................................................................... 94

Mag. Werner Kogler ..................................................................................................... 98

Vizekanzler Dr. Reinhold Mitterlehner ..................................................................... 101

Ing. Wolfgang Klinger ................................................................................................ 105

Josef Schellhorn ........................................................................................................ 106

Rupert Doppler ........................................................................................................... 108

Dr. Angelika Winzig ................................................................................................... 108

Gerhard Schmid ......................................................................................................... 109

Mag. Christine Muttonen ........................................................................................... 110

Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber ........................................................................... 110

Claudia Angela Gamon, MSc (WU) .......................................................................... 114

Ing. Hermann Schultes .............................................................................................. 117

Leopold Steinbichler .................................................................................................. 118

Mag. Dr. Matthias Strolz ............................................................................................ 119

Mag. Dr. Beatrix Karl .................................................................................................. 120

Kai Jan Krainer ........................................................................................................... 121

Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Johannes Hübner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Nein zu TTIP und CETA – Ablehnung ...........................................................................  96, 122

Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Werner Kogler, Kolleginnen und Kollegen betreffend: CETA nicht unterzeichnen – Ablehnung ........................................................................  114, 122

Kenntnisnahme des Stenographischen Protokolls III-305 d.B. .................................... 122


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll146. Sitzung / Seite 4

Gemeinsame Beratung über

5. Punkt: Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Industrie über die Regie­rungsvorlage (1261 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Versorgungssicherungsge­setz 1992 geändert wird (1276 d.B.)                       122

6. Punkt: Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Industrie über die Regie­rungsvorlage (1249 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Mineralrohstoffgesetz ge­ändert wird (1277 d.B.) ........... 123

7. Punkt: Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Industrie über die Regie­rungsvorlage (1259 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Maschinen-Inverkehrbrin­gungs- und NotifizierungsG – MING geändert wird (1278 d.B.) .................................................................................................................... 123

Redner/Rednerinnen:

Gabriel Obernosterer ................................................................................................. 123

Wolfgang Katzian ....................................................................................................... 123

Dr. Ruperta Lichtenecker .......................................................................................... 124

Johannes Schmuckenschlager ................................................................................ 125

Cornelia Ecker ............................................................................................................ 126

Rupert Doppler ........................................................................................................... 126

Walter Schopf ............................................................................................................. 127

Dietmar Keck .............................................................................................................. 127

Annahme der drei Gesetzentwürfe in 1276, 1277 und 1278 d.B. ................................ 128

8. Punkt: Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Industrie über die Regie­rungsvorlage (1254 d.B.): Bundesgesetz über die Qualifikationsbezeichnungen „In­genieurin“ und „Ingenieur“ (Ingenieurgesetz 2017 – IngG 2017) (1279 d.B.) ................................................................................................. 128

Redner/Rednerinnen:

Sigrid Maurer .............................................................................................................. 128

Dr. Kathrin Nachbaur ................................................................................................. 130

Franz Kirchgatterer .................................................................................................... 131

Peter Wurm ........................................................................................................  132, 137

Josef Schellhorn ........................................................................................................ 134

Staatssekretär Mag. Dr. Harald Mahrer ................................................................... 134

Mag. Josef Lettenbichler ........................................................................................... 136

Entschließungsantrag der Abgeordneten Peter Wurm, Kolleginnen und Kolle­gen betreffend automatische Aufwertung der bisherigen HTL/HLFL-Ingenieure auf Stufe 6 des Nationalen Qualifikationsrahmens – Ablehnung ............................................................................................................  137, 138

Annahme des Gesetzentwurfes in 1279 d.B. ............................................................... 138

Gemeinsame Beratung über

9. Punkt: Bericht des Wissenschaftsausschusses über die Regierungsvorlage (1258 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Hochschülerinnen- und Hochschüler­schaftsgesetz 2014 und das Fachhochschul-Studiengesetz geändert werden (1281 d.B.) ........................................................................................ 139

10. Punkt: Bericht des Wissenschaftsausschusses über den Antrag 1228/A der Abgeordneten Dr. Andreas F. Karlsböck, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftsge­setz 2014 geändert wird (1282 d.B.) ........................................ 139

Redner/Rednerinnen:

Dr. Andreas F. Karlsböck .......................................................................................... 139

Dr. Karlheinz Töchterle ............................................................................................. 141


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll146. Sitzung / Seite 5

Ulrike Weigerstorfer ................................................................................................... 141

Mag. Andrea Kuntzl ................................................................................................... 142

Sigrid Maurer .............................................................................................................. 143

Claudia Angela Gamon, MSc (WU) ....................................................................... ... 144

Katharina Kucharowits .............................................................................................. 146

Harry Buchmayr ......................................................................................................... 147

Elmar Mayer ................................................................................................................ 148

Staatssekretär Mag. Dr. Harald Mahrer ................................................................... 149

Mag. Elisabeth Grossmann ....................................................................................... 150

Mag. Dr. Beatrix Karl .................................................................................................. 150

Entschließungsantrag der Abgeordneten Claudia Angela Gamon, MSc (WU), Kolleginnen und Kollegen betreffend Aufhebung der ÖH-Pflichtmitgliedschaft – Ab­lehnung .....................  146, 151

Annahme des Gesetzentwurfes in 1281 d.B. ............................................................... 151

Kenntnisnahme des Ausschussberichtes 1282 d.B. .................................................... 151

Gemeinsame Beratung über

11. Punkt: Bericht des Ausschusses für Forschung, Innovation und Technologie über den Antrag 1828/A(E) der Abgeordneten Philip Kucher, Eva-Maria Himmel­bauer, BSc, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Evaluierung der Breitband­förderung im Rahmen der Breitbandstrategie 2020 (1286 d.B.)                          151

12. Punkt: Bericht des Ausschusses für Forschung, Innovation und Technologie über den Antrag 548/A(E) der Abgeordneten Dr. Ruperta Lichtenecker, Kolleginnen und Kollegen betreffend: Standort stärken – Breitbandausbau sichern (1287 d.B.)                                                                                               151

13. Punkt: Bericht des Ausschusses für Forschung, Innovation und Technologie über den Antrag 549/A(E) der Abgeordneten Dr. Ruperta Lichtenecker, Kollegin­nen und Kollegen betreffend Sicherung des Breitbandausbaus (1288 d.B.) ...................................................................................... 151

14. Punkt: Bericht des Ausschusses für Forschung, Innovation und Technologie über den Antrag 1770/A(E) der Abgeordneten Christian Hafenecker, MA, Kollegin­nen und Kollegen betreffend leistungsfähiges Internet für Hasendorf (1289 d.B.)                                                                                                                    152

Redner/Rednerinnen:

Christian Hafenecker, MA ......................................................................................... 152

Eva-Maria Himmelbauer, BSc ................................................................................... 153

Dr. Ruperta Lichtenecker .......................................................................................... 154

Philip Kucher .............................................................................................................. 156

Ulrike Weigerstorfer ................................................................................................... 156

Claudia Angela Gamon, MSc (WU) .......................................................................... 157

Bundesminister Mag. Jörg Leichtfried .................................................................... 157

Ing. Christian Höbart ................................................................................................. 159

Dipl.-Kffr. (FH) Elisabeth Pfurtscheller .................................................................... 160

Georg Willi .................................................................................................................. 161

Mag. Gerald Klug ........................................................................................................ 162

Rupert Doppler ........................................................................................................... 162

Mag. Andreas Hanger ................................................................................................ 163

Staatssekretär Mag. Dr. Harald Mahrer ................................................................... 164

Konrad Antoni ............................................................................................................ 165

Annahme der dem schriftlichen Ausschussbericht 1286 d.B. beigedruckten Ent­schließung betreffend die Evaluierung der Breitbandförderung im Rahmen der Breit­bandstrategie 2020 (E 172)                    166

Kenntnisnahme der drei Ausschussberichte 1287, 1288 und 1289 d.B. ..................... 166


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll146. Sitzung / Seite 6

15. Punkt: Bericht des Ausschusses für Forschung, Innovation und Technologie über den Antrag 1256/A(E) der Abgeordneten Mag. Nikolaus Alm, Kolleginnen und Kollegen betreffend Digital Nation – Österreich 2.0 (1290 d.B.) .................................................................................................................... 166

Redner/Rednerinnen:

Dr. Ruperta Lichtenecker .......................................................................................... 166

Mag. Josef Lettenbichler ........................................................................................... 167

Mag. Nikolaus Alm ..................................................................................................... 168

Mag. Maximilian Unterrainer ..................................................................................... 169

Dipl.-Ing. Gerhard Deimek ......................................................................................... 170

Eva-Maria Himmelbauer, BSc ................................................................................... 171

Elmar Mayer ................................................................................................................ 172

Kenntnisnahme des Ausschussberichtes 1290 d.B. .................................................... 173

16. Punkt: Sammelbericht des Ausschusses für Petitionen und Bürgerinitiativen über die Petitionen Nr. 60, 64, 66, 68 bis 71, 73, 77, 81 bis 84 und 86 sowie über die Bürgerinitiativen Nr. 86 und 100 bis 102 (1284 d.B.) ............................................................................................................................. 173

Redner/Rednerinnen:

Christian Hafenecker, MA ......................................................................................... 173

Hermann Lipitsch ....................................................................................................... 175

Edith Mühlberghuber ............................................................................................. ... 175

Mag. Wolfgang Gerstl ................................................................................................ 176

Wendelin Mölzer ......................................................................................................... 177

Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber ........................................................................... 178

Mag. Gerald Hauser ................................................................................................... 179

Michael Bernhard ....................................................................................................... 180

Rupert Doppler ........................................................................................................... 181

Martina Schenk ........................................................................................................... 182

Ulrike Königsberger-Ludwig .................................................................................... 182

Hermann Gahr ............................................................................................................ 183

Leopold Steinbichler .................................................................................................. 184

Hannes Weninger ....................................................................................................... 187

Dr. Erwin Rasinger ..................................................................................................... 187

Johann Hechtl ............................................................................................................. 188

Martina Diesner-Wais ................................................................................................. 188

Johann Hell ................................................................................................................. 189

Johann Singer ............................................................................................................ 190

Dietmar Keck .............................................................................................................. 190

Norbert Sieber ............................................................................................................ 191

Erwin Preiner .............................................................................................................. 192

Mag. Friedrich Ofenauer ............................................................................................ 193

Gerhard Schmid ......................................................................................................... 193

Mag. Johannes Rauch ............................................................................................... 194

Entschließungsantrag der Abgeordneten Leopold Steinbichler, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Lebensmittelkrisenplan“ – Ablehnung ................................................................  185, 195

Kenntnisnahme des Ausschussberichtes 1284 d.B. .................................................... 195

Eingebracht wurden

Petition .......................................................................................................................... 24

Petition betreffend „Psychotherapie auf Krankenschein für alle – jetzt!“ (Ordnungs­nummer 89) (überreicht von den Abgeordneten Dr. Eva Mückstein und Dr. Eva Glawischnig-Piesczek)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll146. Sitzung / Seite 7

Bürgerinitiative ............................................................................................................. 24

Bürgerinitiative betreffend „Weg mit der Maklerprovision für Mieter!“ (Ordnungs­nummer 105)

Regierungsvorlagen .................................................................................................... 23

1260: Bundesfinanzgesetz 2017 – BFG 2017 samt Anlagen

1262: Budgetbegleitgesetz 2017

1263: Bundesgesetz, mit dem das Lebensmittelbewirtschaftungsgesetz 1997 ge­ändert wird

1273: Bundesgesetz über österreichische Beiträge an internationale Finanzinsti­tutionen (IFI-Beitragsgesetz 2016)

1283: Bundesgesetz, mit dem das Bundesfinanzgesetz 2016, das Bundesfinanz­rahmengesetz 2016 bis 2019 und das Bundesfinanzrahmengesetz 2017 bis 2020 geändert werden

1292: Bundesgesetz, mit dem die Begründung von Vorbelastungen durch den Bun­desminister für Verkehr, Innovation und Technologie genehmigt wird

Berichte ......................................................................................................................... 24

Vorlage 113 BA: Monatserfolg August 2016; BM f. Finanzen

III-303: Bericht Reihe Bund 2016/14; Rechnungshof

III-304: Bericht Reihe Bund 2016/15; Rechnungshof

III-310: Bericht aufgrund der Entschließung des Nationalrates vom 26. Juni 2012 (257/E XXIV. GP) betreffend Evaluierung der Wirksamkeit des Korruptionsstraf­rechts; BM f. Justiz

III-311: Bericht über die Volksgruppenförderung des Bundeskanzleramtes 2015; Bundesregierung

Anträge der Abgeordneten

Mag. Helene Jarmer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Qualität in der Ausbildung von Lehrkräften in der Österreichischen Gebärdensprache (ÖGS) (1857/A)(E)

Mag. Judith Schwentner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz und das Einkommensteuergesetz zu­gunsten von Menschen mit niedrigsten Pensionen abgeändert werden (1858/A)

Mag. Judith Schwentner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, zuletzt abgeändert durch BGBl. 75/2016, abgeändert wird (1859/A)

Mag. Birgit Schatz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einführung eines Mindest­lohns (1860/A)(E)

Dr. Marcus Franz, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Lichtbilder für die E-Card“ (1861/A)(E)

Ing. Robert Lugar, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Organisatorische Neuaus­richtung der Bankenaufsicht“ (1862/A)(E)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll146. Sitzung / Seite 8

Erwin Spindelberger, Dr. Erwin Rasinger, Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Dr. Eva Mückstein, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Apo­thekengesetz geändert wird (1863/A)

Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen betreffend Erhalt des Botanischen Gartens Schönbrunn sowie des freien Eintritts in diesen (1864/A)(E)

Anfragen der Abgeordneten

Dr. Marcus Franz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend „Befra­gung von SPÖ Mitgliedern“ (10294/J)

Dr. Marcus Franz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres be­treffend „Urlaub von Flüchtlingen in deren Heimatländern“ (10295/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Wahlleiterschulung mittels E-Learning-Modul (10296/J)

David Lasar, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend türkische Lobbygruppen in Österreich (10297/J)

Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Inserate im aktuellen Schulplaner der Sozialistischen Jugend, der vor Bildungseinrichtungen verteilt wurde (10298/J)

Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidi­gung und Sport betreffend Inserate im aktuellen Schulplaner der Sozialistischen Jugend, der vor Bildungseinrichtungen verteilt wurde (10299/J)

Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Inno­vation und Technologie betreffend Inserate im aktuellen Schulplaner der Sozialistischen Jugend, der vor Bildungseinrichtungen verteilt wurde (10300/J)

Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien betreffend Inserate im aktuellen Schulplaner der Sozialisti­schen Jugend, der vor Bildungseinrichtungen verteilt wurde (10301/J)

Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen betreffend Inserate im aktuellen Schulplaner der Sozialistischen Jugend, der vor Bildungseinrichtungen verteilt wurde (10302/J)

Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Inserate im aktuellen Schulplaner der Sozialisti­schen Jugend, der vor Bildungseinrichtungen verteilt wurde (10303/J)

Hermann Brückl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, So­ziales und Konsumentenschutz betreffend Übergriffe auf AMS-Mitarbeiter in den Jah­ren 2014 und 2015 (10304/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Patent auf Stimmzettel (10305/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminis­ter für Inneres betreffend Aufgriffsstatistik, Antragsstatistik und Zulassungsstatistik Au­gust 2016 (10306/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminis­ter für Inneres betreffend Aufgriffsstatistik, Antragsstatistik und Zulassungsstatistik Ju­li 2016 (10307/J)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll146. Sitzung / Seite 9

Mag. Harald Stefan, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Aus­landsfinanzierung (10308/J)

Mag. Harald Stefan, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Kul­tusgemeinden in Österreich (10309/J)

Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innova­tion und Technologie betreffend Ungültigkeit der § 57a Begutachtung in osteuropäischen Ländern (10310/J)

Dr. Andreas F. Karlsböck, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wis­senschaft, Forschung und Wirtschaft betreffend öffentliche Finanzierung des mit seiner Initiative „oead4refugees“ Flüchtlingspolitik betreibenden ÖeAD (10311/J)

Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innova­tion und Technologie betreffend Mitführungspflicht von Ersatzlampensets in einer Viel­zahl von EU-Staaten (10312/J)

Erwin Spindelberger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend „Kriminalitätsentwicklung um Weihnachten 2015“ (10313/J)

Erwin Spindelberger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Kontrolle der Ein- und Ausfuhr von Feuerwerkskörpern (Pyrotechnikmateria­lien) für die Jahre 2014 und 2015 (10314/J)

Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Wertpapiergeschäfte der Arbeiterkammer (10315/J)

Christoph Hagen, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesvertei­digung und Sport betreffend „Bilanz der Airpower 2016“ (10316/J)

Christoph Hagen, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres be­treffend „Neue Polizisten für grenz- und fremdenpolizeiliche Aufgaben“ (10317/J)

Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissen­schaft, Forschung und Wirtschaft betreffend Anfragen nach dem Auskunftspflichtgesetz (10318/J)

Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend An­fragen nach dem Auskunftspflichtgesetz (10319/J)

Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Anfragen nach dem Auskunftspflichtge­setz (10320/J)

Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Familien und Jugend betreffend Anfragen nach dem Auskunftspflichtgesetz (10321/J)

Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Anfragen nach dem Auskunftspflichtgesetz (10322/J)

Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres betreffend Anfragen nach dem Auskunftspflichtgesetz (10323/J)

Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Anfragen nach dem Auskunftspflichtgesetz (10324/J)

Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Justiz be­treffend Anfragen nach dem Auskunftspflichtgesetz (10325/J)


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Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien betreffend Anfragen nach dem Auskunftspflichtgesetz (10326/J)

Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Anfragen nach dem Auskunfts­pflichtgesetz (10327/J)

Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Anfragen nach dem Auskunftspflichtgesetz (10328/J)

Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landes­verteidigung und Sport betreffend Anfragen nach dem Auskunftspflichtgesetz (10329/J)

Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesund­heit und Frauen betreffend Anfragen nach dem Auskunftspflichtgesetz (10330/J)

Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Bildung be­treffend Anfragen nach dem Auskunftspflichtgesetz (10331/J)

Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen betreffend Hepatitis-Impfung für Feuerwehr (10332/J)

Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betref­fend Personalmangel bei der Polizei (10333/J)

Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betref­fend Straftaten durch Asylwerber (10334/J)

Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betref­fend Kriminalitätsstatistik im Bundesland Salzburg (10335/J)

Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesund­heit und Frauen betreffend Auswirkungen des Sonderpensionsbegrenzungsgesetzes auf Rückstellungen für (Sonder‑)Pensionsansprüche gegenüber den Krankenversiche­rungsträgern und der Ärztekammer (10336/J)

Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, So­ziales und Konsumentenschutz betreffend Auswirkungen des Sonderpensionsbegren­zungsgesetzes auf Rückstellungen für (Sonder-)Pensionsansprüche gegenüber den So­zialversicherungsträgern und der Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse (10337/J)

Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien betreffend Auswirkungen des Sonderpensionsbegren­zungsgesetzes auf Rückstellungen für (Sonder‑)Pensionsansprüche gegenüber dem ORF und den Bundesmuseen (10338/J)

Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Auswirkungen des Sonderpensionsbegrenzungsgesetzes auf Rückstellungen für (Sonder-)Pensionsansprüche gegenüber der Oesterreichischen Nationalbank, der Aktiengesellschaft „Österreichisches Konferenzzentrum Wien“, der ÖIAG und von Kre­ditinstituten, die der Kontrolle des Rechnungshofes unterliegen (10339/J)

Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Auswirkungen des Sonderpensionsbegrenzungs­gesetzes auf Rückstellungen für (Sonder‑)Pensionsansprüche gegenüber den ÖBB, der Österreichischen Forschungsförderungsgesellschaft und der ASFINAG (10340/J)

Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissen­schaft, Forschung und Wirtschaft betreffend Auswirkungen des Sonderpensionsbegren-


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zungsgesetzes auf Rückstellungen für (Sonder‑)Pensionsansprüche gegenüber der Kam­mer der Wirtschaftstreuhänder, der Ziviltechnikerkammer, dem Schönbrunner Tiergarten, dem Austria Wirtschaftsservice und dem Verbund-Konzerne (10341/J)

Josef Schellhorn, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft betreffend fällige Reformierung der Ökostromförderung (10342/J)

Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Justiz betreffend Ermittlungen zu rassistischer und lebensbedrohlicher Attacke in St. Pölten (10343/J)

Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Justiz betreffend Mandatsverfahren 2015 (10344/J)

Carmen Schimanek, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen be­treffend Verzögerungen bei der Bearbeitung von Arbeitnehmerveranlagungen (10345/J)

Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Tohuwabohu rund um die Wahlkarten-Kuverts für die Bundespräsidentenwahl 2016 (10346/J)

Dr. Jessi Lintl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betref­fend Polizeieinsatz bei Massenschlägerei in Linz (10347/J)

Josef A. Riemer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen betreffend illegale Schächtungen durch Muslime (10348/J)

Harald Jannach, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forst­wirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend „Fördersätze für das Jahr 2016 ge­mäß § 6 (1) der FRL kommunale Siedlungswasserwirtschaft 2016“ (10349/J)

Josef A. Riemer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen betreffend: Schlachttiere in Spanien sollen mit Wachstumshormonen gefüttert worden sein (10350/J)

Josef A. Riemer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forst­wirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Unwetter im Bezirk Voitsberg (10351/J)

Josef A. Riemer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forst­wirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Unwetter im Bezirk Leibnitz (10352/J)

Josef A. Riemer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forst­wirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Unwetter im Bezirk Deutschlands­berg (10353/J)

Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, So­ziales und Konsumentenschutz betreffend staatliche Geldleistungen an Nichtösterreicher (10354/J)

Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, So­ziales und Konsumentenschutz betreffend Einnahmen aus Sozialversicherungsbeiträ­gen und anderen lohnabhängigen Abgaben von Nichtösterreichern (10355/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend „Basiskonto“-Inserat des BMASK in der „Krone“ vom 19. September 2016 (10356/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Polizeieinsätze in öffentlichen niederösterreichischen Bädern 2015 (10357/J)

Carmen Schimanek, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, So­ziales und Konsumentenschutz betreffend Pensionsbezieher im Ausland (10358/J)


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Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend „Basiskonto“-Inserat des BMASK in „Heu­te“ vom 19. September 2016 (10359/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Stellungnahme des Bundeskanzleramtes, Sektion Verfassungsdienst vom 1. Dezem­ber 2015 (10360/J)

Martina Schenk, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen betreffend „Prader-Willi-Syndrom“ (10361/J)

Martina Schenk, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend „Prader-Willi-Syndrom“ (10362/J)

Josef Schellhorn, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft betreffend Vermögensverwendung und Wertpapiergeschäft der Wirtschaftskammer (10363/J)

Christoph Hagen, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesvertei­digung und Sport betreffend „Zusammenarbeit mit der NATO“ (10364/J)

Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Familien und Jugend betreffend Vergabevolumen BMFJ 2014–2015 (10365/J)

Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien betreffend Vergabevolumen BM für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien 2014–2015 (10366/J)

Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Bildung be­treffend Vergabevolumen BMB 2014–2015 (10367/J)

Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Vergabevolumen BMLFUW 2014–2015 (10368/J)

Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen betreffend Vergabevolumen BMGF 2014–2015 (10369/J)

Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Bun­deskanzleramt Vergabevolumen 2014–2015 (10370/J)

Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Europa, In­tegration und Äußeres betreffend Vergabevolumen BMEIA 2014–2015 (10371/J)

Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Justiz be­treffend Vergabevolumen BMJ 2014–2015 (10372/J)

Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, So­ziales und Konsumentenschutz betreffend Vergabevolumen BMASK 2014–2015 (10373/J)

Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen be­treffend Vergabevolumen 2014–2015 (10374/J)

Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, So­ziales und Konsumentenschutz betreffend Datentransparenz über mindestsicherungsbe­ziehende Haushalte mit einer großen Anzahl an Kindern (10375/J)

Wendelin Mölzer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, So­ziales und Konsumentenschutz betreffend die Förderung des Projekts von Caritas und Spar in der Spar-Filiale Tirolerstraße in Villach (10376/J)


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Hermann Brückl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Justiz betref­fend Übergriffe und Drohungen gegenüber Richtern, Staatsanwälten und nichtrichterli­chem Personal (10377/J)

Carmen Schimanek, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres be­treffend Polizeieinsätze mit tatverdächtigen Asylwerbern in Tirol (10378/J)

Hermann Brückl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Justiz betref­fend Verfahren gegen Gerichtssachverständige wegen Bestechlichkeit (10379/J)

Christoph Hagen, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidi­gung und Sport betreffend „EU Förderung der Forschung für militärische Güter“ (10380/J)

Christoph Hagen, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres be­treffend „Rückweisungen von Flüchtlingen aus Nachbarstaaten nach Österreich“ (10381/J)

Dr. Harald Walser, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Familien und Jugend betreffend Verwendung Bundeszuschussmittel Ausbau Kinderbetreuung 2015 (10382/J)

Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, In­novation und Technologie betreffend Vergabevolumen BMVIT 2014–2015 (10383/J)

Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien betreffend Reiseaktivitäten bei den Bundesmuseen (10384/J)

Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissen­schaft, Forschung und Wirtschaft betreffend Vergabevolumen BMWFW 2014 und 2015 (10385/J)

Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidi­gung und Sport betreffend rechtsextreme Verschwörungsideologin im Verteidigungsmi­nisterium (10386/J)

Ing. Robert Lugar, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen be­treffend „Entgangene Umsatzsteuereinnahmen“ (10387/J)

Ing. Wolfgang Klinger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Kontrollen der Finanzpolizei in Oberösterreich im Jahr 2015 (10388/J)

Ing. Wolfgang Klinger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend illegales Glücksspiel in Oberösterreich im Jahr 2015 (10389/J)

Harald Jannach, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forst­wirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend „Antibiotikaresistente Keime in Pu­tenfleisch“ (10390/J)

Harald Jannach, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen betreffend „Antibiotikaresistente Keime in Putenfleisch“ (10391/J)

Erwin Angerer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forst­wirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Lärmmessungen KW Reißeck/Kreuz­eck (10392/J)

Erwin Angerer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen betreffend Lärmmessungen KW Reißeck/Kreuzeck (10393/J)

Erwin Angerer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft, For­schung und Wirtschaft betreffend Einstellung der Reißeckbahn (10394/J)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll146. Sitzung / Seite 14

Erwin Angerer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innova­tion und Technologie betreffend Einstellung der Reißeckbahn (10395/J)

Christoph Hagen, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betref­fend „Untergetauchte Asylwerber“ (10396/J)

Josef Schellhorn, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft betreffend Zukunft der Tourismusstrategie (10397/J)

Josef Schellhorn, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, So­ziales und Konsumentenschutz betreffend Verteilung und Verwendung der Auflösungs­abgabe nach Branchen für die Jahre 2013, 2014 und 2015 (10398/J)

Ing. Wolfgang Klinger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissen­schaft, Forschung und Wirtschaft betreffend Einräumung von Rabatten oder sonstigen Vergünstigungen für Inserate (10399/J)

Ing. Wolfgang Klinger, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Bildung betreffend Einräumung von Rabatten oder sonstigen Vergünstigungen für Inserate (10400/J)

Ing. Wolfgang Klinger, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesund­heit und Frauen betreffend Einräumung von Rabatten oder sonstigen Vergünstigungen für Inserate (10401/J)

Ing. Wolfgang Klinger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Einräumung von Rabatten oder sonstigen Ver­günstigungen für Inserate (10402/J)

Ing. Wolfgang Klinger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Einräumung von Rabat­ten oder sonstigen Vergünstigungen für Inserate (10403/J)

Ing. Wolfgang Klinger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landes­verteidigung und Sport betreffend Einräumung von Rabatten oder sonstigen Vergünsti­gungen für Inserate (10404/J)

Ing. Wolfgang Klinger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Justiz be­treffend Einräumung von Rabatten oder sonstigen Vergünstigungen für Inserate (10405/J)

Ing. Wolfgang Klinger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres be­treffend Einräumung von Rabatten oder sonstigen Vergünstigungen für Inserate (10406/J)

Ing. Wolfgang Klinger, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Fami­lien und Jugend betreffend Einräumung von Rabatten oder sonstigen Vergünstigungen für Inserate (10407/J)

Ing. Wolfgang Klinger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres betreffend Einräumung von Rabatten oder sonstigen Vergüns­tigungen für Inserate (10408/J)

Ing. Wolfgang Klinger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien betreffend Einräumung von Rabatten oder sonsti­gen Vergünstigungen für Inserate (10409/J)

Ing. Wolfgang Klinger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Einräumung von Rabatten oder sonstigen Vergünstigungen für Inserate (10410/J)

Ing. Wolfgang Klinger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Einräumung von Rabatten oder sonstigen Vergünstigungen für Inserate (10411/J)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll146. Sitzung / Seite 15

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend „Ge­öffnet“-Inserat des BKA in der „Krone“ am 30. September 2016 (10412/J)

Josef A. Riemer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend verweigerte Taxifahrt für Sehbehinderten und As­sistenzhund (10413/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Ge­sundheit und Frauen betreffend „schützen“-Inserat des BMGF in „Heute“ vom 27. Sep­tember 2016 (10414/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesund­heit und Frauen betreffend „schützen“-Inserat des BMGF in der „Krone“ vom 30. Sep­tember 2016 (10415/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Fami­lien und Jugend betreffend „Dank dir“-Inserat des BMFJ in „Heute“ vom 23. September 2016 (10416/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend „Basiskonto“-Inserat des BMASK in „Ös­terreich“ vom 23. September 2016 (10417/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend „Basiskonto“-Inserat des BMASK in „Heu­te“ vom 23. September 2016 (10418/J)

Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesver­teidigung und Sport betreffend Vergabevolumen 2014–2015 (10419/J)

Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen be­treffend Einmietung der BIG bei ARE (10420/J)

Ulrike Weigerstorfer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesund­heit und Frauen betreffend „Mineralöle in Lebensmitteln“ (10421/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Informationsblatt aus dem Kabinett der Bundesministerin für Inneres (FBM-Info) vom 1. September 2015 (10422/J)

Josef A. Riemer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen betreffend: Fuchs in illegaler Schlinge gefangen (10423/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landes­verteidigung und Sport betreffend „Kameradschaft“-Inserat des BMLVS in „Heute“ vom 28. September 2016 (10424/J)

Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Mitführungspflicht von Ersatzlampensets in einer Vielzahl von EU-Staaten (10425/J)

Mag. Gerald Hauser, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Bildung be­treffend Schulsponsoring und Transparenz bei Schulrechnungen (10426/J)

Mag. Günther Kumpitsch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inne­res betreffend Projekt Gemeinsam Sicher (10427/J)

Mag. Günther Kumpitsch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inne­res betreffend Grenzübergang Brenner (10428/J)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll146. Sitzung / Seite 16

Mag. Günther Kumpitsch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Lan­desverteidigung und Sport betreffend: Aus für Eishalle Hart bei Graz steht im Raum (10429/J)

Mag. Günther Kumpitsch, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Bil­dung betreffend Schulbücher mit falschen Angaben zum Bundespräsidenten (10430/J)

Ing. Christian Höbart, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Justiz be­treffend fragwürdige Einstellung des aufgrund einer Anzeige einer mit dem Tode be­drohten Vösendorferin eingeleiteten Verfahrens zu B6/16750/2016 (10431/J)

Edith Mühlberghuber, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, So­ziales und Konsumentenschutz betreffend Ausgleichszulagen im Jahr 2015 (10432/J)

Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Europa, Integra­tion und Äußeres betreffend Mitführungspflicht von Ersatzlampensets in einer Vielzahl von EU-Staaten (10433/J)

David Lasar, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Ver­gewaltigungen 2015–2016 (10434/J)

Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Reform des Verbrechensopfergesetzes (10435/J)

Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Ausschreibung der Briefwahlkuverts zur Bundespräsidentschaftswahl 2016 und der Bezirksvertretungswahl Leopoldstadt (10436/J)

Ulrike Weigerstorfer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissen­schaft, Forschung und Wirtschaft betreffend „Bewusstseinsbildung für Forschung und Wis­senschaft“ (10437/J)

Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Justiz betreffend Amtstag an den Bezirksgerichten (10438/J)

Mag. Bruno Rossmann, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finan­zen betreffend Eurostat Vorbehalt gegenüber Österreich 2015 (10439/J)

Petra Steger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Teilnahme an Sportveranstaltungen (10440/J)

Petra Steger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Teilnahme an Sportveranstaltungen (10441/J)

Petra Steger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Bildung betreffend Teilnahme an Sportveranstaltungen (10442/J)

Petra Steger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres betreffend Teilnahme an Sportveranstaltungen (10443/J)

Petra Steger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betref­fend Teilnahme an Sportveranstaltungen (10444/J)

Petra Steger, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Familien und Ju­gend betreffend Teilnahme an Sportveranstaltungen (10445/J)

Petra Steger, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen betreffend Teilnahme an Sportveranstaltungen (10446/J)

Petra Steger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Teilnahme an Sportveranstaltungen (10447/J)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll146. Sitzung / Seite 17

Petra Steger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Justiz betreffend Teilnahme an Sportveranstaltungen (10448/J)

Petra Steger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien betreffend Teilnahme an Sportveranstaltungen (10449/J)

Petra Steger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forst­wirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Teilnahme an Sportveranstaltungen (10450/J)

Petra Steger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidi­gung und Sport betreffend Teilnahme an Sportveranstaltungen (10451/J)

Petra Steger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innova­tion und Technologie betreffend Teilnahme an Sportveranstaltungen (10452/J)

Petra Steger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft, For­schung und Wirtschaft betreffend Teilnahme an Sportveranstaltungen (10453/J)

Hermann Brückl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betref­fend statistische Daten und Zahlen von extremistischen Tathandlungen 2014 (10454/J)

Hermann Brückl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betref­fend statistische Daten und Zahlen von extremistischen Tathandlungen 2015 (10455/J)

Hermann Brückl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betref­fend statistische Daten und Zahlen von extremistischen Tathandlungen erstes Halb­jahr 2016 (10456/J)

Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend die ita­lienische Verfassungsreform und die Mitwirkung seitens Österreichs in seiner Funktion als Schutzmacht zur Wahrung der Interessen und des Schutzes der deutschsprachigen Minderheit in Südtirol (10457/J)

Petra Steger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidi­gung und Sport betreffend Fördervergabe Projekt Rio 2016 (10458/J)

Hermann Brückl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betref­fend Handhabe von aus Deutschland nach Österreich rücküberstellten Fremden (10459/J)

Hermann Brückl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft betreffend T-MONA Urlauberbefragung (10460/J)

Hermann Brückl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft betreffend Innovationsmillion für Leuchtturmprojekte im Tou­rismus (10461/J)

Mag. Philipp Schrangl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Beitrag bei der Aufklärung von Straftaten durch Videoüberwachung (10462/J)

Josef Schellhorn, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft betreffend Betriebsausflüge der Wirtschaftskammer (10463/J)

Mag. Alev Korun, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betref­fend Überfall auf Kopftuch tragende Muslimin auf offener Straße (10464/J)

Dr. Harald Walser, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Bildung be­treffend zulässige und unzulässige Elternbeiträge (10465/J)

Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inne­res betreffend rechtsextreme Radaudemo in der Josefstadt (10466/J)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll146. Sitzung / Seite 18

Mag. Aygül Berivan Aslan, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für In­neres betreffend Weibliche „foreign fighters“ in Österreich (10467/J)

Georg Willi, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend „Flüsterbremsen“ für Güterwaggons (10468/J)

Claudia Angela Gamon, MSc (WU), Kolleginnen und Kollegen an die Bundesminis­terin für Familien und Jugend betreffend Nationaler Aktionsplan „Gleichstellung von Frau­en und Männern am Arbeitsmarkt“ (10469/J)

Claudia Angela Gamon, MSc (WU), Kolleginnen und Kollegen an die Bundesminis­terin für Gesundheit und Frauen betreffend Nationaler Aktionsplan „Gleichstellung von Frauen und Männern am Arbeitsmarkt“ (10470/J)

Claudia Angela Gamon, MSc (WU), Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Nationaler Aktionsplan „Gleich­stellung von Frauen und Männern am Arbeitsmarkt“ (10471/J)

Claudia Angela Gamon, MSc (WU), Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Nationaler Aktionsplan „Gleichstellung von Frauen und Männern am Arbeits­markt“ (10472/J)

Claudia Angela Gamon, MSc (WU), Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Nationaler Aktionsplan „Gleichstellung von Frauen und Män­nern am Arbeitsmarkt“ (10473/J)

Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres be­treffend Kinderzulagen für Bedienstete des Bundesministeriums für Inneres (10474/J)

Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Kinderzulagen für Bedienstete des Bundesministeriums für Finanzen (10475/J)

Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Bildung betreffend Kinderzulagen für Bedienstete des Bundesministeriums für Bildung (10476/J)

Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesund­heit und Frauen betreffend Kinderzulagen für Bedienstete des Bundesministeriums für Gesundheit und Frauen (10477/J)

Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, So­ziales und Konsumentenschutz betreffend Kinderzulagen für Bedienstete des Bundesmi­nisteriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz (10478/J)

Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Familien und Jugend betreffend Kinderzulagen für Bedienstete des Bundesministeriums für Fa­milien und Jugend (10479/J)

Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Justiz be­treffend Kinderzulagen für Bedienstete des Bundesministeriums für Justiz (10480/J)

Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissen­schaft, Forschung und Wirtschaft betreffend Kinderzulagen für Bedienstete des Bun­desministeriums für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft (10481/J)

Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Kinderzulagen für Bedienste­te des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (10482/J)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll146. Sitzung / Seite 19

Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landes­verteidigung und Sport betreffend Kinderzulagen für Bedienstete des Bundesministeri­ums für Landesverteidigung und Sport (10483/J)

Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Kinderzulagen für Bedienstete des Bundesminis­teriums für Verkehr, Innovation und Technologie (10484/J)

Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Kin­derzulagen für Bedienstete des Bundeskanzleramt (10485/J)

Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres betreffend Kinderzulagen für Bedienstete des Bundesministe­riums für Europa, Integration und Äußeres (10486/J)

Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien betreffend Kinderzulagen für Bedienstete des Bundes­ministeriums für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien (10487/J)

Anfragebeantwortungen

des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen (9563/AB zu 10000/J)

des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Judith Schwentner, Kolleginnen und Kollegen (9564/AB zu 10005/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Robert Lugar, Kolleginnen und Kollegen (9565/AB zu 10002/J)

der Bundesministerin für Gesundheit und Frauen auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen (9566/AB zu 10001/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Alev Korun, Kolleginnen und Kollegen (9567/AB zu 10003/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Albert Stein­hauser, Kolleginnen und Kollegen (9568/AB zu 10008/J)

des Bundesministers für Europa, Integration und Äußeres auf die Anfrage der Abge­ordneten Mag. Alev Korun, Kolleginnen und Kollegen (9569/AB zu 10004/J)

der Bundesministerin für Gesundheit und Frauen auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Judith Schwentner, Kolleginnen und Kollegen (9570/AB zu 10007/J)

des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Kolleginnen und Kollegen (9571/AB zu 10006/J)

der Bundesministerin für Familien und Jugend auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Judith Schwentner, Kolleginnen und Kollegen (9572/AB zu 10009/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen (9573/AB zu 10116/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Helene Jarmer, Kolleginnen und Kollegen (9574/AB zu 10085/J)

des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Ruperta Lichtenecker, Kol­leginnen und Kollegen (9575/AB zu 10011/J)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll146. Sitzung / Seite 20

des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Sigrid Maurer, Kolleginnen und Kollegen (9576/AB zu 10012/J)

des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Sigrid Maurer, Kolleginnen und Kollegen (9577/AB zu 10013/J)

des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Sigrid Maurer, Kolleginnen und Kollegen (9578/AB zu 10014/J)

des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Sigrid Maurer, Kolleginnen und Kollegen (9579/AB zu 10015/J)

des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Sigrid Maurer, Kolleginnen und Kollegen (9580/AB zu 10016/J)

des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Sigrid Maurer, Kolleginnen und Kollegen (9581/AB zu 10017/J)

des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Sigrid Maurer, Kolleginnen und Kollegen (9582/AB zu 10018/J)

des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Sigrid Maurer, Kolleginnen und Kollegen (9583/AB zu 10019/J)

des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Sigrid Maurer, Kolleginnen und Kollegen (9584/AB zu 10020/J)

des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Sigrid Maurer, Kolleginnen und Kollegen (9585/AB zu 10021/J)

des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Sigrid Maurer, Kolleginnen und Kollegen (9586/AB zu 10022/J)

des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Sigrid Maurer, Kolleginnen und Kollegen (9587/AB zu 10023/J)

des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Sigrid Maurer, Kolleginnen und Kollegen (9588/AB zu 10024/J)

des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Sigrid Maurer, Kolleginnen und Kollegen (9589/AB zu 10025/J)

des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Sigrid Maurer, Kolleginnen und Kollegen (9590/AB zu 10026/J)

des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Sigrid Maurer, Kolleginnen und Kollegen (9591/AB zu 10027/J)

des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Sigrid Maurer, Kolleginnen und Kollegen (9592/AB zu 10028/J)

des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Sigrid Maurer, Kolleginnen und Kollegen (9593/AB zu 10029/J)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll146. Sitzung / Seite 21

des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Sigrid Maurer, Kolleginnen und Kollegen (9594/AB zu 10030/J)

des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Sigrid Maurer, Kolleginnen und Kollegen (9595/AB zu 10031/J)

des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Sigrid Maurer, Kolleginnen und Kollegen (9596/AB zu 10032/J)

des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Ruperta Lichtenecker, Kolleginnen und Kollegen (9597/AB zu 10010/J)

des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Waltraud Dietrich, Kolleginnen und Kollegen (9598/AB zu 10124/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Christiane Brunner, Kolleginnen und Kollegen (9599/AB zu 10098/J)

des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Waltraud Dietrich, Kolleginnen und Kollegen (9600/AB zu 10033/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abgeord­neten Sigrid Maurer, Kolleginnen und Kollegen (9601/AB zu 10035/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Bruno Ross­mann, Kolleginnen und Kollegen (9602/AB zu 10036/J)

des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Sigrid Maurer, Kolleginnen und Kollegen (9603/AB zu 10034/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Bruno Ross­mann, Kolleginnen und Kollegen (9604/AB zu 10037/J)

des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Waltraud Dietrich, Kolleginnen und Kollegen (9605/AB zu 10038/J)

des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Waltraud Dietrich, Kolleginnen und Kollegen (9606/AB zu 10039/J)

der Bundesministerin für Gesundheit und Frauen auf die Anfrage der Abgeordneten Ul­rike Weigerstorfer, Kolleginnen und Kollegen (9607/AB zu 10040/J)

der Bundesministerin für Gesundheit und Frauen auf die Anfrage der Abgeordneten Ul­rike Weigerstorfer, Kolleginnen und Kollegen (9608/AB zu 10041/J)

des Bundesministers für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Albert Stein­hauser, Kolleginnen und Kollegen (9609/AB zu 10043/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Bruno Ross­mann, Kolleginnen und Kollegen (9610/AB zu 10042/J)

des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Waltraud Dietrich, Kolleginnen und Kollegen (9611/AB zu 10044/J)

des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Judith Schwentner, Kolleginnen und Kollegen (9612/AB zu 10048/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Harald Walser, Kolleginnen und Kollegen (9613/AB zu 10047/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Bruno Ross­mann, Kolleginnen und Kollegen (9614/AB zu 10045/J)

des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Robert Lugar, Kolleginnen und Kollegen (9615/AB zu 10062/J)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll146. Sitzung / Seite 22

des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Ab­geordneten Georg Willi, Kolleginnen und Kollegen (9616/AB zu 10046/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Sigrid Maurer, Kolleginnen und Kollegen (9617/AB zu 10059/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Werner Kog­ler, Kolleginnen und Kollegen (9618/AB zu 10049/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abgeordne­ten Dr. Peter Pilz, Kolleginnen und Kollegen (9619/AB zu 10052/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Wolfgang Klinger, Kolleginnen und Kollegen (9620/AB zu 10051/J)

der Bundesministerin für Bildung auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Robert Lu­gar, Kolleginnen und Kollegen (9621/AB zu 10050/J)


 


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll146. Sitzung / Seite 23

10.02.17Beginn der Sitzung: 10.02 Uhr

Vorsitzende: Präsidentin Doris Bures, Zweiter Präsident Karlheinz Kopf, Dritter Präsi­dent Ing. Norbert Hofer.

*****

 


Präsidentin Doris Bures: Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrte Mit­glieder der Bundesregierung! Ich eröffne die 146. Sitzung des Nationalrates.

Die Amtlichen Protokolle der 144. und der 145. Sitzung vom 21. September 2016 sind in der Parlamentsdirektion aufgelegen und wurden nicht beanstandet.

Als verhindert gemeldet sind die Abgeordneten Bacher, Mag. Gisela Wurm, El Hab­bassi, BA, Mag. Schrangl, Strache, Dr. Glawischnig-Piesczek, Julian Schmid, BA und Köchl.

Ich begrüße den auf der Galerie anwesenden Nationalratspräsidenten außer Dienst Dr. Andreas Khol, die Rechnungshofpräsidentin Dr. Margit Kraker, die Präsidentin des Seniorenrates Ingrid Korosec und den Wirtschaftskammerpräsidenten Dr. Christoph Leitl. Herzlich willkommen! (Allgemeiner Beifall.)

Vertretung von Mitgliedern der Bundesregierung

 


Präsidentin Doris Bures: Für diese Sitzung hat das Bundeskanzleramt über Vertre­tung von Mitgliedern der Bundesregierung, welche sich in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union aufhalten, folgende Mitteilung gemacht:

Der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Andrä Rupprechter wird nachmittags durch den Bundesminister für Justiz Dr. Wolf­gang Brandstetter vertreten.

10.04.21Einlauf und Zuweisungen

 


Präsidentin Doris Bures: Hinsichtlich der eingelangten Verhandlungsgegenstände und deren Zuweisungen verweise ich gemäß § 23 Abs. 4 der Geschäftsordnung auf die im Sitzungssaal verteilte Mitteilung.

Die schriftliche Mitteilung hat folgenden Wortlaut:

A. Eingelangte Verhandlungsgegenstände:

1. Schriftliche Anfragen: 10294/J bis 10487/J

2. Anfragebeantwortungen: 9563/AB bis 9621/AB

3. Regierungsvorlagen:

Bundesfinanzgesetz 2017 – BFG 2017 samt Anlagen (1260 d.B.)

Budgetbegleitgesetz 2017 (1262 d.B.)

Bundesgesetz, mit dem das Lebensmittelbewirtschaftungsgesetz 1997 geändert wird (1263 d.B.)

Bundesgesetz über österreichische Beiträge an internationale Finanzinstitutionen (IFI-Bei­tragsgesetz 2016) (1273 d.B.)

Bundesgesetz, mit dem das Bundesfinanzgesetz 2016, das Bundesfinanzrahmenge­setz 2016 bis 2019 und das Bundesfinanzrahmengesetz 2017 bis 2020 geändert wer­den (1283 d.B.)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll146. Sitzung / Seite 24

Bundesgesetz, mit dem die Begründung von Vorbelastungen durch den Bundesminis­ter für Verkehr, Innovation und Technologie genehmigt wird (1292 d.B.)

B. Zuweisungen:

1. Zuweisungen seit der letzten Sitzung gemäß §§ 31d Abs. 5a, 32a Abs. 4, 74d Abs. 2, 74f Abs. 3, 80 Abs. 1, 100 Abs. 4, 100b Abs. 1 und 100c Abs. 1:

Budgetausschuss:

Monatserfolg August 2016, vorgelegt vom Bundesminister für Finanzen (Vorlage 113 BA)

Ausschuss für Petitionen und Bürgerinitiativen:

Petition Nr. 89 betreffend „Psychotherapie auf Krankenschein für alle – jetzt!“, über­reicht von den Abgeordneten Dr. Eva Mückstein und Dr. Eva Glawischnig-Piesczek

Bürgerinitiative Nr. 105 betreffend „Weg mit der Maklerprovision für Mieter!“

Zuweisungen auf Ersuchen des Ausschusses für Petitionen und Bürgerinitiati­ven an andere Ausschüsse:

Justizausschuss:

Petition Nr. 73 betreffend „Prüfung der Möglichkeit und Konsequenzen der Entkriminali­sierung von assistiertem Suizid“, überreicht vom Abgeordneten Michael Pock

Unterrichtsausschuss:

Bürgerinitiative Nr. 102 betreffend „Wahlfreiheit braucht Wahlmöglichkeit! Die Errich­tung von Modellregionen ohne das Angebot von Sonderschulen oder Sonderschulklas­sen darf nicht so weit reichen, dass das Recht der Betroffenen auf Wahlfreiheit be­schnitten wird“

Verkehrsausschuss:

Bürgerinitiative Nr. 101 betreffend „Österreichweites Studierendenticket JETZT! Schaf­fung eines österreichweiten Studierendentickets für den öffentlichen Verkehr“

2. Zuweisungen in dieser Sitzung:

a) zur Vorberatung:

Rechnungshofausschuss:

Bericht des Rechnungshofes Reihe Bund 2016/14 (III-303 d.B.)

Bericht des Rechnungshofes Reihe Bund 2016/15 (III-304 d.B.)

b) zur Enderledigung im Sinne des § 28b GOG (vorbehaltlich der endgültigen Entscheidung des Ausschusses):

Justizausschuss:

Bericht des Bundesministers für Justiz aufgrund der Entschließung des Nationalrates vom 26. Juni 2012 (257/E XXIV. GP) betreffend Evaluierung der Wirksamkeit des Kor­ruptionsstrafrechts (III-310 d.B.)

Verfassungsausschuss:

Bericht der Bundesregierung über die Volksgruppenförderung des Bundeskanzleram­tes 2015 (III-311 d.B.)

*****

 


Präsidentin Doris Bures: Ich gebe bekannt, dass diese Sitzung von ORF 2 bis 13 Uhr und von ORF III in voller Länge live übertragen werden wird.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll146. Sitzung / Seite 25

Antrag gemäß § 69 Abs. 3 GOG

 


Präsidentin Doris Bures: Es liegt mir der Antrag gemäß § 69 Abs. 3 der Geschäftsord­nung vor, die Regierungsvorlage betreffend das Bundesfinanzgesetz für das Jahr 2017 samt Anlagen (1260 der Beilagen) in erste Lesung zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür ihre Zustimmung geben, um ein entspre­chendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.

Behandlung der Tagesordnung

 


Präsidentin Doris Bures: Es ist vorgeschlagen, die Debatte über die Punkte 2 und 3, 5 bis 7, 9 und 10 sowie 11 bis 14 der Tagesordnung jeweils zusammenzufassen.

Wird dagegen ein Einwand erhoben? – Das ist nicht der Fall.

Damit gehen wir in die Tagesordnung ein.

Redezeitbeschränkung

 


Präsidentin Doris Bures: Zwischen den Mitgliedern der Präsidialkonferenz wurde Kon­sens über die Dauer der Debatten erzielt. Demgemäß wurde eine Tagesblockzeit von 8 „Wiener Stunden“ vereinbart, sodass sich folgende Redezeiten ergeben: SPÖ und ÖVP je 108, FPÖ 100, Grüne 84 sowie NEOS und STRONACH je 44 Minuten.

Gemäß § 57 Abs. 7 der Geschäftsordnung beträgt die Redezeit für die gesamte Tages­ordnung von jenen Abgeordneten, die keinem Klub angehören, je 22 Minuten. Darüber hinaus wird deren Redezeit auf 5 Minuten je Debatte beschränkt.

Wir kommen sogleich zur Abstimmung über die eben dargestellten Redezeiten.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür ihre Zustimmung geben, um ein Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.

10.06.331. Punkt

Erklärung des Bundesministers für Finanzen zur Regierungsvorlage betreffend das Bundesfinanzgesetz für das Jahr 2017 samt Anlagen

 


Präsidentin Doris Bures: Damit gelangen wir zum 1. Punkt der Tagesordnung.

Ich erteile Ihnen, Herr Bundesminister für Finanzen, für diese Erklärung das Wort. – Bit­te, Herr Minister.

 


10.07.00

Bundesminister für Finanzen Dr. Johann Georg Schelling: Liebe Österreicherinnen und Österreicher! Frau Präsident! Hohes Haus! Geschätzte Mitglieder der Bundesre­gierung! Liebe Steuerzahlerinnen und Steuerzahler! Vor wenigen Minuten hat der Mi­nisterrat beschlossen, dem Hohen Haus das Budget für das Jahr 2017 zuzuleiten. Es han­delt sich trotz schwieriger Rahmenbedingungen um ein äußerst ausgewogenes Bud­get, wobei wir darauf Bedacht genommen haben, dass wir sowohl den Konsolidierungs­kurs, der notwendig ist, fortsetzen, als auch ausreichend Mittel für Offensivmaßnahmen, sprich für Investitionen zur Verfügung stellen. Das, so glaube ich, ist das wichtige Si­gnal: dass wir mit diesem Budget auf ein Konto einzahlen, nämlich auf das Konto des Vertrauens. Vertrauen ist bekannterweise, meine sehr geehrten Damen und Herren, die wichtigste Währung für ein Land, aber natürlich auch die wichtigste Währung für die Fi­nanzen eines Landes. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll146. Sitzung / Seite 26

Wir alle wissen, dass Worte keine Schulden bezahlen, sondern es wird uns gelingen, die­sen Kurs, den wir eingeschlagen haben, fortzusetzen, nämlich durch Handeln. Und nur dieses Handeln wird die Ergebnisse bringen, die wir für die Zukunft brauchen.

Für den Finanzminister heißt das: erstens, energisch und konsequent über den sorgsa­men, disziplinierten Umgang mit jedem Steuereuro zu wachen, zweitens, entschlossen für die Beseitigung von Flurschäden der Vergangenheit zu kämpfen, und drittens, vor­sorglich das finanzielle Fundament für eine erfolgreiche Zukunft unseres Landes zu le­gen.

Oder volkstümlicher ausgedrückt: Runter mit den Schulden, runter mit den Ausgaben, aber auch runter mit den Steuern! Diesen Weg haben wir gemeinsam bei meiner ers­ten Budgetrede im Vorjahr festgelegt, diesen Weg haben wir eingeschlagen und diesen Weg werde ich auch unbeirrt weitergehen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Ein Budget einzuhalten heißt für uns Politiker in erster Linie: Wort halten! Denn das Bud­get schultert nicht dieses Hohe Haus – Sie beschließen es –, sondern dieses Budget schultern über acht Millionen Österreicherinnen und Österreicher. Darum ist das Bud­get nicht nur eine Rechen-, sondern auch eine Zukunftsaufgabe.

Die Mühen der Ebene sind groß, aber wir haben erste Erfolge zu vermelden: Der Schul­denstand der Republik reduziert sich dank des Schlusspunkts unter dieses unrühm­liche Kapitel Hypo Alpe-Adria. Die Ausgaben des Bundes reduzieren sich dank diszipli­nierter Vorgangsweise und der gesetzlich vereinbarten Schuldenbremse. Die Steuerre­form hat ihre Wirkung voll entfaltet, und die Lohnnebenkosten wurden in drei Etappen gesenkt; auch im nächsten Jahr ist eine Senkung vorgesehen.

Etwas, was immer wieder kritisiert wurde, soll aber jetzt auch einmal in die andere Rich­tung ausschlagen, nämlich dass wir uns durch diese Maßnahmen, die wir mit dem Bud­get des Vorjahres gesetzt haben, und die Erfolge, die daraus resultieren, in den Ran­kings wieder nach oben gearbeitet haben.

Ich habe im Vorjahr gesagt – und ich bleibe dabei –: Wir müssen diesen Weg konse­quent weiterführen, um Österreich dorthin zu bringen, wohin es gehört, nämlich an die Spitze. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Beim Ranking des World Economic Forum haben wir uns um vier Plätze verbessert, das ist ein wesentlicher Schritt. Natürlich wünschen wir uns, dass das so weitergeht, und wir arbeiten daran, dass das auch geschehen wird. Wir haben uns auch in ande­ren Bereichen verbessert, wie beim Innovation Scoreboard der EU-Kommission und in anderen Innovationsrankings, aber das, meine sehr geehrten Damen und Herren – da­von ist diese Bundesregierung überzeugt –, ist erst der Anfang. Wir wollen diesen Weg weiterbeschreiten, um an die Spitze zu kommen.

Alle wissen, wohin die Reise gehen muss. Das Ziel ist ein Budget ohne neue Schul­den, ein Budget, das Überschüsse produziert und jene Spielräume schafft, die wir für ei­ne aktive Budgetpolitik und für neue Investitionen brauchen. Das ist ein Weg, den wir ge­meinsam beschreiten werden, ohne das, was uns immer wieder vorgeworfen wird, näm­lich den Staat kaputtzusparen. Dieses ausgewogene Budget ist ein Beispiel dafür, dass wir diesen Weg erfolgreich beschreiten.

Ich sage Ihnen ganz ehrlich, ich hätte bei diesem Budget, das ich Ihnen heute prä­sentiere, dieses Ziel nur allzu gerne schon erreicht, aber wir sind durch Umstände, die nur zum Teil durch uns beeinflussbar sind, in eine Situation gekommen, in der wir tat­sächlich auch Maßnahmen in Richtung Integration und Flüchtlinge setzen mussten. Wir haben Maßnahmen gesetzt, vor allem im Bereich der Sicherheit unseres Landes. Ich glaube, dass die Mitbürgerinnen und Mitbürger wirklich Wert darauf legen, dass dieses


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll146. Sitzung / Seite 27

wunderschöne Land Österreich auch in Zukunft ein sicheres Land bleibt. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich habe zu Beginn von Vertrauen gespro­chen. Finanzpolitik und Budgetpolitik sind nicht nur eine Frage von Zahlen und Zahlen­werken. Sie sehen hier das Zahlenwerk (auf einen Stoß von Unterlagen weisend), ich nehme an, dass es alle bereits intensiv gelesen haben, da ich schon die Kritik dazu ver­nommen habe. Ansonsten bleibt ja noch Zeit bis zum Hearing. (Vizekanzler Mitterleh­ner – auf den freien Platz von Abg. Strache weisend –: Der Strache liest immer noch!) – Manche lesen offensichtlich immer noch, weil noch nicht hier. (Abg. Rossmann: Nacht­schicht!) – Daher glaube ich, dass … (Abg. Schieder: Die erste Lesung …! … der Ort der Einbringung! Wir lesen es nachher!) – Ich weiß, Herr Klubobmann, selbstverständ­lich! Ich habe es auch nicht auf Sie bezogen, sondern auf jene, die sich schon kritisch da­zu geäußert haben.

Kernstück einer solchen Politik ist natürlich das Budget, und bei diesem Budget geht es um drei wichtige Eigenschaften: Es muss sparsam sein, es muss zukunftsorientiert sein und es muss halten. Das sind die drei Leitlinien für den Bundeshaushalt 2017.

Ein Budget zu erstellen, das die Zukunft gestaltet, ist aber auch ein Abbauen der Las­ten aus der Vergangenheit.

Ich habe viel Unangenehmes geerbt: von den hohen Schulden über die gravierenden Folgen, die damit unmittelbar zusammenhängen, nämlich das Hypo-Debakel, bis hin zu gestalterischen Versäumnissen, die man durchaus kritisch eingestehen muss. Ich glau­be, dass wir erkennen müssen, dass es durchaus berechtigten Unmut gibt, dass von der Bevölkerung Dinge erwartet, aber von uns noch nicht geliefert wurden, denn auch unterlassene Handlungen lösen eine Lawine von Folgen aus.

Wenn wir Österreich voranbringen wollen, dann ist es hoch an der Zeit für mutiges Han­deln. Dafür habe ich Schritte gesetzt, die gewirkt haben – wichtige Schritte, spürbare Schritte. Ich sage auch hier: Wir sind noch längst nicht am Ziel, aber bereits auf einem erfolgreichen Weg.

Erfolg besteht nämlich nicht darin, dass der erste Schritt besonders lang ist, sondern Er­folg besteht darin, dass diese Schritte in die richtige Richtung gehen, und diese Rich­tung haben wir eingeschlagen. Dabei geht es zuallererst um das Vertrauen zwischen dem Staat und den Bürgern und den Bürgerinnen.

Wir haben versprochen, eine Steuerreform umzusetzen, haben sie durchgeführt, um den Konsum anzukurbeln. Der nächste Schritt muss die Diskussion sein, die wir über die Abschaffung der kalten Progression führen, also der schleichenden Steuererhöhung, und zwar – darauf lege ich großen Wert – für alle Steuergruppen.

Die gesamtstaatlichen Sozialausgaben sind von rund 55 Milliarden € im Jahr 2005 auf rund 79 Milliarden € im Jahr 2015 gestiegen, also um 44,4 Prozent binnen zehn Jah­ren. Das ist dem Fleiß und der Steuermoral der Österreicherinnen und Österreicher zu verdanken! Sie ermöglichen diesen sozialen Ausgleich trotz der im internationalen Ver­gleich hohen Abgabenquote. Ihre Bereitschaft zu Solidarität darf daher auch nicht über­strapaziert werden. Auch hier heißt es: Das richtige Maß schafft Vertrauen.

Nicht weniger wichtig ist das Vertrauen zwischen Staat und Wirtschaft. Nur dann, wenn diese Beziehungen ungetrübt sind, werden wir es schaffen, dass die Anreize, die wir in Richtung Investitionen setzen wollen, von der Wirtschaft auch umgesetzt und Arbeits­plätze geschaffen werden. (Beifall bei der ÖVP.)

Für die Wirtschaft haben wir einen ersten Schritt mit der Lohnnebenkostensenkung ge­setzt, aber ich betone ausdrücklich, es handelt sich dabei nur um einen ersten Schritt


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll146. Sitzung / Seite 28

für die Entlastung. Wir müssen diesen Weg weiterbeschreiten. Was die Wirtschaft be­sonders braucht, ist Planungssicherheit. Da müssen wir selbstkritisch auch einige Sün­den eingestehen, wo wir Planungssicherheit durch Verunsicherung ersetzt haben.

Daher halte ich jede Diskussion, die zurzeit die Wirtschaft weiterhin verunsichern wür­de, für nicht zweckmäßig, denn dann werden die Investitionen, die wir uns wünschen, nicht stattfinden. Ich habe das bei der Steuerreform erlebt: Es wird viel zu viel über die Gegenfinanzierung diskutiert und nicht über die Auswirkungen. Diese Gegenfinanzie­rungen verunsichern enorm stark, belasten möglicherweise das Investitionsklima und füh­ren nicht dazu, dass wir den Weg gemeinsam mit der Wirtschaft beschreiten, nämlich Österreich zurück an die Spitze zu bringen.

Die Frage des Vertrauens betrifft die gesamte Wirtschaft, und zur Wirtschaft gehören auch die Banken. Die Banken, meine sehr geschätzten Damen und Herren, sind nun einmal der zentrale Blutkreislauf für die Wirtschaft. Das Verhältnis zu dieser Finanzie­rungsmöglichkeit ist daher von besonderer Wichtigkeit für eine gesunde Wirtschaftsent­wicklung. Deshalb ist der erste Schritt, die Bankenabgabe deutlich zu reduzieren, ein wich­tiger Schritt. Die österreichischen Banken gewinnen damit wieder an Wettbewerbsfä­higkeit und erhalten genug Handlungsspielräume zurück, um der Wirtschaft die nötigen Finanzierungen für Investitionen bereitzustellen. Österreich ist dabei wieder in der eu­ropäischen Normalität angekommen, aber ich werde ganz genau darauf achten, dass die Banken auch wirklich Kredite vergeben und neue innovative Finanzierungsmöglich­keiten geschaffen werden, damit dieser von mir zitierte Blutkreislauf der Wirtschaft nicht ins Stocken gerät. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Für die Banken ist diese Reduktion der Abgabe nur ein erster Schritt. Sie selbst sind jetzt zum Setzen weiterer Maßnahmen aufgefordert und müssen sich neu organisieren, sie müssen selbst ihre Hausaufgaben machen, damit die Profitabilität steigt und der ge­samte Sektor schockresistenter wird.

Schließlich geht es in einer international vernetzten Wirtschaft auch um das Vertrauen zwischen den internationalen Märkten und unserem Land. Für dieses Ansehen und die Stellung Österreichs auf dem Kapitalmarkt habe ich die notwendigen Schritte bei der Alt­last der ehemaligen Hypo Alpe-Adria gesetzt.

Die HETA-Lösung bringt dieses schwierige und schmerzhafte Kapitel endlich zu einem Abschluss; ein Kapitel – und das sage ich durchaus so, wie es jetzt auch klingen wird –, das ich einem Herrn verdanke, mit dem ich nur meinen zweiten Vornamen gemein ha­be. (Beifall bei ÖVP und SPÖ. – Abg. Walter Rosenkranz: Hans Josef?)

Mit harter Arbeit ist es gelungen: Das Thema HETA ist ein für alle Mal vom Tisch. Mit dem nunmehr angenommenen Rückkaufangebot haben wir für den Kapitalmarkt ein wich­tiges Zeichen gesetzt: Österreich ist ein verlässlicher Partner. Wir haben unseren Ruf wie­derhergestellt. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Den professionellen Zweiflern sei auch eines gesagt: Wir haben dadurch massiven und nachhaltigen Schaden von Österreich abgewendet und wir haben den Kapitalmarktzu­gang für Banken, Länder und Gemeinden sowie für viele große Unternehmen, insbe­sondere auch in Kärnten, wieder normalisiert.

Wir vermeiden so Klagen gegen den Bund, das Land Kärnten und die HETA, die ins­gesamt einen Streitwert von zusammengerechnet 16 Milliarden € ausgemacht hätten. Allein die Rechts- und Beratungskosten hätten einen hohen dreistelligen Millionenbe­trag und einen schweren Schlag für den Kapitalmarkt bedeutet. Das abgewendet zu ha­ben ist verantwortungsvolle Politik, wie ich sie verstehe. (Beifall bei der ÖVP.)

Zusammen mit dem Generalvergleich mit dem Freistaat Bayern kann somit ein weitge­hender Rechtsfriede geschlossen werden, und Stabilität und Verlässlichkeit sind wie-


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derhergestellt. So etwas wie mit der Hypo Alpe-Adria, meine sehr verehrten Damen und Herren, darf niemals wieder passieren! (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

Was mir besonders wichtig ist: Wir haben daraus gelernt – ein heutiger Tagesordnungs­punkt, nämlich die Einbringung des Berichts des Untersuchungsausschusses, zeigt ja, dass hier Lernbedarf vorhanden war – und wir werden auch entsprechend handeln.

Die Regeln der Finanzmarktaufsicht sind deutlich verschärft worden. Die europäische Bankenunion schafft ein einheitliches Regelwerk. An einer Reform der Finanzmarktauf­sicht arbeiten wir bereits, um jene Fehler, die der heutige Bericht des Untersuchungs­ausschusses aufzeigt, in Zukunft zu vermeiden. – Ich weise darauf hin: In diesen Fra­gen muss es große Reformen geben.

In den noch laufenden Finanzausgleichsverhandlungen planen wir, die Haftungsober­grenzen der Länder zu vereinheitlichen und ein einheitliches Spekulationsverbot umzu­setzen. Wir stehen dabei in intensiver Diskussion, und von den Ländern gibt es dazu po­sitive Signale. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

Damit sind auch hier die richtigen Schritte gesetzt. Erste Schritte sind wichtig, aber noch wichtiger ist es, nicht stehen zu bleiben, sondern weiterzugehen, und zwar in die richti­ge Richtung. Und ich sage es noch einmal: Wir brauchen ein gemeinsames Commit­ment, dass wir versuchen, keine neuen Schulden zu machen, um die Zukunft gestalten zu können. (Beifall bei der ÖVP.)

Es ist durchaus noch ein weiter Weg hin zu einem Haushalt, der mit seinen Einnahmen auskommt, zu einem Haushalt, der seinen Bürgerinnen und Bürgern keine neuen Schul­den aufbürdet, zu einem Haushalt, der in guten Zeiten Überschüsse produziert, um für schwächere Perioden gerüstet zu sein. – Das ist ein realistisches Ziel, das ich unbe­dingt erreichen möchte. Wir sind auf einem guten Weg dorthin, aber wir müssen na­türlich auch dort, wo es krankt, nämlich unter anderem an unserer Ausgabenstruktur, ent­sprechend intensiv arbeiten.

Um in Zukunft nicht wieder vorwiegend Investitionen in die Vergangenheit tätigen zu müs­sen, sondern in die Zukunft machen zu können, ist diese Haushaltskonsolidierung von besonderer Bedeutung. Alle internationalen Organisationen – OECD, Internationaler Wäh­rungsfonds, Europäische Kommission –, aber auch die nationalen Institutionen wie das WIFO sowie vor allem das IHS und der Rechnungshof mahnen diese notwendigen Re­formen in den Bereichen Pensionen, Gesundheit, Bildung und Effizienz der Verwaltung ein. Auch diesbezüglich hat die Bundesregierung in den Arbeitsgruppen entsprechende Schritte gesetzt, um zu ermöglichen, dass wir diesen Weg tatsächlich beschreiten können.

Sorgsam mit jedem Steuereuro umzugehen heißt, mehr Geld für Zukunftsinvestitionen übrig zu haben. Ich will daher einen Bereich nach dem anderen einer umfassenden Un­tersuchung unterziehen, genauso wie das in jedem Unternehmen ganz selbstverständ­lich geschieht. Dabei geht es um Fakten und nicht um populistische Aussagen, mit de­nen auch viele Interessengruppen verhindern, dass die Qualität der öffentlichen Ausga­ben verbessert wird und wir an den richtigen Schrauben drehen können.

Das Instrument der sogenannten Spending Reviews, also einer Ausgabenanalyse, mit welcher die Wirksamkeit und Notwendigkeit der einzelnen Ausgaben überprüft wird, hat sich international bereits bestens bewährt, und was funktioniert, soll man aufgreifen. All diese Ausgabenanalysen als Standard einzuführen wird eine Herausforderung sein. Die Bundesregierung bekennt sich dazu.

Sowohl die Aufgaben als auch die Ausgaben der einzelnen Bereiche sind auf folgende Kriterien zu untersuchen: Sind sie zeitgemäß? Sind sie notwendig? Bringen sie die ge­wünschten Resultate? Wo gibt es sinnvolle Ansatzpunkte für Verbesserungen? Wo kön-


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nen Aufgaben am besten durchgeführt werden? – Die daraus resultierenden Empfeh­lungen werden und müssen dann in den Budgetprozess einfließen.

In meinem Haus laufen bereits zwei entsprechende Pilotprojekte. Ich fordere natürlich, dass alle – und zwar nicht nur auf Ebene des Bundes, sondern auch auf Ebene der Län­der und Gemeinden – diesem Beispiel folgen. Dieses Instrument wird die finanziellen Spielräume erheblich vergrößern, ohne dass immer gleich der Ruf nach neuem Geld ent­steht.

Natürlich, meine sehr geschätzten Damen und Herren, ist es einfacher zu sagen: Ich habe ein Problem, gib mir mehr Geld! – Aber wir alle wissen, dass das nicht die Lö­sung des Problems, sondern ein Reflex ist. Das ist aber keine Politik, denn Geld allein löst, wie wir alle wissen, die Strukturprobleme nicht, und teuer ist nicht immer gut.

All die verantwortlichen Politiker sind daher aufgefordert, immer wieder zu überprüfen, ob sie in ihren Bereichen immer noch das Richtige und Notwendige tun oder ob sie nicht manchmal bereits überholte Maßnahmen setzen, die nicht mehr notwendig sind, aber trotzdem viel Geld kosten. Das bedeutet gestalten, das bedeutet verantwortungs­voll handeln und das bedeutet sorgsam wirtschaften. So können wir unseren Haushalt in Ordnung bringen, so können wir sinnvolle Einsparungen vornehmen, so können wir die nächsten wichtigen Schritte in Richtung eines modernen Österreichs setzen.

Das braucht keine großen Worte, davon werden ohnehin zu viele gemacht, und schon Shakespeare wusste: „Worte zahlen keine Schulden“.

Vergessen Sie nicht: Uns Politikern wird vorgeworfen, dass wir die Schulden machen, aber die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler sie zurückzahlen müssen. Und wie wir aus der Vergangenheit wissen, sind die Schulden von heute die Steuern und Belastungen von morgen.

Ich habe im Hinblick auf die umzusetzenden Projekte angekündigt – und ich meine das sehr ernst –: Wir müssen vom Ankündigen ins Umsetzen kommen! Wir brauchen ent­schlossene Schritte vorwärts. Wir brauchen konkrete Verbesserungen, und wir brauchen Mut, und „Mut“, das steht für M wie Machen, U wie Umsetzen und T wie Tun. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Meine Damen und Herren! Unsere sorgfältige Budgetpolitik, die das Wachstum fördert und den Haushalt nachhaltig in Ordnung bringt, bewährt sich besonders in den Krisen­situationen, die seit 2008 unablässig über uns hereinbrechen. Nach der Banken- und Schuldenkrise mit ihren langfristigen Ausläufern kamen die geopolitischen Herausfor­derungen von der Ukraine-Krise, den Russland-Sanktionen bis hin zur Massenmigra­tion und vor allem jetzt in jüngster Zeit zum Brexit.

Aber auch hier heißt es ganz einfach – in der Budgetpolitik gilt derselbe triviale Satz –: Keine Krise ohne Chance. Auch wenn die Folgen des Brexit noch nicht absehbar sind, müssen wir jede Chance nutzen, aus Großbritannien abwandernde beziehungsweise ab­wanderungswillige Institutionen und Konzerne von den Standortvorteilen unseres Lan­des zu überzeugen. Außenminister Kurz und ich haben daher gemeinsam Initiativen gesetzt, und wir sehen hier große Chancen, Österreich als Standort erfolgreich zu posi­tionieren.

Allerdings wird der Austritt Großbritanniens möglicherweise auch mittelfristige Auswir­kungen auf das Budget der EU und ihrer Mitgliedstaaten haben, denn wir verlieren ei­nen Netto-Zahler. Und für den Fall, dass diese Lücke nicht aufgefüllt werden kann, hat das möglicherweise Auswirkungen auf die Strukturfonds. (Zwischenruf der Abg. Bela­kowitsch-Jenewein.) Ich bin nicht bereit, meine sehr geehrten Damen und Herren, diese Lücke aus zusätzlichen österreichischen Steuergeldern zu füllen, darauf muss sich die Europäische Kommission einstellen! (Beifall bei der ÖVP.)


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So sehr uns allen und mir im Besonderen Europa am Herzen liegt: Ich bin der Finanz­minister Österreichs und werde in Brüssel dasselbe vertreten wie hier. Österreich wird nicht die Zeche für das Rosinenpicken anderer Länder zahlen. (Ironische Heiterkeit bei Abgeordneten der FPÖ.) Und ich erwarte mir, dass wir diese Haltung gemeinsam als Bun­desregierung vertreten. Ich gehe davon aus, dass diesbezüglich Konsens besteht.

Womit ich wieder einmal zurück bei der Frage des Vertrauens bin: Wir sind stolz da­rauf, mit welchem Respekt uns Investoren auf der ganzen Welt begegnen. Österreich verfügt weiterhin über Top-Bonität mit stabilem Ausblick. Dennoch sehe ich aber die Ver­pflichtung, alles daran zu setzen, dass wir das Triple A zurückgewinnen, denn das zweit­beste Rating ist gut, Ziel muss aber das beste Rating sein.

Das gelingt durch Fortsetzung des Konsolidierungspfades, eine weitere Reduktion der Schulden und eine Umsetzung der längst überfälligen Reformen. Unsere bisherigen An­strengungen bezüglich eines sorgsamen und disziplinierten Haushaltes werden belohnt. Gleichzeitig wird aber auch von all diesen Institutionen darauf hingewiesen, dass sie sich erwarten, dass Österreich Kurs hält und die notwendigen Reformen angeht. – Ver­spielen wir dieses Vertrauen nicht, meine sehr geehrten Damen und Herren!

Ich komme nun zu den Zahlen des Budgets: Wir haben tatsächlich so sorgsam ge­plant, dass auch 2017 das strukturelle Nulldefizit erreicht werden kann. Die Kennzah­len dazu sind, dass mit Einnahmen von 73,16 Milliarden € und Ausgaben von 77,46 Mil­liarden € die Eckdaten für diesen Haushalt feststehen. Zum dritten Mal haben wir ein strukturelles Nulldefizit erreicht. Positiv dabei ist, dass es gelungen ist, die Neuverschul­dung gegenüber 2016 um ein Drittel zu verringern.

Das strukturelle Defizit von 0,5 Prozent ist mir persönlich zwar nicht ambitioniert genug, aber es hat durch die von mir angesprochenen Sondereffekte einfach keine Möglichkeit gegeben, dieses Nulldefizit im strukturellen Bereich noch weiter herunter zu bringen. Ich habe auf die Sondereffekte hingewiesen, und diese belasten natürlich in entsprechen­dem Umfang unsere budgetären Spielräume. Wir sollten aber eine echte schwarze Null als Ziel keinesfalls aus den Augen verlieren! Ich jedenfalls habe dieses Ziel. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Das Maastricht-Defizit liegt bei guten 1,2 Prozent, und unsere an sich viel zu hohe Schul­denquote, die zum Großteil auch durch die Probleme im Bankensektor bedingt ist, setzt ihren kontinuierlichen Abwärtstrend fort. 2017 werden wir bei 80,1 Prozent ankommen. Auch wenn es bei dieser Quote nichts zu beschönigen gibt, ist sie doch um 2,3 Pro­zentpunkte geringer als heuer.

Meine sehr geehrte Damen und Herren! Im Jahr 2011 hat dieses österreichische Parla­ment – zu Recht – eine Schuldenbremse beschlossen mit dem Ziel, strukturelle Defi­zite und damit die Verschuldung des Staatshaushaltes zu begrenzen. – Ab dem nächs­ten Jahr beziehungsweise dem hier zu besprechenden Haushaltsjahr dürfte das struk­turelle Defizit nur noch höchstens 0,35 Prozent betragen.

Dieses Ziel ist mit dem vorgelegten Budget verfehlt worden. Wir haben nun per Gesetz folgende Maßnahmen zu setzen: Es ist notwendig, diesen Betrag auf ein Korrekturkon­to zu buchen. In den folgenden Jahren muss diese Lücke weiter geschlossen werden, und dieses Schließen bedeutet, dass wir in den Folgejahren mit geringeren Budgetdefi­ziten auskommen müssen. Erste Maßnahmen sind auch im laufenden Haushalt schon gesetzt. Und das Gesetz sieht daher vor, weitere Maßnahmen zu installieren, um die­ses Korrekturkonto wieder auf null zu stellen. Wir sind daher gefordert, bereits im Bun­desfinanzrahmen, den wir im Frühjahr dem Hohen Hause zuleiten werden, entspre­chend zu reagieren.

Das Budget für das nächste Jahr ist krisenfest geplant. Wir haben unsere Hausaufga­ben gemacht. Die wichtigsten Kennzahlen zeigen, dass sich unser Haushalt in die rich-


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tige Richtung entwickelt. Die budgetierten Auszahlungen liegen um 827 Millionen € un­ter jenen des Jahres 2016 und deutlich unter unseren Planungen vom Frühjahr. Das ist kein Aufruf, sich zurückzulehnen, im Gegenteil! Jetzt ist es an der Zeit, entschlossen die nächsten Schritte zu setzen, die uns zur schwarzen Null und damit auch zu schwarzen Zahlen führen.

Als Finanzminister bestehe ich nicht nur darauf, weil ich das so meine, sondern weil es selbstverständlich meine Verpflichtung als Finanzminister ist, darauf zu achten, dass dieser Budgetkurs fortgesetzt wird. Und es ist umso wichtiger, dass wir Kurs halten, da wir gerade in Teilen Europas eine Diskussion über das Paradies auf Pump erleben. Wohlstand über neue Schulden erreichen zu wollen ist nämlich der falsche Weg! Dafür haben wir eine ausreichende Zahl an Beispielen aus der Vergangenheit und vor allem leider auch aus der Gegenwart. (Beifall bei der ÖVP.)

Politische Verantwortung – darin ist sich die Bundesregierung einig – reicht nicht nur bis zum nächsten Wahltag, sondern man muss auch gegenüber der nächsten Genera­tion entsprechende Verantwortung tragen. Daher möchte ich, bevor ich auf einzelne Ressorts eingehe, große strukturelle Probleme wenigstens ansprechen, die unseren Handlungsspielraum, unsere Gestaltungsmöglichkeiten und unsere Zukunftsinvestitionen einschränken.

Wir haben strukturelle Probleme unter anderem in einer Position, die teilweise immer wieder vergessen wird. Wir sind nämlich in den vergangenen Jahren und Jahrzehnten übermäßige Verpflichtungen eingegangen, und diese Verpflichtungen belasten jetzt ab­reifend jeweils das Haushaltsjahr. Diese Folgekosten sind zwar nicht unmittelbar im nächsten Haushaltsjahr fällig, sie müssen aber später bezahlt werden und belasten zu­künftige Budgets und damit zukünftige Generationen.

Führen Sie sich das Volumen an eingegangenen Verpflichtungen einmal vor Augen: Sie belaufen sich auf insgesamt 140 Milliarden €, das sind zwei Jahresbudgets! – Wir sind Verpflichtungen für wichtige Programme eingegangen, und das soll auch nicht kri­tisiert werden, es soll nur dargestellt werden, wo die Probleme zu liegen kommen. Wir sind vertragliche Verpflichtungen für mehrjährige Förderprogramme, für mehrjährige Leis­tungsvereinbarungen, für vertragliche Verpflichtungen oder Verpflichtungen im Bereich der Infrastrukturinvestitionen eingegangen.

Nur damit schon vorab klar ist: Ich spreche mich in keiner Weise gegen solche Infra­strukturinvestitionen aus. Das Einzige, das wir überlegen sollten, ist, ob wir auch in Zu­kunft in diesem Umfang Verpflichtungen eingehen, die unsere Nachfolger belasten und damit deren Spielräume einschränken werden.

Sie alle wissen – das wird in Ausschüssen dieses Hohen Hauses öfter diskutiert –, dass es sich bei einem unserer großen Belastungsprobleme, bei welchem wir entsprechen­de Vorbelastungen übernommen haben, um rund 42 Milliarden € aus der Infrastruktur der ÖBB handelt.

Frau Abgeordnete Moser stellt immer wieder die Frage, wie denn diese Annuitäten am Schluss bedient werden, und ich sage Ihnen: Der größte Teil – man macht immer auch Fehler – der Investitionen macht für den Standort Sinn. Aber ich sage noch einmal: Wir müssen auch einmal darüber nachdenken, wie wir damit weiter umgehen, um diese Be­lastungen tatsächlich wegzubekommen. Wenn man sich die Belastungen aus der Infra­struktur anschaut – diese sind nämlich in Summe höher als unser gesamtes Bildungs­budget –, dann müssen wir uns fragen: Haben wir in die richtigen Maßnahmen inves­tiert? Ich glaube, wir alle sind gefordert, darüber nachzudenken, wie wir für die Zukunft – nicht nur im Sinne der Vergangenheitsbewältigung – mit diesen Problemfeldern umge­hen.


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Dieser Aspekt der langfristigen Verpflichtungen bedeutet für uns: Seien wir in Zukunft kri­tischer, seien wir vorsichtiger, und nehmen wir den nachfolgenden Generationen nicht zu viele Entscheidungsfreiheiten! (Beifall bei der ÖVP.)

Auf diese Weise würden wir nämlich verhindern, dass die Situation eintritt, dass sie bud­getär keine eigenen Prioritäten setzen können. Ich glaube, ihnen das nicht zu ermögli­chen wäre nicht fair gegenüber den nachfolgenden Generationen! Mein Grundsatz lau­tet daher: Die Prioritäten der Menschen sind auch unsere Prioritäten, und bei allen Not­wendigkeiten investieren wir gerade mit diesem Budget 2017 gezielt in die Zukunft.

Unser oberstes Prinzip ist: Der Staat spart bei sich selbst. Investiert wird dort, wo die Investitionen das Land weiterbringen und alle Bürgerinnen und Bürger davon profitieren.

Geben wir aber auch den Menschen die Chance, in Eigenverantwortung ohne bürokra­tische Hürden aktiv zu werden, und helfen wir vor allem jenen, die unsere Unterstüt­zung brauchen!

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte vor der Überleitung zu den ein­zelnen Ressorts meinen Dank aussprechen, und zwar meinen Dank an die Mitglieder der Bundesregierung für die konstruktiven und fairen Verhandlungen zum Budget und an alle MitarbeiterInnen in den Ressorts, die die technischen Vorbereitungen getroffen haben. Besonderer Dank gilt dabei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Finanz­ministeriums, die die größte Last bei der Erstellung des Budgets zu tragen haben. (Bei­fall bei ÖVP und SPÖ sowie bei Abgeordneten der FPÖ.)

Ich möchte Ihnen in aller Kürze einen Überblick über die Ressorts geben. Ich habe die einzelnen Ressorts so zusammengefasst, wie sie sich aus den Wechselwirkungen he­raus darstellen.

Im Bereich Sicherheit und Landesverteidigung, Außenpolitik und Integration stehen wir vor besonderen Herausforderungen. Zu den großen Ängsten unserer Tage zählt die Be­fürchtung, im eigenen Land nicht mehr sicher zu sein. Deshalb investieren wir in die innere wie in die äußere Sicherheit. Um den aktuellen Herausforderungen zu begeg­nen und den Menschen ihr Unbehagen so weit wie möglich zu nehmen, ist das zwin­gend notwendig. Wir stocken die Mittel für das Innenressort deshalb um 440 Millionen auf 3,47 Milliarden € auf. In diesem Zusammenhang geht es um die Aufrechterhaltung des hohen Niveaus der öffentlichen Ruhe und Ordnung.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte einen weiteren Dank ausspre­chen. Ich möchte an dieser Stelle den österreichischen Polizistinnen und Polizisten mei­nen besonderen Dank aussprechen! Durch ihr umsichtiges Vorgehen haben sie einen wesentlichen Beitrag zur eskalationsfreien Abwicklung der Migrationsströme geleistet. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

Innere und äußere Sicherheit gehen Hand in Hand. Den Veränderungen der sicher­heitspolitischen Herausforderungen – auch an unsere staatliche Souveränität – tragen wir deshalb mit der Sicherheitsmilliarde Rechnung. Bis 2020 stehen der Landesvertei­digung zusätzlich 896 Millionen € zur Verfügung. Im kommenden Jahr verfügt das Res­sort insgesamt über 2,32 Milliarden €. Österreich bleibt mit diesen Investitionen ein si­cheres Land.

Zur Bewältigung der Flüchtlingskrise stellen wir mit 83 Millionen € einen Beitrag zu ei­ner angemessen Assistenz- und Unterstützungsleistung sicher. Mit den aufgestockten Mitteln gewährleisten wir auch die unmittelbaren Hilfestellungen für die österreichische Bevölkerung im Katastrophenfall und den Schutz der kritischen Infrastruktur unseres Landes. Das Budget 2017 erlaubt es unserem Heer aber auch, weiterhin seine interna­tional hoch angesehene Rolle bei der Friedenssicherung und bei den humanitären Hilfs­einsätzen zu erfüllen.


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Im Budget werden notwendige Sparmaßnahmen gesetzt, es wird aber dort investiert, wo es dringend erforderlich ist. Viel stärker als je zuvor sind heute auch die Sicherung der außen-, sicherheits- und europapolitischen Interessen Österreichs und eine effi­ziente Integrationspolitik dringend nötig. Dafür vorzusorgen liegt in unserem eigenen In­teresse.

Im Sinne eines Gebots der Stunde haben wir die Mittel für die Entwicklungszusammen­arbeit erhöht. Wir können sie 2017 um 17,1 Millionen auf 92,5 Millionen € anheben. Da­rüber hinaus stehen dem Auslandskatastrophenfonds, dessen Dotierung wir bereits 2016 von 5 Millionen auf 20 Millionen erhöht haben, diese 20 Millionen weiterhin zur Verfügung.

Auch für die Beiträge an internationale Organisationen werden die Budgetmittel aufge­stockt. Sie werden gegenüber dem heurigen Jahr um rund 39 Millionen auf 104,1 Millio­nen € erhöht.

Das tun wir, um internationale Anstrengungen für friedenserhaltende Maßnahmen, die Menschenrechte und den wirtschaftlichen und sozialen Fortschritt vor Ort, in den be­troffenen Regionen, zu unterstützen.

Mit Beginn der Flüchtlingswelle 2015 haben wir eine Integrationsoffensive gestartet, die natürlich auch im Budget ihren Niederschlag findet. Insgesamt 250 Millionen € sind da­für eingetaktet. Diese Mittel fließen in erster Linie in Deutsch- und Wertekurse. Diese Mittel werden auf diese Art richtig eingesetzt, weil das Erlernen der deutschen Sprache die Basis für ein reibungsloses Miteinander ist und ein selbstbestimmtes und aktives Le­ben sowie die Selbsterhaltung ermöglicht.

Im Kapitel Arbeit und Soziales haben wir durchaus einiges an stolzen Ergebnissen zu vermelden. Was uns Sorgen macht und weiterhin Sorgen machen wird, ist der Arbeits­markt. Jedes Jahr pumpen wir mehr Mittel in diesen Bereich, und trotzdem haben wir die höchste Arbeitslosigkeit seit 1950. Wir haben dies in Zeiten einer Rekordbeschäfti­gung und einer hohen Anzahl unbesetzter – oder soll ich sagen: nicht besetzbarer? – Stel­len.

Der Bereich Arbeit ist für 2017 daher insgesamt mit 8,6 Milliarden € dotiert. Das ist eine Ausweitung der Mittel um 543,2 Millionen € gegenüber dem laufenden Budgetjahr. Für besonders schwierige Gruppen, die wir zu bedienen haben – wie ältere Arbeitnehmer, Langzeitarbeitslose, Flüchtlinge oder subsidiär Schutzberechtigte –, werden 350 Millio­nen € eingesetzt.

Viele von Ihnen werden den Eindruck haben, wir bewegen uns in einer Zeitschleife, in der das Thema sozusagen in jährlicher Neuauflage immer wieder kommt. Mich stört na­türlich das Absacken im internationalen und europäischen Ranking – Gott sei Dank sind wir auf dem Weg nach oben! –, aber die Tatsache, dass wir immer mehr Arbeitslose zu einem immer höheren Preis verwalten, ist noch viel bedenklicher, und zwar nicht nur für das Parlament, nicht nur für das Budget, sondern für jeden einzelnen Betroffenen und für die Wirtschaft.

Ich habe daher mit Herrn Sozialminister Stöger vereinbart, dass wir – ähnlich, wie ich es im Punkt Ausgabenanalyse angekündigt habe – eine sehr intensive Analyse der Maß­nahmen am Arbeitsmarkt vornehmen, ihre Wirkungen überprüfen und neue Maßnah­men entwickeln, um der Arbeitslosigkeit entgegenzuwirken. Auch hier setzt das Budget positive Impulse. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

Ich habe zu Beginn auch von den von den internationalen und nationalen Experten ein­geforderten Reformen gesprochen. Natürlich macht uns der Bereich Pensionen weiter­hin Sorgen. Mit dem Budget, das wir heute vorlegen, wird bereits jeder vierte Euro für Pensionen ausgegeben, und die Tendenz ist steigend. Jeder siebente Euro des Bud­gets geht in die gesetzliche Pensionsversicherung. 2017 sind das 10,68 Milliarden € al­lein als Zuschuss für die Pensionsversicherung. Der Rückgang beträgt zwar rund 90 Mil-


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lionen € gegenüber dem Vorjahr – das ist positiv anzumerken –, dennoch steigt der staatliche Zuschuss weiter und wird 2020 bei 13,3 Milliarden € liegen, das sind um 3,1 Milliarden € mehr als der Wert aus dem Jahr 2015 – 3 Milliarden € mehr! Daher sind diese leichten Verbesserungen, wie ich auch eingangs gesagt habe, nur der erste Schritt in die richtige Richtung. Den Schluss, dass wir keinen Verbesserungsbedarf ha­ben, können wir daraus nicht ableiten.

Ja, wir nähern uns langsam dem faktischen Pensionsantrittsalter, das wir bereits 1972 hatten, aber noch lange nicht dem gesetzlichen. Wir nähern uns auch einer Zeit, in der immer weniger junge, im Erwerbsleben stehende Menschen immer mehr und Gott sei Dank immer gesündere und langlebigere Pensionisten erhalten.

Waren die Menschen im Jahr 1971 durchschnittlich acht Jahre in Pension, betrug die­ser Zeitraum 1991 bereits 15 Jahre und 20 Jahre später, 2011, sogar 22 Jahre. Wenn Sie 20 Jahre nach vorne schauen, werden wir bei 27, 28 Jahren ankommen. Die Ver­weildauer in der Pension wird bei praktisch gleich bleibendem Pensionsantrittsalter wei­ter ansteigen und den Reformdruck aufrechterhalten, und wir werden uns weitere Maß­nahmen zu überlegen haben. (Beifall bei ÖVP und NEOS.)

Wichtige Themen – ich habe es schon erwähnt – sind Bildung, Wissenschaft und For­schung. Wir haben deshalb die Pflicht zu weiteren Schritten, weil das gesamte Bil­dungsbudget des Bundes mit 8,65 Milliarden € kleiner ist als der eben von mir zitierte Pensionszuschuss. Manche mag das nicht beunruhigen, ich glaube aber, wir müssen in die Zukunft dieses Landes investieren – und die Zukunft sind eben unsere Kinder und damit das Bildungssystem.

Jeden neunten Euro, grob gesprochen, investieren wir 2017 in die schulische Zukunft unserer Kinder. Diese Zahlen werden sich noch verbessern, da, wie Sie wissen, auch ein Großteil der Abschlagszahlungen der Banken in den Bereich der schulischen Ganz­tagsbetreuung fließen wird. Allerdings haben wir hier auch großen Reformbedarf, der weit über die derzeit in Umsetzung befindliche Bildungsreform hinauszugehen scheint. Experten sagen mir, dass von jedem Euro, den wir in die Bildung stecken, nur 50 Cent im Klassenzimmer ankommen. Viele sagen, man weiß nicht, warum. Ich glaube, wir soll­ten das tiefgreifend analysieren.

Die OECD-Studie zeigt zum Beispiel klar auf, wo Maßnahmen zu setzen sind, und das deutet in die Richtung, die wir werden angehen müssen. Österreich weist überdurch­schnittlich hohe Kosten pro Schüler auf, wir liegen da 25 bis 50 Prozent über dem EU-Schnitt, bei einer sehr niedrigen Schüler-Lehrer-Relation. Während in Österreich 12 Schü­ler auf einen Lehrer kommen, sind es im EU-Schnitt 14 und im OECD-Schnitt 15.

Das heißt, wir haben hier Potenziale für eine Effizienzsteigerung im Bildungssystem und sollten diese aktiv und rasch angehen. (Beifall bei der ÖVP.) – Ob zu den Klassenschü­lerhöchstzahlen oder zu weiteren Maßnahmen: Der Dialog mit der Unterrichtsministerin wird entsprechend fortzusetzen sein.

Eine substanzielle Erhöhung erfährt im Budget 2017 sowohl der Bereich Universitäten mit 210 Millionen € als auch jener der Grundlagenforschung, der 100 Millionen € an Zusatzmitteln bekommt, um nur zwei Verbesserungen im Budget für Wissenschaft und Forschung zu nennen. Das Gesamtbudget für Wissenschaft und Forschung 2017 wird 4,3 Milliarden € ausmachen. Wir können damit voller Stolz sagen: Wir können die For­schungsquote konstant über den bereits erreichten 3 Prozent halten.

Gerade dieser Bereich zeigt, dass Investitionen notwendig sind, dass wir Mittel brau­chen, um weitere Investitionen durchführen zu können.

Innovationen geschehen aber nicht nur im Bereich der akademischen Welt. 530 Millio­nen € aus dem Staatshaushalt werden in die sogenannte angewandte Forschungsför­derung investiert. Wir treiben den Ausbau des Internets durch die Breitbandinitiative


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weiter voran und werden heuer weitere 110 Millionen € aus dem Gesamtvolumen inves­tieren. Wenn wir davon ausgehen, dass so etwas wie eine digitalisierte Welt entstehen wird, dann ist das eine Investition, die wir in Vorbereitung auf diese Welt dringend be­nötigen.

Ich habe zwar interessanterweise kürzlich gelesen, dass einige europäische Regierun­gen ihre Investitionen in die Infrastruktur vernachlässigen würden, Österreich kann da­mit aber nicht gemeint sein, denn allein die Infrastrukturinvestitionen steigen bis zum nächsten Jahr um rund 800 Millionen €, und die öffentlichen Investitionen sind stabil bei 3 Prozent. (Ruf bei den Grünen: Das müssen Sie mir erst einmal vorrechnen!)

Ergänzend darf ich darauf hinweisen, dass diese Bundesregierung eine große Start-up-Initiative geschaffen hat: ein Fördermodell zur Lohnnebenkostensenkung beziehungs­weise für nicht anfallende Lohnnebenkosten von 100 Millionen € sowie eine Risikokapi­talprämie für Investoren von 45 Millionen.

Davor schon wurde der Risikokapitalmarkt mit 200 Millionen € öffentlichem Risikokapi­tal für junge und innovative Unternehmer bestückt. Das ist eine Geschichte, die man durchaus als Erfolgsgeschichte bezeichnen kann. Pro 1 € Steuergeld werden bis zu 3 € Risikokapital generiert. Wir konnten damit eine der großen Schwächen, nämlich Kapitalbereitstellung für Start-ups in Österreich, ausmerzen, was mittelfristig auf unser Arbeitsplatzangebot durchschlagen wird. (Beifall bei der ÖVP.)

Damit stärken wir den Mut zum Unternehmertum. Denn eines wissen wir hier alle: Poli­tik schafft keine zusätzlichen Arbeitsplätze, das machen die Unternehmerinnen und Un­ternehmer in diesem Land. Wir als Politiker haben die Rahmenbedingungen zu schaf­fen. (Ruf bei den Grünen: Genau!) Dieses Start-up-Paket deutet darauf hin, in welche Richtung es gehen muss, und wir werden es weiterentwickeln.

Der Erfolg eines Standortes hat natürlich viele Väter. Zu den nicht unwichtigen Fakto­ren in einem Land gehören auch das Rechtssystem, die Frage der Unabhängigkeit der Justiz und ihrer Verlässlichkeit. Die Justiz wird daher heuer mit einem Budget von 1,4 Milliarden € dotiert werden.

Ein weiteres herausragendes Asset unseres Standortes ist die Lebensqualität, die häu­fig als österreichische Besonderheit gesehen wird. Der Bereich Landwirtschaft ist 2017 mit 2,1 Milliarden € und der Bereich Umwelt mit mehr als einer halben Milliarde Euro dotiert. Gerade in der aktuellen Situation, in der die Bäuerinnen und Bauern zum fünf­ten Mal in Folge Einkommensverluste hinnehmen, ist es wichtig, sie zu unterstützen. Die hohe Lebensqualität, die uns unsere Bäuerinnen und Bauern sichern, und ihre ent­scheidende Rolle bei der Pflege unserer Landschaft müssen uns das wert sein. Im­merhin ist jeder fünfte Arbeitsplatz im vor- und nachgelagerten Bereich von einem Bau­ernhof abhängig. Österreich darf auch keinen Cent liegen lassen, der in Brüssel für die Landwirtschaft zur Verfügung steht. (Beifall bei der ÖVP.)

Natürlich stellt der Klimaschutz, meine sehr geehrten Damen und Herren, auch für Ös­terreich eine besondere Herausforderung dar. Im Sinne des historischen Weltklimaver­trages werden wir Vorkehrungen zu treffen haben. Ziel ist es, dies bei der Erstellung des nächsten Bundesfinanzrahmens zu berücksichtigen, sobald die von Herrn Umwel­tminister Dipl.-Ing. Rupprechter angekündigte integrierte Klimastrategie vorliegt.

Ein weiterer für diesen Standort immer wieder wertvoller Bereich – und im Ausland merkt man das ganz besonders – ist die Kunst- und Kulturlandschaft. Wir veranschlagen für die kommenden Jahre eine halbe Milliarde Euro für diesen Bereich.

Wir haben ein hervorragendes Gesundheitssystem. Auch auf diesem Gebiet besteht durchaus Reformbedarf, der sich allerdings weitestgehend nicht im Einflussbereich des Bundesministeriums befindet. Gesundheit wird gemeinsam mit dem Bereich Frauen mit 1,06 Milliarden € dotiert.


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6,9 Milliarden € stehen im kommenden Jahr dem Familienministerium zur Verfügung. Österreich ist und bleibt damit eines der familienfreundlichsten Länder in Europa.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir brauchen eine klare Linie. Wenn ich als Fi­nanzminister mir etwas wünschen dürfte, dann einen gemeinsamen Leitsatz, einen Leit­gedanken, den wir gemeinsam vertreten – und zwar nicht nur die Bundesregierung, son­dern alle –: Wir kommen ohne neue Schulden aus.

Dafür muss nicht alles anders, aber vieles besser werden. Dafür reicht schon ein Han­deln nach dem Gedanken, dass alles transparenter, einfacher und aufgabenorientierter werden kann und muss. Es reicht, meine sehr geschätzten Damen und Herren, dass wir uns an einem privaten Haushalt orientieren. Wenn sich jemand ein Haus baut, will er seine Schulden so bald wie möglich zurückzahlen, denn er möchte seinen Kindern das Haus und nicht die Schulden vererben. (Ruf: Er müsste ein Schloss bei der Türe einbauen!)

Wir müssen endlich die bereits bekannten Konzepte umsetzen, die Mut und Zuversicht auch für die nächsten Generationen erzeugen und die Zukunft absichern. Dafür brau­chen wir rasche Anpassungen und Änderungen. Ich fordere selbstverständlich alle auf – auch die Opposition –, an diesen Veränderungen mitzuwirken und sie nicht zu blockieren.

Und wir brauchen, und dazu stehe ich – auch im Lichte der Finanzausgleichsverhand­lungen –, eine Aufgaben- und Bundesstaatsreform, die Doppelgleisigkeiten vermeidet und ein schlankeres und effizienteres Agieren zulässt; eine Reform, die nicht eine aufge­heizte Debatte über zentral oder föderal ist, sondern die die Aufgaben dort zuordnet, wo sie am effizientesten und am bürgernächsten erledigt werden. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Es darf nur zählen, was für den Standort und seine Bürgerinnen und Bürger gut ist, und nicht, was für irgendeine Klientelpolitik gut ist. (Beifall bei SPÖ und Grünen. – Zwischen­rufe bei der SPÖ.) – Danke für den Applaus. Sie haben es verstanden. (Abg. Kogler: Was bleibt von der ÖVP übrig, wenn es keine Klientelpolitik gibt?! – Weitere Zwischen­rufe bei SPÖ und Grünen.)

Der New Deal, den Bundeskanzler Kern angekündigt hat, wird von mir in vollem Um­fang unterstützt (Beifall bei der SPÖ), aber – lassen Sie mich den Satz noch zu Ende sagen – der Mechanismus des New Deal kann nicht mit dem alten Kuhhandel betrie­ben werden. (Beifall bei der ÖVP.) Es reicht daher, sich von ausgetretenen Pfaden zu verabschieden. Ich mache ausdrücklich darauf aufmerksam, dass auch die Frage des New Deal das gemeinsame Verständnis dieser Bundesregierung hat und dass wir alle uns bewusst sind, dass wir uns im politischen Stil verändern müssen, um zu den Er­gebnissen zu kommen, die für Österreich wichtig sind. (Beifall bei der ÖVP. – Zwischen­ruf bei den Grünen.)

Rezepte der Vergangenheit, die nicht mehr ins 21. Jahrhundert passen, gehören über Bord geworfen. In vielen Bereichen des Staates habe ich das Gefühl, dass wir über­haupt erst in der Gegenwart ankommen müssen, nämlich dort, wo die Menschen be­reits angekommen sind und die Politik zu Recht für ihr Nicht-Handeln kritisieren.

Man kann mit vielen Worten über einen großen Reformwurf reden. Damit überwindet man aber keineswegs den Stillstand. Als Politiker haben wir die Verpflichtung, für not­wendige Veränderungen zu sorgen, aber nicht, indem wir immer Riesenreformen an­kündigen, sondern indem wir einen besseren Weg wählen, nämlich beharrlich logisch aneinandergereihte Schritte zu setzen, um ans Ziel zu kommen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Ich praktiziere diese Gangart in der Budgetpolitik. Es gibt in unserem Staatsgefüge durchaus sehr viele Löcher, in denen Geld versickert, und zwar nicht aus bösem Willen oder mangelnder Sachkenntnis, nicht aus Schlamperei, sondern oft einfach aus Ge-


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wohnheit und dem Nicht-Hinterfragen von scheinbaren Fakten. Diese Löcher dingfest zu machen ist auch ein Gebot der Sparsamkeit. Dann werden wir unseren Kindern viel bieten können, auch in Zeiten von knapperen Mitteln. Ich sage Ihnen ganz offen: Spar­samkeit ist immer noch die beste Einnahmequelle für den Finanzminister. (Beifall bei der ÖVP.)

Wir müssen uns schlussendlich auch an den Beispielen, die man Best Practice nennt, orientieren, die wir in anderen Ländern vorfinden, und zwar nicht nur an solchen, die uns gerade irgendwie ins Bild passen, sondern möglicherweise auch an jenen, die man­chem Kurs durchaus kritisch gegenüberstehen.

Es geht nur darum, dass wir garantieren, das Beste für die Menschen in unserem Land zu wollen. Statt großer Reformen würde einfach ein neues, ein anderes Denken bereits helfen. Weg von den altgewohnten Trampelpfaden, hin zu neuen, frischen Denkansät­zen! Das ist, was wir gemeinsam unter New Deal verstehen.

Es gibt aber zwei Dinge, die wir sicherlich nicht brauchen – und das wird auch durch die Umfragen in der Bevölkerung massiv unterstützt –: Wir brauchen keine neuen Steu­ern und keine neuen Schulden. George Washington hat gesagt: Neue Schulden zu ma­chen ist nicht die feine Art, die alten Schulden auszugleichen.

Interessanterweise erleben wir aber eine solche Diskussion und Debatte. Diese Dis­kussionen werden weiterhin geführt werden müssen, aber das, was wir wollen, ist, dort zu investieren, wo wir das Land nach vorne bringen, und dafür muss das Geld auch zur Verfügung stehen. (Beifall bei der ÖVP.)

In jedem normalen Haushalt ist es so, dass man ein Polster anlegt, um investieren zu können. Ich glaube, auch wir sind aufgefordert, Polster zu schaffen, um in die Zukunft, die für unser Land so wichtig ist, investieren zu können. Das bedeutet Zukunft gestal­ten!

Es geht auch anders, wir müssen es nur wollen und tun. Wir müssen erstens nach­haltiger, zukunftsbewusster und zielführender handeln. Wir brauchen stärkere Eigenver­antwortung bei jenen, die das zu leisten imstande sind. Leistung muss wieder etwas werden, das man erbringt, und nicht etwas sein, das man bekommt. (Beifall bei der ÖVP.)

Stellen wir uns durchaus kritisch die Frage: Welche Aufgaben soll denn der Staat er­füllen? Hier müssen wir uns auf Aufgaben betreffend jene Menschen konzentrieren, die unsere Unterstützung brauchen. Ich glaube, das ist ein gemeinsames Ziel und soll auch gar nicht infrage gestellt werden.

Wenn wir uns die Überprüfung historisch gewachsener Abläufe im Bundesstaat, die ich angekündigt habe, vornehmen, wenn es gelingt, uns die unnötige Bürokratie vom Hals zu schaffen – daran arbeitet eine Arbeitsgruppe und wird das im Laufe des nächsten Monats präsentieren –, wenn wir über die Treffgenauigkeit des Sozialstaates reden – und die wollen wir auch anstatt des Gießkannenprinzips haben –, wenn wir Eigeninitia­tiven fördern, dann kommen wir dorthin, wohin wir, wie ich gesagt habe, kommen müs­sen, nämlich an die Spitze. Wenn wir das tun, können wir den Staatshaushalt gesund­sparen und gleichzeitig gezielt investieren. (Abg. Lugar: Wann kommen Sie zum Bud­get? Wo sind die Maßnahmen?)

Wir haben uns auf einen beschwerlichen Weg gemacht. Auf diesem Weg müssen wir be­harrlich weitergehen, um zum Erfolg zu kommen. Gemeinsam mit der Bundesregierung ist mein Plan für Österreich im kommenden Jahr, ein Programm zu entwickeln, das pri­vate Investitionen stimuliert und fördert. Ich sage auch: Weg mit der kalten Progres­sion! Ich möchte der kalten Progression die kalte Schulter zeigen! (Beifall bei der ÖVP.)


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Machen wir aber auch, meine sehr geschätzten Damen und Herren, die Schuldenbrem­se zum Motor eines modernen Staates! Nutzen wir die von mir angesprochene Aufga­ben- und Ausgabenanalyse als Werkzeug für ein effizientes Österreich!

Liebe Österreicherinnen und Österreicher, Ihre Steuerleistungen sind ein Vertrauens­vorschuss für uns – Vertrauen in ein Land, das nicht nur heute, sondern auch morgen funktioniert. Denn: Ein Budget ist kein Selbstzweck des Finanzministers. Ein Budget ist die Basis, der Boden, auf dem wir säen, damit wir ernten können.

Denken wir also um! Machen wir uns frei von starren, interessengesteuerten Denkmus­tern und seien wir offen für Neues! Machen wir das Beste für Österreich, das Beste für unsere Kinder und Enkelkinder! Machen wir das, von dem Österreich schon in der Ver­gangenheit bewiesen hat, dass es das gut kann: Bauen wir uns eine bessere Zukunft! Lassen wir guten Ideen den Vortritt und begraben wir die alten Hemmschuhe! Vieles ist noch zu tun – ich bin dazu bereit. – Vielen herzlichen Dank. (Anhaltender Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

10.59


Präsidentin Doris Bures: Ich danke dem Herrn Bundesminister für seine Ausführun­gen zum Bundesfinanzgesetz für das Jahr 2017.

Vor Eingang in die Debatte über die nächsten beiden Tagesordnungspunkte möchte ich die Gelegenheit nutzen, mich nach 20 Monaten und fast 700 Sitzungsstunden bei allen Mitgliedern des Untersuchungsausschusses zu bedanken. Der Untersuchungsaus­schuss hat in diesen Monaten über weite Strecken gezeigt, dass er vom aufrichtigen Wunsch aller Fraktionen getragen wurde, in der Causa Hypo die Verantwortung zu de­finieren, und es ist uns gelungen, mit einem neuen und besseren Instrument der parla­mentarischen Kontrolle eine gute Basis auch für die Zukunft zu schaffen.

Ich begrüße auf der Galerie Verfahrensrichter Dr. Walter Pilgermair, ich begrüße den stellvertretenden Verfahrensrichter Mag. Walter Hellmich, ich begrüße Verfahrensan­walt Professor Dr. Bruno Binder und den stellvertretenden Verfahrensanwalt Dr. Klaus Hoffmann, die diese Debatte verfolgen werden. Ich möchte auch diese Gelegenheit nut­zen, mich bei Ihnen und bei allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Parlamentsdi­rektion für die wertvolle Arbeit zu bedanken. Herzlichen Dank. (Allgemeiner Beifall.)

11.02.312. Punkt

Bericht des Hypo-Untersuchungsausschusses gem. § 51 VO-UA eingesetzt zur Un­tersuchung der politischen Verantwortung für die Vorgänge rund um die Hypo Group Alpe-Adria (1/US) (1291 d.B.)

3. Punkt

Bericht des Rechnungshofausschusses betreffend den Bericht des Rechnungs­hofes Reihe Bund 2015/5 (III-157/1272 d.B.)

 


Präsidentin Doris Bures: Wir kommen zu den Punkten 2 und 3 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

*****

Gemäß § 53 Abs. 1 der Verfahrensordnung für parlamentarische Untersuchungsaus­schüsse stelle ich ausdrücklich die Beendigung des Hypo-Untersuchungsausschus­ses (1/US) mit Mittwoch, 12. Oktober 2016, 11.04 Uhr, fest.

*****


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Auf die mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Als Erster in der Debatte zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag. Kogler. – Bitte.

 


11.04.03

Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Frau Präsidentin, danke auch für Ihre Ar­beit als Vorsitzende dieses Ausschusses, leicht war das ja nicht! Es war auch nicht zu erwarten, dass sich alle Fraktionen auf einen Bericht verständigen, deshalb werde ich mich – es wird Sie nicht wundern – im Hauptteil auf den Bericht (ein Exemplar dieses Berichts auf dem Rednerpult platzierend) und die Schlussfolgerungen, die Erkenntnis­se und Ergebnisse der grünen Fraktion konzentrieren.

Zunächst aber zum grundlegenden Problem: Der Untersuchungsausschuss hat sich schon gelohnt – ich werde gleich erläutern, warum Untersuchungen grundsätzlich wichtig sind, zumal bei einem derartigen Debakel –, er war unausweichlich, weil wir es ja – leider haben die Grünen recht behalten – mit einem Gesamtschaden für die Steuerzah­lerinnen und Steuerzahler, je nach Rechnung, von bis zu 10 Milliarden € zu tun haben. Wenn man den Schaden für Kärnten, den Schaden für die bayerischen Steuerzahlerin­nen und Steuerzahler – die sind uns ja auch nahe – dazuzählt, so trägt die öffentliche Hand durchaus einen Schaden von 15 Milliarden € aufwärts. Für den österreichischen Steuerzahler werden, fürchte ich – und wir haben leider noch immer recht behalten –, über 10 Milliarden € übrig bleiben, vermutlich wohl 11 oder 12 Milliarden €, und das kann sogar noch schlimmer kommen. Allein deshalb war es unausweichlich, diesen Ausschuss zu starten.

Es ist natürlich eines der wesentlichsten parlamentarischen Rechte, ich meine sogar Pflichten, Untersuchungen zu tätigen und die Regierung zu kontrollieren. Ich rede hier ausdrücklich, auch wenn da sehr häufig privatwirtschaftliche Kriminalfälle erwähnt wer­den, von der Kontrolle der öffentlichen Institutionen, die da sind: Regierungen, Landes­regierungen, Bundesregierungen, Aufsichtsbehörden und Beamtenschaft. Das ist das Primäre, und das haben wir auch gemacht. Natürlich muss man sich bei einem Ban­ken-Untersuchungsausschuss und bei einem Hypo-Untersuchungsausschuss auch Ban­ken und Hypos anschauen, damit man weiß, wie die Aufsicht versagt hat – und sie hat total versagt, fast die ganze Zeit und auf allen Linien und damit auch die Politik, und zwar beileibe nicht nur in Kärnten. Davon auszugehen, damit können wir gleich einmal aufhören.

Deshalb halte ich es letztlich für einen Beitrag zu wirtschaftlicher Vernunft und zu so­zialer Gerechtigkeit, wenn man solche Untersuchungen tätigt, weil sie nämlich einen viel­fältigen Nutzen stiften, zumindest in Richtung zukünftiges Sparen; deshalb, wie gesagt: wirtschaftliche Vernunft und soziale Gerechtigkeit. (Beifall bei den Grünen.) Marktwirt­schaft funktioniert ja wohl nur, wenn sich die Akteure an bestimmte Regeln halten, wenn ordentliche Regeln gegeben werden. Anderenfalls landen wir irgendwo. Im Falle der Hypo war es aber so; der Schaden ist ja schon benannt worden.

Eine Frage der Gerechtigkeit ist es deshalb, weil wir, wenn man solche Untersuchungs­ausschüsse ordentlich führt, natürlich auch einen Beitrag dazu leisten können, noch einmal Geld zurückzuholen, nachdem vorher schon alle versagt haben, die dafür zu­ständig waren, das Geld beieinanderzuhalten. Sie (in Richtung Bundesminister Schel­ling) haben es aber nicht einmal richtig zurückgeholt, darauf werden wir auch gleich ein­gehen. – Deshalb, wie gesagt: vernünftig und gerecht.

Welchen Nutzen haben solche Untersuchungen grundsätzlich? – Ich glaube, die meis­ten Fraktionen stimmen darin überein – weil ich gerade Frau Kollegin Tamandl sehe, will ich nicht verhehlen, das zu sagen –, dass es bei aller Unterschiedlichkeit, von der wir heute zu 90 Prozent hören werden, auch eine Reihe von Übereinstimmungen in der


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Analyse und erfreulicherweise zumindest bei der Hälfte der Schlussfolgerungen und Emp­fehlungen gegeben hat.

Somit komme ich gleich dazu, welchen Nutzen solche Untersuchungen haben. Das wird nämlich völlig unterschätzt. Auch der frühere, in der Öffentlichkeit mehr oder weni­ger ungeliebte, geradezu drangsalierte Banken-Untersuchungsausschuss hat zu we­sentlichen Gesetzesänderungen hier im Haus geführt, aber auch zu einer gewissen Kul­turänderung; für die Hypo leider zu spät, weil – und ich muss das sagen – der Haupt­schaden nun einmal bis 2007/2008 angefallen ist, daran kommt man in der Befundung nicht vorbei.

Dieser Nutzen besteht eben – um jetzt einmal diese vier, fünf wichtigen Gründe zu­sammenzufassen – in den Möglichkeiten, zumindest radikale Änderungen vorzunehmen, einerseits auf gesetzlicher Ebene, andererseits auch auf exekutiver Ebene und auf der klassischen Aufsichtsebene, ohne dass gleich immer ein Gesetz geändert werden muss. Wir werden es hören.

Ein anderer Nutzen besteht natürlich darin, dass solche Untersuchungsausschüsse ei­ne gewisse Generalprävention entwickeln. Auch wenn jetzt manche vielleicht nicht al­les in dem Ausschuss entdeckt haben, was sie erwartet haben, so ist umgekehrt klar, dass niemand, fast niemand gerne dorthin kommt, nicht einmal als Auskunftsperson, dass niemand gerne weiß, dass Akten studiert werden, wo vielleicht drinsteht, was wirk­lich passiert ist. Wir haben leider nicht alle bekommen – aber das ist ein anderes The­ma, das lasse ich heute weg –, aber es waren genügend da, um einen sehr strengen Befund zu erarbeiten. Das mag aber niemand und hat somit eine generalpräventive Wirkung. Stellen Sie sich vor, wir hätten diesen Skandal und keinen Untersuchungsaus­schuss eingesetzt! – Also allein die Tatsache, dass es ihn gibt, hat schon diese Gene­ralprävention mitbefeuert.

Ebenso wichtig sind die anderen aufklärenden Berichte wie etwa der Rechnungshofbe­richt, der jetzt unter einem mitverhandelt wird. Frau Präsidentin Kraker ist da – ich gra­tuliere Ihnen zu der Arbeit! Wir haben den Rechnungshof beauftragt, und die Zusam­menarbeit war perfekt. Das war eine Beauftragung dieses Hauses, in meinem Namen vorgebracht.

Auch mit dem Bericht der Kommission von Frau Dr. Griss stimmen wir über weite Strecken überein – das werden wir herausarbeiten; wir stimmen nicht überall überein –, aber selbst wenn es nicht so wäre, muss ich Respekt zollen. Ich stehe nicht an, mich dafür zu entschuldigen, dass ich im Vorfeld die Kommissionsarbeit von Frau Dr. Griss falsch eingeschätzt habe. Das muss möglich sein. Ich halte das für sinnvoll und stimme über weite Strecken damit überein. Wir haben allerdings eine ganz andere Arbeitsme­thode angewandt. Das ist im Übrigen auch von Vorteil, denn bei uns sind die Zeugen­aussagen und auch alle Belege nachlesbar; nachgewiesen allein in unserem Bericht, den ich mitgebracht habe, in circa tausend Fußnoten, glaube ich. Da ist nichts holla­drio, nur lustige Parteipolitik, nein, das war echte Untersuchung. Das darf man jeden­falls für die meisten Fraktionen behaupten; ich tue das für die unsrige natürlich nach bestem Wissen und Gewissen. (Beifall bei den Grünen.)

Der nächste Nutzen dieser Untersuchungen – und da wird es jetzt schon happiger und noch interessanter – hat sich darauf bezogen, dass die Justiz endlich Beine bekommen hat. Was war denn bis 2011, 2012, obwohl der Skandal schon jahrelang überall herum­gehangen ist? – Es ist fast nichts passiert, nichts! Im Gegenteil! Erinnern wir uns – wenngleich das jetzt auch nicht der Hauptschaden ist –: Man hat das korrupte System natürlich gesehen, in Kärnten in dem Fall, als man noch bei diesen diversen Hypo-Ver­kaufskarussellen mitgeschnitten hat, für illegale Parteienfinanzierung. Das ist jetzt nicht grundsätzlich Thema, aber was hat denn die Justiz trotz des klaren Vorbringens und


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trotz Anzeigen gemacht? – Zweimal hat sie den Fall zurückgelegt. Erst das dritte Mal, als wir über die Korruptionsstaatsanwaltschaft gekommen sind, ist durchgegriffen wor­den. Aber das war auch erst viel später.

Vorher war die Justiz ganz anders gewickelt, fast lahm, gelähmt. Das wird auch ein Hauptergebnis des Berichts der NEOS sein, denke ich. Das unterstütze ich an dieser Stelle, aber ich glaube, dass jetzt schon vieles besser geworden ist. Das muss man auch dazusagen: In vielen Bereichen, die bis zu dem Jahr 2010 kritisiert werden, ist da­nach schon einiges besser geworden. Bei der Justiz war es so – und das führe ich auf diese Untersuchungen des Rechnungshofes, der Griss-Kommission, aber auch auf die Einsetzung des Untersuchungsausschusses zurück –, dass ab 2013/14, als man gese­hen hat, dass dieser Ausschuss unabwendbar werden wird – da hättet ihr euch auf den Kopf stellen können, auch ohne Minderheitsrecht hätten wir ihn irgendwann einmal be­schlossen, wir hatten ja vorher auch welche –, etwas passiert ist, nämlich: Die Justiz wacht auf, sie kriegt plötzlich Füße und tut etwas!

Ich behaupte, ohne all diese Untersuchungen, die aber auf die Arbeit der Opposition zu­rückzuführen sind – und ein Element davon, ein wichtiges, ist dieser Untersuchungs­ausschuss –, wäre das nie passiert. Das können Sie statistisch nachvollziehen. Schau­en Sie einmal, was es bis 2012, 2013 überhaupt an Anklagen gab! Da werden Sie viele weiße Flecken finden. Aber ab 2013, 2014, 2015 ist es losgegangen, obwohl vorher die CSI Hypo, die eingesetzt wurde – seltsamer Name, war halt so –, andauernd Sachver­haltsdarstellungen geschickt hat, fast 100 an der Zahl. Wir haben das genau herausge­arbeitet. Die sind sogar noch blockiert worden – das ist überhaupt das Beste –, bis hin zur Regierung. Aber dann, als klar war, es gibt immer mehr Untersuchungen, es wird Transparenz hineinkommen, hat sogar die lahme Justiz Beine bekommen.

Ich will jetzt aber nicht weiter Schuld zuweisen, ich setze da auf die NEOS, sondern ich sage nur: Das ist ein Nutzen des Untersuchungsausschusses. (Beifall bei den Grünen.)

Es hat wahrscheinlich noch überhaupt keinen gegeben, der, bevor er zu arbeiten be­gonnen hat, so viel gebracht hat, denn wenn die Klagen ordentlich vorgebracht wer­den – das war leider auch noch nicht immer der Fall, aber sie werden immer besser –, kann man natürlich auch darauf hoffen, dass entweder von den Beschuldigten bezie­hungsweise Beteiligten Geld zurückkommt beziehungsweise man zivilrechtlich viel stär­ker auf Schadenersatz klagen kann. Da ist lange noch nicht das Ende der Fahnenstan­ge erreicht. Wir werden am Schluss hören, dass es immer noch sinnvoll und lohnend ist, im Interesse der BürgerInnen und SteuerzahlerInnen nachzuschauen, wie das alles weitergeht, denn es geht immer noch um ein paar Milliarden: Kommen sie zurück oder nicht? Also da ist die Arbeit noch nicht einmal zu Ende, aber diese Untersuchungen lie­fern Grundlagen dafür.

Ein weiterer Nutzen ist natürlich jener – das habe ich auch gerade zu erklären ver­sucht –, dass diese Untersuchungen die Linie unterstützen – da ist nicht alles heraus­gekommen, was möglich gewesen wäre –, von diesen sogenannten Gläubigern und In­vestoren, da oder dort am Schluss sogar Spekulanten, Geld zurückzuholen. Das ist nicht zu unterschätzen. Ich meine nur – aber es ist schwierig, das mathematisch einzu­ordnen –: Sie bekommen jetzt eine Quote von 90 bis 95 Prozent, und wenn die Re­gierung – und da rede ich von der Bundesregierung, und zwar hochaktuell – nicht wie­der umgefallen wäre, hätte man viel mehr herausholen können! Ich behaupte, 75 bis 80 Prozent wären am Schluss locker drin gewesen, man hätte nur nicht die Nerven wegschmeißen müssen. Auch wenn die Herren und Damen Gläubiger, die Fondsma­nager, die Deutsche Bank und wer auch immer aller, ein paar österreichische Versi­cherungen – meine Güte! –, nicht gleich auf das Angebot einsteigen, hätte ich mir an­geschaut, was passiert. Aber leider hat dazu wieder einmal der Mut nicht gereicht – auch nicht der des Finanzministers. (Beifall bei den Grünen.)


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Aber ich sage Ihnen eines: Die Differenz, um die es hier geht, zwischen 75 und 95 Pro­zent, macht mehr als 2 Milliarden € aus, die man noch hätte zurückholen können. All die Untersuchungen haben jeden Hinweis darauf geliefert, dass diese Gläubiger bei Gott nicht schützenswert waren. Es war nämlich schon klar, dass 2003, 2004, 2005, 2006 und 2007, in diesen Jahren, als diese Anleihen gezeichnet wurden, um die es jetzt noch gegangen ist, in Kärnten keine brave Regionalbank agiert hat, sondern eine Zockerbude mit Mafiageschäften. Ich sage das in vollem Bewusstsein, und wir haben es auch nachgewiesen. (Beifall bei den Grünen.)

Landeshaftungen hin oder her, es ist trotzdem noch ein Unterschied, wie man diesen Beteiligten gegenübertritt, wenn das der Sachverhalt ist. Wenn das der Sachverhalt ist, hört sich jede wirtschaftliche Vernunft auf! Sie kassieren zuerst die Zinsen, unter dem Schlachtruf, dass sie Risiko nehmen müssen, aber wenn das Risiko eintritt, dann zahlt der Steuerzahler, nur weil Haftungen existieren, die immer nur Lufthaftungen waren, er­kennbar Lufthaftungen, immer! Darauf haben sich die Gläubiger eingelassen – und die Bundesregierung hat sich dann halt wieder darauf eingelassen, vorsichtshalber umzu­fallen. Die Untersuchungen an sich hätten es hergegeben, mutiger aufzutreten. Das ist schade. Aber immerhin, wir sparen doch noch ein paar Hundert Millionen Euro, besser als nichts!

Wir haben es vorhin bei der Budgetrede gehört; die Töne des Herrn Finanzministers fast schon so schwäbisch wie bei Schäuble. Da spiele ich auf die schwäbische Haus­frau an, da ist es schon um 3 € gegangen, da ist schon eine kleinste Maßnahme ganz wichtig gewesen. Also trotz Versagens der Bundesregierung hat man es immerhin noch geschafft, ein paar Hundert Millionen zurückzuorganisieren. Das ist immerhin ein klei­ner Erfolg – ein größerer wäre möglich gewesen! Das liegt aber nicht am Ausschuss.

Jetzt zu den Erkenntnissen der grünen Fraktion: Ja – aber das haben wir vorher auch schon gewusst –, der Ursprung des Verbrechens, möchte ich fast sagen, des Finanz­verbrechens liegt in Kärnten, aber was wir nicht gewusst haben, ist, dass er nicht nur dort lag, beziehungsweise wollten viele das nicht wahrhaben; wir hätten das auch schon gewusst. Nachweislich waren damals schon wesentlich mehr Parteien – wenn man es diesbezüglich politisch sehen will –, wesentlich mehr Organe, und zwar Organe vor­nehmlich des Bundes, mitinvolviert in die Versagenskette, und zwar vom Beginn des Un­tersuchungszeitraums weg. Wir werden die Rolle der Notenbank und der damals ge­gründeten Finanzmarktaufsicht noch hören oder wenigstens nachlesen können, denn für das Ganze ist die Zeit jetzt zu kurz, nicht umsonst hat das Ding 330 Seiten. Ich emp­fehle allen Zuseherinnen und Zusehern die Lektüre des Berichts, er ist zur Stunde on­line geschaltet worden, auch auf der Homepage der Grünen.

Alle haben versagt, auch Bundesorgane, und deshalb – auch wenn es mir politisch viel­leicht anders auch besser in den Kram passen würde – kann man nicht nur behaupten, es waren die Blauen in Kärnten. Das ist falsch!

Natürlich haben wir dort eine Mischung aus Inkompetenz, Wachstumswahn, Geldgier, Bestechlichkeit vorgefunden. Die Verantwortlichen, die wir in der Politik dort schon so vorgefunden haben, haben Leute in die Bank gesetzt, die ihrerseits relativ rasch kor­rupt waren. Da braucht man sich nicht zu wundern, wenn semibestechliche Politiker kor­rupte Bankmanager engagieren, dass dann am Balkan unser Steuergeld wegschwimmt. So war es auch, das ist nachweisbar. Das ist gelungen.

Es beginnt schon damit – das hat noch niemand gefunden; wir haben es in den Akten bei einer Anzeige bei der Staatsanwaltschaft, die völlig plausibel ist, gefunden –, dass nachgewiesen wurde, dass bei der Auswahl der Bankmanager in den Jahren 1999, 2000, 2001 – genau zu Beginn des Untersuchungszeitraums – einer – die Wissenden wissen, wer es ist; ich will jetzt nicht immer nur Namen nennen – vom Assessment-


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Center für moralisch nicht geeignet befunden wurde. (Ruf bei den Grünen: Wer?) – Der Pilz will es wissen. (Abg. Lichtenecker: Striedinger!)

Es ist vermutlich Herr Striedinger; so weit wird die Fantasie reichen. Er war vorher schon am Balkan tätig, und deshalb hat man sich beim Hypo-Vorstand gedacht: Neh­men wir den für das Auslandsgeschäft! Aus meiner Sicht ist dort auch viel mehr pas­siert als im Ressort Kulterer.

Das ist noch immer nicht unser primärer Aufklärungszweck, aber wenn ich das finde – es soll niemand sagen, es komme nichts Neues heraus; immer war es so, dass mehr Fakten aus den Akten als aus den Zeugenbefragungen gekommen sind, das ist aber auch nicht verwunderlich –, diese Hinweise, dann zeigt das schon, dass immer wieder und vom ersten Moment weg auf die falsche Seite gespielt wurde, im schlechtesten Sinn des Wortes. Da haben wir natürlich die politische Verantwortung in Kärnten – bei wem denn sonst? –, daran ist jetzt nicht der Schüssel schuld.

Auch die Besetzung der Aufsichtsräte – fahren wir fort, damit wir noch Geschwindigkeit aufnehmen – erfolgte in erster Linie durch die Landespolitik. Das ist deshalb so wichtig, da aus dem Aufsichtsrat heraus der Kreditausschuss besetzt wird. Wir haben uns teil­weise – obwohl die Bank sie uns vorenthalten wollte – die Protokolle organisiert; sie wa­ren bei anderen Lieferpflichtigen eben nur teilweise vorhanden.

Was sieht man in den Protokollen des Kreditausschusses? – Dass diese Gauner, die zum Teil damals schon als solche bekannt waren, im Minutentakt Kredittranchen in Hö­he von zig Millionen Euro bekommen haben, ohne Sicherheiten, auch ein drittes Mal, ein viertes Mal. Und wenn einer einmal eine Frage gestellt hat, ist er abgewimmelt wor­den – und der Betreffende hat sich auch abwimmeln lassen. Der Aufsichtsrat war Er­füllungsgehilfe des Vorstands, und dieser war rein politisch besetzt; das einzige Ein­sprengsel war noch die GRAWE, aber auch da braucht man nicht viel Fantasie, wenn man die politisch zuordnen will.

Diese Damen und Herren Aufsichtsräte haben wir zum Teil gehört – es war abenteu­erlich, was wir da gehört haben, komplett daneben! Sie haben bei Ihrer Aussage alles verdrängt, was man nur verdrängen kann. Aus den Akten ergibt sich, wie erwähnt, das völlige Versagen.

Das ist aber auch ein staatliches Versagen, das war ja nachzuweisen. Das staatliche Versagen besteht darin, dass man das immer hätte sehen können, die Notenbank und die FMA aber viel zu lasch hingeschaut haben. Wir – Holub und ich, auch Dr. Pilz – ha­ben das ja damals schon übermittelt, genau diese Fälle, im Jahr 2006 und davor, und die sind dem nicht ausreichend nachgegangen. Wir hätten uns sehr, sehr viel erspart, und es ist eindeutig nachgewiesen, dass da einiges schiefgegangen ist; genauso wie die Wirtschafts- und Bankprüfer versagt haben, das ist auch nicht anders vorstellbar.

Da wird es einige Verbesserungen geben, da gehört schärfer durchgegriffen. Wir ha­ben neulich eine ziemlich schwache Novelle beschlossen, diese gehört verschärft.

Es gab eine unselige Aktion – das habe ich jetzt einmal ausgelassen – der Oesterrei­chischen Nationalbank, als die Bank absichtlich als nicht krank bezeichnet wurde, ob­wohl sie schon tot war – nur mit dem Ziel, dass der Minister nach Brüssel melden kann, die Bank sei gesund. Pröll hat das auch gemacht; auch da haben wir die Akten, dass er persönlich Weisung gegeben hat: Die Hypo ist gesund!

Das ist eine Versagenskette der Sonderklasse, finde ich, und das hat sich fortgesetzt: Weil man sich so ungeschickt benommen hat, haben die Bayern bei der sogenannten Verstaatlichung leichtes Spiel gehabt. Sie haben im Übrigen geblufft. Wir haben jetzt mehrere Hinweise, dass die Bayern die Hypo nicht in die Pleite geschickt hätten, aber unsere Seite hat sich über den Tisch ziehen lassen. Schlecht vorbereitet, schlecht ver­handelt, schlechtes Ergebnis – desaströs!


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Wir haben herausgefunden – das hätte ich nicht für möglich gehalten –, dass nicht ein­mal der ganze Vertragstext gelesen wurde, als er im Auftrag von Pröll unterschrieben wurde; das wird sogar zugegeben. Es ist auf die Gewährleistung verzichtet worden. Bei einer Bank, von der man gewusst hat, dass diese jahrelang nur gelogen hat, vertraut man auf so etwas! (Präsidentin Bures gibt das Glockenzeichen.) Es ist bei der ganzen Behübschungsaktion – Einstufung als nicht krank – Absurdes plausibilisiert worden, was offenkundig absurd war.

Genauso wie der gesamte Vorgang absurd ist, muss man noch einmal daran erinnern, was die Dechiffrierung dieser Angelegenheit bringt, und ich gehe davon aus, dass das nie wieder in dieser Form vorkommen wird, wenn wir die Konsequenzen ziehen. – Da­zu sind wir da, dazu rufe ich Sie auf, und dann hat das Ganze sehr, sehr viel Sinn ge­habt. (Beifall bei den Grünen.)

11.24


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Krai­ner. – Bitte.

 


11.24.50

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Frau Präsidentin, ich darf gleich damit begin­nen, mich zu bedanken, vor allem bei Ihnen – Sie haben sich sehr, sehr selten, aber doch vertreten lassen – für Ihre, wie ich glaube, sehr umsichtige und sehr objektive Vor­sitzführung, aber nicht nur bei Ihnen, sondern auch beim Verfahrensrichter und beim Ver­fahrensanwalt und ihren Stellvertretern, bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Parlamentsdirektion, aber auch bei den Kolleginnen und Kollegen aus allen Fraktionen.

Vor rund 20 Monaten wurde dieser Untersuchungsausschuss eingesetzt, und da hat für viele von uns eine sehr intensive Zeit begonnen, in der wir uns mit dem Thema Hypo auseinandergesetzt haben. Heute berichten wir einfach von diesen 20 Monaten. Von meiner Seite jedenfalls ein Dankeschön an Sie und an alle, die dafür gesorgt haben, dass dieser Ausschuss – so gut – hat funktionieren können. (Beifall bei der SPÖ, bei Ab­geordneten der Grünen sowie der Abg. Tamandl.)

Um zu erkennen, dass bei der Hypo einiges schiefgegangen ist, dafür haben wir kei­nen Untersuchungsausschuss gebraucht, aber die Frage, was da schiefgegangen ist, ist im Vordergrund gestanden.

Jetzt muss man einmal ein bisschen weiter zurückgehen: Die Hypos gibt es seit über hundert Jahren – es hat ja nicht nur eine Hypo in Kärnten gegeben, sondern es gab Hypos in allen Bundesländern, über hundert Jahre lang –, und sie haben die Weltwirt­schaftskrise, die Bankenkrise et cetera überstanden. Die Frage ist, wieso die das alles überstanden haben und wieso es dann Probleme gab.

Dazu muss man sagen, dass es hier in diesem Haus Ende der achtziger Jahre eine Gesetzesänderung gab. Die Hypos durften bis dahin nur ganz wenig machen, nämlich Hypothekarkredite vergeben, Wohnbaugelder abwickeln, Landesprojekte finanzieren, und hatten dafür Haftungen des Landes. Über hundert Jahre lang ist nie etwas schief­gegangen. Seit 1990 dürfen sie alles machen, was Banken können, und das war ein­fach ein Riesenproblem, denn sie hatten keine Ahnung von dem, was sie tun durften, weil sie keine Übung darin hatten. Es hat sie aber auch niemand gebraucht, denn es war 1990 nicht so, dass es unmöglich war, Finanzdienstleistungen zu bekommen, ei­nen Kredit, oder dass keiner die Sparbücher entgegengenommen hat.

Das heißt, es hat sie niemand gebraucht, sie hatten eigentlich keine Ahnung von dem, was sie tun durften, und sie hatten aufgrund der Landeshaftungen sehr viel ganz, ganz billiges Geld – und ja, das ist in vielen Bundesländern schiefgegangen: im Burgenland, in Tirol, in Vorarlberg, in Niederösterreich. Wir wissen, dass es in vielen Bundesländern


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über die Hypos Verluste gegeben hat. Es gibt aber einen Unterschied: Diese Verluste hat das jeweilige Bundesland oder die jeweilige Bank tragen können; die konnten das alle tragen.

Was war also der Unterschied zwischen den Hypos in den anderen Bundesländern und jener in Kärnten? Den Haftungsbeschluss im Jahr 2003, zum Beispiel, gab es wort­ident in sieben Bundesländern – nur in Salzburg und Wien nicht, denn die hatten kei­ne Hypo mehr –, aber es gibt nur eine Hypo, die uns hier beschäftigt, und nicht sieben; deswegen stellt sich die Frage: Was ist eigentlich der Unterschied? – Im Untersuchungs­ausschuss war relativ klar: Den Unterschied macht die Freiheitliche Partei, vor allem die Freiheitliche Partei in Kärnten, aber auch auf Bundesebene. Das ist es, was den Un­terschied zu den anderen Hypos ausmacht.

Es beginnt damit, dass bei den Beschlüssen im Jahr 2003, dass diese Haftungen quasi noch zehn Jahre laufen dürfen – da wird immer gesagt, diese seien einstimmig gefasst worden; ja, einstimmig, in sieben Landtagen, aber nur einmal ein Problem –, in den Land­tagen immer einer verantwortlich gemacht wurde, dem man gesagt hat: Du schaust da­rauf, dass das Risiko für uns nicht zu groß wird! Du darfst jeden Zettel in dieser Bank an­schauen, du darfst alles prüfen lassen, und du bekommst eine Stopptaste! Und wenn es ein Problem gibt, dann drückst du diese Stopptaste!

Diese Stopptaste ist gedrückt worden, in vielen Bundesländern, nur in einem nicht, und das war Kärnten. Dort haben die zuständigen Aufpasser, die Aufsichtskommissäre, die Finanzlandesräte, namentlich Pfeifenberger, Haider und Dobernig, niemals diese Stopp­taste gedrückt. Das ist das erste Versagen: Sie haben diese Stopptaste, die in anderen Bundesländern gedrückt worden ist, niemals gedrückt. Ich will nicht sagen, dass es in anderen Bundesländern keine Probleme gab – es gab Probleme, aber es hat jemand die Stopptaste gedrückt, und zwar die, die dafür verantwortlich waren. Das ist in Kärn­ten nicht geschehen.

Das Zweite: die Aufsicht. Wir haben immer gehört, das sei ein Aufsichtsversagen und so weiter. So in etwa (eine Tafel vor sich auf das Rednerpult stellend, deren eine Hälfte mit einem Blatt Papier abgedeckt ist und auf deren anderer Hälfte unter dem Titel „Auf­sichtsstruktur“ ein Kreis mit verschiedenfarbigen Segmenten zu sehen ist) schaut eine Auf­sichtsstruktur aus. Das ist etwas Komplexes, etwas Buntes, da gibt es ganz viele Gre­mien; das kann man jetzt wahrscheinlich nicht lesen, was es da alles gibt.

Schauen wir uns das an: 1999/2000 übernehmen die Freiheitlichen erstmals quasi füh­rende Regierungsverantwortung auf Bundesebene und auf Landesebene. Wie schaut die Aufsicht kurz danach aus, was die Hypo betrifft? (Der Redner entfernt das Blatt Papier von der anderen Hälfte der Tafel, auf der unter dem Titel „FPÖ färbt ein“ der­selbe Kreis mit überwiegend blauen Segmenten dargestellt ist.) – Die ist einfach blau eingefärbt. (Ruf: Boah!) An allen Knotenpunkten der Aufsicht sitzen Leute aus zwei Büros; die haben alle in zwei Büros gearbeitet: entweder beim Haider oder beim Gras­ser. Alle diese Knotenpunkte sind Personen, die nur in diesen beiden Büros gearbeitet haben.

Und ja: Die Aufsicht hat mehr weggeschaut als hingeschaut – bis zur Aufsichtsreform und vor allem, solange die Freiheitlichen in der Bundesregierung waren, den Finanzmi­nister gestellt haben und solange sie in Kärnten in Regierungsverantwortung waren.

Ja, das ist passiert, und zwar in all diesen Bereichen. Das ist der Unterschied. Die Frei­heitlichen machen den Unterschied zwischen dem, was in anderen Bundesländern ge­schehen ist, und dem, was bei der Hypo Kärnten geschehen ist, aus.

Das Nächste: Ein Mal, 2006, hat die Aufsicht ja wirklich etwas getan. Nach den Swap­verlusten hat die Finanzmarktaufsicht ein Absetzungsverfahren eingeleitet, man hat


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quasi gesagt: Der Vorstand, Kulterer, muss weg, der ist nicht geeignet, eine Bank zu füh­ren!

Was ist dann geschehen? – Landeshauptmann Haider hat die FMA-Vorstände diffa­miert, hat einen Brief an Grasser geschickt, hat gesagt: Du hast die Verpflichtung, die ab­zusetzen! Und was hat Finanzminister Grasser gemacht? – Er hat ein Absetzungsver­fahren gegen die Vorstände eingeleitet.

Endlich wird die Finanzmarktaufsicht im Jahr 2006 aktiv und will in dieser Bank für Ord­nung sorgen – und was machen die blauen Politiker? – Sie bedrohen sie mit der Abset­zung: Druck auf die Aufsicht, Verunmöglichen der Arbeiten der Aufsicht.

Als sie die Bank im Jahr 2007 verkauft haben, was haben sie da gemacht? – Sie ha­ben die Bank verkauft, sich aber die Haftungen behalten. Die Haftungen behalten, das Risiko behalten, 2007 – ein ganz schwerer Fehler! (Beifall bei der SPÖ und bei Abge­ordneten der ÖVP.)

Bei dem Verkauf hat es Einzelne gegeben, die davor gewarnt haben; das waren aber nicht die Blauen, das waren Leute von anderen Parteien. Sie haben davor gewarnt, zu verkaufen und die Haftungen zu behalten; die Freiheitlichen nicht, die haben verkauft und sich die Haftungen behalten – gute Idee, kann man nur sagen. (Zwischenruf des Abg. Klinger.)

Was haben sie 2008 gemacht, als die Bank das erste Mal in Schwierigkeiten gekom­men ist? Was haben da die freiheitlichen Politiker in Kärnten gemacht? – Neue Haftun­gen angeboten! Das wäre zwar ungesetzlich gewesen, aber wurscht! Sie haben im Jahr 2008 den Bayern noch neue Haftungen angeboten: Ich gebe euch Haftungen, nehmt Geld auf, ich hafte dafür! 2008 noch, in der Finanzkrise, ist man auf die Idee ge­kommen, ungesetzlicherweise neue Haftungen einzugehen.

Was haben sie 2009 gemacht, als diese Bank quasi vor der Pleite stand? Was haben sie als Eigentümer – da waren die Kärntner noch Minderheitseigentümer – gemacht? Ha­ben sie gesagt: Ich stehe zu meinem Eigentum, ich schieße Geld in diese Bank nach!, haben sie das gemacht? – Nein! Was haben sie gemacht? – Sie haben quasi ihre Spar­bücher gekündigt. Sie haben Geld aus der Bank abgezogen. Sie haben das Problem der Bank verschlimmert, und das als Eigentümer!

Ich sage Ihnen, ich habe in diesen 20 Monaten keinen einzigen konstruktiven, positiven Beitrag von Freiheitlichen, weder auf Bundesebene noch auf Landesebene, im Zusam­menhang mit der Hypo gesehen. (Zwischenruf der Abg. Schimanek.) Ich habe nur gese­hen, dass sie das Risiko vergrößert haben und dass sie den Schaden größer gemacht ha­ben, dass sie die schlimme Situation verschlimmert haben, aber niemals irgendeinen kons­truktiven Beitrag gesehen, damit der Schaden kleiner wird, damit die Kosten für den Steuerzahler geringer werden. Nicht einmal bei der Lösung, damit wir endlich diese Haf­tungen in Kärnten loswerden, sind die Freiheitlichen dabei; nein, sie stehen am Rande und vergeben Haltungsnoten und tun so, als hätten sie gar nichts damit zu tun gehabt. Das ist erbärmlich, was Sie hier zeigen! Das ist wirklich erbärmlich! (Beifall bei SPÖ und ÖVP. – Zwischenrufe der Abgeordneten Schimanek und Hafenecker.)

Zur Frage der Verstaatlichung: Top vorbereitet? – Nein! Ich sage Ihnen: Keine Bundes­regierung auf dieser Welt wird jemals darauf vorbereitet sein, eine so hinige Bank zu übernehmen! (Zwischenruf des Abg. Hafenecker.) Welche Bundesregierung übernimmt alle 14 Tage Banken? – Keine! Und es hat niemand damit gerechnet, dass es so eine ka­putte Bank ist, die die Freiheitlichen hinterlassen haben; damit hat wirklich niemand ge­rechnet.

Insofern: Waren wir gut vorbereitet? – Nein! Hat man das Beste daraus gemacht? – Ja! (Abg. Hagen: Bayern! ÖVP! – Abg. Schimanek: Das ist ja nicht zum Aushalten!) Hat


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man sich irgendwie über den Tisch ziehen lassen? Ich meine, da kommt immer dieser Schmäh, man habe sich über den Tisch ziehen lassen. – Ha, ha, ha! Schauen wir uns das doch an (eine weitere Tafel vor sich auf das Rednerpult stellend, die die Aufschrift „Bayern“ trägt und unter dem Titel „Risiko Insolvenz“ einen mit „5,5 Mrd.“ beschrifteten Balken sowie unter dem Titel „Kosten Verstaatlichung“ einen mit „4,9 Mrd.“ beschrifte­ten Balken zeigt): Was war das Risiko der Bayern und was waren die Kosten? – Das Risiko der Bayern waren 5,5 Milliarden €; das war ihr Risiko bei einer Insolvenz. Was haben sie bis heute bezahlt? – 4,9 Milliarden €. (Abg. Schimanek – die entsprechende Melodie intonierend –: „Ich mach mir die Welt, widewide wie sie mir gefällt“!) Fast hun­dert Prozent ihres Risikos sind schlagend geworden, Unterschied sind einige Hundert Millionen Euro. Die Kosten könnten weniger werden, wenn in der HETA mehr Geld üb­rig bleibt.

Wie (eine weitere Tafel vor sich auf das Rednerpult stellend, die die Aufschrift „Öster­reich“ trägt und unter dem Titel „Risiko Insolvenz“ einen mit „25 Mrd.“ beschrifteten Balken sowie unter dem Titel „Kosten Verstaatlichung“ einen mit „4,3 Mrd.“ beschrifte­ten Balken zeigt) war die Situation für Österreich? – Unser Risiko waren mehr als 25 Mil­liarden €. (Abg. Kogler: Da sind aber …!) Was haben wir bis heute bezahlt? – 4,3 Milliar­den €. Wird das mehr? – Ja, es wird sich in etwa verdoppeln, aber das ist weit weg von dem Risiko/Kosten-Verhältnis, das die Bayern hatten. (Abg. Kogler: Eine Kraut- und Rü­benökonomie!)

Wer ist für diesen Schaden verantwortlich? – Da sagen die Freiheitlichen immer, das wa­ren die Bayern. Aus Dokumenten, aus Fakten, aus Akten aus dem Untersuchungsaus­schuss ist zuordenbar, dass das Problem die faulen Kredite sind, die es jetzt gibt, die nicht zurückbezahlt werden, und wir haben uns angeschaut (eine weitere Tafel vor sich auf das Rednerpult stellend, die unter dem Titel „Verantwortung für Schaden“ die Na­men Dobernig, Haider, Pfeifenberger und Zernatto auflistet, wobei jeweils durch einen Balken angedeutet ist, wie viel Schaden diese Personen zu verantworten haben), wer diese Kredite vergeben hat, unter wessen Aufsicht das geschehen ist. – Das sind die Auf­sichtskommissäre des Landes, und da sehen Sie, wer vonseiten der Politik dafür zu­ständig war, darauf zu achten, dass das Risiko für den Steuerzahler gering ist.

Pfeifenberger, Haider, Dobernig, das sind die drei Verantwortlichen, die dafür zustän­dig waren, darauf zu achten, dass das Risiko für den Steuerzahler klein bleibt. Ja, die haben versagt! (Zwischenruf der Abg. Schimanek.) Sie sehen hier an der Länge der Bal­ken, wie das war.

Ich zeige Ihnen noch eine letzte Tafel (eine weitere Tafel vor sich auf das Rednerpult stellend, auf der unter dem Titel „Verantwortung für Schaden“ in Form eines Tortendia­gramms dargestellt ist, wie viel Schaden Bayern beziehungsweise Kärnten zu verant­worten hat), wir haben das nämlich noch auf die Haupteigentümer umgerechnet. – Mehr als 80 Prozent der Kredite, die heute nicht zurückgezahlt werden können, sind unter der Eigentümerschaft der Kärntner vergeben worden, weniger als 20 Prozent unter der Haupteigentümerschaft der Bayern.

Ja, auch die Bayern haben viel Miese gemacht, aber so zu tun, als hätten die Frei­heitlichen nichts damit zu tun, ist lächerlich. Das hat der Untersuchungsausschuss wirklich deutlich gezeigt: dass die Freiheitlichen die Verantwortlichen sind. Das ist der Unter­schied zwischen den anderen Landes-Hypos, wo nicht immer alles gut gegangen ist, und Kärnten. (Neuerlicher Zwischenruf der Abg. Schimanek.) Die FPÖ ist der Unter­schied.

Der Schaden für die Steuerzahler beträgt mehrere Milliarden Euro, und da gibt es eine politische Verantwortung. (Die Abgeordneten Schimanek und Hafenecker: Kommunal­kredit, Bank Burgenland …!) Das herauszufinden war unsere Aufgabe, und die Antwort


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ist ganz einfach: Freiheitliche Partei Österreichs. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ so­wie der Abg. Moser. – Abg. Schimanek: Unfassbar! – Ruf: Bravo, Jan!)

11.36


Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Hable. – Bitte.

 


11.37.18

Abgeordneter Dr. Rainer Hable (NEOS): Frau Präsidentin! Hohes Haus! Geschätzte Bür­gerinnen und Bürger! Der Hypo-Untersuchungsausschuss erlebt hiermit sein Finale. 700 Stunden lang haben wir in 79 Sitzungen 123 Personen befragt, 16 Millionen Akten­seiten sind in unserem Datenraum gelegen, und da gilt es natürlich auch, sich vorweg zu bedanken, zumindest bei all jenen Kräften, die im Dienste der Aufklärung unterwegs waren. Das waren leider nicht alle, das muss man auch in aller Offenheit sagen; es war nicht einmal die Mehrheit im Untersuchungsausschuss. Sei’s drum!

Was sind die Erkenntnisse aus der Sicht der Fraktion von NEOS? – Drei Fragen sind im Zentrum der Aufklärung gestanden.

Frage Nummer eins: Wie konnte ein – im internationalen Vergleich – Bankenzwerg wie die Hypo Alpe-Adria gigantische Verluste von mindestens 15 Milliarden € Schaden für die Steuerzahler verursachen?

Die Causa Hilltop, im Untersuchungsausschuss als der Ziegenackerfall bekannt gewor­den, war für die Beantwortung dieser Frage genauso aufschlussreich wie symbolhaft. Da­bei gab es einen Kredit von rund 40 Millionen € für eine karge Liegenschaft auf einer kroatischen Insel, ohne Besicherung, dafür mit einem gefälschten Wertgutachten. Die geplanten Tourismusprojekte wurden bis heute nicht realisiert, das Geld jedoch ist weg. Wer die Profiteure sind, wurde verschleiert, indem die Zahlungen über Liechtensteiner Treuhänder und anonyme Stiftungskonstruktionen gelenkt worden sind.

Wir haben uns im Untersuchungsausschuss viele solcher Fälle und Causen ange­schaut und herausgefunden, dass das kein Einzelfall ist, sondern System. Die Bank wurde systematisch durch Kollusion von Kriminellen innerhalb und außerhalb der Bank über Jahre hinweg ausgeräumt – moderner Bankraub, wie ich das immer nenne –, und das ist der wahre Grund für den wirtschaftlichen Zusammenbruch der Hypo Alpe-Adria. Finanziert wurde diese „Kreditvergabe“ – unter Anführungszeichen – durch Anleihen, die durch eine Ausfallshaftung des Landes Kärnten garantiert worden sind.

Für die von der Bank eingegangenen Verbindlichkeiten musste weder vorher noch nach­her eine Zustimmung eingeholt werden. Das Risiko für das Land Kärnten war somit un­kontrolliert und unbegrenzt.

Wann ist das explodiert? – Das ist vor allem zu Beginn dieses Jahrtausends erfolgt, als die Landeshaftungen von rund 5 Milliarden € im Jahr 2000 auf fast 25 Milliarden € im Jahr 2007 angestiegen sind. Wer ist dafür verantwortlich? – Der damalige Landeshaupt­mann Haider, der von 1999 bis 2008, also genau in dieser Zeit, die politische Hauptver­antwortung getragen hat.

Was war die offensichtliche Gegenleistung für diese unbegrenzte, unkontrollierte Haf­tung? – Das war nichts anderes als politische Kreditvergabe! Die Hypo Alpe-Adria ist als Bankomat für die Landespolitik missbraucht worden und musste Kredite vergeben, die sie aus rein wirtschaftlichen Gründen nie hätte vergeben dürfen. Eklatant sticht in diesem Fall zum Beispiel das Projekt Schlosshotel Velden heraus: 133 Millionen € sind Hypo-finanziert in ein von der Landespolitik erwünschtes touristisches Vorzeigeprojekt gesteckt worden, verkauft worden ist es schließlich um 39 Millionen € – Fehlbetrag: rund 100 Millionen €.

Die zweite Frage, die im Zentrum der Aufklärung stand: Warum muss für eine Bank, die von kriminellen Vorgängen und Machenschaften geprägt war, der österreichische


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Steuerzahler die Rechnung zahlen? Nun, der erste Sündenfall ist bereits 2008 er­folgt, als der Bund der Hypo Alpe-Adria 900 Millionen € aus Steuergeldern gewährt hat, und zwar ohne sorgfältige Prüfung der wirtschaftlichen Situation der Bank. Als Alibi hat eine Stellungnahme der Nationalbank gereicht, die innerhalb von vier Tagen erstellt wor­den ist und der Bank einen Persilschein ausgestellt hat.

Verantwortung dafür trägt der damalige und auch noch heutige Gouverneur Nowotny, und es ist für mich in diesem Zusammenhang völlig unbegreiflich, dass jemand, der für so etwas verantwortlich ist, der sich zumindest für ein politisches Auftragsgutachten hat missbrauchen lassen, heute, im Jahr 2016, noch Gouverneur der Nationalbank ist. (Zwi­schenruf des Abg. Schopf.)

Diese Gangart nicht nachvollziehbarer Sorgfaltswidrigkeiten hat sich dann im Jahr 2009 fortgesetzt. Die Bundesregierung hat im Gegensatz zu Bayern keine externen Experten hinzugezogen, die Landeshaftungen wurden keiner rechtlichen Prüfung unterzogen, und die Verhandlungspositionen wurden falsch bewertet – und, Kollege Krainer, Sie haben hier heute wieder genau dasselbe getan: Sie haben, wie schon die Nationalbank da­mals, in Ihrer Rechnung fälschlicherweise unterstellt, dass die Hypo nichts mehr wert wä­re, dass die Assets, die noch verwertet werden können, null sind, und haben damit das Risiko aufgeblasen und völlig übertrieben. – Das ist und bleibt falsch.

Dass eine Prüfung von Alternativen zur Übernahme der Hypo durch den Bund und so­mit durch den Steuerzahler erfolgt wäre, ist nicht ersichtlich. Eine Due-Diligence-Prü­fung – internationaler Standard – ist unterlassen worden, und zu guter Letzt verzichtete der Bund dann auch noch auf jede Art von Gewährleistung, womit alle Risiken von Bay­ern auf Österreich übertragen worden sind.

Diese Untätigkeit hat sich nach der Übernahme fortgesetzt. Die Hypo Alpe-Adria wur­de, obwohl de facto insolvent und ohne überlebensfähiges Geschäftsmodell, fortge­führt. Dem Untersuchungsausschuss vorliegende Protokolle haben auch gezeigt und nachgewiesen, dass spätestens im Herbst 2010 sowohl das Kanzleramt als auch das Finanzministerium über den katastrophalen Zustand der Bank und auch über falsche Bilanzen informiert waren. Dennoch wurden die Bilanzen nicht korrigiert, der Verdacht der Bilanzfälschung wurde nicht angezeigt, und die Bank wurde weiterhin mit Steuer­geld künstlich am Leben gehalten. Verantwortlich dafür sind die damaligen Finanzminis­ter Pröll und Fekter.

Kann man bei einer solch auffälligen Serie an Sorgfaltswidrigkeiten und an Fehlverhal­ten wirklich von Versagen sprechen? Ich habe da meine Zweifel. Ich frage mich, ob das nicht eher vorsätzliche Untätigkeit war. Es drängt sich der Verdacht auf, dass die politische Entscheidung zur Übernahme der Hypo vorab und ohne sachliche Grundlage erfolgte. Wir haben nicht zuletzt auch im Hypo-Untersuchungsausschuss festgestellt – was vorher nicht bekannt war –, dass die Länder über ihre jeweiligen Landes-Hypos mit Haftungen in Höhe von fast 10 Milliarden € konfrontiert waren. Da kommt es doch ge­legen, wenn die fragwürdige Finanzgebarung mancher Landeshauptleute unter der De­cke bleibt und die Steuerzahler die Rechnung bezahlen.

Die dritte und letzte Frage, die im Zentrum der Aufklärung gestanden ist, war Folgende: Warum haben alle verantwortlichen Minister jahrelang zugeschaut? Ich nenne das auch das Kapitel Justizskandal Hypo Alpe-Adria. Da will ich nur als Randnotiz erwäh­nen, dass die Finanzmarktaufsicht über all die Jahre hinweg untätig geblieben ist. Was wir jedoch bei der sogenannten Aufarbeitung des Hypo-Kriminalfalls gesehen haben, hat wirklich alles übertroffen. Nicht nur, dass die Klagenfurter Staatsanwaltschaft völlig unzureichend mit Ressourcen ausgestattet worden ist, das Justizministerium hat der Staatsanwaltschaft – ohne Ausschreibung! – eine Beraterin zur Seite gestellt, die be­fangen war, weil sie vorher für die Hypo tätig war. Der Klagenfurter Staatsanwaltschaft


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wurde ein Staatsanwalt aus dem Justizministerium zugeteilt, obwohl er keine Wirt­schaftserfahrung aufzuweisen hatte – aber der Wunsch des Kabinettschefs hat’s mög­lich gemacht.

Angeklagt wird überhaupt nur das Delikt der Untreue, was ganz praktisch für die Anklä­ger ist, weil sie nur einen Schaden für die Bank nachweisen müssen. Den kriminell ab­gezweigten Geldern wird allerdings nicht nachgegangen, und das ist wiederum prak­tisch für die Profiteure, denn die bleiben unbehelligt. Auf der Strecke bleiben die Steu­erzahler, auf der Strecke bleibt der Rechtsstaat, und politisch verantwortlich dafür sind die Justizminister Bandion-Ortner, Karl und unser amtierender Justizminister Brand­stetter. Letzterer ist vor allem sehr interessant, weil er vor Antritt seines Ministeramtes als Strafverteidiger unter anderem auch die Hypo-Granden Kulterer, Moser und Berlin vertreten hat. Als Minister hat er dann die Seiten gewechselt und ist nun oberster Chef der Anklagebehörden. Wie gibt es denn das? Sind die rechtsstaatlichen Prinzipien im Zu­sammenhang mit Interessenkonflikten und Befangenheit in Österreich nicht bekannt? Gilt der Rechtsstaat nur mehr für den Normalbürger?

Nun, die Conclusio lautet: Nach eineinhalb Jahren Untersuchungsausschuss ist trotz mas­siver Behinderung doch einiges an Erkenntnissen gelungen. Man muss aber schon auch feststellen, dass dieser Sumpf aus Verhaberung, Korruption und ausgehebeltem Rechts­staat munter weiterexistiert, und deswegen kann ein solches Desaster jederzeit wieder passieren.

Zum Abschluss: Was kann man tun? Ich appelliere vor allem an die Bürgerinnen und Bürger, zu sehen, was sie tun können, denn wir sollten nicht vergessen, dass dieser Un­tersuchungsausschuss unter anderem durch Hunderttausende Unterschriften von Bür­gerinnen und Bürgern dieses Landes ermöglicht, ja, überhaupt ins Leben gerufen wur­de. Jetzt, geschätzte Bürgerinnen und Bürger, haben Sie wieder den Hebel in der Hand! Sie können dafür sorgen, dass dieses alte System, dass dieses System von Altparteien abgewählt wird. Jetzt haben Sie die Möglichkeit, dieses alte System zu beseitigen und Platz für etwas Neues zu schaffen. (Abg. Lugar: Gibt es Neuwahlen? Abg. Krainer: Ja, aber das ist in Kärnten schon passiert! Die Freiheitlichen sind ja abgewählt worden!) Darauf setze ich meine Hoffnung. – Vielen Dank. (Beifall bei den NEOS und bei Abge­ordneten der Grünen.)

11.48


Präsidentin Doris Bures: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Tamandl. – Bitte.

 


11.48.13

Abgeordnete Gabriele Tamandl (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Präsidentin des Rechnungshofes! Sehr geehrte Damen und Herren! Werte Kol­leginnen und Kollegen! Ja, wir schließen dieser Tage ein Kapitel völlig ab: einerseits – mit dem heutigen Tage – 20 Monate Untersuchungsausschuss, Untersuchungen zur Hy­po Alpe-Adria-Bank, aber natürlich auch die Abwicklung der HETA, die dem Herrn Fi­nanzminister gelungen ist, die zwar von Herrn Kollegen Kogler kritisiert wurde, die ich aber im Namen meiner Fraktion als sehr positiv hervorheben möchte. Auch das Land Kärnten muss da einen Beitrag leisten, und ich denke, das ist ein wesentlicher Punkt: Die Gläubiger haben da auch einen Beitrag zu leisten, was ja auch immer gefordert wor­den ist, und da müssen wir uns alle bei Herrn Bundesminister Schelling für sein Verhand­lungsgeschick bedanken, denn damit wird das Kapitel endgültig abgeschlossen. (Bei­fall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Zum Untersuchungsausschuss selbst: Dieser Untersuchungsausschuss ist der erste die­ser Art. Die Opposition konnte mit einer Minderheit von einem Viertel der Abgeordne­ten einen Untersuchungsausschuss einrichten. Das neue Instrument hat meiner Mei­nung nach trotz anfänglicher Schwierigkeiten sehr gut funktioniert. Ich möchte mich ex-


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plizit beim Verfahrensrichter, Herrn Dr. Pilgermair, bedanken, aber selbstverständlich auch bei Herrn Professor Binder, der als Verfahrensanwalt tätig war, bei der Vorsitzen­den, Frau Präsidentin Bures, und bei ihren beiden Stellvertretern, Karlheinz Kopf und Nor­bert Hofer.

Zum guten Gelingen eines Untersuchungsausschusses gehören natürlich auch die Mit­arbeiter. Ich möchte mich bei meinen eigenen Mitarbeitern, bei den Mitarbeitern unse­res Klubs und natürlich auch bei meinen Kollegen sehr herzlich bedanken, aber auch die gute Zusammenarbeit mit den anderen Fraktionen loben. Was hier wahrscheinlich in den nächsten Stunden wieder geboten wird und was manchmal im Untersuchungs­ausschuss geboten wurde, ist das eine, aber das Übernehmen von Verantwortung oder die Vorbereitung, etwa die Auslegung der Verfahrensordnung, ist das andere. Das war für uns alle nicht einfach, und da möchte ich mich wirklich bei den Kollegen bedanken. Vieles ist einstimmig erfolgt, vieles ist mit Zustimmung von fünf von sechs Parteien ge­lungen, und das muss man, glaube ich, würdigen. Ich möchte mich dafür herzlich be­danken. Danken möchte ich auch der Parlamentsdirektion. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten von SPÖ und Grünen.)

Die Untersuchungen haben vieles bestätigt, aber auch einiges noch einmal explizit zu­tage gefördert. Was wir wussten, war, dass der Ursprung dieses größten Finanzskan­dals der Zweiten Republik in Kärnten, in der Kärntner Landespolitik zu finden ist. Die FPÖ hat damals den Landeshauptmann gestellt, und dieser war ein hochpolitischer und in die Bank hineinregierender Landeshauptmann, der die Haftungen bei einer exorbitan­ten Ausweitung der Bank exorbitant ausweiten ließ, auf bis zu 25 Milliarden €. – Man muss sich das vorstellen, das ist mehr als das Zehnfache der Landeshaftungen (Abg. Lugar: Des Landesbudgets!) des Landesbudgets, danke. Das Land Kärnten hätte die­se Haftungen nie bedienen können, und ich glaube, den Politikern war das auch klar. Die Haftungsprovisionen waren natürlich super, denn diese haben Landeshauptmann Hai­der natürlich zu einer Brot- und Spiele-Politik verholfen, die ihresgleichen sucht.

Die Verflechtungen der Personen zeigen auch ein Sittenbild, das sich durch diese ge­samte Bank und durch diese gesamte Causa zieht. Lassen Sie mich ein paar Beispiele zu dieser Sache bringen: Wie kann es sein, dass ein Wirtschaftsprüfer einer Wirt­schaftsprüfungsgesellschaft, die die Bank jahrelang prüfte, plötzlich Aufsichtsrat der Bank wird, die er selber mitgeprüft hat? Es musste sogar – und das gibt es ja sonst kaum – einmal ein Bestätigungsvermerk zurückgezogen werden, weil der damalige Vor­stand Kulterer Verluste verschleiern ließ und nur gezielt Informationen weitergegeben hat, weshalb die Wirtschaftsprüfer dann das Testat zurückziehen mussten. Ein Wirt­schaftsprüfer, der damals auch bei einer der beiden beauftragten Wirtschaftsprüfungs­gesellschaften tätig war, nämlich Herr Dr. Karl-Heinz Moser, wurde dann plötzlich Auf­sichtsratsvorsitzender – eine Verflechtung, die es normalerweise gar nicht geben darf!

Oder: Bei Kulterer erfolgte aufgrund der Swapverluste ein Geschäftsleiterqualifikations­verfahren seitens der Finanzmarktaufsicht. Was ist passiert? Er ist in den Aufsichts­rat gewechselt, und alle haben zugesehen, manche haben sogar positiv von Kontinuität gesprochen (Abg. Hafenecker: Raiffeisen … Kulterer!) – ein Sittenbild, das sich in dieser Bank die ganze Zeit über durchgezogen hat.

Zur Kritik im Zusammenhang mit dem Partizipationskapital: Nach der Lehman-Pleite im Jahr 2008 war es auf europäischer Ebene sogar ein Wunsch und auch notwendig, dass keine europäische Bank in Insolvenz geht, denn das hätte einen Dominoeffekt in der gesamten Europäischen Union zur Folge gehabt. Die Hypo Alpe-Adria war im Übrigen die bestgeprüfte Bank in ganz Österreich. Die Nationalbank kannte die Bank in- und aus­wendig. Das heißt, die Kritik, dass für ein Gutachten nur vier Tage Zeit war, kann man zwar äußern, man muss sie aber nicht unbedingt zulassen, denn die Hypo hat seitens der Nationalbank jahrelang kritische Berichte erhalten. Die Nationalbank kannte die Bank.


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(Abg. Strolz: Not distressed! Zwischenrufe der Abgeordneten Lugar und Hagen.) Die Nationalbank wusste, wie es um die Bank stand. Deshalb war das Gutachten auch ei­ne Grundlage für die Bundesregierung, um Entscheidungen zu treffen, und das war kein Gutachten, das man sich gewünscht hat, sondern das war ein Gutachten, das die Na­tionalbank als Gutachter der Republik erstellt hat, und auf ein solches muss man sich sei­tens der Bundesregierung auch verlassen können.

Zur seltsamen Wortschöpfung der Not-distressed-Bewertung, nämlich die Bank sei we­der gesund noch krank, sondern „nicht-krank“: Das ist natürlich schon ein seltsamer Zu­fall, dass es da entgegen den Empfehlungen der Europäischen Kommission eine eige­ne Wortschöpfung gab.

Das Ganze geht aber weiter: Es wird immer die Verstaatlichung kritisiert, aber es wird völlig ausgeblendet, welche Rolle die Bayern dabei schon damals hatten und welche Rolle damals die Kärntner hatten. Folgendes hat der Untersuchungsausschuss nämlich sehr wohl zutage gefördert, meine sehr geehrten Damen und Herren: dass die Bayern bereits im August 2009 für sich beschlossen haben, dass sie aus der Bank aussteigen möchten. Das konnten wir im Untersuchungsausschuss darstellen. Wir haben immer ge­glaubt, sie haben das erst viel später entschieden. Ja, die Republik Österreich, die Ver­treter der Bundesregierung und alle Beteiligten haben das erst Mitte Dezember 2009 mitbekommen, aber die Bayern hatten den Plan schon vorher, und die Kärntner hatten diesen Plan auch, denn sie haben damals schon gesagt: Von uns gibt es kein weiteres Kapital!, als es mit der Bank immer weiter bergab ging.

Was wollen wir also an einer Verstaatlichung kritisieren, die ganz einfach ohne beson­ders gute Informationen seitens der Eigentümer – seitens der Alteigentümer, aber auch seitens der Bayern – erfolgt ist? Meine sehr geehrten Damen und Herren, was danach kam, ist das, was davor schon bestanden hat: Missmanagement in der Bank, teilweise auch das Versagen der Aufsicht, und auch die Rolle der Wirtschaftsprüfer war eine, die man wahrscheinlich noch lange in der Zukunft über die Vergangenheit betrachten kann.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, klar ist aber: Ein Untersuchungsausschuss muss aus seiner Untersuchung auf jeden Fall Konsequenzen herausfiltern, und das kön­nen nur Reformen sein. Wir haben dazu sehr viele Empfehlungen abgegeben, bei­spielsweise eine Reform der Aufsicht: Es müssen die Kompetenzen so klar und trans­parent verteilt sein, dass kritische Berichte ganz einfach nicht nur ad acta gelegt wer­den, sondern dass daraus auch Konsequenzen gezogen werden. Hinsichtlich der Staats­kommissäre muss eine Aufwertung erfolgen, und es müssen klare Kriterien definiert werden, wie man Staatskommissär werden kann und was man dafür mitbringen muss.

Auf der anderen Seite muss auch die Rolle der Wirtschaftsprüfer überdacht werden: Der Zusammenschluss der Wirtschaftsprüfer, den es bei der Hypo gegeben hat, im Zuge dessen man einander dann plötzlich nicht mehr über den Weg getraut hat und den un­eingeschränkten Bestätigungsvermerk nicht gemeinsam, sondern getrennt voneinander zurückgezogen hat, hat auch wieder ein Sittenbild dieser ganzen Angelegenheit gezeigt.

Nichtsdestotrotz – und das muss man zum Schluss dieses Untersuchungsausschusses und dieser Aufarbeitung und auch angesichts der Abwicklung der HETA noch einmal bemerken – ist es bemerkenswert, wie wenig Reue in der Freiheitlichen Partei zu die­sem Thema gegeben ist. Es ist bemerkenswert, wie wenig Selbstkritik die Freiheitliche Partei bei den Landeshaftungen geäußert hat. Das System Haider hat weit über den Tod Jörg Haiders hinaus in der Bank weiter bestanden. Kulterer und Co haben das ganz einfach weitergeführt und haben versucht, alles dafür zu tun, dass alles unter den Tisch gekehrt und vertuscht wird. Wir haben jetzt alles aufgeklärt, und nun bin ich ge­spannt, was Herr Abgeordneter Angerer dazu sagen wird. Er kann diese Vorwürfe mei­nes Erachtens nicht entkräften. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

11.58



Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll146. Sitzung / Seite 54

Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Klubobmann Ing. Lu­gar. – Bitte.

 


11.58.05

Abgeordneter Ing. Robert Lugar (STRONACH): Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Viele behaupten, dass der Untersuchungsausschuss wenig bis gar nichts gebracht hat. Dem muss man leider über gewisse Strecken zustimmen. Es hat nicht viele Erkenntnisse gegeben. Es ist schon einiges aufgeworfen worden, das wir noch nicht wussten, aber das meiste wussten wir schon.

Wenn man die Frage stellt, warum das so ist, dann kommt man ganz schnell darauf, dass das in erster Linie daran liegt, dass wir einen Untersuchungsausschuss einge­setzt haben, um die Vorgänge rund um die Hypo aufzuklären, aber von der Hypo keine Akten bekommen haben. – Das muss man sich einmal auf der Zunge zergehen lassen: Es gibt einen Untersuchungsausschuss, der versucht aufzuklären, was bei der Hypo alles schiefgelaufen ist, und wir haben weder von der Hypo noch von der HETA Akten zur Bank bekommen.

Was wir bekommen haben, das waren Akten, die über Umwege in den Ausschuss ge­langt sind, und auch hinsichtlich dieser Akten wissen wir nicht, ob sie vollständig sind, denn es gab keinen Vollständigkeitsvermerk. Es gab keine Vollständigkeitserklärung, und wir haben im Laufe des Untersuchungsausschusses auch immer wieder bemerkt, dass Akten gar nicht übermittelt wurden. Das war der Geburtsfehler dieses Ausschus­ses, und falls wir wieder einen Ausschuss einsetzen, müssen wir auf jeden Fall darauf schauen, dass auch die Akten verfügbar sind. Das war bei diesem Ausschuss nämlich nicht der Fall, und das war auch der Grund dafür, warum nicht allzu viel herausgekom-men ist. (Präsident Kopf übernimmt den Vorsitz.)

Einen zweiten wichtigen Grund dafür gab es auch noch: Die Auskunftspersonen, die befragt wurden, wurden von einem Dreigestirn gegenüber den Abgeordneten beschützt; wir haben das im Ausschuss immer wieder erlebt. Da gab es die Vertrauensperson, da gab es den Verfahrensanwalt, und da gab es den Verfahrensrichter, der sofort einge­schritten ist, wenn man nur einmal ins Blaue gefragt hat, da wir ja nicht wussten, wo­nach wir konkret fragen sollen, da wir ja keine Unterlagen und Akten von der Bank hat­ten. Jetzt musste man natürlich Fragen stellen, um möglicherweise auch etwas heraus­zufinden, und das wurde im Ausschuss beinhart und sofort abgedreht.

Auch darüber, ob wir das in der Zukunft nicht ändern wollen, müssen wir uns unter­halten, denn wenn wir tatsächlich etwas herausfinden wollen, dann müssen wir auch die Befragung entsprechend verändern, sodass auch einmal ein Befragter möglicher­weise etwas sagt, was uns dann wieder dazu dient, weitere Fragen zu stellen. So kommt man in einer Befragung weiter. Das kann Ihnen jeder sagen, der Erfahrungen hat, ge­rade was die Vernehmung von Beschuldigten betrifft. (Abg. Obernosterer: Hast du die? – Abg. Krainer: Befragung von Beschuldigten?!)

Ja, wir haben einiges erfahren, was wir noch nicht wussten, zum Beispiel, dass die Staatskommissäre, die vor Ort waren und die das, was in der Bank schiefläuft, über­prüfen und mitbekommen sollten – und die Bank hat ja einiges gemacht, was kriminell war, was illegal war, was gegen das Gesetz war –, das nicht gesehen haben, aber nicht deshalb, weil sie unfähig sind, sondern weil sie das gar nicht sehen konnten.

Für mich war das eine Neuigkeit, dass die Staatskommissäre per Gesetz angehalten sind, dieser Aufgabe, die unglaublich wichtig ist und die uns möglicherweise viele Mil­liarden Euro hätte ersparen können, in ihrer Freizeit nachzukommen. Haben Sie das gewusst, liebe Fernsehzuschauer, liebe Bürger, liebe Steuerzahler, die Sie das jetzt zah­len dürfen? Haben Sie gewusst, dass die Staatskommissäre per Gesetz dazu verpflich­tet sind, diese Aufsicht in ihrer Freizeit zu machen, und dafür 315 € im Monat bekom­men? – Diese Staatskommissäre gehen in die Bank, und diese Staatskommissäre müs-


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sen dann feststellen, ob die Bank möglicherweise – so wie die Hypo auf dem Balkan und sonst wo – linke Dinge dreht. Diese Informationen sind sogar in den Kreditunterlagen angeführt.

Wir haben heute von Hilltop, von diesem Fall mit einer Schadenshöhe von 30 bis 40 Mil­lionen €, gehört. Und bei diesem Fall stand es in den Unterlagen, dass das eine linke Partie ist und dass dieses Grundstück nur deshalb von der Bank angekauft wird, um Rückstellungen aufzulösen, um Wertberichtigungen zu verhindern. Das ist eindeutig ein Gesetzesbruch. Das konnte man in den Unterlagen sehen. Nur die Staatskommissärin hat diese Unterlagen nie gesehen, weil sie das in ihrer Freizeit macht und gar nicht die Zeit hatte, alle Unterlagen zu lesen. Sie hat sich damit begnügt, was ihr die Bank hin­gelegt hat. Das haben übrigens die anderen auch gemacht. Auch der Aufsichtsrat, der normalerweise verpflichtet wäre, hat sich damit begnügt; und das ist das Problem. Das heißt, wenn wir per Gesetz ein System schaffen, das es jenen, die kontrollieren, noch dazu gar nicht ermöglicht, genau hinzusehen, gibt es eben keine Kontrolle. Und so war es bei der Hypo.

Die Hypo geht her und umgeht auch die staatliche Kontrolle von OeNB und FMA, in­dem man Investitionsvorhaben in bestimmten Bereichen dann auch noch nach unten schiebt – und nicht nur das, denn da könnte man möglicherweise in Kroatien oder sonst wo prüfen –, man es dann weiter in Zweckgesellschaften und dann in weitere Zweck­gesellschaften und Untergesellschaften schiebt, mit den gleichen Leuten, die von oben nach unten durchgereicht werden, um dann ganz unten dieses Geschäft abzuwickeln. Der einzige Sinn dabei ist, dass die Aufsicht nicht hineinschauen kann. Das ist der Sinn. Das ist jedem klar gewesen. Auch die Aufsicht hat das gesagt – nicht nur ein­mal –, die OeNB hat gesagt: Tut uns leid, wir sehen da nicht hinein; die Hypo ver­schleiert das ganz bewusst! Helft uns vonseiten der Politik!

Und was ist geschehen? – Nichts ist geschehen. Ganz im Gegenteil: Die FMA, die die­se Bescheide hätte ausstellen sollen, hat sich mit der OeNB gestritten. Da hat es Span­nungen gegeben, weil man das ganz bewusst getrennt hat, zwischen der OeNB – je­nen, die sich ausgekannt haben – und der FMA, die das politisch umsetzen sollte, es aber nicht getan hat. Und das ist das Problem der Hypo gewesen.

Bei all dem hat die Politik zugesehen – nicht nur in Kärnten –, die gesamte Politik hat zugesehen. Der Finanzminister hat zugesehen. Alle haben zugesehen. (Zwischenruf des Abg. Steinbichler.) Alle haben gewusst, dass die Kärntner Bank eine wüste Zo­ckerbude ist. Lustigerweise wussten das auch die Bayern. Es wird da immer so gere­det, dass die Bayern, die armen Bayern, diesen Mist gekauft haben und gar nicht wuss­ten, worauf sie sich einlassen, aber die wussten das. Es stand sogar im Vertrag: Egal, ob das stimmt oder nicht, was wir euch sagen, egal, wie die Bank beieinander ist, wir nehmen sie nicht zurück! – So stand es im Vertrag, und die Bayern haben das akzep­tiert, weil sie ja genau das wollten. Sie wollten eine wüste Zockerbude, um da weiterzu­machen, wo die anderen aufgehört haben.

Die Mitarbeiter der FMA haben zu mir im Ausschuss gesagt, sie haben gehofft, dass die Bayern endlich einmal genau darauf schauen, und im gleichen Atemzug haben sie gesagt, dass sie das aber leider nicht getan haben. Und trotzdem wurde zugeschaut. Trotzdem hat man die Bayern arbeiten lassen, so nach dem Motto: Ja, ja, das wird schon! (Zwischenruf des Abg. Brosz.) Und dann, als die Bayern gemerkt haben, dass sich das nicht ausgeht, haben sie uns das Messer angesetzt und gesagt: Nehmt den Krempel zurück!

Das Allerlustigste dabei ist ja Folgendes: Da kommt Herr Kranebitter, ein Berater der Bayern – man muss es sich vorstellen –, der Gegenseite, und setzt uns das Messer an. Im Ausschuss haben wir gesehen, dass Herr Kranebitter der Erste war, der die Idee hatte, den Österreichern mit der Insolvenz das Messer anzusetzen. Auf die Idee ist ja


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vorher keiner von den Bayern gekommen. Dann kommt eben Kranebitter und setzt uns das Messer an. Pröll sagt dazu im Ausschuss: Ah, ich bin in die Knie gegangen, weil das Messer an meinem Hals war! Ich konnte leider nicht anders, wir mussten das zurücknehmen. Ah, die Insolvenz, das ist so böse, und die Bayern sind so böse! (Abg. Krainer: So ein Blödsinn, bitte!)

Und was passiert dann? – Wir nehmen den Krempel zurück, und dann wird derjenige, der uns das Messer angesetzt hat, nämlich Kranebitter, Vorstandschef. Lassen Sie sich das einmal auf der Zunge zergehen! Wer macht denn so etwas? – Wenn jemand ge­nötigt wird, etwas zu tun, was er nicht will – und es haben ja alle gesagt, dass sie das nicht wollten –, macht er dann den, der das auf das Tapet gebracht hat, der das Mes­ser an den Hals gesetzt hat, zum Vorstandschef?!

Dann hat das Schicksal die Weichen noch einmal in Richtung Hoffnung für den Steu­erzahler gestellt. Fekter und Spindelegger wollten die Bude dann immer noch in Kon­kurs gehen lassen und hätten uns damit viel, viel Geld erspart. Dazu gab es ein Gut­achten, das gesagt hat, dass das die beste Lösung für den Steuerzahler wäre. Ich rede gar nicht davon, ob man das überhaupt hätte zurücknehmen sollen. Das hätten wir nicht tun sollen, aber das wissen wir seit dem Griss-Bericht. Aber auch dann hätten wir noch die Chance gehabt, den Steuerzahler zu retten – und auch dann hat es diese Bun­desregierung nicht getan.

Jetzt geht diese Bundesregierung her und vergleicht sich mit den Gläubigern, die vor­her in ihren Büchern schon 50 Prozent abgeschrieben haben. Das muss man sich ein­mal vorstellen! Die OeNB und die FMA haben ihnen vorgeschrieben, 50 Prozent abzu­schreiben. Und jetzt gibt man ihnen 90 Prozent. Die machen jetzt einen Gewinn, weil wir ihnen 90 Prozent geben. Und wer bezahlt das? – Der Steuerzahler! (Abg. Ober­nosterer: Was ist deine Rechnung?) Das ist ja ein Wahnsinn, was da abgeht. Es ist ein absoluter Wahnsinn. Und das ist das Problem.

Deshalb brauchen wir ganz schnell ein paar Maßnahmen, und die sind einfach erklärt. Erstens müssen wir FMA und OeNB zusammenlegen. Was zusammengehört, muss zu­sammen sein. Zweitens muss man die Staatskommissäre hauptberuflich einsetzen. Die müssen das nicht in ihrer Freizeit machen. Die müssen Tag und Nacht in die Bank hineinschauen, damit so etwas verhindert wird. Der dritte Punkt ist sehr wichtig: Die Politik gehört raus aus den Banken! – Das haben wir immer noch in Niederösterreich. (Abg. Steinbichler: In Oberösterreich auch!) Die Politik gehört raus aus den Banken! Und der allerwichtigste Punkt zum Schluss, dann bin ich schon fertig: Wir brauchen ei­ne Politikerhaftung. (Beifall beim Team Stronach. – Zwischenrufe der Abgeordneten Brosz und Heinzl.)

Das ist das, was wir brauchen, nämlich eine Politikerhaftung, denn nur dann, wenn wir eine Politikerhaftung haben, haben wir Politiker, die sich dreimal überlegen, was sie tun. (Zwischenrufe der Abgeordneten Brosz und Krainer.) Das gilt gerade für jene, die jetzt auch bei der HETA wieder das Volksvermögen verscherbeln, und jene, die fest dabei zu­schauen. Wenn wir eine Politikerhaftung hätten, dann hätte Pröll das gar nicht ver­staatlicht. Das garantiere ich Ihnen, denn dann wäre er zur Kasse gebeten worden. Und so, wie jeder Unternehmer – ich war lang genug Unternehmer – eine Haftung zu tragen hat (Zwischenrufe bei der SPÖ), falls er Mist baut, so muss auch ein Politiker endlich zur Verantwortung gezogen werden, und nicht, indem er zurücktritt, sondern indem er für seine Entscheidungen geradesteht und so den Steuerzahlern auch morgen noch in die Augen sehen kann. Das ist Politikerhaftung, und das brauchen wir hier. (Beifall beim Team Stronach. – Abg. Krainer: Das ist eine gute Idee! … gute Idee!)


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12.08


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter An­gerer. – Bitte.

 


12.08.43

Abgeordneter Erwin Angerer (FPÖ): Herr Präsident! Frau Präsidentin! Hohes Haus! Geschätzte Damen und Herren vor den Fernsehgeräten! (Der Redner stellt eine Tafel mit der Aufschrift: „20 Monate Hypo Untersuchungsausschuss. Was ist das Ergebnis? Was sind die Konsequenzen?“ auf das Rednerpult. – Abg. Krainer: Taferl sollte man auch lesen können!) Nach zwanzig Monaten Untersuchungsausschuss erwarten sich die Menschen in diesem Land, glaube ich, Antworten und keine gegenseitigen Schuld­zuweisungen. Die zumindest mir gegenüber meist gestellten Fragen sind: Was ist das Ergebnis? Und welche Konsequenzen ziehen wir daraus?

Aber bevor ich zu diesem Thema komme, möchte ich mich auch noch einmal im Na­men meiner Fraktion ausdrücklich bei der Vorsitzenden, Präsidentin Doris Bures – auch bei den Herren Vorsitzenden, die sie ja zeitweise vertreten haben –, bedanken. Sie hat die Vorsitzführung im Untersuchungsausschuss wirklich vorzüglich übernommen, war teilweise primär von ihrem eigenen Fraktionsvorsitzenden sichtlich genervt und hat das Ganze trotzdem mit gewogener Hand geführt. Dafür sage ich wirklich ein herzliches Dan­ke. (Beifall bei der FPÖ.)

Das gilt natürlich auch der Parlamentsdirektion, dem Verfahrensrichter und dem Ver­fahrensanwalt. Wir haben Sie zwar auch kritisiert und infrage gestellt, aber mit Ihrer gestrigen Aussage in der „ZIB 2“ haben Sie einen interessanten Aspekt hineingebracht, als Sie gesagt haben, dass dann, wenn man die Funktion des Verfahrensrichters in ei­ner gewissen Weise ändert, auch die Befragung in diesen Befragungsrunden verbes­sert wird. Das ist natürlich ein anderer Blickwinkel, und dann kann man auch wieder darüber diskutieren, ob ein Verfahrensrichter Sinn macht. Es geht um Aufklärung, es geht um demokratiepolitische Aufgaben, die dieses Haus und die Abgeordneten zu er­füllen haben. Die müssen bestmöglich erfüllt werden; und wenn ein Verfahrensrichter dazu beitragen kann, dann soll es so sein.

Auch die Verfahrensordnung an sich wird von uns sehr positiv gesehen. Es ist demo­kratiepolitisch sehr wichtig, dass die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses mitt­lerweile ein Minderheitsrecht ist. Ich glaube, darauf sollten wir in diesem Haus stolz sein, dass in Zukunft Aufklärung nicht verhindert werden kann, wie es ja hier im Vorfeld 20 Mal durch die Regierungsparteien passiert ist. Daran muss man ja auch noch ein­mal erinnern, dass wir uns immer für die Einsetzung dieses Untersuchungsausschus­ses eingesetzt haben. (Beifall bei der FPÖ.)

Auch die Weiterleitung des Berichtes hierher ins Hohe Haus hat zu Diskussionen ge­führt, aber wir sehen das auch positiv, dass wir sagen, dass wir zwar inhaltlich nicht mit allem einverstanden sind, was der Herr Verfahrensrichter und die Frau Präsidentin da vorgelegt haben, aber wir werden natürlich diesen Bericht mit unseren Anhängen auch im Sinne der neuen Verfahrensordnung mittragen und zur Kenntnis nehmen.

Aber jetzt vielleicht einmal zu den Ursachen und zu den Konsequenzen: Wir haben ein­fach versucht, Fakten, die durch Unterlagen belegbar sind, aufzunehmen und unseren Be­richt eben auf Basis von Aussagen von Auskunftspersonen zusammenzustellen. (Der Redner stellt eine Tafel mit der Überschrift „Grundlagen für die Landeshaftungen – ein­stimmiger Beschluss im Ktn. Landtag 1990 und 2004“ und einer Grafik auf das Red­nerpult.)

Und wenn ich mir jetzt das erste Faktum, nämlich die viel zitierten Landeshaftungen, herausnehme: Jetzt können wir über Haftungen gerne diskutieren, und wir werden sie auch diskutieren und tun es auch schon lange. Wir alle übernehmen Haftungen, wir in unserer Gemeinde übernehmen Haftungen, die über das Jahresbudget unserer Ge­meinde hinausgehen. Jetzt muss man nur immer dagegensetzen: Was ist der Wert, für den ich die Haftung übernehme? Welches Risiko habe ich, wenn ich diese Haftung über­nehme? Wie hoch soll diese Haftung maximal sein?


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Länder übernehmen Haftungen, alle Länder in Österreich haben Haftungen. Der Bund hat aktuell Haftungen in der Höhe von 94 Milliarden € übernommen. Das liegt auch weit über dem Budget des Bundes. Was passiert, wenn diese Haftungen schlagend wer­den? Wie groß ist das Risiko, wenn diese Haftungen schlagend werden? (Abg. Fekter: Zwei Jahre Budget, nicht 20 Jahre Budget!) Und das einfach so darzustellen, da wäre ein Schaden von 27 Milliarden € eingetreten, und dem keinen Wert gegenüberzustel­len, ist einfach falsch. Das hat auch Kollege Hable vorher schon gesagt.

Und ich bringe Ihnen jetzt auch ein Beispiel zur Übernahme von Haftungen – und das werden Politiker immer entscheiden müssen, und Herr Finanzminister Schelling hat es letztes Jahr entschieden: Er hat die Südosteuropa-Netzwerke der Hypo verkauft. Dabei muss man wissen, die Südosteuropa-Netzwerke der Hypo sind zum Zeitpunkt der Ver­staatlichung mit circa 1,8 Milliarden € Buchwert in den Büchern gestanden, sagt die Na­tionalbank, im Jahr 2015 waren es noch 513 Millionen €, und verkauft wurden die Süd­osteuropa-Netzwerke der Hypo durch Herrn Finanzminister Schelling letztes Jahr um 50 Millionen €. Zusätzlich hat er eine Haftung in Höhe von 1,7 Milliarden € für die Süd­osteuropa-Netzwerke übernommen. Das ist das 34-Fache des offensichtlichen Wertes dieser Bank.

Jetzt muss man fragen: Auf welcher Basis hat er das entschieden? – Er musste es of­fensichtlich entscheiden, aber wir wissen es nicht – was Kollege Lugar auch schon ge­sagt hat –, weil es ja die Absurdität gibt, dass wir in diese Bank, in diese Gesellschaft keine Einsichtsrechte haben. Er hat es aber entschieden. Ob es gescheit war, ob es nicht gescheit war, ob diese Haftungen schlagend werden oder nicht schlagend wer­den, werden wir erst erfahren. Und es steht ja sogar im Bericht des Herrn Krainer so drinnen, dass er diese Gefahr ja auch noch sieht.

Jetzt gehen wir vielleicht zum nächsten Thema (eine Tafel mit der Überschrift „Milliar­den-Schaden“ und einer Grafik auf das Rednerpult stellend), das die Leute auch in­teressiert: Wie ist der Schaden entstanden? Jetzt berufe ich mich auf Aussagen von Aus­kunftspersonen im Hypo-Untersuchungsausschuss. Da hat es zwei Personen gege­ben, die eine Zahl genannt haben. Die eine Person war das aus dem Raiffeisen-Kon­zern kommende Mastermind, der ehemalige Vorstandsvorsitzende Kulterer. Er hat ge­sagt, für seine Zeit – bis 2007 – kann er sich vorstellen, dass 1 Milliarde € an Schaden entstanden sind. Jetzt gehe ich einmal von diesem Zeitraum aus. Jetzt liegen wir heu­te, wie wir alle wissen oder annehmen – wir wissen es nicht genau –, bei vielleicht 7 Mil­liarden, 8 Milliarden, 10 Milliarden €, die am Ende als Schaden herauskommen. Wo ist dann der Rest dieses Schadens entstanden? (Abg. Tamandl: Das darf doch nicht wahr sein! – Zwischenruf des Abg. Obernosterer.– Und auch das ist heute schon er­wähnt worden, und deshalb brauche ich mich da nicht in Details zu verstricken, aber zumindest habe das auch nicht ich beziffert, sondern der ehemalige ÖVP-Wirtschafts­minister Dr. Johannes Ditz.

Ich schätze Herrn Ditz so ein – ich habe ihn zwar erst im Untersuchungsausschuss ken­nengelernt –, dass er von Wirtschaft etwas versteht. Ich weiß, dass Sie das anders se­hen und dass er das mittlerweile auch anders sieht, was die ÖVP von Wirtschaft ver­steht. Aber ich glaube, er kann das einschätzen, und er hat gesagt, dass ein Schaden von bis zu 5 Milliarden € entstanden ist. Und wer ist in diesem Zeitraum Finanzminister gewesen? – Das war Herr Pröll. Wir wissen noch immer nicht, warum er diese Bank ver­staatlicht hat, warum er den Bayern diese Bank abgenommen hat. Diese Frage bleibt unbeantwortet, weil es einfach keinen Grund dafür gibt. Die Insolvenzdrohung, die im Raum gestanden ist, gibt es nicht, die hat es nie gegeben. Es hat keinen Grund dafür gegeben, diese Bank zu übernehmen. Er hat es aber trotzdem getan. Und das war der Beginn eines Schadens, den Herr Ditz mit 5 Milliarden € beziffert hat.

Warum hat Frau Fekter, die hier bei uns sitzt, dann die Bad Bank verhindert? – Da wis­sen wir zwar schon, warum, wahrscheinlich war es das Wahljahr 2013. Zugegeben hat


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sie es natürlich auch nicht, aber es ist wahrscheinlich so. Am Ende hat man dann die Assets unter hohem Druck verkaufen müssen, weil man das alles unterschätzt hat, un­ter anderem auch das Beihilfeverfahren.

Wenn Sie heute zum Nachbarn gehen, ihm einen Kühlschrank abkaufen, den Stecker aus der Steckdose ziehen, dann den Kühlschrank zu sich nach Hause tragen, dann vier, fünf Jahre lang warten und dann den Kühlschrank aufmachen und sagen: Jetzt ver­kaufe ich einmal das, was drinnen ist!, dann werden Sie für den Inhalt, der in diesem Kühlschrank ist, halt nicht sehr viel bekommen. Und genau das haben Sie mit der Hypo getan. (Beifall bei der FPÖ.)

Man kann das natürlich auf Berater, Beamte und sonstige Personen abschieben. Die Frage ist nur: Tun wir uns als Politiker etwas Gutes? – Und da bin ich schon bei Herrn Lugar: Eine gewisse Verantwortung sollte ein Politiker schon übernehmen, und er soll­te dazu stehen, was er tut, was er sagt und welche Entscheidungen er trifft, denn sonst sollten wir uns eigentlich aus der Politik zurückziehen. Ich als Bürgermeister – und es sitzen auch andere Bürgermeister hier herinnen – übernehme diese Verantwortung, denn die Bürgermeister sind die Einzigen, die mit einem Fuß immer in der Haftung stehen, wenn sie eine Entscheidung treffen. Wir alle hier herinnen können unter Immunität vie­les sagen und brauchen uns dafür nicht zu verantworten. Die Frage ist nur, ob wir uns alle als Politiker etwas Gutes tun, wenn wir uns laufend vor der Verantwortung drücken und auch nicht bereit sind, diese Verantwortung zu übernehmen. (Beifall bei der FPÖ.)

Wir stehen zu unserer Verantwortung, dass wir in Kärnten die Landeshaftungen mitbe­schlossen haben. Wenn ich mir da den Bericht von der SPÖ durchlese, dann muss ich ehrlich sagen, dass mir dazu einfach nichts mehr einfällt, wenn in den FAQs auf die Frage, ob die SPÖ die Landeshaftungen mitbeschlossen hat, als Antwort Nein steht. Das ist Realitätsverweigerung, weil der heutige Landeshauptmann damals selbst im Land­tag gesessen ist und das mitbeschlossen hat, so wie unsere Abgeordneten das mit­beschlossen haben. Und die ÖVP schreibt in ihrem Bericht etwa so: Ja, sie haben das mitbeschlossen, das war der Ursprung, der Fehler, der Grüne, Holub, hat es damals mitbeschlossen und der verweigert sich jetzt der Tatsache, dass er es mitbeschlossen hat, der ist eigentlich daran mehr schuld als sie. – Alle haben das im Kärntner Landtag mitbeschlossen, und dazu sollten sie stehen. Wir stehen dazu. (Beifall bei der FPÖ.)

Zum Schluss noch (eine Tafel mit der Überschrift „Anteil Abbaubanken am Maastricht-Schuldenstand in Milliarden“ und einer Grafik auf das Rednerpult stellend): Welcher Scha­den wird daraus entstehen? Welcher Schaden wird am Ende übrig bleiben? – Da ver­gisst man immer die anderen beiden Banken, die ja noch in diesem Paket mit drinnen sind. – Ich komme schon zum Schluss. Mein Kollege zeigt mir schon, dass ich aufhö­ren muss, aber das muss ich noch anbringen.

Die Quelle dieser Grafik, die ich hier vor mir stehen habe, ist der Rechnungshof – und ich glaube, den Rechnungshof stellen wir nicht infrage. Sie besagt, dass für das Maas­tricht-Defizit relevant insgesamt 29,4 Milliarden € für Banken aufgebracht wurden, unter anderem für die Volksbanken-AG mit 2,3 Milliarden € und die Kommunalkredit mit 11,9 Milliarden €, also fast 12 Milliarden €. (Oh-Rufe bei der FPÖ.) Und wenn ich mir jetzt die Hypo/HETA anschaue mit der Lösung Kärnten, dann bleibt am Ende ein Defi­zit in der Größenordnung zwischen 6 Milliarden und 10 Milliarden, vielleicht 11 Milliar­den € übrig – wir wissen es noch nicht, weil ja noch Haftungen übernommen worden sind –, und die Kärntner zahlen davon 1,2 Milliarden €. Da muss man sich schon fra­gen, warum man als Kärntner mit einem Anteil von 12 Prozent an einer Bank in Sum­me – 1,2 Milliarden € plus 200 Millionen € bei der Verstaatlichung – 1,4 Milliarden € be­zahlt und warum die Bayern in den letzten Jahren 5 Milliarden € zurückbekommen ha­ben. Da muss ich ehrlich sagen, diese Frage stelle ich als Kärntner mir schon.


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Ich glaube, es ist unsere, egal, ob als Regierung oder Opposition, Verantwortung, da­raus zu lernen. Vieles ist schon gesagt worden, und in vielem stimmen wir überein, auch mit den Forderungen der Grünen – die brauche ich auch nicht zu wiederholen. Es sind die Schlüsse daraus zu ziehen, denn den Letzten beißen die Hunde. Und der Steu­erzahler hat es eigentlich satt, immer gebissen zu werden.

In diesem Sinne hoffe ich, wir lernen alle daraus und ziehen die richtigen Konsequen­zen. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

12.19


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächste gelangt Frau Abgeordnete Dr. Lichtenecker zu Wort. – Bitte.

 


12.20.01

Abgeordnete Dr. Ruperta Lichtenecker (Grüne): Herr Präsident Kopf! Sehr geehrte Frau Präsidentin Bures! Werte Damen und Herren! Nach 20 Monaten intensiver Arbeit ist es auch an der Zeit, dem Team Danke zu sagen. Deshalb möchten wir, Kollege Wer­ner Kogler und ich, ganz herzlich unserem Team – Edgar Blocher, Hermann Dummer, Ro­land Spitzlinger, Inge Hausbichler, Marc Schimpel, Heinz Hattinger, Wolfgang Niklfeld, Jo­sef Meichenitsch – für die intensive und kompetente Arbeit danken. (Beifall bei den Grü­nen.)

Nach 20 Monaten Arbeit und den Fakten, die wir auf dem Tisch haben, und den Leh­ren, die wir daraus gezogen haben, ist es jetzt auch an der Zeit, zu fragen: Was muss jetzt tatsächlich an Konsequenzen folgen? Was muss in Gesetze gegossen werden? Welche Handlungsstränge stehen uns jetzt offen, um zu verhindern, dass solch ein Fi­nanzdebakel wieder passieren kann?

Ich möchte mit dem Bereich der Haftungen beginnen: 2006 hat das Land Kärnten für sage und schreibe 24,7 Milliarden € gehaftet, bei Einnahmen von gerade einmal 1,9 Mil­liarden €. Und es wurden, ganz ungeniert, weiter Haftungen angeboten. Dazu möchte ich aus dem Hypo-Bericht der Grünen – den Sie auf unserer Homepage natürlich abru­fen können, genauso wie auf der Parlamentshomepage –, Seite 31, zitieren. Der da­malige Landeshauptmann und jetzige Bundesrat der FPÖ Dörfler hat in Kombination mit Herrn Dobernig an Staatsminister Fahrenschon in Bayern Folgendes geschrieben – ich zitiere –:

„Wie wir bereits bei diesem Anlass deponiert haben, ist das Land Kärnten gerne bereit, bei der Neuausrichtung der Hypo Alpe-Adria-Bank International AG zur weiteren positi­ven Entwicklung der Bank unterstützend mitzuwirken und auch für die geplante Anlei­he – bei Einhaltung der dargelegten Bedingungen – eine Landeshaftung zu gewäh­ren.“ – Im März 2009, gerade einmal neun Monate vor der Verstaatlichung, ein weite­res Angebot, die Haftungen zu übernehmen.

Eines muss man klar sagen, Herr Kollege Angerer: 2004 wurde mit den Stimmen aller im Landtag vertretenen Fraktionen das Auslaufen der Haftungen beschlossen – das Auslaufen! Das war ein ganz wichtiger Schritt, wenn auch mit viel zu langen Übergangs­fristen. Das hat man den Interventionen zu verdanken, dass es derartige Übergangs­fristen gegeben hat. (Abg. Kogler: Bravo!)

Was ist die Lehre daraus? – Die Lehre ist, wir brauchen Haftungsobergrenzen, nicht nur für die Bundesländer, sondern selbstverständlich für alle Gebietskörperschaften und vor allem für die Kommunen. Das ist ein erster wichtiger Schritt.

Selbstverständlich brauchen wir eine klare, transparente Darstellung, was in diese Haf­tungen hineingerechnet wird. Wir wissen, dass wir da quer durch Österreich überall un­terschiedliche Systeme haben. Das ist längst überfällig!


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Eines muss man sich nach diesem Debakel auch fragen: Ist es die Aufgabe von Bun­desländern, Haftungen für Banken zu übernehmen? – Ich sage: Nein, das ist es nicht! Auch hier muss ein Umdenken stattfinden.

Der zweite große Bereich betrifft das Insolvenzrecht. Es hat schon einen entsprechen­den Antrag gegeben, dieser hat hier herinnen nicht die Mehrheit gefunden. Die Bun­desländer dürfen sich nicht erpressbar machen, wir brauchen ein Insolvenzrecht für Bundesländer und Gemeinden! Ein längst überfälliger Schritt, den wir in dieser Form ge­meinsam umsetzen sollten, denn dieses Insolvenzrecht stellt ein ganz klares Signal dar, und das ist jetzt auch dringend notwendig.

Ein nächster, ganz zentraler Bereich war die Aufsicht. Ein wichtiges Glied in der Auf­sicht sind die Wirtschaftsprüfer. Die Wirtschaftsprüfer haben in diesem Fall Hypo eine ganz spezielle Rolle gehabt, und zwar keine besonders rühmliche. Die Confida hat die Bank über viele Jahre, nämlich von 1993 bis 2005, geprüft, eine unendlich lange Zeit. Natürlich gibt es über eine solch lange Zeit ganz klare Abhängigkeiten. Interes­santerweise ist dieses Netzwerk der Confida gleichzeitig in Südosteuropa mitgewach­sen, wo die Hypo expandiert hat. Genau hier gilt es anzusetzen: Es braucht die Unab­hängigkeit der Wirtschaftsprüfer, und wir müssen uns alle auf die Bilanzen verlassen können. Auf die Zuverlässigkeit dieser Bilanzen baut nämlich die Kontroll- und Warn­funktion.

Meine Damen und Herren, es wurde im Mai/Juni verabsäumt, als wir die erste Chance gehabt haben, in diesem Bereich die Regeln zu verbessern, zu stärken. Daher braucht es erstens eine Rotation mit einem kürzeren Rhythmus bei den Wirtschaftsprüfern. Wir schlagen vor, die Prüfzeit auf sechs Jahre zu beschränken. Jetzt sind es zehn Jahre, und das ist viel zu lang. (Beifall bei den Grünen. – Abg. Kogler: Bravo!)

Das Zweite ist, wir brauchen einen Pool von Wirtschaftsprüfern, der von der Aufsichts­behörde zusammengestellt wird, und hier soll die Zuteilung erfolgen. Auch das sichert die Unabhängigkeit.

Und wir brauchen wesentlich strengere Haftungsbestimmungen für die Wirtschaftsprü­fer, denn es stellt sich immer die Frage: Wenn keine Haftungen da sind, wo ist dann die Verantwortung? – Genau das fordern wir in dieser Form ein.

Ein ganz spezielles Thema bei der Hypo war die staatliche Bankenaufsicht. Das ist ein Dreieck aus Oesterreichischer Nationalbank, Finanzmarktaufsicht und Finanzministerium. Und, was ganz klar wird: Hier hat es de facto ein Verantwortungskarussell der Sonder­klasse gegeben. Sie erinnern sich, im Ausschuss haben die FMA und die OeNB ihre Ausführungen gemacht, und vice versa hat der eine auf den anderen verwiesen und ge­sagt: Na ja, eigentlich hätten die machen sollen!

Bei den Aussagen ist ganz klar herausgekommen, es ist auch immer um Macht ge­gangen. Es ist um Machtkämpfe gegangen, und damit wurde auch sehr viel versäumt.

Die Hypo war die meistgeprüfte Bank! Wir haben die Berichte aus den Jahren 2002, 2004, 2005, 2006, 2007, 2008, 2009. Was wurde festgestellt? – Es wurde festgestellt, es hat Falschmeldungen bezüglich der Eigenmittel gegeben, es hat Mängel im Be­richtswesen gegeben, Mängel im Kreditrisikomanagement, mangelhafte Kreditprüfun­gen. Und so hat beinahe jeder Prüfbericht ausgeschaut!

Jetzt stellt sich die Frage: Warum sind keine Konsequenzen gezogen worden? – Da ist ein zentrales Problem, wie die Aufsicht gestaltet war. Ja, es hat seither Verbesserun­gen gegeben, die teilweise auch auf EU-Regelungen zurückzuführen sind, aber nichts­destotrotz gilt es auch jetzt, noch einmal genau draufzuschauen, zu evaluieren, wo Pro­bleme sind und wo man nachschärfen muss.


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Und zu den Staatskommissären, die ein kleines Rädchen waren, stellt sich die Frage: Wie stellen wir das insgesamt auf? – Entweder man stärkt die Position oder man schafft sie ab.

Selbstverständlich – und das betrifft die Frau Präsidentin – sind wir davon überzeugt, dass es notwendig ist, dass, wenn die öffentliche Hand haftet, der Rechnungshof das Recht hat, zu prüfen, beziehungsweise wenn es 25 Prozent Beteiligung der öffentlichen Hand gibt, dann muss auch der Rechnungshof das Recht haben, zu prüfen.

Ich komme zum nächsten Bereich, zur Verstaatlichung. Da waren es zwei wesentliche Kriterien, die vorher schon dazu geführt haben, ob es Partizipationskapital gibt oder nicht. Das eine Kriterium war, ob die Bank gesund oder krank ist, und das andere war die Systemrelevanz. Dieses Thema der Systemrelevanz spielte eine ganz wichtige Rol­le bei der Verstaatlichung, und da verließ man sich auf die Expertise der OeNB. Dazu sei jetzt einmal angemerkt, es gibt verschiedene Kennzahlen, an denen man sich orien­tiert. Hat die Hypo in Österreich 1 200 Mitarbeiter gehabt, waren es in Europa 7 500. War der Marktanteil in Österreich bei 4 Prozent, waren es beispielsweise in Bosnien-Her­zegowina 20,9 Prozent, in Montenegro 13,9 Prozent, in Kroatien 10,7 Prozent, also we­sentlich mehr.

Da stellt sich natürlich schon die Frage, warum bei der Verstaatlichung nicht der Schritt gesetzt wurde, mit den Ländern, in denen die Bank tatsächlich systemrelevant war, in Kontakt zu treten und zu sagen: Liebe Leute, da gibt es ein Problem, da gibt es eine Baustelle, schauen wir, dass wir eine gemeinsame Lösung finden, machen wir ein Bur­den Sharing, beteiligt euch daran! – Auch das wurde verabsäumt!

Daher glauben wir, dass es auch beim Thema Systemrelevanz eine Evaluierung braucht und man genauer darauf schauen muss, wann und wie klassifiziert wird und was das in der Folge auch für die Aufsicht heißt.

Man darf jetzt nicht vergessen – das möchte ich der Vollständigkeit halber heute im Ab­lauf auch erwähnen –, auch nach der Verstaatlichung sind eine Menge an Fehlern pas­siert. Eine Restrukturierung, eine Bad Bank wurde hinausgezögert, es wurden nicht die so notwendigen Schritte gesetzt. Die Aufklärung wurde behindert, und das Neugeschäft war auch mehr als fragwürdig – die Probleme sind also weitergegangen.

Ich möchte mit den Forderungen schließen: Der Schaden ist jetzt da, die Steuerzah­lerinnen und Steuerzahler haben im Moment die Last zu tragen. Wir glauben aber, dass es notwendig ist, dass genau diejenigen, die von der Rettung der Hypo besonders pro­fitiert haben – und das ist selbstverständlich das Bankenwesen in Österreich, das ist das Finanzsystem –, über die Bankenabgabe auch die Last tragen.

Insofern glaube ich, dass man die Bankenabgabe so konstruieren muss, dass tatsäch­lich in absehbarer Zeit auch dieser Schaden abzutragen ist. So wie jetzt die Bankenab­gabe aufgestellt ist, wird das nicht möglich sein.

Wir als grüne Fraktion können Ihnen versichern, wir werden in den nächsten Monaten konsequent daran arbeiten, genau diese Forderungen in dieser Form auf Schiene zu brin­gen, umzusetzen, um einen solchen Skandal, einen solchen Schaden in Zukunft verhin­dern zu können. (Beifall bei den Grünen.)

12.32


Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Kucher. – Bitte.

 


12.32.19

Abgeordneter Philip Kucher (SPÖ): Herr Präsident! Frau Rechnungshofpräsidentin! Ge­schätzte Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren auf der Ga­lerie! 20 Monate, Hunderte Stunden Befragung mit dem Ziel, die politische Verant-


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wortung zu klären, und die FPÖ erzählt uns heute leider weiter die altbekannten Mär­chen, tut so, als hätte sie mit den Landeshaftungen gar nichts zu tun. (Zwischenruf des Abg. Hafenecker.)

Wirklich unfassbar ist, was im Abschlussbericht der FPÖ steht, dass nämlich allen Erns­tes und ganz stolz darauf hingewiesen wird, dass das Land Kärnten 140 Millionen € an Haftungsprovisionen verdient hat „(…) und somit weitaus wirtschaftlicher agiert als an­dere Bundesländer“. – Ist das Ihr Ernst? Da werden Milliarden versenkt und Ihnen fällt im Nachhinein zu den Haftungsprovisionen nichts anderes ein als ganz stolz zu sagen: Dabei haben wir etwas verdient! – Was ist das für eine Relation? Das ist unglaublich, dass Sie bis zum heutigen Tag gar nichts gelernt haben! (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Obernosterer. – Zwischenrufe bei der FPÖ.)

Sie brauchen sich nicht so aufzuregen, ich verlange gar nicht, dass Herr Strache jetzt diesen Betrag persönlich zurückzahlt, das verlange ich gar nicht. (Ruf bei der FPÖ: Was? – Ironische Heiterkeit des Abg. Walter Rosenkranz.) Ich persönlich verlange auch gar nicht, dass Sie jetzt konstruktiv an einer Lösung dieser Hypo-Misere mitarbeiten. (Anhaltende Zwischenrufe bei der FPÖ.)

Was ich aber von uns allen verlange, ist, dass wir gemeinsam daraus lernen, damit so etwas nie wieder passiert! Und was ich von Ihnen, den Freiheitlichen, erwarten würde, ist, dass Sie endlich einmal herausgehen und sagen: Entschuldigung, es tut uns leid, was die Steuerzahler von uns aufgebrummt bekommen haben, was die Freiheitlichen in Kärnten angestellt haben! – Das haben Sie bis heute leider nicht zustande gebracht. (Beifall bei der SPÖ. – Zwischenruf des Abg. Matznetter. – Zwischenrufe bei der FPÖ.)

Eine Sache ist nach dem Untersuchungsausschuss nämlich ganz klar – da sprechen die Fakten im Untersuchungsausschuss für sich –: Sie waren in dieser Misere überall ganz prominent mit dabei. Sie waren dabei, wenn es um das Einfärben und um das Wegschauen der Kontrolle gegangen ist, Sie waren beim Verkauf an die Bayern dabei, als man die Haftungen behalten und die Kontrollmöglichkeiten abgegeben hat, Sie wa­ren bei der Notverstaatlichung dabei, da ist Gerhard Dörfler prominent am Tisch ge­sessen. (Abg. Hafenecker: Im Nebenzimmer waren Sie nicht dabei?) Der FPÖ-Lan­desparteivorsitzende von Kärnten Darmann hat damals noch von einem Rettungspaket für Kärnten gejubelt und das im Kärntner Landtag abgefeiert – so viel zu den Fakten, auch im Nachhinein –, und Sie waren bei der Freunderlwirtschaft dabei, bei illegaler Par­teienfinanzierung und auch wenn es darum gegangen ist, Kritiker mit Klagsandrohun­gen einzuschüchtern. Das war die Leistung der Freiheitlichen, da waren Sie immer mit dabei! (Abg. Hafenecker: Der Schieder war dabei!)

Zum Schluss waren Sie dann nicht mehr dabei, als es um die Lösung gegangen ist und man versucht hat, diesen Scherbenhaufen aufzuräumen. Da waren Sie einfach nicht dabei. Bei der Lösung, beim Aufräumen, da hat man die Freiheitlichen nicht mehr ge­sehen.

Was war denn dann die Lösung? – Das kann man gar nicht oft genug sagen. – Strache hat dann hier im Hohen Haus herumgeredet und gesagt: Schicken wir Kärnten in die Pleite, schicken wir die Hypo in die Insolvenz!, völlig egal, was das für die Kärntner Be­völkerung bedeutet. Egal, ob man vielleicht Krankenhäuser zusperren muss, ob man Schulen zusperren muss, ob man Menschen entlassen muss, das war ihm völlig egal. Das war der einzige Beitrag, den Herr Strache gebracht hat, dass man das Bundesland einfach zudrehen sollte. Unglaublich, unverantwortlich, was Sie auch im Bereich der Lö­sung dann nicht getan haben! Unglaublich! (Beifall bei der SPÖ. – Ruf bei der FPÖ: Was war Ihr Beitrag?)

Wäre man damals nicht so blöd gewesen, beim Verkauf an die Bayern die Haftungen und das Risiko zu behalten, hätte es diese ganze Debatte um die Notverstaatlichung


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll146. Sitzung / Seite 64

gar nicht gebraucht. Das können wir im Nachhinein, glaube ich, auch nach dem Unter­suchungsausschuss noch einmal ganz klar festhalten.

Kollegin Lichtenecker hat es bereits aufgezeigt und es ist heute bereits mehrmals an­gesprochen worden: Wenn sieben Bundesländer nahezu gleichlautende Haftungsbe­schlüsse haben und in Kärnten explodieren die Haftungen, dann muss man fragen: Wer war für die Kontrolle verantwortlich? – Es war ganz klar geregelt, es hat eine Per­son gegeben, die der Aufpasser war, die sich jeden Zettel hätte anschauen dürfen, die sich jeden Beleg hätte anschauen dürfen, die die Hypo hätte prüfen dürfen, und nicht nur dürfen, sondern sie hätte es auch tun müssen. Diese Person hätte auch jederzeit die Stopp-Taste drücken können, man hätte nach 10 Milliarden, 11 Milliarden, 12 Mil­liarden oder 13 Milliarden € sagen können: Stopp, bis hierhin und nicht weiter! – Nein, die Haftungen sind bis zu 25 Milliarden € explodiert. (Abg. Höbart: War das der Land­tag?) Und das alles, obwohl die freiheitlichen Finanzlandesräte die Aufgabe und die Pflicht gehabt hätten, sich um das Vermögen zu kümmern. Die Kontrolle lag ganz klar bei den Aufsichtskommissären. (Abg. Höbart: Wer hat das beschlossen, Herr Kolle­ge? – Abg. Krainer – in Richtung des Abg. Höbart –: Sie haben gar nichts verstanden, gar nichts! – Weitere Zwischenrufe bei der FPÖ.)

Ich darf daran erinnern, warum man das nicht getan hat. Warum haben die Finanzlan­desräte nicht so scharf kontrolliert, wie es gesetzlich vorgegeben war? – Ganz einfach deshalb, weil es in Wirklichkeit um die Brot-und-Spiele-Politik der Freiheitlichen in Kärn­ten gegangen ist. Ich erinnere nur an ein paar Beispiele – Gabriel Obernosterer kann sicherlich noch einige andere anführen –: der Jugend-Tausender, das Muttergeld, es hat Förderungen für den Trachtenanzug gegeben bis hin zum Schlosshotel Velden, und Hai­der wollte natürlich auch noch eine eigene Fluglinie haben. Das war der Grund da­für, dass sozusagen die Haftungsprovisionen so wichtig waren und man das Risiko einfach nicht beachtet hat.

Ich glaube, wir müssen ganz offen darüber diskutieren, dass so etwas nie wieder pas­sieren darf, dass wir auch Konsequenzen ableiten, ob es ein Spekulationsverbot in der Finanzverfassung ist, ob es Haftungsobergrenzen und mehr Transparenz sind, all das ist dringend notwendig, bis hin zur Kooperation der Aufsichtsbehörden. Wir alle haben die gemeinsame Aufgabe, bei diesen Aufräumarbeiten mitzuhelfen.

In Kärnten hat es die Zukunftskoalition jetzt getan. Peter Kaiser, Gaby Schaunig, Chris­tian Benger und Rolf Holub haben gemeinsam gearbeitet und versucht, dieses Schla­massel aufzuarbeiten. Was haben die Freiheitlichen in Kärnten getan? – Die haben kei­nen Finger gerührt und bei der Aufarbeitung und Lösung, dass man Kärnten in Zukunft auch wieder eine Chance gibt, nicht mitgeholfen. Im Gegenteil, man hat sozusagen ver­sucht, mit allen Mitteln diese Lösung zu verhindern, und hat damit auch Investment­bankern und Gläubigern in die Hände gespielt und wirklich versucht, diese Lösung zu torpedieren. Das ist unglaublich, was auch im Nachhinein bei den Aufräumarbeiten pas­siert ist, welchen Gegenwind nicht nur der Finanzminister, sondern auch die Parteien in Kärnten gehabt haben, wo wir diese schmerzhafte Lösung jetzt zustande gebracht ha­ben. Unglaublich ist auch, was Sie an Lösungsinkompetenz im Nachhinein gezeigt ha­ben. (Beifall bei der SPÖ.)

Das kann man den jungen Menschen, die jetzt für dreißig Jahre diesen Schuldenruck­sack aufgebrummt bekommen haben, gar nicht oft genug sagen: Die Freiheitlichen sind bei den Problemen immer ganz vorne mit dabei, aber dann, wenn es um das Aufräu­men und um die Lösungen geht, sind die Freiheitlichen außer Sichtweite. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP. – Zwischenruf des Abg. Matznetter.)

12.38


Präsident Karlheinz Kopf: Herr Klubobmann Dr. Strolz ist der nächste Redner. – Bitte.

 



Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll146. Sitzung / Seite 65

12.38.40

Abgeordneter Mag. Dr. Matthias Strolz (NEOS): Herr Präsident! Geschätzte Frau Prä­sidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Bürgerinnen und Bürger! Wir verhan­deln heute die Abschlussberichte zum Hypo-Skandal. Circa 15 Milliarden € Schaden für die Bürgerinnen und Bürger, das ist eine astronomische Summe. Zum Vergleich – weil wir heute die Budgetzahlen gehört haben –: Im Bildungsbereich geben wir gut 8 Milliar­den € aus. Das heißt, wir müssten für 1,1 Millionen Schülerinnen und Schüler, die wir haben, 6 000 Schulen zwei Jahre lang sperren, wenn wir sagen, wir haben gerade das Geld ausgegeben, das wir für alle Schüler dieses Landes brauchen, für alle Lehrer, für alle Schulen. Das ist der Unfall in einer Regionalbank, der ist uns passiert!

Wie konnte dieser Unfall passieren? Vor allem aber: Warum kann er jederzeit wieder pas­sieren? – Das ist das Problem: Hypo kann jederzeit in diesem Land wieder passieren, weil dieser Skandal System hatte und weil dieses System nach wie vor in Österreich lebt. Das ist das Problem.

Es ist im Resümee ein dreifacher Skandal: Es ist ein Kriminalfall, es haben Kriminelle in der Bank, außerhalb der Bank, im Inland und Ausland fröhliche Urständ gefeiert.

Die haben die Bank abgezockt, das ist moderner Bankraub auf Teufel komm raus. De­nen wurde das auch sehr leicht gemacht, und es ist auch zu befürchten, dass viele die­ser Kriminellen im In- und Ausland noch nicht gefasst sind.

Zweiter Punkt: Das hat damit zu tun, dass die Hypo natürlich auch – und das ganz we­sentlich – ein Aufsichts- und Justizskandal ist. Es wurde politisch bewusst keine Son­derstaatsanwaltschaft eingerichtet. Es wurden bewusst die Ressourcen für die Aufklä­rung kurzgehalten. Es wurde bewusst interveniert, welche Staatsanwälte in Kärnten er­mitteln sollen. All das ist eine unglaubliche Sauerei, eine Zumutung für die Steuerzah­lerinnen und Steuerzahler, die das zu zahlen haben, die diesen Schaden über Jahrzehn­te zu schultern haben.

Es war ein wesentliches Desinteresse an der Aufklärung festzustellen, das sich bis in den Hypo-Untersuchungsausschuss hineingezogen hat. Es war ein Untersuchungsaus­schuss ohne Zugang zu den Unterlagen der Hypo Alpe-Adria. Also jenem Unterneh­men, das im Besitz der Bürgerinnen und Bürger ist, wurde zugestanden, dass es keine Unterlagen liefern musste. Das ist natürlich auch eine Zumutung für die Bürger dieses Landes. (Abg. Krainer: Wer hat das zugemutet?)

Warum ist das alles möglich? Warum war auch juristische Verschleppung im Justiz­system möglich? – Das war möglich, weil es politische Komplizenschaft im alten Macht­system dieses Landes gab und gibt. Das alte Machtsystem, getragen von FPÖ – in die­sem Fall –, ÖVP und SPÖ. Und dieses alte Machtsystem in diesem Land muss weg. Es muss weg! (Beifall bei den NEOS.) Es hat in diesem Fall einen astronomischen Scha­den verursacht, und die Hypo ist nur symptomatisch für dieses alte Machtsystem.

Es gab Sorgfaltspflichten, die nicht wahrgenommen wurden, zum Beispiel von Finanz­ministern. Wir haben ohne eine Due Diligence, also ohne eine sachliche, inhaltlich tiefe Prüfung, rückverstaatlicht. Das würde kein mittelständisches Unternehmen machen, wenn es ein Unternehmen übernimmt. Bei der Hypo hat man gesagt: Machen wir, das brauchen wir irgendwie nicht! Offensichtlich hat das Land das ohne professionelle Prü­fung übernommen. (Abg. Krainer: Das ist doch nicht vergleichbar!) – Das ist natürlich vergleichbar. Und bei den Summen, die im Raum standen, liebe SPÖ, wäre eine sau­bere Prüfung umso wichtiger gewesen. (Abg. Krainer: Geh, bitte! Eine Notverstaatli­chung mit einer Übernahme …!)

Ich weiß gar nicht, warum die SPÖ da auch ÖVP-Finanzministerinnen und -Finanzmi­nister in Schutz nimmt. Die haben das natürlich verschleppt, das ist ja zum Greifen! (Abg. Krainer: Äpfel und Birnen!) Es sind Aufsichtsratsvorsitzende der Hypo Alpe-Ad-


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ria zurückgetreten, die übrigens der ÖVP entstammten, weil sie gesagt haben: Die Mi­nisterin verschleppt, und der Minister verschleppt! Die haben natürlich gesagt: Wir müs­sen abwickeln, wenn wir es nicht machen, zahlen die Bürgerinnen und Bürger Milliar­den mehr! – Die Ministerin hat nicht abgewickelt. Sie hat gesagt: Ja, das ist nicht mein Geld, dann verschleppen wir es weiter!

Es war im besten aller Fälle Dilettantismus, wenn nicht bewusste Verletzung von Sorg­faltspflichten. Natürlich gehört auch dazu, dass im Justizbereich interveniert wird. All das sind Dinge, die nicht okay, nicht zu dulden sind.

Was kann man für die Zukunft daraus lernen? – Wir brauchen fünf Punkte: Wir brau­chen ein Insolvenzrecht für Gebietskörperschaften, auch für Bundesländer. Das ist seit Beginn unserer Bewegung eine Forderung der NEOS. Bundeskanzler Faymann wollte das nicht, und auch jetzt drücken sich alle. Sie sagen: Ja, das sollte man machen!, aber Sie machen es nicht. Das ist das Problem.

Wir brauchen Rechnungshofprüfungskompetenzen für Unternehmen auch unter 50 Pro­zent Bundesbeteiligung, Frau Präsidentin. Der Rechnungshof soll also in jene Unter­nehmen, die mit 25 Prozent aufwärts im Besitz der Bürgerinnen und Bürger sind, hi­neingehen und schonungslos prüfen können. (Zwischenruf der Abg. Lichtenecker.)

Wir brauchen eine entpolitisierte, unabhängige Justiz. Das muss endlich umgesetzt wer­den, ob das ein Verzicht auf das Weisungsrecht ist oder ob das Finger weg von Inter­ventionen ist. Das brauchen wir dringend.

Wir brauchen in solchen Fällen natürlich eine Sonderstaatsanwaltschaft. Wann, wenn nicht dann, muss die Republik sagen: Es geht um unser Geld, um das Geld der Bür­gerinnen und Bürger, und wir unternehmen da eine besondere Kraftanstrengung und schicken eine Sonderstaatsanwaltschaft hinein?

Schlussendlich letzter Punkt: Es ist nicht okay, dass diese Bundesregierung laufend Gewinne privatisiert, aber Verluste sozialisiert, das heißt verstaatlicht und damit den Bürgern aufschultert. Natürlich müssen wir als Politik den Mut haben – so wie es die Amerikaner haben, so wie es manche andere europäische Länder auch schon gezeigt haben –, dass wir Banken sterben lassen können. Dort, wo im großen Stil Mist gebaut wird, muss die Politik sagen: Dafür ist die Verantwortung zu tragen! – Daher muss es auch für Banken die Insolvenz geben, wenn sie keine Lebensberechtigung mehr ha­ben. (Beifall bei den NEOS. – Abg. Lichtenecker: Das ist wahr, aber wir …!)

12.44


Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Rauch. – Bitte.

 


12.45.00

Abgeordneter Mag. Johannes Rauch (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Rech­nungshofpräsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Gabi Tamandl hat sich vorhin bei vielen bedankt, vor allem bei Klubmitarbeitern der ÖVP-Fraktion, bei unseren parla­mentarischen Mitarbeitern. Ich will unbedingt dir, liebe Gabi, ein herzliches Danke sa­gen. Du hast die ÖVP-Fraktion großartig geführt. Es waren zwar 20 anstrengende Mo­nate, und dieser U-Ausschuss war für viele Neuland, aber du hast das hervorragend ge­macht. Ich war froh und bin stolz, bei dir in diesem Team gewesen zu sein, und möchte einfach noch einmal Danke sagen. (Beifall bei der ÖVP. – Zwischenruf des Abg. Lugar.)

Ich verstehe nicht, dass einige Vorredner und Vorrednerinnen gesagt haben, dass nicht alle in diesem Ausschuss an Aufklärung interessiert waren. Das ist von dem einen oder anderen gesagt worden. Ich kann nur für meine Fraktion sprechen: Wir waren zu 1 000 Prozent an Aufklärung interessiert. Ich denke, jeder, der im Ausschuss gesessen ist – Mitglieder, Journalisten oder sonst irgendwelche Kiebitze –, kann das auch bestä­tigen oder beweisen. Wir wollten volle Aufklärung und wir haben uns dafür zu 100 Pro­zent eingesetzt. Ich meine, dass der U-Ausschuss tolle Arbeit geleistet hat.


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Auch auf meine Vorredner eingehend: Es war sicher eine Sondersituation, dass dieser Griss-Bericht ein guter Leitfaden für den gesamten 20 Monate dauernden Ausschuss war. Die CSI ist auch etwas kritisiert worden, aber ich denke, dass die Entscheidung von Josef Pröll, diese CSI einzurichten, richtig und wichtig war. Das hat ja auch Rolf Holub, der jetzt Landesrat in Kärnten ist, begrüßt und bestätigt. Sepp Pröll hat gesagt: Jeder Beleg muss umgedreht werden!, und das ist auch geschehen.

Schauen wir uns die Bilanz der CSI an: Es sind über 1 000 Geschäftsfälle bearbeitet wor­den. Es sind 69 Sachverhaltsdarstellungen mit einer Schadenssumme von 642 Millio­nen € angezeigt worden. Es hat einige Zivilklagen im Bereich von über 100 Millionen € gegeben.

Jetzt noch einmal kurz zu Erwin Angerer, den ich ja persönlich sehr schätze: Ich finde, es ist für euch irgendwie eine vertane Chance. Man hätte jetzt Glaubwürdigkeit bewei­sen können, indem man hier gesagt hätte: Okay, wir stehen zu unserer Verantwortung, zur FPÖ-Verantwortung für das, was da in Kärnten passiert ist!

Dieser Ausschuss hat das auch eindeutig gezeigt. Man kann ja alle Berichte lesen, vor allem auch jenen von Dr. Pilgermair. Die politische Verantwortung für diesen Milliar­denskandal liegt bei der FPÖ und in Kärnten.

Stattdessen – und da bin ich jetzt ein bisschen enttäuscht von dir – kommst du da mit haltlosen Vorwürfen gegen Josef Pröll oder auch gegen Maria Fekter, und das Ganze aus meiner Sicht dann immer unter dem Deckmantel der Immunität.

Ich denke, zu Maria Fekter muss man wirklich sagen, dass sie durch ihren Einsatz den Schaden für die Steuerzahler minimiert und verringert hat. Da sind nicht, wie du be­hauptest, irgendwelche Wahlkampfstrategien oder Ähnliches im Hintergrund gestan­den. (Zwischenruf des Abg. Hafenecker. – Abg. Kogler: Der war gut!) Das ist einfach nicht richtig, und es steht auch im Abschlussbericht genau so drinnen. Auch der Ver­fahrensrichter bestätigt in seinem Bericht, dass dort alles getan wurde und dass die politische Verantwortung eindeutig zuordenbar ist. Dieses Verhalten und die heutige Re­de waren aus meiner Sicht deiner nicht würdig, und das leistet auch einen riesigen Bei­trag zu Politikverdrossenheit.

Auch auf die Ausführungen von Matthias Strolz möchte ich noch kurz eingehen: Vor­würfe gegen die Justiz oder gegen unseren Justizminister zu erheben, da nicht alles ge­tan zu haben, entspricht, denke ich, nicht dem Stil, mit dem du ins Parlament eingezo­gen bist. Du wolltest einen positiven Stil, und ich weiß nicht, aber irgendwie hast du das jetzt umgekehrt und bist destruktiv anstatt konstruktiv. Das finde ich schade, weil ihr ja sonst in vielen Ausschüssen hervorragende Arbeit leistet.

Zum Abschluss darf ich dazu, was die Justiz gemacht hat, aus unserem Bericht, aus dem ÖVP-Bericht, zitieren, wo klar steht, was ein Anwalt dazu sagt:

„Ein mit der Aufklärung im Rahmen der CSI Hypo beauftragter Rechtsanwalt meinte zur Arbeit der Justiz, dass es in Österreich wohl kein zweites derart komplexes Wirt­schaftsstrafverfahren gegeben habe, bei dem es von der Anzeige bis zur ersten rechts­kräftigen Verurteilung so kurz gedauert habe. Zusätzlich zu den Beamten in der SOKO Hypo und den ermittelnden Staatsanwälten, wurde der Justiz zur Aufarbeitung eine erfahrene Bankenexpertin zur Seite gestellt. Auch die Expertin bewertete die Ar­beit der Staatsanwaltschaft, insbesondere die Arbeit von mehreren Staatsanwälten in einem Team, als ‚ganz großartig‘.“ – Also so viel auch zu diesen Vorwürfen.

Ich möchte mich bei allen noch einmal recht herzlich bedanken. Lassen wir doch die Kirche im Dorf! Steht ihr zu eurer politischen Verantwortung! Wir haben alle dazu bei­getragen, dass diese politische Verantwortung aufgeklärt worden ist. Ich möchte mich noch einmal für das konstruktive Klima im U-Ausschuss recht herzlich bedanken. – Vie­len Dank. (Beifall bei ÖVP und SPÖ sowie des Abg. Kogler.)

12.49



Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll146. Sitzung / Seite 68

Präsident Karlheinz Kopf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Schenk. – Bitte.

 


12.50.07

Abgeordnete Martina Schenk (STRONACH): Herr Präsident! Frau Rechnungshofprä­sidentin! – Oh, wo ist sie denn? – Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte eigentlich mit dem Bericht des Rechnungshofes zur Hypo beginnen, weil wir unter diesen beiden Tagesordnungspunkten eben auch diesen Bericht behandeln. Ich möchte mich an dieser Stelle noch einmal bei der Frau Rechnungshofpräsidentin und natürlich beim gesamten Team für diesen Bericht bedanken.

Der Rechnungshofbericht hat wie schon der Griss-Bericht ein Multiorganversagen fest­gestellt. Man kann es so zusammenfassen, es gab nämlich ein Multiorganversagen beim Finanzministerium, bei der Nationalbank, bei der Finanzmarktaufsicht und bei der FIMBAG. Darin sind sich die beiden Berichte ziemlich einig, und das ist, denke ich, auch eine Grundlage, von der wir auch nach dem Abschlussbericht des Hypo-Untersu­chungsausschusses auszugehen haben. Mangelnde Transparenz, fehlende Dokumen­tation, keine ausreichende Prüfung und unzureichende Maßnahmen – das sind die Haupt­kritikpunkte, die sich auch im Rechnungshofbericht wiederfinden.

Wir haben heute schon viele verschiedene, viele divergierende Meinungen gehört. Ei­nigkeit besteht bei dem Faktum, dass dieser Hypo-Skandal die österreichische Bevöl­kerung finanziell so stark trifft wie kein anderer Skandal, wie kein anderes Debakel. Da­mit hat es sich, glaube ich, aber auch schon mit der Einigkeit.

Es ist aber nicht unwahrscheinlich, dass dieser Hypo-Skandal, dieses Hypo-Debakel bis zu 16 Milliarden € kosten wird. 8 Milliarden € sind es schon, 8 Milliarden € hat dieser Hypo-Skandal schon gekostet.

Herr Finanzminister Hans „Josef“ Schelling – wir haben heute im Rahmen seiner Bud­getrede erfahren, dass er so heißt – meinte in Bezug auf die Hypo: ein Kapitel, das ich von einem Herrn geerbt habe, mit dem ich mir nur meinen zweiten Vornamen teile. – Also so viel zur Aufklärung: Hans Josef Schelling. (Abg. Wöginger: Sehr witzig! – Abg. Lugar: Gar nicht witzig, das ist die Wahrheit!)

Dieser Finanzminister ist in diesen Tagen damit beschäftigt, unter anderem riskant agie­rende Spekulanten und auf rasche Gewinne orientierte Investmentfonds großzügig mit 10 Milliarden € für Schulden der Kärntner Hypo abzufinden, die Spekulanten und In­vestmentfonds bereitwillig übernommen haben. Mein Kollege und Vorredner Klubob­mann Lugar hat auch schon darauf hingewiesen, und auch einige andere Vorredner ha­ben das schon in ihrer Rede erwähnt.

Ich muss mich auch an die SPÖ wenden: Überhaupt noch nicht verstanden, wie dieser Skandal zustande gekommen ist, hat nämlich die SPÖ, meine sehr geehrten Damen und Herren! Insbesondere in den letzten Tagen und auch heute in den Redebeiträgen wird laut gerufen, lauthals geschrien: Haider ist der Schuldige! – Meine sehr geehrten Damen und Herren, diese Behauptung ist nicht nur billig, sondern auch schlichtweg falsch und auch nicht würdig, wenn man sich die eineinhalb Jahre Untersuchungsaus­schuss ansieht. Das ist falsch und kann so nicht stehengelassen werden! (Beifall bei Team Stronach und FPÖ.)

Die SPÖ wirft dem damaligen Landeshauptmann Haider vor, Haftungen für die Lan­desbank Hypo Alpe-Adria übernommen zu haben; Haftungen, wie sie damals – und nicht nur damals, sondern jetzt auch – in allen Bundesländern üblich waren. Die Vorredner ha­ben diese Haftungen in allen Bundesländern für die Banken auch schon angespro­chen. (Abg. Wöginger: Aber nicht in dieser Höhe! – Abg. Hanger: Das Zehnfache des Landesbudgets!) In Wien wurden zum Beispiel von der SPÖ auch Haftungen für die ge­meindeeigene Zentralsparkasse, die heute ein Teil der Bank Austria ist, übernommen. So, wie die Wiener SPÖ Haftungen übernommen hat, hat auch Kärnten Haftungen für seine Landesbank übernommen. Da muss man schon bei der Wahrheit bleiben!


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll146. Sitzung / Seite 69

Apropos Wahrheit: Die SPÖ war nicht nur in alle Beschlüsse, was Haftungen in Kärn­ten betrifft, miteingebunden, sondern hat auch mitgestimmt. Sich da aus der Verant­wortung zu stehlen ist nicht in Ordnung! (Beifall bei Team Stronach und FPÖ.)

Insbesondere möchte ich auf den Landtagsbeschluss 2004 zu sprechen kommen, wo weitere Haftungen beschlossen wurden. Dieser Beschluss erfolgte einstimmig. Da ha­ben auch die zwei Abgeordneten von den Grünen mitgestimmt, und in der kurzen De­batte hat es nicht einmal eine Wortmeldung, nicht einmal einen Zwischenruf gegeben. (Abg. Kogler: Da ist aber das Auslaufen der Haftungen beschlossen worden!) Diese Fakten sollten wir hier auch einmal besprechen, und das sollen die Zuseherinnen und Zuseher mitbekommen. Es sollte nicht nur eine Seite beleuchtet werden, sondern alles. Die Wahrheit ist auch zumutbar. (Abg. Kogler: Es ist nur nicht richtig!)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Entstehen des Debakels und die daraus resultierende Belastung der Steuerzahler haben primär die Bankvorstände zu verant­worten. Die Bankvorstände haben mit ihrer wahnwitzigen Strategie zweifelhafte Immo­bilienprojekte in Kroatien, Serbien, Slowenien und anderen Ländern großzügig unter­stützt und dafür Kredite vergeben. Das Problem ist erst dann aufgetreten, als die Kre­ditrückzahlungen von den vielen windigen Immobilienprojekten immer weniger wurden. Da ist das Problem aufgetreten.

Dieses Problem der Hypo war völlig unabhängig von der Finanzkrise, das muss man hier auch einmal sagen. Dann kam Finanzminister Pröll und hat zunächst einmal 900 Mil­lionen € Beteiligungskapital in die Hypo gesteckt, unter dem Deckmantel, dass es eben um eine Bank geht, der geholfen werden muss, Finanzkrise et cetera. Das hat damit aber überhaupt nichts zu tun gehabt, die Verluste der Hypo wären aufgrund dieser Ri­sikogeschäfte und der Kreditvergaben im Immobilienbereich, die ich vorhin erwähnt ha­be, so und so eingetreten.

In weiterer Folge kam in der Nacht im Dezember 2009 die sogenannte Notverstaatli­chung. Der Finanzminister war schlecht vorbereitet – miserabel vorbereitet, kann man auch sagen. Er ist kurz vorher auf Mauritius auf Urlaub gewesen, ist zurückgekommen, hat sich schnell hingesetzt und in einer Ho-ruck-Aktion die Bank übernommen. Er hat die Österreicher mit extrem hohen Belastungen mithineingenommen und hat die gan­zen Kreditleichen mitgenommen, die in der BayernLB waren – keine Beratung, keine Ab­sicherung, nichts! Und wer hat das mitbeschlossen, wer hat zugestimmt, wer hat Ja gesagt? – Der ehemalige SPÖ-Kanzler Faymann hat das alles mitbeschlossen und hat sozusagen die Mauer gemacht.

Was haben wir heute? – Faymann ist weg, Pröll ist weg, sie sind nicht mehr im Amt. Wer ist noch im Amt? – Die österreichischen Steuerzahlerinnen und Steuerzahler (Beifall beim Team Stronach), die brav Milliarde für Milliarde für diesen Skandal, für dieses Megade­bakel, das Rot und Schwarz verursacht haben, bezahlen müssen. (Beifall beim Team Stro­nach. – Abg. Wöginger: Der Herr Dörfler im Bundesrat!)

12.57


Präsident Karlheinz Kopf: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Herr Abge­ordneter Mag. Kogler zu Wort gemeldet.

Herr Abgeordneter, Sie kennen die Bestimmungen der Geschäftsordnung. – Bitte. (Abg. Jarolim: Das kann man nur korrigieren!)

 


12.57.24

Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Herr Präsident! Es wurde von der Vor­rednerin hier behauptet, 2004 seien im Kärntner Landtag – wortwörtlich, darauf kommt es ja an – die Haftungen beschlossen worden. (Abg. Schenk: „Weitere“! – Abg. Lugar: „Weitere“!)


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Der Punkt ist, dass 2004 (Abg. Lugar: „Weitere“, hat sie gesagt!) der einzige Landtags­beschluss bis heute war, der das Auslaufen der Haftungen beschlossen hat – wenn auch mit Übergangsfristen, auf Druck aller österreichischen Landeshauptleute. (Beifall bei den Grünen. – Ruf bei den Grünen: Genau! – Abg. Lichtenecker: Richtig! – Zwischenruf der Abg. Schenk.)

12.58


Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Hafenecker. – Bitte. (Abg. Obernosterer: Soll ich eine Richtigstellung machen? – Zwischenruf des Abg. Kog­ler. – Ruf: Die Wahrheit ist zumutbar!)

 


12.58.00

Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Herr Präsident! Frau Rechnungshof­präsidentin! Hohes Haus! Wenn man die Vorredner, vor allem jene der Regierungspar­teien, gehört hat, wundert und fragt man sich, ob sie gestern vor dem Fernseher ge­sessen sind, ob sie vielleicht die „ZIB 2“ gesehen haben und ob sie vor allem den Aus­führungen des Herrn Verfahrensrichters Pilgermair zugehört haben. Ich habe es mir an­gesehen und konnte keine Schuldzuweisungen an die FPÖ hören. Ich weiß nicht, in welchem Universum ÖVP und SPÖ leben. (Beifall bei der FPÖ.)

Trotzdem: Frau Kollegin Tamandl hat es vorhin eingefordert, bevor noch ein einziger Redner von uns am Rednerpult war, und selbstverständlich übernimmt die FPÖ die Ver­antwortung dafür, bei den Haftungen auch zugestimmt zu haben. Was ich aber noch nicht gehört habe, ist ein Bekenntnis zu den Haftungen von der SPÖ, ein Bekenntnis von der ÖVP und auch von den Grünen. Das habe ich bisher vermisst. Wir stehen da­zu, dass wir da einen Fehler gemacht haben und dass diese Haftungen nicht optimal be­ziehungsweise eigentlich der Krebsschaden dieses ganzen Skandals waren.

Man muss sich die Haftungen aber im Kontext der damaligen Zeit in den 2000er Jah­ren ansehen. Das ist ein allgemeiner politischer Fehler gewesen, der damals gemacht wurde.

Der „Standard“ hat 2011 darüber berichtet, wie es mit Landeshaftungen aussieht, und En­de 2011 haben die österreichischen Bundesländer mit 71,5 Milliarden € gehaftet, mei­ne sehr geehrten Damen und Herren. Wenn wir den heutigen Maßstab anlegen, ist das überall zu viel. Herr Kollege Krainer hat gesagt, dass man dann die Stopptaste ge­drückt hat. Herr Kollege Krainer – der übrigens jetzt leider nicht im Saal ist –, wo ist denn die Stopptaste seitens der SPÖ bei der Bank Burgenland gedrückt worden? Wo ist sie bei der Kommunalkredit gedrückt worden oder bei der BAWAG? Ich hätte ganz gerne von einem Vertreter der SPÖ gehört, was da gemacht worden ist. (Beifall bei der FPÖ.)

Wenn man sich über die Höhe von Haftungen Gedanken macht, sollte man sich zum Beispiel Vorarlberg anschauen.

2011 hatte Vorarlberg bei einem Landesbudget von 1,5 Milliarden € Haftungen von 6,3 Mil­liarden €. Also auch da muss man einfach zu dem Schluss kommen, dass der Umgang mit Haftungen in den 2000er Jahren fahrlässig und nicht richtig war, und dafür sollten alle politischen Parteien auch die Verantwortung übernehmen. (Beifall bei der FPÖ.)

Aber ich möchte mich jetzt noch einmal konkret dem Ausschuss widmen und vor allem dem sozialdemokratischen Paralleluniversum, denn wir haben uns im Ausschuss wirk­lich sehr, sehr lange mit der Phase I befasst, und es war ja, glaube ich, ein Stecken­pferd des Kollegen Krainer, dass er unbedingt Folgendes erreichen wollte: Herrn Lan­deshauptmann Haider die Alleinschuld am Hypo-Skandal geben.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, es war ja teilweise wirklich abenteuerlich, was wir da erleben mussten. Wir haben schon beinahe paranormale Phänomene diskutiert,


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bei denen der Landeshauptmann dann vielleicht noch 2009 in die Bank eingegriffen und noch aus dem Jenseits die Bank gesteuert hätte. Meine sehr geehrten Damen und Herren von der SPÖ, so billig kann man es sich es absolut nicht machen! (Beifall bei der FPÖ.)

Wissen Sie, was von dieser ganzen Haider-Hetzjagd geblieben ist? – Ein Brief, den man heute noch in den Gazetten sehen kann, den man heute noch im Fernsehen irgendwie als Screenshot sieht: ein Brief, in dem ein Landeshauptmann dem Finanzminister sinn­gemäß schreibt, dass er es satt hat, dass eine Behördenhatz auf die Landesbank statt­findet und dass das dem Geschäftsgebaren der Bank abträglich ist. – Das ist zusam­mengefasst der Inhalt dieses Briefes, den Sie als großen Skandal verkaufen.

Ich möchte Ihnen ein anderes Beispiel geben, um mich auch ein bisschen mit der ÖVP zu beschäftigen, wenn man nur über Einflussnahme von Landeshauptleuten in Bank­geschäfte oder in Behörden spricht: Da gab es zum Beispiel im Jahr 2014 den Vorfall im Casino Baden, bei dem der Landeshauptmann von Niederösterreich Erwin Pröll den Chef der FMA Pribil mit folgendem Kommentar beworfen hat:

„Die Vorgehensweise der FMA sei eine Sauerei, die er, Pröll, sich nicht gefallen lasse; Pribil habe es allein der ÖVP zu verdanken, dass er in der Notenbank sitze, ohne Par­tei wäre er nichts. Pribil stand auf, um Pröll zu beruhigen, was diesen allerdings noch mehr aufbrachte.“ – Wir alle kennen Landeshauptmann Pröll. – „Pröll drohte: Er werde da­für sorgen, dass Pribil nicht mehr lange in der Notenbank sitze; und überhaupt werde er dafür sorgen, dass Pribil und Helmut Ettl (FMA-Vorstand seit 2008) in diesem Land keinen Job mehr bekämen.“

Meine sehr geehrten Damen und Herren, das ist ein Eingriff in die Behörden, das ist ein Eingriff in die Nationalbank, und in Wirklichkeit ist das der riesengroße Skandal, näm­lich wie Landeshauptleute auch mit Banken und den Aufsichtsgremien umgehen. (Bei­fall bei der FPÖ. – Zwischenruf des Abg. Wöginger.)

Ich möchte noch ganz kurz die Gelegenheit dazu nützen, mich mit Inhalten aus dem Ausschuss zu befassen, bei denen man ganz genau sieht, was passiert ist, was vor allem nach der Verstaatlichung passiert ist – da haben die Roten bis jetzt verhältnismä­ßig wenig bis gar nichts dazu gesagt.

Es gab rot-schwarze Netzwerke ohne Ende, meine sehr geehrten Damen und Herren. Man hat 256 Millionen € für Berater ausgegeben. Warum ist das heute von Rot und Schwarz noch nicht erklärt worden? Wollen wir vielleicht ein bisschen ins Detail gehen? – Es hat den Herrn Alon Shklarek gegeben – der SPÖ zuzurechnen; Geschäftskontakte mit dem Herrn Gusenbauer –, der hat 4,8 Millionen € Honorar für das Verscherbeln der Hypo-Con­sultants-Gruppe bekommen. (Zwischenrufe der Abgeordneten Wöginger und Lausch.)

Dann gibt es zufälligerweise einen Anwalt, der sollte der sozusagen roten Reichshälfte bekannt sein, nämlich den Herr Lansky: Sie haben relativ viel mit dem Herrn Lansky zu tun, er ist ja auch der Parteianwalt. Er hat 1,8 Millionen € für Beratertätigkeiten bekom­men. – Obwohl er auf einer Grey List gestanden ist, das heißt vor der Verstaatlichung schon die Bank beraten hat oder mit der Bank in einem Vertragsverhältnis gestanden ist, wurde er dann wieder beschäftigt auf Intervention – dreimal dürfen Sie raten, von wem – von Ihrem Klubobmann, der heute zu Recht nicht da ist, von Staatssekretär Schie­der. Auch sehr spannend, welches Geld hier durch die Gegend geschoben worden ist. (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Wöginger: … Ettl! – Abg. Lausch: … Haider, Haider, Haider!)

Dann gab es noch ein Beraterunternehmen, die Firma CIN von Thomas Havranek, Sohn der grauen Eminenz in der SPÖ Wien Günther Havranek. Auch da wurde ein sehr, sehr beträchtlicher Betrag, ein sehr, sehr beträchtliches Beraterhonorar bezahlt, und das für eine Firma, die nur elf Mitarbeiter hat. (Abg. Lausch: Das wissen sie nicht mehr!) Sehr interessant, was da gelaufen ist. – Faymann und Schieder: Beide haben ihre Kabinette an-


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gewiesen sicherzustellen, dass diese Aufträge erteilt werden. (Abg. Lausch – in Rich­tung SPÖ –: Das habt ihr vergessen!)

Ein ganz besonders spannender Berater war auch der Ex-Kommunikationschef der SPÖ Heinz Lederer. Auch da ist vergessen worden, dass er 456 000 € Honorar für Tätigkei­ten innerhalb der Hypo Alpe-Adria bekommen hat. Also man kann schon sagen, partei­nahe Freunde von Rot und Schwarz sind sehr, sehr gut bedient worden – wie auch der ÖVP-Staatssekretär Mahrer, den wir heute noch vorhin bei der Budgetrede gesehen haben: Der hat zum Beispiel einen Lobbying-Auftrag angenommen, bei dem gegen die FMA und gegen Landeshauptmann Haider lobbyiert wurde und gleichzeitig sicherge­stellt werden sollte, dass die ÖVP einen guten Auftritt in der kommenden Landtagswahl hat. Das hat er, Staatssekretär Mahrer, sich mit seiner Firma mit 72 000 € vergolden las­sen.

Und wenn wir schon von Gold sprechen, dann haben wir noch einen Ex-Bundeskanzler Gusenbauer: Der hat einen ganz, ganz tollen Vortragsabend gehalten – ich weiß gar nicht, wie lange er gedauert hat. Angeblich war er nicht so lange, er hat aber dafür je­denfalls 18 300 € für einen Abend in Rechnung gestellt, also sozialdemokratisches Um­verteilen. – Insgesamt hat Gusenbauer dann noch 84 000 € für Beratungen bekommen, wo wir bis heute nicht wissen, worum es geht.

Es ist wirklich auffallend, dass in dem ganzen Umfeld der Hypo auch sehr, sehr viele Personen aus der ÖVP an maßgeblichen Stellen eingesetzt worden sind. Ich möchte nur zum Beispiel generell einmal auf das Ersetzen des SPÖ-nahen Aufsichtsrates Buss­feld verweisen, der dann auf Intervention des schwarzen Ederer von der GRAWE ge­gen Dr. Moser ausgetauscht worden ist. Zur gleichen Zeit war Pribil, von dem wir ge­rade vorhin gehört haben, wie er von Landeshauptmann Pröll in dessen charmanten Art und Weise entsprechend zur Rede gestellt worden ist, in der FMA. Auch er war ein schwarzer Spieler in diesem Spiel.

Der Vorsitzende des Kreditausschusses Dipl.-Ing. Dr. Penkner – auch das sollte man wissen –, der vor allem die problematischen Kredite am Balkan vergeben hat, ist eben­falls der ÖVP zuzurechnen.

Im November 2007 ist der ÖVP-Landesrat Martinz Aufsichtsratsvorsitzender der Lan­des-Beteiligungsholding gewesen. Auch das sollte man wissen und man sollte sich die Wahrheit nicht immer nur so zurechtbiegen, wie man sie gerade braucht.

Dass der Herr ÖVP-Vizekanzler Spindelegger dann im Februar 2014 noch einen deut­schen Berater beigezogen hat, der im Monat bis zu 100 000 € kassiert hat und seinen Vertrag erst im Jänner 2015 beendet hat, das ist auch nur mehr eine Randnotiz.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, dass wir in diese Beraterhonorare nicht hi­neinsehen dürfen – eine Anfrage des Abgeordneten Angerer beweist das – ist der ei­gentliche Skandal in diesem Untersuchungsausschuss, denn mich würde schon sehr interessieren, in welche Parteikanäle diese 260 Millionen € geflossen sind. Ich denke, wir müssen jetzt einmal einen Schlussstrich unter diesen Hypo-Untersuchungsausschuss ziehen, aber trotzdem sollten wir uns in Zukunft noch damit auseinandersetzen, wo die­se 260 Millionen €, die hauptsächlich in die Kassen von roten und schwarzen Beratern geflossen sind, tatsächlich hingekommen sind. Wie sieht es damit aus? (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Krainer: Wir haben einen Schaden von 10 Milliarden €, und er redet von 18 000 € Honorar?! – Abg. Wöginger: … Bundesrat!)

13.07


Präsident Karlheinz Kopf: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Mag. Greiner. – Bitte.

 


13.07.16

Abgeordnete Mag. Karin Greiner (SPÖ): Herr Präsident! Frau Rechnungshofpräsi­dentin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Gestatten Sie mir, dass ich eingangs ver-


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suche, den Blick zu schärfen, und zwar vor allem den Blick des Kollegen Hafenecker und der Kollegin Schenk. (Abg. Jarolim: Das ist ein fürchterlicher Blick gewesen von der Kollegin Schenk!) Kollegin Schenk, Landeshauptmann war Jörg Haider. Er hatte die Funktion des Landesfinanzreferenten inne. Damit hatte er …

 


Präsident Karlheinz Kopf: Herr Abgeordneter Jarolim! Das ist grenzwertig, nämlich sie persönlich anzugreifen. Unterlassen Sie das bitte! (Beifall bei der FPÖ. – Zwischen­rufe bei der SPÖ.)

Entschuldigung, Frau Abgeordnete Greiner! – Bitte, Sie sind am Wort.

 


Abgeordnete Mag. Karin Greiner (fortsetzend): Versuchen wir es noch einmal: Kolle­gin Schenk, Jörg Haider war Landeshauptmann, er war Landesfinanzreferent, und da­mit hatte er eine eindeutige politische Verantwortlichkeit, nämlich die Kontrollfunktion. Er hat sie nicht wahrgenommen, das ist bewiesen. Die Haftungen … (Zwischenruf der Abg. Schenk.) – Wir haben einen Beschluss mitgetragen, ja, und zwar betreffend das Auslaufen der Haftungen. Es war nie die Rede von einer Haftungshöhe. Wir haben mit­getragen – da stehen wir voll dahinter –, dass die Haftungen ein Ende finden. Das ist die Realität, die Sie negieren. (Beifall bei der SPÖ.)

Kollege Hafenecker, erlauben Sie mir, dass ich auch, was Ihren Blick betrifft, versuche, eine Schärfung herbeizuführen. (Abg. Hafenecker: Der ist schon scharf, ich habe eine Brille!) Es ist schon etwas kühn, die Bank Burgenland und die BAWAG mit der Hypo zu vergleichen. (Abg. Hafenecker: Und der Vergleich mit der Kommunalkredit …?) – Na, dieser Vergleich ist kühn. Warum ist er kühn? – Bank Burgenland, BAWAG: Dorthin floss kein Bundeseuro. Wir haben Haftungen übernommen, aber keinen Bundeseuro hinein­gesteckt. Das ist ein wesentlicher Unterschied zur Hypo. So viel dazu! (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Hafenecker: Und die Kommunalkredit?)

Erlauben Sie mir, zur Sache zu kommen, zum Untersuchungsausschuss betreffend die Hypo, der heute sein Ende findet. Was zeichnet diesen Untersuchungsausschuss aus? – Er wurde nach einer neuen Verfahrensordnung eingesetzt, er war jener mit den meis­ten Sitzungen und Befragungstagen und jener mit dem umfangreichsten Untersuchungs­gegenstand.

Wir mussten leider das größte Finanzdebakel der Zweiten Republik untersuchen. Was war das Ziel? – Ziel war die Klärung der politischen Verantwortung; strafrechtliche As­pekte waren und sind nach wie vor Gegenstand zahlreicher Gerichtsverfahren. Erst vor Kurzem wurde ein ehemaliger Finanzlandesreferent des Bundeslandes Kärnten, ich spre­che von Herrn Dobernig, verurteilt. (Abg. Krainer: Auch ein Blauer!)

Nicht nur die Abgeordneten, auch die Journalisten haben veritable Ausdauer bewiesen, hohes Interesse bekundet, über das Geschehen im Ausschuss berichtet und die Öf­fentlichkeit informiert.

Während der Dauer des Untersuchungsausschusses wurde ich oft angesprochen und gefragt: Was kommt heraus? Was sagen die Auskunftspersonen schon? Gelingt es über­haupt, politische Verantwortung zu klären? – Ja, es ist gelungen, diese Verantwortung zu klären.

Die 124 Auskunftspersonen wiesen zwar mitunter beträchtliche Erinnerungslücken auf, aber dank unserer gezielten und konsequenten Fragen hat sich eines ganz klar ge­zeigt: Die Ursache dieses beispiellosen Desasters liegt eindeutig und unbestritten in den immens hohen Landeshaftungen – 24,7 Milliarden € im Jahr 2006; das war der Hö­hepunkt, mehr als das Zehnfache des Landesbudgets. Die Befragungen haben be­stätigt, dass die Landeshaftungen das Geschäftsmodell der Hypo waren. Nur so war deren rasante Expansion überhaupt möglich.

In die Landeskassen flossen im Gegenzug saftige Provisionen. Was ist damit gesche­hen? – Die verantwortlichen Finanzreferenten haben das Geld mit vollen Händen aus-


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gegeben und Prestigeprojekte finanziert. Gestatten Sie mir, Sie zu erinnern an: die See­bühne, die Fluglinie, das Fußballstadion. Die Finanzreferenten Haider, Pfeifenberger, Do­bernig hatten die Kontrollverantwortlichkeit. Sie hätten die Stopptaste drücken können, haben es aber de facto nicht getan und damit ihre Verantwortung in keiner Weise wahrgenommen. Im Gegenteil – Sie haben das Risiko für die Steuerzahler maximiert. (Bei­fall bei SPÖ und ÖVP.)

Welche Konsequenzen können wir nun aus diesem Untersuchungsausschuss ziehen? – Da nehme ich auch Bezug auf den Bericht des Rechnungshofes zu diesem Thema, in dem sich auch derartige Empfehlungen wiederfinden.

Unbedingt erforderlich ist eine bundesweit einheitliche Haftungsobergrenze. (Abg. Lich­tenecker: Ja!) Mit dem österreichischen Stabilitätspakt haben sich Bund, Länder und Gemeinden zwar verpflichtet, ihre Haftungen zu beschränken, was aber nicht gelungen ist, war, die gesamtstaatliche Obergrenze zwischen den Gebietskörperschaften zu ver­einbaren, was dazu führte, dass wir derzeit 17 unterschiedliche Systeme in den Bun­desländern haben – 17 unterschiedliche Systeme! Da besteht eindeutig Handlungsbe­darf. (Zwischenruf des Abg. Kogler.)

Außerdem braucht es ein Spekulationsverbot für Gemeinden. Es ist zwar in einer Arti­kel-15a-Vereinbarung geregelt, dass Länder nicht spekulieren dürfen, aber eine ein­heitliche Anwendung würde erfordern, dass dieses Verbot auch in der Finanzverfas­sung verankert ist. So wäre auch gewährleistet, dass Gemeinden tatsächlich umfasst sind.

Sehr geehrte Damen und Herren, den Hypo-Skandal haben verantwortungslose FPÖ-Politiker in Kärnten verursacht. Unsere Aufgabe ist es, Steuerzahler vor derartigen Bür­den zu schützen und zu verhindern, dass sich ein derartiger Skandal wiederholen kann. – Danke schön. (Beifall bei SPÖ und ÖVP. – Abg. Hafenecker: Die FPÖ-Politiker …!)

13.13


Präsident Karlheinz Kopf: Zu Wort gelangt Herr Mag. Hanger. – Bitte. (Ruf bei der FPÖ: Hoffentlich wird die jetzt besser!)

 


13.13.18

Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr ge­ehrte Frau Präsidentin des Rechnungshofes! Werte Kolleginnen und Kollegen! Hohes Haus! Wir haben ja zwei Berichte in Verhandlung, den Bericht des Hypo-Untersuchungs­ausschusses und auch den Bericht des Rechnungshofes. Als Mitglied des Rechnungs­hofausschusses möchte ich mich vorwiegend mit dem Bericht des Rechnungshofes be­schäftigen.

Da geht es vorwiegend um die Fragestellung: War diese Notverstaatlichung notwendig, oder war sie nicht notwendig? – Von freiheitlicher Seite kommt manchmal irgendwie so salopp: Na, das war ja alles nicht notwendig, das hätte nicht sein müssen! – Wenn wir nun die Frage beurteilen wollen, ob die Notverstaatlichung notwendig war, dann müs­sen wir die Frage beurteilen: Wie war denn die wirtschaftliche Situation der Bank 2009, zum Zeitpunkt der Notverstaatlichung? – Und ganz klar ist, die wirtschaftliche Situation war desaströs.

Das heißt, man hat – unabhängig von der Eigentümerfrage – über 2005, 2006, 2007, 2008, 2009 einen massiven Expansionskurs gefahren, gleichzeitig sind aber auch die Ver­luste entsprechend gestiegen. (Zwischenruf des Abg. Walter Rauch.) Man hatte 2008 einen Bilanzverlust von 472 Millionen € und 2009 einen Verlust von 1,4 Milliarden €.

Dann gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder die Gesellschaft ist in der Eigenkapitalsi­tuation so stark, dass sie diese Verluste ausgleichen kann, oder sie ist in der Eigenka­pitalsituation nicht stark – so wie es bei unserer Bank der Fall war –, dann müssen na­türlich die Eigentümer Kapital nachschießen. Wenn dann die Eigentümer ankündigen:


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Nein, wir schießen kein Kapital mehr nach!, dann besteht natürlich Insolvenzgefahr (Zwi­schenruf des Abg. Lausch) – das sagt einem der ganz klassische wirtschaftliche Haus­verstand –, und es war notwendig, die Insolvenz abzuwenden: für den Finanzplatz Ös­terreich, für den europäischen Finanzplatz. (Abg. Lausch: … Insolvenz!)

Wir waren auf dem Höhepunkt der Finanz- und Wirtschaftskrise, das wird immer wieder vergessen, und natürlich gab es im Hintergrund ein enorm hohes Risiko für das Bun­desland Kärnten. Das Bundesland Kärnten – das hat auch der Vorredner Kucher zum Ausdruck gebracht – einfach in den Konkurs schicken? – So einfach ist die Situation nicht! (Beifall bei ÖVP und SPÖ. – Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Lausch.)

Das hätte weitreichende Konsequenzen gehabt, und die finanzpolitische Verantwor­tung lag bei der Bundesregierung. Man hat richtig gehandelt. Diese Notverstaatlichung war alternativlos.

Im Hypo-Untersuchungsausschuss sind dann viele Aspekte dahin gehend diskutiert wor­den, wieso es denn so weit gekommen ist. Da gibt es viele, viele Aspekte: die Rolle des Eigentümers, die Rolle des Bankmanagements, die Rolle des Aufsichtsrates, der Internen Revision, der behördlichen Prüforgane, der Finanzmarktaufsicht, der OeNB, natürlich auch die Rolle der Wirtschaftsprüfer und die Frage, wieso diese so lange tes­tiert haben. Man kann da vieles diskutieren.

Die richtigen Schlüsse wurden gezogen, und man hat vieles auf den richtigen Weg ge­bracht, aber unbestritten bleibt, dass die Haftungen des Landes Kärnten Ursache und Grund für diese großen Probleme in der Bank waren, und, Herr Kollege Hafenecker, ich habe noch selten ein so deutliches Schuldeingeständnis gehört. Sie haben explizit davon gesprochen, dass das Land Kärnten unter der Führung der Freiheitlichen Partei für diese Landeshaftungen verantwortlich ist. (Abg. Angerer – einen Stapel bedrucktes Papier in die Höhe haltend –: Lesen Sie Ihren Bericht! Den eigenen Bericht lesen!) Und, Herr Kollege Hafenecker, wir müssen schon unterscheiden zwischen Haftungen, die man einem Kreditinstitut gibt, oder Haftungen, die man zum Beispiel für eine Wohnraumfi­nanzierung gibt. Das sind ganz, ganz große Unterschiede! Und das Zehnfache des Lan­desbudgets für Haftungen herzugeben, das ist nur in Kärnten passiert, und dafür ist ganz eindeutig die Freiheitliche Partei verantwortlich. (Beifall bei der ÖVP. – Zwischen­rufe bei der FPÖ.)

Was ich noch dahin gehend erwähnen will, was in den letzten Jahren passiert ist, so waren das für mich drei Meilensteine: Das ist das Sanierungsgesetz für Banken, um überhaupt die Grundlage dafür zu schaffen, dass Gläubigerbeteiligung möglich ist – ich kann mich da an die Redebeiträge der Oppositionsparteien erinnern, dass das alles nicht funktioniert, dass das nicht geht; mittlerweile ist es Realität (Zwischenruf des Abg. Walter Rauch) –, ganz wichtig war der Generalvergleich mit den Bayern, um da auch quasi Rechtssicherheit zu schaffen, und ganz wichtig war der vor Kurzem geschlosse­ne Vergleich mit den Gläubigern.

Da ist wirklich unserem Bundesfinanzminister Schelling für diese harte Arbeit für Ös­terreich zu danken, und übrig bleibt einfach die Tatsache, dass wir und Bundesfinanz­minister Schelling den Schutt wegräumen mussten, den die Freiheitliche Partei verur­sacht hat. So ist es! (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Lausch: … glaubt das wirklich! Wo ist der, der im Ausschuss dabei war? Wo ist der?)

13.17


Präsident Karlheinz Kopf: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Mag. Unterrainer. – Bitte.

 


13.17.14

Abgeordneter Mag. Maximilian Unterrainer (SPÖ): Schade, dass unser Kollege, der Herr FPÖ-Abgeordnete Kickl, nicht im Haus ist. Ich würde ihn nämlich gerne fragen,


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wie das denn so ist: Es gibt einen FPÖ-Abgeordneten Höbart, der der Unterschriften­fälschung verdächtigt wird und dessen Immunität aufgehoben worden ist. FPÖ-Kickl stellt sich aber vor die Medien und sagt: Selbst bei einer Verurteilung behält er sein Man­dat. – Ich frage mich: Ist das das Verständnis der FPÖ von Gewissen und Moral? (Zwi­schenrufe bei der FPÖ.)

Herr Präsident! Frau Präsidentin des Rechnungshofes! Sehen Sie, das ist auch der Grund dafür, warum wir heute hier stehen und den Hypo-Ausschuss behandeln, weil nämlich Sie und Ihre FPÖ eine Landesbank in den Sand gesetzt haben und, wie man sieht, nichts, aber auch wirklich gar nichts, liebe Kollegen von der FPÖ, daraus gelernt ha­ben. (Beifall bei SPÖ und ÖVP. – Abg. Krainer: Das ist erschreckend!)

Was mich aber noch viel mehr wundert und zugegebenermaßen auch ärgert, ist, dass Sie, nämlich die Mitglieder der FPÖ, bis heute nicht bereit sind anzuerkennen, dass es FPÖ-Minister, FPÖ-Finanzreferenten und ein FPÖ-Landeshauptmann waren, die das Desaster initiiert haben und bis heute die Verantwortung dafür tragen, und dass der von der Regierung eingeschlagene Weg aus dem Debakel kein leichter, aber schlussend­lich der einzig richtige war. Wann ziehen Sie als FPÖ eigentlich wirklich einmal die Kon­sequenzen?

Ich möchte an dieser Stelle nochmals verdeutlichen, wie es denn möglich war, dass dieses blaue Hypo-Debakel überhaupt diese unfassbare Dimension angenommen hat. 1999 wird Haider Landeshauptmann und ernennt den ehemaligen FP-Landtagsabgeord­neten Karl Pfeifenberger zum Finanzlandesreferenten. Im Jahr 2000 wird FPÖ-Grasser Finanzminister. Grasser wiederum ernennt 2002 seine Kabinettsmitarbeiterin Kanduth-Kristen zur Staatskommissärin. 2003 wird Josef Christl in das OeNB-Direktorium beru­fen, wo er für die Bankenaufsicht zuständig war. Zuvor war er als Wirtschaftsprüfer – wer kennt die Antwort? – im Kabinett Grasser tätig.

2004 wird der ehemalige Büroleiter Haiders und FPÖ-Klubdirektor Josef Moser Präsi­dent des Rechnungshofes. Zwei Monate später wechselt Heinrich Traumüller – seines Zeichens Kabinettschef bei Karl-Heinz Grasser – in den FMA-Vorstand. 2005 war dann noch der Wirtschaftsprüfer Karl-Heinz Moser Aufsichtsratsvorsitzender. 2005 intensi­vierten sich die Verflechtungen zwischen der Bank und der Kärntner Landesholding, der KLH, indem Reinhard Zechner und Hans-Jörg Megymorez, der noch bis 2007 pa­rallel dazu die Rechnungsabteilung der HBInt leitete, in den Vorstand der KLH berufen wurden.

2007 wurde der Vorstand der KLH um Gert Xander ergänzt, später kommt noch der blaue Finanzreferent Dobernig dazu, der bereits rechtskräftig verurteilt worden ist. Am Ende ist faktisch die gesamte Aufsicht der Bank – und das ist der springende Punkt – blau eingefärbt und wird systematisch mundtot gemacht. Erst dadurch konnte die Ka­tastrophe diese gewaltige Form annehmen.

Es geht da nicht um 1, 2, 3 oder 4 Milliarden €, es geht um über 20 Milliarden € Scha­densrisiko. Um diese Summe zu verdeutlichen: Reiht man 10-€-Scheine aneinander, ergibt das eine Strecke von 1 340 Kilometern. Liebe Kollegen von der FPÖ, speziell für Sie, damit Sie sich das leichter vorstellen können: Das ist viermal die Strecke Wien–Bärental. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP. – Abg. Hafenecker: Ha­ben Sie das mit der Kommunalkredit auch schon gemacht?)

Wir sprechen ganz eindeutig – und das ist ganz klar durch den Ausschuss bewiesen – von einem FPÖ-Debakel. Mit einer korrekten Aufsicht hätte das alles nicht passieren können. Das Ganze gipfelt in dem Brief von Haider an Grasser, in dem er schreibt, dass die Vorstände der FMA, die zuvor sehr dienlich waren, ausgetauscht werden soll­ten, weil sie anfingen, unbequeme Fragen zu stellen.


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Die Wahrheit ist, dass die FPÖ den größten Finanzskandal der Zweiten Republik auf dem Gewissen hat. Aber ein Gewissen besitzen Sie ja offensichtlich nicht, denn sonst würden Sie endlich einmal herauskommen und sich bei den Menschen in diesem Land dafür entschuldigen. – Danke schön. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

13.21


Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Strasser. – Bitte.

 


13.21.18

Abgeordneter Dipl.-Ing. Georg Strasser (ÖVP): Herr Präsident! Geschätzte Frau Prä­sidentin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Rund um die Veröffentlichung des Griss-Berichts wurde in den Medien immer wieder das Bild der griechischen Tragödie rund um den Hypo-Skandal gezeichnet. Ich möchte meine Ausführungen auch in dieser Art aufbauen: drei Akte, die sich im Übrigen mit den Phasen decken, die wir auch im Un­tersuchungsausschuss abgearbeitet haben, mit zweimal Pause und zweimal Hoffnung.

Der erste Akt: die Zeit bis 2007, die Kärntner Zeit, gekennzeichnet durch kriminelle Ma­chenschaften, zahnlose Aufsicht, Landeshaftungen, überbordendes Risiko und politische Einflussnahme in der Bank; federführend: die FPÖ.

Dann der zweite Akt: die Bayern-Zeit. Ich kann mich an Kulterer erinnern, als er gesagt hat: Als die Bayern sozusagen ins Boot geholt wurden, hatte er die Hoffnung, dass es mit der Bank besser wird und bergauf geht. Aber leider fanden sich im zweiten Akt wie­der: kriminelle Machenschaften, zahnlose Aufsicht, steigende Landeshaftungen, über­bordendes Risiko, politische Einflussnahme; federführend: die FPÖ.

Dann der dritte Akt: die Verstaatlichung. Ich muss an dieser Stelle wirklich festhalten: Sie war wichtig, und sie war richtig. Im dritten Akt dann als Hauptakteurin: unsere da­malige Finanzministerin Maria Fekter. Was waren da die Charakteristika? – Die Bank bleibt leider beratungs- und reformresistent. Es werden neue Geschäfte gemacht, die um keinen Deut besser sind als die alten Geschäfte, und die Kooperation mit der Ei­gentümerin, der Republik Österreich, und mit der Europäischen Union ist über weite Stre­cken mangelhaft.

Was bleibt unterm Strich übrig? – Da bin ich für die Aussage des Kollegen Kogler dankbar, dass in den letzten Jahren schon sehr viel passiert ist. Nichtsdestotrotz wird es wichtig sein, in der Bankenaufsicht weitere Reformen auf den Weg zu bringen, auch bei den Staatskommissären und natürlich auch in der Zusammenarbeit der Banken mit den Wirtschaftsprüfern.

In diesem Sinne bedanke ich mich recht herzlich für die interessante und konstruktive Zusammenarbeit in diesen vielen Sitzungen und verbleibe mit dem Motto: So ein Skan­dal wie die Hypo darf nie wieder passieren! – Danke schön. Alles Gute! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

13.23


Präsident Karlheinz Kopf: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Holzinger-Vogten­huber. – Bitte.

 


13.23.57

Abgeordnete Daniela Holzinger-Vogtenhuber, BA (SPÖ): Herr Präsident! Geschätz­te BürgerInnen auf der Galerie! Sehr geehrte KollegInnen! Wir haben vor nicht ganz zwei Jahren gemeinsam ein neues Kapitel der parlamentarischen Kontrolle aufgeschla­gen und damit einen großen Schritt in Richtung mehr Transparenz und Offenheit der Politik, aber auch politischer Entscheidungen gesetzt. Untersuchungsausschüsse als Min­derheitsrecht einzurichten, samt ergänzender verfahrenstechnischer Änderungen, war zweifelsfrei der richtige Weg, und ich bin froh, dass ich hier beitragen konnte.


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Fest steht nach den vergangenen Monaten, dass ein Untersuchungsausschuss nicht zwangsläufig zur parteipolitischen Showbühne verkommen muss oder Persönlichkeits­rechte am Medienaltar geopfert werden. Fest steht auch, dass kommende Untersu­chungsausschüsse auf den Erfahrungen der letzten 20 Monate aufbauen können. Als Ersatzmitglied im Ausschuss hatte ich die Möglichkeit, wichtige Einblicke gewinnen zu dür­fen und an der Aufklärung mitwirken zu können.

Es wurde aber bereits in den Vorreden deutlich – und da spreche ich konkret die Rede von Herrn Lugar, aber auch Herrn Hafenecker an –, dass der Wille zur Aufklärung oft dem Wettbewerb untereinander gewichen ist. Es wäre zum Teil mehr Sachlichkeit in die­ser Debatte heute im Plenum wie auch im Untersuchungsausschuss selbst wünschens­wert gewesen.

Was manche Ministerien betrifft, sollte nun klar sein, dass es im Sinne der Aufklärung nicht angebracht ist und auch zukünftig hoffentlich nicht mehr passiert, dass Akten ge­schwärzt werden, sondern dass man sich dezidiert an festgelegte Klassifizierungsstu­fen zu halten hat.

Was hat uns die Aufarbeitung der Causa Hypo durch den Untersuchungsausschuss nun eigentlich gebracht? – Ein zentraler Aspekt ist, dass wir nun lückenlos nachzeich­nen können, wie es zu einem derartigen Versagen so vieler Aufsichtsorgane kommen konnte. Durch gezielte parteipolitische Besetzungen wurden Teile der Landes- und Bun­desaufsicht ausgehebelt. Personenkarusselle mit Wurzeln bei den Kärntner Freiheitli­chen überschatteten die wichtigste Eigenschaft einer funktionierenden Kontrolle, näm­lich die Gewährleistung von Unabhängigkeit. Wo man hinsah – Finanzlandesreferent, Bundesministerium für Finanzen unter Herrn Grasser, Staatskommissärinnen, Präsi­dent des Rechnungshofes, FMA-Vorstand und, und, und –: Fast die gesamte Aufsicht wurde durch Grasser und Haider und ihre Vertrauten besetzt. Unabhängigkeit sieht mei­ner Meinung nach dezidiert anders aus. (Abg. Hafenecker: Der Grasser ist ab 2002 bei der ÖVP im Vorstand gesessen!)

Was lernen wir nun daraus? – Es liegt jetzt in unserer politischen Verantwortung, die durch die Causa Hypo klar gewordenen strukturellen, aber auch rechtlichen Defizite an­zugehen. Wir dürfen uns, wie auch Frau Präsidentin Bures gesagt hat, von den krimi­nellen Energien nicht noch einmal überraschen lassen. Wir müssen alles daransetzen, derartige Vorgänge zu verhindern.

Mit dem Abschlussprüfungsrechts-Änderungsgesetz dieses Jahres haben wir sicherge­stellt, dass ein Prüfer zwei Jahre lang, nachdem er ein Unternehmen von öffentlichem Interesse kontrolliert hat, keine leitende Stelle mehr innerhalb dieses Unternehmens einnehmen darf. Und nach zehn Jahren … (Abg. Lichtenecker: Nach zehn Jahren!) – Da gebe ich Kollegin Lichtenecker natürlich recht, eine Straffung wäre selbstverständ­lich wünschenswert, aber nach zehn Jahren Prüfung eines Unternehmens muss auch gewechselt werden. Das sind die Fakten. Das ist heuer bereits geschehen, und das ist eine positive Richtung. (Abg. Kogler: Aber das ist ja zu lang! – Abg. Lichtenecker: Sechs Jahre!)

Ebenso müssen wir uns aber damit beschäftigen, dass Banken und vor allem jene in mehrheitlichem Staatsbesitz nicht fragwürdigen, höchst spekulativen Geschäften nach­gehen dürfen, um ihre Gewinne zu maximieren. Es braucht ein absolutes Spekulations­verbot in diesem Bereich, wie auch Kollegin Greiner bereits betont hat.

Die Aufsicht dieser Banken wiederum gehört sowohl auf nationaler als auch auf euro­päischer Ebene ausgebaut, und ihre Unabhängigkeit muss von Netzwerkverstrickun­gen, wie wir sie von Kärnten ausgehend gesehen haben, unbedingt freigehalten wer­den und sichergestellt sein. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ.)

13.27



Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll146. Sitzung / Seite 79

Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Obernosterer. – Bitte.

 


13.27.56

Abgeordneter Gabriel Obernosterer (ÖVP): Herr Präsident! Frau Rechnungshofprä­sidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren auf der Galerie und zu Hause vor den Fernsehgeräten! Wenn man 100 Tage in diesem Un­tersuchungsausschuss verbracht hat, wird man natürlich zu Hause, im Wahlkreis oder wo man auch immer unterwegs ist, gefragt: Und, was wird denn herauskommen? Das Geld ist eh schon weg!

Die Leute erwarten sich eigentlich, jedenfalls jene, die mit mir immer sprechen, dass die politische Verantwortung wahrgenommen wird. Denn der Untersuchungsausschuss des Parlaments, wir sind ja nicht die Justiz, wir haben zu klären: Wo liegt die politische Verantwortung?

Etwas möchte ich einmal vorneweg sagen, weil man heute weiß, der ist da nicht dabei gewesen, der ist dort nicht dabei gewesen, da war er ein bisschen dabei oder gar nicht dabei: Egal, welche Partei in Kärnten, keine kann zum Thema Hypo ihre Hände in Un­schuld waschen! Irgendwann war jede Partei, ob Grün, Rot oder Schwarz, unter frei­heitlicher Führung einmal dabei. (Abg. Lichtenecker: So ein Blödsinn, Herr Kollege! – Abg. Kogler: Ja, manche nicht aufseiten der Aufklärer!)

Wenn heute hier jede Fraktion ihre Darstellung bringt, und zwar nach ihrem eigenen Bericht, der angehängt wurde, halte ich mich – nach den neuen Regeln des Untersu­chungsausschusses – an den Bericht, den ein unabhängiger Richter erstellt hat. Über den sollten wir eigentlich diskutieren und auch diesen zur Kenntnis nehmen, ob es der einen oder der anderen Fraktion passt oder nicht passt, das sind jedenfalls die neuen Regeln für den Untersuchungsausschuss, die einen unabhängigen Richter als Verfah­rensrichter vorsehen. Ich bleibe bei der politischen Verantwortung, ich bleibe bei dem Bericht von Herrn Pilgermair.

Seien wir ganz ehrlich: Was und wann war der Ursprung des Übels? – Das wissen wir alle, das hat schon der Griss-Bericht ganz klar gesagt: Das waren die Haftungsbe­schlüsse im Herbst 2003 in der Regierung und im Frühjahr 2004 in der Regierung und im Kärntner Landtag. (Abg. Lichtenecker: Das stimmt ja nicht, Herr Kollege!)

Und wenn heute hier behauptet wird, alle Bundesländer in Österreich bis auf zwei hät­ten den gleichen Beschluss gefasst, so ist das einfach nicht richtig, sondern der Kärnt­ner Beschluss ist abgewichen. Ich habe hier den Regierungsakt, wo das auch drinnen steht. Bei uns hat der Beschluss zusätzlich gelautet: unbeschränkt und für alle Rechts­nachfolger, für Spaltungen und deren Rechtsnachfolger. (Abg. Kogler: Logisch!) Die un­beschränkten Haftungen und „für alle Rechtsnachfolger“ waren das große Übel.

In den Jahren 2004 bis 2006 hat es, wie wir wissen, in Kärnten eine FPÖ/SPÖ-Regie­rung gegeben, die Kenntnisnahme des Beschlusses in der Regierung, den einstimmi­gen Beschluss im Kärntner Landtag. Wir wissen auch, dass von 2004 bis 2006 die Haftungen auf über 10 Milliarden € in die Höhe gegangen sind. Und etwas muss man auch dazusagen: Die Hauptverantwortung dafür – und davon kann man sich nicht schlei­chen, sage ich auch dazu, und dazu hat man einmal zu stehen – hat in der Zeit unter einem freiheitlichen Landeshauptmann, unter einem freiheitlichen Finanzreferenten und unter einem freiheitlichen Aufsichtskommissär in der Hypo, der dort alle Einsichtsmög­lichkeiten und alle Rechte gehabt hat, stattgefunden. Die Mehrheiten dafür sind einmal mit der SPÖ passiert, einmal mit der ÖVP, und im Kärntner Landtag wurde es mit allen Fraktionen beschlossen, auch mit den Grünen.

Auch die Verstaatlichung, die von den Freiheitlichen so verurteilt wird, die nach ihnen nie notwendig gewesen wäre – das wissen wir hundertprozentig genau, und deshalb ver-


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll146. Sitzung / Seite 80

stehe ich die Redebeiträge hier heraußen in diese Richtung nicht –, die wäre nie mög­lich gewesen, wenn nicht die Kärntner Freiheitlichen diese damals befürwortet hätten, auch mit Stimme und positivsten Wortmeldungen des damaligen Klubobmann-Stellver­treters und jetzigen Landesrates in Kärnten, Herrn Darmann. Ohne die Freiheitlichen in Kärnten wäre diese Verstaatlichung nie und nimmer möglich gewesen. Das wisst ihr alle ganz genau.

Jetzt noch zwei Sätze zur politischen Verantwortung. Wie werden wir in Zukunft, wenn nochmals Untersuchungsausschüsse kommen, damit umgehen und wie werden wir das den Leuten draußen erklären, wenn das jetzt alles war, was wir da heute gemacht ha­ben: Zusammenpacken und heimgehen, Schaden ist entstanden – politische Verantwor­tung null!?

Es sitzen in Kärnten fünf Personen in der Kärntner Landesregierung, die bei irgendei­nem Beschluss die Hand in der Höhe hatten, der den Zuständigen in der Bank die Mög­lichkeit geschaffen hat, unbegrenzt zu hasardieren und Kärnten im Grunde genommen in die Pleite zu bringen. Wie gehen die politisch Verantwortlichen damit um?

Von der Freiheitlichen Partei sitzt einer noch im Bundesrat, einen habt ihr wieder heim­geschickt nach Kärnten, wahrscheinlich, weil da zu viel herausgekommen ist. Der sitzt jetzt in der Regierung. Die Grünen wissen genau, wer von ihnen in der Regierung sitzt. (Abg. Lichtenecker: Der Holub war immer bei den Aufklärern!) Auch das Team Stro­nach hat von der politischen Verantwortung geredet. Der heutige Vorsitzende des Teams Stronach, der Herr Köfer, hat damals für die SPÖ die Hand oben gehabt. Ich bin ge­spannt, wenn ihr hier herinnen noch einmal einen Untersuchungsausschuss einfordert, wie ihr das den Leuten erklären werdet, wenn ihr aus diesem Untersuchungsausschuss nicht die politische Verantwortung zieht. Ihr seid nämlich dann unglaubwürdig. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Kogler: So ein Unsinn! – Abg. Krainer: Hanebü­chen leider! 20 Monate und nichts gelernt!)

13.34


Präsident Karlheinz Kopf: Herr Abgeordneter Lipitsch als Nächster. – Bitte.

 


13.34.02

Abgeordneter Hermann Lipitsch (SPÖ): Herr Präsident! Frau Präsidentin! Kärnten ist reich. Diese Worte kennt, glaube ich, hier herinnen jeder. Und wir sind im Untersu­chungsausschuss auf die Suche gegangen, wo Kärnten reich ist. Gefunden haben wir eigentlich einen Sumpf aus krimineller Energie, Inkompetenz, aber auch aus Kontrollver­sagen.

Wenn wir diesen Untersuchungsausschuss heute abschließen, glaube ich, ist es wich­tig, dass wir Lehren daraus ziehen. Gewisse Punkte sind ja bereits umgesetzt worden, über bestimmte Punkte diskutieren wir bereits. Der Grund für dieses Desaster, dass es so weit gekommen ist, ist im Untersuchungsausschuss klar definiert worden, und das wurde heute ja schon sehr oft angesprochen. Der Kollege Hafenecker hat das ja selbst gesagt: Der eigentliche Grund lag in den Haftungen.

Wenn du, lieber Kollege Hafenecker, dann angefangen hast, Nebelgranaten zu schmei­ßen und alles Mögliche zu versuchen: Das hat damals beim Kollegen Haider vielleicht funktioniert, heute nicht mehr. Ich glaube, nicht einmal mehr die eigene Fraktion glaubt noch daran, wenn ich schaue, wer von eurer Fraktion noch dasitzt. Das hat nicht ganz funktioniert, dass man die Verantwortung dafür einfach wegschieben und anderen zu­schieben will.

Ich möchte nur anmerken: Es ist immer gesagt worden, die Finanzverantwortlichen wa­ren in dieser Zeit Pfeifenberger, Haider und Dobernig. Zwei davon haben ein Urteil. Und ich glaube, wenn wir in dieser Republik zurückschauen, es gab noch keine Zeit, in


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll146. Sitzung / Seite 81

der Politiker, die in Verantwortung waren, so oft verurteilt wurden wie in dieser Zeit, in der die Freiheitlichen im Land und im Bund Verantwortung getragen haben.

Ich möchte hier aber noch eines anmerken, wenn es heißt: Kontrolle. Die Finanzver­antwortlichen des Landes, diese drei Genannten hatten die Verantwortung, in die Hypo hineinzuschauen und zu sagen: Jetzt gibt es keine Haftung mehr! Und der Vergleich der vierfachen Haftung mit der zwölffachen Haftung tut mir schon ein bisschen weh, weil irgendwann muss ich sehen, die Türe geht nicht mehr zu, und muss ich das unter­sagen.

Folgendes möchte ich auch anfügen: Es ist drei Jahre vom Finanzreferenten der Frei­heitlichen Partei im Kärntner Landtag kein Rechnungsabschluss vorgelegt worden. Und heute das zu kritisieren, dass dort und da vielleicht keine Kritik gekommen ist, obwohl Kritik gekommen ist, aber auf der anderen Seite nicht das vorzulegen, was gesetzlich vorgesehen ist, finde ich eigentlich nicht richtig.

Ich möchte abschließend noch einen Punkt ansprechen, das war erst vor zwei Tagen; ich nehme es als Eingeständnis der Freiheitlichen Partei: Sie hat sich zwar nicht ent­schuldigt, aber sie hat sich wenigstens im Kärntner Landtag nicht zu Wort gemeldet. Sie hatte nichts dazu zu sagen, dass es eine Lösung für Kärnten gibt, dass Kärnten wieder eine Zukunft hat. Es waren der Landeshauptmann Kaiser und die Finanzlandes­rätin Gabi Schaunig, die diesen Pakt mit dem Bund ausgehandelt haben. Und wenn der Kollege Lausch fragt: Was war Ihre Leistung?, dann sage ich Ihnen: Unsere Leis­tung war, Kärnten zu retten!, denn dieses Desaster trägt einen Namen, und der lautet: FPÖ. (Beifall bei der SPÖ.)

13.37


Präsident Karlheinz Kopf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Dr. Lichtenecker. – Bitte.

 


13.37.37

Abgeordnete Dr. Ruperta Lichtenecker (Grüne): Herr Präsident! Werte Damen und Herren! Also, bei allem Respekt und aller Wertschätzung, Herr Kollege Obernosterer, aber ich frage mich in Bezug auf den Hypo-Untersuchungsausschuss, wo du denn die letzten 20 Monate warst.

Wahr ist vielmehr, der Ursprung dieser Haftungen liegt im Jahr 1990. Im Jahr 1990 hat der Kärntner Landtag mit den Stimmen von FPÖ, ÖVP und SPÖ genau das beschlos­sen. (Abg. Krainer: Der Ursprung liegt im Jahr 1892!) Im Jahr 2004 ist das Auslaufen der Haftungen beschlossen worden, das Auslaufen, Herr Kollege! (Abg. Walter Ro­senkranz: Einführung der Kronen-Währung!)

Und eines sei hier noch angemerkt: Ja, Holub hat gute Arbeit geleistet, vor allem darin, im Fall der Hypo Licht ins Dunkel zu bringen und entsprechende Aufklärung zu be­treiben. (Beifall bei den Grünen. – Abg. Kogler: Bravo!)

13.38


Präsident Karlheinz Kopf: Nun gelangt Herr Abgeordneter Dr. Feichtinger zu Wort. – Bitte.

 


13.38.44

Abgeordneter Mag. Dr. Klaus Uwe Feichtinger (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Rechnungshofpräsidentin! Ja, liebe Kollegen von den Freiheitlichen, man kann euch klassische Bildung nicht absprechen: De mortuis nil nisi bene – über die Toten nichts außer Gutes. Nur leider ist es halt nicht immer so einfach.

Wenn wir heute zum Abschluss des Hypo-U-Ausschusses die vorliegenden Berichte de­battieren, so können wir als Resümee festhalten: Die neue Form des U-Ausschusses


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll146. Sitzung / Seite 82

hat sich bewährt. Wir haben 20 Monate sehr viele Auskunftspersonen gehört, sehr viele Unterlagen gesichtet, und wir haben, denke ich, daraus alle die notwendigen Schlüsse ge­zogen, nämlich dahin gehend, was sich in Zukunft in dieser Hinsicht nicht wiederholen und niemals wieder ereignen darf.

Was ich aber hier als einen Teilaspekt herausgreifen möchte, ist, dass der U-Aus­schuss ein politisches Instrument ist. Er ist kein Ersatz für die Strafverfolgungsbehör­den und die Gerichte und deren Tätigkeit. Es ist zwar – Kollege Hable hat dieses The­ma immer sehr strapaziert – die Frage durchaus berechtigt, wo das Geld geblieben ist, aber das herauszufinden ist Aufgabe der Ermittler, der Staatsanwaltschaften und der Gerichte. Und die Causa Hypo ist, wie wir alle wissen, strafrechtlich noch lange nicht abgeschlossen, schon gar nicht in all ihren zahlreichen Facetten – so wie vieles, wo die FPÖ in Verantwortung gewesen ist.

Ich möchte da ein Beispiel exemplarisch herausgreifen – und ich komme damit auf das Eingangszitat zurück –, nämlich die Causa Birnbacher, das Verhandlungsmandat, das Herr Birnbacher damals erhalten hat, der formal dafür völlig unzuständig war, dessen Qualifikationen für uns nicht eruierbar waren und der für ein sechsseitiges Gutachten 12 Millionen € in Rechnung gestellt hat und über Aufforderung dann einen sogenann­ten Patriotenrabatt von 50 Prozent gewährt, also nur mehr 6 Millionen € für dieses Gut­achten verlangt hat. 1 Million € pro Seite! Die Staatsanwaltschaft Klagenfurt hat das als dreißigfach überhöht angesehen.

Das Ergebnis des Ganzen, das Verhandlungsergebnis, an dem der Herr Birnbacher be­teiligt war, hat keine Lösung des Problems der Landeshaftungen gebracht, aber den Verlust jeglicher Kontroll- und Steuerungsmöglichkeiten in der Bank. Und die darauf fol­genden Ermittlungen im Hinblick auf Parteispenden und Schuldsprüche können als be­kannt vorausgesetzt werden. Wer daran neben dem Herrn Martinz ebenfalls beteiligt war, war Jörg Haider. Und das werden Sie nicht vom Tisch wischen können. (Beifall bei der SPÖ.)

13.42


Präsident Karlheinz Kopf: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Kucharowits. – Bitte.

 


13.42.05

Abgeordnete Katharina Kucharowits (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr ge­ehrte Frau Rechnungshofpräsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zusehe­rinnen und Zuseher! Wir diskutieren heute die Endberichte eines Untersuchungsaus­schusses, der ein Jahrhundertdesaster zur Grundlage hat. Eine Landesregierung, eine Partei, die eine Bank wie einen Geldautomaten genutzt hat (Abg. Hafenecker: Wie beim Multiversum!), 25 Milliarden Haftungen übernommen hat, das Zehnfache des ei­genen Landesbudgets, politische Verantwortungslosigkeit an den Tag gelegt hat und da­mit ein Land in eine Situation gestürzt hat, die vor allem die Kärntnerinnen und Kärnt­ner in große Gefahr gebracht hat. Und dafür verantwortlich ist die FPÖ! (Ruf bei der FPÖ: Multiversum! Wie hoch sind die Haftungen in Schwechat derzeit?)

Zum Untersuchungsausschuss an sich: Ich halte es politisch, vor allem als Parlamenta­rierin, für ganz, ganz wichtig, dass die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses ein Minderheitsrecht wurde. Ich sehe das so, dass wir uns damit auch als Parlament sehr ernst nehmen und auch selbstbewusst sind. Ein Untersuchungsausschuss ist ein Instrument, um politische Verantwortlichkeiten zu definieren, herauszufinden – und nicht, um Justiz zu spielen. Ich habe in etlichen Sitzungen auch erlebt, dass manche Kolleg­innen und Kollegen das Ausschusslokal mit einem Gerichtssaal verwechselt haben. Ich bin der Meinung, daraus sollte man auch lernen, dass das nicht die Rolle eines solchen Ausschusses ist, sondern dass wir uns auf die politische Verantwortlichkeit fokussieren.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll146. Sitzung / Seite 83

Aber nun zu den inhaltlichen Schwerpunkten. Erstens, die Übernahme von horrenden Landeshaftungen in Kärnten: Wie hat das eigentlich funktioniert, und wie gibt es so et­was, dass ohne Diskussion darüber aufgestockt wird? – Indem einfach nie Berichte oder Abschlüsse gelegt wurden und damit Intransparenz bis ins Unendliche geherrscht hat und auch Aufsichtsfunktionen und die Kontrolle völlig versagt haben. Das war ein Zusammenspiel von verantwortungslosen Politikerinnen und Politikern der/des damali­gen FPÖ/BZÖ Kärnten und einer Bank, die von ihren ursprünglichen Aufgaben völlig Abstand genommen hat, expandiert hat und versucht hat, am internationalen Finanz­markt damit Fuß zu fassen.

Zweitens, Verkauf an Bayern: Kärnten wurde damit, wie Kollege Lipitsch schon ange­sprochen hat, nicht reich – das hat damals der Landeshauptmann behauptet –, son­dern Kärnten behielt das gesamte Risiko von 23,1 Milliarden € an Haftungen. Ja, dann wollten die Bayern die Bank wieder loswerden. Es gab zwei Möglichkeiten: Kärnten in Insolvenz gehen zu lassen und damit in der Sekunde völlig zahlungsunfähig zu sein – Schulen hätten schließen müssen, Krankenhäuser wären zusammengebrochen (Abg. Belakowitsch-Jenewein: So ein Blödsinn, bitte!), und damit wäre auch das tägliche Leben der Menschen gefährdet gewesen – oder eben, zweitens, die Verstaatlichung. Und so war das die Lösung mit den geringsten Schäden. Aber noch einmal: Der Ur­sprung der gesamten Misere lag in den Jahren davor, nämlich in der Zeit von Landes­hauptmann Haider und Co.

Abschließend noch: Was brauchen wir? – Offen gesprochen: Es ist notwendig, in der Politik, in unserer Gesellschaft die Stellung von Banken an sich sowie deren Aufgaben­bereiche zu hinterfragen. Landesbanken, die ganz klar mehrheitlich in Staatsbesitz sind, müssen sich wieder auf ihre Kernaufgaben fokussieren, nämlich günstige Kredite für Pri­vatpersonen und Unternehmen zu ermöglichen – und weg von den ganzen Spekula­tionen. Das heißt, wir brauchen dringend ein Spekulationsverbot, bundesweite Haftungs­beschränkungen und noch bessere Kontrollen auf nationaler und europäischer Ebene. (Beifall bei der SPÖ.)

13.45


Präsident Karlheinz Kopf: Zu Wort gelangt nun Herr Abgeordneter Krist. – Bitte.

 


13.45.34

Abgeordneter Hermann Krist (SPÖ): Geschätzter Herr Präsident! Frau Rechnungs­hofpräsidentin! Hohes Haus! Lassen Sie mich mit Positivem beginnen, mit zwei Dank­sagungen: einerseits an unseren Fraktionssprecher Kai Jan Krainer, der einen exzel­lenten Job erledigt hat (Beifall bei Abgeordneten der SPÖ), und andererseits bei Georg Ortner, stellvertretend für unser gesamtes Team, das im Hintergrund sehr engagiert und hervorragend Unterstützung geleistet hat. Vielen Dank für eure Unterstützung! (Beifall und Bravoruf bei der SPÖ.)

Ein zweites großes Danke, meine Damen und Herren, ergeht an die Kärntnerinnen und Kärntner. Sie haben Peter Kaiser zum Landeshauptmann gewählt und damit eine Chan­ce für einen Neustart der Landespolitik ermöglicht. (Beifall bei der SPÖ.) Er leistet ge­meinsam mit seinem Team bestmögliche Arbeit, und wir wünschen natürlich weiterhin alles Gute für die Zukunft.

Meine Damen und Herren! Der Hypo-Untersuchungsausschuss war wichtig und richtig. Er war zu keiner Zeit Ersatzgerichtsverhandlung, sondern immer ein Instrument zur Un­tersuchung der politischen Verantwortung für dieses unvorstellbare Debakel und die­ses mehr als deutliche Scheitern freiheitlicher Regierungsverantwortung. Nicht alles in den letzten 20 Monaten ist rundgelaufen, aber es war eine neue Form des Untersu­chungsausschusses und ein intensiver Belastungstest für alle Beteiligten. Wir ziehen die Lehren und die richtigen Schlüsse daraus und korrigieren die notwendigen Dinge.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll146. Sitzung / Seite 84

Aber mehr als deutlich hat sich herausgestellt: Die Unfähigkeit wirtschaftlichen Den­kens und Handelns und die erwiesene Freunderlwirtschaft innerhalb des Haider-Re­gimes und seiner politischen Nachfolger suchen in der österreichischen Geschichte ih­resgleichen. Dieses unverantwortliche Tun hat Kärnten an den Rand des Ruins ge­bracht, der Republik großen Schaden zugefügt und alle SteuerzahlerInnen zum Zahlen gezwungen. Und so etwas darf nie mehr wieder passieren! (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Die offensichtlich völlig falsche Interpretation des mittelalterlichen Sprichwortes „Höre, sieh und schweige, wenn du in Frieden leben willst“ – und Sie alle kennen ganz sicher die Visualisierung dieses Sprichwortes – darf nie mehr Leitbild politischen Handelns sein. Die FPÖ hat zum wiederholten Male bewiesen, dass sie mit den Begriffen Verant­wortung und Kontrolle auf Kriegsfuß steht und in der Opposition am besten aufgeho­ben ist. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPÖ.)

13.48


Präsident Karlheinz Kopf: Nun hat sich die Frau Präsidentin des Rechnungshofes Dr. Kraker zu Wort gemeldet. – Bitte, Frau Präsidentin.

 


13.48.13

Präsidentin des Rechnungshofes Dr. Margit Kraker: Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Die Debatte hier zeigt mir, dass Sie sich mit den Vorkommnissen rund um die Hypo Alpe-Adria-Bank ausreichend befasst haben und sich auch der Tragweite sehr bewusst sind. Aber auf der Tagesordnung steht neben dem Bericht des Untersu­chungsausschusses des Nationalrates eben auch ein Bericht des Rechnungshofes zur Verstaatlichung der Hypo Alpe-Adria-Bank. Dieser Bericht des Rechnungshofes geht auf einen Antrag der Abgeordneten Kogler, Kolleginnen und Kollegen vom Juni 2013 zurück, und wir haben hier die Ergebnisse vorgelegt, die in der letzten Woche auch im Ausschuss diskutiert wurden. Ich möchte Ihnen allen gegenüber auch vorausschicken: Der Rechnungshof ist zuständig für die Finanzkontrolle. Die politische Kontrolle liegt bei Ihnen hier im Hohen Haus, und dazu habe ich nichts zu sagen und auch nichts hin­zuzufügen.

Dem Prüfungsersuchen vom Juni 2013 lagen 17 Fragestellungen zugrunde, und die ha­ben wir im Rahmen dieser Prüfung aufgegriffen. Ziele der Prüfung waren die Darstel­lung der wirtschaftlichen Lage der Hypo Alpe-Adria International, die Beurteilung der Auswirkungen der Verstaatlichung auf den öffentlichen Haushalt, die Beurteilung der Nachvollziehbarkeit der Vorgehensweise und der vertraglichen Ausgestaltung der Ret­tungsmaßnahme sowie die Beurteilung des Ablaufs des EU-Beihilfeverfahrens. Nicht umfasst war eine Beurteilung des Rechnungshofes von alternativen Maßnahmen zur Notverstaatlichung. Der Betrachtungszeitraum der Prüfung endete mit der Verstaatli­chung im Dezember 2009. Darüber hinausgehende weitere Fragestellungen und recht­liche Beurteilungen, insbesondere auch von laufenden Verfahren, waren nicht Gegen­stand der Prüfungen.

Nur kurz zwei Hauptaussagen: Die bis Ende März 2007 auslaufenden pauschalen Lan­deshaftungen für die Verbindlichkeiten der Hypo Alpe-Adria International sowie der Ei­gentümerwechsel im Jahr 2007 – Kärnten verkauft an die BayernLB – begünstigten die Ausweitung der Bilanzsumme bis Ende 2008 auf 43,3 Milliarden €. Die Haftungen wa­ren die Grundlage für die expansive Geschäftspolitik der Hypo, und sie spielten damit auch bei den Verhandlungen um die Verstaatlichung eine entscheidende Rolle.

Zweitens: Durch die Vielzahl der involvierten Bundesstellen – BMF, FIMBAG, Oester­reichische Nationalbank und Finanzmarktaufsicht – entstanden Informationsasymme­trien. Bei der Verstaatlichung der Hypo International waren die Informationslagen die­ser vier Institutionen relevant. So waren die Oesterreichische Nationalbank und damit


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auch die Finanzmarktaufsicht im Rahmen von Vor-Ort-Prüfungen besser und früher über bestehende Mängel informiert als die FIMBAG und das BMF. Ein Leitfaden für eine ko­ordinierte Vorgehensweise zur Informationsvernetzung bestand nicht.

Weiter will ich jetzt nicht auf den Prüfbericht eingehen. Ich will nur sagen, dass ich als neue Präsidentin den Blick in die Zukunft richten will. Wir alle hier im Hohen Haus sind uns einig, dass eine derartige Fehlentwicklung auf Kosten der Öffentlichkeit und eine Gefährdung der Tragfähigkeit für die öffentliche Hand nicht mehr passieren dürfen. Des­halb hat auch der Rechnungshof dem Finanzministerium als Konsequenz aus der Haf­tungsthematik empfohlen, auf rechtliche Bestimmungen hinzuwirken, die den Gebiets­körperschaften die Übernahme von Haftungen untersagen, die die wirtschaftliche Trag­fähigkeit dieser Gebietskörperschaften übersteigen, insbesondere auch solcher, die zur Entstehung von kritischen und systemrelevanten Risken beitragen, die letztlich auch zu einer wirtschaftlichen Zwangslage des Bundes führen können.

Der Rechnungshof hat im Mai 2015 einen Bericht zum Thema Haftungsobergrenzen im Bereich von Ländern und Gemeinden veröffentlicht. Darin hat er eben aufgezeigt, dass eine gesamtstaatliche Haftungsobergrenze trotz der Vereinbarung nach Artikel 15a B-VG nicht festgelegt worden war und auch eine einheitliche Vorgehensweise bei der Er­mittlung der Haftungsobergrenzen und der Zuordnung zu Risikoklassen fehlte. Der Rech­nungshof begrüßt, wenn es Bemühungen gibt, hier eine klare Regelung zu finden.

Der Rechnungshof trat in den letzten Jahren immer wieder auch für ein zeitgemäßes Haushaltsrecht bei Ländern und Gemeinden ein. Die VRV aus dem Jahr 2015 ist jetzt eine Grundlage, um für Transparenz in der Haushaltsführung der Länder und Gemein­den zu sorgen.

Sowohl die Thematik der Haftungsobergrenzen als auch die Frage der Umsetzung und der Einhaltung der Stabilitätsziele wird der Rechnungshof, weil er eben ein gesamt­staatliches Organ ist, bei künftigen Prüfungen genau verfolgen. Er wird darauf achten, dass die VRV bei Ländern und Gemeinden vollständig umgesetzt wird.

Was die Prüfkompetenz des Rechnungshofes betrifft, so kann ich darauf verweisen, dass es eine langjährige Forderung des Rechnungshofes ist, bei öffentlichen Unterneh­mungen die Grenze für die Prüfkompetenz von 50 Prozent auf 25 Prozent herabzuset­zen. Das entspricht auch vergleichbaren Zuständigkeitsbestimmungen, wie sie auch Lan­desrechnungshöfe haben. Im Fall der gegenständlichen Hypo Alpe-Adria International wäre eben der Rechnungshof dann im Jahr 2006 für die Prüfung zuständig gewesen (Abg. Kogler: Bravo! – Beifall bei Abgeordneten der Grünen) und hätte eine Follow-up-Prüfung durchführen können, und dann hätte er den in seinem Vorbericht dargestellten Punkt zu den Haftungsprovisionen auch überprüfen und darauf Bezug nehmen kön­nen. – Ich danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten von SPÖ, FPÖ und Grünen.)

13.54

13.54.19

 


Präsident Karlheinz Kopf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Ich schließe die Debatte.

Wir kommen zu den Abstimmungen, die wie immer über jeden Ausschussantrag ge­trennt vorgenommen werden.

Zunächst Abstimmung über Tagesordnungspunkt 2: Antrag des Hypo-Untersuchungs­ausschusses, von seinem Bericht 1291 der Beilagen samt Anlagen Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dafür sind, um ein Zeichen. – Das ist mit Mehr­heit angenommen.

Abstimmung über Tagesordnungspunkt 3: Antrag des Rechnungshofausschusses, den vorliegenden Bericht III-157 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Wer stimmt diesem Antrag zu? – Das ist einstimmig angenommen.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll146. Sitzung / Seite 86

13.55.094. Punkt

Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Industrie über das Stenographische Protokoll der Parlamentarischen Enquete zum Thema „CETA und TTIP – Die Frei­handelsabkommen der EU und ihrer Mitgliedstaaten mit Kanada und den USA“ (III-305/1275 d.B.)

 


Präsident Karlheinz Kopf: Somit kommen wir zum 4. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Die erste Wortmeldung kommt von Herrn Abgeordnetem Dr. Hübner. – Bitte.

 


13.55.44

Abgeordneter Dr. Johannes Hübner (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr ge­ehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Gäste auf den Galerien und vor den Fernseh­geräten! Man hätte ja nach unserer vor einem Monat abgehaltenen Enquete fast mei­nen können, dass die Inhalte der Beiträge Eingang in die Politik gefunden haben und dass die vielen ganz überwiegend kritischen Stellungnahmen zu diesem Abkommen da­zu führen, dass sich auch die politische Haltung der politisch Verantwortlichen ändert. Diesen Eindruck hat vor allem Herr Bundeskanzler Kern vermittelt, der in den letzten zwei, zweieinhalb Wochen markige und sehr klare Aussagen getroffen hat, statt nur he­rumzureden und Nebelworte zu verwenden, Nebelworte wie jene, aus denen auch die Bezeichnung des Abkommens selbst besteht. Das Abkommen – CETA ist die Abkür­zung der englischen Bezeichnung dafür – nennt sich ja umfassendes Wirtschafts- und Handelsabkommen, was es aber nicht ist – das gibt auch ein jeder zu –, sondern es ist ein umfassendes Regulativ der Kompetenzen der beiden Vertragspartner.

Dazu hat Herr Bundeskanzler Kern ja gute Sachen gesagt. Ich erinnere nur an die In­terviews und Gastkommentare, die er in „profil“, „Der Standard“ und „Kurier“ gegeben hat. Da hat er zum Beispiel gesagt, CETA ist „eine massive Machtverschiebung zuguns­ten global agierender Konzerne und zulasten der demokratischen Mitbestimmung“. – Da­gegen kann man eigentlich nichts sagen.

Dann hat er in der letzten Ausgabe des „profil“ vom 8. Oktober, die am Montag erschie­nen ist, noch etwas Schöneres gesagt. Da hat er gesagt, wieder auf CETA Bezug neh­mend: „Genau das ist der Rubikon. Die nationale Souveränität muss gewahrt bleiben, demokratische Legitimation ist zwingend.“

Er hat in diesem Interview noch etwas weiteres Schönes gesagt – ich möchte jetzt nicht überheblich sein und sagen, das könnte fast von mir sein, aber es könnte tatsäch­lich von mir sein –, nämlich über die EU und die Kommission, die diese ganzen Ver­handlungen ja führt und uns das Blaue vom Himmel verspricht, dass sie damit unsere Arbeitsplätze im Export sichert. Dazu hat er gemeint: „Das Wohlstandsversprechen der EU“ – das diese als ihr Grundelement abgegeben hat – „ist zerbrochen“. – Das sind schon starke Worte!

Starken Worten folgt manchmal auch ein starkes Handeln, aber nicht in der österreichi­schen Regierungskoalition. Und so scheint es bedauerlicherweise zu sein, denn was hat die Kommission gemacht? – Sie hat dieses Papier erwirkt, diese gemeinsame Er­klärung, diesen Beipackzettel, zwischen Kanada und der Europäischen Kommission über den Inhalt des Abkommens, also eine Darstellung, in der erklärt wird, was man damit will. Und flugs hat man dieses Papier als die große Chance ergriffen, von den markigen Sprüchen zurückzugehen und zu sagen: Ja, wir haben viel erreicht, jetzt ist ja vieles klargestellt und viel entschärft, und Österreich hat einen großen Erfolg erzielt, und jetzt könnte man vielleicht CETA doch zustimmen!

Ich lade aber alle ein – um die Worte meines Kollegen Pendl, die er nie auslässt, hier zu verwenden, lade ich diesmal auch ein –, diese Erklärung, dieses Briefchen zu lesen


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und dann noch einmal zu beurteilen, ob man da die Experten dazu braucht, um zu er­klären, was drinnen steht – so wie der Herr Bundeskanzler es gesagt hat. Das glaube ich nicht, denn erstens einmal haben sich schon viele Experten, viele Juristen dazu geäußert, und zweitens ist ganz klar: Es steht das drinnen, was im Abkommen auch Inhalt ist. Es wird natürlich wie immer verniedlichend und verzerrend formuliert, aber wenn man zwischen den Zeilen liest, ist es ganz klar.

Es steht zum Beispiel auch drinnen, dass CETA die Eintrittspforte für TTIP oder für die USA in den europäischen Markt ist. (Abg. Amon: … kanadische Unternehmen!) Das ist insoweit erklärt, als hier zur Frage – wie ist das übertitelt? – Investment Protection drin­nen steht, dass CETA verlangt, dass es einen wirtschaftlichen Link, also eine wirtschaft­liche Verbindung der kanadischen Wirtschaft … (Vizekanzler Mitterlehner: Wo steht denn das von TTIP? Lesen Sie mir das vor! TTIP!) – CETA, ich rede von CETA! (Vizekanzler Mitterlehner: Sie haben gesagt, für TTIP ist das die Einstiegstür!) – Warten Sie, Herr Vizekanzler! (Vizekanzler Mitterlehner: Jetzt lesen Sie’s mir vor!) – Warten, warten, war­ten!

Das Wichtige ist, zwischen den Zeilen zu lesen (Ah-Rufe und Heiterkeit bei der ÖVP) und die Dinge zu entzerren, und das versuche ich. Es steht hier nämlich drinnen … (Abg. Amon: Das ist natürlich schwierig!) – Es ist nicht so schwierig, wenn man darin liest. Wenn man sich nur an Worte und Überschriften hält, ist es sehr schwierig. Es steht also hier drinnen, dass … (Zwischenrufe bei der ÖVP. – Vizekanzler Mitterlehner: Das Zitat merk’ ich mir auch: „Wenn man sich nur an Worte und Überschriften hält“!) – Wenn man sich nur an einzelne Worte und einzelne Überschriften hält! (Präsident Hofer über­nimmt den Vorsitz.)

Wenn man einmal da hineinschaut: Das kanadische EU-Abkommen verlangt, um an­gewendet zu werden, eine wirtschaftliche Verbindung zwischen der betroffenen Gesell­schaft und Europa, und diese wirtschaftliche Verbindung ist nicht gegeben, wenn es sich bloß um eine Briefkastenfirma handelt. – Das steht im Abkommen auch mehr oder weniger so drinnen, das ist nur klargestellt.

Aber was heißt das im Gegenteil? – Also wenn es für Briefkastenfirmen nicht gilt, dann gilt es wohl für den Rest. Das heißt, jedes Unternehmen, das eine wirtschaftliche Akti­vität in Kanada entfaltet, das etwa eine Betriebsstätte hat, von General Motors ange­fangen über Microsoft, die dort eine erhebliche Zahl von Betriebsstätten haben, kommt als kanadisches Unternehmen über den wirtschaftlichen Link in den Genuss von CETA. Damit erklärt uns auch dieses Schriebchen sehr klar, was viele behaupten: dass CETA die Hintertüre für die Wirtschaft und die Konzerne der USA in die EU ist. (Beifall bei der FPÖ.)

Oder wenn wir weitergehen … (Vizekanzler Mitterlehner: Es steht extra anders drin­nen!) – Es steht so drinnen! (Vizekanzler Mitterlehner: Genau anders! Ein so ein …!) – Es steht genau drinnen, was nicht gilt. Es gilt nicht für Konzerne oder für Unterneh­men, die keinen wirtschaftlichen Link haben, und es gilt nicht für „shell“ … (Vizekanzler Mitterlehner: Lesen Sie Seite 5, dritter Absatz vor! Lesen Sie es vor!) – Ich habe es nur in Englisch, ich will es jetzt nicht auf Englisch lesen, aber ich kann es auch überset­zen. Ich lese es auf Deutsch, ich kann es auch übersetzen. Die Sprache im Parlament ist immer noch Deutsch, deswegen werde ich das auch auf Deutsch vorlesen. (Ruf bei der ÖVP: Ich übersetze sinngemäß!)

Es steht hier genau drinnen: CETA verlangt eine wirkliche wirtschaftliche Verbindung mit den Wirtschaftsräumen von Kanada und der Europäischen Union, damit eine Ge­sellschaft oder eine Firma vom Abkommen Gebrauch machen kann, und es schließt aus (Vizekanzler Mitterlehner: Um zu verhindern!) – es schließt aus, „and prevents“, schließt aus , dass „shell“, also wir verwenden das nicht, also bloße Hüllen oder Brief-


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kastenfirmen, die in Kanada oder der Europäischen Union ihren Sitz haben, von Inves­toren oder anderen Ländern benützt werden, um gegen Kanada oder die Europäische Union (die Abgeordneten Haubner, Amon und Schittenhelm: Ja! Genau! Genau!) An­sprüche vor dem Schiedsgericht vorzubringen. (Abg. Amon: Das ist ja in Ordnung! – Zwischenruf der Abg. Schittenhelm.)

Das heißt, das sind Dinge, die eh klar sind: dass man nicht mit Briefkastenfirmen das Ab­kommen aushebeln oder umgehen kann, indem man einfach in Kanada einen Briefkas­ten macht, das ist ja klar (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Aber mit allen anderen! – Rufe bei der FPÖ: Aber alle anderen!), aber alle anderen – argumentum e contrario – können natürlich. Und das ist ja das Wichtige: dass man den Dingen auf den Grund geht und die Dinge so liest, wie sie dahinterstehen, und sich nicht nur an Überschriften hält. (Zwischenbemerkung von Vizekanzler Mitterlehner.) – Ich entschuldige das gar nicht, weil ich es wichtig finde, dass auch der Vizekanzler zwischen den Zeilen liest, und wenn er mir jetzt wieder sagt: Nein, nein, da steht das andere drinnen!, nachdem ich Ihnen vorgelesen habe, dann entschuldige ich das ausnahmsweise nicht. (Vizekanzler Mitter­lehner: Eben deswegen!)

Gehen wir noch einmal zu dem Right to regulate, zu dem Recht, gesetzliche Bestim­mungen zu erlassen. Das wird auch im Abkommen nicht in Zweifel gezogen, denn die Schiedsgerichte sehen ja nicht vor, dass man die Länder zwingen kann, ihre gesetzli­chen Bestimmungen zu ändern. (Zwischenruf des Abg. Matznetter.) Dieses Recht steht nie drinnen. Was da jetzt noch einmal festgehalten wird, ist, dass dieses Recht, gesetz­liche Bestimmungen zu erlassen, gewahrt bleibt.

Aber schauen wir einmal in das Abkommen hinein (Zwischenbemerkung von Vizekanz­ler Mitterlehner): Es stellt im zweiten Absatz dazu schon klar (Abg. Schultes: Du warst schon besser!) – na, warte einmal! –, dass CETA klarstellt – das ist die authentische Interpretation –, dass die Entschädigung, die ein Investor wegen solcher Änderungen oder Regulierungen bekommt, mit dem Betrag des tatsächlichen Schadens begrenzt ist. Das heißt, der Investor kann – das sieht das Abkommen auch vor – nicht die Ände­rung der Gesetze verlangen, aber er kann Schadenersatz erlangen. Und jetzt kommt das große Placebo: Es ist beschränkt mit dem tatsächlichen Schaden – na no na, ich kenne in der ganzen Welt keine Schadenersatzjudikatur, die vorsieht, dass man mehr als den tatsächlichen Schaden aus dem Titel des Schadenersatzes bekommt. Und im internationalen Handelsrecht sieht der tatsächliche Schaden auch den entgangenen Ge­winn vor.

Wo ist da die Verbesserung? – Es gibt viele andere Dinge, die man aus diesem Brief­chen lesen kann. Was muss da noch der Wissenschaftler oder der Experte feststel­len? – Es kann da nur eine klare Entscheidung geben: Wenn wir das ernst nehmen, was der Bundeskanzler uns selbst gesagt hat, dann müssen wir alles tun, um dieses Ab­kommen zu stoppen. Das ist natürlich auch an die SPÖ gerichtet, die ja eigentlich ernst nehmen sollte, was der Bundeskanzler gesagt hat. Dann können wir nicht anders, als endlich eine klare Erklärung zu verabschieden, dass wir dieses Abkommen, soweit es in unserer Macht steht, nicht in Kraft setzen werden. Wenn der österreichische Natio­nalrat jetzt und heute klarstellt: Wir werden das Abkommen mit den weiterhin enthal­tenen Investitionsschutzbestimmungen nicht ratifizieren!, dann haben wir da einen Pflock eingeschlagen und Flagge gezeigt. (Beifall bei FPÖ und Team Stronach.)

Ob es auf andere Länder Auswirkungen hat, ist eine andere Sache, aber wir haben zu­mindest den Versuch gemacht (Zwischenruf der Abg. Schittenhelm) und haben nicht herumgeredet und haben nicht Placebos verteilt und nicht den Leuten Sand in die Au­gen gestreut und gesagt: Ah, jetzt haben wir ein Papier, da ist ja alles nicht so schlimm, jetzt können wir zustimmen!


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Zum Schluss, weil es so schön ist, muss ich Christian Kern noch einmal zitieren: „Die na­tionale Souveränität muss gewahrt bleiben, demokratische Legitimation ist zwingend.“ – Vielen Dank. (Beifall bei der FPÖ.)

14.06


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Haubner. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


14.06.51

Abgeordneter Peter Haubner (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Vizekanzler! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Geschätzte Damen und Herren auf der Galerie! Besonders begrüßen möchte ich im Namen meiner steirischen Kollegen die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Stainz. (Beifall bei der ÖVP.)

Herr Kollege Hübner, ich bin mir sicher, dass sich der Herr Vizekanzler dann entspre­chend auch noch zu Wort melden wird, wie man an seinen Reaktionen schon bemerkt hat. Ich möchte nur sagen: Wir lesen kaum zwischen den Zeilen, sondern wir lesen die Zeilen, und ich glaube, das ist das Wichtigste, das gibt nämlich der Text her. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Hübner: Das ist eben der Fehler!)

Ich möchte zu diesem Thema mit einem Zitat des deutschen Wirtschaftsministers und SPD-Vorsitzenden Sigmar Gabriel beginnen, der gesagt hat: „Wir schaffen erstmals ver­nünftige Regeln für die Globalisierung.“ (Abg. Themessl: Ja, wir schaffen das! Das ken­nen wir!) Dem möchte ich mich anschließen und möchte auch grundsätzlich etwas da­zu sagen. (Zwischenrufe der Abgeordneten Hauser und Hübner.)

Die Aufgabe der Wirtschaft ist es nämlich, Brücken zu bauen, nicht, Gräben zu ziehen (Abg. Deimek: … Freihandel!), und dieses Kanada-Europa-Handelsabkommen ist so ei­ne Brücke, denn es gibt große Chancen für die österreichische und für die europäische Wirtschaft und damit auch für neue Arbeitsplätze – das müssen wir auch einmal ganz deutlich sagen.

Eigentlich ist es schon erstaunlich: Wir haben mit allen Handelsabkommen, die wir in der Vergangenheit abgeschlossen haben, immer wieder nur gute Erfahrungen gemacht. Sie haben sich ausgezahlt, die Zahlen zeigen das ja ganz deutlich. Meine Damen und Herren, wir haben einen Exportrekord von über 130 Milliarden € Ausfuhrvolumen, wir ver­dienen 6 von 10 € im Ausland, und fast jeder zweite Arbeitsplatz ist direkt oder indirekt vom Export abhängig. Also eine Million Arbeitsplätze in den Betrieben in Österreich sind von diesem Export abhängig, und diese sollte man, glaube ich, nicht leichtsinnig aufs Spiel setzen, meine Damen und Herren! (Beifall bei ÖVP und NEOS.)

Es sollte uns Österreicherinnen und Österreicher eigentlich auch mit Freude erfüllen, dass unsere Produkte in der ganzen Welt so gefragt sind wie noch nie. Das zeigen ja diese Zahlen ganz eindeutig. Ergreifen wir doch die Chance, die Globalisierung zu ge­stalten, und schauen wir nicht zu, wenn das andere für uns übernehmen! Wir müssen in CETA eine Chance sehen!

Wir haben im Jahr 2015 Exporte im Wert von über einer Milliarde Euro nach Kanada getätigt, im Gegenzug haben die Kanadier im Wert von ungefähr 440 Millionen € nach Österreich exportiert. Das ist eine Riesenchance für unsere Technologie und innova­tionsgetriebene Unternehmen. Das ist ein ganz wesentlicher Punkt, das ist ganz wich­tig. (Abg. Steinbichler: Das hört ja nicht auf!) – Das sehen Sie so, ich sehe das kom­plett anders. Neben einem Abbau von Zöllen kann sehr viel mehr von unseren Gesell­schaften in die Gestaltung der Globalisierung eingebracht werden. Was würde gesche­hen, wenn wir das anderen überlassen?

Meine Damen und Herren, ich bin dafür, dass wir selbst anpacken, und ich kann aus meinem Wahlkreis zum Beispiel von der Firma Geislinger berichten: Marktführer in der


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Schwingungstechnik, 650 Mitarbeiter, Familienbetrieb, exportiert 98 Prozent nach Über­see. Herr Geislinger hat auch ganz klar gesagt: Wenn wir es nicht schaffen, unsere Handelsbeziehungen zu Ländern wie Kanada kontinuierlich zu stärken, dann werden sich die Länder Amerikas immer mehr dem pazifischen Handelsraum zuwenden und Europa wird zunehmend Marktanteile und Arbeitsplätze verlieren. – Das wollen wir si­cher nicht, meine Damen und Herren, und das dürfen wir auch nicht zulassen.

CETA bietet eine strategische Chance, und wir sollten diese nutzen. Wenn zwei große Binnenmärkte, die EU und Kanada, so hohe Standards setzen wie in diesem Abkom­men, dann wird es für die anderen Handelspartner schwierig, hinter diesen Standards zurückzubleiben. Ich glaube, das ist ein wesentlicher Punkt. (Abg. Kogler: Was ist jetzt mit dem Vorsorgeprinzip?) Herr Kollege Pirklbauer! (Abg. Pirklhuber: Pirklhuber!) – Pirkl­huber! Entschuldigung! Aber von Beruf Bauer? (Abg. Pirklhuber nickt.) – Ja, passt! Okay, alles klar! (Heiterkeit und Beifall bei ÖVP und NEOS.)

Ihre Glaubwürdigkeit muss man schon auch einmal ein bisschen überprüfen, denn auf der einen Seite warnen Sie immer vor Lebensmitteln mit Mindeststandards wie dem Chlorhuhn, auf der anderen Seite wollen Sie in der Gewerbeordnung den Qualitätsbe­ruf des Fleischermeisters abschaffen. Das passt unserer Ansicht nach nicht ganz zu­sammen. Also da muss ich ganz ehrlich sagen: Wir bekennen uns zu beidem, auf der einen Seite zu den hohen Standards bei den Abkommen und auf der anderen Seite zu einem klaren Ja zu Qualität und zum Meister. Das möchte ich auch einmal ganz deut­lich gesagt haben. (Beifall bei der ÖVP.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Man muss auch ein bisschen mit den Mär­chen rund um CETA aufräumen. Das Abkommen greift ja nicht in die Daseinsvorsorge im Bereich Wohnen ein, wie immer wieder behauptet wird. Eines ist klar: Wenn die Stadt Wien Wiener Wohnen verkaufen will, dann dürfen die Kanadier mitbieten. Das ist klar. Aber ob sie das tun werden, ist sehr zweifelhaft, denn beim Mietrecht und Woh­nungsgemeinnützigkeitsgesetz, das wir haben, glaube ich, werden sie sich nicht dafür in­teressieren.

Wer nur Märchen verbreitet, sollte diese auch kennzeichnen müssen, so wie wir in der Wirtschaft jedes Fuzziprodukt kennzeichnen müssen – also bitte auch ein Kennzeichen für Märchen einführen!

Zu guter Letzt kann ich sagen: Meine Damen und Herren, wir sollten uns nicht vor Ka­nada fürchten (Abg. Kogler: Wer tut denn das? Das tut ja niemand!), sondern wir soll­ten zu neuen Chancen und zu neuen Arbeitsplätzen Ja sagen, also in dieser Hinsicht auch ein Ja zu CETA. (Beifall bei der ÖVP.)

14.12


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Ing. Dietrich. – Bit­te, Frau Abgeordnete.

 


14.12.19

Abgeordnete Ing. Waltraud Dietrich (STRONACH): Geschätzter Herr Präsident! Ho­hes Haus! Meine Damen und Herren! Wir haben vor einigen Wochen eine Enquete zum Thema CETA gehabt, die sehr umfassend war, wir haben den ganzen Tag über Ex­perten zugehört. Die Gruppe der Experten war zweigeteilt: Auf der einen Seite waren jene, die uns erklärt haben: Ohne CETA wird die Wirtschaft in Europa, wird die Wirt­schaft in Österreich zusammenbrechen!, und auf der anderen Seite haben wir Exper­ten gehört, die gesagt haben: Hände weg! Es ist für unsere heimische Wirtschaft, es ist für unsere Arbeitsplätze brandgefährlich, diesem Abkommen zuzustimmen.

Ich vom Team Stronach sage Ihnen ganz ehrlich: Ich könnte es mir leicht machen, im Wissen, dass ja die Autozulieferindustrie eine der großen Profiteure sein wird. Wir könnten es uns als Gruppe ganz leicht machen und sagen: Ohne Wenn und Aber, wir


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stimmen zu. Aber, meine geschätzten Damen und Herren, ich bin auch EU-Sprecherin unserer Fraktion, und als solche sehe ich und nehme ich wahr, wie groß die EU-Skep­sis ist und wie groß das Misstrauen in diese Institution mittlerweile geworden ist.

Nehmen wir das Beispiel Brexit: Niemand hier in diesem Raum hat gedacht, dass sich ein Land wie Großbritannien aus der Europäischen Union verabschieden könnte. Aber viele Leute sind Globalisierungsverlierer, und viele Leute haben in den letzten Jahren und Jahrzehnten an Wohlstand verloren. Das ist der Stoff, aus dem dann die Abnei­gung gewachsen ist.

Meine geschätzten Damen und Herren, auch die kanadische Handelsministerin hat ge­sagt: Die Globalisierung ist die Frage der Gesellschaft. – Wir müssen uns die Frage stellen: Wie weit wollen wir Globalisierung vorantreiben, im Bewusstsein, dass es viele, viele Verlierer geben wird? – Kollegen aus allen Fraktionen in Kanada stellen sich die­se Frage. Seien wir doch nicht so blind und blauäugig, gehen wir nicht einfach in Ab­kommen hinein, ohne sie kritisch zu hinterfragen! (Beifall beim Team Stronach.)

Die kanadische Handelsministerin hat auch gesagt: Es wurde sieben Jahre verhandelt, der Pakt steht, und es wird kein Millimeter mehr daran geändert. – Und wenn jetzt der Herr Bundeskanzler einfordert, den Beipacktext ändern zu wollen, sage ich auch ganz klar: Das ist uns zu wenig! (Abg. Amon: Was hätten Sie gern geändert?)

Meine geschätzten Damen und Herren! Sie sagen immer, Frank Stronach würde eine völlig andere Linie fahren. Ich habe mit ihm darüber diskutiert. Und er hat gesagt: Die ein­zige Frage, die man sich stellen muss, ist diese: Werden Arbeitsplätze geschaffen oder vernichtet? (Vizekanzler Mitterlehner: Ist der Frank Stronach eigentlich … Magna oder nicht?) Und durch das CETA-Abkommen werden Arbeitsplätze vernichtet. Da gibt es die amerikanische Studie der Tufts University, die sagt, dass bis 2023 in Europa 200 000 Ar­beitsplätze verloren gehen, in Kanada 30 000. (Abg. Haubner: Durch CETA?!) Das heißt, Arbeitsplätze werden vernichtet.

Er hat auch gesagt: Wir haben aus NAFTA gelernt. Und da, Herr Vizekanzler, hat er viel­leicht etwas mehr Ahnung, weil er ja in Amerika und in Kanada lebt, als wir in Europa. (Zwischenruf des Abg. Hammer.) Er hat gesagt: Allein durch NAFTA wurden in Ameri­ka Tausende Arbeitsplätze vernichtet. Ich glaube, wir sollten das ernst nehmen. Es geht um Arbeitsplätze. Wir haben 400 000 Arbeitslose, und wir hier müssen Verantwortung übernehmen und Wege finden, wie wir Jobs kreieren können, wie wir die Wirtschaft stär­ken können und wie wir schauen können, dass diese Menschen eine Zukunftsperspek­tive haben. (Beifall beim Team Stronach.)

Einige unserer Kernkritikpunkte sind: Es ist ein lebendiges Abkommen, es werden Aus­schüsse installiert, dort wird das Abkommen verändert, es wird dynamisch weiterentwi­ckelt – fernab von allen Parlamenten. Und auch da habe ich ganz klar die Sorge, dass es für transnationale Konzerne Parallelstrukturen gibt, die sich einfach über die Länder hinweg die Rahmenbedingungen schaffen, die sie brauchen, um den höchstmöglichen Gewinn zu erzielen, nicht, um Arbeitsplätze in den Ländern zu schaffen – und da liegt der unterschiedliche Zugang zur ÖVP.

Meine geschätzten Damen und Herren! Österreich trägt eine große Verantwortung. Der Herr Bundeskanzler hat erklärt, er will diese Verantwortung wahrnehmen, und wir von der Opposition fordern das auch ein. Wir fordern ein, dass er endlich mutig agiert und dass er im Rat dagegen stimmt. (Beifall beim Team Stronach sowie der Abgeordneten Doppler und Gerhard Schmid.)

Wenn wir im Rat mitstimmen, mit dieser flauen Ausrede: Na ja, es ist ein gemischtes Abkommen, und die EU-Gerichtsbarkeit wird ja ohnehin in den nationalen Parlamenten entschieden!, dann ist das nicht mehr als eine flaue Ausrede, denn, meine geschätzten


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Damen und Herren, 2017 erwarten wir ein EuGH-Urteil zum EU-Singapur-Abkommen, bei dem man heute schon davon ausgeht, dass die Schiedsgerichte in EU-Kompetenz fallen werden.

Das heißt, es könnte sein, dass der Herr Bundeskanzler sagt: Na ja, keine Angst, liebe Leute! Keine Angst, liebe Parteikollegen, die Sie alle große Bedenken gegenüber CETA haben! Das wird eh in den Parlamenten bestimmt! – Und ab 2017 ist es dann so, dass das in EU-Kompetenz ist, dass wir etwas zugestimmt haben, bei dem wir nichts sicher wissen oder kein gutes Gefühl dabei haben.

Meine geschätzten Damen und Herren! Jetzt ist die Stunde der Entscheidung. Jetzt gilt es, Farbe zu bekennen, auch für den Herrn Bundeskanzler, auch wenn er sagt: Es ist kein Kinderspiel. – Es lastet großer Druck auf Österreich. Das ist uns allen bewusst. Aber das ist jetzt auch die Nagelprobe für seine Glaubwürdigkeit als Bundeskanzler. (Beifall beim Team Stronach.)

Jetzt werden wir sehen, wie ernst er das Votum seiner Parteikollegen nimmt. Wir vom Team Stronach sind auf jeden Fall klar gegen CETA. (Beifall beim Team Stronach so­wie der Abgeordneten Lintl und Gerhard Schmid.)

14.19


Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Matznet­ter. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


14.19.37

Abgeordneter Dr. Christoph Matznetter (SPÖ): Herr Präsident! Herr Vizekanzler! Ge­schätzte Kolleginnen und Kollegen hier im Hohen Haus! Geschätzte Zuseherinnen und Zuseher! Einfach ist das Thema nicht, und ich darf mich an dieser Stelle zuerst bedan­ken, dass Kollege Hübner von der FPÖ die Positionen von Bundeskanzler Kern hervor­gehoben hat. Diese sind nämlich richtig und zielführend.

Wir können nicht dulden, dass durch die Hintertür eines Abkommens wesentliche Teile dessen, was die Lebensqualität in Europa, aber auch in Österreich ausmacht, unterlau­fen werden könnten.

Um konkret zu bleiben: Das Parlament tagt hier in Wien. Wien ist nicht deswegen seit Jahren die lebenswerteste Stadt der Welt, weil dort die Dinge wie Manna vom Himmel fallen, sondern deshalb, weil es dort eine hervorragende Organisation der öffentlichen Daseinsvorsorge gibt – von der Kinderbetreuung über den Kanalanschluss bis zur Ver­sorgung mit Wasser und Energie (Zwischenruf des Abg. Haubner) –, die eine hervor­ragende Lebensqualität sicherstellt. (Vizekanzler Mitterlehner: Das wollen die kanadi­schen …!) Ein Abkommen, das das gefährdet, ist nicht akzeptabel. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Strolz: Das alles ist nicht betroffen!) – Ich komme gleich zu diesem Punkt. (Abg. Strolz: Das ist unseriös!)

Jetzt gibt es Kritiker, die sagen, man soll nicht abstimmen, man soll nicht unterschrei­ben. Es gibt aber jetzt nur einen Mann in Europa, der, obwohl das Verfahren eigentlich abgeschlossen ist, versucht, jenen Teilen, die das gefährden könnten, entgegenzutre­ten. Und Christian Kern war bisher in dieser Frage sehr erfolgreich. Er ist nämlich der Einzige, der Veränderungen erreicht hat (Abg. Kassegger: Wo?), und er versucht das sozusagen mittels Beipackzettel und mit Verbindlichkeit. Das möchte ich einmal klar­stellen.

Dieselben Kritiker, die behaupten, da stünde dasselbe drinnen wie im CETA-Vertrag – was übrigens falsch ist –, und die auch noch sagen, es sei nicht verbindlich und daher brauchen wir es nicht, was auch nicht stimmt (Zwischenruf des Abg. Pirklhuber), wi­dersprechen sich da selbst, denn, Herr Kollege Pirklhuber, wenn nichts drinnen stünde, was anders wäre, wäre es schon verbindlich (Abg. Pirklhuber: Wie denn?), und wenn


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etwas anderes drinsteht, dann ist die Forderung der Verbindlichkeit falsch, weil diese Erklärung schon deswegen verbindlich ist (Abg. Kogler: Warum?), weil die Wiener Ver­tragskonvention genau vorsieht, dass eine solch abgegebene Erklärung unmittelbar heranzuziehen ist. Daher haben wir hier mit der Deklaration eine Verbindlichkeit, und wir haben auch alle wesentlichen Punkte bei der Daseinsvorsorge und bei den Stan­dards mit enthalten, bei denen Christian Kern erreicht hat, dass wesentliche Verbes­serungen da sind. (Abg. Pirklhuber: Welcher Artikel …?)

Meine Damen und Herren! An dieser Stelle sei auch klar gesagt: Wir haben uns noch nicht entschieden. (Zwischenbemerkung von Vizekanzler Mitterlehner.) – 31 ist es, ja! (Ruf bei der ÖVP: Die Mitglieder!) Wir haben noch nicht entschieden, ob das an Bewe­gung ausreicht, und wir sind jetzt bei einer sehr kritischen Prüfung der bisherigen Punkte.

Aber eines ist auch klar: Ein Bundeskanzler dieser Republik kann nicht, wenn er in Ver­handlungen geht und versucht, die wesentlichen Punkte zu erreichen – er redet per­sönlich mit Premierminister Trudeau, er redet auch mit dem Präsidenten der EU-Kom­mission Jean-Claude Juncker, wir reden hier mit der kanadischen Ministerin und Frau Kommissarin Malmström –, dann, wenn es ein Einlenken gibt, sagen: Bei der derzeiti­gen Form geht die Zustimmung nicht! (Zwischenruf des Abg. Strolz.) Da kann man natürlich hergehen und kann in unqualifizierter Weise, so wie Matthias Strolz in einem Zwischenruf, sagen: Das ist eh wurscht, was die sagen! Das ist Gift und Galle! Wir schauen uns das gar nicht an!

Das ist unsachlich, Herr Klubobmann! (Abg. Strolz: Schmierenkomödie!) Man setzt sich auseinander! Ein bisschen deutlicher und besser war Kollege Hübner, der kritisiert hat, dass Unternehmen, die möglicherweise einen anderen Eigentümer haben, aber keine Briefkastenfirma sind, umfasst sind.

Also: Warum, wenn es das Abkommen gibt, dann die Firma Red Bull in Salzburg nur deshalb, weil der mittelbare und endgültige Eigentümer mehrheitlich Thailänder ist, nicht den Anspruch auf das Abkommen haben sollte, das müssen Sie jemand anderem er­klären! Wenn das Abkommen kommt, wird ein Unternehmen in Kanada oder ein sol­ches in den 28 EU-Mitgliedstaaten wohl das Recht haben, alle Rechtstitel daraus gel­tend zu machen. Was kritisieren Sie daran herum? Das verstehe ich nicht.

Es gibt da viel ernstere Fragen, wie etwa: Werden die ILO-Standards eingehalten? – Und da haben sich die Kanadier wirklich bewegt. Es war einer der Hauptkritikpunkte von uns, dass die ILO-Kernarbeitsnormen nicht umgesetzt sind. Die Kanadier haben die sie­bente offene bereits beschlossen und sind auf dem Weg, die achte zu machen. Das ist ein Fortschritt, den wir in diesem Bereich erreicht haben, meine Damen und Herren. Wir werden uns das ganz genau anschauen. Ob das zu einem Ja führen wird, kann ich heute noch nicht sagen. Es kann sehr leicht sein, dass es nicht reicht, aber eines muss klar sein: Man soll dabei sachlich sein, und wenn wir etwas erreicht haben, dann soll­ten wir uns darüber freuen!

Eine Anmerkung noch, die ich für den Dritten Präsidenten Hofer machen muss: Im „Zen­trum“ hat Kollege Vilimsky behauptet, dass Präsident Hofer, würde er Bundespräsident werden, nach der Ratifizierung durch dieses Parlament nicht unterschreiben würde. Ich bitte da wirklich: Stellen Sie das öffentlich klar, Herr Präsident! Das wäre ein Verfas­sungsbruch gigantischen Ausmaßes. (Zwischenruf des Abg. Peter Wurm.) Der Bun­despräsident hat das verfassungsmäßige Zustandekommen zu prüfen und dann zu un­terschreiben, aber nicht die Unterschrift zu verweigern, wenn die Mehrheit der gewähl­ten Volksvertreter etwas beschließt, was ihm nicht passt. Stellen Sie das klar, Herr Prä­sident Hofer! Vielleicht hat Herr Vilimsky das nicht verstanden, vielleicht haben Sie den Ausspruch, man werde noch staunen, was alles möglich ist, anders gemeint. – Danke, meine Damen und Herren. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Peter Wurm: Viel heiße Luft!)

14.25



Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll146. Sitzung / Seite 94

Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter MMMag. Dr. Kas­segger. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


14.25.32

Abgeordneter MMMag. Dr. Axel Kassegger (FPÖ): Herr Präsident! Hohes Haus! Sehr geehrter Herr Vizekanzler! Kollege Hübner hat es vorhin schon in seiner Rede ange­deutet: Man hört jetzt vom Herrn Bundeskanzler Sätze, die von den Freiheitlichen kom­men könnten beziehungsweise seit Jahren von den Freiheitlichen kommen. Da geht es um nationale Souveränität, da geht es um so etwas wie „Das Recht geht vom Volk aus“, da geht es um derartige Dinge.

Wir haben am Vormittag vom Herrn Finanzminister im Rahmen seiner Budgetrede ge­hört, dass das Vertrauen etwas ganz Essenzielles darstellt – das Vertrauen der Bevöl­kerung in die Politik. Ich glaube, dass der ganze Prozess, das ganze Prozedere um CETA und TTIP alles andere als geeignet ist, dieses Vertrauen in die handelnden Ak­teure der Bundesregierung zu stärken.

Es war von Beginn an geprägt von Geheimnistuerei. In Wirklichkeit ist CETA seit 2009 völlig an den Parlamenten und an der Öffentlichkeit vorbei de facto ausverhandelt wor­den. Bei TTIP schaut es anders aus: Wir erinnern uns alle daran, dass erst auf großen Druck – unter anderem auch von bestimmten österreichischen Zeitungen, aber auch von NGOs, aber auch seitens der Freiheitlichen Partei – da geringfügige Transparenz geschaffen wurde. Wir erinnern uns an das Theater mit der möglichen Einsichtnahme in den Text des Abkommens: kann nur im Ministerium erfolgen, alle Sachen sind abzu­geben et cetera. Erst ab der elften Verhandlungsrunde war es dann so weit, dass sich jemand von der EU bequemt hat, dem Parlament zu berichten. Und im Rahmen der De­briefing Meetings erfährt man dann – und die Crux liegt ja oft im Detail – interessante Dinge, etwa, dass sich die Amerikaner betreffend TTIP ganz, ganz stark im Rahmen des sogenannten Buy American Act wehren. Nämlich: Wenn es darum geht, bei kom­munalen Institutionen sozusagen Aufträge zu bekommen, sagen die Amerikaner glas­klar: Wir haben den Buy American Act, das machen wir nicht!

Wir erfahren dann im Rahmen der Debriefing Meetings, dass die Amerikaner sehr wohl großes Interesse daran haben, den Finanzsektor zu liberalisieren, um ihre Finanzdienst­leistungsprodukte noch besser in Europa platzieren zu können. Ich sage nur als Stich­wort: Immobilienblase im Jahr 2008. Und wir erfahren so Kleinigkeiten wie den Um­stand, dass es im Rahmen von TTIP einen sogenannten Regulierungsrat innerhalb die­ses ganzen Vertragssystems gibt, der ganz weitreichende Bestimmungen beschließen kann, die de facto, was ihre Verbindlichkeit betrifft, Gesetzescharakter haben und von den nationalstaatlichen Parlamenten ganz, ganz schwer wegzubekommen sind.

Warum erzähle ich das des Langen und Breiten? – Da geht es um Vertrauen, und es geht darum, dass in der Bevölkerung das Gefühl herrscht – und dazu haben Sie als Re­gierungsparteien doch deutlich beigetragen –, dass hier Dinge in Hinterzimmern be­schlossen werden, dass Dinge von ganz essenzieller und wesentlicher Bedeutung im Hinterkammerl beschlossen werden, und zwar von ein paar wenigen Leuten, und dass es das Bestreben der Regierung ist, das Ganze unter dem Siegel der Verschwiegen­heit zu bewahren.

So kann es nicht gehen! Das Recht geht vom Volk aus. (Beifall bei der FPÖ.) Das Volk hat ein Recht darauf, darüber umfassend informiert zu werden, und das Volk ist nicht so dumm, wie manche glauben, sondern das Volk ist durchaus in der Lage, auf Grund­lage einer ordnungsgemäß aufbereiteten Information im Rahmen der entsprechenden demokratischen Möglichkeiten Entscheidungen zu treffen. Aber das ist offensichtlich ge­nau das, was Sie nicht wollen. Sie wollen den TTIP-Regulierungsrat, Sie wollen das Gan­ze unter Ausschluss der Öffentlichkeit abwickeln. (Zwischenruf bei der ÖVP.)


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Es ist auch nicht vertrauensstärkend, wenn Sie diese ganzen Gesetzeswerke oder Ver­tragswerke als Freihandelsabkommen bezeichnen, wenn Sie sagen, das seien nur Frei­handelsabkommen und Freihandel sei doch etwas Gutes, er erhöhe den Wohlstand et cetera, da könne man doch nicht dagegen sein.

Das sind mitnichten nur Freihandelsabkommen, sondern da sind – und wenn man im Detail schaut, wird einem das klar – auch Dinge drinnen, die mit einem Freihandelsab­kommen nichts zu tun haben. Diese Dinge sind schon angesprochen worden: poten­zielle Gefahr für europäische Sozialstandards, potenzielle Gefahr für europäische Um­weltstandards, Gefahren für die europäischen Lebensmittelstandards. Liberalisierung be­deutet, wie schon erwähnt, natürlich auch, dass die US-Finanzprodukte auf dem euro­päischen Markt wesentlich einfacher platzierbar sind.

Die Daseinsvorsorge – Wasser, Gesundheitswesen – ist schon erwähnt worden, und auch, dass hier Druck entstehen kann, zu privatisieren.

Und was das Märchen mit dem Wohlstandsgewinn durch diese Abkommen betrifft: Ich habe da insbesondere unsere kleinen und mittelständischen Unternehmen im Auge, und wenn man sich die Zahlen und die Quantitäten anschaut, dann wird man feststel­len, dass 1 Prozent der österreichischen kleinen und mittelständischen Unternehmen der­zeit in die Vereinigten Staaten beziehungsweise in die Staaten auf dem nordamerikani­schen Kontinent exportieren. Die mögen unter Umständen einen Vorteil haben, aber der Preis ist uns zu hoch, wenn die übrigen 99 Prozent der kleinen und mittelständi­schen Unternehmen in Österreich einem großen Risiko, einer zusätzlichen starken Kon­kurrenz, die noch dazu unter Umständen unter anderen Standards und damit kosten­günstiger produzieren kann, ausgesetzt sind. (Beifall bei der FPÖ sowie der Abgeord­neten Doppler und Schmid.)

Das Abwägen von Vor- und Nachteilen findet insbesondere bei der ÖVP überhaupt nicht statt, die vorbehaltlos für diese beiden Abkommen ist.

Nun zum letzten Punkt, der ganz besonders aufstößt, zu den Schiedsgerichten: Wir wa­ren von Anfang an ausdrücklich gegen diese Schiedsgerichte. Das brauchen wir nicht. Das verursacht enorme Kosten beziehungsweise nur derjenige, der in der Lage ist, enor­me Kosten zu tragen, kommt überhaupt in den Genuss beziehungsweise hat die Mög­lichkeit, vor diesen Schiedsgerichten sozusagen Streitfälle schlichten zu lassen. Es gibt ja bereits Fonds – da kann man Wertpapiere oder Fondsanteile kaufen –, die sozusa­gen auf entsprechend große Anwaltsfirmen, die da ein tolles Geschäft wittern, setzen. Das Ganze geht dann in Richtung Spekulation. Das lehnen wir ab. Wir haben ein aus­geprägtes und gut funktionierendes Rechtssystem. Die Rule of Law ist bei uns Gott sei Dank noch eine, die sehr, sehr stark eingehalten wird. Wir lehnen diese Schiedsgerich­te vorbehaltlos ab.

In Wirklichkeit ist das hier ein Etikettenschwindel, und das Etikett heißt Freihandelsab­kommen. Ich habe jetzt sechs, sieben Punkte angeführt, die mit einem Freihandel im ei­gentlichen Sinn des Wortes nichts zu tun haben, die aber auch da mit enthalten sind. Also ein Etikettenschwindel! Und da können Sie mir jetzt nicht erzählen, dass das eine un­bedingt gute Maßnahme ist, um das Vertrauen in der Bevölkerung zu erhöhen.

Aus diesem Grunde stellen wir Freiheitliche folgenden Antrag:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Johannes Hübner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Nein zu TTIP und CETA

Der Nationalrat wolle beschließen:


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll146. Sitzung / Seite 96

„Die Mitglieder der Bundesregierung, insbesondere der Bundeskanzler, werden aufge­fordert, auf europäischer Ebene im Sinne der Wahrung der Interessen und des Schut­zes der österreichischen Bevölkerung Position gegen die Freihandelsabkommen TTIP und CETA zu beziehen und beiden eine klare Absage zu erteilen.“

*****

(Beifall bei der FPÖ.)

Wir sind schon sehr gespannt, ob der Herr Bundeskanzler, der offensichtlich jetzt die­ses Thema für sich entdeckt hat, seinen blumigen Worten, die bis zu einem gewissen Grad durchaus sympathisch sind, Taten folgen lässt. Es gibt dazu genügend Möglich­keiten: Am 18. Oktober beschließt der EU-Rat das Abkommen. Am 27. Oktober liegt das Abkommen zur Unterzeichnung auf. Und in weiterer Folge haben wir natürlich selbst­verständlich die Möglichkeit, im österreichischen Nationalrat, wenn es um die Ratifizie­rung geht, darüber zu entscheiden. Und da ersparen wir uns das Ganze, was Kollege Matznetter vorhin unter Hinweis auf die Verfassung zur Rolle des Bundespräsidenten gesagt hat. (Zwischenruf des Abg. Matznetter.) Wir sind schon sehr gespannt, wie sich dann, wenn es um die Ratifizierung geht, die SPÖ in diesem Zusammenhang verhalten wird. (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Matznetter. – Abg. Schimanek – in Richtung SPÖ –: Genau! Im Liegen umfallen!)

Ein Wort noch zu unserem Kandidaten für die Bundespräsidentenwahl: Eines ist klar, unser Kandidat hat sich immer klar und unmissverständlich geäußert. Über das Proze­dere kann man jetzt diskutieren oder auch nicht und Juristen beiziehen, die inhaltliche Botschaft unseres freiheitlichen Kandidaten war immer klar: TTIP und CETA in dieser Form stoppen, dem Volk Informationen vorlegen, und dann im Rahmen einer Volksab­stimmung das Volk über solche wesentlichen Dinge entscheiden lassen. Leider hört man vom anderen Kandidaten nicht so klare Worte. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

14.34


Präsident Ing. Norbert Hofer: Der Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt, ordnungsgemäß eingebracht und steht somit mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

des Abgeordneten Dr. Johannes Hübner, MMMag. Dr. Axel Kassegger und weiterer Ab­geordneter betreffend NEIN ZU TTIP UND CETA

eingebracht im Zuge der Debatte zu Tagesordnungspunkt 4: Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Industrie über das Stenographische Protokoll der parlamentarischen Enquete zum Thema „CETA und TTIP – Die Freihandelsabkommen der EU und ihrer Mitgliedstaaten mit Kanada und den USA“ (III-305/1275 d.B.) in der 146. Sitzung des Na­tionalrates am 12. Oktober 2016

Über das fertig verhandelte und vorliegende Freihandelsabkommen zwischen der EU und Kanada namens „CETA“, das als Blaupause für das noch weit umstrittenere Vertrags­werk mit den USA „TTIP“ dient, stehen in diesen Wochen die entscheidenden Beschlüs­se zunächst auf Europäischer Ebene bevor. Bereits für den 18. Oktober 2016 sind die entsprechenden Ratsbeschlüsse über Unterzeichnung und Abschluss aber auch über die vorläufige Anwendung des Freihandelsabkommens CETA geplant, und das ohne die Einbindung der nationalen Parlamente.

Die für die Verhandlungen zuständige EU-Handelskommissarin Cecilia Malmström so­wie alle anderen verantwortlichen Mitglieder der Kommission haben klargestellt, dass


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll146. Sitzung / Seite 97

sie für den Abschluss des Freihandelsvertrags TTIP - praktisch ohne "wenn und aber" - sind, da dieser hunderttausende - manchmal hört man sogar "Millionen" - Arbeitsplätze schaffen und sichern würde.

Kritische Stimmen über die Unhaltbarkeit dieser Behauptungen, die Nachteile dieses Ab­kommens für die europäische Wirtschaft, die Ökologie, insbesondere die Regionalität und die Kleinstrukturierung der Landwirtschaft, werden ebenso wie die drohenden schwe­ren Schäden für Demokratie und Selbstbestimmung der Europäischen Völker (Schieds­gerichte und dergleichen) beiseitegeschoben.

Nunmehr wurde - trotz zunehmenden Widerstands - bereits die 15. Verhandlungsrunde eröffnet.

Nachverhandlungen hinsichtlich des für die österreichischen und europäischen Interes­sen ebenso schädlichen CETA - Freihandelsabkommens mit Kanada lehnt Kommissa­rin Malmström überhaupt kategorisch ab.

Die seitens der Europäischen Kommission nunmehr Österreich zugestandenen „inter­pretativen Erklärungen“ zum Abkommen sind nicht mehr als ein Placebo und ändern nichts am Vertragstext.

Dass die auf diesem „CETA-Beipackzettel“ festgeschriebenen Formulierungen das Pa­pier nicht wert sind, auf dem sie geschrieben sind, unterstreicht indirekt auch der Euro­parechtler Obwexer, der im Ö1-Morgenjournal vom 7. Oktober 2016 unmissverständ­lich feststellte, dass „die nun vorliegende Erklärung lediglich zur Interpretation des Ab­kommens diene, aber nicht rechtlich bindend sei.“

„Um das zu erreichen müsste der Vertrag aufgeschnürt und die Erklärung hinein ge­nommen werden,“ so Obwexer weiter.

(APA063 / 07.10.2016)

Genau das fordert unter anderem auch beispielsweise AK-Präsident Rudi Kaske:

„Interpretative Deklarationen werden sicher nicht ausreichen. Geändert werden müs­sen die kritischen Bereiche im Vertragstext. Die EU Kommission muss sich bewegen“, fordert Kaske.

„An den problematischen Vertragsinhalten – Stichwort Schiedsgerichte – muss sich in der Substanz etwas ändern“, verlangt AK Präsident Kaske. Und weiter: „Solange sich die EU Kommission nicht bewegt, sprich Änderungen am ursprünglichen Vertragstext untersagt, so lange werden wir weiterhin Druck machen.“

Dass Ceta in der österreichischen Bevölkerung mehr als umstritten ist, zeigen auch die jüngsten Umfrage-Ergebnisse, wonach drei Viertel der befragten Personen das Han­delsabkommen zwischen der EU und Kanada ablehnen. „Angesichts dieser Zahlen ist es umso mehr an der Zeit, mehr auf begründete Einwände zu hören“, sagt Kaske in Rich­tung EU Kommission.

OTS0190, 23. Sep. 2016

Beide Abkommen bedeuten unter anderem ein Absacken der heimischen Lebensmit­telqualität sowie einen Todesstoß für die österreichischen Bauern. Österreich wird nicht mehr der „Feinkostladen“ Europas sein.

Weiters drohen durch diese Abkommen Gefahren in vielen Bereichen, wie für den hei­mischen Verbraucher-, Arbeitnehmer- und Umweltschutz.

Das Ende des Vorsorgeprinzips sowie die indiskutable Einrichtung von Schiedsgerich­ten, die es amerikanischen und kanadischen Konzernen ermöglichen würden, gegen vi­tale Interessen unseres Landes und unserer heimischen Bevölkerung vorzugehen, sind weitere, klar abzulehnende Punkte.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll146. Sitzung / Seite 98

Abgesehen von faktisch belegten Risiken und Gefahren in den beiden Abkommen ist auch der Willensbildungsprozess rund um diese Abkommen aus demokratiepolitischer Sicht inakzeptabel und der Widerstand in der österreichischen Bevölkerung – verständ­licherweise - inzwischen groß.

Das Gebot der Stunde muss es daher sein, dem vorliegenden fertigen CETA-Vertrags­text eine klare Absage zu erteilen und die weiteren Verhandlungen zu TTIP endlich zu stoppen.

Daher stellen die unterfertigten Abgeordneten folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Mitglieder der Bundesregierung, insbesondere der Bundeskanzler, werden aufge­fordert, auf Europäischer Ebene im Sinne der Wahrung der Interessen und des Schut­zes der österreichischen Bevölkerung Position gegen die Freihandelsabkommen TTIP und CETA zu beziehen und beiden eine klare Absage zu erteilen.“

*****

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt als Nächster Herr Abgeordneter Mag. Kog­ler. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


14.35.11

Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Herr Vizekanzler und Wirtschaftsminis­ter! Ich möchte auf ein paar Punkte eingehen: zunächst etwas Allgemeines sagen und dann zum eigentlichen Gegenstand der Enquete kommen und schließlich zu den ak­tuellen Fragen und dazu, wie es weitergehen könnte, etwas sagen. Immerhin können wir über aktuelle Entwicklungen diskutieren, und da muss man dem Bundeskanzler zu­gestehen, dass er – in mir zumindest – die Hoffnung geweckt hat, dass da noch etwas gehen könnte, und wir Grünen nehmen ihn beim Wort und machen ein paar realpoliti­sche Vorschläge.

Zuerst einmal zum Allgemeinen – das kann man gar nicht oft genug sagen; es ist mir ja auch nicht gelungen, den Titel der Enquete abzuändern –: Wenn da jetzt, wie es im Üb­rigen auch mein Vorredner gesagt hat, immer von Freihandelsabkommen geredet wird, dann wird ein völlig falscher Eindruck vermittelt. Ich habe nichts gegen Handel, was da frei ist oder nicht, sei dahingestellt, okay, wir von den Grünen sind vor allem für einen vernünftigen Handel, für fairen Handel, wenn er im Rahmen von wirtschaftlich vernünf­tigen Grenzen und unter ökologischen Bedingungen stattfindet.

Da ist im Übrigen CETA vielleicht gar nicht die größte Baustelle, die Welt geht wegen CETA nicht unter, das sage ich schon dazu, allerdings ist vieles sozusagen auf eine schiefe Ebene gesetzt worden, was in dieser Form nicht notwendig ist. Es ist nämlich vor allem deshalb nicht bloß ein Handelsabkommen, weil es sich zu 80, 90 Prozent – man braucht sich ja die Materie nur genau durchzulesen, um das festzustellen, aber manchmal frage ich mich, wer das wirklich macht –, also, weil es sich zu 80, 90 Pro­zent um ein Regulierungsabkommen – in Klammern: oder möglicherweise um ein De­regulierungsabkommen – handelt. Oder es handelt sich dabei auch um ein Standard­setzungsabkommen – rauf oder runter, das ist die Frage. Viele befürchten, es ist – in der Tendenz – ein Standardherabsetzungsabkommen. Wir werden gleich auf die Wir­kungsweisen eingehen.

Es ist nicht so, dass dort drinsteht, es wird alles schlechter, das behauptet ja kein ver­nünftiger Mensch, aber es sind Mechanismen eingebaut, die einen bestimmten Trend


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll146. Sitzung / Seite 99

erzeugen, und um diese sollte es uns gehen. Aber, ehrlich gesagt, Handelsabkommen sind das schon lange nicht mehr, und dazu sollte man sich einfach auch bekennen, da darf man ruhig unterschiedlicher Meinung sein.

An dieser Stelle kommt im Übrigen das, was ich ständig sage, selbst in Ihrer Abwe­senheit, Herr Vizekanzler: dass ich den Eindruck habe, dass man mit Ihnen wirklich of­fen und ehrlich darüber diskutieren kann und wir die Gesprächsbasis und auch den ent­sprechenden gegenseitigen Respekt nicht verloren haben, und ich hoffe, dass es auch umgekehrt so ist.

Das ist so. Nur: Trotzdem muss man schauen, was hier die kritischen Punkte sind, fin­de ich, und es hilft nichts, da allgemeine Loblieder anzustimmen über irgendwelche sta­tistisch belegten Beziehungen mit Kanada, die übrigens ja offenkundig schon ohne die­se sogenannten Handelsabkommen existieren, sonst könnten Sie sie ja nicht dauernd zum Vortrag bringen.

Ob das jetzt zukünftig das verdichtet, verbessert, bewertet, sei dahingestellt. Ja, da oder dort wird das wahrscheinlich eh der Fall sein. Wir haben übrigens gar nichts dage­gen, dass sich die Autobauer und die Anlagenbauer und was weiß ich wer besser ver­netzen, da gehörten tatsächlich mehr Standardangleichungen zum Vorteil der gegen­seitigen Wirtschaftsbeziehungen her, da hat man nicht viel dagegen. Aber bei Produk­ten des täglichen Bedarfs, wie zum Beispiel bei Lebensmitteln, ist das anders, die muss man nicht hin und her schippern und das noch beschleunigen und begünstigen in der Form, dass man noch einen Anreiz schafft.

Das ist aber auch nicht so sehr mein Thema. Heikel wird es, meine ich, wenn es um grundsätzliche Fragen geht, denn da sind ja Metaentscheidungsmechanismen in den Text eingebaut. Da wird es kritisch. – Das werden wir uns dann gleich anschauen.

Zunächst zu den behaupteten wirtschaftlichen Effekten. – Hier im Sitzungssaal hat die Enquete zu CETA und TTIP stattgefunden. Ja selbst diejenigen, die von der Befürwor­terseite eingeladen wurden, haben dankenswerterweise offen und ehrlich hier berich­tet – auch die Vertreter des Wifo –, dass die ökonomischen Effekte auf das Wachstum minimal sind, nämlich was Bruttoinlandsprodukt und Arbeitsplätze betrifft. Man kann da von homöopathischen Dosen sprechen. Und diejenigen, die auf der anderen Seite ste­hen, errechnen halt Effekte im Minusbereich. Also wenn man das als Konjunkturpro­gramm verkauft – auch das ist schon dagewesen –, dann muss ich sagen: Das ist völ­lig absurd, jeder vernünftige Mensch muss das zurückweisen! Also: Die Effekte sind minimal. Und die Frage ist: Was nehmen wir dafür in Kauf?

Jetzt kommen wir halt einmal zu ein paar dieser Probleme. Da gibt es diese mehr oder weniger berüchtigten Investitionsschutzdinger beziehungsweise Schiedsverfahren. Die Gerichte sind im Übrigen keine Gerichte, wie immer behauptet wird, denn die dortigen Zugänge für die Richter erzeugen immer noch keine Unabhängigkeit. Ich zitiere da wirk­lich regelmäßig, weil am unverdächtigsten, den Deutschen Richterbund. Ich habe noch nie jemanden gehört, der das widerlegt hätte. Die sagen, das sei keine unabhängige Konstruktion, aus mehreren Gründen; aber darauf gehe ich aus Zeitgründen jetzt nicht ein.

Das hat in der Enquete weniger eine Rolle gespielt, aber was eine Rolle gespielt hat, ist, dass sich bei diesen Schiedsgerichtssystemen die Privilegierung aus mehreren Grün­den ergibt. Der Zugang – da kann in diesem Beipackzettel drinstehen, was will, abge­sehen davon wird es dort auch nicht ausgeräumt, nebenbei bemerkt – ist schon ein privilegierter. Es ist ja auch so gedacht, es macht in solch einem Abkommen ja nur Sinn, wenn Firmen mit Sitz in Kanada hier, dann blöderweise aber auch gegen Staa­ten, vorgehen können, denn sonst kann man sich ja gleich – was wir im Übrigen vor­schlagen – auf die jeweiligen Rechtssysteme konzentrieren, die schon existieren.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll146. Sitzung / Seite 100

Der Unterschied zwischen beiden ist aber folgender: Es ist nicht so, dass in CETA – bei TTIP wissen wir es noch nicht – drinnen stehen würde, dass man irgendetwas als Staat nicht machen darf. Deshalb ist es auch relativ herzig, putzig, dass da immer das Right to regulate so hoch gehalten wird. Sie haben davon jetzt ohnehin ein bisschen Abstand genommen, weil Sie die Selbstverständlichkeit erkannt haben.

Der Unterschied liegt aber ganz woanders. Alle wissen – Sie hier, andere Parlamente haben das schon erlebt oder auch Gemeinderäte, die trifft es vor allem auch, Landtage oder Exekutiven –, dass sie, wenn sie irgendwelche Verordnungen erlassen, die öffent­liche Hand ihrerseits einer Klage aussetzen und die Schadenersatzansprüche aus die­sen Verfahren um ein Vielfaches höher sind als in normalen Justizverfahren, zum Bei­spiel nach dem österreichischen Recht. Das ist ein Problem. Wenn die bei uns zum Ver­fassungsgerichtshof gehen würden, hätten die wesentlich weniger Chancen, als wenn sie zu diesen Schiedsgerichten gehen. Das ist die implementierte Schieflage, die Sie nicht wegbekommen, und das ist das Problem. (Beifall bei den Grünen.)

Da muss man halt zwei Schritte vorausdenken, und deshalb lasse ich es aber auch nicht mehr zu – deshalb habe ich das jetzt so eingeleitet –, dass wir uns dauernd vor­halten lassen müssen, dass jene, die diese Aspekte auch sehen und das ein bisschen differenzierter betrachten, auf einmal die Deppen sind, die nichts von Handel und Wirt­schaft verstehen. Damit könnt ihr jetzt wirklich aufhören, das ist echt ärgerlich. Schluss damit!

Jetzt kommen wir einmal zu dieser Geschichte, was jetzt mit CETA in concreto ist und was der Herr Kanzler will, was man ja – das Wollen – loben kann. Öffentliche Aus­schreibungen, Dienstleistungen lasse ich jetzt weg, da ist in CETA die Gefahr nicht so groß wie bei den Schiedsgerichten und beim Durchbrechen des Vorsorgeprinzips, es ist aber auch in Schieflage. Ich habe nur nicht die Zeit dazu. Ob da der Beipacktext so viel bringt, wie der Vorvorredner behauptet hat, wage ich nach wie vor zu bezweifeln, so wie viele Experten.

Kommen wir zum Vorsorgeprinzip, das wird nirgends erwähnt. Ich habe jetzt schon ein paarmal vorgehalten, dass in Artikel 25 Abs. 2 Z 2 lit. b – ich kann es ja schon aus­wendig – ausdrücklich das Vorsorgeprinzip durchbrochen wird. Da wird nichts einge­wandt, es wird immer nur behauptet, das Vorsorgeprinzip steht im EU-Primärrecht oh­nehin drin. Es hilft nur nichts, wenn die Detailbestimmungen das Sekundärrecht betref­fen. Das steht aber im Vertrag, dort steht nämlich ausdrücklich der wissenschaftsba­sierte Ansatz. Das klingt alles so harmlos, schon wieder, aber Kenner wissen, das ist die aufgelegte Beweislastumkehr.

Kollege Pirklhuber wird das vielleicht noch erläutern, ebenso wie er einen entsprechen­den Entschließungsantrag einbringt, der unsere Vorhaben hier auch noch auf den Punkt bringt. Es sei nur so viel gesagt: Ich höre da nie eine Erwiderung, also frage ich mich wirklich schön langsam, wer da die Nicht-Experten sind. (Beifall bei den Grünen.)

Diesen Punkt richte ich auch an die Journalisten, weil neuerdings der Spin hineingeht, die, die gegen CETA sind, haben ökonomisch nicht alles beieinander. Ich bezweifle das, und ich weise das mittlerweile auch entschieden zurück. Ich habe eher das Gefühl, dass die, die das wiederum behaupten, den Vertrag auch nicht gelesen haben – wir schon, im Übrigen schon vor zwei Jahren.

Bei den Schiedsgerichten ist etwas verbessert worden, das bleibt ja noch. Mir ist jetzt wichtig, was Kanzler Kern erreichen will und wie er das kann. Mit dem Beipacktext geht es nicht, denn das ist im Vertrag alles eindeutig geregelt, picobello, völlig klar. Da kann man nichts uminterpretieren. Wenn diese Schiedssysteme existieren, werden sie sich an den Vertrag halten, da gibt es auch nicht viel zu interpretieren. Überall dort, wo In­terpretationsspielraum wäre, könnte es ja noch etwas bringen, aber das ist das We­nigste. Das müssen wir hier diagnostizieren.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll146. Sitzung / Seite 101

Jetzt kommt es aber: Die Kanadier – selbst damals unter konservativer Regierung – wollten das ja ursprünglich gar nicht. Die europäischen Regierungen, leider auch unse­re, haben mitten in der Verhandlung der Unionskommission noch mitmandatiert, diese Schiedssysteme hineinzubringen. Das wollte zuerst gar keiner, als aber die TTIP-Ge­schichte aufgekommen ist, hat man das noch gemacht.

Das wollen mehrere Länder nicht. Im aktuellen Entwurf zur heutigen Sitzung auf Uni­onsebene sind noch die Vorbehalte von Belgien, Polen, Slowenien und einigen ande­ren angemerkt. Die haben die noch nicht weggeräumt, also geht es darum – an Sie ap­pelliere ich gar nicht, ich diskutiere jetzt quasi fiktiv mit Kanzler Kern –, dass man diese Allianzen sucht. Er muss sich gar nicht so hinstellen lassen, aber das gehört ja offen­sichtlich zur Inszenierung, dass er – wir haben es ja gehört – der einzige Kämpfer ist. Das bringt doch nichts. Man muss Allianzen in der Union suchen und nicht mit der Ve­tokeule drohen. Das wäre doch ein viel vernünftigerer Vorgang! Und die Verbündeten gibt es, zumindest in dieser Frage. (Beifall bei den Grünen.)

Es reicht ja vorläufig einmal, nicht zu unterzeichnen, denn die Unterzeichnung steht jetzt an, und dazu ist ein Bundesregierungsbeschluss notwendig. Jetzt ist das alles ein­mal zu bewerten, ob dieses Mandat von der Bundesregierung dann über den Präsi­denten, jetzt über das hiesige Präsidium, kommt oder nicht. Da bin ich schon gespannt. Wir würden empfehlen, nicht zu unterzeichnen. Warum? – Weil man mit diesem Stopp CETA nicht auf ewig „kübeln“ muss. Man kann entweder eine Neumandatierung ma­chen oder zumindest die zwei, drei, vier wichtigsten Giftzähne ziehen. Dann sagen wir, das sind genau die von der Kern-Agenda, aber dann gehört dort das Werkzeug ange­setzt, wo zu hobeln ist.

Wir können nicht hier das Holz haben und drüben ein Freilufthobelwettrennen veran­stalten, das zum Schluss kein Schwein interessiert, weil dort nichts zu hobeln ist. Da ist zu hobeln, aber dann muss man wirklich hingehen und das tun, und die Möglichkeit gibt es. Jetzt sage ich, das ist mit diesen Allianzen realpolitisch drinnen, wir sind ja selbst nicht naiv.

Ein Allerletztes – wir werden ja am Freitag im Unterausschuss noch Gelegenheit ha­ben, aber richten Sie das bitte aus –: Diese Regierung ist dabei, einen Verfassungs­bruch zu begehen. Die Bundesländer haben in einer einheitlichen Stellungnahme nach Artikel 23d eine bindende Stellungnahme abgegeben, nämlich an die Bundesregie­rung. Da steht wortwörtlich drinnen: Schiedsgerichte sind nicht vorzusehen, ansonsten ist nicht zuzustimmen. Das ist zwar etwas anderes als unterzeichnen, aber: ist nicht zu­zustimmen. – Im Übrigen gibt es immer mehr Gutachten, dass auch im Rat Einstimmig­keit verlangt wird.

Also: Dem ist nicht zuzustimmen, keine vorläufige Anwendung, all das. Und der Natio­nalrat, Sie hier – also im entsprechenden EU-Ausschuss –, hat dieses zur Beschluss­grundlage genommen, auf Antrag der Sozialdemokraten und der ÖVP, dass wir das noch bestärken. Es gibt also eine Bindung für die Bundesregierung. Und jetzt möchte ich einmal wissen, wie Sie das auflösen. Wir werden uns schon verfassungsrechtliche Schritte überlegen, wenn Sie den Willen des Nationalrates brechen. Wir binden die Bun­desregierung, nicht zu unterzeichnen, Kern soll die Chance nutzen und die wichtigsten Teile hinausbringen, und dann kann man über den Rest von CETA ja vielleicht noch ver­handeln, denn wir sind ja nicht naiv. (Beifall bei den Grünen.)

14.47


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu einer Stellungnahme hat sich Herr Vizekanzler Dr. Mit­terlehner zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Vizekanzler.

 


14.47.23

Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft Vizekanzler Dr. Rein­hold Mitterlehner: Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Prinzipiell


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll146. Sitzung / Seite 102

ist es aufgrund der Diskussion meines Erachtens notwendig, einmal darüber zu reden, was wir hier eigentlich machen und was die Intention ist. Der Intention muss man vo­rausstellen, dass die meisten wohl nachvollzogen haben, dass Österreich ein Land mit 8,5 Millionen Einwohnern ist, aber eine Industriequote von rund 20 Prozent hat, erfreu­licherweise (Abg. Hübner: Das hat ja nichts mit dem Investitionsschutz zu tun!), aber auch eine Landwirtschaft hat, die wesentlich mehr produziert, als für die Inlandsversor­gung notwendig ist.

Ein Teil der Anwesenden und auch andere haben vielleicht schon verstanden, dass un­ser Wohlstand auch davon abhängig ist, wie wir im Export leben, wie wir das, was wir produzieren, auch verkaufen können. Davon, Frau Dietrich, hängen beispielsweise die Ar­beitsplätze ab. Zufälligerweise brauche ich für das Gesamte, was wir Handel nennen, auch entsprechende Spielregeln. Die Spielregeln sind üblicherweise in Freihandelsab­kommen oder ähnlichen Verträgen festgehalten.

Erstaunlicherweise hat Österreich rund 97 derartige Abkommen, davon sind ein Teil auch Investitionsschutzabkommen, denn für jede Materie brauchen Sie im Streit auch irgendeinen Regelungsmechanismus. Das ist halt im Rechtssystem leider so, und wir ha­ben eigentlich über all die Jahrzehnte noch nie ein Problem gehabt (Abg. Hübner: Das schaffen wir jetzt!), auf der anderen Seite aber einen Riesenerfolg, weil unser Wohlstand, weil unsere Arbeitsplätze auch davon abhängen.

Das, was wir jetzt mit Kanada machen, ist nichts anderes als ein weiterer Vertrag, der nach Expertenmeinung sogar einer der besten ist, die jemals ausgehandelt worden sind.

Frau Dietrich, sagen Sie bitte nichts. (Zwischenruf des Abg. Steinbichler.) Es ist ganz, ganz erstaunlich, aus meiner Sicht sogar peinlich, wenn Sie hier ans Rednerpult treten als Sprecherin einer Fraktion, die noch dazu den Namen „Stronach“ in der Bezeichnung führt, und nicht dazusagen, was Herr Stronach ist. Er ist zwar Österreicher, aber er hat lange eine kanadische Firma geleitet, die Magna heißt. (Zwischenruf des Abg. Hüb­ner.) Was ist Magna? – Ein österreichisch-kanadischer, überhaupt ein Weltkonzern, er­freulicherweise. (Abg. Kogler: Alles ohne …!) Was bringt denn der in Österreich? Da waren gerade erst Gäste aus der Steiermark da: Arbeitsplätze. Was braucht der? – Er braucht Spielregeln. Wenn Sie das noch nicht begriffen haben, dann haben Sie irgend­wo auch den Zusammenhang nicht gesehen. Das tut mir wirklich für Sie leid, aber das ist Ihre Sache. (Beifall bei ÖVP und NEOS.)

Als zweiten Punkt in diesem Zusammenhang, weil immer beides verbunden wird: TTIP ist ja die Verschwörung der Großkonzerne – Magna ist ein Großkonzern –, muss ich auf der anderen Seite fragen: Was ist CETA? – CETA ist ein Handelsvertrag mit 37 Millio­nen Kanadiern auf der einen Seite und mehr als 520 Millionen Europäern auf der ande­ren Seite.

Herr Kollege Kogler! Es geht nicht darum – da haben Sie vollkommen recht, ich habe Herrn Breuss und anderen auch zugehört –, dass wir da Wahnsinnsgewinne in der Volkswirtschaft oder im Export machen. Das wäre bei 37 Millionen Kanadiern auch ko­misch. Das Argument ist richtig. Wie kann das Argument aber richtig sein, wenn auf der anderen Seite befürchtet wird, jetzt werden die Wasserversorgung, die Bildung, die So­zialsysteme in Wien, die Kindergärten und alles von den Kanadiern „aufgeräumt“? – Das ist doch dann nicht stimmig, nicht schlüssig.

Es geht in dieser Zeit um etwas ganz anderes. Worum geht es denn? – Es geht darum, ob man in einer Zeit der Globalisierung noch verbindliche Spielregeln entwickeln kann, die beiden Seiten Gewinne bringen. Beiden Seiten!

Herr Kogler, Sie fragen, was wir dadurch gewinnen. Wir gewinnen handelspolitisch re­lativ wenig. Was verlieren wir aber? – Wir verlieren unsere gesamte Reputation, wenn wir das nicht verstehen und wenn wir nicht das tun, was die meisten, ich bin mir sicher,


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll146. Sitzung / Seite 103

sogar alle europäischen Staaten letzten Endes machen werden. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Kogler: Das sehen wir noch!)

Da muss ich auch sagen, seien Sie vorsichtig, wenn Sie irgendjemandem Verfassungs­bruch unterstellen, denn unter anderem ist die Anwendbarkeit der Schiedsgerichte dem Parlament vorbehalten. Das hat die Kommission herausgenommen. Es ist falsch, dass das jetzt irgendwie durch die Hintertür eingeführt wird. (Abg. Kogler: Aber es steht im Vertrag!)

Apropos Hintertür: Herr Kollege Kassegger, Sie gehen hier heraus und sprechen vom Volk und davon, dass das Recht vom Volk ausgeht. Das ist unbestritten. Dann fordern Sie auch ein, dass das Volk auch ein Recht hat, informiert zu werden. Das ist auch gut. Dann würde ich aber wirklich empfehlen, gerade weil Sie TTIP immer als Musterbei­spiel nehmen, gehen Sie hin und lesen Sie es wenigstens. Wir haben die Lesemöglich­keit geöffnet. 24 Abgeordnete waren dort, haben sich das angeschaut, vier von der FPÖ. (Abg. Kassegger: Ich auch! – Zwischenrufe bei der FPÖ.) – Ja, aber ihr redet immer da­rüber und kennt jeden Beistrich. (Anhaltende Zwischenrufe bei der FPÖ.)

Ich komme aber auch zu dem Vorwurf, den Sie ausgesprochen haben … (Abg. Kas­segger: Kontrollieren Sie Ihre Aufzeichnungen, dann sehen Sie …!) – Melden Sie sich bitte dann zu Wort, melden Sie sich. (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Kassegger.)

Ich habe Ihnen gerade gesagt – weil Sie das so gerne verwechseln –, es geht da um TTIP, und ich komme jetzt gerade zu CETA. Vielleicht können Sie das einmal gehörs­mäßig erfassen und dann unterscheiden. (Abg. Kassegger: Ich verwechsle es nicht, kei­ne Sorge!) Damit zu dem, was CETA anlangt: CETA liegt, was die Handelskompetenz be­trifft, nach dem gesamten Vertragskontext im Aufgabenbereich, wenn die Mitgliedstaa­ten Verhandlungsauftrag erteilen, der Kommission. Handelsrecht ist Kommissionsrecht. (Zwischenruf des Abg. Kassegger.)

Das Abkommen ist sieben Jahre immer mit Zwischenberichten verhandelt worden, trans­parent, liegt allen vor. Da hat es gar nicht die Probleme wie bei dem anderen Abkom­men gegeben, TTIP, das noch nicht einmal fertig ist. Trennen wir daher die Dinge. Der kanadische Botschafter hat ja bei der Enquete eindeutig – sogar zum Missfallen der Amerikaner, der Vereinigten Staaten – dargestellt, ich bin Kanadier, wir haben andere Regeln, wir haben eine andere Kultur. Das ist ein Unterschied, das ist ein eigenes, selb­ständiges Land. Wir wissen es. Es ist auch für die Bewertung anscheinend notwendig, darauf hinzuweisen.

CETA ist ein gutes Abkommen, wenn ich mir anschaue, was die Behauptungen betrifft, die drinstehen. Das eine ist beispielsweise die Frage, was jetzt diese sogenannte Da­seinsvorsorge betrifft – da geht es um Bildung, da geht es um Wasser, da geht es um Kindergärten, alles Mögliche –, und damit auch die Frage, ob nicht eine Art Privatisie­rungsdruck entstehen könnte. Da steht im Vertrag drinnen, gar nicht in der Erklärung, es ist den einzelnen Gemeinden selbst vorbehalten, Leistungen, die schon privatisiert sind, noch einmal zu rekommunalisieren. Also wenn jemandem einfällt, dass das die ei­gene Gemeinde besser kann als der Private, kann er sogar das tun. Das braucht nicht einmal die Klarstellung, aber auch die Klarstellung ist da.

Das Nachhaltigkeitskapitel ist im Vertrag und in den Erläuterungen entsprechend er­klärt und dargestellt. Die Arbeits-, die Sozial-, die Umwelt-, die Gesundheits- und die Kon­sumentenschutzstandards, das ist geklärt. Lieber Kollege Katzian, ich habe einmal das Argument gehört, man würde vielleicht die Kollektivverträge nicht anerkennen oder an­deres. Das ist meines Erachtens mehr als ausgeräumt. Die Kanadier haben die ILO-Bestimmungen in diesem Zusammenhang schon alle ratifiziert. Da gibt es keinen Hin­terweg oder sonst etwas. (Abg. Kogler: Um das geht es ja gar nicht!)


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Und ich komme noch einmal auf Folgendes zurück: Glauben Sie wirklich, dass 37 Mil­lionen Kanadier die schlechte Absicht haben, unser System aufzurollen? Ängste und Emo­tionen sind in der Form immer gefährlich, und man sollte ihnen mit Sachinformation be­gegnen, aber das, was heute hier geliefert wird, sind nicht wirklich Sachinformationen.

Herr Kollege Hübner, haben Sie vielleicht die Muße, mir jetzt zuzuhören? Auf Sie kom­me ich nämlich jetzt zu sprechen. Sie kommen hier ans Rednerpult, nehmen den engli­schen Text und sagen, das ist TTIP durch die Hintertür, und erklären, dass genau da die Vorgangsweise mit Briefkastenfirmen möglich ist und so weiter und nicht ausge­schlossen ist. (Abg. Hübner: Das ist nicht das, was ich gesagt habe! Wer Ohren hat zu hören, der höre!) – Dann hören Sie mir zu, ich bin gerade dabei, Ihnen das darzustel­len. (Zwischenrufe der Abgeordneten Hübner und Lausch.)

Schauen Sie, ich finde es bemerkenswert – ich habe die Erklärung mit, und Sie haben sie auch –, es kommt das Wort TTIP kein einziges Mal in der ganzen Darstellung vor. Wie können Sie daraus ableiten, dass irgendwo intendiert ist, amerikanischen Firmen, TTIP da jetzt die Möglichkeit zu verschaffen, in Geltung zu treten? Die Möglichkeit mit den Briefkastenfirmen ist ausdrücklich ausgeschlossen. Sie müssen dort wirtschaftlich aktiv sein. Sie haben den Absatz ja selbst zitiert, wenn auch nicht ganz richtig, aber im Prinzip vorgelesen.

Jetzt sage ich Ihnen, was Sie gesagt haben, Herr Kollege Dr. Hübner. Meines Wissens sind Sie Rechtsanwalt. (Abg. Hübner: So ist es!) – Okay. Wenn man sich an Worte und an Überschriften hält, wird es sehr schwierig. Es ist besser, sich an das zu halten, was nicht drinnen oder zwischen den Zeilen steht. – Wissen Sie, wer so redet? – Ein Win­keladvokat redet so, aber nicht ein guter Rechtsanwalt! (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Scherak.)

Ein guter Rechtsanwalt interpretiert die Texte oder hält sich an die Texte. (Zwischenru­fe bei der FPÖ.) Herr Kollege Hübner, das, was Sie da gesagt haben und was Sie ab­geleitet haben, war ganz einfach nicht seriös. Es ist aus dem Text nicht ableitbar. (Abg. Hübner: Ich habe Ihnen, glaube ich, klargelegt …!) – Na ja, ich glaube, Sie haben es mir nicht klargelegt, auf jeden Fall habe ich es nicht so verstanden.

So, und jetzt komme ich zum Schluss. Meine Damen und Herren, es gibt immer die Fra­ge, ob Herr Professor Obwexer, was die Rechtsverbindlichkeit anlangt, über dem steht, was die Kommission selbst interpretiert und entscheidet. In dem Punkt möchte ich dem Kollegen Matznetter vollkommen recht geben. Es ist angesprochen, und das hat die Kom­mission gerade heute klargestellt: Die Europäische Kommission stimmt zu, dass der rechtliche Status der gemeinsamen Auslegungserklärung mit dem Satz ergänzt wird: Mit dieser Auslegungserklärung wird eine nach Artikel 31 des Wiener Vertragsrechts­übereinkommens von 1969 verbindliche Auslegung der Bestimmungen des CETA ge­troffen. – Also was wollen Sie in diesem Zusammenhang mehr haben? (Abg. Kogler: Wenn es nicht drinnen steht, hilft es ja nichts! … keine Rechtsverbindlichkeit!)

Schauen Sie, Herr Kollege Kogler, das, was Ihr Problem ist, ist, Sie halten sich eigent­lich nicht an das, was da drinnen steht, sondern Sie reden immer im Konjunktiv – es könnte, es würde, wenn … ist. (Abg. Kogler: Das war Indikativ!) Sie regen sich aber im gleichen Atemzug darüber auf, dass da sehr viele Regulierungen und sonst was ent­halten sind. Ich sage Ihnen, warum das teilweise so genau geregelt ist: weil wir im ge­samten Prozess schon alle diese Vorhaltungen gehabt haben, da würden Standards und sonst was unterminiert. (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Kogler.)

Die kanadische Ministerin hat zu mir gesagt – informell, aber ich sage es trotzdem –, es ist eine Beleidigung der kanadischen Bevölkerung, ihr beziehungsweise dem kana­dischen Volk zu unterstellen, dort würden Lebensmittel- oder andere Standards nicht eingehalten werden. Die sind höher als bei uns in Österreich. Das ist eine Intention, die kann ich nur nachvollziehen.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll146. Sitzung / Seite 105

Ich würde Sie letztendlich einfach wirklich eines bitten: Überlegen Sie, was wir da be­schließen.

Das beste Beispiel ist: Herr Kogler, ich habe Sie beim Singapur-Abkommen, bei ande­ren Abkommen gehört, die wir im Wirtschaftsausschuss immer intensivst diskutiert ha­ben. Ich bin jetzt schon über 20 Jahre in der Politik tätig. Ich habe nach der Anwendung eines Abkommens noch nie das geringste Problem in der Praxis gesehen. (Zwischen­ruf des Abg. Kogler.) Daher: Die Anwendung dieses Abkommens, wahrscheinlich oder vielleicht die vorläufige, wird Ihnen allen zeigen, dass Sie da Vorhaltungen, Befürchtun­gen, Emotionen schüren, die in der Praxis nicht berechtigt sind. – Vielen Dank. (Beifall bei ÖVP und NEOS.)

14.59


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Ing. Klinger. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


15.00.01

Abgeordneter Ing. Wolfgang Klinger (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Vize­kanzler! Die Diskussion über CETA und TTIP zieht sich ja durch alle Länder, Parlamente und die Wirtschaftskammer, der wir beide auch sehr lange Zeit angehört haben.

Dabei ist festzustellen, dass es sehr, sehr unterschiedliche Zugänge und Ansätze gibt, wie man mit diesem Konvolut an Rechtsmaterie umgehen soll. Ich möchte als Erstes auf diese Enquete betreffend TTIP und CETA eingehen, die übrigens sehr, sehr gut ge­wesen ist, weil man endlich einmal Informationen aus erster Hand bekommen hat. Ich hatte nicht die Gelegenheit, mich einzulesen, sage es aber auch ganz ehrlich: In Eng­lisch hätte ich es wahrscheinlich nicht gepackt. Des Weiteren war die Enquete insofern wertvoll, weil wirklich einmal die unterschiedlichen Meinungen hier im Parlament zu­sammengetragen wurden.

Aber jetzt muss ich darauf zurückkommen, was Malmström gesagt hat. Malmström hat nämlich am Anfang ihrer Rede gesagt: CETA und TTIP können „Nutzen bringen, wenn man es richtig macht“. „Die Verhandlungen haben aus engen Kontakten zur Zivilgesell­schaft“ – Fragezeichen – „und aus der Kontrolle durch das Europäische Parlament Nut­zen gezogen.“

Also zurzeit haben wir das noch nicht. Und ich sehe es auch nicht, was der Nutzen sein soll. Und dann wurde zum ersten Mal das gemischte Abkommen ins Spiel ge­bracht. Ich komme darauf noch später zurück, weil es in der Rechtsmaterie, in der Rechtssicherheit ganz, ganz entscheidend wird, wie dieses gemischte Abkommen zu be­werten ist.

Kern hat gesagt: Österreich profitiert vom Freihandel, offene Grenzen bringen Wohl­stand für Österreich, CETA und TTIP sind wahrscheinlich die besten Abkommen, die die EU je abgeschlossen hat.

Ein Wermutstropfen ist, dass die Schiedsgerichte eine eigene zweite Ebene eingezo­gen haben. Das wurde nachverhandelt, aber diese zweite Ebene, wenn nicht ausjudi­ziert, endet wieder bei den Schiedsgerichten. Na, was war das meines Erachtens für ein Erfolg? (Zwischenruf des Abg. Matznetter.) – Ich glaube, das kann nicht als Erfolg ver­kauft werden. Mitterlehner hat gesagt, auf Seite 12 des Protokolls, Absatz 8: TTIP „war nicht transparent genug aufgesetzt“. Er erläutert ebenfalls die Schiedsgerichte und sagt dann: „Ich stehe aber (…) auch betreffend TTIP für ein gut verhandeltes, faires Han­delsabkommen.“ – Also da war ich ein bisschen perplex: Es war nicht transparent und nicht gut ausverhandelt, war aber dann anscheinend ein gutes und faires Abkommen.

Und jetzt zu den ganzen wirtschaftlichen Auswirkungen, die mir persönlich nicht wirk­lich in ihrem gesamten Konvolut klar sind: Wir führen zurzeit, seit fünf Jahren, im Euro-


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päischen Parlament eine Gerichtsstreitsache, in deren Rahmen ein kleiner Unterneh­mer gegen den Judo-Weltverband ankämpft. Herr Haubner weiß, wovon ich spreche. Und wir haben leider Gottes das Problem gehabt, dass wir die Kosten des Verfahrens nicht zurückbekommen hätten, auch wenn wir obsiegt hätten.

Und da meine Frage dazu: Wie schaut das mit den Schiedsgerichten aus? Ist das die gleiche Prämisse, dass wir dann, wenn wir in Schiedsgerichte gehen, dort womöglich ob­siegen – was ja auch möglich ist –, die Kosten dafür nicht zurückerstattet bekommen? – Na, gute Nacht, klein- und mittelständische Wirtschaft, wenn sie in diese Fänge gerät!

Ein weiterer Punkt ist: Wann hat Österreich während dieser Verhandlungen noch das Heft in der Hand gehabt? Wann haben wir das Heft in der Hand gehabt? Ich glaube, das kann hier keiner beantworten, weil wir durch die Einstimmigkeit – Faymann hat mitge­stimmt – des Beschlusses des Rates an die Europäische Kommission, TTIP und CETA auszuverhandeln, bereits zugestimmt haben, dass die außerordentlichen Verfahren oder die Verfahren, die die Europäische Union betreffen, auf alle Fälle durchkommen. Und jetzt bleibt uns – und das wurde auch später erst gesagt –, in den gemischten Abkom­men noch gewisse Regulative einzuführen oder einzufordern.

Ich frage mich: Welche Regulative sind das? Sind das die Regulative, die nur noch die Einzelstaaten betreffen? Und wenn wir uns dann … (Vizekanzler Mitterlehner: … die nicht den Handel betreffen! Das ist gemischter Teil!) – Okay, aber die Einzelstaaten be­treffend.

Und ich stelle mir eine weitere Frage: Da jetzt im Singapur-Abkommen der EuGH am Zug ist, wäre klar festzustellen, wie die Rechtsverbindlichkeiten tatsächlich ausschau­en. Das heißt, wir wissen es ja noch gar nicht. Ich stelle mir weiters die Frage: Was wird sein, wenn wir dann nur noch über unsere eigene Rechtmäßigkeit in unseren Staaten abstimmen können? Wir stimmen dem nicht zu, was uns die Europäische Union mit diesem Abkommen aufoktroyiert, aber wir haben wahrscheinlich gar keine Möglichkeit, hintanzuhalten, dass die EU auch in unsere eigene Rechtmäßigkeit eintritt, wenn es nicht eine Mehrheit der Einzelstaaten gibt. Und das will ich auf alle Fälle verhindert ha­ben.

Zum Schluss noch eines: Es kann nicht sein, dass man ein so großes Vertragskonvolut mit solchen Auswirkungen ohne Rechtssicherheit verhandelt. (Beifall bei der FPÖ.)

15.05


Präsident Ing. Norbert Hofer: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Schellhorn. – Bitte.

 


15.05.48

Abgeordneter Josef Schellhorn (NEOS): Herr Präsident! Geschätzter Herr Vizekanz­ler! Ich glaube, Sie haben heute so wie ich zeitweise auch ein bisschen mit der Fas­sung gerungen. Letztes Jahr hatten wir bei der Budgetrede das Thema Fußball als Begleiterscheinung, also Champions League und Regionalliga. Dieses Jahr haben wir Shakespeare, also Schauspiel und Lyrik. Shakespeare hat auch gemeint: „Hohle Töpfe haben den lautesten Klang.“ (Beifall bei den NEOS.)

Ich glaube, in dem CETA-Thema ist nicht mehr viel drinnen. In dem Topf ist nicht mehr viel drinnen, weil es auch keine Argumente mehr dagegen gibt. Und ich denke, inso­fern hat die Enquete schon etwas aufgezeigt: Die Enquete hat aufgezeigt, wie weit wir in einer Medienabhängigkeit mit Mutlosigkeit und Ängstlichkeit kommen, wohin wir tre­ten und wo wir einfach keinen Mut mehr haben. Es geht eigentlich heute darum, wie wir alle den Bundeskanzler an der Hand nehmen können und ihn wieder aus der Sack­gasse herausführen. Das ist die Hilfestellung, die wir heute geben müssen, und das ist der Grund dafür, dass wir uns heute des Themas annehmen, und das ist auch beson­ders wichtig.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll146. Sitzung / Seite 107

Konzentrieren wir uns einmal auf CETA! Der Vertrag dafür liegt ja schon zwei Jahre vor, allerdings nur auf Englisch. Jetzt weiß ich schon, dass das manchen in der SPÖ ein bisschen irritiert hat, dass es ihn erst ab Juli auf Deutsch gegeben hat. Aber seit zwei Jahren liegt der Vertrag auf, und seit zwei Jahren wissen wir, worum es geht: Und das ist auch im Grunde genommen die Verteufelung des Investitionsschutzes – ich bit­te Sie, Investorenschutz! Kollege Haubner hat ja zuerst auch etwas mit dem Mietrecht erwähnt. Investorenschutz in Freihandelsabkommen schützt ja vor Diskriminierung. Und darum geht es, und um nichts anderes!

Ein besonders ärgerliches Thema, das Sie immer wieder ins Spiel bringen, sind die Son­derklagsrechte für Konzerne. Die gibt es da drinnen gar nicht. Offensichtlich haben den Vertrag wirklich nicht viele gelesen. Oder die anderen können nicht Deutsch oder nicht Englisch oder sonst etwas. Irgendwie muss man darauf drängen, klarzustellen, dass das einfach nicht stimmt, was Sie behaupten; es steht ja gar nicht drinnen!

Nun, der Kollege Kogler hat zuerst etwas über Landeshauptleute gesagt. Also ich glau­be, er meint die Landeshauptleutekonferenz, die dagegengestimmt hat. Ich wusste auch noch nicht, dass die Landeshauptleutekonferenz in der Verfassung steht. (Zwischenruf des Abg. Kogler.) Darum ist es kein Verfassungsbruch. Und darum sollte man auch nicht behaupten, dass man da die Verfassung bricht. Die bricht man nicht! Kollege Matz­netter hat völlig richtig gesagt – was die FPÖ immer wieder ins Spiel bringt, die Macht oder die Stimme geht vom Volk aus –, laut unserer Verfassung, laut unserer Bestim­mung ist die Kompetenz hier im Nationalrat zu sehen. Das ist der springende Punkt. Man braucht das nicht populistisch zu verwenden.

Zum Vorwurf, den auch Kollege Kogler noch einmal gemacht hat: Man darf ja auch nicht den Grünen sozusagen die wirtschaftliche Kompetenz absprechen. Da komme ich wie­der zum Schauspiel: Ihr Darth Vader der Angstmacherei, Michel Reimon, wurde so et­was von entzaubert von der Kollegin Kriebaum, und er hat sich sogar erdreistet zu sa­gen, alle 63 bestehenden Investitionsschutzverträge sollten aufgekündigt werden, bezie­hungsweise überhaupt alle 3 600. Das ist dokumentiert.

Und genauso dokumentiert ist der wirtschaftliche Wahnsinn der Aussage: Die Zölle zah­len eh die Unternehmer. – Nein, die Zölle zahlen die Konsumenten. Wenn die Zölle weg­fallen, ist das Produkt viel billiger und viel günstiger und auch entsprechend auskalkuliert.

Ganz zum Schluss, bevor der Palmölbaron herunterschreitet und uns wieder die Mise­re vom Fleisch und so erzählt, darf ich auch daran erinnern: Wissen Sie überhaupt, wo­her das Hühnerfleisch kommt? (Abg. Lichtenecker: Meins kommt aus dem Mühlvier­tel!) – Das Hühnerfleisch importieren wir jetzt schon aus Brasilien und Thailand. Und jetzt sagen Sie mir nicht, dass dort die Standards höher sind als in Kanada. Erzählen Sie uns nicht auch noch das Problem des Chlorhuhns (Abg. Kogler: Das hab’ ich nie gebracht!), weil, wie Trittin schon gesagt hat, es ist in der Tat so, dass wir uns darüber Gedanken machen müssen, ob es gesünder ist, vorher die Antibiotika im Huhn zu ha­ben, oder danach das Chlor. (Abg. Kogler: Das Chlor ist mir wurscht!)

Insofern glaube ich, dass man mit dem ganzen Thema einmal aufhören muss, man muss zur Sachlichkeit übergehen. Nehmen wir alle den Bundeskanzler an der Hand, führen wir ihn aus der Sackgasse heraus! Das, was hier die Gewerkschaft aufführt, ist mehr als beschämend.

Nämlich – zum Schluss ein Zitat – Kommissarin Malmström hat gesagt: Falls die EU den Deal mit Kanada nicht genehmigen kann, mit wem kann sie dann überhaupt noch Handelsabkommen abschließen? – Das sollte uns bewusst sein, darüber müssen wir nachdenken. (Beifall bei NEOS und ÖVP. – Abg. Pirklhuber: So viel Schaumschlägerei!)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll146. Sitzung / Seite 108

15.11


Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Doppler. – Bit­te, Herr Abgeordneter.

 


15.11.39

Abgeordneter Rupert Doppler (ohne Klubzugehörigkeit): Herr Präsident! Herr Vize­kanzler und Wirtschaftsminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! CETA- und TTIP: Zusatzerklärungen ändern nichts. Wer sagte das? – Staatssekretär Mahrer.

Heute steht auf der ORF-Homepage: „CETA: Sieben EU-Staaten zögern bisher mit Zu­stimmung.“ Warum? – Schiedsgerichte hin oder her: Meine sehr geehrten Damen und Herren, CETA ist nicht bloß ein Freihandelsabkommen, das den Abbau von Zöllen be­trifft, sondern geht weit darüber hinaus. Eigentlich ist CETA – wir haben es heute schon gehört – ein Regulierungsabkommen. Das heißt, dass ein Staat Einfluss auf die Ge­setzgebung eines anderen Staates nehmen kann. In Wirklichkeit geht es dabei nicht um den Freihandel, sondern darum, wie man den Rechtsstaat am besten ausschalten und umgehen kann. Es stehen nur die Interessen der Großkonzerne im Vordergrund und nicht die der Bürgerinnen und Bürger, was eigentlich eine sehr bedenkliche Ent­wicklung ist. Und die lehne ich, wie viele Bürger in unserem Land, ganz entschieden ab.

Wie wir jetzt wissen, meine sehr geehrten Damen und Herren, hat die EU schon seit 2009 mit Kanada im Geheimen verhandelt. (Heiterkeit bei der ÖVP, des Abg. Matznet­ter sowie bei Vizekanzler Mitterlehner. – Vizekanzler Mitterlehner: Das muss ich wis­sen!) – Da können Sie ruhig lachen, das macht nichts. Man versucht mit allen Mitteln, diese Verträge durchzudrücken, obwohl man weiß, wer bei den 1994 abgeschlossenen Verträgen zwischen USA und Mexiko auf der Strecke blieb. – Das wissen Sie anschei­nend nicht.

Die Riesenkonzerne profitierten massiv, die kleinen und mittleren Betriebe litten massiv darunter, und vor allem auch die Landwirtschaft. Und deshalb lehne ich diese Verträge von CETA und TTIP ganz entschieden ab. – Herzlichen Dank. (Beifall beim Team Stro­nach.)

15.13


Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Dr. Winzig. – Bitte, Frau Abgeordnete.

 


15.13.47

Abgeordnete Dr. Angelika Winzig (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Vize­kanzler! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! (Abg. Kogler: Sagen Sie, was im Ver­trag steht! Schaffen Sie Klarheit!) Die parlamentarische Enquete hat für mich drei we­sentliche Punkte aufgezeigt. Erstens war es total unglücklich, dass man TTIP und CETA gemeinsam in einer Debatte abgehandelt hat. (Abg. Kogler: Wir wollten das eh nicht!) Es handelt sich, wie die kanadische Handelsministerin schon gesagt hat, um zwei völlig unabhängige und völlig unterschiedliche Staaten und auch um zwei völlig un­terschiedliche Abkommen.

Also wenn Kollege Doppler sagt, er kann TTIP, dem Vertrag, nicht zustimmen – den gibt es noch überhaupt nicht. Im Unterschied dazu ist CETA ein gut ausverhandeltes Abkommen, das uns vorliegt. Und diese Vermischung hat leider auch das sachliche Ni­veau der Debatte nach unten gedrückt.

Der zweite Punkt, der mir die Augen geöffnet hat – Peter Haubner hat das in seinem Eingangsstatement bei der Enquete bereits gesagt –, ist der Blickwinkel jener aus dem geschützten Bereich, nämlich wie wenig Wissen und Verständnis für die Unternehmen und für die Unternehmerinnen und Unternehmer vorhanden ist. (Abg. Doppler: Für die Wirtschaftskammer! – Abg. Kitzmüller: Da spricht die Wirtschaftskammer!)

Offensichtlich ist vielen nicht bewusst, was ein Unternehmer im Export leisten muss, dass er seine Produkte am Markt platziert, dass er die Kredite bei den Banken bedie­nen kann und dass er die Arbeitsplätze absichert, indem er auch die Löhne zahlen kann.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll146. Sitzung / Seite 109

Und diese Einschätzung durfte ja Kollege Schellhorn auch im Wirtschaftsausschuss mit der Arbeitszeitflexibilisierungsdebatte erfahren.

In diesem Zusammenhang war für mich die entscheidende Aussage jene von Herrn Mag. Tencl, Unternehmer im Bereich Traktionssysteme mit einem Exportanteil von 95 Pro­zent, 300 Mitarbeitern im Werk Wiener Neudorf und 400 Mitarbeitern in Weiz in der Steiermark sowie vielen kleinen regionalen Zulieferbetrieben. Er liefert in die USA und hat im Jahr 2015 650 000 € an Zöllen und nichttarifären Zusatzkosten gezahlt. Sein Mit­bewerber sitzt in Japan, den hat er bis jetzt im Griff. Nur, der hat in nächster Zukunft durch das abgeschlossene transpazifische Abkommen einen Vorteil von 650 000 €.

Und wen wird es treffen? – Die Mitarbeiter in Weiz, die Mitarbeiter in Wiener Neudorf und die kleinen regionalen Zulieferer in Niederösterreich und in der Steiermark. Und da glaubt Herr Kogler allen Ernstes noch, was er ja mit einem Zwischenruf bei der En­quete hinausposaunt hat, wir können die 60-prozentige Exportquote ohne Handelsab­kommen aufrechterhalten?! (Abg. Kogler: Na, bis jetzt ist es jedenfalls gegangen!)

Somit bin ich schon bei meinem dritten und letzten Punkt, der mir in der Debatte bei der Enquete vollkommen gefehlt hat, nämlich: Wie sichern wir künftig unsere Sozial­systeme, unseren Wohlstand und unsere Arbeitsplätze ab, bei einer sinkenden Export­quote? – Ich glaube, darauf gibt es keine zufriedenstellende Antwort.

Darum bitte ich Sie alle, Ihre Vorbehalte noch einmal zu überdenken, denn wir, 500 Mil­lionen Europäer, haben mit 51 Millionen Südkoreanern ein funktionierendes Handels­abkommen, wieso sollte das mit 35 Millionen Kanadiern, die uns in Werten, in Stan­dards und in unserer Kultur wesentlich ähnlicher sind, nicht funktionieren? (Beifall bei der ÖVP.)

15.17


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Schmid. – Bitte.

 


15.17.24

Abgeordneter Gerhard Schmid (ohne Klubzugehörigkeit): Sehr geehrter Herr Präsi­dent! Herr Vizekanzler! Zahlreiche bereits von Österreich unterzeichnete Freihandels­abkommen sollten sich positiv für unser Land entwickelt haben. Anzunehmen ist je­doch, dass die Bevölkerung sehr wenig – um nicht zu sagen: nicht – über Erfolg oder Misserfolg informiert wird oder wurde.

Bezüglich CETA wird ein nahezu siebenjähriger Verhandlungsmarathon als positiv für die Verhandlungsergebnisse dargestellt, und kurz vor der Ratifizierung dieses Abkom­mens werden über diverse Medien mögliche, nicht akzeptable Positionen dargestellt. So­gar unsere Regierung stellt uneinig differente Einschätzungen dar.

Österreich ist für seine hohen Standards bekannt und soll diese nun einem Konzern­denken opfern. Anzusprechen ist hier unter anderem die Landwirtschaft, welche durch Entscheidungen der EU, wie zum Beispiel die Russland-Sanktionen, besonders betrof­fen ist, was zu weiterem Bauernsterben führen wird. Zu erwarten sind weitere Preis­steigerungen heimischer hochwertiger Produkte im Gegensatz zu teils gentechnisch ver­änderten Billigprodukten, welche unseren Markt überfluten werden.

Besondere Probleme sind durch die Sonderklagsrechte ausländischer Konzerne gege­ben, welche eine klare Paralleljustiz herstellen und somit uneingeschränkt abzulehnen sind. Bei hoher Qualität ist Österreichs Wirtschaft in vielen Bereichen als autark zu be­zeichnen. Die Masseneinfuhr von Billigprodukten ist jedoch abzulehnen. Unsere öster­reichische Qualität hat bereits einen hohen Exportanteil, und wir können diesen auch über Einzelverträge weiterhin bedienen. Entscheiden wir uns für Österreich und gegen die­ses Freihandelsabkommen! – Danke. (Beifall des Abg. Hagen.)

15.19



Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll146. Sitzung / Seite 110

Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Mag. Muttonen. – Bitte, Frau Abgeordnete.

 


15.19.34

Abgeordnete Mag. Christine Muttonen (SPÖ): Herr Präsident! Herr Vizekanzler! Mei­ne Damen und Herren! Bevor ich in die inhaltliche Debatte zu CETA einsteige, möchte ich einige Worte zur Enquete sagen. Ich finde, dass es eine sehr gute, hervorragende Veranstaltung war. Wir hatten ganz ausgezeichnete Experten und Expertinnen hier, ei­ne hochrangige Besetzung und einen wirklich intensiven Austausch für und gegen CETA.

Ich würde mir mehr solcher Veranstaltungen wünschen. Im Sinne der Transparenz und der besseren Partizipation sollten sie auch vollständig öffentlich sein. Es würde mich freu­en, wenn man die veralteten Regeln in der Geschäftsordnung diesbezüglich anpassen könnte. (Abg. Pirklhuber: Sehr richtig!)

Nun, zum Inhalt sei zuerst gesagt: Wir wollen ein Handelsabkommen mit Kanada. Für ein Land wie Österreich, das so erfolgreich und intensiv in den internationalen Handel eingebunden ist, wäre eine fundamentale Ablehnung von Handel auch unsinnig. So­weit ich das verstehe, ist ja ohnehin niemand wirklich für eine Ablehnung. Die Frage aber ist: Wie sind diese Abkommen ausgestattet?

Es klingt wie eine Selbstverständlichkeit: Handel muss fair und nachhaltig sein. Was wir brauchen, sind also Abkommen, die als Vorlage für weitere Abkommen dienen, weil sie fortschrittliche soziale, arbeits- und umweltpolitische Standards vorschreiben, Ab­kommen, von denen alle profitieren können und nicht nur einige wenige.

CETA in seiner ursprünglichen Fassung hatte einige gravierende Mängel. So drohte CETA, den Staat in seinen Möglichkeiten, sozial und gemeinnützig handeln zu können, einzuschränken, die Demokratie zu unterlaufen und den Rechtsstaat zu schädigen. Die Debatten der Enquete haben deutlich gezeigt: Viele der ExpertInnen teilten unsere Be­denken und bestätigten unsere wichtigsten Kritikpunkte zum Investorenschutz, zum Li­beralisierungsdruck für öffentliche Dienstleistungen, zur Gefahr für unsere hohen Stan­dards.

Gleichzeitig haben wir aber gemeinsam mit zahlreichen weiteren CETA-Kritikern in den letzten Wochen viele Verbesserungen durchsetzen können. CETA wird nun definitiv als gemischtes Abkommen behandelt, auch die Sonderklagsrechte dürfen vorläufig nicht angewendet werden.

Denken Sie an die ersten Diskussionen mit der Kommissarin Malmström, die nichts ver­ändern wollte! Es hat also Veränderungen gegeben und es wird in den nächsten Tagen noch einmal darum gehen, dass wir gegenüber den Kanadiern und der Kommission auf weitergehende Nachbesserungen beim Zusatzprotokoll drängen. Wir müssen dann auch darauf achten, dass das Zusatzprotokoll ausreichend rechtliches Gewicht besitzt. Abhängig von diesem Ergebnis werden wir dann hier im Parlament entscheiden, ob der Vertrag für uns annehmbar ist oder nicht.

Nach monatelanger Starre ist also Bewegung in das Projekt CETA gekommen. Viel­leicht entwickelt es sich doch noch zu einem auch für uns positiven Abschluss, denn es wäre schade, wenn wir uns mit Kanada nicht auf ein wahrlich fortschrittliches Abkom­men einigen könnten. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ.)

15.23


Präsident Ing. Norbert Hofer: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Dr. Pirklhuber. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


15.23.28

Abgeordneter Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber (Grüne)|: Herr Präsident! Herr Bun­desminister! Meine Damen und Herren! Kollegin Muttonen hat zu Recht auf die guten


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll146. Sitzung / Seite 111

Expertisen hingewiesen, die wir bei der Enquete hatten. Tatsächlich war es letztlich ein Riesenerfolg der österreichischen Zivilgesellschaft, die – beginnend mit einer Petition, einer Bürgerinitiative – in den Ausschuss für Petitionen und Bürgerinitiativen gekom­men ist und dort bereits eine Enquete gefordert hat. (Abg. Kogler: Bravo!)

Einige Abgeordnete dieses Hauses haben das immer unterstützt, in allen möglichen Ausschüssen vorangetrieben und schlussendlich haben wir diese Enquete am 14. Sep­tember abgehalten. Herr Bundesminister, Sie waren ja auch anwesend. (Vizekanzler Mitterlehner: Nicht nur anwesend!) – Ja, Sie waren anwesend, haben auch ein State­ment abgegeben, keine Frage.

Ich möchte schon noch einmal hervorheben, was die Wirtschaftsexperten gesagt ha­ben. Professor Breuss vom Österreichischen Institut für Wirtschaftsforschung hat völlig klar festgehalten – ich zitiere aus dem Protokoll –: „Kanada öffnet sich für einen grö­ßeren Markt als umgekehrt! Und so, wie es immer ist, gewinnt ein Land, das sich für einen größeren Markt öffnet – in diesem Fall Kanada – mehr.“ – Punkt eins.

Punkt zwei: „Auch bei den nichttarifarischen Handelshemmnissen, also Normen et ce­tera, ist die EU stärker geschützt. Wenn man das jetzt abbaut, ist klar, dass natürlich das Land, das bisher stärker geschützt ist, weniger gewinnen wird – das heißt also, dass es höhere Importe haben wird – als umgekehrt.“

Meine Damen und Herren, das sagt ein Vertreter des WIFO bei der Enquete, kein grü­ner Experte, kein Umweltschützer, sondern ein Wirtschaftsexperte. Er hat auch klipp und klar gesagt: Das Wirtschaftswachstum, das hier generiert werden soll, ist mit der Lupe zu suchen, die Effekte sind gering. (Zwischenruf des Abg. Haubner.)

Kolleginnen und Kollegen haben schon angemerkt, Kollege Kogler hat das auch he­rausgearbeitet: Es geht primär um Regulierung, und daher – wenn es um Regulierung geht – geht es um die Frage: Wer wird wie und zu welchem Ziel, zu welchem Zweck reguliert? Das ist die Aufregung der Zivilgesellschaft, das ist die Aufregung in Europa. Das ist auch im Interesse der Demokratie und der Bürgerinnen und Bürger, dass wir da sehr, sehr genau hinschauen.

Herr Bundesminister! Eines verstehe ich wirklich nicht: Wenn Sie zum Abschluss Ihrer Stellungnahme, Ihres Redebeitrags heute sagen, dass die Befürchtungen, die da alle geschürt werden, in der Praxis nicht gerechtfertigt sein werden, dann weiß ich nicht, wo Sie die letzten drei, vier Jahre waren! Die Bürgerinnen und Bürger haben ganz explizit Belege für diese Sorgen. Stichwort eins: die enorme Zunahme der Zahl von Klagen von Konzernen gegenüber Staaten. Wir haben das auf und ab diskutiert. (Zwischenruf des Abg. Haubner. Zwischenbemerkung von Vizekanzler Mitterlehner.Das ist wahr, da gibt es Zahlen dazu. Es gibt inzwischen eigene Berufsgruppen im Finanzdienstleis­tungssektor, im juristischen Bereich, die sich auf den Streit, auf die Klagen gegenüber Staaten spezialisieren, um ihre Interessen durchzusetzen, denn das ist gewinnträchtig, Herr Minister. Da möchten die Bürgerinnen und Bürger nicht mitmachen, und wir als Ab­geordnete in diesem Haus auch nicht. (Beifall bei den Grünen.)

Würden Sie jetzt behaupten: Das steht ja doch nicht in CETA!, dann sage ich schon, es haben ExpertInnen auch bei der Enquete klar davon gesprochen, dass eine Art Neben­verfassung, ein Nebenverfassungsgericht entsteht. (Abg. Kogler: Richtig!) Ja, tatsäch­lich haben sie davon gesprochen, weil es völlig klar ist – und das hat Frau Professor Dr. Madner von der Wirtschaftsuniversität Wien gesagt –: „Ausländische Investoren be­kommen zwei Rechtswege, sie können sofort Schadenersatz fordern, sie müssen nicht erst die Rechtswidrigkeit feststellen lassen, wie das üblicherweise im nationalen, auch in unserem Rechtsschutzsystem der Fall ist.“ – Das ist eine klare Aussage einer Ex­pertin in dieser Enquete (Abg. Kogler: Bravo!) und eindeutig ein Hinweis darauf, dass es nicht mit rechten Dingen zugeht, was die Schiedsgerichte betrifft.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll146. Sitzung / Seite 112

Schauen wir uns die Details an, Herr Minister, auch die Zusatzvereinbarung, werte Kol­leginnen und Kollegen: Da geht es nur darum, dass es eine Interpretation ist, kein Zu­satz zum Vertrag. Es spricht ja diese Erklärung selbst davon und die kanadische Han­delsministerin hat das in der Aussprache bestätigt: Die Regulierung in Artikel 8.9 sagt klar, es geht nur um legitime politische Ziele.

Da haben wir ja schon die erste große Herausforderung in Rechtsstreitigkeiten, wenn dann Schiedsgerichte entscheiden müssen, was ein legitimes politisches Ziel ist. Für die Konzerne muss sozusagen eine gerechte und billige Behandlung gewährleistet sein und sie müssen vor allem Schutz und volle Sicherheit genießen. Meine Damen und Herren, wie wird denn das gewährleistet? Wer interpretiert denn das? – Das ist ganz klar gere­gelt, in Artikel 26.2: Der Sonderausschuss für Dienstleistungen und Investitionen erar­beitet diesbezügliche Empfehlungen, die der gemischte CETA-Ausschuss dann beschlie­ßen muss.

Das heißt, die Empfehlung, was recht und billig ist, welche Behandlung ordnungsge­mäß ist und welche nicht, entscheidet wieder ein Gremium, in das die Konzerne einge­bunden und die Parlamente ausgeschlossen sind. Meine Damen und Herren, dieses Konstrukt ist abzulehnen.

Ich möchte daher an dieser Stelle selbstverständlich klarlegen: Es bleibt uns gar nichts anderes übrig – und ich würde mir erwarten, dass die Bundesregierung die Zeichen der Zeit erkennt –, hier muss mit einer Stimme gesprochen werden. Bundesregierung und Parlament müssen hier verhindern – das ist unsere Aufgabe –, dass dieser Vertrag jetzt unterschrieben wird, denn es gibt berechtigte Verbesserungsnotwendigkeiten.

Verbesserungsnotwendigkeiten heißen nicht, dass wir grundsätzlich jeden Vertrag ab­lehnen, dass wir die Zusammenarbeit mit Kanada in sozialen, in umweltpolitischen Be­reichen, in ökonomischen Bereichen ausschließen. Aber diese Art von Giftzähnen gilt es zu ziehen, und ich bringe daher folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Werner Kogler, Kolleginnen und Kollegen betreffend: CETA nicht unterzeichnen

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung wird aufgefordert, keinen Beschluss zur Unterzeichnung von CETA zu fassen und in den nächsten Monaten Nachbesserungen durchzusetzen, wie die Strei­chung der Schiedsgerichte, die Verankerung des Vorsorgeprinzips (nach Artikel 191 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union) und der Ausnahme der öffent­lichen Dienstleistungen aus dem Wirkungsbereich von CETA. Dafür gilt es, Allianzen mit anderen EU-Mitgliedstaaten zu bilden.

*****

Meine Damen und Herren, dieser Antrag wird hoffentlich von vielen Abgeordneten hier unterstützt.

Wenn Sie – von SPÖ und ÖVP – heute noch nicht bereit sind, zuzustimmen: Sie haben am Freitag im EU-Unterausschuss noch eine Chance, um zu einer bindenden Stellung­nahme zu kommen. Ich möchte bei dieser Gelegenheit schon noch einmal auf die Stel­lungnahme der Bundesländer zurückkommen. Meine Damen und Herren, es ist doch bemerkenswert, dass es eine gemeinsame Stellungnahme aller Bundesländer gibt. (Abg. Kogler: Bravo!) Ich zitiere, der Kollege Kogler hat darauf schon hingewiesen: „Die


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Möglichkeit von Schiedsverfahren gegen Staaten (…) ist nicht vorzusehen.“ – Das be­sagt diese gemeinsame Stellungnahme aller Bundesländer.

Weiters heißt es unter Punkt e): „dem Abschluss von CETA und TTIP im Rat nicht zu­zustimmen“ – also CETA wird explizit erwähnt –, „solange nicht die Forderungen die­ses Beschlusses, der gleichzeitig als einheitliche Stellungnahme gemäß Art 23d Abs 2 B VG gilt, erfüllt sind.“

Meine Damen und Herren, das ist ein klarer Auftrag vonseiten der Länder an die Bun­desregierung. Wir hier im Parlament wären gut beraten, uns an die Seite der Länder zu stellen und diese notwendigen Verbesserungen und Veränderungen zu erzwingen. Ich sage „zu erzwingen“, denn das, was die Kommission versucht hat, ist auch klar: Sie hat versucht, dieses Abkommen als EU-only durchzuboxen, damit sie die alleinige Kompe­tenz hat, alle Entscheidungen zu treffen.

Das haben wir bisher schon verhindert, aber wir hatten noch nicht die Gelegenheit, die­se Giftzähne zu ziehen; das müssen wir mit einer gemeinsamen Anstrengung in Euro­pa versuchen. Da ist der Appell an den Bundeskanzler und auch an Sie zu richten: Schließen Sie sich zusammen, auch mit dem belgische Parlament, auch mit anderen Parlamenten! Auch die Diskussionen, die heute zu diesem Vertrag in Deutschland ge­führt werden, sind eminent, wesentlich zu führen. Jetzt sind Bündnisse zu schließen, um zu verhindern, dass vorab ein Vertrag unterschrieben wird, der zum Beispiel – und das ist mein konkretes Argument in der Sache selbst – zu folgenden Ergebnissen führt:

Im Bereich der Landwirtschaft: Sie haben erwähnt, dass die Kanadier so tolle Lebens­mittel produzieren. Meine Damen und Herren, Hormonfleischproduktion, Gentechnik in der Landwirtschaft, Einsatz von Hormonen wie Ractopamin et cetera bei Schweinezucht sind Standard in Kanada. Wo lebt der Herr Minister?

Die Preissituation bei Schweinen in den letzten acht bis neun Jahren: Die Produzenten in Kanada bekommen 60 Prozent weniger, bei Rindfleisch bekommen sie 25 Prozent we­niger. Also ich sage Ihnen, wenn wirklich die Zollkontingente für Rindfleisch um 46 000 Ton­nen erhöht werden, die Zollkontingente für Schweinefleisch auf 75 000 Tonnen, für Wei­zen auf 100 000 Tonnen erhöht werden, macht das bisschen, was wir bekommen ha­ben (Zwischenbemerkung von Vizekanzler Mitterlehnerdie 16 000 Tonnen Käse, Herr Minister , das Kraut in dem Fall nicht fett.

Also es ist ganz einfach kein guter Deal, selbst auf dieser Ebene. Wenn dann der Herr Landwirtschaftsminister oder vielleicht der Kollege Schultes, wenn er dann drankommt, behaupten: Ja, aber wir haben doch die geografischen Ursprungsbezeichnungen durch­gesetzt! (Heiterkeit des Abg. Steinbichler.) – Ha, da kann ich nur lachen! Wissen Sie, was wir durchgesetzt haben? – Drei Begriffe: Das waren: Steirischer Kren (Abg. Lich­tenecker: „Steirischer Kren“?) – Steirischer Kren, gibt’s, ja –, Tiroler Speck – okay, da­hinter steht ein großes Unternehmen – und das Steirische Kürbiskernöl. Aber wissen Sie, was wir zum Beispiel nicht durchgesetzt haben? – Eine Erfolgsgeschichte im Milch­bereich: Heumilch, als traditionelle Spezialität in Österreich, in Europa. (Ruf bei der ÖVP: Die hat es noch gar nicht gegeben!)

Heumilchprodukte sind nicht geschützt, von 1 300 geschützten EU-Bezeichnungen (Zwi­schenbemerkung von Vizekanzler Mitterlehner) sind gerade einmal 148 geschützt wor­den. – Herr Bundesminister, das ist wirklich kein Erfolgsprojekt (Zwischenrufe bei der ÖVP.) Das ist ganz einfach schade, dass man da wirklich sagen muss, zurück an den Start oder zumindest: Giftzähne ziehen, jetzt gemeinsam Bündnisse schließen und die­sem Pakt keine Zustimmung geben! – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)

15.34


Präsident Ing. Norbert Hofer: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Ga­mon. – Bitte.

 



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15.34.32

Abgeordnete Claudia Angela Gamon, MSc (WU) (NEOS): Sehr geehrter Herr Präsi­dent!

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Frau Abgeordnete, bevor Sie Ihre Rede beginnen, darf ich noch anführen, dass der von Herrn Abgeordnetem Dr. Pirklhuber verlesene Ent­schließungsantrag ausreichend unterstützt ist, ordnungsgemäß eingebracht wurde und damit mit in Verhandlung steht.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Werner Kogler, Wolfgang Pirklhuber, Freundinnen und Freunde

betreffend CETA nicht unterzeichnen

Eingebracht im Zuge der Debatte über Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und In­dustrie über das Stenograph. Protokoll der Parl. Enquete zum Thema "CETA und TTIP - Die Freihandelsabkommen der EU und ihrer Mitgliedstaaten mit Kanada und den USA (III-305 d.B.) (1275 d.B.) – TOP 4

Begründung

CETA, das Handelsabkommen der EU mit Kanada, soll am 27. Oktober 2016 auf ei­nem Gipfeltreffen der beiden Vertragspartner unterzeichnet werden. Da es sich bei CETA um ein gemischtes Abkommen handelt, müssen auch alle EU-Mitgliedstaaten grünes Licht für den Vertrag geben. CETA, das als Blaupause für TTIP gilt, enthält nicht nur Sonderklagsechte für ausländische Konzerne, sondern gefährdet hohe Standards in sen­siblen Bereichen wie Gentechnikgesetzgebung, Lebensmittelsicherheit oder Konsumen­tInnenschutz und ist geeignet demokratische Entscheidungsspielräume von der euro­päischen Ebene bis hin zu den Ländern und Gemeinden. So ist das in der EU geltende Vorsorgeprinzip in CETA nicht verankert. Das bringt KonsumentInnenschutz, Gesund­heitsvorsorge und Gentechnikfreiheit in Europa in Bedrängnis.

Um den geäußerten Bedenken Rechnung zu tragen, hat die europäische Kommission mit der kanadischen Regierung eine Zusatzvereinbarung ausgehandelt. Das Ziel be­steht darin, Klarstellungen über die Schieflagen des Vertrags zu erzielen. In der nun vor­liegenden Zusatzvereinbarung gibt es aber keine wirklichen Klarstellungen oder Ver­besserungen.

Zu den Schiedsgerichten und Konzernklagsrechten kann die Erklärung keine Verbes­serung bringen, da Schiedsgerichte per se ausländische Investoren gegenüber inländi­schen und allen anderen gesellschaftlichen Akteuren privilegieren. Es werden schwam­mige Rechtsbegriffe wie „legitime Politikziele“ aus dem Vertragstext übernommen. Das heißt, dass dort, wo vielleicht wirklich noch Klärungsbedarf bestünde, die bestehenden Unklarheiten nacherzählt werden. Gerade diese Formulierungen sind ein Einfallstor für Klagemöglichkeiten von Konzernen. Letztlich wird es den privaten Schiedsgerichten über­antwortet, ob eine staatliche Maßnahme, die demokratisch zustande gekommen ist, als legitim anerkannt wird.

Das Vorsorgeprinzip ist in CETA nach wie vor nicht verankert. Es wird weder in der Zu­satzerklärung noch im Vertragstext berücksichtigt. Damit wird die drohende Aushebe­lung des Vorsorgeprinzips in Artikel 25 Abs. 2 Z 2 lit b CETA-Vertrag für den Marktzu­gang in der Biotechnologie weiter bestätigt.

Zwischen den EU-Mitgliedstaaten und Kanada ist nun vereinbart, die in CETA vorgese­henen Schiedsgerichte erst dann anzuwenden, wenn alle EU-Mitgliedstaaten den Ver-


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trag ratifiziert haben. Damit wird der Eindruck erweckt, dass die Schiedsgerichte in CETA vom Nationalrat noch gekippt werden könnten, ohne den gesamten Vertrag abzuleh­nen. Unterschreibt die Bundesregierung aber jetzt den CETA-Vertragstext, so ist der Weg für das Inkrafttreten des gesamten Abkommens auch in Österreich geebnet. Wenn der Nationalrat in ein bis drei Jahren über CETA entscheidet, dann nur über den gesamten Vertrag inklusive Schiedsgerichte und Sonderklagsrechte.

Die Bundesregierung ist aber sowohl durch die einheitliche Stellungnahme der Bun­desländer gemäß Art. 23 d Abs. 2 B-VG vom 11. Mai 2016 und der darauf bezugneh­menden Stellungnahme gemäß Art. 23 e B-VG des EU-Unterausschusses vom 22. Ju­ni 2016 daran gebunden, „dem Abschluss von CETA im Rat nicht zuzustimmen, solan­ge die Forderungen dieser Beschlüsse nicht erfüllt sind“. Darin heißt es u.a.: die Mög­lichkeit von Schiedsverfahren gegen Staaten (sog. ISDS-Klauseln) ist nicht vorzuse­hen; sich dafür einzusetzen, dass Harmonisierungen und wechselseitige Anerkennun­gen auf Basis des Vorsorgeprinzips erfolgen oder dass im Rat keine vorläufige Anwen­dung von CETA beschlossen wird.

Vor dem Hintergrund der zwar angestrebten aber nicht erreichten Verbesserungen von CETA ist die Alternative klar: Jetzt CETA nicht zu unterzeichnen eröffnet die Möglich­keit, in den nächsten Monaten wirkliche Klarstellungen und echte Verbesserungen zu erreichen. So sollten die Sonderklagsrechte und Schiedsgerichte, die auch laut deut­schem Richterbund weit weg von wirklicher Unabhängigkeit sind, ersatzlos gestrichen werden. Außerdem soll u.a. das Vorsorgeprinzip in CETA verankert und öffentliche Dienstleistungen vom Abkommen ausgenommen werden. Die Bundesregierung soll mit anderen Ländern, wie z. B. Belgien, Slowenien und Polen, die wie Österreich CETA kri­tisch gegenüber stehen (lt. Vorbereitung für den AStV für den 12.10.2016), eine Allianz zur Verbesserung des Abkommens bilden.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung wird aufgefordert, keinen Beschluss zur Unterzeichnung von CETA zu fassen und in den nächsten Monaten Nachbesserungen durchzusetzen, wie die Streichung der Schiedsgerichte, die Verankerung des Vorsorgeprinzips (nach Artikel 191 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union) und der Ausnahme der öffentlichen Dienstleistungen aus dem Wirkungsbereich von CETA. Dafür gilt es, Al­lianzen mit anderen EU-Mitgliedstaaten zu bilden.

*****

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Bitte, Frau Abgeordnete Gamon.

 


Abgeordnete Claudia Angela Gamon, MSc (WU) (fortsetzend): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Vizekanzler! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! (Zwi­schenruf bei den Grünen.) Es sind ja nicht nur die Giftzähne, die Sie ziehen wollen! Ich habe mir das Greenpeace-Video zu CETA und TTIP angeschaut: ein Plan, uns alle zu knechten, man kämpft gegen den Dark Trade; das ist ja einzigartig gut gemachte Pro­paganda und Negative Campaigning. Karl Rove wäre stolz darauf. (Abg. Lichtenecker: Propaganda?!) Die moralisch überlegene Seite, die sich hier als die Guten inszeniert, und jeder, der eine andere Meinung hat, gehört zur bösen Seite der Macht und will die Menschheit knechten – das hat schon ein Level der Absurdität erreicht!

Ich will wirklich sachlich bleiben – wir haben bei der Enquete eine sachliche Diskussion geführt –, aber mir reicht es! Ich habe es wirklich satt, dass die Zukunftsfeinde und For-


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schungsverweigerer aufseiten von Grünen und FPÖ eine gemeinsame Allianz schlie­ßen, sich ausnahmsweise einmal einig sind, gemeinsam mit der moralischen Keule dro­hen und immer fröhlich weitermachen.

Die Ironie dabei: Dass die Propaganda, die unter anderem auch Ihre Abgeordneten in den letzten drei Jahren veranstaltet haben, vielleicht dem Kandidaten da oben bei sei­nem Wahlkampf helfen wird – wenn er sagt, dass er CETA nicht unterschreiben wird –, ist an mir zumindest nicht vorbeigegangen. Ich hoffe, es wird Ihnen in nächster Zeit auch noch auffallen. (Abg. Kogler: Deswegen haben wir ja die Enquete gemacht, dass man das beurteilen kann!)

Was mich dabei besonders ärgert, ist, dass das ja letztendlich dazu führt, dass Sie den nächsten Generationen den Wohlstand verweigern, den Sie im Moment genießen, denn unser Wohlstand kommt vom Freihandel, unser Wohlstand kommt von internationaler Kooperation. (Beifall bei NEOS und ÖVP. Zwischenrufe bei den Grünen.) Wir sind im europäischen Vergleich wirklich alleine, wir stehen alleine da, als Insel der Unvernunft. Wir machen uns international lächerlich, das ist doch einfach absurd.

Die Ökonomen sind sich einig, dass CETA ein gelungenes Abkommen ist. (Abg. Kog­ler: Stimmt nicht!) Offensichtlich kann man ja jede Expertenmeinung anders interpre­tieren: Fritz Breuss hat bei der Enquete gesagt hat, dass das Wachstum, die Effekte ja nicht so groß sind. (Abg. Pirklhuber: … mit Lupe zu suchen!) – Okay, na gut, es sind irgendwas zwischen 0,02 bis 0,3 Prozent, je nach Studie. Wenn man betrachtet, dass Kanada im Vergleich zur Europäischen Union ein sehr kleiner Wirtschaftsraum ist, muss ich schon fragen: Was ist das eigentlich für eine dekadente Einstellung? – Das ist so typisch österreichisch: Wegen Wohlstand machen wir jetzt zu, wir haben schon zu viel, uns geht es schon zu gut. Das aber bei einem Wirtschaftswachstum von 1,5 Prozent des BIP zu sagen, ist wirklich gewagt. (Abg. Lichtenecker: Jetzt werden Sie dann bei der ÖVP adoptiert!)

Wenn wir den Wohlstand für die nächsten Generationen sichern wollen, werden wir etwas dafür tun müssen. Wir werden uns auch die Frage stellen müssen, wohin wir ei­gentlich wollen. (Zwischenruf des Abg. Pirklhuber.) Wollen wir Handel aktiv gestalten oder wollen wir warten, bis das andere Teile der Welt übernehmen? Wollen wir viel­leicht tatsächlich in Kauf nehmen, dass unsere Standards gesenkt werden?

Wollen wir wirklich versuchen, uns mit Kanada zu matchen, die eine linksliberale Re­gierung und kein Interesse daran haben, dass ihr staatliches Gesundheitssystem priva­tisiert wird? Wir hatten ja eine schöne Aussprache mit der kanadischen Handelsminis­terin, die das sehr toll erklärt hat. (Abg. Kogler: Haben Sie schon irgendwas zum Ver­trag gesagt?) Ich glaube, sie stand dann irgendwann auch kurz vor der Verzweiflung und wollte fragen: Warum glauben Sie, hätten wir ein Interesse daran, dass die Kon­zerne kommen und unsere Daseinsvorsorge privatisieren? – Das ist ja vollkommen ab­surd! (Zwischenruf bei den Grünen.)

Und jetzt kommen wir dazu: Wir alle profitieren täglich vom Freihandel. Alles, was wir hier haben, hat etwas mit Freihandel zu tun. Die Fahrzeuge in Österreich, Autos oder vielleicht auch Züge, die wir von irgendwo anders importieren, Kleidung: alles hat mit Freihandel zu tun. Deshalb wiederhole ich mich zum Abschluss gerne mit dem Satz, den ich schon in der Enquete gesagt habe: „Wenn einer hier im Saal ohne Freihandel ist, werfe er sein iPhone.“ (Beifall bei NEOS und ÖVP. – Abg. Kogler: Dass man so ei­nen sinnfreien Spruch wiederholt!)

15.38


Präsident Ing. Norbert Hofer: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Ing. Schul­tes. – Bitte.

 



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15.39.01

Abgeordneter Ing. Hermann Schultes (ÖVP): Sehr geehrter Herr Vizekanzler! Herr Prä­sident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Kollegin Gamon hat jetzt eine Rede gehalten, die hat mir wirklich gefallen. (Heiterkeit und Beifall bei ÖVP und NEOS.) Ich will das einfach so sagen. (Abg. Kogler: Das traust du dich nur zu sagen, weil du den Vertrag auch nicht gelesen hast!) – Werner! Wir sind im privaten Leben so gut mitein­ander. Lieber Kollege Kogler, trauen Sie mir zu, dass ich weiß, wovon ich spreche! Ich beleidige dich auch nicht!

Meine Damen und Herren, wir haben hier herinnen eine wunderbare Enquete gehabt, und in dieser Enquete sind tolle Themen aufgebracht worden. (Zwischenrufe bei den Grünen.) Auf der einen Seite hat es Ökonomen gegeben, die ganz klar erklärt haben, worum es geht. Dann hat man erlebt, wie von der ganz, ganz linken Uferseite und von der ganz, ganz rechten Uferseite die Nebelschwaden hereingekommen sind. Die Frage war dann: Warum tun die das?

Ich habe mich wirklich gefragt, warum die das tun, denn CETA ist ein Abkommen zwi­schen Europa, einem kultivierten Kontinent mit einer hohen Kulturtradition, und Kana­da, mit Einwanderern aus Europa – witzigerweise mit einem europäischen Staatsober­haupt, nämlich Elisabeth II., die ja in Kanada theoretisch noch immer das Staatsober­haupt ist. (Abg. Neubauer: Ureinwohner gibt’s dort schon noch! Oder gibt’s dort nur Europäer?) Das Spannende: Wir trauen uns zu, den Kanadiern zu unterstellen, dass sie uns über den Tisch ziehen. Das wird doch nicht sein!

Und wir haben es auch nicht vor, weil wir ja kultivierte Europäer sind. Also wo kann das Problem sein? (Abg. Pirklhuber: Sie haben es nicht kapiert!) Es ist ein Abkommen un­ter Freunden, gut. Frage: Wieso gibt es dann tatsächlich diese Nebelschwaden? (Abg. Pirklhuber: Weil es Schiedsgerichte und Konzernklagsrechte gibt! Das ist ja ganz einfach!) – Ganz einfach: Es geht nicht um das Abkommen, es werden ganz, ganz an­dere Ziele verfolgt. Kollege Pirklhuber kommt mit seinen Späßchen daher und sagt: Die Heumilch ist nicht drinnen. (Abg. Pirklhuber: Ja, aber die Schiedsgerichte schon!)

Also Kollege Pirklhuber, ich habe dich bis jetzt in einer anderen Liga gesehen. Du weißt ganz genau, dass die Heumilch erst vor ganz kurzer Zeit überhaupt als Produkt euro­päischer Herkunft eingetragen wurde. Sie ist der Beweis dafür, dass es funktionieren wird, denn CETA ist ein lebendes Abkommen. Du kannst davon ausgehen, wenn Heu­milch Exportrelevanz hat, dass sie dann drinnen stehen wird. (Abg. Pirklhuber: Du setzt das durch? Das schau’ ich mir an! – Abg. Lugar: Der Schultes packt alles!) Das Tolle ist, dass es wahr ist und dass der Kollege Pirklhuber immer nur mit seinen Schmähs kommt. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der NEOS.)

Die Kollegen von ganz links wollen schlichtweg nicht haben, dass es einen Rahmen für das Wirtschaften und Regeln für Leute gibt, die privates, persönliches Risiko nehmen wollen. Die wollen, dass der Staat wirtschaftet. Die wollen die Menschen bevormun­den, und ihr Konsumentenschutz ist in Wirklichkeit nichts anderes als die Bevormun­dung der Menschen. Derartige Abkommen sichern das Recht, dass erwachsene Men­schen selbst Risiken nehmen dürfen und in ein selbstbestimmtes Leben Innovation und wirtschaftliche Kraft hineinlegen. (Abg. Lugar: Das kommt alles erst mit CETA, das hat es vorher nicht gegeben?)

Die Brüder von der rechten Seite – warum kommt es von dort? –, die wollen ganz ein­fach die Führungskräfte in Europa schlechtmachen, Europa schlechtreden, halten nicht aus, dass Europa ein sehr gutes Abkommen verhandelt hat, wie das Herr Bundeskanz­ler Kern so gesagt hat – was ich ausnahmsweise auch wirklich wörtlich so unterstütze. Er hat recht, es ist das beste Abkommen, das die EU je verhandelt hat. Ich wünsche ihm viel Glück in der eigenen Partei. Wir unterstützen ihn auf jeden Fall, wenn er CETA zustimmt. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der NEOS.)

15.42



Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll146. Sitzung / Seite 118

Präsident Ing. Norbert Hofer: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Steinbichler zu Wort. – Bitte.

 


15.42.55

Abgeordneter Leopold Steinbichler (STRONACH): Sehr geehrter Herr Präsident! (Abg. Matznetter: Wo ist die Palmölbutter?) Herr Vizekanzler! Herr Staatssekretär! Kollegin­nen und Kollegen! Zuseherinnen auf der Galerie und Zuseher vor den Fernsehgeräten! Kollegin Winzig (eine Tafel vor sich auf das Rednerpult stellend, auf der ein Bauernhof, darüber der Schriftzug „Wegen US-Konkurrenz geschlossen“, sowie „TTIP“ in einem ro­ten durchgestrichenen Kreis abgebildet sind – Abg. Obernosterer: Falsche Seite! – Vi­zekanzler Mitterlehner: Du hast das falsche Land erwischt!), das ist einer deiner Mit­gliedsbetriebe aus dem Vöcklabrucker Bezirk, er beschäftigt circa 56 Mitarbeiter und hat sogar auf der eigenen Homepage „Stopp TTIP und CETA“ stehen. Ich denke, die heutige Diskussion ist so aussagekräftig, so interessant. Mit jeder Minute verstehe ich die Bürger mehr, die ich den ganzen Sommer bei jeder Festivität – egal, ob Senioren­bund- oder Landjugendveranstaltung, Industriellen- oder Wirtschaftstreffen, Arbeitneh­mertreffen oder Bauernfest – getroffen habe, die in großer Sorge sind, weil sie nicht wis­sen, was da wirklich beschlossen wird.

Ich bin seit 32 Jahren im Außendienst tätig. Einer meiner Grundschulungsausbildner hat gesagt: Burschen, verkauft es so, dass es am Abend bei den Kunden keine Kaufreue gibt! – Heute hat mich Vizekanzler Mitterlehner richtig gelehrt, was Kaufreue heißt. Mit dem Druck, mit dem du verkaufen willst, willst du uns etwas verkaufen, das wir nicht brau­chen. Das ist das Hauptproblem, Kolleginnen und Kollegen. (Beifall beim Team Stronach.)

Wenn man etwas zu penetrant predigt, gebetsmühlenartig – immer wieder und immer wieder –, dann muss irgendetwas faul sein. Da muss irgendetwas faul sein. (Zwischen­bemerkung von Vizekanzler Mitterlehner. – Zwischenruf der Abg. Winzig.) Genau das kommt noch, Herr Kollege. Lass dir Zeit, lass dir Zeit! (Vizekanzler Mitterlehner: „Ge­betsmühle“ war nicht gut!)

Herr Vizekanzler, wir haben in diesem Haus – ich war öfter anwesend als du – das Hea­ring gehabt. Also ich war überrascht, wie skeptisch die Experten waren. Ich war echt überrascht, weil ich mir gedacht habe: Na ja, da werden Proredner eingeladen, da wird versucht, uns das schmackhaft zu machen. Die waren äußerst reserviert. Wenn man optimistisch ist, hat man bei manchen gehört: Da ist ein bisschen etwas zu holen, aber im marginalen Kommastellenbereich. Dann haben wir die Experten dagehabt, ange­fangen von Kommissar Hogan, der uns dann sofort erklärt hat, ja, wir brauchen mehr g.g.A.-Zeichen. Na wunderbar: Eine holländische Sau, in Tirol mit polnischem Holz ge­selcht. Wenn man das als unsere österreichische Spezialität bezeichnet, Herr Vize­kanzler, dann bin ich wirklich betroffen.

Experte Trick, der für die Spartenverhandlungen zuständig ist, hat im Palais Epstein drei­mal die Frage nicht beantworten können, welche Sparte Probleme bekommt, wenn wir nicht unterzeichnen, wenn wir noch weiterverhandeln. Ich denke, alle Sorgen sind be­rechtigt, das hat sich heute bei dieser Diskussion wesentlich bestätigt. Das Deutsche Bundesverfassungsgericht beschäftigt sich heute mit dieser Thematik. Wer das „Mor­genjournal“ gehört hat – wir haben es beim Herfahren gehört –, weiß, dass sie Angst ha­ben, dass eine Paralleljustiz eingeführt wird, dass die nationalen Rechte ausgehebelt werden. (Abg. Pirklhuber: Natürlich! So ist es!) Na ich glaube, diese Sorgen sind be­rechtigt. Man hat bei manchen Redebeiträgen ja gehört, dass es so ist.

Die Drohung, dass es, wenn wir das nicht unterschreiben, morgen keinen Handel mehr gibt und alles zusammenbricht, ist sensationell! Herr Vizekanzler, eine Frage, nachdem du so großmütig über meine Kollegin Dietrich drübergefahren bist: Das hat auch Frank Stronach nicht verdient. Jetzt habe ich noch mehr Respekt vor Frank Stronach, der hat


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Magna ohne CETA und ohne TTIP entwickelt. Der ist ja ein Weltmeister. (Zwischenbe­merkung von Vizekanzler Mitterlehner. – Abg. Winzig: Magna ist aber international!) Der ist ja sensationell. Jetzt suchen sie schon wieder Arbeitsplätze. Wenn der auch in die richtige Richtung – billige Produktionsstätten – flüchten würde, würden wir jetzt nicht 1 400 Arbeitsplätze in den Magna-Werken suchen.

Also bleiben wir ein bisschen am Boden, bleiben wir ein wenig daheim und tun wir nicht ganz so groß und international, wie ich es befürchtet habe. (Abg. Winzig: Wir haben wenigstens Auslandsinvestitionen!) Es ist schade, Frau Kollegin Winzig, dass ein sol­cher Magnat wie Frank Stronach aus Österreich hinausgeekelt wird. Na investiert er halt in Kanada, mir ist es leid darum. – Nein, nicht lachen, bitte, Frau Kollegin! Das ist der Unterschied.

So, und dann darf ich noch Folgendes sagen: Ich appelliere an Bundeskanzler Kern – ich habe das auch per Handschlag von Werner Faymann versichert bekommen –, dass er die Sorgen und Ängste der Bürgerinnen und Bürger ernst nimmt, dass das Ganze tatsächlich noch einmal durchverhandelt beziehungsweise geprüft wird und nicht durch­gedrückt wird. Ich glaube, das ist das ganz Wesentliche, weil auch die Sorgen der Bel­gier, auch die Sorgen anderer Staaten – jetzt gibt es gerade in Deutschland die Verhand­lung – bestätigen, dass irgendetwas zum Teil nicht koscher ist.

Herr Vizekanzler, abschließend darf ich dich beruhigen und darf den Kollegen Hammer erwähnen, der auch geglaubt hat, dass dann das Palmöl kommt. Jawohl, Herr Kollege, daher wird wahrscheinlich die Meinung des Vizekanzlers und Wirtschaftsministers kom­men, dass wir in Österreich tatsächlich so viele Produkte in der Landwirtschaft erzeu­gen, damit wir exportieren müssen. Gott sei Dank bin ich bei der „Im Zentrum“-Diskus­sion dabeigesessen, als der Landwirtschafts- und Umweltminister Rupprechter gesagt hat: Wir brauchen das Abkommen, damit unsere Biobauern nach Amerika exportieren können. – Wunderbar!

Anscheinend hat er vor lauter Handel vergessen, dass im Großhandel 80 Prozent der Bioprodukte importiert werden. Also diesen sinnlosen Verkehr brauchen wir nicht. Das beweist uns gerade der Wirbelsturm in Haiti, das beweist uns die Palmöldiskussion, weil Europa der zweitgrößte Palmölimporteur ist. Wer es nicht gesehen hat, möge sich bitte in der ORF-TVthek diesen traurigen Beitrag über die Kleidung anschauen, der vor­gestern auf ORF III gelaufen ist. Schaut euch die armen Kinder in Bangladesch und in Indien an! Wir geben hier herüben stolz an, wie gute Wirtschafter wir sind.

Wann sind wir einmal so weit, dass wir sagen: Globalisierung dient den Konzernen, Glo­balisierung dient der Anonymität, Regionalisierung den Menschen? Den Menschen in den Mittelpunkt, das ist unser Auftrag, dafür haben uns die Bürger gewählt. (Beifall beim Team Stronach und bei Abgeordneten der FPÖ.)

15.48


Präsident Ing. Norbert Hofer: Als Nächster gelangt Herr Klubobmann Dr. Strolz zu Wort. – Bitte, Herr Klubobmann.

 


15.49.08

Abgeordneter Mag. Dr. Matthias Strolz (NEOS): Herr Präsident! Herr Minister! Herr Staatssekretär! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Liebe Bürgerinnen und Bürger! Zu CETA: Diese unheilige Allianz von Links- und Rechtspopulisten quer über den Plane­ten ist für mich schwer auszuhalten. Die Hauptstraße ist mit Schwachsinn in großem Ausmaß verstopft. Es ist unglaublich. Die Allianz geht von Trump über Le Pen, vom Front National über die AfD bis hin zu den Linken in Deutschland und den Grünen in Österreich. Ich frage mich: Wo, in welcher Allianz fühlen Sie sich wohl? Da hängen Sie gemeinsam auf Anti-CETA-Demos herum, in einem Che-Guevara-Leiberl aus Bangla­desch, Nike-Sneakers aus Italien und mit einem iPhone aus China. Das Hirn haben Sie


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dabei meines Erachtens nicht eingeschalten, weil es einfach unseriös ist, dass Sie mit Halbwahrheiten und mit Lügen operieren. (Beifall bei den NEOS und bei Abgeordneten der ÖVP. – Abg. Pirklhuber: Bleib ein bisschen am Boden! – Abg. Lichtenecker: Hallo?!)

Ich bin hier wirklich auch ein Stück weit auf die Grünen angefressen, deshalb (ein Buch in die Höhe haltend): Van der Bellen, „Die Kunst der Freiheit“. (Abg. Lichtenecker: Ein gutes Buch, ein gescheites Buch!) Leider bringt er jetzt den Mund nicht mehr auf. Vor einem Jahr hat er in „Die Kunst der Freiheit“ noch vollmundig geschrieben: „Sicher braucht das alles Regeln, aber die Vorteile großer Entscheidungsfreiheit für Produzenten wie Kon­sumenten liegen doch auf der Hand. Vor lauter Alarmschlagen wird man allzu leicht taub und blind für die langfristige Perspektive.“ – So ist es doch! (Beifall bei den NEOS und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Peter Michael Lingens, liebe Grüne, ist eher ein Linksdrifter unter den Journalisten. Er schreibt ins Stammbuch von Van der Bellen, aber auch von Kern: „Zumindest von Van der Bellen hatte ich mir – wie von Kern – die Verteidigung rationalen Denkens erhofft (…) Populistisch gesehen zeugt auch das von taktischem Geschick – sachlich gesehen ist es wirtschaftliche Volksverdummung durch einen Professor der Volkswirtschaftslehre.“

Ich werde ihn trotzdem wählen, weil es in dem Fall eine Frage der Alternativen ist: Ich will jemanden, der zu Europa steht, aber ich halte diese Art von Halbwahrheiten, die Sie hier verbreiten, für intellektuell nicht redlich. (Abg. Pirklhuber: Nennen Sie ein kon­kretes Beispiel! – Abg. Kogler: Die legen alle los und sagen nichts zum Vertrag!) Dass der Herr Bundeskanzler freiwillig und eigenverantwortlich in eine Sackgasse eingefah­ren ist und jetzt durch einen Flip-Flopper wieder heraus will, darüber kann ich nur den Kopf schütteln. – Von staatsmännischer Verantwortung ist nichts zu sehen. (Beifall bei den NEOS.)

15.51


Präsident Ing. Norbert Hofer: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Dr. Karl. – Bitte.

 


15.51.37

Abgeordnete Mag. Dr. Beatrix Karl (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Vize­kanzler! Herr Staatssekretär! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte meine drei­minütige Redezeit dazu nutzen, mit einigen mir mehr als absurd erscheinenden Mythen rund um CETA aufzuräumen. Zum einen geht es mir dabei um die propagierten negati­ven Auswirkungen von CETA auf öffentliche Dienstleistungen. Eines dazu gleich vor­weg: Diese Auswirkungen gibt es nicht, weil CETA – wie alle anderen Handelsabkom­men der EU – nicht auf öffentliche Dienstleistungen erstreckt wird.

Vielmehr gilt Folgendes: Die EU-Länder können staatliche Monopole für bestimmte Diens­te beibehalten. CETA verpflichtet auch nicht zu Privatisierung oder Deregulierung öf­fentlicher Dienstleistungen wie Wasserversorgung, Gesundheitsfürsorge oder Bildung. Das heißt, die vielfach heraufbeschworene Privatisierung unserer Wasserversorgung wird es schlicht und einfach nicht geben. Sie eignet sich aber natürlich ganz großartig für Angstmache. (Ruf bei der ÖVP: Genau!) Schließlich können die EU-Länder auch in Zu­kunft selbst entscheiden, in welchen Bereichen sie einen öffentlichen Universaldienst, ge­gebenenfalls auch mit staatlicher Förderung, wollen.

Zum anderen ist es mir ein Anliegen, Klarstellungen hinsichtlich des Investitionsschut­zes vorzunehmen: Österreich hat, darauf wurde heute schon hingewiesen, bereits 63 In­vestitionsschutzabkommen mit anderen Ländern abgeschlossen. (Abg. Kogler: Die sol­len ja eh verschwinden! – Zwischenruf des Abg. Matznetter.) Von den Kritikern wird an diesem Punkt immer wieder eingewendet, dass es ja legitim ist, mit Ländern, die kein starkes Rechtssystem haben, derartige Abkommen abzuschließen, aber doch nicht mit Kanada als einem entwickelten Rechtsstaat.


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Wissen Sie aber, meine sehr geehrten Damen und Herren, dass wir solche Investi­tionsschutzabkommen auch mit zwölf Ländern, die Mitglied der Europäischen Union sind, abgeschlossen haben? – Zum Beispiel mit Estland, Lettland, Litauen, Polen, Mal­ta, Slowenien, Tschechien oder der Slowakei. Sind das etwa keine entwickelten Rechts­staaten? (Abg. Kogler: Das ist ja ein Relikt, das soll ja verschwinden! Das ist ja un­glaublich!)

Lassen Sie mich mit einem weiteren Mythos im Zusammenhang mit Investitionsschutz­abkommen aufräumen: Es wird immer damit argumentiert, dass es ein Wahnsinn sei, dass sich nur ausländische, nicht aber inländische Unternehmen an die Schiedsge­richte wenden dürfen. Sehen Sie sich doch bitte einmal die EU-Regelungen an! Wenn sich zum Beispiel ein italienisches Unternehmen in Kärnten niederlässt oder grenz­über­schreitend Waren oder Dienstleistungen anbietet und dabei in Kärnten von einer Be­hörde diskriminiert wird, dann kann sich der italienische Unternehmer wegen Verstoßes gegen die Niederlassungs-, Waren- oder Dienstleistungsfreiheit an den EuGH wenden.

Handelt es sich aber um ein nicht im EU-Ausland, sondern etwa in der Steiermark an­sässiges Unternehmen, dem in Kärnten Gleiches widerfährt, dann liegt eine bloße In­länderdiskriminierung vor, auf die das EU-Recht nicht anwendbar ist. Das heißt, der stei­rische Unternehmer kann sich nicht an den Europäischen Gerichtshof wenden. Wo bleibt denn hier der Aufschrei der CETA-Gegner? Zählt hier der österreichische Unter­nehmer plötzlich nicht mehr so viel wie in einer Anti-CETA-Kampagne?

Sie sehen also, meine sehr geehrten Damen und Herren, angesagte Katastrophen fin­den nicht statt und lassen sich oftmals schon durch eine seriöse Herangehensweise aus­räumen. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP.)

15.55


Präsident Ing. Norbert Hofer: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Krainer. – Bitte.

 


15.55.34

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich glaube, es geht bei CETA in Wirklichkeit weder um Heumilch, noch um iPhone-Weitwurfbewerbe. Ich glaube auch nicht, dass die Welt untergeht, wenn CETA, so wie es vorliegt, in Kraft tritt – sicher nicht –, sie geht aber auch nicht unter, wenn es nicht in Kraft tritt. Man kann bei dem, worum es hier geht, schon ein bisschen auf dem Boden bleiben.

Die Kritik im Kern, die richtet sich gegen die Schiedsgerichte, gegen private Klagemög­lichkeiten. – Die existieren. (Ruf bei der ÖVP: Kritik an Kern?!) Es hat keiner Angst vor der kanadischen Regierung, es glaubt keiner, dass das kanadische Volk den Österrei­chern etwas Böses will, auch umgekehrt nicht. Das, worum es geht, ist, ob Konzerne – egal, ob es kanadische oder österreichische Konzerne sind – über Staaten, über die De­mokratie, über die Verfassung, über Rechtsgrundsätze, über Rechtssysteme gestellt wer­den, und das ist das, was passiert.

Kann ein Staat einen Konzern vor einem Schiedsgericht klagen? – Nein. Kann ein Ar­beitnehmer einen Konzern vor einem Schiedsgericht klagen? – Nein. Es kann nur einer klagen, der Konzern, und er kann nur einen klagen, nämlich den Staat. Das hier ist ei­ne Sondermöglichkeit, bei der Konzernen Rechte außerhalb von etablierten Rechtssys­temen eingeräumt werden.

Jetzt kann man der Meinung sein, ja, für mich sind Konzerne das Wichtigste, das Bes­te, das Größte, das Höchste, und deswegen will ich denen eine besonders große Stel­lung geben (Abg. Brosz: Das ist die Strolz-Position!), oder man kann das kritisch se­hen. Das kann man ganz einfach ausdiskutieren, aber hier wird so getan, als ob jeder,


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll146. Sitzung / Seite 122

der CETA kritisiert, ein Irrer ist, irgendein Linksextremer ist oder irgendetwas gegen frei­en Handel hat. Es wird wohl keiner etwas gegen freien Handel haben, und wahrschein­lich werden hier 90 Prozent des CETA-Abkommens einstimmig für vernünftig erklärt, aber natürlich gibt es zu Recht auch Kritik daran.

Natürlich sind diese Sonderklagerechte, ist diese Sonderstellung für Konzerne zu Recht kritisierenswert. Ja, es stimmt: Über 60 Abkommen hat Österreich mit solchen Schieds­gerichten und jahrzehntelang ist nichts passiert, aber wir wurden ja in der Zwischenzeit geklagt. Seit zwei Jahren ist es nicht mehr so, dass Österreich nicht geklagt wird. Wir wurden vor zwei Jahren von der Meinl-Bank geklagt. Da denkt man sich, wie kann die Meinl-Bank, die doch in Österreich ist, Österreich klagen? – Weil der Eigentümer der Meinl-Bank früher in irgend so einer holländischen Steueroase war, das ist dann nach Malta verlegt worden, und über Briefkastenfirmen auf Malta hat man uns geklagt. (Abg. Fekter: Und gewonnen!) Und das, obwohl wir im Abkommen mit Malta stehen haben, dass Briefkastenfirmen nicht klagen dürfen. (Vizekanzler Mitterlehner: Jeder kann kla­gen, wenn er will!) – Theoretisch haben wir es, wie bei Kanada, hineingeschrieben. Da haben wir auch hineingeschrieben, dass Briefkastenfirmen nicht klagen dürfen.

Die Praxis zeigt, dass es oft nicht so einfach ist, wie wir uns das vorstellen. Man muss sachlich darüber reden: Wollen wir Unternehmen, wollen wir Konzernen eine Sonder­stellung in der Gesellschaft geben, die sie über Staaten stellt? Ja oder nein? Diskutie­ren wir das in aller Ruhe aus! Weder so noch so ist die Welt untergegangen. Sie ist nicht untergegangen, obwohl wir 60 solcher Verträge haben, und sie geht auch nicht unter, wenn wir einen mehr nicht haben. Aber die Frage, welche Stellung Konzerne in der Gesellschaft haben, ist eine wichtige Frage, und die muss man diskutieren. (Beifall bei der SPÖ. – Ruf bei der ÖVP: Bis Freitag!)

15.59

15.59.11

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort ist niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Ich sehe keinen Wunsch nach einem Schlusswort der Berichterstatterin.

Wir kommen daher zur Abstimmung über den Antrag des Ausschusses für Wirtschaft und Industrie, das Stenographische Protokoll der Parlamentarischen Enquete zum The­ma „CETA und TTIP – Die Freihandelsabkommen der EU und ihrer Mitgliedstaaten mit Kanada und den USA“, III-305 der Beilagen, zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für dessen Kenntnisnahme eintreten, um ein Zei­chen der Zustimmung. – Das ist mehrheitlich angenommen.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeord­neten Dr. Hübner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Nein zu TTIP und CETA.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für den Entschließungsantrag sind, um ein Zei­chen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abge­ordneten Mag. Kogler, Kolleginnen und Kollegen betreffend: CETA nicht unterzeichnen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für den Entschließungsantrag sind, um ein Zei­chen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt.

16.00.285. Punkt

Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Industrie über die Regierungsvor­lage (1261 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Versorgungssicherungsgesetz 1992 geändert wird (1276 d.B.)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll146. Sitzung / Seite 123

6. Punkt

Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Industrie über die Regierungsvorla­ge (1249 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Mineralrohstoffgesetz geändert wird (1277 d.B.)

7. Punkt

Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Industrie über die Regierungsvorla­ge (1259 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Maschinen-Inverkehrbringungs- und NotifizierungsG – MING geändert wird (1278 d.B.)

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Wir gelangen nun zu den Punkten 5 bis 7 der Tages­ordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Obernosterer. – Bitte.

 


16.01.15

Abgeordneter Gabriel Obernosterer (ÖVP): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Lie­be Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren auf der Galerie und zu Hause vor den Fernsehschirmen! Zu Tagesordnungspunkt 5: Versorgungssiche­rungsgesetz. Ich möchte mich kurz halten: Dieses Gesetz besteht, läuft aber mit Ende des Jahres aus.

Was beinhaltet dieses Versorgungssicherungsgesetz? – Es ist eigentlich die Handhabe der öffentlichen Hand, in außerordentlichen Krisenfällen die Versorgung der Bevölkerung sicherzustellen. Dies soll für zehn Jahre verlängert werden. (Präsidentin Bures über­nimmt den Vorsitz.)

Zu Tagesordnungspunkt 7: Maschinen-Inverkehrbringungs- und Notifizierungsgesetz. Auch dazu kurz Stellung genommen: Es handelt sich um die Umsetzung einer EU-Richt­linie, die eben hier im Nationalrat vorzunehmen ist. Es geht um die Qualitätssicherung, hauptsächlich die Maschinen-Inverkehrbringung für Aufzüge, Sportboote oder Geräte, generell ganz genau persönliche Schutzausrüstung beziehungsweise Geräte zur Ver­brennung gasförmiger Brennstoffe. Wie gesagt, es ist notwendig, dass wir das hier ge­setzlich absegnen und beschließen.

Es werden von unseren Behörden auch Stichproben genommen und diese Produkte zu­mindest angeschaut, ob sie den Voraussetzungen entsprechend alle Sicherheitsmaß­nahmen haben. Hier muss ich aber auch feststellen, dass für diese zusätzlichen Kon­trollen, die jetzt dadurch anfallen, keine zusätzlichen Kontrollstellen eingerichtet wer­den, sondern dass dies von bestehenden Kontrollorganen stichprobenweise, wie ge­sagt, ausgeführt wird, damit keine zusätzlichen Kosten und keine zusätzlichen Kontrol­len in den Betrieben entstehen, sondern diese einfach nur ausgeweitet werden.

Aus meinen Unterlagen geht hervor, dass das Plenum diesen Gesetzen, glaube ich, so­gar einstimmig zustimmen wird. – Ich danke Ihnen vielmals. (Beifall bei der ÖVP.)

16.03


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gemeldet: Herr Abgeordneter Kat­zian. – Bitte.

 


16.03.42

Abgeordneter Wolfgang Katzian (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Mei­ne Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte einige Anmerkun­gen zum Mineralrohstoffgesetz machen, das wir im Zuge dieser Beschlussfassungen


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll146. Sitzung / Seite 124

heute auch beschließen werden. Es ist ein gutes Beispiel dafür, dass manchmal nicht nur ganz große Themen, wie wir sie vorhin diskutiert haben, sondern auch sehr kleine Themen behandelt werden sollen und behandelt werden müssen.

Zum einen erteilen wir dem Herrn Vizekanzler die Verordnungsermächtigung bei der Er­leichterung der Zulassungsvoraussetzungen für Betriebsleiter und Betriebsaufseher im Bergbau in all jenen Fällen, wo es nicht um gefährliche Anlagen geht. Zum anderen set­zen wir eine EU-Richtlinie um, wo es zwar in Österreich zurzeit keine Anlagen gibt, die betroffen sind, wobei ich auch der Auffassung bin, dass sich Österreich aus guten Grün­den bisher gegen die CO2-Speicherung entschieden hat. Davon rücken wir mit dieser Novelle auch keinesfalls ab.

Ich habe im Übrigen die Wahrnehmung dazu, dass in mehreren europäischen Staaten die anfängliche Euphorie für dieses Carbon Capture and Storage abgenommen hat und wir uns in Kürze wahrscheinlich auch die Frage stellen werden, wie dann die verschie­denen Zielszenarien und Roadmaps der EU aussehen, wenn sich diese Optionen, die hier gewählt wurden, als Trugschluss herausstellen.

Ich hätte dem Herrn Wirtschaftsminister gerne auch noch gesagt, dass ich ihn ersuche, klarzustellen, was gemeint ist, wenn der Umweltminister dieser Tage verkündet hat, dass er jetzt gemeinsam mit den Visegrád-Staaten gegen die deutsche Energiewende kämp­fen wird. Ich habe es nicht verstanden, ehrlich gesagt. Ich verstehe, dass man einiges an der deutschen Energiewende kritisch beleuchten kann, aber ich bin mir auf der an­deren Seite nicht sicher, ob Atomstrom- und Kohlestromländer die richtigen Verbünde­ten in diesem Zusammenhang sind. Da würde ich mir schon auch eine entsprechende Klarstellung erwarten. (Beifall bei Abgeordneten der SPÖ.)

Zur Bemerkung des Herrn Vizekanzlers, was bei CETA den Kollektivvertrag betrifft: Das ist überhaupt nicht das Thema. Es geht um das Arbeitsrecht und um die Frage, ob es dann, wenn festgeschrieben ist, dass eh alles in Ordnung ist, dass sich eh nichts än­dert und dass eh alles leiwand ist, nicht auch eine Sanktionsmöglichkeit geben sollte, damit die Dinge, die eh super und so leiwand sind, dann auch sozusagen sanktioniert werden können, wenn sie nicht Platz greifen. Darum geht es. Bei den Kollektivverträ­gen setzen wir uns schon selbst zur Wehr.

Wenn sich erst vor Kurzem der Verband Druck & Medientechnik vom ältesten Kollektiv­vertrag, den diese Republik hat, mit der fadenscheinigen Bemerkung verabschiedet hat, na ja, das Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz, das wir in diesem Haus be­schlossen haben, ist so kompliziert, darum müssen sie die Kollektivvertragsfähigkeit zu­rücklegen, dann ist das mehr als fadenscheinig. Da geht es darum, einen guten Kol­lektivvertrag in die Luft zu schießen. (Abg. Schopf: Genau!)

Die Betriebsrätinnen und Betriebsräte haben heute bei einer großen Konferenz deutlich gemacht, dass sie sich das nicht nur nicht gefallen lassen, sondern dass sich die Da­men und Herren, die sich diesen Winkelzug ausgedacht haben, warm anziehen sollen, denn da wird es in der nächsten Zeit ordentliche Auseinandersetzungen geben. Ich fin­de das einfach gut! – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

16.07


Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Dr. Lichtenecker. – Bitte.

 


16.07.26

Abgeordnete Dr. Ruperta Lichtenecker (Grüne): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Werte Kolleginnen und Kollegen! In aller Kürze: Wir werden die Ände­rung, die Novelle beim Maschinen-Inverkehrbringungs- und Notifizierungsgesetz und auch beim Mineralrohstoffgesetz in dieser Form unterstützen.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll146. Sitzung / Seite 125

Damit komme ich zum Versorgungssicherungsgesetz, wo wir eine Novelle vorliegen ha­ben, die wir im Wesentlichen unterstützen. Dennoch möchte ich in der Debatte auch an­merken, dass durchaus die Fragen, die auch die Wirtschaftskammer Österreich aufge­worfen hat, hier debattiert werden sollen.

Einerseits geht es um die Relevanz und die Zeitgemäßheit der Warengruppen, die im Anhang aufgelistet sind. Die Zeiten ändern sich und damit natürlich auch die Konsum­bedürfnisse und anderweitige Bereiche, die einer stetigen Änderung unterliegen. Inso­fern sollte man bei solchen Änderungen genau auch das adaptieren. Gleichzeitig ist es natürlich ein Thema, ob nicht auch die Transportdienstleistungen im Personen- und Gü­terverkehr mit Berücksichtigung finden.

Ein wesentlicher Punkt, der angesprochen worden ist, ist das Thema der Verwaltungs­vereinfachungen. Herr Staatssekretär, das ist ein immerwährendes Thema, das, wie wir glauben, sehr konsequent angegangen werden muss. Auch da hätte durchaus eine Mög­lichkeit bestanden. Gleichzeitig glauben wir, dass es in vielen anderen Bereichen – in der Gewerbeordnung, bei den Betriebsanlagengenehmigungen – verschiedene Möglich­keiten der Vereinfachungen gibt. Auch das sollte konsequent angegangen werden.

Aber wir werden jetzt auch diese Materie unterstützen. (Beifall bei den Grünen.)

16.09


Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Schmuckenschlager. – Bitte.

 


16.09.33

Abgeordneter Johannes Schmuckenschlager (ÖVP): Geschätzte Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Kollege Katzian, Sie haben hier Kritik an der Allianz des Umweltministers ausgesprochen, dass er sich gegen die deutsche Strompolitik ausspricht, wie sie momentan gehandhabt wird. Ich glaube, nicht alles, was der Empfänger nicht versteht, ist auch wirklich die Schuld des Senders. Aber wenn Sie nicht verstehen, dass man sich dagegen aussprechen muss, dass mit billigs­tem deutschen Kohlestrom die Wettbewerbsfähigkeit von erneuerbarer Energie in Ös­terreich schlechter gestellt wird, dann ist das schon sehr interessant.

Denn genau das ist der Fall: Wir kommen mit der Ökostromproduktion und mit der Was­serkraft in Österreich in Bedrängnis, wenn der europäische Strommarkt mit derart billi­gem Strom überschwemmt wird, wo sich die Deutschen letztendlich in ihrer eigenen Leis­tungsbilanz zwar ein positives Plus schreiben können, wir aber in den Strukturen gefähr­det werden.

Damit sind wir auch beim Versorgungssicherungsgesetz. Denn Verantwortung der Poli­tik heißt, hier Vertrauen aufzubauen, dass die Bevölkerung auch in Zukunft die Versor­gung gesichert hat, was sowohl bei der Energie als auch bei der Ernährung ein wichti­ger Punkt ist. Wenn wir es nicht schaffen, eigene Produktionssouveränität in Österreich zu halten, sei es in der Energie, vor allem im biogenen Sektor, oder auch bei der Er­nährung, dann werden wir noch viel, viel größere Probleme haben.

Da brauchen wir nicht über TTIP, CETA oder sonstige Freihandelsabkommen zu kla­gen, denn die Probleme, die wir in der österreichischen Landwirtschaft haben, können wir morgen beim Grünen Bericht diskutieren, und die haben jetzt schon enorme Aus­wirkungen. (Abg. Pirklhuber: So ist es!) Da haben wir noch kein einziges dieser Ab­kommen ausverhandelt. Das ist vielmehr der Druck, den wir über das Oligopol im Le­bensmitteleinzelhandel in Österreich bekommen, da wir hier nur eine geringe Anbie­terzahl haben, die der Nachfrage letztendlich nachkommen muss, und wir einen enor­men Druck auf die Landwirtschaft haben, dass die Ernährungssouveränität in Öster­reich wahrscheinlich nachhaltig gefährdet ist. (Zwischenruf des Abg. Pirklhuber.)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll146. Sitzung / Seite 126

Nur eine solide Arbeit in der Steuerpolitik wird uns auch hier weiterhelfen, diese Ernäh­rungssicherheit zu halten und somit auch die Versorgung langfristig zu sichern. Dafür sind diese Vorsorgegesetze wichtig und gut, aber nur die langfristige Gesamtpolitik kann auch helfen, die Produktion in Österreich zu halten. (Beifall bei der ÖVP.)

16.11


Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Ecker. – Bitte.

 


16.11.59

Abgeordnete Cornelia Ecker (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Liebe Zu­schauer auf der Galerie! Das Versorgungssicherheitsgesetz, also jenes Gesetz, das Vor­sichtsmaßnahmen für Krisenfälle vorsieht, ist ein äußerst wichtiger Schritt. Nun ist bald Nationalfeiertag, an dem wir die Unabhängigkeit, die Freiheit Österreichs feiern, und wir befinden uns hier im Nationalratssitzungssaal, also in einem Saal, der in den fünfziger Jahren errichtet wurde, nach einer schwierigen Zeit, da vieles im Zweiten Weltkrieg zer­bombt worden war.

Auch wenn es uns in diesem Moment sehr gut geht, ist es eine Tatsache, dass es im­mer wieder Zeiten gibt, wo nicht alles gut geht und wo nicht alles glattläuft. Die lange ös­terreichische Geschichte ist voll von Momenten der Krise, der Unstetigkeit. Ich erinnere beispielsweise an die Weihnachtsansprache von Leopold Figl, der damals nicht einmal Kohle und ein Stück Brot zu Weihnachten versprechen konnte.

Wer es aktueller möchte: Auch die terroristischen Anschläge der letzten Zeit brauchen eine klare Antwort, aber keine Angstmache, sondern klare Richtlinien und Maßnahmen. Politik, sofern sie ernst genommen wird, muss für schwere Zeiten Sorge tragen. Wir wis­sen, Verantwortung ist besser als Sorge, und Verantwortung ist teurer als Populismus.

Ist es nötig, sich auf einen Krisenfall vorzubereiten? – Ich sage ganz klar: Ja, ist es! Nicht, weil wir einer Krise entgegenwanken, sondern deshalb, weil wir unsere Verantwortung ernst nehmen, beschließen wir heute dieses Gesetz. Auch wenn ich mir wünsche, dass dieses hoffentlich niemals benötigt werden möge, ist es ein wichtiges Gesetz für außer­ordentliche Krisenfälle. Es findet meine vollste Zustimmung als Sozialdemokratin. – Vie­len Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPÖ.)

16.13


Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Doppler. – Bitte.

 


16.13.55

Abgeordneter Rupert Doppler (ohne Klubzugehörigkeit): Frau Präsidentin! Herr Staats­sekretär! Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren! Zum Versorgungssicherungs­gesetz 1992: Dieses Gesetz ist eine rechtliche Grundlage für Lenkungsmaßnahmen für die öffentliche Hand – das haben wir heute schon gehört – zur Versorgung der Bevöl­kerung mit Gütern in außerordentlichen Krisenfällen. Dieses Gesetz würde mit Jahres­ende außer Kraft treten. Mit dem neuen Beschluss wird es bis zum Jahr 2026 verlän­gert.

Ziel dieses Gesetzes ist es, die Aufrechterhaltung einer hohen und überlebensnotwen­digen Versorgungssicherheit für die Bevölkerung in Krisenfällen zu gewährleisten. Kri­sen treten oft schneller ein – das haben wir gerade von meiner Vorrednerin gehört –, als man glaubt. Denken wir nur an Tschernobyl und dergleichen mehr, wie schnell es ge­hen kann, und alles ist von heute auf morgen anders!

Deshalb ist es richtig, gut und notwendig, dass die öffentliche Hand Lenkungsmöglich­keiten hat, um die Versorgung der Bevölkerung sicherzustellen. – Herzlichen Dank.

16.15


Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Schopf. – Bitte.

 



Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll146. Sitzung / Seite 127

16.15.11

Abgeordneter Walter Schopf (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Liebe Kol­leginnen, liebe Kollegen! Unsere Fraktion wird allen drei Novellierungen die Zustimmung geben. Mit diesen Novellen verlängern wir das Versorgungssicherungsgesetz und set­zen wir EU-Richtlinien in Bezug auf das Mineralrohstoffgesetz sowie auf das sogenannte MING um.

Das MING ist nichts anderes als eine Aktualisierung jener Sicherheitsbestimmungen, die aktuell in der Sicherheitsverordnung zur persönlichen Schutzausrüstung und in der Gasgeräte-Sicherheitsverordnung verankert sind. Wir garantieren damit weiterhin die hohen Standards für Aufzüge, Sportboote und vieles mehr und erhöhen außerdem die Sicherheit bei der Verwendung von Geräten in explosionsgefährdeten Zonen. Zugleich harmonisieren wir damit Standards mit jenen in der Europäischen Union.

Meine Damen und Herren! Leider können – und das ist nicht uninteressant – Versor­gungsengpässe und vor allem Verknappungserscheinungen aus politischen und wirt­schaftlichen, aber auch anderen Gründen nie ganz ausgeschlossen werden. Auch in Österreich kann man derartige Fälle niemals zur Gänze ausschließen. Es gibt leider immer wieder Naturgewalten und Naturkatastrophen, es gibt auch große technische Aus­fälle, Boykottmaßnahmen. Aber auch das Thema Terrorismus ist leider immer wieder auf der Tagesordnung.

Bei derartigen Dingen muss rasch und schnell reagiert werden. Das ist der Grund, wa­rum diese Novellierung auch für unsere Republik sehr wichtig ist. Ziel ist es, dass bei derartigen Krisen die Versorgungssicherheit für unsere Bevölkerung gewährleistet ist. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

16.16


Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Keck. – Bitte.

 


16.16.58

Abgeordneter Dietmar Keck (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Meine Da­men und Herren! Das zeitlich befristete Versorgungssicherungsgesetz läuft mit Jahres­ende 2016 aus und muss verlängert werden. Bei diesem Gesetz handelt es sich ja um die rechtliche Grundlage für Lenkungsmaßnahmen der öffentlichen Hand zur Versor­gung der Bevölkerung mit Gütern in außerordentlichen Krisenfällen. Konkret bedeutet das, dass die Regierung in außergewöhnlichen Krisensituationen befähigt sein muss, die Warenströme so lenken zu können, dass eine hohe Versorgungssicherheit der Be­völkerung, der Unternehmen sowie der staatlichen Einrichtungen gewährleistet ist.

Was sind nun solch außergewöhnliche Krisenfälle? – Das sind Naturgewalten, flächen­deckende technische Ausfälle oder Boykottmaßnahmen, aber auch Terrorangriffe. Mei­ne Damen und Herren, viele dieser Ereignisse treten ja ohne Vorankündigung ein, wie zum Beispiel enorme Hochwässer, wie wir sie schon hatten, aber auch die Reaktorun­fälle von Tschernobyl und Fukushima sind solche Krisenfälle.

Die Lenkungsmaßnahmen setzen die Erlassung entsprechender Verordnungen voraus. Es muss ein gesetzliches Instrumentarium vorhanden sein, um von staatlicher Seite schnell und effizient handeln zu können und auf Krisen- und Verknappungserscheinun­gen, die nicht mit marktwirtschaftlichen Maßnahmen behebbar sind, reagieren zu können.

Bisher war es immer so, dass dieses Gesetz mit einer zeitlichen Befristung vorgesehen war. Die vorliegende Novelle, die auch redaktionelle Änderungen enthält, sieht nun ei­ne abermalige Verlängerung der Geltungsdauer vor, und zwar mit einer Frist bis 31. De­zember 2026. (Beifall bei der SPÖ.)

16.18

16.18.36

 


Präsidentin Doris Bures: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll146. Sitzung / Seite 128

Wünscht einer der Berichterstatter das Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir gelangen nun zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vor­nehme.

Wir kommen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 5: Entwurf betreffend ein Bun­desgesetz, mit dem das Versorgungssicherungsgesetz geändert wird, samt Titel und Ein­gang in 1261 der Beilagen.

Da der vorliegende Gesetzentwurf eine Verfassungsbestimmung enthält, stelle ich zu­nächst im Sinne des § 82 Abs. 2 Z 1 der Geschäftsordnung die für die Abstimmung er­forderliche Anwesenheit der verfassungsmäßig vorgesehenen Anzahl der Abgeordne­ten fest.

Ich bitte nunmehr jene Damen und Herren, die dem Gesetzentwurf ihre Zustimmung ge­ben, um ein bejahendes Zeichen. – Der Gesetzentwurf ist einstimmig angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung geben, um ein bejahendes Zeichen. – Der Gesetzentwurf ist somit in dritter Lesung einstimmig angenommen.

Wir gelangen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 6: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Mineralrohstoffgesetz geändert wird, samt Titel und Ein­gang in 1249 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die hiefür ihre Zustimmung geben, um ein beja­hendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung ihre Zustimmung geben, um ein bejahendes Zeichen. – Der Gesetzentwurf ist somit in dritter Lesung einstim­mig angenommen.

Schließlich gelangen wir zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 7: Entwurf be­treffend ein Bundesgesetz, mit dem das Maschinen-Inverkehrbringungs- und Notifizie­rungsG geändert wird, samt Titel und Eingang in 1259 der Beilagen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem Gesetzentwurf zustimmen, um ein entspre­chendes Zeichen. – Auch das ist einstimmig angenommen.

Wir gelangen sogleich zur dritten Lesung.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in drit­ter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Auch in dritter Lesung ist dieser Gesetzentwurf einstimmig angenommen.

16.21.178. Punkt

Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Industrie über die Regierungsvorla­ge (1254 d.B.): Bundesgesetz über die Qualifikationsbezeichnungen „Ingenieu­rin“ und „Ingenieur“ (Ingenieurgesetz 2017 – IngG 2017) (1279 d.B.)

 


Präsidentin Doris Bures: Wir gelangen nun zum 8. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Maurer. – Bitte.

 


16.21.39

Abgeordnete Sigrid Maurer (Grüne): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Staatssekretär Mahrer! Werte Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuschauer und Zu-


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll146. Sitzung / Seite 129

schauerinnen! Als erste Rednerin zu diesem Tagesordnungspunkt möchte ich kurz er­klären, worum es bei dieser Regierungsvorlage geht. Der Ingenieurstitel soll auf Stufe 6 des Nationalen Qualifikationsrahmens gehoben werden. Er soll dann vergeben werden, wenn man eine HTL-Matura gemacht, danach drei Jahre gearbeitet und danach auch noch ein Fachgespräch mit zwei Experten oder Expertinnen geführt hat. Dieses Fach­gespräch dauert 45 Minuten, es ist keine Prüfung, und es gibt auch keine Benotung für dieses Gespräch.

Zur allgemeinen Erklärung: Was ist der Nationale Qualifikationsrahmen, was bedeutet Stufe 6 im Qualifikationsrahmen? – Stufe 4 ist die AHS-Matura, Stufe 5 ist die BHS-Matura und Stufe 6 ist eigentlich Bachelor-Niveau, also ein Uni-Abschluss. Diese Stu­fe 6 soll künftig an HTL-AbsolventInnen vergeben werden.

Die zwei von der Regierung angeführten Gründe, warum sie das will, sind:

Erstens: dass es offensichtlich Probleme bei internationalen Ausschreibungen gibt, wenn die guten Qualifikationen von HTL-AbsolventInnen zu niedrig bewertet werden.

Zweitens: Nächstes Jahr gibt es das hundertjährige Jubiläum der Kaiserlichen Verord­nung zur Führung der Standesbezeichnung „Ingenieur“. – Aus diesem Grund wollte man offensichtlich dieses Gesetz hier verabschieden; das steht in den Erläuterungen.

Wir haben die Frage dieser Einstufung im Klub sehr ausführlich und auch sehr diffe­renziert diskutiert. Wir verstehen ganz grundsätzlich die angeführten arbeitsmarkt- und wirtschaftspolitischen Gründe, warum man gerne hätte, dass dieser Titel jetzt so hoch eingestuft wird. Wir sind in dieser Diskussion aber auch zu dem Schluss gekommen, dass die Maßnahme – eine Matura plus drei Jahre arbeiten plus irgendein Gespräch – nicht ausreicht, das Qualifikationslevel eines Bachelor-Studiums zu erreichen.

Es steht völlig außer Frage, dass die Ausbildung an einer HTL die Möglichkeit des Er­werbs einer guten Qualifikation bietet. Das erfreut sich großen Interesses, denn es gibt viel mehr InteressentInnen als Plätze an den HTLs, das gilt generell für die MINT-Fächer. Wir müssen sicher darüber nachdenken, wie wir da das Angebot noch verbes­sern können, aber nichtsdestotrotz ist eine HTL-Matura plus drei Jahre arbeiten gehen nicht vergleichbar mit einem Studium. Ein Studium bedeutet: drei Jahre lang Vollzeit studieren, regelmäßige Prüfungen und Leistungsnachweise, das Schreiben von Arbei­ten und so weiter, wobei es einen Lehrplan gibt, welcher ganz klar abklärt, welche Lern­ziele erreicht werden müssen und so weiter. Ein solches Studium mit einer entspre­chenden Abschlussarbeit ist nicht zu vergleichen mit einem Gespräch, das mit zwei Ex­pertInnen geführt wird.

Man muss auch noch dazusagen, dass die HTL-Matura bereits auf akademisches Ni­veau gestuft worden ist und damit die AkademikerInnen-Quote geschönt wird. Sie ist letztes Jahr von 20 auf 30 Prozent gestiegen, und Ähnliches droht jetzt auch mit dieser Änderung. Die Argumentation war damals übrigens dieselbe, es hat auch geheißen: Es gibt Probleme in der Wirtschaft, deswegen muss das höher eingestuft werden.

Abgesehen von der Problematik, dass das einfach nicht vergleichbar ist, wird mit die­sem Gesetzesvorschlag auch das gültige Gesetz des Nationalen Qualifikationsrahmens umgangen. Der sieht nämlich ganz andere Gremien vor, nämlich die Koordinierungs­stelle, die die Vergabe von solch einem Qualifikationsniveau prüfen soll. Warum das hier so geschieht, ist nicht ganz klar. Klar ist, dass es nicht sein kann, dass jemand mit ei­ner HTL-Matura plus drei Jahre arbeiten gehen durch ein Gespräch dann zu einem Master-Studium zugelassen werden kann. Da gibt es großen Protest, auch von den Uni­versitäten, die auch entsprechende Stellungnahmen abgegeben haben.

Insgesamt ist das ein sehr unausgegorenes Gesetz, und wir werden diesem aus den genannten Gründen nicht zustimmen. Vielleicht hätte man sich bei der Ausarbeitung et-


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll146. Sitzung / Seite 130

was mehr Zeit nehmen sollen und nicht – schielend auf das hundertjährige Jubilä­um – eine unausgegorene Vorlage bringen sollen. Man hätte sich überlegen sollen, wie man in­formell Gelerntes und Qualifikationen, die man in der Berufspraxis erwirbt, tatsächlich so abprüfen kann, dass diese auch nachweisbar ist. Das geht sicher nicht mit einem ein­fachen Gespräch, das keine Prüfung ist und wo es nicht einmal eine Benotung gibt. Das bekommt nicht unsere Zustimmung. – Danke. (Beifall bei den Grünen. – Abg. Deimek: Das ist ja schon die Praxis!)

16.26


Präsidentin Doris Bures: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Dr. Nach­baur. – Bitte.

 


16.26.28

Abgeordnete Dr. Kathrin Nachbaur (ÖVP): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Staats­sekretär! Geschätzte Kollegen im Hohen Haus! Sehr geehrte Steuerzahler! Die Stan­desbezeichnung „Ingenieur“ wird jährlich rund 5 000 Mal verliehen. Allerdings ist sie nur bei uns – also in der heimischen Wirtschaft – anerkannt. Bei internationalen Ausschrei­bungen oder Bewerbungen ist es daher mit deren Anerkennung oft etwas schwierig. Ich freue mich daher sehr, dass wir heute mit einer sehr breiten Mehrheit im Parlament mit dem Ingenieurgesetz eine deutliche Besserstellung erreichen. Es ist schade, dass die Grü­nen da nicht mitgehen, aber die sind sich – wie wir jetzt gehört haben – in ihren Kritik­punkten selbst nicht ganz einig. (Zwischenruf des Abg. Deimek.)

Die Wirtschaft beklagt den Facharbeitermangel schon sehr lange, und wir sind zu Recht stolz auf unsere duale Ausbildung und die vielen tüchtigen Ingenieure. Aber, wie ge­sagt, es sind leider nicht genug, jeder spricht vom Facharbeitermangel. Auf der ande­ren Seite platzen die Universitäten schon aus allen Nähten. Im letzten Wintersemester inskribierten fast 400 000 junge Leute, um 1,4 Prozent mehr als im Jahr davor, die Zahl der Lehrlinge ist aber um 4,4 Prozent auf knapp 110 000 Lehrlinge gesunken. Es ist je­doch tatsächlich leider so, dass Akademikern – insbesondere jenen, die die sogenann­ten Orchideenfächer, sage ich jetzt einmal, belegen – oft die Arbeitslosigkeit blüht, wäh­rend HTL-Schüler oft noch während der Schulzeit von Firmen angesprochen werden und möglicherweise ein attraktives Angebot bekommen.

Deutschland steht vor ähnlichen Herausforderungen. Die Ökonomen vom Economic Re­search Center der Commerzbank sehen in der undifferenzierten Akademisierung eines der Hauptprobleme für die Wirtschaft, und so viele tolle Facharbeiter waren jetzt doch nicht unter den Migranten, wie uns da so mancher Anhänger der fatalen Willkommens­kultur weismachen wollte.

Es muss also Aufgabe des Staates sein, junge Leute positiv in Richtung einer sinnvol­len Ausbildung zu lenken. Es liegt ja auch im allergrößten Interesse der jungen Men­schen selbst, denn arbeitslose Orchideenfach-Akademiker haben wir schon genug. Es gibt ja wohl kein demütigenderes Gefühl für junge Leute, als nicht gebraucht zu wer­den.

Wir sind dank unserer erfolgreichen dualen Ausbildung noch in einer besseren Position als die meisten anderen EU-Länder, bei denen die Jugendarbeitslosigkeit im Schnitt 20 Prozent beträgt – in Österreich sind es 10 Prozent –, aber auch wir stehen vor gro­ßen Herausforderungen auf unserem Arbeitsmarkt. Wir haben fast eine halbe Million oder – je nach Berechnungsmethode – 400 000 Arbeitslose und zurzeit 42 000 offene Stellen. Trotz des gewaltigen Budgets im Arbeits- und Sozialressort gelingt es nicht, die­se offenen Stellen zu besetzen.

Da offenbar keine wirksamen Maßnahmen gesetzt wurden, sind allein die Arbeitsmarkt­kosten in den letzten fünf Jahren um rund 40 Prozent gestiegen, und die damit zusam­menhängenden Sozialausgaben sind in den letzten zehn Jahren um 45 Prozent gestie­gen. Also da muss dringend etwas getan werden!


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll146. Sitzung / Seite 131

Die Ursachen für die hohe Jugendarbeitslosigkeit und Arbeitslosigkeit sind natürlich nicht ausschließlich darin zu suchen, dass so viele junge Leute anstreben, Soziologie, Poli­tologie oder Kommunikationswissenschaften zu studieren – was mitunter für eine politi­sche Karriere hilfreich sein mag –, sondern liegen vor allem in der fehlenden Wettbe­werbsfähigkeit des Standortes und der Starrheit der Arbeitsmarktregulierungen. Des­halb müssen wir für unseren Wirtschaftsstandort kämpfen: runter mit der Steuer- und Abgabenquote, runter mit den Schulden, weg mit der Überregulierung!

Wir als Politiker müssen die Rahmenbedingungen so gestalten, dass das größte Ziel junger Leute nicht mehr jenes ist, möglichst rasch bei Land, Bund oder sonst wo unter­zukommen und früh in Pension gehen zu können, sondern jenes, kreativ zu sein, Fir­men zu gründen, unternehmerisches Risiko einzugehen. Das Start-up-Paket des Wirt­schaftsministers ist ein guter Schritt in die richtige Richtung.

Eine Freundin von mir ist Volksschullehrerin, und sie erzählte mir, dass, wenn sie ihre Viertklassler fragte, was sie einmal werden wollen, die Antwort leider oft lautete: I geh AMS! – Das zeigt, dass es da völlig falsche Anreize in unserem Sozialsystem gibt.

Ganz entscheidend dafür, wie hoch oder wie niedrig die Arbeitslosigkeit ist, ist die so­genannte Employability, also: Kann man beschäftigt werden? Diese Fähigkeit wird durch die Ausbildung vermittelt.

Ich möchte hier Frankreich als besonders abschreckendes Beispiel nennen: Fast die ge­samte französische Führungselite kommt aus einer Grande École, Sciences Po, einer Polit-Uni mit großem Renommee. Die dort ausgebildete sogenannte Elite, die zwar bes­tens in Medienwissenschaften und Politikwissenschaften geschult sein mag, fährt nun dieses Land wirtschaftlich komplett an die Wand, weil sie einfach zu wenig von Indus­trie, Wirtschaft, Technik und Finanzen versteht.

Das gilt aber nicht nur für Frankreich, sondern für ganz Europa und natürlich auch für Österreich. Die Führungselite muss wissen, dass wir eine industriell und wirtschaftlich starke Volkswirtschaft zur Erhaltung unseres Wohlstandes brauchen.

Höchste Anerkennung also unseren Ingenieuren, die helfen, unser Land voranzubrin­gen, und ich hoffe, es werden künftig auch mehr Frauen sein. Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

16.32


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Kirchgat­terer. – Bitte.

 


16.32.34

Abgeordneter Franz Kirchgatterer (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Mei­ne Damen und Herren! Zu Recht sind wir Österreicherinnen und Österreicher stolz auf die sprichwörtliche Ingenieurskunst! Alois Negrelli, Erbauer des Suezkanals, und Carl Ritter von Ghega, der Erbauer der Semmeringbahn, sind uns allen bekannt, aber auch jetzt, in der heutigen Zeit, sind die Ingenieure und Ingenieurinnen in der heimischen Wirt­schaft sehr geschätzt und anerkannt.

Die Bezeichnung „Ingenieur“/„Ingenieurin“ wird in Österreich jährlich 5 000 Mal verge­ben, das heißt, es geht da um eine große Berufsgruppe. Der heutige Beschluss bringt eine Aufwertung für diese Berufsgruppe, indem ihre Einstufung einem Bachelor-Abschluss gleichgesetzt wird.

Diese Gleichstellung bringt auf europäischer Ebene eine höhere Einstufung. Die Vo­raussetzung dafür sind Standards für die Beurteilung der erforderlichen Praxis, und diese werden mit dem vorliegenden Gesetz geschaffen. Das entspricht dem Europäischen Qualifikationsrahmen, und damit bringt dieses Zertifizierungsverfahren diese Möglich-


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll146. Sitzung / Seite 132

keit, die auch den bisherigen Ingenieurinnen und Ingenieuren – eine Forderung, die im Entschließungsantrag der Freiheitlichen vorliegt – offen steht.

Meine Damen und Herren, diese neue Regelung, dieses neue Gesetz kommt vielen zu­gute, natürlich den Betroffenen, aber auch der österreichischen Wirtschaft, den öster­reichischen Betrieben. Sie können bei Ausschreibungen diese hohe Qualifikation, das hohe Qualifikationsniveau darstellen und damit auch besser eingestuft werden – also ein Beschluss, der für den österreichischen Arbeitsmarkt positiv ist.

Es ist schon erwähnt worden, und ich möchte es unterstreichen: Die HTL-Abgänger werden von der Wirtschaft gebraucht und sind sehr gefragt. Was mich persönlich sehr freut, ist, dass die praktische Umsetzung des in der Schule erlernten Wissens im Be­trieb mit dem neuen Gesetz entsprechend stärker gewürdigt wird und dadurch mehr Wert hat.

Es ist sehr wichtig für die Zukunft unseres Wirtschaftsstandortes, dass wir unsere Stär­ken auch entsprechend darstellen, dass wir unsere Berufsgruppen, die diese Wirtschafts­stärke ausmachen, auch entsprechend in den Mittelpunkt rücken. – Das geschieht mit diesem Gesetz.

Ich glaube, es ist ein guter Schritt, ein gutes Gesetz, und die Bedenken, die es immer ge­ben wird, sind nicht von jener Qualität, dass man sie wirklich mit den Kriterien in die­sem Gesetz gleichsetzen könnte. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

16.35


Präsidentin Doris Bures: Zu Wort gelangt nun Herr Abgeordneter Wurm. – Bitte.

 


16.35.50

Abgeordneter Peter Wurm (FPÖ): Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Werte Zuseher! Wir diskutieren heute das Ingenieurgesetz Neu, und wir werden die­sem Gesetz zustimmen. Ich sage bewusst, mit schwerem Herzen, weil die Zielrichtung zwar die richtige ist, aber die Umsetzung leidvoll ÖVP-SPÖ-mäßig halt sehr, sehr holp­rig ist. Ich werde versuchen, das zu erklären. Es ist vielleicht ganz gut, dass Sie, Herr Staatssekretär Mahrer, in Vertretung von Vizekanzler Mitterlehner hier sind, weil wir uns auch im Unterrichtsausschuss immer wieder treffen, da sie für den tertiären Bereich zu­ständig sind.

Ich muss ein wenig ausholen, bevor wir über das Ingenieurgesetz sprechen – Kollegin Maurer hat es bereits versucht –: Prinzipiell geht es um den NQR, den Nationalen Qua­lifikationsrahmen, der dann auch in den EQR, den Europäischen Qualifikationsrahmen, einfließt. Wir haben seit dem Jahr 2012 mit diversen Anträgen versucht, Folgendes in diesen NQR hineinzuschreiben: dass HTL-Ingenieure nach Prüfung und so weiter in die Stufe 6 eingeordnet werden.

Es wäre sehr, sehr einfach gewesen, das bei dem NQR-Gesetz, das wir in diesem Früh­jahr beschlossen haben (Zwischenruf des Abg. Walser), zu § 3 Absatz 2 hinzuzuschrei­ben. Das haben aber Rot und Schwarz nicht geschafft, genauso wie sie es nicht ge­schafft haben, diesen NQR, wo seit dem Jahr 2009 die Arbeiten laufen, fertigzustellen; Ziel wäre 2020. Also wie man für eine solch simple Geschichte ein Jahrzehnt brauchen kann, ist mir ein Rätsel. Das ist eine Bankrotterklärung von Rot und Schwarz. Und das erleben wir schon bei den einfachsten Dingen. (Beifall bei Abgeordneten der FPÖ.)

Conclusio: Es wäre ganz einfach gewesen, den HTL-Ingenieur beim NQR auf Stufe 6 einzuordnen.

Was machen jetzt Rot und Schwarz? – Sie versuchen, ein Parallelgesetz, eben Inge­nieurgesetz Neu, hier durchzubringen – wir werden trotzdem zustimmen –, wobei sie in einem eigenen Gesetz ganz kompliziert den „Ingenieur“ ein bisschen neu aufsetzen, da­mit er dann möglicherweise in den NQR auf Stufe 6 hineinpasst. Dazusagen muss man,


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll146. Sitzung / Seite 133

dass in diesem Ingenieurgesetz nicht drinsteht, dass HTL-Ingenieure jetzt in Stufe 6 ein­geordnet werden, sondern das findet dann wieder im NQR statt.

Ich sage es noch einmal: NQR ist ein Bürokratiemonster, das im Frühjahr 2016 ge­schaffen wurde. Wir haben da drei Gremien mit unterschiedlichen Beschickungen, die bisher immer noch nicht aktiv geworden sind. Das heißt, es wurde im Frühjahr 2016 be­schlossen, und es ist im Herbst 2016 immer noch eine inaktive Geschichte.

Kommen wir zum Ingenieurgesetz Neu: Frau Maurer, Sie haben es nicht ganz korrekt wiedergegeben, es gibt eben sehr wohl eine Prüfung (Abg. Maurer schüttelt vernei­nend den Kopf), das heißt, wenn ich meine HTL-Matura habe und wenn ich meine Pra­xis nachweisen kann, dann ist jetzt im neuen HTL-Gesetz vorgesehen, dass ich zu ei­nem Gespräch, zu einer Prüfung mit zwei Prüfern gehen muss. (Zwischenruf des Abg. Walser.– Dann müssen Sie es genau lesen! Man muss zu einer Prüfung mit zwei Prüfern gehen, einem aus dem entsprechenden Fach, beispielsweise Elektrotechnik oder was auch immer, und einem von der Uni, und nur dann, wenn beide den Daumen nach oben halten, dann hat man seinen Ingenieurstitel, hält einer der beiden den Daumen nach unten, dann bekommt man keinen Ingenieurstitel.

Das müssen Sie einmal jemandem erklären, denn das heißt, man ist noch einmal – nach den ganzen Prozessen, Matura, Arbeit und so weiter – quasi gezwungen, um den Ingenieurstitel zu bekommen, sich vor ein Gremium zu setzen und dort noch einmal alles zu erzählen, sich Fragen gefallen zu lassen, und dann sagt vielleicht einer: Nein, das gefällt mir nicht! Also das ist eine Sache, die können Sie normalerweise draußen in der Praxis niemandem erklären.

Was ist noch neu? – Es kostet ungefähr 300 €. Das heißt, es wird eine eigene Zertifi­zierungsstelle eingerichtet, wo man diese Prüfung dann ablegen kann; das kostet dann noch einmal 300 €, das heißt, es gibt wieder einen extrem bürokratischen Aufwand.

Es bleiben summa summarum einfach einige Fragen übrig. Ich möchte sie noch einmal hier stellen, Herr Staatssekretär, und zwar: Warum muss das so bürokratisch in Öster­reich sein, auch jetzt, 2016? Es war einmal die Ansage der ÖVP, für jedes neue Ge­setz zwei zu streichen – dabei schaffen Sie es, mit einem Gesetz drei neue zu schaf­fen. Ein Kunststück!

Dann wäre da noch die Frage zu stellen: Was machen Sie mit den alten HTL-Inge­nieuren? Gibt es jetzt dann bei den Ingenieuren eine Zweiklassengesellschaft? Müssen die den Ingenieurtitel abgeben oder müssen die auch eine Prüfung nachholen? Wie ist das geregelt? Das steht nicht explizit im Gesetz drinnen.

Weiters würde mich folgende Geschichte interessieren: Finanzminister Schelling hat in seiner Stellungnahme gesagt, er würde die Ingenieure überhaupt abschaffen. Also das sollte man einmal den 150 000 aktiv Beschäftigten in Österreich erklären, die von einer HTL kommen und vor allem für die Privatwirtschaft eine tolle Arbeit leisten. Erklären Sie denen einmal, dass sie den Ingenieurtitel umsonst führen! (Beifall bei der FPÖ.)

Für mich bleiben bei diesem Ingenieurgesetz noch so viele Fragen offen, dass wir uns in der Fraktion überlegt haben, ob wir dem inhaltlich zustimmen können. Wir machen es, weil es zumindest zeigt, dass die HTL-Schule beziehungsweise die Ausbildung zum HTL-Ingenieur eine gewisse Wertigkeit hat, nur wäre es wesentlich einfacher gewesen, den Ingenieur auf Stufe 6 im NQR abzuwickeln, als ein eigenes Gesetz zu machen.

Frau Kollegin Maurer! Ich weiß, die Grünen haben da immer einen Standesdünkel mit der Uni, aber ich darf Ihnen eines als Information mitgeben – das hätte ich übrigens auch Herrn Mitterlehner heute gerne gefragt –: Deutschland ist wesentlich weiter, da sind die Handwerksmeister, Malermeister, Tischlermeister und so weiter, in der Stufe 6 eingeordnet, sprich auf Bachelor-Niveau. (Zwischenruf der Abg. Maurer.) In Österreich diskutieren wir aber immer noch über die Handwerksmeister in Verbindung mit Stufe 5.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll146. Sitzung / Seite 134

Da sage ich ganz deutlich: Wenn Deutschland die Handwerksmeister auf Stufe 6 ein­ordnet, dann werden wir in Österreich wohl hoffentlich erstens HTL-Ingenieure auf 6 ein­stufen, aber auch Handwerksmeister. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

16.42


Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Schellhorn. – Bitte. (Rufe und Gegenrufe zwischen Abg. Jarolim und dem das Rednerpult verlassenden Abg. Peter Wurm.)

 


16.42.49

Abgeordneter Josef Schellhorn (NEOS): Frau Präsident! Geschätzter Herr Staatsse­kretär! Titelhörigkeit, nämlich die Art, wie wir mit Titeln umgehen und welche Bedeu­tung wir ihnen beimessen, ist eine österreichische Eigenheit. Damit der Herr Breitfuss auch „Ingenieur“ Breitfuss heißen kann, wird jetzt dieses Gesetz novelliert. Das sollte da­zu führen, dass eine gewisse Wertigkeit entsteht.

Kollegin Maurer hat vollkommen richtig gesagt: Bei den Studierendenzahlen haben wir mit 380 000 ein Plus von 1,4 Prozent zu verzeichnen, während die Zahl der Lehrlinge auf 110 000 gesunken ist, was einen Rückgang von 4,4 Prozent bedeutet. Gleichzeitig haben wir auch einen Rückgang von 6 Prozent bei den HTL-Absolventen.

Also mich als Unternehmer betrifft es schon, dass wir einen Fachkräftemangel haben. Ob es um Ingenieure oder Hotelkaufleute geht, ist egal. Der Fachkräftemangel, die Aus­bildung, die Lehrlingsausbildung, aber auch die entsprechende Weiterbildung sind et­was ganz Wichtiges. Das ist sehr wichtig, damit wir in Zukunft Fachkräfte haben. Auch darum geht es, und nicht darum, nur mehr Titelhamsterer zu züchten.

Insofern glaube ich, dass wir mit diesem Gesetz zwar ein Symptom bekämpfen oder beheben, aber nicht der Sache auf den Grund gehen. Wir sollten uns darüber im Kla­ren sein, dass es in diesem Land immer noch Menschen braucht, die handwerklich ar­beiten und auch eine entsprechende Fachausbildung haben. Und die Fachausbildung ist vor allem in den HTLs besonders hoch und wird besonders wertgeschätzt. Die Fach­arbeiter beziehungsweise die Absolventen der HTLs werden aus der Schule faktisch schon herausgerissen, weil wir zu wenige in diesem Land haben. Das sollten wir för­dern, weil die Unternehmer in diesem Land diese Fachkräfte brauchen.

Daher befürworten wir das. Wir befürworten auch den Ansatz des Kollegen Wurm – ob­wohl ich mir da schwer tue, denn es geht daraus nicht hervor, was da genau der An­trag ist, was dabei herauskommen und wie das geschehen soll. Das Wort „automa­tisch“ ist im FPÖ-Antrag generell schon ein Problem.

Also im Grunde genommen ist das ganz gut, das sollte angehoben werden, aber ich bitte den Nationalrat, sich noch einmal Gedanken darüber zu machen: Wie schaffen wir die Arbeitsplätze der Zukunft? Wie schaffen wir auch im Bereich der Freizeitgestaltung die Arbeitsplätze der Zukunft? Welche neuen Arbeitswelten braucht es, damit die Un­ternehmer in diesem Land genügend Mitarbeiter finden können? – Danke. (Beifall bei den NEOS.)

16.45


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster hat sich Herr Staatssekretär Dr. Mahrer zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Staatssekretär.

 


16.45.43

Staatssekretär im Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft Mag. Dr. Harald Mahrer: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hohes Haus! Nur ein paar kurze Ausführungen und Klarstellungen (Abg. Jarolim: Ja, das ist wichtig!): Wir sind uns in diesem Haus vermutlich alle darüber einig, dass wir gerade vor dem Hintergrund


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll146. Sitzung / Seite 135

der Publikation des letzten Evaluierungsberichtes der OECD „Education at a Glance 2016“ gemeinsam daran arbeiten müssen, für Höherqualifizierung und Weiterqualifizierung auf allen Ebenen zu sorgen.

Gerade die duale Qualifikation und in diesem Sinne die Qualifikation einer theoreti­schen Ausbildung in Verbindung mit einer praktischen spielt vor dem Hintergrund der sich verändernden Wirtschaft, glaube ich, eine entscheidende Rolle. (Zwischenruf der Abg. Maurer.) Wenn wir jetzt sagen, wir machen auf Basis eines Gesetzes, das dieses Ho­he Haus erst im Frühjahr beschlossen hat, einen nächsten Entwicklungsschritt und schaf­fen für eine Vielzahl von Menschen in diesem Land, die sich noch in diesem Bereich in Zukunft ausbilden werden, und im Übrigen auch für jene – um die Frage gleich zu be­antworten –, die schon eine derartige Ausbildung genossen haben, die Möglichkeit, aus der Stufe 5 des Nationalen Qualifikationsrahmens in die Stufe 6 zu kommen, dann ist das eine gute Geschichte.

Es ist eine zweifach gute Geschichte, eine Win-win-Situation: nämlich zum einen für die einzelnen Personen selbst, aber zum anderen auch für die jeweiligen Unterneh­men, in denen diese Personen beschäftigt sind. Es ist der Vorteil hinsichtlich der inter­nationalen Vergleichbarkeit angesprochen worden, wenn es nämlich darum geht, bei Aus­schreibungen mithalten zu können, weil man auf Basis der Berufserfahrung im Sinne der dualen Qualifikation das nachweisen kann.

Nun geht es um die Praktikabilität, und da gibt es hier sichtlich einen Unterschied zwi­schen dem Ansatz der freiheitlichen Fraktion und jenem der grünen Fraktion, wie man das nun handhaben sollte. Ich glaube, in der Regierungsvorlage ist ein sehr vernünfti­ger Weg gewählt, nämlich zu sagen, man macht zusätzliche – im Sinne des im Früh­jahr beschlossenen Gesetzes, denn sonst ist der Qualifikationssprung, der berühmte Sprung von Stufe 5 auf Stufe 6 gar nicht möglich – Gespräche im Sinne der Validie­rung. (Abg. Maurer: … in anderen Gremien!)

Auch hier sind ganz klare Kriterien vorgesehen, und die Kriterien sind ja auch noch im Detail vom Wirtschaftsminister zu erlassen. Da setzen sich ja nicht zwei Personen hin und führen aus Jux und Tollerei irgendein Gespräch, sondern es findet anhand klarer und transparent nachvollziehbarer Kriterien ein Validierungsgespräch statt – und das ist das Entscheidende: die Qualitätskriterien! –, um dann diesen Sprung in die Stufe 6 machen zu können.

Von unserer Seite aus ist das eine extrem sinnvolle Sache, die vermutlich eine ganz, ganz große Anzahl von Absolventinnen und Absolventen all der Fachrichtungen, die es da gibt, in Zukunft in Anspruch nehmen wird.

All diejenigen, die bislang den Standestitel haben – der wird ihnen ja nicht aberkannt, ganz im Gegenteil –, haben, wenn sie die Qualifikation haben, und die werden sie ja al­le aufgrund der Berufserfahrung haben, die Möglichkeit, mit diesem Validierungsge­spräch zusätzlich zum Standestitel, den sie ja haben, die Einstufung in diese Gruppe 6 vorzunehmen, und damit haben sie auch wieder die Möglichkeit, für ihre Unternehmen an all diesen internationalen Ausschreibungen teilzunehmen. (Abg. Peter Wurm: Aber die alten müssen es auch nachholen?) – Ja, natürlich. (Abg. Peter Wurm: Das ist eine klare Aussage!) – Genau.

Warum soll ein Unterschied sein zwischen denen, die es neu machen, und denen, die bislang diese Standesbezeichnung haben? Das ist nur recht, billig und fair, und das ist in diesem Sinne ein sehr begrüßenswertes Gesetz. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

16.48


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Mag. Lettenbichler zu Wort. – Bitte.

 



Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll146. Sitzung / Seite 136

16.49.06

Abgeordneter Mag. Josef Lettenbichler (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Ge­schätzter Herr Staatssekretär! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich darf mich vor­ab einmal auch bei Ihnen, den Vertretern der Oppositionsparteien, die heute diesem Ge­setz zustimmen, herzlich bedanken. Umso unverständlicher ist es mir, dass die Grünen hier auf ihrer Kontrahaltung beharren.

Frau Kollegin Maurer, die Argumente, die Sie gebracht haben, würden heißen ein Er­richten von neuen Hürden, weitere Prüfungen, alles komplizierter machen. Das ist für mich kein Weg, der praktikabel ist! – Sie sind in Ihrer kleinen Welt, richten sich diese Welt so, wie Sie sie haben wollen, nur ist das Universum draußen ein anderes. (Abg. Öl­linger: Ihre Welt ist aber auch schon ziemlich klein!)

Sie haben gesagt, dass die Nachfrage immer noch größer ist als das Angebot bei den HTLs. Diese Zeiten sind längst vorbei, das hat auch schon Kollege Schellhorn gesagt. Wir hatten in diesem Schuljahr, das vor etwa einem Monat begonnen hat, noch nie so wenige HTL-Anfänger; in Tirol sind es erstmals weniger als 1 000.

Sie haben auch gesagt, ein möglicher Zugang zum Masterstudium ist mit diesem Up­grade nicht vorgesehen, und gerade im HTL-Segment und auch im allgemeinen MINT-Bereich, wo wir uns hier befinden – Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften, Tech­nik –, gibt es eine enorme Nachfrage und auch ein großes Potenzial für die Schaffung neu­er Arbeitsplätze in diesem Bereich.

Da ist laut Prognosen internationaler und nationaler Institute ein überdurchschnittliches Wachstum zu erwarten, nämlich 4 Prozent. Etwa 40 000 neue Jobs könnten allein bis 2020 im MINT-Bereich geschaffen werden, aber wir finden die Mitarbeiter nicht. An­statt hier neue Hürden hineinzuinterpretieren und aufzubauen, sollten wir doch froh sein, dass wir Leute haben, die diese Bürde auf sich nehmen und sagen: Das ist es mir wert, sodass ich zu unserem Standestitel „Ingenieur“ auch dieses Prüfungsgespräch dazuma­chen will!

In der Industrie kommen etwa zwei Drittel aller höher qualifizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im technischen Bereich aus der HTL und aus angeschlossenen Fachschu­len. Es gibt hier keinen Verlierer, es gibt eigentlich nur Gewinner: den Absolventen selbst nach einem dreijährigen Berufspraktikum und diesem Gespräch, aber auch den Arbeit­geber.

In einem Punkt gebe ich dem Kollegen Schellhorn recht: Wir brauchen Facharbeiter auf allen Ebenen, sei es im Lehrlingsbereich, sei es im schulischen Bereich, aber auch im akademischen Bereich.

Ein Punkt, der mir im MINT-Bereich sehr wichtig ist, betrifft die Frage: Wie können wir es schaffen, mehr Frauen in diesen Bereich zu bekommen? Immer noch entscheiden sich etwa 60 Prozent aller weiblichen Lehrlinge für die Lehre zur Verkäuferin, Bürokauf­frau oder Friseurin. Das sind – Sie wissen es ja auch – nicht gerade die bestbezahlten Jobs. Dabei gäbe es im technischen und im naturwissenschaftlichen Bereich große Chan­cen. Da kann man mehr verdienen, da hat man ganzjährig gute Arbeitsplätze, da gibt es auch gute Zeitmodelle, da gibt es Chancen für Frauen.

Wir sollten daher darüber nachdenken, wie wir Frauen in den technischen Bereich füh­ren können. Es gibt tolle Projekte in jedem Bundesland, glaube ich. Wir in Tirol haben vonseiten der Sozialpartner gemeinsam mit der Landesregierung und dem Landesschul­rat www.berufsreise.at gegründet, wo sich Eltern, PädagogInnen und Kinder informie­ren und Betriebe ihr Angebot darstellen können.

Ich hoffe, das wird gut angenommen, und darf noch einmal an die Grünen appellieren, sich doch einen Ruck zu geben und so wie alle anderen Parteien bei diesem Gesetz mitzustimmen. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

16.52



Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll146. Sitzung / Seite 137

Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Wurm. – Bitte.

 


16.52.49

Abgeordneter Peter Wurm (FPÖ): Frau Präsidentin! Ergänzend zu meinen Ausfüh­rungen von vorhin und auch deshalb, weil Staatssekretär Mahrer nicht wirklich er­schöpfend Auskunft geben konnte, erlaube ich mir, folgenden Antrag einzubringen:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen betreffend automatische Auf­wertung der bisherigen HTL/HLFL-Ingenieure auf Stufe 6 des Nationalen Qualifikations­rahmens

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzu­leiten, mit der eine automatische Aufwertung der bisherigen Standesbezeichnung „In­genieurin“ bzw. „Ingenieur“ auf die künftige Qualifikationsbezeichnung „Ingenieurin“ bzw. „Ingenieur“ und damit eine Einstufung in der Stufe 6, also auf Ebene des Bachelor-Stan­dards, im Nationalen Qualifikationsrahmen sichergestellt wird.

*****

Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

16.53


Präsidentin Doris Bures: Der Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht daher mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

des Abgeordneten Peter Wurm, Ing. Christian Höbart und weiterer Abgeordneter be­treffend automatische Aufwertung der bisherigen HTL/HLFL-Ingenieure auf Stufe 6 des Nationalen Qualifikationsrahmens

eingebracht im Zuge der Debatte zu Tagesordnungspunkt 8: Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Industrie über die Regierungsvorlage (1254 d.B.): Bundesgesetz über die Qualifikationsbezeichnungen „Ingenieurin“ und „Ingenieur“ (Ingenieurgesetz 2017 – IngG 2017) (1279 d.B.) in der 146. Sitzung des Nationalrates am 12. Oktober 2016

Der Ingenieur hat für die heimische Wirtschaft seit Jahrzehnten große Bedeutung. Die fünfjährige Schulausbildung ist sehr anspruchsvoll und die Standesbezeichnung Inge­nieur wird zudem erst nach einer dreijährigen facheinschlägigen Berufspraxis verlie­hen. Es ist daher mehr als angebracht, dieser österreichspezifischen Ausbildung im in­ternationalen Vergleich endlich die zustehende Anerkennung zukommen zu lassen.

Die österreichische Ingenieurausbildung ist nicht vergleichbar und einmalig im europäi­schen Bildungssystem. Durch die fundierte praktische Ausbildung, die durch entspre­chende fachtheoretische Kenntnisse erweitert wird, genießen HTL/HLFL-Absolventen völ­lig zu Recht einen hervorragenden Ruf in der österreichischen Wirtschaft.

Aus diesem Grund setzen wir Freiheitliche uns seit Jahren für eine entsprechende Auf­wertung der Standesbezeichnung Ingenieur ein und haben dazu bereits Anträge mit der Zielsetzung einer Einstufung der HTL/HLFL-Ingenieure mit nachgewiesener fach­bezogener 3-jähriger Berufspraxis in der Stufe 6, also auf Ebene des Bachelor-Standards, im Nationalen Qualifikationsrahmen eingebracht.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll146. Sitzung / Seite 138

Mit der nunmehr zur Beschlussfassung anstehenden Regierungsvorlage betreffend ein Bundesgesetz über die Qualifikationsbezeichnungen „Ingenieurin“ und „Ingenieur“ (Inge­nieurgesetz 2017 – IngG) wird dieser Freiheitlichen Forderung zum Teil Rechnung ge­tragen, wenn gleich aus Sicht der unterfertigten Abgeordneten die Form der Umsetzung einen massiven zusätzlichen bürokratischen und finanziellen Aufwand bedeutet.

Mit dem Ingenieurgesetz 2017 erhalten künftig HTL-Absolventen nach Erbringung des Nachweises über die erforderliche Fachpraxis und dem positiven Absolvieren eines Fach­gesprächs die sogenannte Qualifikationsbezeichnung „Ingenieur“, die auf Ebene des Bachelor-Niveaus im Nationalen Qualifikationsrahmen, sprich: Stufe 6, einzuordnen sein wird.

Unberücksichtigt von dieser Aufwertung bleiben jedoch in diesem Gesetz all jene In­genieure, die die Standesbezeichnung „Ingenieur“ gemäß den bisher geltenden gesetz­lichen Bestimmungen erhalten haben.

Aus Sicht der unterfertigten Abgeordneten ist es daher dringend erforderlich, auch für diese große Gruppe an Ingenieuren im Sinne der Vermeidung einer „Zweiklassenein­stufung“ der Ingenieure eine entsprechende Lösung zu finden und damit rechtliche Klar­heit zu schaffen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zu­zuleiten, mit der eine automatische Aufwertung der bisherigen Standesbezeichnung ‚In­genieurin‘ bzw. ‚Ingenieur‘ auf die künftige Qualifikationsbezeichnung ‚Ingenieurin‘ bzw. ‚Ingenieur‘ und damit eine Einstufung in der Stufe 6, also auf Ebene des Bachelor-Stan­dards, im Nationalen Qualifikationsrahmen sichergestellt wird.“

*****

16.53.45

 


Präsidentin Doris Bures: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Damit gelangen wir zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 1254 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die sich für diesen Gesetzentwurf aussprechen, um ein bejahendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Wir gelangen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung geben, um ein bejahendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit. Der Gesetz­entwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abge­ordneten Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen betreffend automatische Aufwertung der bisherigen HTL/HLFL-Ingenieure auf Stufe 6 des Nationalen Qualifikationsrahmens.

Ich bitte jene Damen und Herren, die diesem Entschließungsantrag ihre Zustimmung ge­ben, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist die Minderheit. Abgelehnt.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll146. Sitzung / Seite 139

16.55.009. Punkt

Bericht des Wissenschaftsausschusses über die Regierungsvorlage (1258 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftsge­setz 2014 und das Fachhochschul-Studiengesetz geändert werden (1281 d.B.)

10. Punkt

Bericht des Wissenschaftsausschusses über den Antrag 1228/A der Abgeordne­ten Dr. Andreas F. Karlsböck, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundes­gesetz, mit dem das Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftsgesetz 2014 ge­ändert wird (1282 d.B.)

 


Präsidentin Doris Bures: Wir gelangen nun zu den Tagesordnungspunkten 9 und 10, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Als Erster gelangt Herr Abgeordneter Dr. Karlsböck zu Wort. – Bitte.

 


16.55.43

Abgeordneter Dr. Andreas F. Karlsböck (FPÖ): Frau Präsident! Herr Staatssekretär! Werte Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Es geht hier vorwiegend um eine Anpassung der letzten ÖH-Wahlordnung, nämlich jener aus 2014. Aufgrund von Mängeln bei der letzten ÖH-Wahl, vor allem bei der berühmten Briefwahl beziehungs­weise aufgrund der Defizite bei den Kuverts, die dann ja auch bei der letzten Bundes­präsidentenwahl aufgetreten sind, wie auch aufgrund anderer Dinge müssen wir hier nach­adaptieren.

Die nun zum Beschluss anstehende Novelle des Hochschülerschaftsgesetzes lehnen wir Freiheitliche aus vielen Gründen, die ich jetzt noch näher erläutern werde, ab. Die Novelle ist insofern bemerkenswert, als sie zeigt, wie politisch in diesem Land mit zwei­erlei Maß gemessen wird, etwa bei der vorgesehenen Novellierung der Briefwahl.

Man hat uns Freiheitlichen im Zusammenhang mit der Wiederholung der Bundespräsi­dentenwahl immer vorgeworfen, wir würden die Briefwahl einschränken oder gar ab­schaffen wollen, um damit weite Bevölkerungskreise von der Stimmabgabe auszu­schließen. Abgesehen davon, dass dies eine polemisch verkürzte Darstellung ist, geht der vorliegende Entwurf zum Hochschülerschaftsgesetz noch viel weiter, aber, siehe da, keiner sieht darin offensichtlich ein Problem. Für den Fall einer Wiederholung der ÖH-Wahl ist nämlich überhaupt keine Briefwahl mehr vorgesehen. Mit anderen Worten: All jene Studierenden, die sich zum Zeitpunkt der Wahl – aus welchen Gründen auch im­mer – im Ausland aufhalten, haben so keine Möglichkeit mehr, ihre Stimme abzugeben.

Auch vorzeitige Wahltage sollen bei der ÖH-Wahl möglich sein, bei der Bundespräsi­denten- und Bundeswahl aber nicht – völlig unverständlich, zumal sich Vorwahltage et­wa in der Steiermark bestens bewährt haben.

Massiv zu kritisieren ist auch, dass bei der Beschlussfassung des jetzt zu novellieren­den ÖH-Gesetzes aus 2014 Studierende von Privatuniversitäten zu Zwangsmitgliedern der Studierendenvertretung gemacht wurden, obwohl sie mit der parteipolitischen Agi­tation der vorgeblichen Studierendenvertretung noch weniger einverstanden waren und sind als die Zwangsgebührenzahler an den öffentlichen Unis. (Beifall bei der FPÖ.)

Ich darf in diesem Zusammenhang daran erinnern, dass weniger als ein Viertel der Stu­dierenden sich an der Wahl beteiligt haben, was im Umkehrschluss bedeutet, dass mehr als drei von vier Studierenden das Vertrauen in ihre Standesvertretung verloren haben.


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An der größten Hochschule des Landes, der Uni Wien, ist die Beteiligung 2015 gar auf 21,7 Prozent heruntergefallen und ist somit deutlich unter dem Bundesdurchschnitt ge­legen.

An den Privatuniversitäten haben 2015 weit unter 10 Prozent der Studierenden zu den Wahlurnen gefunden, was zu teilweise absurden Ergebnissen geführt hat. Bei der Be­teiligung von 5 Prozent haben Fraktionen mit fünf Stimmen die Mandatsmehrheit er­langt! Die Wahlbeteiligung an der Donau-Uni Krems von 0,54 Prozent bei der ÖH-Wahl 2015 hat endgültig die Grenze zum Makaberen überschritten: Nur jeder 200. Studierende hat dort die Wahl für sinnvoll erachtet! (Beifall bei der FPÖ.)

Damit erweist sich die von uns Freiheitlichen stets geforderte Abschaffung der anachro­nistischen Zwangsmitgliedschaften – übrigens nicht nur bei der ÖH Wien, dort aber be­sonders – als überfällig und die nunmehr vollzogene und vorgesehene Einbeziehung der Privatunis in das System der Zwangsbeglückung als Schritt in die völlig falsche Rich­tung. (Beifall bei der FPÖ.)

Nur die freiwillige Zugehörigkeit zu einem Studentenparlament wird mittelfristig zur Be­rücksichtigung der wahren hochpolitischen Anliegen aller ernsthaft Studierenden führen. Auch die beiden konkurrierenden Autofahrerclubs ARBÖ und ÖAMTC finden im rauen Wettbewerb weiterhin Akzeptanz und Anhänger, ohne dass Letztere zu Zwangskunden degradiert würden.

Mit dem Ende der Zwangsmitgliedschaft wäre auch endlich Schluss mit der Verschwen­dung von Zwangsmitgliedsbeiträgen für linke Agitation und fragwürdige Projekte. Der Wählerschwund beweist deutlich, dass eine satte Mehrheit der Studierenden keinerlei Verständnis für das verstörende Minderheitenprogramm der real existierenden und teil­weise auch sehr pubertären ÖH aufbringt und sich eine Rückbesinnung auf wirklich se­riöse hochpolitische Kernanliegen und eine serviceorientierte Vertretung wünscht. (Bei­fall bei der FPÖ.)

Die Österreichische Hochschülerschaft hat heute in einer Aussendung die Abschaffung der ÖH-Zwangsbeiträge mit der Selbstabschaffung der ÖH gleichgesetzt. Also dazu wür­de ich meinen: Die Damen und Herren sollten doch ein bisschen mehr Selbstbewusst­sein an den Tag legen. Diesem Argument können wir Freiheitliche naturgemäß nichts abgewinnen, denn, wenn dem so wäre, dann müssten alle kommerziellen Anbieter von Servicedienstleistungen, wie gesagt, längst Konkurs angemeldet haben. Wir wissen aber, dass das Gegenteil der Fall ist.

Es schwingt immer die Angst der linken Nehmer mit, dass ihnen das Geld der anderen ausgeht. Das gilt auch für die Vertretung der Studierenden an den Universitäten. Und anstatt ständig zu jammern, sollte sich die ÖH einmal fragen, ob es nicht sinnvoller wä­re, mehr Service anzubieten, als ideologische Agitation auf tiefstem Niveau zu betrei­ben. (Beifall bei der FPÖ.)

Wenn die Abschaffung dieser Zwangsbeglückung schon keine Mehrheit in diesem Haus findet, hätte ich mir zumindest erwartet, dass man unserem freiheitlichen Antrag auf ei­ne Senkung der Studienbeiträge zustimmt, da diese die in der geringen Beteiligung an der ÖH-Wahl zum Ausdruck kommende mangelnde Akzeptanz der Studentenvertre­tung abgebildet hätte. Auch hierzu wurde uns Ablehnung signalisiert.

Wir Freiheitlichen werden dem vorliegenden Gesetzentwurf aufgrund der angeführten Gründe nicht zustimmen. (Beifall bei der FPÖ.)

17.01


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Dr. Töchterle zu Wort. – Bitte.

 



Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll146. Sitzung / Seite 141

17.02.01

Abgeordneter Dr. Karlheinz Töchterle (ÖVP): Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Die sogenannte Zwangsmitgliedschaft bei der ÖH steht heute eigentlich nicht zur Debatte, sondern die Novelle eines Gesetzes, welches die ÖH-Wahlen regelt.

Gleichwohl nehme ich ganz kurz zu dem aufgerufenen Thema Stellung: Ich bin durch­aus mit Ihnen d’accord, Herr Dr. Karlsböck, dass man solche Dinge nicht tabuisieren, sondern thematisieren soll und darf, obwohl ich weiß, dass wir in Österreich sehr viele derartige Mitgliedschaften haben und sich deswegen natürlich viele wünschen, dass man an diesem Thema nicht rührt. Zu denjenigen gehöre ich jedoch nicht.

Ich sage aber dennoch, dass man die ÖH wertschätzen muss. Auch wenn hier und da manchmal Dinge passieren, die einen nicht sonderlich freuen, habe ich in meiner lang­jährigen Erfahrung sowohl als Universitätsmensch als auch in der Wissenschaftspolitik immer wieder die sehr konstruktiven Beiträge von ÖH-Mitgliedern geschätzt und sehe ihre Mitwirkung an den universitären Entscheidungsprozessen als etwas sehr Wertvol­les. Das kann man vielleicht auch anders organisieren, aber generell ist es schwierig, es anders zu organisieren, aber man kann natürlich darüber debattieren.

Jetzt aber zum Thema, das wir heute hier zu beschließen haben, nämlich zur Novelle des Gesetzes zur Hochschülerschaftswahl. Wahlen sind seit Jüngerem ein ganz be­sonderes und heikles Geschäft, darauf reagieren wir in dieser Novelle, indem wir Din­ge, die wir bei der Bundespräsidentenwahl gelernt haben und lernen mussten, zu be­rücksichtigen versuchen – das finde ich gut.

Ein zweiter Handlungsbedarf hat sich vor allem daraus ergeben, dass wir im Zuge der PädagogInnenbildung NEU sogenannte Cluster gebildet haben, in denen die Studie­renden an mehreren Institutionen studieren, daher muss man auch hierfür neue Rege­lungen finden. Unsere Regelung sieht so aus, dass wir sie nicht an allen Institutionen, an denen sie studieren, wählen lassen, aber zumindest an zweien.

Das sind die zwei wichtigsten Bereiche. Es gibt daneben eine größere Fülle an Details, auf die ich jetzt nicht eingehe. Ich glaube, diese beiden Dinge sind zu regeln, und es ist wichtig, dass sie geregelt werden.

Ich möchte aber zum Schluss noch ein Bedenken anbringen, das ich auch im Aus­schuss genannt habe: Wir erzeugen durch diese Novelle natürlich erneut eine höhere Regelungsdichte. Diese Gesetze werden immer dichter, immer genauer, immer detail­lierter, und damit besteht natürlich auch die Gefahr – und sie wächst –, dass wir irgend­eine Regelung an irgendeiner Stelle wieder verletzen. Unser generelles Ziel müsste sein, Dinge nicht zu verkomplizieren, nicht zu detaillieren, sondern zu vereinfachen. Nur geht es im derzeitigen Status leider nicht anders, und daher bitte ich natürlich um Zustim­mung zu dieser Novelle. (Beifall bei der ÖVP.)

17.05


Präsidentin Doris Bures: Als Nächste gelangt Frau Abgeordnete Weigerstorfer zu Wort. – Bitte.

 


17.05.22

Abgeordnete Ulrike Weigerstorfer (STRONACH): Frau Präsidentin! Herr Staatsse­kretär! Hohes Haus! Die Änderung des Hochschülerschaftsgesetzes sowie des Fach­hochschul-Studiengesetzes ist aus zwei Gründen notwendig geworden: zum einen, weil es natürlich auch an das PädagogInnenausbildungsgesetz angepasst werden muss, und zum anderen, weil in dieser Novelle die Fragen zur Wahlberechtigung einfach detail­lierter geklärt werden.

Die Neuorganisation in dieser Novelle, vor allem, wenn es um das Wählerregister geht, ist an und für sich eine durchdachte, sicher sehr gut übersetzbare und aktive Ge-


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll146. Sitzung / Seite 142

schichte. Demnach sollen zum Beispiel anhand der SV-Nummern die doppelten Regis­trierungen beziehungsweise eine doppelte Stimmabgabe für jene Studierenden geklärt werden, die ein gemeinsam eingerichtetes Studium an zwei Bildungseinrichtungen be­legen. Das ist durchaus eine sehr gute und begrüßenswerte Sache.

Die Neuorganisation des Wählerregisters beinhaltet auch die Regelung dazu, wie eine Wahlkommission bei den allerersten Wahlen festzulegen ist, weiters die Möglichkeit der Wahlunterbrechung bei technischen Problemen, et cetera et cetera. Fakt ist, dass die­se Bestimmung eine einfachere Organisation inkludieren soll und damit sämtliche Be­teiligte durchaus Vorteile daraus ziehen werden.

Ich möchte besonders zwei Punkte hervorheben, die wir als sehr positiv beurteilen: Zum einen haben die berufstätigen Studierenden nun die Möglichkeit bekommen, leich­ter an der Wahl teilnehmen zu können. Das heißt, im Hinblick auf die geringe Wahlbe­teiligung ist das durchaus ein positiver Punkt.

Was uns ebenfalls sehr gut gefällt, ist die damit einhergehende Transparenz, werden mit dieser Novelle doch auch Festlegungen über die Einhebung von ÖH-Beiträgen ge­troffen; die erhöhte Transparenz bei deren Verwendung ist für uns nun durchaus gege­ben. Der Jahresvoranschlag und der Jahresabschluss samt den schriftlichen Ergebnis­sen einer Wirtschaftsprüfung müssen in Zukunft auf der Homepage der ÖH veröffent­licht werden. Für uns ist das ein wesentlicher Beitrag zu mehr Transparenz.

Vielleicht noch kurz ein Wort zum TOP 10, dem Antrag des Abgeordneten Karlsböck: Das wäre für uns ein durchaus interessanter Schritt in die richtige Richtung gewesen, nämlich die ÖH langsam auf eine andere Finanzierungsform beziehungsweise auf frei­willige Beiträge umsteigen zu lassen. Ich weiß, dass dieser Antrag abgelehnt wird, aber letztendlich sollte das Ziel – auch unserer Meinung nach – dorthin gehend sein, keine Zwangsgebühren einzuheben, sondern auf freiwillige Beiträge abzustellen. Darum hät­te ich diesen Antrag durchaus interessant gefunden. – Danke schön. (Beifall beim Team Stronach.)

17.08


Präsidentin Doris Bures: Als Nächste gelangt Frau Abgeordnete Mag. Kuntzl zu Wort. – Bitte.

 


17.08.53

Abgeordnete Mag. Andrea Kuntzl (SPÖ): Sehr geehrte Damen und Herren! Im vorlie­genden Gesetz geht es darum, die Wahlen der Studentenvertretung zu regeln, Anpas­sungen durchzuführen, hinsichtlich der Notwendigkeit, die dadurch entstanden ist, dass es in der neuen PädagogInnenausbildung zu Kooperationen kommt, die vorsehen, dass Studierende an mehreren Bildungseinrichtungen studieren. Man möchte nun die Mö­glichkeit schaffen, dass diese ihre Stimme bei der Wahl ihrer Vertretung an zwei Bil­dungseinrichtungen abgeben können.

Für berufstätige Studierende soll die Möglichkeit geschaffen werden, bei berufsbeglei­tenden Angeboten eine Vorziehung auf das Wochenende zu schaffen, damit die Be­rufstätigen ihre Stimme bei der Wahl schon am Wochenende abgeben können. Auch bei der Briefwahl wird es die entsprechenden Anpassungen geben, die wir bei der Bun­despräsidentenwahl vorgenommen haben, damit es zu keinen unerfreulichen Vorkomm­nissen kommen wird.

Ich finde es sehr schade und politisch bedenklich, dass in diesem Zusammenhang im­mer wieder eine Schwächung der Studierendenvertretung zur Diskussion steht, denn nichts anderes ist die Intention dieses Antrags der Freiheitlichen Partei.

Wenn es darum geht, zu überlegen, warum die Wahlbeteiligung so niedrig ist und wie man die Wahlbeteiligung anheben könnte, nicht nur bei der ÖH-Wahl, aber auch bei der ÖH-Wahl, dann bin ich sofort dabei. Ich finde, das ist eine ganz wichtige Diskussion.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll146. Sitzung / Seite 143

Ich finde es jedoch nicht richtig, zu überlegen, wie die Studierendenvertretung ge­schwächt werden kann. Natürlich ist es wichtig, dass auch die Studierenden eine star­ke, entsprechend unterstützte und ausgestattete politische Interessenvertretung ha­ben – das ist die ÖH. Die ÖH ist eine wichtige politische Vertretung und eine wichtige Interessenvertretung. (Abg. Kickl: Das ist eine Sekte an der Universität!) Und das muss man akzeptieren, auch wenn die Mehrheitsverhältnisse, die bei den Wahlen zum Stu­dentenparlament als Ergebnis vorliegen, nicht Ihren politischen und weltanschaulichen Interessen entsprechen.

Wenn Sie mit den Vertretern der Hochschülerschaft reden, werden auch Sie zugeben müssen, dass Sie dort immer eine ausgezeichnete auf Expertise basierende Auskunft zu den entsprechenden Materien bekommen. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Kickl: Das stimmt leider nicht! – Abg. Belakowitsch-Jenewein: Genauso wie das Café Rosa?!)

Ich habe die Vertreter der Österreichischen Hochschülerschaft – und es hat unterschied­liche Wahlergebnisse gegeben – immer als sehr konstruktive und kompetente politische Vertreter wahrgenommen. Obgleich die politische Interessenvertretung der Studieren­den sehr wichtig ist, deckt die Hochschülerschaft nicht nur diese Aufgabe ab, sondern bie­tet auch ein breites Beratungs- und Unterstützungsangebot an, auf welches meine Kol­legen und Kolleginnen noch eingehen werden.

Das vorliegende Gesetz wurde auch im Vorfeld vom Ministerium mit der Österreichi­schen Hochschülerschaft, der Interessenvertretung der Studierenden, verhandelt. Ich fin­de, das zeugt von Respekt und Wertschätzung des Stellenwerts, der dieser Interessen­vertretung auch zukommt. (Beifall bei der SPÖ.)

17.12


Präsidentin Doris Bures: Als Nächste gelangt Frau Abgeordnete Maurer zu Wort. – Bitte.

 


17.12.30

Abgeordnete Sigrid Maurer (Grüne): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Ich gehe gleich direkt auf das vorliegende Gesetz ein. Es ist aus einer Evaluierung entstanden und wurde gemeinsam mit der ÖH erarbeitet. Grundsätzlich ist diesem in allen Punkten zuzustimmen, oder in fast allen.

Es gibt einen kleinen kritischen Punkt, auf den wir ein Auge werfen müssen, um zu se­hen, wie sich dieser entwickelt. Es wird künftig so sein, dass, wenn Studierende Veran­staltungen an den Hochschulen abhalten – das dürfen sie ja laut HSG –, zusätzliche Kosten von der Universität verrechnet werden können. Und es können auch Kautionen eingehoben werden. Wir müssen aufpassen, dass das nicht zu Missbrauch führt. Ich erinnere mich an meine Zeit in der ÖH, als der damalige Rektor Gantner uns das Ver­teilen von Informationsmaterial verboten hat, da es Papier ist und Papier brennt, und das sei mit der Brandschutzordnung der Universität nicht vereinbar. Das war so eine Schikane gegen uns.

Und bei diesem Paragraphen im Gesetz, also Kautionen vorab einzubehalten oder Zu­satzkosten für irgendwelche Dinge zu verrechnen, die an der Universität entstehen, muss man aufpassen, dass er nicht missbraucht wird. Aber wir werden das genau beobach­ten. (Abg. Kickl: Selbstzweck!)

Ansonsten herrscht Zustimmung zu dieser Novelle.

Ich möchte aber natürlich zu dem auch heute wieder erfolgten Versuch der Schwä­chung der ÖH seitens der FPÖ Stellung nehmen, natürlich auch seitens der NEOS, die einen Antrag zu einem Opting-out aus der ÖH einbringen werden. Ich möchte Ihnen an dieser Stelle etwas ganz Allgemeines, das Ihnen vielleicht nicht ganz bewusst ist, näm­lich insbesondere zur Finanzierung der ÖH, näherbringen.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll146. Sitzung / Seite 144

Was passiert mit diesen 18,70 €, die die ÖH einnimmt? – 70 Cent … (Zwischenrufe der Abgeordneten Belakowitsch-Jenewein und Hafenecker.  Abg. Kickl: Allerhand Blöd­heiten!) – Hören Sie einmal zu, Herr Kickl! Da können Sie noch etwas lernen. (Beifall bei den Grünen.)

Es gibt eine Unfallversicherung für die Studierenden. Falls das Chemielabor abbrennt, sind sie versichert. Wenn sie auf dem Weg zur Uni einen Unfall haben, sind sie versi­chert. Das ist eine der Serviceleistungen. (Zwischenrufe bei der FPÖ.)

Von den restlichen 18 € … (Abg. Kickl: Und das lässt sich nicht anders lösen? Wenn die Studenten wüssten, was alles damit finanziert wird!) – Herr Kickl! Hören Sie zu, be­mühen Sie sich doch ein bisschen! Regen Sie sich doch nicht so auf, Herr Kickl!

Von dem Geld, das die ÖH einnimmt, bekommt die Bundesvertretung nur 12,5 Pro­zent, die Bundesvertretung, die Ihnen ja aufgrund Ihres unglaublich schlechten Wahler­gebnisses in diesem Gremium so ein Dorn im Auge ist. Diese bekommt nur 12 Prozent dieses Geldes. (Abg. Belakowitsch-Jenewein: 12 Prozent ist zu viel!) Das restliche Geld geht an die Universitätsvertretungen, die Studienvertretungen, welche die ganze Arbeit in den Senaten, Curricula-Kommissionen und Studienvertretungen machen. Diese ma­chen die tägliche Beratungsarbeit, diese reden jeden Tag mit den Studierenden. Sie hel­fen ihnen bei den Prüfungen und so weiter. (Abg. Hafenecker: Und Demonstrationen!)

Diese Arbeit ist nicht so sichtbar wie die anderen Arbeiten, die mindestens auch so wichtig sind, nämlich die politische Arbeit der Vertretung der Studierenden auf Bundes­ebene, in der Öffentlichkeit, in den Medien und gegenüber dem Ministerium. (Zwischen­rufe der Abgeordneten Belakowitsch-Jenewein und Kitzmüller.)

Die Versuche, die ÖH zu schwächen, sind alt, die kennen wir schon. (Zwischenruf des Abg. Kickl.) Die ÖH ist kritisch und die ÖH ist unangenehm. Das ist ihre Aufgabe. Stu­dierende waren immer die Gruppe oder eine gesellschaftliche Gruppe, die gesellschaft­liche Weiterentwicklung vorangetrieben hat. Und das wird die ÖH auch weiterhin tun, auch wenn Sie damit nicht einverstanden sind. (Abg. Kickl: Wie ist die Wahlbeteiligung? Warum gehen die nicht zur Wahl?)

Es ist nicht mit der Demokratie vereinbar, Herr Kickl, dass man jene Institutionen, bei denen nicht das Wahlergebnis herauskommt, das man sich selber wünscht, einfach ab­schafft! – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

17.16


Präsidentin Doris Bures: Als Nächste gelangt Frau Abgeordnete Gamon zu Wort. – Bitte.

 


17.16.09

Abgeordnete Claudia Angela Gamon, MSc (WU) (NEOS): Sehr geehrte Frau Präsi­dentin! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Die Novelle beinhaltet viele wichtige kleinere Änderungen, bei denen es auch darum geht, den Zugang zur ÖH-Wahl zu erleichtern. Das ist etwas, was wir explizit begrüßen.

Es gibt ein paar Punkte, die ich gerne noch en détail behandeln würde. Das ist einer­seits, dass wir mehr Sensibilität im Bereich Datensicherheit zeigen, was den § 6 Abs. 3 betrifft: „die entgeltliche oder unentgeltliche Weitergabe von Daten und Datenträgern zur zweckwidrigen Verwendung an Dritte“. Dabei geht es um Studentendaten, wo jetzt der Strafrahmen erhöht worden ist, falls diese weitergegeben werden.

Wer jemals an einer ÖH-Wahl teilgenommen hat, weiß, dass das Thema Studenten­daten beziehungsweise das Wählerverzeichnis immer so ein Thema war, das immer wieder zu Problemen geführt hat, und dass es teilweise in der Vergangenheit auch sehr unsauberes Vorgehen mit Studentendaten gegeben hat.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll146. Sitzung / Seite 145

Andererseits haben wir auch wieder einen legereren Umgang mit Daten, nämlich inso­fern, als die Sozialversicherungsnummer der Studenten weiter zur Identifizierung ver­wendet wird. Wir hätten vorgeschlagen, dass man hier explizit noch eine Frist einzieht, wann die Verwendung der Sozialversicherungsnummer ein Ende hat. Das ist leider nicht passiert, kann aber noch kommen.

Positiv hervorzuheben sind auch noch die Änderungen im Bereich des Jahresvoran­schlags, wo es zu mehr Transparenz kommt, da dieser verpflichtend veröffentlicht wer­den sollte. Das begrüßen wir auch ausdrücklich.

Ich finde es auch gut, dass die FPÖ den Willen zeigt, einmal über das Thema ÖH ge­nerell zu reden, obgleich ich einen ein bisschen anderen Zugang dazu habe. Ich halte es für unnötig, da auf diese Polemik zurückzugreifen: Das sind ja die lästigen Linken, und deshalb schaffen wir die Zwangsmitgliedschaft ab! – Das ist nicht der Punkt.

Es geht mir nicht darum, eine Vertretung zu schwächen, weil man schlechte Wahler­gebnisse hat – was natürlich daran liegt, dass die JUNOS-Studierenden sehr gute Er­gebnisse bei der ÖH-Wahl haben, aber das ist auch nicht der Punkt –, sondern es geht um eine recht philosophische Frage, nämlich eine ganz grundsätzliche: Soll man Pflicht­mitglied, Zwangsmitglied in einer Vereinigung sein? Und das hat auch mit allen ande­ren Kammern in Österreich zu tun. (Beifall bei den NEOS. – Abg. Belakowitsch-Jene­wein: Sollte man nicht!) Das ist ein Anachronismus, der den Menschenrechten wider­spricht, weil ganz klar im Artikel 20 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte fest­gehalten ist: „Niemand darf gezwungen werden, einer Vereinigung anzugehören.“ Das hat aber trotzdem nichts damit zu tun, dass es lästige Linke sind, die Sie nicht mögen. Das ist eine grundsätzliche Frage. (Abg. Kitzmüller: Das hat keiner von uns gesagt!) – Ja, aber die Diskussion wäre sehr viel einfacher, wenn Sie dazu einen sachlichen Zu­gang hätten, dann würde ich mir auch einfacher tun, Sie auf meiner Seite zu sehen. Ansonsten fühle ich mich damit wirklich ein bisschen unwohl.

Und deshalb schlagen wir bei dem Ganzen auch ein Opt-out-Modell vor. Es geht da­rum, dass die ÖH weiterhin die Gelegenheit hat, sich zu beweisen und zu zeigen, dass die Serviceleistungen gut sind. Ich finde das sehr gut, dass Sigrid Maurer auch darauf hinweist, dass die ÖH sehr wohl auch Serviceleistungen anbietet und nicht nur Dinge, die mit dem allgemeinen politischen Mandat zu tun haben. Ich finde es sehr schön, wenn sich die ÖH auf Service konzentriert. Unsere Meinung ist, dass sich generell In­teressenvertretungen vor allem dann auf Service konzentrieren, wenn sie sich auch um ihre Mitglieder bemühen müssen. Und genau deshalb ist eine freiwillige Mitgliedschaft auch so etwas Wichtiges.

Ich bringe daher folgenden Entschließungsantrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Claudia Angela Gamon, Msc (WU), Kolleginnen und Kollegen be­treffend Aufhebung der ÖH-Pflichtmitgliedschaft

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft, wird aufgefordert dem Nationalrat einen Gesetzesentwurf vorzulegen, der die Mitgliedschaft ordentlicher Studierender bei den jeweiligen Hochschülerinnen- und Hochschülerschaften mittels eines Opt-Out-Systems auf freiwillige Basis stellt.“

*****

Danke schön. (Beifall bei den NEOS.)

17.19



Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll146. Sitzung / Seite 146

Präsidentin Doris Bures: Der Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht daher mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Claudia Gamon, MSc und Kollegen

betreffend Aufhebung der ÖH-Pflichtmitgliedschaft

eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Wissenschaftsausschusses über die Regierungsvorlage (1258 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Hochschülerin­nen- und Hochschülerschaftsgesetz 2014 und das Fachhoch-schul-Studiengesetz geän­dert werden (1281 d.B.) – TOP 9

Die Frage des Verbleibs bei einem Modell der ÖH-Pflichtmitgliedschaft von Studieren­den an heimischen Universitäten sowie Fachhochschulen stellt sich regelmäßig ange­sichts der ernüchternd niedrigen Wahlbeteiligung bei den ÖH-Wahlen. Es liegt der Schluss nahe, dass sich die Studierenden nur in einem geringen Maß vertreten fühlen und entsprechend ablehnend ihr Wahlrecht gar nicht wahrnehmen.

NEOS ist der Meinung, dass freiwillige Mitgliedschaften bei Interessensvertretungen der bessere Weg sind, um tatsächlich akzeptierte und anerkannte Vertretungen aufzu­bauen. Eine gute Vertretung sollte ihre Mitglieder nicht zu einer Mitgliedschaft zwingen müssen, sondern durch ihre Serviceleistungen überzeugen. Dies ist bei der Hochschü­lerinnen- und Hochschülerschaft oft nicht gewährleistet, auch weil Geld in Projekte fließt, die nicht immer im Interesse der Studierenden scheinen. Darüber hinaus sind die Beiträge nach wie vor nicht für gewisse Projekte zweckgewidmet und die Studierenden der jeweiligen Hochschule haben oft wenig Einfluss und Einsicht in die Mittelverwen­dung.

Bundesgesetz über die Vertretung der Studierenden (Hochschülerinnen- und Hoch­schülerschaftsgesetz 2014 – HSG 2014) definiert unter Finanzierung in §38 (2): "Die Österreichische Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft ist verpflichtet, von jedem ih­rer ordentlichen Mitglieder einen Studierendenbeitrag einzuheben. Der Studierendenbei­trag beträgt pro Semester 18,00 Euro." Hier sollte stattdessen eine Opt-Out-Regelung vorgesehen werden, die eine freiwillige Mitgliedschaft ermöglicht.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft, wird aufgefordert dem Nationalrat einen Gesetzesentwurf vorzulegen, der die Mitgliedschaft ordentlicher Studierender bei den jeweiligen Hochschülerinnen- und Hochschülerschaften mittels eines Opt-Out-Systems auf freiwillige Basis stellt.“

*****

 


Präsidentin Doris Bures: Als Nächste gelangt Frau Abgeordnete Kucharowits zu Wort. – Bitte.

 


17.20.02

Abgeordnete Katharina Kucharowits (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr ge­ehrter Herr Staatssekretär! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zu-


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll146. Sitzung / Seite 147

seher! Die Änderungen im Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftsgesetz, die wir heu­te beschließen, sind notwendig, um die ÖH-Wahlen im Jahr 2017 auch wirklich gut durch­führen zu können. Etliche RednerInnen sind schon darauf eingegangen, worum es geht. Es geht zum Beispiel auch um die PädagogInnenbildung neu, wonach Studierende an Pädagogischen Hochschulen und an Unis in Verbünden studieren, darum, wo diese Stu­dierenden wirklich wählen dürfen. Verständigt hat man sich jetzt darauf: an zwei Stand­orten oder auch Wahltage vorzuziehen, weil es sonst für berufstätige Studierende nicht unbedingt passt.

Aber reden wir über die Österreichische HochschülerInnenschaft. Kollege Karlsböck hat eben den Antrag auf Herabsetzung des ÖH-Beitrags eingebracht. Kollegin Maurer ist auch schon ein bisschen darauf eingegangen, wie sich dieser Beitrag eigentlich zusam­mensetzt: 70 Cent – schon erwähnt – für die Unfall- und Haftpflichtversicherung, damit sind Studierende in diversen Bereichen versichert, das ist ein Schutz für Studierende. Vom restlichen Betrag geht ein Zehntel an die Bundes-ÖH und der Rest an die einzel­nen Hochschulvertretungen.

Was passiert dann dort mit den Geldern? – Zum einen wird davon der Sozialfonds fi­nanziert. Das heißt, wenn Studierende in Not geraten, zum Beispiel in einer problemati­schen Wohnsituation sind oder auch die Kosten für die Versorgung von eigenen Kin­dern nicht mehr tragen können, werden sie unterstützt. Es gibt klare Richtlinien, wo­nach unterstützt wird. Als Studierende oder Studierender kann man einmal im Jahr an­suchen und wird dann entsprechend unterstützt.

Zweitens: Die ÖH bietet umfassende Infos. Denken wir an die Studienrichtungsvertre­tungen, die Studierende ganz klar servicieren und begleiten!

Und drittens ist es einfach eine unabhängige Arbeit, die dort geleistet wird, von qualifi­zierten Personen, von qualifizierten Expertinnen und Experten, die den Studierenden zur Verfügung stehen und durch Prüfungen und Co begleiten.

Kurz gefasst drei Fragen an Sie, Herr Kollege Karlsböck: Wo genau wollen Sie kürzen? (Zwischenruf der Abg. Belakowitsch-Jenewein.) – Beim Service für Studierende, bei der Unabhängigkeit oder dem Sozialfonds? (Abg. Belakowitsch-Jenewein: … und die Honorare für die Demonstranten!) Ich wäre auf Ihre Antwort gespannt.

Wir in der SPÖ sind für eine starke und eine unabhängige ÖH, für eine stärkere Hoch­schülerInnenvertretung und -politik, und deshalb sind wir ganz klar gegen die Kürzun­gen des ÖH-Beitrags. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

17.22


Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Buchmayr. – Bitte.

 


17.22.16

Abgeordneter Harry Buchmayr (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte auch konkret auf den Antrag des Abgeordneten Karlsböck eingehen, da dieser sehr ungewöhnlich ist, zumin­dest von mir so empfunden wird. Wie wir bereits hörten, dürfte eine niedrige Wahlbe­teiligung bei den letzten ÖH-Wahlen die Ursache dafür sein, in dem Antrag zu verlan­gen, den ÖH-Beitrag um 75 Prozent zu senken.

Mit dem ÖH-Beitrag von zurzeit 19,20 € pro Semester werden wichtige Aufgaben ab­gedeckt: Unfall- und Haftpflichtversicherung für Studenten, wie wir schon gehört haben, Finanzierung der Bundesvertretung und der einzelnen Hochschulvertretungen. Für je­den demokratisch denkenden Menschen ist es enorm wichtig, dass Studenten versi­chert sind beziehungsweise die Möglichkeit einer starken und unabhängigen Vertre­tung der Studenten gegenüber den zuständigen Ministerien gegeben ist. Das nennt man demokratisch legitimierte Mitbestimmung. Das umfassende Serviceangebot wie die Help-


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line und die Sozialberatung unterstützen Studierende in vielen Lebenslagen und Notsi­tuationen. Auch der Anteil für die Bundesvertretung und die einzelnen Hochschulvertre­tungen ist gerechtfertigt. Durch diesen Beitrag ist die ÖH unabhängig, und das ge­währleistet, dass sie eine starke und unabhängige Vertretung der Studenten gegenüber den zuständigen Ministerien ist.

Jetzt stellt sich die Frage, wieso die FPÖ die ÖH mehr oder minder abschaffen will. Wie­so spricht man der ÖH zumindest zu 75 Prozent die Legitimation ab? Ist das wirklich nur wegen der schlechten Wahlbeteiligung? Hat man einfach nur Probleme damit, die Mitbestimmung junger Menschen zuzulassen, oder kommen bei den Wahlen gar die fal­schen Ergebnisse heraus?

Zum Thema Interessenvertretungen möchte ich noch anmerken: Grundsätzlich müsste sich eigentlich jeder die Frage stellen, warum er Kassenbeiträge zahlt, wenn er doch ge­sund ist. Das ist genau das Gleiche. – Danke. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Loacker: Nichts verstanden!)

17.24


Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mayer. – Bitte.

 


17.24.30

Abgeordneter Elmar Mayer (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Minister! Herr Staatssekre­tär! Werte Kolleginnen und Kollegen! Über die Bedeutung der Studentenvertretungen und der Hochschülerschaft ist jetzt einiges Wichtiges gesagt worden. Ich möchte das nicht wiederholen, sondern möchte meine 2 Minuten Redezeit dafür verwenden, auf die Ursachen, warum wir das Gesetz jetzt ändern müssen, einzugehen. Das beruht auf der Zusammenarbeit der Pädagogischen Hochschulen und Universitäten. Es ist von eini­gen Vorrednern schon kurz angedeutet worden, und wir wissen es: Die PädagogInnen­ausbildung steht vor einem entscheidenden Durchbruch, und wir alle wissen, wir kön­nen über Schule, Bildung, Ausstattung diskutieren und reden, wie wir wollen, die ent­scheidenden Player sind die Lehrerinnen und Lehrer vor Ort.

Ich möchte ganz ausdrücklich noch einmal festhalten, weil es immer wieder untergeht, wie wichtig die Maßnahmen sind, die wir im Nationalrat beschlossen haben, die der frühere Wissenschaftsminister und jetzige Kollege Karlheinz Töchterle zusammen mit der früheren Bildungsministerin Claudia Schmied für diese neue PädagogInnenausbil­dung auf Schiene gebracht hat. Man hat zuerst gesagt, wenn das nicht alles entweder bei der PH oder bei der Uni ist, dann ist das unmöglich. Man hat aber die Stärken der Pädagogischen Hochschulen und auch die Schwächen und umgekehrt auch jene in der Lehramtsausbildung der Universitäten gekannt. Was sich bisher abzeichnet, ist, dass dadurch, dass die Universitäten tatsächlich bereit sind, mehr Praxisbezug, mehr Päda­gogik sozusagen in ihren Ausbildungskatalog aufzunehmen, auch gleichzeitig garan­tiert ist, dass in der Ausbildung an der PH auf mehr Wissenschaftlichkeit Bedacht ge­nommen wird.

Ich glaube, genau diese Kombination ist das Entscheidende. Daher freut es mich, dass durch diese Bildung der Verbünde, durch die Cluster der Zusammenarbeit jener Weg beschritten werden kann, der uns garantiert, dass wir eine tatsächlich moderne, neue und beste PädagogInnenausbildung haben. Das wird auch der entscheidende Schritt für die Zukunft sein. Wir wissen, der Bildungstanker bewegt sich langsam, aber das ist ein entscheidender Schritt, um für die kommenden Generationen auch die besten Aus­bildungsmöglichkeiten und die besten Pädagoginnen und Pädagogen für unsere Kin­der zu haben. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

17.26


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster hat sich Herr Staatssekretär Dr. Mahrer zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Staatssekretär.

 



Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll146. Sitzung / Seite 149

17.27.00

Staatssekretär im Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft Mag. Dr. Harald Mahrer: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hohes Haus! Einige Abge­ordnete haben schon recht eindeutig darauf hingewiesen, warum eine Änderung der ge­setzlichen Lage notwendig ist, um die Hochschülerschaftswahlen 2017 vernünftig durch­führen zu können. Ich möchte aber noch auf die anderen Punkte eingehen, die auf­grund der Anträge zur Debatte gestanden sind oder vielleicht noch im Nachgang de­battiert werden.

Es sei Frau Abgeordneter Gamon zugestanden, dass es natürlich eine Frage der grund­sätzlichen Philosophie und Herangehensweise ist und man trefflich und lange darüber debattieren und Vor- und Nachteile abwägen kann, ob man für oder gegen gesetzliche Interessenvertretungen ist. Wenn man aber die notwendige Erfahrung in dem Bereich hat – und es gibt eine Vielzahl, x-Tausende junger Menschen, die sich während ihres Studiums, der Großteil ehrenamtlich, im Rahmen der Interessenvertretung der Öster­reichischen Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft in den letzten 71 Jahren enga­giert haben –, weiß man, dass das eine Einrichtung ist, die eigentlich aus der Hoch­schule nicht wegzudenken ist, die mit dem Universitäts-Organisationsgesetz 1975 im Rahmen der Mitbestimmung viele weitere Möglichkeiten bekommen hat, und dass die Modernisierung und Öffnung der Hochschulen ab Mitte der siebziger Jahre ohne die studentische und auch die Mitbestimmung des Mittelbaus – das muss man gleich da­zusagen – in dieser Form nicht möglich gewesen wären. Das war sehr zu begrüßen.

Ich habe, kann ich aus meiner eigenen persönlichen Erfahrung sagen – ich mache kein Hehl daraus, ich war zwei Jahre lang Vorsitzender der Hochschülerschaft an der Wirt­schaftsuniversität –, immer ausgezeichnet mit der Professorenschaft und der Assisten­tinnen- und Assistentenvertretung zusammenarbeiten können, und in sehr vielen Fra­gen wurde im Rahmen der Mitbestimmung sehr viel für eine Verbesserung der Stu­dienbedingungen erreicht. Würde man jetzt hergehen und diesen kleinen Beitrag – und es ist ein sehr kleiner Beitrag, über den wir hier sprechen – einschränken, dann würde man natürlich die Handlungsfähigkeit der Interessenvertretung, unabhängig davon, ob das jetzt gesetzlich oder nicht gesetzlich ist, dramatisch einschränken, und das wäre sicher nicht im Sinne der österreichischen Studierenden.

Ich kann jetzt auch aus einer ganz anderen Rolle heraus über die letzten zwei Jahre berichten. Wie gesagt, wir haben dort eine Exekutive, die sozusagen anderer politi­scher Herkunft als meine eigene Fraktion ist, und wir arbeiten mit ihr auf der sachlichen Ebene sehr, sehr gut zusammen. Es gibt ausgezeichnete Gespräche, man begegnet sich auf Augenhöhe. Die VertreterInnen der Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft sitzen in der Hochschulkonferenz, es wird sehr gute Arbeit gemacht, der Dialog findet im demokratiepolitischen Sinne eigentlich auf sehr hohem Niveau statt. Dass – und das ist zuzugestehen – nicht alles Gold ist, was glänzt, und im Rahmen der Hochschü­lerschaft auch eine Reihe von Projekten durchgeführt worden ist, die durchaus hin­terfragenswert sind, gab es schon zu meiner Zeit, aber so ist das halt im Leben, es ist nicht immer alles zu 100 Prozent perfekt. Man muss die Gremien in der Hochschü­lerschaft meiner Meinung nach eben darauf hinweisen, dass man sich gut überlegt, ob das, was dort passiert, wirklich mit dem eigentlichen Auftrag zu tun hat. Es gibt immer einen gewissen Interpretationsspielraum.

Im Grunde genommen ist zu sagen: ein breites Bekenntnis zu einer studentischen In­teressenvertretung, die sich gemeinsam mit der Politik und den anderen Vertretern vor Ort auch wirklich für eine Verbesserung der Lage der Studierenden einsetzt. Das ist in einem Rechtsstaat, in einer Demokratie liberaler Prägung wie in Österreich eine sehr sinnvolle Geschichte, und das sollten wir auch beibehalten. – Danke. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

17.29



Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll146. Sitzung / Seite 150

Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Grossmann. – Bitte.

 


17.30.15

Abgeordnete Mag. Elisabeth Grossmann (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Staatssekre­tär! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die zur Debatte stehende Regierungs­vorlage trägt vor allem der neuen PädagogInnenausbildung Rechnung, die ja nicht nur die Ausbildungsinhalte, sondern vor allem auch die studentische Realität von Grund auf ändert.

Konkret geht es darum, dass die Stärken zweier Ausbildungsstätten gebündelt werden, nämlich die pädagogisch-didaktische Kompetenz der Pädagogischen Hochschule einer­seits und die wissenschaftlich-fachliche Kompetenz der Universitäten andererseits. Das heißt, die Studierenden absolvieren ihre Ausbildung an zwei Ausbildungsstätten. Sie or­ganisieren gemeinsam auch den gesamten Ausbildungsverlauf, Curricula werden ge­meinsam erstellt. Man muss aber natürlich auch darauf achten, dass bei der demokra­tischen Vertretung keine Demokratiedefizite entstehen, und durch diese Regierungsvor­lage wird Vorsorge getroffen, dass eben auch die Mitbestimmung an beiden Institutio­nen stattfinden kann.

Wenn ich von Demokratie, Demokratiedefizit spreche, so möchte ich jene massiven An­griffe auch auf die Österreichische Hochschülerschaft zurückweisen, die da getätigt wur­den. Massive Demokratiedefizite und eine Schwächung der Interessenvertretung wür­den drohen, würde man dem Ansinnen der FPÖ oder zum Teil auch der NEOS nach einer Aushöhlung der Interessenvertretung der Studierenden nachkommen, indem näm­lich die Mitgliedsbeiträge existenzbedrohend gekürzt würden und somit auch die wich­tige Serviceleistung nicht mehr stattfinden könnte.

Generell sind solche Angriffe auf Interessenvertretungen, sei es jetzt von Studieren­den, sei es aber auch von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern oder Konsumentin­nen und Konsumenten, wirklich aufs Schärfste zurückzuweisen. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der Grünen.)

17.32


Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Dr. Karl. – Bitte.

 


17.32.36

Abgeordnete Mag. Dr. Beatrix Karl (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr ge­ehrte Regierungsmitglieder! Werte Kolleginnen und Kollegen! Wahlen, vor allem die kor­rekte Abhaltung von Wahlen, waren ja in den letzten Monaten eines der bestimmenden innenpolitischen Themen. Auch in der nun in Verhandlung stehenden Regierungsvorla­ge geht es insbesondere um die korrekte Abhaltung von Wahlen, nämlich der ÖH-Wahlen.

Nun ist es leider tatsächlich so, dass bei den ÖH-Wahlen die Wahlbeteiligung eine sehr geringe ist. Nichtsdestotrotz ist es unsere Pflicht, für einen korrekten Ablauf dieser Wah­len zu sorgen. Um dies zu gewährleisten, hat man nicht nur aus den nach erfolgreicher Durchführung der letzten bundesweiten ÖH-Wahl erfolgten umfangreichen Evaluierungs- und Erfahrungsberichten, sondern auch aus der Briefwahl im Zuge der Bundespräsi­dentenwahl die richtigen Schlüsse gezogen. So werden etwa die Bestimmungen be­treffend die Zusammensetzung von Wahlkommissionen adaptiert, der Briefwahlprozess wird vereinfacht, und an Bildungseinrichtungen mit berufsbegleitenden Studien wird ein vorgezogener Wahltag ermöglicht.

Betreffend die Briefwahl wird auch vorgesehen, dass zur Vereinfachung des Produk­tionsprozesses, der Handhabung durch die Wählerinnen und Wähler und des Auszäh­lungsprozesses der Wahlkarten die derzeit verpflichtend vorgesehenen Laschen bei den Wahlkarten entfallen können. Das heißt, es obliegt der Hochschülerinnen- und Hoch-


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll146. Sitzung / Seite 151

schülerschaftswahlordnung 2014, die Gestaltung der Wahlkarten mit oder ohne Laschen nach dem jeweiligen Stand der Herstellungstechnik zu regeln.

Mit dieser Regierungsvorlage gelingt es somit, im Vorfeld der ÖH-Wahlen 2017 Rechts­klarheit zu schaffen sowie eine Rechtsbereinigung vorzunehmen. – Vielen Dank. (Bei­fall bei der ÖVP.)

17.34

17.34.23

 


Präsidentin Doris Bures: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht der Berichterstatter, die Berichterstatterin ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir kommen nun zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vor­nehme.

Wir gelangen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 9: Entwurf betreffend ein Bun­desgesetz, mit dem das Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftsgesetz 2014 und das Fachhochschul-Studiengesetz geändert werden, samt Titel und Eingang in 1281 der Bei­lagen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür ihre Zustimmung geben, um ein bejahen­des Zeichen. – Das ist mit Mehrheit so angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Wer in dritter Lesung seine Zustimmung gibt, den bitte ich um ein bejahendes Zei­chen. – Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung mit Mehrheit angenommen.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeord­neten Gamon, Kolleginnen und Kollegen betreffend Aufhebung der ÖH-Pflichtmitglied­schaft.

Ich bitte jene Damen und Herren, die diesem Entschließungsantrag die Zustimmung geben, um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit. Der Entschließungsantrag ist abge­lehnt.

Damit gelangen wir zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 10: Antrag des Wis­senschaftsausschusses, seinen Bericht 1282 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für die Kenntnisnahme stimmen, um ein ent­sprechendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit so angenommen, zur Kenntnis genommen.

17.36.1411. Punkt

Bericht des Ausschusses für Forschung, Innovation und Technologie über den Antrag 1828/A(E) der Abgeordneten Philip Kucher, Eva-Maria Himmelbauer, BSc, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Evaluierung der Breitbandförderung im Rahmen der Breitbandstrategie 2020 (1286 d.B.)

12. Punkt

Bericht des Ausschusses für Forschung, Innovation und Technologie über den An­trag 548/A(E) der Abgeordneten Dr. Ruperta Lichtenecker, Kolleginnen und Kol­legen betreffend: Standort stärken – Breitbandausbau sichern (1287 d.B.)

13. Punkt

Bericht des Ausschusses für Forschung, Innovation und Technologie über den Antrag 549/A(E) der Abgeordneten Dr. Ruperta Lichtenecker, Kolleginnen und Kol­legen betreffend Sicherung des Breitbandausbaus (1288 d.B.)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll146. Sitzung / Seite 152

14. Punkt

Bericht des Ausschusses für Forschung, Innovation und Technologie über den Antrag 1770/A(E) der Abgeordneten Christian Hafenecker, MA, Kolleginnen und Kol­legen betreffend leistungsfähiges Internet für Hasendorf (1289 d.B.)

 


Präsidentin Doris Bures: Wir gelangen nun zu den Punkten 11 bis 14 der Tagesord­nung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Hafenecker. – Bitte, Herr Abgeord­neter.

 


17.37.34

Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundesminis­ter! Herr Staatssekretär! Ich beziehe mich auf den bereits erwähnten Entschließungsan­trag der Abgeordneten Hafenecker, Kolleginnen und Kollegen betreffend leistungsfähi­ges Internet für Hasendorf. Dieses Thema ist schon einmal im Plenum behandelt wor­den, nämlich vor dem Sommer; leider konnte ich aus gesundheitlichen Gründen nicht selbst dazu sprechen. Ich habe aber die Debatte dazu sehr wohl im Fernsehen ver­folgt, und ich muss ganz ehrlich sagen, es war sehr unwürdig, was ich da gesehen ha­be: Gelächter in den Reihen der Abgeordneten, man hat über den Antrag nur den Kopf geschüttelt, man hat die Anliegen der Bürger aus dieser Gemeinde absolut nicht ernst genommen, man hat eigentlich ein sehr, sehr kindliches Verhalten an den Tag gelegt.

Es hat mir, ganz ehrlich gesagt, sehr wehgetan, zu sehen, wie das Hohe Haus mit ernst­haften Anträgen umgeht. Ich habe das dann natürlich den Gemeindebürgern dort mit­geteilt, damit die sich auch ein Bild machen können, wie ernst ihre Anliegen hier ge­nommen werden, und Sie können sich natürlich vorstellen, welche Antworten ich erhal­ten habe. Aus diesen Gründen bin ich heute eigentlich sehr froh, selbst noch einmal zu diesem Antrag von mir und meinen Kollegen Stellung nehmen und vielleicht auch er­klären zu können, warum ich diesen Antrag gestellt habe.

Hasendorf ist eines von vielen Beispielen in Österreich … (Zwischenruf des Abg. Brosz.) – Herr Kollege Brosz, wenn Sie jetzt dazwischenrufen, müssen Sie wissen: Wenn es in Ha­sendorf kein Internet gibt, dann kann man auch die App von Herrn Van der Bellen nicht abrufen, weil man sie eben nicht empfängt. Darüber sollten Sie vielleicht nachdenken, das sind immerhin auch 160 Stimmen.

Warum haben wir Hasendorf als Beispiel genommen? – Weil Hasendorf ein Beispiel für viele Gemeinden in Österreich ist, die im Breitbandausbau absolut vernachlässigt wer­den, und das aus rein wirtschaftlichen Gründen, weil man sagt: Gut, da sind so wenige Leute, da braucht gar nichts zu sein. Hasendorf – Kollege Höfinger aus Tulln wird es wis­sen – liegt im Zentralraum, nicht weit von seinem Wohnort entfernt, und ist eigentlich to­pografisch nicht schwer zu erschließen. Das heißt, man hat einfach nur aus wirtschaftli­chen Gründen nicht wollen; übrigens eine Katastralgemeinde von Sitzenberg-Reidling. (Abg. Hanger: Wer hat nicht wollen?) – Die Telekom wollte dort nicht ausbauen, und auch alle anderen Mobilfunkbetreiber wollten das nicht machen. Man hat das eben hintange­stellt, wie in vielen anderen Gemeinden auch. Es gibt dort kein adäquates Internet. Die Bürger dort sind Bürger zweiter Klasse, offenbar weil sie Landbevölkerung sind. Be­stimmt hätte die ÖVP mit ihrem starken Landeshauptmann Pröll dort einiges in die We­ge leiten können, was aber bis dato ganz offensichtlich nicht passiert ist.

Wenn ich sage, die Bürger auf dem Land scheinen Bürger zweiter Klasse zu sein, möch­te ich schon in Erinnerung rufen, dass genau diese Bürger gleich viele Steuern be­zahlen wie der U-Bahn-Fahrer in Wien, somit haben auch sie ein Anrecht auf eine ge­wisse Grundinfrastruktur (Abg. Hanger: Sie müssen ein Projekt machen!); vom öffentli-


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll146. Sitzung / Seite 153

chen Verkehr, den Sie von der ÖVP in Niederösterreich schon ruiniert haben, möchte ich gar nicht reden, sondern einfach nur über das Internet. (Beifall bei der FPÖ sowie der Abg. Schenk.)

Wir haben es schon mehrmals gesagt: In Rumänien ist die Versorgung mit Breitbandin­ternet wesentlich besser als derzeit in Österreich. Ich glaube, es ist unwürdig, wenn wir darüber diskutieren müssen, ob dort oder da eine Ortschaft an das Breitbandnetz an­geschlossen wird, sondern wir sollten wirklich darauf achten, dass wir gegenüber Ost­europa, wo das alles mit EU-Geldern neu gemacht wird, nicht ins Hintertreffen geraten (Abg. Hanger: Ich werde es Ihnen dann erklären!); das ist auch mein Appell an Sie.

Breitband bedeutet Jobs, Bildung und Fortschritt, das sollten Sie wissen, und gerade für Gemeinden wie Hasendorf, Sitzenberg-Reidling et cetera – Gemeinden im Waldvier­tel – wird es immer wichtiger, das Pendeln zu reduzieren, die Leute von der Straße weg­zubekommen und ihnen die Möglichkeit zu geben, ihrem Job von zu Hause aus nach­zugehen. Das ist dort definitiv nicht der Fall, und das ist – noch einmal – einer der Grün­de dafür, dass wir dieses Beispiel angesprochen haben. (Abg. Brosz: Das haben Sie im Antrag aber nicht geschrieben! Schreiben Sie es rein! – Zwischenruf des Abg. Hanger.)

Ich möchte daher an Sie appellieren – heute hat es ja Gott sei Dank geklappt –, nicht über Hasendorf zu lachen, sondern einen parlamentarischen Willen zu zeigen, die Breitband­infrastruktur in den entsprechenden Ortschaften auszubauen und den Menschen eine adäquate Internetanbindung zur Verfügung zu stellen, einfach zu handeln und die Din­ge nicht auf die leichte Schulter zu nehmen.

Abschließend möchte ich Ihnen noch etwas zum Nachdenken mitgeben: Auch die Bür­ger auf dem Land zahlen Steuern, und in Österreich ist es mittlerweile so, dass man bis zum 21. August, das ist der sogenannte Tax Freedom Day, arbeitet, um die Steuern zu zahlen, und erst dann Geld verdient, das einem privat bleibt. (Zwischenrufe bei der SPÖ.) Die Leute, die bis zum 21. August arbeiten müssen, um die Steuern für die SPÖ zu bezahlen, haben auch eine entsprechende Internetanbindung verdient. (Beifall bei der FPÖ.)

17.42


Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Himmelbauer. – Bitte.

 


17.42.02

Abgeordnete Eva-Maria Himmelbauer, BSc (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Minister! Herr Staatssekretär! Der Ausbau der Breitbandinfrastruktur ist ein Thema, das uns nun schon seit einiger Zeit begleitet, und das auch zu Recht, denn wenn wir uns den aktuellen Wandel in vielen unserer Lebensbereiche ansehen, so zeigt sich, dass dieser zum großen Teil auf dem Internet basiert. Unsere Wirtschaft verändert sich, un­ser Zusammenleben verändert sich, Wissen ist aufgrund des Internets allgegenwärtig, aber nicht nur das, wir sind nicht nur Konsumenten, wir sind auch Produzenten, und vie­le weitere neue Möglichkeiten entstehen durch Big Data, Smart Data, Internet der Din­ge und vieles mehr.

Dabei ist das Internet sicherlich kein Neuland, über 26 Jahre ist es schon her, dass an der Uni Wien der Grundstein für das Internet in Österreich gelegt worden ist; dennoch stehen wir erst am Beginn eines Wandels, und ich verkenne nicht, dass es dadurch schon jetzt Herausforderungen gibt und auch in Zukunft geben wird. Nichtdestotrotz ist die Digitalisierung meiner Meinung nach immer noch eine große Chance, die es zu nut­zen gilt.

Die Basis dafür, dass man diese Chance nutzen oder ergreifen kann, ist eine entspre­chende Breitbandinfrastruktur, und das nicht nur im städtischen Bereich, sondern vor allem auch in den ländlichen Regionen. Ich sage auch, ich finde den Antrag der FPÖ


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keineswegs lustig oder aufgrund des Ortsnamens irgendwie komisch, sondern ich finde ihn eher symptomatisch dafür, dass viele kleine Orte – und da kann man sicherlich auch meinen Heimatort Leodagger nennen – und Gemeinden immer noch keine leistungsfä­hige Internetanbindung haben.

Mit der Breitbandstrategie 2020 hat sich die Bundesregierung auch gerade deswegen das Ziel gesetzt, bis 2020 flächendeckend ein leistungsfähiges Netz zu fördern. Ich se­he aber auch, dass wir viel Zeit verlieren, dass wir nur schleppend vorankommen, dass wir im Gegensatz zu vielen anderen Ländern nicht schnell genug vorankommen.

Der Antrag von Kollegen Philip Kucher und mir sieht vor, das bestehende Fördersys­tem überprüfen zu lassen. Es ist jetzt der richtige Zeitpunkt, da die ersten Ausschrei­bungen, die ersten Calls aller Bereiche – Access, Backhaul, Leerverrohrung, aber auch die AT:net-Förderung – abgeschlossen sind und es schon viele Rückmeldungen betref­fend dieses Fördersystem gibt – sei es aus den Bundesländern, die durchaus auch sa­gen, dass es von Bundesland zu Bundesland ganz unterschiedliche Voraussetzungen gibt; sei es von den Kommunen im Hinblick auf die Planungssicherheit, weil viele Stra­ßenbauprojekte, Kanalbauprojekte ja längerfristig in die Zukunft gerichtet sind und nicht jetzt durchgeführt werden; sei es von Branchenvertretern, die natürlich auch Bedacht darauf nehmen, dass das wettbewerbsneutral und auch technologieneutral vonstatten­gehen soll.

Ich bin durchaus der Meinung, dass wir darüber nachdenken müssen, wie wir den Aus­bau beschleunigen können – speziell in Bereichen der Daseinsvorsorge, in öffentlichen Bereichen wie Schulen, Krankenhäusern, FHs, Universitäten und dort, wo dringender Be­darf besteht, beispielsweise aufgrund der Unternehmerstruktur, weil es Gewerbeparks gibt et cetera –, und dass wir auch im Privatbereich durch einen intelligenten Technolo­giemix schneller in die Breite kommen müssen, beispielsweise durch mobiles Breit­bandinternet. LTE ist durchaus flächendeckend verfügbar, aber es braucht auch die ent­sprechende Anbindung, um das volle Potenzial nutzen zu können. Es braucht aber auch den Blick auf die zukünftigen Möglichkeiten, 5G beispielsweise, die nächste Generation des mobilen Internets. Ich denke, dass wir da durchaus vieles machen können.

Auch die öffentliche Hand kann meiner Meinung nach noch stärker einen Beitrag leis­ten. Wir haben im Ausschuss mit der TKG-Novelle ja schon eine Änderung umgesetzt, um Infrastrukturprojekte besser zu koordinieren, aber wir haben auch eine Ausschuss­feststellung beschlossen, damit bei Gebäuden, bei Gründen, die in öffentlicher Hand sind, eine bessere Koordinierung mit der Telekombranche stattfindet, damit man da den Zu­gang erleichtert, aber auch Kosten reduziert.

Die Evaluierung ist ein wesentlicher Schritt für eine Debatte, die wir noch zu führen ha­ben, damit Österreich die Chancen der Digitalisierung ergreifen kann. Ich hoffe auf brei­te Zustimmung. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

17.46


Präsidentin Doris Bures: Als nächste Rednerin zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Dr. Lichtenecker. – Bitte.

 


17.46.55

Abgeordnete Dr. Ruperta Lichtenecker (Grüne): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Sehr geehrte Damen und Herren! Uns lie­gen heute zum Thema Breitbandausbau vier Anträge zur Diskussion und zur Abstim­mung hier im Plenum vor. Generell ist festzuhalten, dass Breitband selbstverständlich ein Teil der modernen Infrastruktur ist. Breitband ist eine Infrastruktur, die für einen mo­dernen Wissens- und Wirtschaftsstandort ganz zentral ist, und die IKT-Branche, die In­formations- und Kommunikationstechnologiebranche, ist darauf angewiesen, aber nicht


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll146. Sitzung / Seite 155

nur diese, sondern selbstverständlich auch alle anderen Branchen, genauso wie die Kon­sumentinnen und Konsumenten. Das muss insofern in Bezug auf Infrastrukturinvesti­tionen eine unserer wichtigsten Prioritäten sein, und das zählt natürlich zu den Zukunfts­investitionen.

Wenn wir uns die Indikatoren ansehen, dann zeigt sich, dass wir in Österreich in die-sem Bereich nicht an der Spitze sind, sondern durchaus Aufholbedarf haben, und ge­nau das soll in dieser Form auch vorangetrieben werden. Fakt ist auch, dass es einen Gap gibt, eine Lücke zwischen dem Ausbau in den städtischen Räumen, in den Bal­lungsräumen und in den ländlichen Regionen. Genau darauf muss geachtet werden, denn die Regionen und der ländliche Raum brauchen diese Infrastruktur. (Beifall bei Ab­geordneten von Grünen und ÖVP sowie des Abg. Doppler.)

Wir haben das Thema der Abwanderung, kleine und mittelständische Unternehmungen und auch Einpersonenunternehmungen tun sich immer schwerer, und genau diese brau­chen diese Infrastruktur vor Ort, daher bin ich überzeugt, dass wir den Fokus darauf le­gen müssen.

Zu den Anträgen im Konkreten möchte ich vorweg noch sagen, dass es vonseiten des WIFO erst im Juni, also vor wenigen Monaten, hieß – ich zitiere –: „Der Breitbandausbau gehöre am ländlichen Land endlich vorangetrieben, das blockiere Investitionen. Generell fällt Österreich zurück, was Innovationen betrifft.“ (Zwischenruf des Abg. Rädler) – In­sofern unterstützen wir selbstverständlich Ihren Antrag auf Evaluierung, Kollege Kucher, Kollegin Himmelbauer.

Ich möchte diesbezüglich auch sagen, dass die Evaluierung eigentlich ein beständiger Teil der Breitbandstrategie ist. Wenn es jetzt notwendig ist, einen Antrag zu stellen, un­terstützen wir das, insbesondere dann, wenn das tatsächlich den Ausbau der Breitband­infrastruktur in einem ordentlichen Tempo vorantreibt und die Ergebnisse auch dazu bei­tragen, die Zielerreichung bis 2020 zu sichern.

Ich komme zu den beiden Anträgen, die von mir, Kollegin Moser, Freundinnen und Freun­den eingebracht worden sind:

Der Antrag zum Thema Breitbandausbau ist aus dem Jahr 2014; er erblickt heute das Licht des Plenums – gut so. Sie sehen daran, dass uns das ein zentrales Anliegen ist, und zwar seit Jahren; wir werden das weiterhin mit Verve vorantreiben und finden es insofern auch gut, dass das heute zur Abstimmung kommt.

Beim zweiten Antrag geht es um die Finanzen. In diesem Antrag ist klar festgehalten, dass wir fordern, dass es zusätzliche Ressourcen gibt, nämlich durchaus 1 Milliarde €.

Wir befürchten, dass die Breitbandstrategie, wie sie jetzt vorliegt, hinausgezögert wird; beispielsweise sind für das Jahr 2021 220 Millionen € vorgesehen. Wir fragen uns, ob das Mittel sind, die eigentlich bis 2020 investiert werden sollten. Gibt es eine Verzöge­rung, oder was ist das? Diesbezüglich können aber mit Sicherheit die beiden Herren auf der Regierungsbank Licht ins Dunkel bringen.

Ich komme noch auf den Antrag von Kollegen Hafenecker zum Thema Hasendorf zu sprechen: Wir nehmen Hasendorf genauso ernst wie alle anderen 2 099 Gemeinden in dieser Republik. Ich denke, wenn wir von Breitbandausbau sprechen, dann gilt das für alle Regionen und für jede Gemeinde in dieser Republik, und selbstverständlich wird das in dieser Form ernst genommen. (Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeordneten von SPÖ und ÖVP.)

17.51


Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Kucher. – Bitte.

 



Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll146. Sitzung / Seite 156

17.51.19

Abgeordneter Philip Kucher (SPÖ): Frau Präsidentin! Geschätzter Herr Bundesminis­ter! Herr Staatssekretär! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Bis 2020 wollen wir das Ziel flächendeckende Breitbandversorgung in Österreich – egal, ob man in der Stadt lebt oder auf dem Land – erreichen.

Ich finde es grundsätzlich positiv – das ist ja auch nicht jeden Tag der Fall –, dass es ei­nen Schulterschluss aller Fraktionen hier im Hohen Haus gibt, nämlich dahin gehend, gemeinsam darüber nachzudenken, wie der Breitbandausbau in Österreich möglichst effektiv und effizient umgesetzt wird, wie wir noch besser werden können, wo es Ver­besserungspotenzial gibt. Ich glaube, es macht auch Sinn, das Ganze nach der ersten Phase zu evaluieren.

Einiges ist ja bereits geschehen und auch hier im Hohen Haus beschlossen worden: die Breitbandstrategie mit dem dazugehörigen Masterplan, wir haben die Kostensen­kungsrichtlinie umgesetzt, und ganz wichtig ist auch die Infrastrukturdatenbank, damit man zum Beispiel die Mitnutzung von bestehender Infrastruktur andenken kann. Natür­lich macht es mehr Sinn, dass man, wenn zum Beispiel eine Straße aufgegraben wird, um ein Kanalrohr zu verlegen, das zusätzlich auch für Leerverrohrung nutzt. Das alles sind Dinge, die wir bereits beschlossen haben, und jetzt geht es darum, die Förderpro­gramme zu evaluieren.

Im Ausschuss – nur ganz kurz – gab es jede Menge Vorschläge. Kollege Hafenecker, ich finde es wichtig, dass Sie auf Hasendorf hinweisen. Neben Ihnen sitzt Kollege An­gerer, der – auch ganz wichtig – auf Mühldorf hingewiesen hat. Kollege Köchl aus Kärn­ten hat auf Krumpendorf hingewiesen, was mich auch gefreut hat. Es wurde auf einen Ort in Niederösterreich, Amaliendorf-Aalfang – ich hoffe, ich spreche es richtig aus – hin­gewiesen; all das ist, wie ich glaube, ganz wichtig. (Abg. Lichtenecker: … in Oberöst­erreich auch noch gehabt!) – Ja, es sind jede Menge Orte genannt worden, und die Bot­schaft ist angekommen: Es geht um Gerechtigkeit, egal, ob man in der Stadt lebt oder auf dem Land, vom Neusiedler See bis zum Bodensee; wir müssen einfach dafür sor­gen, dass diese Chancengerechtigkeit auch hergestellt wird. (Beifall bei der SPÖ, bei Abgeordneten der ÖVP sowie der Abg. Lichtenecker.)

Es macht aber wenig Sinn, dass für jede einzelne der 2 100 Gemeinden in Österreich ein Antrag eingebracht wird. Sammeln wir alle Vorschläge! Wie ich Minister Leichtfried kenne, ist er gerne bereit, alle Vorschläge aufzunehmen, wo wir besser und schneller werden können. Nehmen wir das bitte auf, deswegen ist diese Evaluation so wichtig, und ich darf Sie alle bitten, diesem Antrag zuzustimmen. (Beifall bei SPÖ und ÖVP so­wie bei Abgeordneten der Grünen.)

17.53


Präsidentin Doris Bures: Als nächste Rednerin zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Weigerstorfer. – Bitte.

 


17.53.38

Abgeordnete Ulrike Weigerstorfer (STRONACH): Frau Präsidentin! Herr Minister! Herr Staatssekretär! Wir werden diesem Antrag natürlich auch zustimmen. Es ist unumstrit­ten, dass der Breitbandausbau möglichst rasch fortschreiten und vor allem umgesetzt werden muss, denn nur so können wir es schaffen, die notwendigen Weichenstellun­gen zur Digitalisierung vorzunehmen.

Die Digitalisierung ist, gerade wenn man an den Bereich Wirtschaft, an den Bereich Kunst, an den Bereich Bildung denkt, sehr wichtig und vor allem auch wesentlich – ich möchte da gerne in dieselbe Kerbe wie Kollegin Lichtenecker schlagen –, wenn es um den ländlichen Bereich geht. Genau dort ist es sehr wichtig, mit dem Breitbandausbau möglichst rasch voranzukommen. (Beifall der Abgeordneten Lugar, Hafenecker, Lich­tenecker, Pirklhuber und Doppler.)


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Wir wissen, es gibt dort starke Abwanderungen, und ich denke, das ist eine sehr wichti­ge Möglichkeit, um da gegenzusteuern. Was können wir denn tun, wenn die Internet­verbindung zu schwach ist? Wir im urbanen Raum sind verwöhnt, da geht alles rasch; aber es ist nicht möglich, auf dem neuesten Stand zu bleiben, wenn man gehandicapt ist, weil man mit der Außenwelt via Internet, via Breitband zu wenig kommunizieren kann.

Es ist ein sehr wichtiger Punkt, dass man den ländlichen Raum insofern unterstützt, als man diesen Ausbau möglichst rasch vorantreibt, um eben die gegebene Abwanderung ein bisschen abzufangen, deswegen stimmen wir dem natürlich zu. – Danke schön. (Bei­fall beim Team Stronach.)

17.55


Präsidentin Doris Bures: Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Abgeord­nete Gamon. – Bitte.

 


17.55.29

Abgeordnete Claudia Angela Gamon, MSc (WU) (NEOS): Sehr geehrte Frau Präsi­dentin! Sehr geehrter Herr Minister! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Ja, die Umset­zung der Breitbandförderung ist vielleicht auf gutem Wege, aber es gibt schon noch ein bisschen Verbesserungspotenzial, und das betrifft sicher auch die Geschwindigkeit, in der das vorangeht.

Das Thema ist ein Dauerbrenner, und da kann ich jetzt aus einer APA-Meldung vom 14. Mai 2007 vorlesen, in der sich die Telekom Austria sehr über den Breitbandausbau auf dem Land freut und gleichzeitig auch vor dem Digital Gap warnt, der zwischen Stadt und Land sowie unterschiedlichen Einkommens-, Alters- und Berufsgruppen entstehen kann. Da haben Telekom Austria, eine Agentur und die Gemeinde Engerwitzdorf das Projekt Buntes Fernsehen Engerwitzdorf gemeinschaftlich zum Best European Broad­band Project for 2007 Award der Kommission eingereicht – und das war sogar relativ er­folgreich.

Damals hat sich die Kommission dafür eingesetzt, dass es in allen ländlichen Gebieten Europas zu einem sehr massiven Breitbandausbau kommt. Wir hinken aber immer noch hinten nach, die Entwicklung ist da sehr schleppend. Einerseits sind kabellose Techno­logien in abgelegenen Gebieten eventuell besser, weil das schneller umsetzbare, un­kompliziertere Lösungen sind, andererseits kämpfen wir natürlich wie in vielen anderen Bereichen mit einer Kompetenzzersplitterung, was die Zuständigkeit betrifft, weil auch das Lebensministerium teilweise zuständig ist.

Betreffend den Antrag auf schnelleres Internet in Hasendorf: Es geht mir ganz grund­sätzlich darum, wie ernst wir es nehmen, dass wir hier im Nationalrat sind und uns um bundespolitische Themen kümmern wollen, denn ich könnte sonst genauso gut für jede einzelne Gemeinde, in der die Anbindung noch nicht optimal funktioniert, einen eige­nen Antrag einbringen. Das liegt mir persönlich auch am Herzen.

Ich hätte gerne schnelleres Internet fürs Gamperdonatal in Vorarlberg, denn dort bin ich jedes Jahr auf Urlaub, und das langsame Internet ist auch immer lästig. Das sollte aber noch kein Grund dafür sein, einen Antrag betreffend schnelleres Internet fürs Gam­perdonatal einzubringen – aber das ist vielleicht eine grundsätzliche Einstellungsfrage. – Danke schön. (Beifall bei den NEOS.)

17.57


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster hat sich Herr Bundesminister Mag. Leichtfried zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Minister.

 


17.57.40

Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie Mag. Jörg Leichtfried: Frau Präsidentin! Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete! Es gibt in Österreich, so-


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weit ich das in Erfahrung bringen konnte, fünf Ortschaften oder Ortsteile mit dem Na­men Hasendorf: Das ist zum einen das im Antrag genannte Hasendorf, dann gibt es witzigerweise drei Hasendorf in der Steiermark – Hasendorf bei Köflach (Zwischenruf des Abg. Brosz), Hasendorf an der Mur und Hasendorf bei Wagna –, und dann gibt es noch ein Hasendorf im Bezirk Güssing. (Ruf bei der FPÖ: Haben die alle Internet?) – Ha­sendorf an der Mur hat als einziges einen Wikipedia-Eintrag, dort hat man vielleicht schon Internet; bei den anderen kann ich das jetzt nicht mit letzter Gewissheit sagen. (Abg. Hafenecker: Die können es nicht reinschreiben, weil sie kein Internet haben! – Heiter­keit bei Abgeordneten der SPÖ.)

Das zeigt natürlich auch ein Stück weit die Problemlage: Es gibt in Österreich derzeit noch mehrere Ortschaften, die nicht mit ausreichend schnellem Internetzugang ver­sorgt sind, und die Antwort auf diese Situation war ja, die Breitbandmilliarde ins Leben zu rufen, genau mit dem Ziel, diese Situation zu beseitigen.

Von der Herangehensweise her gab es zwei Möglichkeiten: Die erste Möglichkeit wäre gewesen, zu sagen, die Republik nimmt dieses Geld in die Hand und baut Breitband dort, wo es notwendig ist. Da hätte dieser Betrag aber bei Weitem nicht ausgereicht. Man hat sich dann dafür entschieden, zu sagen: Wir unterstützen und fördern dort, wo die Wahrscheinlichkeit nicht allzu hoch ist, dass sofort private Unternehmen hingehen, die Breitband zu markttauglichen Bedingungen zur Verfügung stellen. Das war die Idee der Breitbandmilliarde.

Geschätzte Damen und Herren! Es wird gelingen, bis 2020 mit diesem System eine beinahe flächendeckende Versorgung herzustellen. Wir haben bereits jetzt mit dieser Methode einiges erreicht, und es ist die Methode, die unter Berücksichtigung der not­wendigen Finanzmittel wahrscheinlich auch am besten funktionieren kann.

Der Masterplan zur Breitbandförderung sieht vor, dass vorhandene Infrastruktur mitbe­nutzt wird, dass eine eigene Infrastruktur- und Baumaßnahmendatenbank errichtet wird und dass ein Breitbandbüro eingerichtet wird, das das koordiniert. – Das ist bereits al­les erfolgt, und die Programme laufen. (Präsident Kopf übernimmt den Vorsitz.)

Es hat im Bereich Leerrohr einen ersten Call mit einem Volumen von 40 Millionen € ge­geben. Der zweite Call ist jetzt fertig, und die Bewertung findet in den nächsten Tagen statt. Im Bereich Access gibt es einen Call mit einem Volumen von 96 Millionen €, wo­bei diese 96 Millionen € voll ausgeschöpft sind. Im Bereich Backhaul gibt es ebenfalls einen Call mit einem Volumen von 96 Millionen €, hiervon sind 68 Millionen € ausge­schöpft. Im Bereich BBA 2020 beziehungsweise AT:net waren es 4,7 Millionen €, und beim zweiten Call gibt es jetzt wieder ein Volumen von 4,7 Millionen €.

Geschätzte Damen und Herren, mit diesen Maßnahmen ist es gelungen, bereits in 600 Ge­meinden in Österreich deutliche Verbesserungen zu erreichen. 600 Gemeinden, ge­schätzte Damen und Herren, ist nicht wenig, das ist etwas, das sich schon sehen las­sen kann!

Es geht da nicht nur um Hasendorf, sondern auch um andere Gemeinden. Um einige Beispiele zu nennen, damit das ein bisschen konkreter wird: Wir erreichen in Feistritz an der Gail 100 Prozent Abdeckung, in Kindberg 100 Prozent Abdeckung, in Rohrau 99,5 Prozent Abdeckung, in Weissenbach an der Triesting 99,1 Prozent, in Waid­mannsfeld 98,3 Prozent, und so weiter. Da ist also schon einiges erreicht worden.

Geschätzte Damen und Herren, es ist natürlich klar, dass wir jetzt nicht fertig sind. Frau Abgeordnete Lichtenecker, diese Verschiebung auf 2021 ist budgettechnisch begrün­det, das hat also mit der tatsächlichen Umsetzung nichts zu tun.

Ich glaube aber, geschätzte Damen und Herren, wir waren bis jetzt erfolgreich, und wir waren sogar im Sinne des Antragstellers erfolgreich, was Hasendorf betrifft, denn ich


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darf Ihnen mitteilen, die Ortschaft Hasendorf, Katastralgemeinde von Sitzenberg-Reid­ling im Bezirk Tulln, ist Fördergebiet und wurde jetzt im Förderprogramm Access be­rücksichtigt. Das heißt, es läuft auch schon in Hasendorf.  Herzlichen Dank. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

18.02


Präsident Karlheinz Kopf: Nun gelangt Herr Abgeordneter Ing. Höbart zu Wort. – Bitte.

 


18.02.00

Abgeordneter Ing. Christian Höbart (FPÖ): Herr Minister! Herr Staatssekretär! Ho­hes Haus! Diese Materie ist in der Tat ein Themengebiet, hinsichtlich dessen sich die Fraktionen jedenfalls einig sind, dass man nicht genug in die Standortqualität investie­ren kann. Österreich leidet bekanntlich – Herr Finanzminister Schelling hat ja heute sei­ne Budgetrede gehalten – unter einer sehr angespannten finanziellen Situation. Die La­ge ist alles andere als rosig, wir fallen in vielen Rankings zurück, auch international ge­sehen, daher ist es wichtig, den Standort qualitativ entsprechend weiterzuentwickeln.

Genauso wie Straßeninfrastruktur entsprechend wichtig ist, wie Gesundheitsversorgung und Sozialinfrastruktur wichtig sind, ist für einen Standort natürlich Kommunikationsin­frastruktur von immenser Bedeutung, um sich von anderen Standorten abzuheben, denn man versucht ja, auch die Wirtschaft anzuziehen. (Abg. Hanger: Das haben wir ja schon hundert Mal gehört!) – Das haben wir schon hundert Mal gehört, das kann man aber auch hundertein Mal sagen. (Abg. Hanger: Umsetzen müssen wir es!) – Umsetzen müs­sen wir es, da haben Sie völlig recht! Deshalb gibt es ja diese Breitbandmilliarde, die­ses Breitbandprojekt, das vor allem 2012 so richtig in Angriff genommen wurde, mit dem Ziel, 2020 eine entsprechende Flächendeckung zu erreichen. Darin sind wir uns alle ei­nig.

Wir sind der Meinung, dass man da nicht schnell genug vorgehen kann, und deswe­gen – das habe ich auch im Ausschuss gesagt – stehen wir auch der sogenannten Eva­luierung sehr skeptisch gegenüber, denn laufende Projekte müssen ja ohnehin laufend evaluiert werden. Ich komme aus der Informationstechnologie, und ich habe keine Eva­luierungsprojekte von Informationstechnologieprojekten gebraucht, sondern IT-Projekte haben sich in dem Sinn laufend evaluiert. Das heißt, wenn man gemerkt hat, da gibt es irgendwo Änderungsbedarf, dann hat man diese Änderungen bekannt gegeben und das Ganze auch umgesetzt. – Das heißt: Bitte nicht evaluieren, sondern entsprechend umsetzen!

Herr Minister Leichtfried hat – sicher zu Recht – gesagt, es sei ja diesbezüglich schon ei­niges geschehen, aber ich möchte ihm schon mit auf den Weg geben, dass es nach wie vor noch sehr große Probleme gibt, was diese Kommunikationsinfrastruktur betrifft. Ich möchte ein Beispiel geben: Nur 13,2 Prozent der Bundesschulen und 15,7 Prozent der Pflichtschulen haben einen Anschluss mit mehr als 100 Megabit pro Sekunde, da­von der Großteil in Wien. Das heißt, wir haben da wirklich erhöhten Bedarf. In Kärnten sind es 56,9 Prozent, die weniger – jetzt müssen wir uns alle festhalten! – als 10 Mega­bit pro Sekunde haben – also von Breitband kann man da nicht einmal im Ansatz spre­chen.

Da ist also noch viel Bedarf gegeben, da muss noch sehr viel geschehen, und wir er­suchen die Bundesregierung darum, nicht zu evaluieren, sondern – Sie sagen es ohne­hin richtig – zu handeln und umzusetzen, dann kommen wir schneller ans Ziel. (Beifall bei der FPÖ. Abg. Hanger: Nicht die Bundesregierung, die Projektträger!)


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18.05


Präsident Karlheinz Kopf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Dipl.-Kffr. Pfurtschel­ler. – Bitte.

 


18.05.34

Abgeordnete Dipl.-Kffr. (FH) Elisabeth Pfurtscheller (ÖVP): Herr Präsident! Sehr ge­ehrter Herr Minister! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Geschätzte Kolleginnen und Kol­legen! 1993 hat Bill Gates gedacht, dass das Internet ein Hype sei, der wieder vorbei­geht, aber er hat ganz schnell gemerkt, dass dem nicht so ist, und hat dann kurze Zeit später gesagt: „Das Internet ist wie eine Welle: Entweder man lernt, auf ihr zu schwim­men, oder man geht unter.“ – Österreich hat großes Potenzial, gut mitzuschwimmen, aber es hat auch Nachholbedarf; darauf sind meine Vorrednerinnen und Vorredner schon ein­gegangen.

In Sachen Digitalisierung herrscht laufender Optimierungsbedarf. Wir dürfen uns beim Breitbandausbau nicht damit begnügen, dass wir uns im internationalen Vergleich im Mit­telfeld befinden oder da mitspielen, sondern wir müssen schauen, dass wir zu den Spit­zenreitern wie Südkorea, Singapur oder Israel aufschließen.

Teilweise ist die Breitbandstrategie, so wie sie jetzt vom Bund und auch von den Bun­desländern umgesetzt wird, technisch schon wieder ein bisschen überholt, denn es ist nicht sehr sinnvoll, jedes Haus an das Glasfasernetz anzuschließen, wenn es durch den rasanten technologischen Fortschritt auch möglich ist, die letzten Meter mobil zurück­zulegen, denn das spart Kosten und beschleunigt den Ausbau.

Jedermann spricht momentan vom 4G/LTE-Netz, aber wir müssen uns darauf konzen­trieren, dass die neueste 5G-Technologie in Österreich Einzug halten soll, und zwar so bald als möglich.

Sehr geehrte Damen und Herren, der freie Fluss der Daten ist zum Rohstoff von Arbeit und Wirtschaft geworden, wobei es da natürlich auch um Chancengleichheit geht. Auch für uns von der ÖVP ist klar, der Zugang zu Highspeed-Internet muss genauso selbst­verständlich sein wie der Zugang zu Wasser und zu Strom, denn laut Weltbank sorgt ein Anstieg der Breitbanddurchdringung von 10 Prozent für eine Erhöhung des BIP um 1,2 Prozent.

Ich bin sehr froh darüber, dass sich eigentlich alle Vorrednerinnen und Vorredner dazu bekannt haben, dass der Ausbau in den ländlichen Regionen sehr wichtig dafür ist, dass die Wettbewerbsfähigkeit am Land erhalten bleibt. Ich bin natürlich derselben Meinung und würde ganz gerne noch kurz auf einen Aspekt eingehen, den meine Vorrednerin­nen und Vorredner noch nicht erwähnt haben: Die Internetrevolution führt auch zu ei­ner Mobilitätsrevolution. Die Digitalisierung leistet einen wesentlichen Beitrag zur effi­zienteren, flexibleren und insgesamt leistungsfähigeren Gestaltung von Verkehrssys­temen. Intelligente Mobilität sichert die Wettbewerbsfähigkeit und auch die Standorte, speziell auch am Land.

Da finde ich vor allem das Thema Sicherheit und effiziente Ressourcennutzung wichtig. Verkehre, die gesteuert werden, die flüssig sind, sind natürlich weitaus weniger anfällig für Unfälle, und dadurch werden auch Energie und Ressourcen gespart. Deswegen ist es für uns im ländlichen Bereich sehr wichtig, die Attraktivität durch den Breitbandaus­bau zu erhalten.

Noch ein letzter Satz: Es wird ja immer wieder über die Smart City gesprochen und dis­kutiert. Ich würde vorschlagen, dass wir uns wie unsere deutschen Kollegen einmal ge­nauer über Initiativen wie Smart Country unterhalten, die nach Überzeugung der Deut­schen und auch nach meiner Überzeugung zu einer Renaissance der Regionen führen könnten. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP, bei Abgeordneten der SPÖ sowie der Abg. Lichtenecker.)


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18.09


Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Willi. – Bitte.

 


18.09.33

Abgeordneter Georg Willi (Grüne): Herr Präsident! Meine Herren auf der Regierungs­bank! Meine Damen und Herren! Hier im Haus besteht ein sehr großer Konsens darü­ber, dass es wichtig ist, die Telekominfrastruktur in Österreich zu verbessern, und alle stehen voll hinter dieser Breitbandmilliarde.

Ich bin ein großer Verfechter davon, dass wichtige Infrastruktur im öffentlichen Eigen­tum, in staatlicher Hand ist. Wir haben dieses Thema beim Schienennetz, bei den Stra­ßen, bei den Wasserleitungen, bei den Abwassersystemen, bei den Stromleitungen, bei den Wasserkraftwerken und so weiter. Jene Infrastruktur, die wir als Bürgerinnen und Bürger im täglichen Leben brauchen, sollte also tunlichst im öffentlichen Eigentum oder Mehrheitseigentum sein. (Beifall bei den Grünen.)

Wenn wir jetzt auf die Telekominfrastruktur schauen, dann sehen wir, dass es in Öster­reich im Kern drei Anbieter gibt: die Telekom Austria, die mehrheitlich in mexikanischer Hand ist, nämlich in der Hand des mexikanischen Milliardärs Carlos Slim, T-Mobile, das in deutscher Hand ist, und Hutchison mit Drei, das in chinesischer Hand ist.

Das (eine Tafel vor sich auf das Rednerpult stellend, auf der ein Kreis mit drei Seg­menten abgebildet ist, die mit „América Móvil“, „ÖBIB“ und „Streubesitz“ beschriftet sind, wobei ersteres etwas mehr als die Hälfte einnimmt) ist die Eigentumsverteilung bei der Telekom Austria. Jetzt stecken wir 1 Milliarde € österreichisches Steuergeld in den Breit­bandausbau. Was tun wir eigentlich damit? – Wir helfen den drei ausländischen Fir­men – Investoren – dabei, gute Geschäfte zu machen, also wir machen sie in Wirklich­keit mit österreichischem Geld reicher. (Abg. Hafenecker: Das ist ja ausländerfeind­lich!)  Nein, ich bin überhaupt nicht ausländerfeindlich, aber was ich gerne möchte, ist, dass wir die Telekominfrastruktur in österreichische Hand zurückholen.

Es war ein Fehler der Bundesregierung, zuzulassen, dass die Telekominfrastruktur (ei­ne weitere Tafel vor sich auf das Rednerpult stellend, auf der eine kreisförmige mexika­nische Flagge, aus der ein Segment in den Farben der österreichischen Flagge he­rausgelöst ist, sowie eine kreisförmige deutsche und eine kreisförmige chinesische Flag­ge abgebildet sind) in ausländisches Mehrheitseigentum geht. Was wir Grüne gerne hät­ten, ist folgendes Modell: Wir geben die ausländischen Telekomfirmen Carlos Slim – der soll in Mittel- und Osteuropa seine Geschäfte machen, wie er will –, aber dafür erhöhen wir den österreichischen Anteil an der Telekom Austria wieder und versuchen, den Rest zuzukaufen, damit wir wieder Herren der Telekominfrastruktur in Österreich sind, denn über das Netz der Telekom Austria läuft fast alles.

Unsere Vorstellung sieht am Ende folgendermaßen aus (eine weitere Tafel vor sich auf das Rednerpult stellend, auf der eine kreisförmige mexikanische Flagge, eine kreisför­mige deutsche Flagge und eine kreisförmige chinesische Flagge abgebildet sind, wel­che in eine Klammer gefasst sind, die mit einer kreisförmigen österreichischen Flagge markiert ist): Österreich besitzt die Telekominfrastruktur, so wie die ÖBB Infra das Schie­nennetz besitzt. Wer dann aber mit dem Zug auf dem Schienennetz fährt beziehungs­weise wer die Telekominfrastruktur nützt, das soll dem Wettbewerb überlassen bleiben; da sollen sich die matchen und ihre Angebote machen.

Ich halte es für äußerst notwendig, Herr Minister – und ich hätte auch gerne eine Ant­wort von Ihnen, wie Sie es damit halten –, dass alles versucht wird, die Telekominfra­struktur in österreichische Hand zurückzuholen, denn diese wird immer wichtiger, und es ist etwa auch im Katastrophenfall extrem wichtig, wer da die Hand drauf hat und wer da steuernd einwirken kann.

Das halte ich für eine der wichtigsten Aufgaben der Zukunft, denn da einfach eine Breit­bandmilliarde hineinzustecken und dadurch jene reicher zu machen, die ohnehin schon reich sind, ist nicht unser grünes Konzept. (Beifall bei den Grünen.)

18.13



Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll146. Sitzung / Seite 162

Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Klug. (Rufe bei der FPÖ: Der ist ganz weg, schon lang! Der ist schon längst daheim! Der ist schon zu Hause! Abg. Klug betritt den Sitzungssaal.) – Okay, gerade noch. (Abg. Auer: Er wird zur Verteidigung was wissen!)

 


18.13.45

Abgeordneter Mag. Gerald Klug (SPÖ): Sehr geschätzter Herr Präsident! Kollegin­nen und Kollegen! Danke für die Geduld! Wenn man sich die Kritik der Opposition an­hört, dann kann man zum Teil nicht nachvollziehen, warum man nicht einfach sagt: 1 Mil­liarde € Bundesgeld für schnelles Internet ist super! (Abg. Hafenecker: Sie waren ja gar nicht herinnen! Abg. Pirklhuber: Da hat er nicht zugehört!) Das Programm ist richtig, das Ziel ist richtig: bis 2020 100 Megabit pro Sekunde möglichst in der Fläche. Wir ha­ben das alles schon diskutiert. Es geht um Bundesgeld – ich betone das deshalb, weil das insbesondere im Land Niederösterreich bei den politischen Auftritten gelegentlich schnell zu Landesgeld gemacht wird.

Das Ziel ist richtig. Die Programme sind richtig. Klar ist, dass wir das mit Partnern ma­chen, auch das ist richtig, um mit der 50-Prozent-Förderung möglichst rasch und mög­lichst breit das Optimum herauszuholen. Der Infrastruktur- und Innovationsminister ist in diesem Zusammenhang auf dem richtigen Weg.

Dass man ein Programm, das auf mehrere Jahre angelegt ist, auch einmal kurz eva­luiert und sich überlegt, wie man es in Zusammenarbeit mit den Bürgermeistern ver­bessern kann, ist meines Erachtens selbstredend. Die Jugend wird davon profitieren, die privaten Haushalte in der Fläche, im ländlichen Gebiet werden davon profitieren, und der Industriestandort selbst wird auch profitieren.

Geschätzte Kolleginnen und Kollegen, weil Kollegin Lichtenecker das Wifo zitiert hat, möchte ich in diesem Zusammenhang auch darauf aufmerksam machen, dass das Wifo gesagt hat, 1 Milliarde € für schnelles Internet schaffe 80 000 Jobs in Österreich, die wir vor dem Hintergrund der Entwicklung des Arbeitsmarkts dringend brauchen. Das Pro­jekt ist richtig. Wir wollen rasches Internet in der Fläche, in der gesamten Republik. Der Minister ist auf dem richtigen Weg. Gehen Sie bitte weiter! – Danke und alles Gute. (Bei­fall bei der SPÖ.)

18.15


Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Doppler. – Bitte.

 


18.15.52

Abgeordneter Rupert Doppler (ohne Klubzugehörigkeit): Herr Präsident! Herr Minister! Herr Staatssekretär! Lieber Herr Minister a. D. und jetziger Abgeordneter und Kollege, ich glaube, du hast die Diskussion gar nicht mitverfolgt, du hast aber einen wunderbaren Re­debeitrag dazu geleistet. (Demonstrativer Beifall der Abg. Königsberger-Ludwig.)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Tagesordnungspunkte 11 bis 14 befas­sen sich alle mit dem Breitband, dem schnelleren Internet. Das ist vor allem für den ländlichen Raum, für die ländlichen Gegenden sehr wichtig, wie wir auch schon gehört haben. Der Ausbau des Breitbands ist für die Wirtschaftsstandorte in diesem ländlichen Raum ein ganz wichtiger Faktor, denn auch diese Regionen müssen mit einem schnel­len Internet versorgt werden, damit nicht noch mehr Menschen und Firmen abwandern. Der flächendeckende Breitbandausbau bis zum Jahr 2020 ist eine unbedingte Notwen­digkeit für ganz Österreich, für alle Bundesländer und vor allem auch für alle Gemeinden.

Freilich gibt es da unterschiedliche Interessen, das haben wir schon gehört. Mit dem bisherigen Fortschritt bei der Umsetzung des Masterplans bis 2020 ist man auf einem guten Weg. Besser werden kann man immer – das haben wir gehört, und ich glaube, das ist auch richtig –, obwohl es Schwierigkeiten gibt, was die finanziellen Mittel in den


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Bundesländern betrifft, aber das Ziel 2020 müsste zu schaffen sein. Umsetzen wäre bes­ser als Evaluieren! – Danke schön. (Beifall der Abg. Dietrich.)

18.17


Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Hanger. – Bitte.

 


18.17.28

Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Herr Staatssekretär! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Hohes Haus! Als Abgeord­neter hat man ja so seine Lieblingsthemen. Für mich persönlich ist das Thema Breit­band ein Schwerpunktthema, und deshalb ist es mir wirklich wichtig, ein paar Klarstel­lungen vorzunehmen; ich habe bei der Debatte jetzt sehr aufmerksam zugehört.

Erste Klarstellung: Die Bundesregierung baut keine Breitbandnetze. Breitbandnetze kann nur ein Projektträger bauen, und man kann Projekte bei der Bundesregierung einrei­chen. Das ist ein riesiger Unterschied. Die Programme, die die Bundesregierung entwi­ckelt hat, sind gar nicht so schlecht, das muss man wirklich sagen.

Ich habe alleine in meiner Heimatgemeinde mittlerweile zwei Projekte genehmigt be­kommen, in der Region Eisenstraße im Mostviertel gibt es auch sehr viele Projekte – man muss ganz einfach die Projekte einreichen! Tatsächlich ist es natürlich so, dass die Umsetzung relativ lange dauert. Mir wäre es auch lieber, wenn alles viel schneller ginge, aber natürlich dauert es einmal, bis die Förderanträge evaluiert sind, bis dann al­les geplant ist, bis die behördlichen Genehmigungen vorliegen. Ich würde mir auch wün­schen, dass das schneller geht, aber die Programme an sich sind richtig.

Zweite Feststellung: Wir haben jetzt schon eine flächendeckende Breitbandversorgung in Österreich – sobald man ein Festnetztelefon hat, sobald man ein Mobilfunktelefon hat, hat man Breitband –, die Problematik ist nur, wir bringen die Bandbreite nicht drüber, die wir schon dringend brauchen – wir wissen, Big Data, Video-Streaming –, deshalb müs­sen wir die Netze aufbauen. (Abg. Lichtenecker: Ich wollte schon sagen, wie viele Bit bringen wir durch?!) In der Begrifflichkeit würde ich da aber immer sehr gut aufpassen.

Dritte Feststellung – und das sage ich auch als Abgeordneter aus einem ländlichen Wahl­kreis –: Das Förderprogramm dient ausschließlich dem ländlichen Raum. Es gibt eine För­derlandkarte, auf der ganz klar steht, wo der Markt ausbaut – und zwar in den urbanen Räumen, in den Städten, übrigens auch in den Städten in den ländlichen Räumen –, und dort braucht die öffentliche Hand nicht zu agieren. Wenn man sich jedoch nicht in diesem Raum befindet, sondern in einem Raum, in dem kein Provider ausbaut, dann ist man förderwürdig. Wir haben heute schon das konkrete Beispiel Hasendorf bespro­chen: Hasendorf ist förderwürdig.

Ich würde Ihnen sehr empfehlen, einen Blick auf die Förderlandkarte zu werfen – das wäre das Allererste –, einen Projektträger zu finden und zu schauen, dass es ein Projekt gibt, dann kommen wir bei diesem Thema weiter – und nicht mit solch allgemeinen Feststel­lungen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Zwei Gedanken sind mir noch sehr wichtig: Ich persönlich halte die Diskussion darüber, was Mobilfunknetze zukünftig leisten können – Stichwort LTE/5G – ebenfalls für sehr spannend. Da wird auch auf Expertenebene immer die Diskussion geführt: Brauchen wir Fiber To The Home, brauchen wir den Glasfaseranschluss bis ins einzelne Haus, oder geht das auch über die Mobilfunknetze? Darüber gibt es übrigens auch eine ganz intensive Expertendiskussion.

Ein zweiter Gedanke ist mir auch noch sehr wichtig: Wir diskutieren immer die Frage, wie es denn mit der technischen Verfügbarkeit von Glasfaser, von Breitband ausschaut. Wir müssen jedoch schon auch die Frage stellen: Was kostet es denn? – Wenn man nämlich eine Bandbreite von 100 MBit/s hat und das ein Unternehmen oder einen pri-


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vaten Haushalt dann 1 200 € pro Monat kostet – das sind Beispiele aus der Praxis! –, dann ist das auch nicht opportun. Die einzige Antwort ist: Wir brauchen Wettbewerb.

Je mehr Projekte es gibt, desto besser, je mehr Provider auf dem Markt sind, desto bes­ser; dann entsteht Wettbewerb, und dann wird auch das Internet für alle Österreicherin­nen und Österreicher leistbar sein. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP sowie der Abge­ordneten Königsberger-Ludwig und Klug.)

18.20


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Staatssekretär Dr. Mah­rer. – Bitte.

 


18.20.32

Staatssekretär im Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft Mag. Dr. Harald Mahrer: Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Ich möchte ein paar Fakten in die Debatte einbringen und darauf hinweisen, dass das eine vielleicht wesentlich ernstere Angelegenheit ist, als sich viele von uns denken. Ich verweise auf die nackten Zahlen, und das sind ganz aktuelle Zahlen; der Herr Bundesminister und ich haben erst diese Woche persönlich über die Entwicklungen gesprochen.

Sehen wir uns also die Zahlen der EU-Kommission im internationalen Vergleich an! Wie groß ist denn der Anteil von Glasfaseranschlüssen an den gesamten Breitbandan­schlüssen? – Die Regionen, mit denen wir uns messen müssen, sind Innovationsräu­me, zum Beispiel Südkorea oder Japan. Japan hat einen Anteil von 73 Prozent, Süd­korea von 71 Prozent und Österreich von 1,6 Prozent – nicht 16 Prozent, nicht über 50 Pro­zent, sondern 1,6 Prozent! Es gibt andere Länder in Europa, die schon einen viel grö­ßeren Anteil haben; Lettland zum Beispiel hat 60 Prozent.

Sie wissen, was ich damit meine? – Da geht es um Chancengerechtigkeit, um Teilha­begerechtigkeit, um die Frage der Wettbewerbsfähigkeit des Standorts in der Zukunft, um das Anschließen von Klein- und Mittelbetrieben, von großen Industriebetrieben, wenn wir bei der Digitalisierung mit dabei sein wollen.

Ich habe das schon vor zwei Jahren gesagt: Ich habe es damals für gut befunden, 2020 als Ziel anzuvisieren, aber in der Dynamik habe ich das für zu unambitioniert ge­halten. Ich glaube, dass der Versuch, bis 2020 eine flächendeckende Versorgung mit 100 Megabit pro Sekunde in ganz Österreich zu erreichen, ein gutes Programm ist – so, wie es jetzt angesetzt ist –, und das brauchen wir auch. Wichtig ist es aber auch, zu evaluieren und zu schauen, ob man irgendwo etwas verbessern kann; dem gegenüber sollte man immer offen sein, daher ist der Entschließungsantrag durchaus auch zu be­grüßen. Ich glaube aber, dass die Ziele der Republik Österreich für die Wettbewerbsfä­higkeit des Standorts und für Fragen der Chancen- und Teilhabegerechtigkeit deutlich zu wenig ambitioniert sind. Da werden wir uns gemeinsam überlegen müssen, wie wir das in Summe erfolgreich gebacken bekommen.

Ich nenne ein einziges Beispiel: Die Nachfolgetechnologie für 4G ist der Mobilfunkstan­dard 5G. Sehen wir uns ein paar Fakten an, was das dann bedeutet: eine hundertfach höhere Datendurchsatzmenge, daher eine tausendfache Kapazität und nur ein Tau­sendstel – ich wiederhole: ein Tausendstel! – des Energieverbrauchs. Wir sehen, welch enormen technologischen Sprung das gerade macht, und entweder sind wir da mit da­bei, oder wir können uns all die tollen Überlegungen im Bereich Start-ups, Spin-offs oder Anwendungen im Bereich selbstfahrender Autos in Wirklichkeit in die Haare schmie­ren – wenn wir nicht die digitale Infrastruktur dafür schaffen. Daher halte ich ein leiden­schaftliches Plädoyer an Sie, in den nächsten Monaten auch gemeinsam dafür zu sorgen.

Der Herr Bundesminister und ich haben vereinbart, uns wirklich tabulos und technolo­gieneutral anzuschauen, was wir da vonseiten der öffentlichen Hand in Zusammenar-


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beit mit allen Anbieterinnen und Anbietern am Markt machen können, um vernünftige Rahmenbedingungen zu schaffen, damit wir uns da weiterentwickeln können. Daher bit­te ich Sie wirklich alle, das Thema dementsprechend ernst zu betrachten, und daher begrüßen wir auch die Evaluierung. Wir finden das sehr gut, denn möglicherweise fin­den sich Verbesserungspotenziale. Das ist aber nicht der Weisheit letzter Schluss, das kann nur ein erster Schritt sein. Ich befürchte, das ist nur ein kleiner Schritt, aber ich hoffe, dass wir noch wesentlich größere Schritte machen werden. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

18.23


Präsident Karlheinz Kopf: Als vorläufig letzter Redner in dieser Debatte zu Wort ge­meldet ist Herr Abgeordneter Antoni. – Bitte.

 


18.23.59

Abgeordneter Konrad Antoni (SPÖ): Sehr geschätzter Herr Präsident! Herr Bundes­minister! Herr Staatssekretär! Ich darf als vorerst letzter Redner zu diesem Themenbe­reich abschließend zusammenfassen: Ich denke, diesem Antrag zur Evaluierung der Breitbandstrategie kann man eigentlich nur zustimmen, weil es wirklich wichtig und not­wendig ist, die Prozesse zu prüfen, Zwischenbilanz zu ziehen und natürlich zu optimie­ren.

Ich denke, mit einem einfachen Bericht im Ausschuss, so wie es Kollege Höbart bereits in den Ausschussverhandlungen angesprochen hat, wäre es nicht getan; viel zu wich­tig ist die fortschreitende Digitalisierung und die Bedeutung der Breitbandstrategie 2020 vor allem – und das wurde heute schon mehrmals angesprochen – für die ländlichen Regionen. Da geht es wirklich darum, Existenzen zu erhalten, Lebensqualität zu sichern, vor allem der Abwanderung entgegenzuwirken und infrastrukturschwache Regionen in Zukunft wirtschaftspolitisch attraktiv zu gestalten. Mit dieser und durch diese Strategie werden Arbeitsplätze gesichert. Vor allem werden die Möglichkeiten von Kommunen im Zusammenhang mit der Ansiedelung neuer sowie bestehender Unternehmen erweitert, und die allgemeine Lebensqualität der BürgerInnen wird durch die ausgeprägten Kom­munikationsmöglichkeiten verbessert.

Geschätzte Damen und Herren, jede Region Österreichs, jede ländliche Region, jede Gemeinde ist uns natürlich gleich wichtig, aber damit ein Fall exemplarisch angeführt werden kann, möchte ich zum Abschluss ein Beispiel aus meiner Heimatregion brin­gen, das zeigt, wie wichtig diese Strategie ist, das aber auch zeigt, dass die Strategie bereits wirkt.

In meinem Heimatbezirk Gmünd im Waldviertel gibt es die Gemeinde Amaliendorf-Aal­fang, eine Tausend-Seelen-Gemeinde, und dort bietet die Firma RZA Rechenzentrum Amaliendorf Softwarepakete und Dienstleistungspakete gerade im Bereich der Lohn­verrechnung, der Fakturierung sowie der Buchhaltung für mehrere Tausend Kunden in Österreich an. Das ist wirklich brandaktuell. Bis vor wenigen Tagen beziehungsweise we­nigen Wochen stand die Firmenleitung vor einer schwierigen Entscheidung: Aufgrund der fehlenden raschen Internetanbindung war die Firma beinahe so weit, den Firmen­sitz aus dem Waldviertel, aus der ländlichen Region weg in den Zentralraum zu verle­gen. Dank der Breitbandstrategie, dank der raschen Anbindung an das Glasfasernetz ist dieses Thema jetzt vom Tisch. 25 Arbeitsplätze in der Region nördliches Waldviertel sind gesichert, und 25 Arbeitsplätze – das können Sie mir glauben – bedeuten sehr, sehr viel in dieser Region. (Beifall bei der SPÖ sowie der Abgeordneten Steinbichler und Willi.)

Daher unterstützen wir diesen Antrag sehr gerne. Wir brauchen die Breitbandstrategie. Wir brauchen die flächendeckende Anbindung mit 100 MBit/s gerade in diesen Regio­nen, wo die Anbieter in den kommenden drei Jahren eine derartige Investition grund-


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sätzlich nicht vorgesehen haben. Da setzt der Evaluierungsbericht an, und den unter­stützen wir sehr gerne. – Danke. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

18.27

18.27.06

 


Präsident Karlheinz Kopf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir kommen zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vor­nehme.

Wir gelangen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 11, über die dem Aus­schussbericht 1286 der Beilagen angeschlossene Entschließung betreffend die Eva­luierung der Breitbandförderung im Rahmen der Breitbandstrategie 2020.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür eintreten, um ein Zeichen der Zustim­mung. – Das ist die Mehrheit und somit angenommen. (E 172.)

Wir gelangen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 12: Antrag des Ausschus­ses für Forschung, Innovation und Technologie, seinen Bericht 1287 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür eintreten, um ein Zeichen der Zustim­mung. – Das ist die Mehrheit und damit angenommen.

Wir gelangen nun zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 13: Antrag des Aus­schusses für Forschung, Innovation und Technologie, seinen Bericht 1288 der Beila­gen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür eintreten, um ein Zeichen der Zustim­mung. – Das ist die Mehrheit und somit angenommen.

Schließlich gelangen wir zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 14: Antrag des Ausschusses für Forschung, Innovation und Technologie, seinen Bericht 1289 der Bei­lagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür eintreten, um ein Zeichen der Zustim­mung. – Das ist die Mehrheit und somit angenommen.

18.28.1015. Punkt

Bericht des Ausschusses für Forschung, Innovation und Technologie über den Antrag 1256/A(E) der Abgeordneten Mag. Nikolaus Alm, Kolleginnen und Kolle­gen betreffend Digital Nation – Österreich 2.0 (1290 d.B.)

 


Präsident Karlheinz Kopf: Wir kommen zum 15. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Als Erste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Dr. Lichtenecker. – Bitte.

 


18.28.53

Abgeordnete Dr. Ruperta Lichtenecker (Grüne): Herr Präsident! Herr Minister! Herr Staatssekretär! Sehr geehrte Damen und Herren! Es gibt kaum einen Tag, an dem man nicht eine Zeitung, eine Zeitschrift oder ein Fachmagazin aufschlägt, in dem die Wörter Digitalisierung, digitaler Wandel oder Industrie 4.0 vorkommen. Das ist nichts Neues, im Gegenteil, das begleitet uns seit vielen, vielen Jahren. Wir befinden uns mitten im digitalen Wandel. Der Unterschied zu vorher ist, dass das Tempo enorm zunimmt. Die­se Zunahme des Tempos und die Veränderungen bringen mit sich, dass es neue He­rausforderungen gibt. Jetzt gilt es, diese Herausforderungen anzunehmen und aus die-


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll146. Sitzung / Seite 167

sen Herausforderungen auch Chancen zu machen. Wir sind jetzt genau in der Situa­tion, dass wir diese Herausforderungen zu Chancen machen, für Österreich, aber ge­nauso auch für den Standort Europa – und genau darum geht es jetzt.

Ja, diese Digitalisierung bringt Veränderungen in den Arbeitswelten, in den Lebenswel­ten und selbstverständlich ganz ausdrücklich auch in der Wirtschaft mit sich.

Die Begriffe Big Data, Roboterautomatisierung, das Internet der Dinge, Industrie 4.0, smarte Anwendungen von Health bis Government und so weiter begleiten uns, und selbstverständlich auch das Thema der veränderten Wertschöpfungsketten. Ja, wir ha­ben Herausforderungen, und die betreffen viele Dinge, vom Klimawandel über die End­lichkeit der Ressourcen bis hin zu den demographischen Entwicklungen und den Mi­grationsbewegungen. Es wird darum gehen, entsprechende Innovationen voranzutrei­ben, um diese Herausforderungen auch zu lösen.

Selbstverständlich ist die Digitalisierung ein Treiber für Innovation. Es wird nicht nur um technische Innovationen gehen, sondern sehr wohl auch um organisatorische und so­ziale Innovationen; und das sollten wir auch immer wieder im Auge behalten.

Dieser digitale Wandel ergibt Herausforderungen, besonders für den Bereich der Bil­dung, für Forschung und Entwicklung, für den Arbeitsmarkt im Generellen, aber selbst­verständlich auch für das Thema digitale Sicherheit und Gestaltung der rechtlichen Rah­menbedingungen. Insofern bin ich zutiefst überzeugt davon, dass wir eine Strategie brauchen und das sehr konsequent angehen müssen. Ich glaube, dass es auch gut ist, einen Begriff wie etwa die Digitale Strategie 2025 zu prägen. Sorgen wir also dafür, dass es diese in dieser Form auch tatsächlich gibt.

Es wird aber nicht nur um diese Herausforderungen gehen, die ich vorhin schon ge­nannt habe, sondern auch um Themen wie Wertschöpfung und Steuersysteme. Was heißt das für die Identifikation mit der Arbeit? Was heißt das für den gesellschaftlichen Diskurs? All diese Dinge werden ein großes Thema sein.

Für diese Digitale Strategie 2025, die wir für Österreich brauchen, brauchen wir zuerst einmal ein Commitment möglichst aller Parteien, aber selbstverständlich der Bundesre­gierung. Wir brauchen eine Vision und ein Ziel, wohin wir wollen, und eine entspre­chende Strategie, in der die Rahmenbedingungen festgelegt sind, die Maßnahmen end­lich definiert werden und mit der die Ressourcen dafür zu Verfügung gestellt werden.

Sehr geehrte Damen und Herren, machen wir die Herausforderungen des digitalen Wan­dels zur Chance und sorgen wir für eine Digitale Strategie 2025 für Österreich! In die­sem Sinne können wir den Antrag des Kollegen Alm bezüglich „Digital Nation – Öster­reich 2.0“ – wie er das bezeichnet hat – durchaus auch unterstützen. (Beifall bei Grünen und NEOS.)

18.33


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag. Let­tenbichler. – Bitte.

 


18.33.13

Abgeordneter Mag. Josef Lettenbichler (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätz­ter Herr Minister! Geschätzter Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Die Di­gitalisierung findet statt – mit oder ohne uns. Digitalisierung ist auch kein Prozess, für den vor einem Jahr, vor zwei Jahren der Hebel umgelegt wurde, sondern das ist ein stetig von sich aus ablaufender Prozess. Automatisierung, Digitalisierung, Mechanisierung fin­den statt, nicht nur seit Jahren, sondern seit Jahrzehnten. Ich darf all jenen, die mei­nen, Arbeitsplätze werden nun in Massen verloren gehen, die Angst nehmen: Nein, es wird das Gegenteil der Fall sein. All die vergangenen „Revolutionen“ – unter Anführungs­zeichen –, Industrie 1.0, 2.0, 3.0, 4.0, haben am Ende des Tages immer dazu geführt,


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dass es mehr Arbeitsplätze als zuvor gegeben hat. Es wird natürlich in dem einen oder anderen Bereich weniger Arbeitsplätze geben, aber in vielen anderen Bereichen wer­den neue Jobs, neue Berufsfelder entstehen, und diese Angst, die von manchen ge­hegt wird, darf ich hiermit nehmen.

Digitalisierung beschäftigt uns, wie es meine Vorrednerin ja schon gesagt hat, tagtäg­lich. Man kommt bei kaum einem Medium mehr vorbei, in dem nicht irgendwo Begriffe wie Digitalisierung, Industrie 4.0, Smart Production oder Smart Cities aufscheinen. In diesem Sinne verstehe ich auch den Antrag des Kollegen Alm, der mit seinem Antrag fordert, ein Konzept „Digital Nation – Österreich 2.0“ zu erarbeiten, eine Enquete und an­dere Maßnahmen durchzuführen, und der, wie ich meine, versucht, diesem Megathe­ma, dieser Schicksalsfrage – als solche verstehe auch ich sie – das notwendige Gewicht zu verleihen.

Er hat diesen Antrag im Juli 2015 eingebracht. Ich darf aber sagen, dass sich zum Zeit­punkt der Einbringung Teile eigentlich schon überholt hatten, weil wenige Wochen da­vor die damalige Staatssekretärin Steßl und unser Staatssekretär Harald Mahrer das Regierungsprojekt Digital Roadmap gestartet haben. Es gab auch schon die Enquete, die er gefordert hat, nämlich im November 2015. Auf Initiative des damaligen Bundes­ratspräsidenten Gottfried Kneifel gab es die Enquete „Digitaler Wandel und Politik“. Da­raus ist auch ein Grünbuch hervorgegangen, und dieses wurde der Bundesregierung übermittelt.

Bei der Zuständigkeit in der Bundesregierung, die gefordert wird, darf ich darauf ver­weisen, dass wir mit Staatssekretärin Duzdar und unserem Staatssekretär Harald Mah­rer zwei Staatssekretäre haben, die dieses Thema, glaube ich, sehr engagiert voran­treiben; und natürlich darf ich auch auf Bundesminister Leichtfried verweisen, der in den Bereichen, für die er zuständig ist, diesbezüglich auch fest im Einsatz ist.

Bezüglich der Forderung die Ausschüsse betreffend glaube ich, dass der FIT-Ausschuss der richtige Ausschuss ist. Wir haben das alles auch bei der Diskussion in der Vorwo­che ausführlich besprochen; und auch die Bundesregierung, wie ich es schon eingangs erwähnt habe, hat mit der Digital Roadmap einen breiten Prozess aufgesetzt, der, glau­be ich, mit einem guten Diskussionsprozess im Februar einen Höhepunkt fand. Er wird jetzt in den kommenden Wochen abgeschlossen, und diese Digital Roadmap soll von der Regierung in den kommenden Wochen präsentiert werden. Sie sehen also, die Di­gitalisierung ist bei unserer Regierung in guten Händen. Es passiert viel. (Abg. Lich­tenecker: Oha!) Natürlich sind wir offen für alle Vorschläge, die wir auch heute unter die­sem Tagesordnungspunkt noch hören werden. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

18.37


Präsident Karlheinz Kopf: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeord­neter Mag. Alm. – Bitte.

 


18.37.04

Abgeordneter Mag. Nikolaus Alm (NEOS): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minis­ter! Herr Staatssekretär! Ja, natürlich war das erwartbar, dass Sie mir mitteilen, dass der Fisch bereits geputzt ist. In dem Fall handelt es sich aber eher um einen Roten He­ring, den Sie da vorbereitet haben. Ich bin der ausschließlich schriftlichen Einladung zur Enquete auch gefolgt und habe dort auch gesprochen.

Die Digital Roadmap als solche ist auch nicht falsch in ihren Inhalten. Also da gibt es in den Teilen nicht wirklich etwas zu kritisieren – beziehungsweise wäre das zu einfach. Die Kritik geht eher in jene Richtung, dass diese Digital Roadmap nicht vollständig ist, denn, was uns fehlt, ist eine Gesamtschau der Netzpolitik. In Österreich ist das Flick­werk, auf mehrere Ressorts verteilt; es gibt keine Vision. Wir arbeiten eigentlich aktuel­le beziehungsweise zum Teil auch vergangenen Fragestellungen ab, wie wir auch schon


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll146. Sitzung / Seite 169

zuvor bei der Thematik des Breitbandausbaus gehört haben. Wir brauchen also eine Stelle, die nicht nur reaktiv arbeitet, sondern kreativ in die Zukunft denkt. Ideal wäre da natürlich ein Netzministerium oder zumindest ein Staatssekretariat, in dem man diese Agenden bündelt und die Digitalisierung vonseiten der Politik begleitet – nicht unbe­dingt gestaltet, sondern eher begleitet, denn Digitalisierung findet tatsächlich auch ohne Poli­tik statt.

Zum Teil kann die Politik aber visionär agieren, Beispiel Estland, das in den Bereichen eID, IID ziemlich viele Dinge probiert. Das muss man nicht gut finden, das kann man durchaus kritisieren, aber da passiert zumindest etwas.

In solch ein Netzministerium gehört natürlich auch die Auseinandersetzung mit all den Bereichen, in denen wir eigentlich Abwehrpolitik betreiben – im Bereich Sicherheit, im Be­reich Geheimdienste, im Bereich Schutz der Privatsphäre und so weiter. All das könnte uns in einen Status befördern, mit dem wir sozusagen auch um Aufnahme in die Di­gital 5 bitten könnten, zu denen auch Estland zählt, um aus denen die Digital 6 zu ma­chen.

Es kommt in diesem Bereich in der Tat einiges auf uns zu. Es gibt, wie es Kollegin Lich­tenecker formuliert hat, Herausforderungen, denen wir uns stellen müssen. Das Thema Automatisierung im Arbeitsprozess wurde auch von Kollegen Lettenbichler bereits an­gesprochen. Gleichzeitig wollte er auch allen die Angst nehmen, was ich ein wenig nied­lich finde; ich glaube nicht, dass er in dieser Position ist.

Es geht um Themen wie Artificial Intelligence, es geht um Deep Learning, es geht um Internet of Things. Und auch bei Internet of Things geht es nicht um dieses etwas drol­lige Märchen von dem Kühlschrank, der zu uns spricht und sich selbst seine Milch be­stellt, sondern das ist schon etwas mehr. Das ist eine Plattform digitaler Vernetzung, die es in diesem Ausmaß bis jetzt nicht gegeben hat. Da wird es um einen Faktor 10 mehr Verbindungen im Netz geben, als sie im Internet jetzt vorhanden sind.

Die Kontrolle dieser Daten wird bei den Big 5 liegen – Apple, Amazon, Facebook, Google, Microsoft. Das ist keine ethische Wertung, das ist keine dystopische Sichtweise, das ist auch keine Warnung, sondern das ist einfach die kommende Realität, oder, wie es Bruce Sterling sagen würde: „Politically speaking, the relationship of the reader to the Internet of Things is not democratic. It’s not even capitalistic. It’s a new thing. It’s digi­tal-feudalism.“

Das ist es. Politik überschätzt sich in diesem Bereich maßlos – maßlos, Kollege Letten­bichler! Die Frage ist längst nicht mehr, wie Politik das Internet und die Vernetzung nützen kann, sondern welche Rolle die demokratische Gesellschaft in einer vernetzten Welt überhaupt noch spielt. (Beifall bei den NEOS.)

18.40


Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Mag. Unterrai­ner. – Bitte.

 


18.40.48

Abgeordneter Mag. Maximilian Unterrainer (SPÖ): Kollege Alm! Herzlichen Dank für Ihren Antrag „Digital Nation – Österreich 2.0“! Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bun­desminister! In vielen Punkten kann ich die Vorstellungen meines Kollegen Alm nach­vollziehen, aber lassen Sie mich ein bisschen weiter ausholen: Als Tourismussprecher orientiere ich mich natürlich an dieser Branche und an ihren Interessen. Da gibt es ei­nige interessante Punkte. Zum einen: Tourismus findet seit Jahren immer mehr im In­ternet statt. 59 Prozent der Buchungen erfolgen im Internet. Ganze 80 Prozent der Gäste informieren sich vorher im Internet. Das bedeutet, dass ein Internetauftritt und eine schnelle Internetverbindung zurzeit das A und O des Geschäfts sind.


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Tourismus findet dort statt, wo sonst keine Wertschöpfung möglich ist – auf einem Berg, in der Peripherie, wo es neben der Forst- und Landwirtschaft vielleicht auch noch eine Berghütte gibt. Diese Betriebe haben auch eine zentrale Funktion, sie halten nicht nur den Ort, sondern oftmals das ganze Tal zusammen, aber wie gesagt, auch diese Be­triebe brauchen heute das Internet, und es ist unabdingbar, über entsprechende An­schlüsse zu verfügen.

Verknüpfe ich nun diese Themen mit Ihren Forderungen, dann möchte ich Sie auf zwei Dinge hinweisen: einerseits auf den bereits stattfindenden Breitbandausbau und ander­seits auf die Digital Roadmap der Regierung. Und nein, Herr Kollege Alm, es handelt sich hierbei nicht um ein Stückwerk, sondern es ist im Gegenteil ein ganzheitliches Pro­gramm.

Die Bundesregierung erstellt aufgrund einer Onlinediskussion auf „www.digitalroad­map.gv.at“ ein umfassendes und ganzheitliches Programm. Es wurden neben der Be­teiligung aller Ressorts, der Bundesländer, des Städte- und Gemeindebundes und der So­zialpartner mit der öffentlichen Onlinekonsultation mehrere Tausend Kommentare von Bürgerinnen und Bürgern eingebracht. Das ist ein holistischer und zukunftsweisender Ansatz. Derzeit wird die finale Version ausformuliert. Ziel ist es, noch in diesem Jahr die Digital Roadmap zu präsentieren sowie einen Regierungsbeschluss herbeizuführen.

Sie sehen: Ihr Antrag ist, wenn auch gut gemeint, leider obsolet. Die Regierung hat die not­wendigen Schritte eingeleitet. – Vielleicht das nächste Mal etwas besser recherchieren! – Danke schön. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

18.42


Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Deimek. – Bitte.

 


18.43.02

Abgeordneter Dipl.-Ing. Gerhard Deimek (FPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminis­ter! Meine Damen und Herren! Aufgrund dieses Antrags könnte man jetzt den Eindruck gewinnen: Was wir in dieser Republik brauchen, ist eine Enquete, ist ein Beirat oder ist ein Rat und möglicherweise noch ein zusätzliches Ministerium.

Jetzt will ich nicht so weit gehen, zu sagen, wir haben genug Enqueten, auch wenn wir vielleicht in der letzten Zeit eine Häufung gehabt haben. Die Arbeit, die echte Arbeit – nicht die legistische Arbeit, die liegt bei den Ministerien, die Beschlussarbeit erfolgt hier im Parlament, aber alles andere – findet draußen statt, in den Betrieben und so weiter.

Wenn wir jetzt sagen, wir wollen uns noch weiter und besser vorbereiten, mit Beteili­gung – Stichwort relevante Stakeholder –, mit Bildung, Medienkompetenz, Forschung, Da­tenschutz und so weiter, dann muss ich einwerfen, dass ich den Eindruck habe, wir ha­ben in vielen Bereichen noch nicht einmal unsere Grundaufgaben erledigt. Wir haben noch so viele Probleme bei der Bildung, wir haben soziale Probleme, wir haben Proble­me in den Bereichen Lohn, Arbeitslosigkeit und so weiter, daher sollten wir doch ein­mal anfangen, unsere Grundaufgaben zu lösen, und zwar wirklich zu lösen und nicht vor uns herzuschieben, und die Lösung sollte für unsere eigene Bevölkerung zufrie­denstellend sein. Eine solche Lösung sollten wir finden, bevor wir in die zweite und drit­te Stufe einsteigen, und dort sollten wir uns, wenn überhaupt, zuerst einmal eine Mei­nung bilden.

Wir haben einen Rat für Forschung und Technologieentwicklung. Dieser Rat hat – wir ha­ben es in der letzten Ausschusssitzung gesehen – ein komplettes Werk an Vorschlä­gen und an Strategien abgeliefert. Das wäre doch etwas fürs Regierungsprogramm – und zwar nicht zum Hineinschreiben, sondern zum Umsetzen. Es waren lauter Umset­zungsvorschläge enthalten, von denen ein Teil umgesetzt wird, ein anderer Teil aber nicht.

Ich will jetzt nicht Sünder oder Schuldige suchen, ich stelle nur fest: Es wird nicht um­gesetzt. Also wozu sollen wir uns dann mit der nächsten Stufe beschäftigen?


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll146. Sitzung / Seite 171

Dann lese ich von einem eigenen Netzministerium. Gut, ich gehe jetzt einmal nicht davon aus, dass wir da die Fischereirechte auch noch hineinnehmen. Wenn wir es aber im Bereich der Digitalisierung nicht schaffen, das angefangen von den Leerverrohrun­gen bis zum wirklichen Breitbanddatenempfang bis ins letzte Dorf, ganz hinten und ganz oben in den Bergen, zu bringen oder eben nach Hasendorf, ganz egal wohin, dann brau­chen wir meiner Meinung nach nicht über Industrie 4.0, Arbeit, Open Source, Sicher­heit und sonst etwas zu diskutieren.

Es ist immer dasselbe, so wie wir es in der Volksschule und in den darauf aufbauenden Bildungsstufen gelernt haben: zuerst die Arbeit und dann die Zierzeile. Wir sollten uns nicht mit den Zierzeilen beschäftigen. Wir machen hier im Hohen Haus genügend Zier­zeilen, aber das, was uns fehlt, ist einmal die Erledigung der Basisaufgabe. (Beifall bei der FPÖ.)

Kollege Alm hat mit zwei Punkten durchaus recht gehabt. Zum Thema Sicherheit: Ja, wir sollten uns im Zusammenhang mit unserer Infrastruktur auch um Sicherheit küm­mern. Ich meine jetzt nicht die klassische Infrastruktur von Bahn, Straßen, Wasser und so weiter, sondern die Dateninfrastruktur. Wem gehört die Infrastruktur? Gehört sie ei­nem Mexikaner? Gehört sie uns? Wie schaut denn das wirklich aus? Wie schaut das mit der Software aus, die auf dieser Infrastruktur läuft? Wie schaut es mit dem Data Flow aus? Wer kann diesen kontrollieren? Wer kann ihn abhören, wer kann ihn nicht ab­hören?

Beim Kühlschrank ist es genauso: Mag schon sein, dass in ein paar Jahren Amazon alles Mögliche, ich will nicht sagen, kontrolliert, aber zumindest lieferungsmäßig in der Hand hat. Vielleicht bin ich in einer privilegierten Lage, weil ich auf dem Land lebe, aber wenn ich von der Arbeit heimfahre, fahre ich bei meinem Bauern vorbei und kaufe mir dort die Erdäpfel und die Milch. Dazu brauche ich nicht Amazon oder einen sprechen­den Kühlschrank oder sonst irgendetwas.

Bitte fangen wir zuerst einmal mit den Basisaufgaben an! Haben wir das erledigt, dann sind wir so glücklich, dass wir uns mit dem Rest auch noch beschäftigen können. – Dan­ke schön. (Beifall bei der FPÖ.)

18.47


Präsident Karlheinz Kopf: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Himmelbauer. – Bitte.

 


18.47.53

Abgeordnete Eva-Maria Himmelbauer, BSc (ÖVP): Herr Präsident! Wir haben in der vorhergehenden Debatte schon viel über die Veränderungen im Bereich der Digitalisie­rung gesprochen.

Kollege Deimek, ja, auch in der vorhergehenden Debatte haben wir über die grundle­gende Basis gesprochen, aufgrund derer Digitalisierung überhaupt möglich ist – das ist entsprechende Infrastruktur.

Ich glaube aber doch, es wäre fatal, über die Veränderungen, die in dieser Welt pas­sieren, nicht zu reden oder sich nicht damit auseinanderzusetzen, denn sie passieren, und es liegt an uns, ob wir gestalterisch mitbeteiligt sein können oder ob wir diese Ver­änderungen in irgendeiner Phase einfach akzeptieren.

Ich glaube durchaus, dass die Politik diese Veränderungen begleiten soll. Ich sage aber auch gleich dazu, wir dürfen uns nicht der Illusion hingeben, dass wir sie nationalstaat­lich alleine regeln können, denn gerade das Netz, die Datenkommunikation und vieles mehr enden ja nicht an nationalstaatlichen Grenzen. Wir dürfen uns auch nicht der Illu­sion hingeben, dass wir diese Veränderungen gänzlich verhindern können, denn sie pas­sieren einfach – mit oder ohne uns.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll146. Sitzung / Seite 172

Die Herausforderung wird eher sein, auf dem Weg dieser Veränderungen in der Unter­nehmenswelt, in der Arbeitswelt, in der Gesundheit, im Bildungswesen und in vielem mehr möglichst viele mitnehmen zu können. Gleichzeitig bin ich aber auch der Mei­nung, wir als öffentliche Hand müssen uns überlegen, wie wir die Chancen der Digitali­sierung bestmöglich nutzen können, sei es in der Kommunikation mit Bürgerinnen und Bürgern oder auch in der Effizienzsteigerung in den Verwaltungsbehörden.

Ich unterstreiche dabei den Handlungsbedarf der Politik hinsichtlich einer Strategie, ei­ner Zielsetzung, so wie es auch im Antrag von Kollegen Alm gefordert ist. Diesen Zu­gang hatten aber auch damals Staatssekretär Mahrer und Staatssekretärin Steßl und heute Staatssekretärin Duzdar, was auch dazu geführt hat, dass ein Prozess zur Erar­beitung einer Digitalen Roadmap eingeleitet worden ist, die, wie auch im Ausschuss schon angekündigt wurde, in den nächsten Wochen präsentiert werden soll.

Was die Forderung nach einem eigenen Netzministerium betrifft, kann ich die Intention verstehen. Ich glaube, es geht auch darum, die Wertigkeit des Themas sichtbar zu ma­chen. Nichtsdestotrotz ist Digitalisierung in meinen Augen ein Querschnittsthema, das heißt, es gibt eine Verpflichtung aller Ministerien, sich damit auseinanderzusetzen, sich der Bedeutung in ihrem eigenen Wirkungsbereich bewusst zu sein und dementsprechend zu handeln.

Ein Netzministerium könnte sicherlich Themen anstoßen, Vorarbeit leisten, die Zusam­menarbeit der entsprechenden Minister umsetzen, aber ich denke auch, dass wir mit der derzeitigen Lösung, dass zwei Staatssekretariate mit dieser Zuständigkeit befasst sind, an das schon sehr nahe herankommen. Es liegt weiterhin in der Verantwortung der beiden, die Ergebnisse einer Digitalen Roadmap zu kommunizieren, die entspre­chenden Maßnahmen zu forcieren und die Ministerien bei der Umsetzung zu unterstüt­zen. Ich glaube, dass wir da durchaus auf einem guten Weg sind. (Beifall bei der ÖVP.)

18.51


Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Mayer. – Bitte.

 


18.51.21

Abgeordneter Elmar Mayer (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Minister! Wer­te Kolleginnen und Kollegen! Vorab möchte ich sagen, dass es mich freut, dass der Antrag nicht vertagt, schubladisiert oder anders behandelt wurde, sondern dass sich die Verantwortlichen dazu durchringen konnten, darüber zu entscheiden, wenn auch im Ergebnis ablehnend, da die enthaltenen Forderungen eigentlich schon zum großen Teil erfüllt sind. Ich glaube aber, es ist wichtig, dass die Diskussion in Ergänzung zu jener, die wir vorher geführt haben, stattfindet, und ich begrüße es ausdrücklich, dass die An­träge auch tatsächlich dort landen, wo sie hingehören, nämlich hier im Haus, und dass sie hier diskutiert werden können.

Ich möchte, mit Erlaubnis des Verfassers, kurz aus der Begründung des Antrags des Kollegen Alm, die wir eigentlich alle unterschreiben können, zitieren:

„Die Digitalisierung ist in vollem Gange. Nach und nach wird sie sämtliche Bereiche un­seres Lebens und unserer Gesellschaft, von der (Aus-)Bildung über die Arbeit bis hin zur Freizeit mehr und mehr durchziehen und grundlegend verändern. Ebenso ist das Internet bereits jetzt ein nicht zu vernachlässigender Wirtschaftsfaktor, dessen Wichtig­keit weiter stark zunehmen wird. In Österreich gibt es allerdings nach wie vor eine star­ke ‚digitale Kluft‘:“

Der Antrag stammt, wie bereits erwähnt, aus dem Juli des vergangenen Jahres. In der Zwischenzeit hat sich Gott sei Dank sehr viel getan, und das betrifft alle Bereiche: Kol­lege Unterrainer hat über den Tourismus gesprochen, man könnte über die Bereiche Bil­dung, Sicherheit und Beamte diskutieren – also das betrifft wirklich alle Lebensbereiche.


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Angesichts der Vorgangsweise der Regierung und dessen, was im Ausschuss ange­kündigt wurde, nämlich dass man heuer noch mit der Digitalen Roadmap rechnen kann und dass, wie dargelegt, in der Vergangenheit die Einbindung von Bund, Ländern und allen Betroffenen stattgefunden hat, kann man sagen, dass das, was wir wollen, Fol­gendes ist – und ich glaube, das ist ein gemeinsames Bekenntnis –: Wir wollen Digitali­sierung gestalten und sie dazu nutzen, eine gerechtere, gleichberechtigte Gesellschaft zu schaffen. Es reicht nicht – auch das war eine Botschaft der heutigen Diskussion –, Tech­nologien zu bestaunen, sondern wir wollen und müssen sie auch nützen, und ich glaube, dieses Bekenntnis der Regierung ist gegeben. Wir haben aus meiner Sicht nicht nur zwei engagierte Staatssekretäre, sondern auch einen engagierten Forschungsminister, der sich dieser Sache ganz vorbildlich annimmt.

Ich freue mich eigentlich darauf, wenn die nächsten Themen diskutiert werden. Ich meine, Kollege Alm, der Fisch ist vielleicht nicht geputzt, aber er ist auf alle Fälle gefangen. Ich bin auch nicht dafür, einen eigenen Ausschuss einzurichten, um noch konkret auf den Antrag einzugehen – ich glaube, angesichts dessen, was heute diskutiert wurde, ist das wahrlich nicht notwendig –, und auch ein eigenes Ministerium wird es für diesen Be­reich nicht brauchen. – Danke schön. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

18.54

18.54.14

 


Präsident Karlheinz Kopf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag des Ausschusses für Forschung, Inno­vation und Technologie, seinen Bericht 1290 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Wer stimmt diesem Antrag zu? – Das ist die Mehrheit. Der Antrag ist somit ange­nommen.

18.54.3716. Punkt

Sammelbericht des Ausschusses für Petitionen und Bürgerinitiativen über die Petitionen Nr. 60, 64, 66, 68 bis 71, 73, 77, 81 bis 84 und 86 sowie über die Bürgerinitiativen Nr. 86 und 100 bis 102 (1284 d.B.)

 


Präsident Karlheinz Kopf: Wir gelangen zum 16. Punkt der Tagesordnung.

Erste Wortmeldung: Herr Abgeordneter Hafenecker. – Bitte.

 


18.55.07

Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Herr Präsident! Ich beziehe mich in meinen Ausführungen auf die Petition 69/PET, überreicht von Klubobmann Strache, un­serem Präsidentschaftskandidaten Hofer und DDr. Fuchs. Es geht darin um den Erhalt des Bargeldes. Ich denke, es ist schade, dass man dieser Petition heute wie üblich als Teil eines Sammelberichts ein Begräbnis erster Klasse zuteilwerden lässt, denn gerade beim Erhalt des Bargeldes geht es wirklich um eine essenzielle Sache.

Wir erinnern uns, man hat unter dem Vorwand der Kriminalitätsbekämpfung auf EU-Ebene beschlossen, die 500-€-Scheine abzuschaffen. In Wirklichkeit entrechtet man da­mit aber auch die Bürger. Laut EU-Kommissaren will man damit angeblich Terroristen, Kriminellen et cetera sozusagen die Existenz- und Finanzierungsgrundlage entziehen. Faktisch ist es aber trotzdem so, und davon gehen wir aus, dass das schlussendlich dazu führen wird, dass es eine Bargeldgrenze geben wird, die in einem ersten Schritt bei 5 000 € und in einem zweiten Schritt bei 1 000 € liegen wird.

Ziel ist es, den Bürger komplett in die elektronische Zahlung zu treiben, somit über­wachbar zu machen und sozusagen amerikanische Verhältnisse herbeizuführen. – Das wollen wir nicht.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll146. Sitzung / Seite 174

Wir haben uns natürlich auch überlegt, was der Hintergrund dieser Aktion ist. In Wirk­lichkeit will die EZB nichts anderes, als die Erhöhung der Negativzinsen entsprechend ankurbeln und die Staaten auf Kosten der Sparer entschulden. Die Umstellung von 500-€-Scheinen auf 200-€-Scheine führt ganz klar zu einem Ansteigen der Tresorkos­ten und sozusagen auch zu einem Ansteigen der Negativzinsen. Die Sparer können in weiterer Folge ihr Geld nicht mehr abheben, wodurch Staaten keine Zinsen mehr für ihre Schulden zahlen müssen, sondern das Geld sozusagen von den Sparern einbe­halten wird.

Wenn man dann hört, dass der Chef der EZB, Draghi, das dementiert und sagt, die Abschaffung der 500-€-Scheine werde nie zu einer Begrenzung des Bargeldes führen, dann möchte ich schon auf ein allseits bekanntes Zitat von Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker verweisen, der gesagt hat – und auch das ist hier wiederum anwend­bar –: „Wir beschließen etwas, stellen das dann in den Raum und warten einige Zeit ab, was passiert. Wenn es dann kein großes Geschrei gibt und keine Aufstände, weil die meisten gar nicht begreifen, was da beschlossen wurde, dann machen wir weiter – Schritt für Schritt, bis es kein Zurück mehr gibt.“

Meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kollegen, anhand eines solchen Zitats muss uns klar sein, dass wir in die Europäische Union und ihre Spitzenfunktionäre ab­solut kein Vertrauen haben können. (Beifall bei der FPÖ.)

Im zweiten Teil meiner Rede möchte ich mich mit der Bürgerinitiative 100/BI befassen. In dieser geht es um einen Stopp der Zerstörung des Bundesheeres. Ich bin froh, dass wir auch hierzu ein paar Worte sagen können. Ich bin sehr froh, dass es mittlerweile innerhalb der Sozialdemokratie ein Umdenken gegeben hat. Der Zerstörungskurs von Darabos/Klug ist Gott sei Dank durch das Aktivwerden von Minister Doskozil beendet worden. Es sind einige Schritte, die in dieser Bürgerinitiative gefordert worden sind, be­reits umgesetzt. Ich würde auch sagen, das ist im Sinne der Sicherheit unseres Landes sehr, sehr wichtig. Somit bin ich auch froh darüber, dass es da in die richtige Richtung geht.

Dennoch gibt es einige Punkte, die wünschenswert wären. Ich möchte jetzt nur drei da­von anführen.

Man sollte sich wirklich überlegen, wie man mit dem Kasernenverkauf weiter vorgeht. Ich nenne nur das Beispiel der Kaserne in Baden. Es wäre absoluter Irrsinn, dieses Ob­jekt zu einem Schleuderpreis abzustoßen, im Gegenteil, wir sollten uns der Herausfor­derung für das Bundesheer bewusst sein, für die Martinek-Kaserne in Baden eine neue moderne Nutzung finden und diese Kaserne auch entsprechend modernisieren.

Ein zweiter Punkt, der uns wichtig ist, und da orten wir auch schon einen Schritt in die richtige Richtung, ist die weitere Attraktivierung des Grundwehrdienstes. Stichwort hier­zu wäre die finanzielle Abgeltung für Grundwehrdiener. Da ist es ganz, ganz wichtig, auch einen Lenkungseffekt zu verursachen, indem man mehr Geld für die Grundwehrdiener in die Hand nimmt.

Ein dritter Punkt – Sie wissen, das ist mir auch sehr wichtig, ich habe schon einige Ma­le darüber gesprochen – betrifft den Fortbestand des Militärrealgymnasiums in Wiener Neustadt. Ich glaube, auch da ist es wichtig, diesen Fehlkurs zu verlassen und diese ös­terreichische Traditionsschule weiterhin zu erhalten.

Ich hätte diese Bürgerinitiative ganz gerne im Landesverteidigungsausschuss disku­tiert, da es noch einige offene Punkte gibt, die man besprechen kann, aber trotzdem bin ich zuversichtlich, dass wir im Gegensatz zu den Vorgängern Darabos und Klug zu Mi­nister Doskozil einen anderen Zugang finden werden und dass er sich für unsere Anlie­gen interessiert und wir darüber sprechen können.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll146. Sitzung / Seite 175

Abschließend möchte ich die verbliebene Zeit noch dazu nutzen, auch dem Vorsitzen­den des Ausschusses, Herrn Kollegen Bernhard, dafür zu danken, dass er diesen Aus­schuss wirklich sehr gewissenhaft führt und sehr daran interessiert ist, dass sich dieser Ausschuss weiterentwickelt. Wir haben immer sehr fruchtbringende Diskussionen, was die Zukunft des Ausschusses betrifft. Dafür noch einmal ein herzliches Dankeschön. (Beifall bei der FPÖ.)

19.00


Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Lipitsch. – Bitte.

 


19.00.30

Abgeordneter Hermann Lipitsch (SPÖ): Herr Präsident! Hohes Haus! Wir haben in der letzten Sitzung 38 Petitionen und Bürgerinitiativen behandelt, und ich möchte nur da­rauf hinweisen, dass allein neun dieser Petitionen und Bürgerinitiativen die Freihan­delsabkommen betroffen haben. Man muss dazu sagen, dass wir ja ein eigenes Hea­ring in diesem Ausschuss durchgeführt haben und es eine Enquete dazu gegeben hat. Wenn man sieht, wie der Herr Bundeskanzler derzeit unterwegs ist, um noch Verbes­serungen möglich zu machen, denke ich, dass es ganz wichtig ist, dass diese Peti­tionen eingebracht wurden und auch Thema bei uns waren. Es wird – so schaut es heu­te aus – morgen einen Brief an all jene, die diese Petitionen und Bürgerinitiativen ein­gebracht haben, geben, und es wird erstmalig in diesem Ausschuss so sein, dass alle sechs Sprecher diesen Brief unterschreiben und eine direkte Rückmeldung an die Ein­bringer geben.

Einen Punkt möchte ich ansprechen: „Ehe Gleich!“ ist mit 37 000 Unterschriften derzeit die Bürgerinitiative, die am meisten Unterstützungen hat. Das ist eine ganz wichtige Bür­gerinitiative, und wir werden noch eine Stellungnahme des Außenministeriums einho­len, denn es kommt bei Visaanträgen immer wieder vor, dass das von anderen Staaten bescheinigt wird. Ich denke, Herr Pirklhuber wird dazu auch Stellung nehmen, und wir wol­len wissen, in welchen Staaten das eigentlich rechtskräftig als Ehe gilt.

Wir haben dann noch viele andere Petitionen bearbeitet, zu den Themen Mitsprache im Schulpartnerbereich, Verstärkung der Finanzpolizei, Studierendenticket in Österreich für den öffentlichen Verkehr, und besonders zum Thema günstigeres Wohnen, gerade be­treffend junges Wohnen. Ich möchte mich recht herzlich für diese Bürgerinitiative be­danken. Auch die Maklerprovisionen sind ein Thema, das wir behandelt haben.

Es wird also eine Vielzahl an Themen behandelt. Es ist natürlich so, dass nicht immer alles möglich ist, der eine will diese Zuweisung, der andere eine andere. Wir haben ei­ne Linie gewählt, und ich denke, dass wir diese Bürgerinitiativen alle sehr ernst neh­men, für unsere Arbeit als Anregung nehmen und versuchen, diese umzusetzen. Das sieht man jetzt am Beispiel der vom Herrn Bundeskanzler durchgesetzten Zusatzerklä­rung zum CETA-Vertrag. (Beifall bei der SPÖ.)

19.02


Präsident Karlheinz Kopf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mühlberghuber. – Bitte.

 


19.02.45

Abgeordnete Edith Mühlberghuber (FPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Zum aktuellen Petitionssammelbericht möchte ich auf die Bürgerinitia­tive 101/BI „Österreichweites Studierendenticket JETZT!“ eingehen, die mir aufgrund der Wichtigkeit für die Zukunft unserer Jugendlichen sehr am Herzen liegt.

Die mehr als 25 000 Unterstützer der Bürgerinitiative „Österreichweites Studierenden­ticket JETZT!“ fordern die Einführung eines in ganz Österreich geltenden Studententi­ckets für den öffentlichen Verkehr. In der Bürgerinitiative steht, der Student selbst soll


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einen Selbstbehalt von 360 € für zwölf Monate, 180 € für sechs Monate beziehungs­weise 90 € für drei Monate bezahlen. Voraussetzung für den Erhalt soll die Inskription an einer österreichischen Hochschule sein. Um Missbrauch zu verhindern, muss ab dem dritten Semester eine bestimmte Studienleistung nachgewiesen werden.

Interessant ist in diesem Zusammenhang, dass im 2013 erstellten Regierungsprogramm der aktuellen Bundesregierung die Schaffung eines Studententickets vorgesehen ist. Die Junge ÖVP Niederösterreich hat auf ihrer Seite 2014 veröffentlicht – ich zitiere –: „Stu­dententicket kommt! (…) Die Junge ÖVP hat sich bei den Verhandlungen mit ihrer For­derung durchgesetzt und keine leeren Wahlversprechen gemacht“.

Das ist eine Ansage. Geschehen ist bis jetzt nichts, im Gegenteil: In den beiliegenden Stellungnahmen, die wir im Ausschuss erhalten haben, wird erklärt, dass die jeweiligen Ministerien nicht zuständig dafür sind.

Ich persönlich bin erfreut, dass dieses Anliegen vom Petitionsausschuss dem Verkehrs­ausschuss zugewiesen worden ist, und wir sind jetzt neugierig, wie sich die ÖVP und die SPÖ gegenüber diesem Anliegen verhalten.

Ich wünsche dieser Bürgerinitiative, dass dieses Anliegen endlich umgesetzt wird. Jah­relang wird das von der Bevölkerung gefordert, durch Petitionen und Bürgerinitiativen. Ich bin sehr zuversichtlich, dass es gelingen wird, denn wenn man will, ist es mög­lich. – Vielen Dank. (Beifall bei der FPÖ.)

19.05


Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Gerstl. – Bitte.

 


19.05.39

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Herr Präsident! Ich darf mich heute der Petition widmen, die sich mit der Entkriminalisierung des assistierten Suizids beschäf­tigt. Es wird dabei einerseits diese Entkriminalisierung gefordert, andererseits geht es darum, dass man Verbesserungen im hospiz- und palliativmedizinischen Bereich trifft.

Zum ersten Bereich, Entkriminalisierung des assistierten Suizids: Wir haben das in der Enquete-Kommission „Würde am Ende des Lebens“ von 2014 bis 2015 intensiv disku­tiert. Wir konnten dabei feststellen, dass bis zu diesem Zeitpunkt in Österreich noch niemand wegen des Delikts assistierter Suizid oder des Delikts Tötung auf Verlangen verurteilt worden ist. Mir ist auch nicht bekannt, dass in der Zwischenzeit jemand ver­urteilt worden wäre. (Ruf bei den NEOS: Heißt das, es ist legal?) Wenn das der Fall ge­wesen wäre, wäre das wahrscheinlich durch die Medien gegangen, dann wäre uns das aufgefallen. Ich glaube daher, sagen zu können, dass es dabei sicherlich nicht um eine Entkriminalisierung geht, weil bisher noch niemand kriminalisiert wurde.

Was die Strafrechtsbestimmung als solche oder den Vergleich zu anderen Ländern, auf die sich die Petition auch beruft, betrifft, möchte ich sagen, dass es, glaube ich, über 190 Länder weltweit sind, in denen es selbstverständlich ist, dass jede Tötung auf Ver­langen oder ein assistierter Suizid strafbar sind. Es gibt ganz wenige Länder, wo dem nicht so ist. Zwei Länder davon möchte ich hervorheben, das sind Belgien und die Nie­derlande. (Ruf bei den NEOS: Schweiz!) – Ganz richtig, Herr Kollege, auch die Schweiz.

In Belgien gab es jetzt einen ganz aktuellen Fall, nämlich dass es erstmals Sterbehilfe für einen Minderjährigen gegeben hat. Das hat einen enormen Proteststurm ausgelöst, zum Beispiel hat der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz dazu gemeint: „Die Tötung auf Verlangen von Kindern hat nichts mit würdigem Sterben zu tun.“

Man sieht sozusagen, wo das auch hinführen kann. In Holland und Belgien wurde die Sterbehilfe in den vergangenen Jahren massiv ausgebaut. In Holland sind die Zahlen von 2007, als es 2 123 Fälle im Jahr gab, bis 2014 auf 5 306 Fälle gestiegen. Das be­deutet, in Holland begehen täglich 14 Personen mit fremder Hilfe Suizid.


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Wir haben das intensiv diskutiert und sind zu dem Schluss gekommen, dass wir in die­sem Bereich jetzt keine weiteren Maßnahmen brauchen, insbesondere auch deswe­gen, weil es für eine Verurteilung auch immer darauf ankommt, ob entsprechendes schuldhaftes Verhalten vorliegt, und das konnte in der Vergangenheit nicht festgestellt werden. So verständlich also manchmal persönliche Fälle sind, so ist es auf der ande­ren Seite auch immer danach zu beurteilen, was eine generelle Freigabe der Tötung auf Verlangen bedeutet, wenn dann in Zukunft der einzelne Mensch, der alt ist, im Grunde keinen Schutz mehr davor hat, vielleicht getötet zu werden. In diesem Span­nungsfeld bewegen wir uns, daher sind wir hier, denke ich, auch weiterhin sehr vorsich­tig.

Wir haben uns, um auf die weiteren Forderungen dieser Petition einzugehen, in dieser Enquete-Kommission 50 Empfehlungen gegeben, unter anderem auch, dass es ein Hos­piz- und Palliativforum gibt. Das haben wir zur Umsetzung der Wünsche nach verstärk­ter Unterstützung im Hospiz- und Palliativbereich eingesetzt. Es gibt zwei Vorsitzende, die eingesetzt worden sind, einerseits die ehemalige Landeshauptfrau Waltraud Klas­nic, andererseits die ehemalige Stadträtin von Wien, Dr. Elisabeth Pittermann, die sich beide verstärkt um diesen Ausbau kümmern.

Wir haben auf der anderen Seite auch noch den Bereich der Patientenverfügung, auch dafür ist ein Gesetz bereits in Vorbereitung, das Begutachtungsverfahren dazu wird wahr­scheinlich in Kürze beginnen. Wir regeln auch den Bereich der Sachwalterschaft neu, auch dafür sind entsprechende Maßnahmen getroffen. Ich kann Ihnen versichern, dass diese 50 Empfehlungen, die getroffen worden sind – ich glaube, sie sind sogar einstim­mig vom Hohen Haus beschlossen worden –, von allen Verantwortungsträgern sehr be­wusst und intensiv wahrgenommen und umgesetzt werden.

Ich hoffe sehr darauf und bin auch zuversichtlich, dass vor allem diese 18 Millionen € für den Palliativ- und Hospizdienst, die zwischen Bund, Ländern und Sozialversiche­rungsträgern vereinbart worden sind, sehr bald Wirklichkeit werden. – In diesem Sinne vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der ÖVP.)

19.10


Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mölzer. – Bitte.

 


19.11.00

Abgeordneter Wendelin Mölzer (FPÖ): Herr Präsident! Hohes Haus! Ich darf kurz ein paar Worte zur Petition 77/PET der laufenden Gesetzgebungsperiode zur Wiedereröff­nung der Polizeistation am Hauptbahnhof in Klagenfurt verlieren. Über 2 000 Bürger ha­ben diese Petition unterschrieben. Der Grund ist aber nicht ein subjektiver und man­gelndes Sicherheitsgefühl, sondern ein sehr objektiver, denn der Sicherheitsbericht des BMI über das Jahr 2015 hat ergeben, dass in Klagenfurt die Kriminalität von 2014 auf 2015 gestiegen ist, etwa im Bereich der Einbrüche um 14,8 Prozent oder im Bereich der Gewaltdelikte um 2,5 Prozent. Man sieht, dass sich da der Sparkurs des Innenmi­nisteriums, damals noch unter Frau Mikl-Leitner, rächt, im Zuge dessen man auch Poli­zeiposten eingespart hat.

Dazu kommt, dass sich im Klagenfurter Nachtleben die Übergriffe gegenüber Frauen und Jugendlichen an neuralgischen Punkten wie einem Bahnhof offensichtlich generell mehren. Dieses Anliegen der Klagenfurter Bürger ist also berechtigt, das ist, denke ich, offensichtlich. Das sieht auch die Kärntner Landesregierung einhellig so, und das sieht auch die Klagenfurter Stadtregierung so und wünscht sich ebenso die Wiedereröffnung der Polizeistation Hauptbahnhof Klagenfurt.

Nicht so sieht das offensichtlich der Nationalrat, denn die Petition wird wie alle anderen schubladisiert. Ein doppelter Hohn ist meines Erachtens, dass der Herr Finanzminister heute gesagt hat, man müsse wohl dem Wunsch einer Mehrheit der Mitbürgerinnen und


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Mitbürgern entsprechen und zusätzlich in die Sicherheit unseres schönen Landes in­vestieren, denn Österreich müsse auch in Zukunft ein sicheres Land bleiben.

Wenn ich diese Aussage, die wir, glaube ich, alle noch in den Ohren haben, vorbringe, sieht man, dass dieses Versprechen angesichts dessen, wie man hier mit dieser Peti­tion verfährt, keinen Cent wert ist. Das überzeugt uns Freiheitliche einmal mehr davon, dass diese Regierung nicht wirklich etwas in die Sicherheit investieren will.

Wir Freiheitliche werden weiter nicht nur für die Wiedereröffnung der Polizeistation am Klagenfurter Hauptbahnhof eintreten, sondern uns darüber hinaus dort, wo es notwen­dig ist, für die Wiedereröffnung oder Eröffnung von Polizeidienststellen einsetzen be­ziehungsweise auch für eine deutliche Aufstockung der Exekutive. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

19.13


Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Pirklhuber. – Bitte.

 


19.13.23

Abgeordneter Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber (Grüne)|: Herr Präsident! Kollege Mölzer, ausnahmsweise haben wir der Kenntnisnahme auch nicht zugestimmt, weil wir auch der Auffassung sind, dass dort in Klagenfurt durchaus Handlungsbedarf besteht.

Trotz allem muss ich aber sagen, dass sich die Arbeitsweise des Ausschusses in den letzten zwei, drei Jahren wirklich weiterentwickelt hat, auch vom Verständnis und vom Umgang mit den Anliegen der Bürgerinnen und Bürgern her. Es ist zwar nicht immer ganz einfach, dann den nächsten Schritt zu setzen und auch den Mut zu haben, die An­liegen tatsächlich direkt den Fachausschüssen zuzuweisen, diesmal wurden aber wie­der drei Entscheidungen getroffen, die, denke ich, sehr richtig und klug waren. Das ist auch der Grund, warum wir jetzt zustimmen.

Wir haben drei Bürgerinitiativen beziehungsweise Anliegen der Bürgerinnen und Bür­ger dem Justizausschuss zugewiesen. Das eine war die Frage der Entkriminalisierung von assistiertem Suizid, ein sehr schwieriges und heikles Thema. Wir haben die Bür­gerinitiative 101/BI betreffend das österreichweite Studierendenticket dem Verkehrs­ausschuss zugewiesen, und wir haben die Bürgerinitiative 102/BI, Wahlfreiheit braucht Wahlmöglichkeit!, zur Frage der Modellregionen und der Sonderschulen, zu der man auch unterschiedliche Auffassungen haben kann, dem Unterrichtsausschuss zugewie­sen. Es geht darum, dass das dort verhandelt und diskutiert wird, wo die Experten des Hauses, also die Abgeordneten, sitzen, nämlich im Unterrichtsausschuss. Also das ist ein positiver Zug in dieser Sache.

Ich möchte bei dieser Gelegenheit auch noch einmal Kollegen Lipitsch danken, der mei­ner Meinung nach heute auch etwas Bemerkenswertes festgestellt hat. Er hat nämlich gesagt, es sei gut, dass diese Resolutionen der Gemeinden eingebracht wurden. Ich sa­ge das, weil es ja bisher immer eine Diskussion im Ausschuss gab, ob es richtig, klug und notwendig ist, auch Gemeinderesolutionen einzubringen. (Zwischenruf des Abg. Lipitsch.) – Ja, die Gemeinden sollten die Möglichkeit haben, selbst Resolutionen ein­zubringen – ganz genau, Kollege Lipitsch! –, aber da würden wir geschäftsordnungsmä­ßig etwas weiterentwickeln müssen. Derzeit geht das aber leider noch nicht.

Es handelte sich um Gemeinden, die sich zu TTIP, CETA oder TiSA sehr kritisch ge­äußert haben, also eine Resolution an die Bundesregierung, an den Nationalrat be­schlossen haben. Ich habe die eingebracht. Die Resolution wird nicht von allen unter­stützt, es gibt da ja Hunderte Gemeinden, aber es geht darum, zu zeigen, dass auf kom­munaler Ebene eine große Diskussion geführt wird und dass die Anliegen der Bür­gerInnen sehr ernst genommen werden. Es sind Gemeinden aus Niederösterreich, Ti-


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rol, Oberösterreich, Kärnten, der Steiermark, von Schwaz über Ansfelden bis Thal bei Graz. Das ist also sehr breit gestreut, und in ganz Österreich gab es ähnliche Resolu­tionen.

Ich finde, wir haben das wirklich gut gehandelt, und mit der gemeinsamen Unterstüt­zung für ein Hearing haben wir den ersten Anstoß geschafft, dass auch von der EU-Ebene jemand hier ins Parlament eingeladen wurde und Rede und Antwort stehen musste. Ich meine schon, es ist auch ein Erfolg unseres Ausschusses, dass dann auch parteiübergreifend eine Enquete initiiert wurde und das gemeinsam auch in einer guten Art und Weise abgewickelt wurde. Ich denke, das ist eine Chance für diesen Ausschuss.

Wir brauchen natürlich auch die öffentliche Wahrnehmung. Es gibt immer wieder ein Plädoyer beziehungsweise ein Für und Wider, wann der Bericht des Ausschusses für Petitionen und Bürgerinitiativen in der Öffentlichkeit debattiert wird. Ich denke, es wäre wieder einmal an der Zeit, dass wir wirklich eine echte Primetime bekommen – dann, wenn wichtige Anliegen ganz zentral diskutiert werden. Wir haben wichtige Dinge in der Pipeline, zum Beispiel Ehe Gleich!, der Kollege hat es schon erwähnt. Dafür gibt es mehr als 30 000 Unterstützungen. Wir warten jetzt noch auf eine Stellungnahme des Au­ßenministeriums. Es gibt auch eine Petition betreffend Psychotherapie auf Kranken­schein, die derzeit in Verhandlung steht.

Da gibt es also noch Themen, die sehr brisant sind und es auch verdienen, einmal in sehr guter Sendezeit verhandelt zu werden. (Zwischenruf der Abg. Diesner-Wais.) – Ja, an und für sich ist es immer die Frage der Diskussion, wann die beste Zeit ist, da bin ich bei Ihnen, Frau Kollegin Diesner-Wais. Ich meine einfach, dass wir uns dafür ein­setzen müssen, dass es ernsthaft diskutiert und gut in der Öffentlichkeit untergebracht wird. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)

19.17


Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Hauser. – Bitte.

 


19.18.01

Abgeordneter Mag. Gerald Hauser (FPÖ): Herr Präsident! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Kollege Pirklhuber, eines ist klar, die beste Zeit ist jetzt natürlich nicht. Ich habe mir das jetzt von hinten sitzend angeschaut: Ich habe da durchaus Verständnis, ich bin möglicherweise auch nicht besser, aber wenn man so ein bisschen in die Run­de schaut, ist die Aufmerksamkeit enden wollend. Natürlich wird auch die Bereitschaft, die Debatten via Fernseher mitzuverfolgen, enden wollend sein.

Es gibt wirklich absolut wichtige Themen, und vor allem muss man das Engagement der Bürgerinnen und Bürger natürlich schätzen. Wenn ich zum Beispiel heute zur Peti­tion 102, Wahlfreiheit braucht Wahlmöglichkeit!, betreffend das Angebot von Sonder­schulen spreche, darf ich darauf verweisen, dass diese Petition immerhin von 24 049 Bür­gerinnen und Bürgern unterstützt wurde. Das ist eine stattliche Zahl. (Abg. Königsber­ger-Ludwig: Wird eh zugewiesen!) Das ist tatsächlich eine wichtige Frage. Sie wird na­türlich auch dem Unterrichtsausschuss zugewiesen, und ich darf hier feststellen und fest­halten, dass diese Petition natürlich von der Freiheitlichen Partei und auch von mir als ehemaligem Lehrer voll und ganz unterstützt wird. (Abg. Pirklhuber: Bürgerinitiative! Kei­ne Petition, Bürgerinitiative!)

Schauen Sie, Eltern von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf haben es so­wieso von Haus aus nicht leicht, und deswegen muss man gerade auf diese Kinder schauen und danach trachten, dass gerade diese Kinder richtig gefördert und gefordert werden! Ich habe vor nicht allzu langer Zeit eine Pressekonferenz in Tirol abgehalten und auch mit einem betroffenen Elternteil dazu Stellung genommen. Ohne Namensnen­nung darf ich nur das Beispiel hier bringen: Es gibt natürlich auch Kinder, die schwer verhaltensgestört (Abg. Königsberger-Ludwig: Auffällig!) und die aufgrund dessen im


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normalen Regelschulwesen eben schwer integrierbar sind. – Das wissen die Eltern des Kindes am besten, das kommt auch in dieser Petition so vor. Es ist schlecht anzuneh­men, die Eltern wissen nicht, was für ihr Kind das Beste ist.

Deswegen: Integration natürlich dort, wo Integration möglich und sinnvoll ist – selbst­verständlich ist das anzustreben! –, aber dort, wo aus Sicht der Eltern eine Sonder­schule, ein Sonderpädagogisches Zentrum besser ist, möge man das berücksichtigen. Es gibt eben leider Gottes auch Kinder, die lebenspraktische Fähigkeiten erlernen müs­sen, wie auf die Toilette zu gehen, zum Beispiel das An- und Ausziehen, die auch Rück­zugsmöglichkeiten während eines Schultages benötigen, die auch dementsprechende Räumlichkeiten benötigen, die in Sonderschulen auch angeboten werden. Deswegen muss man dieses Ansinnen wirklich ernst nehmen und feststellen: Die Wahlmöglichkeit ist das Entscheidende.

Nur wenn Sonderpädagogische Zentren erhalten bleiben, gibt es diese Wahlmöglich­keit, und diese Bürgerinnen und Bürger haben diese Petition deswegen eingebracht, weil sie sagen: Wir fürchten, dass die Sonderschulen aufgelassen werden, und das wollen wir nicht!

Ich bitte daher wirklich, diese Petition ernst zu nehmen, die betroffenen Eltern ernst zu nehmen, weil für deren Kinder das Beste gerade gut genug ist. – Ich danke. (Beifall bei der FPÖ.)

19.21


Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Bernhard. – Bitte.

 


19.22.00

Abgeordneter Michael Bernhard (NEOS): Herr Präsident! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Geschätzte Zuseher! Der Vorredner hat uns gerade aufgefordert, dass wir das Thema Petitionen und Bürgerinitiativen ernst oder ernster nehmen sollen. – Ich denke, dass wir heute und an dieser Stelle zumindest für diesen Moment mit sehr viel Selbst­bewusstsein sagen können, dass wir das ernst nehmen – zumindest diejenigen, die beim letzten Petitionsausschuss auch anwesend waren. Wir haben durchaus gesehen, dass es, wie ich meine, gerade im Bildungsthema lange Diskussionen, inhaltlich sehr kon­troverse Diskussionen gab, und das Anliegen ist dem Unterrichtsausschuss zugewie­sen worden. Genau so ist der Petitionsausschuss gedacht, und das ist schon eine Wei­terentwicklung im Vergleich zu dem, was wir in der Vergangenheit auch schon erlebt ha­ben.

Ich habe als Vorsitzender des Petitionsausschusses im Plenum Dinge auch schon mas­siv kritisiert, habe zu Beginn auch die Kollegen Lipitsch und Gahr das eine oder andere Mal kritisiert, aber was wir in den letzten Monaten erlebt haben, war der Gegentrend zu dem, was jetzt in den Medien von der großen Koalition geschrieben wird, nämlich: Wir sechs Fraktionen haben im Petitionsausschuss sehr kooperativ zusammengearbeitet.

Wir behandeln hier, und das wird oft vergessen, im Dialog Themen, für die sich im Schnitt – das habe ich bei den letzten Ausschusssitzungen so ausgerechnet – zwi­schen 3 und 5 Prozent der österreichischen Wahlberechtigten engagieren, also es sind oft zwischen 180 000 und 350 000 Menschen, die durch eine Unterschrift die eine oder die andere Initiative unterstützt haben.

Das zentrale Element, das wir Abgeordnete uns als Frage stellen müssen, lautet: Wie gehen wir mit den Menschen um? Wie leicht ist es, das Anliegen, das man selbst hat, direkt ins Parlament zu bringen, ohne dafür eine Partei oder einen Abgeordneten zu brauchen? – Und es ist zumindest in der Kooperation in den letzten 12 Monaten leich­ter geworden – nicht leicht, aber leichter. Ich kann nicht oft genug dazu auffordern – und ich habe den Kollegen von SPÖ und ÖVP bereits eine Ideensammlung an Reform-


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vorschlägen mitgegeben, über die wir jetzt auch sehr konkret diskutieren wollen –, aber wir sind einige Schritte weitergekommen.

Ich möchte noch auf zwei Punkte eingehen, bevor meine Redezeit wieder vorbei ist. Wir hatten – stellvertretend für knapp 200 Gemeinden, glaube ich – zehn Gemeinden im Ausschuss, die sich kritisch zu den Freihandelsabkommen TTIP und CETA geäu­ßert haben. Die Kritik habe ich persönlich nicht geteilt, aber die Frage ist, wie man da­mit umgeht. Wir als Petitionsausschuss haben ein Hearing veranstaltet, es gab eine Par­lamentarische Enquete unter internationaler Beteiligung, in der das Thema erörtert wur­de, und jetzt bekommen die Gemeinden auch erstmals in der Geschichte des Aus­schusses direkt vom Nationalrat eine schriftliche inhaltliche Antwort – kein Standard­schreiben von einer halben Seite, dass man das Anliegen zur Kenntnis genommen und erledigt hat, sondern man steht konkret Rede und Antwort, was wir wie gemacht ha­ben, warum wir es gemacht haben und wann wir es gemacht haben.

Ich halte das für einen ersten Schritt. Das ist wieder ein neues Pilotprojet, im Rahmen dessen damit begonnen wird, dass die einzelnen Institutionen kommunizierende Gefä­ße in beide Richtungen werden, dass also Gemeinden, Bundesländer, Nationalrat und Europa beginnen, direkt miteinander zu sprechen, und nicht nur die jeweiligen Regie­rungen.

Zum zweiten Punkt, weil Herr Kollege Gerstl es in seiner Rede so dargestellt hat, als hätte es schon eine Entscheidung betreffend die Petition Nummer 73/PET, Prüfung der Möglichkeit und Konsequenzen der Entkriminalisierung von assistiertem Suizid, gege­ben: Wir haben entschieden, dass wir das dem Justizausschuss weitergeben, inhaltlich gab da es keine weitergehende Entscheidung. Ich kann, weil ich auch der Einbringer der Petition bin, nur unseren Kollegen Loacker zitieren: „Die Wünsche am Lebensende sind so unterschiedlich wie das Leben selbst“, und niemand von uns weiß heute, was genau er sich am Ende des Lebens wünscht. Aufgabe der Politik kann und muss es sein, den Menschen die Freiheit einzuräumen, dass sie ihre Wünsche auch realisieren können.

Das ist unser Ziel, und damit ende ich auch für heute. – Danke schön. (Beifall bei den NEOS sowie des Abg. Gahr.)

19.26


Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Doppler. – Bitte.

 


19.26.29

Abgeordneter Rupert Doppler (ohne Klubzugehörigkeit): Herr Präsident! Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir diskutieren den Sammelbericht des Ausschus­ses für Petitionen und Bürgerinitiativen. Es freut mich sehr, dass immer mehr Anliegen der Menschen den Weg ins Parlament finden. Ich nehme Stellung zur Petition Num­mer 69/PET, Schaffung eines Bundesverfassungsgesetzes über die Freiheit zur unbe­schränkten Verwendung von Bargeld im Zahlungsverkehr.

Der Fünfhunderteuroschein, meine sehr verehrten Damen und Herren, ist schon Ge­schichte. Diese Petition, wenn sie auch vom Datum her nicht mehr ganz neu ist, hat ih­re Berechtigung und Wichtigkeit. Unter dem Deckmantel der Bekämpfung der Geldwä­sche wird immer wieder versucht, die Freiheitsrechte der Bürgerinnen und Bürger ein­zuschränken.

In einer Welt ohne Bargeld gibt es auch keine Freiheit und keine Privatheit mehr. In Wirklichkeit geht es der EZB damit – ich glaube, es wurde von Kollegen Hafenecker angesprochen – um die Erhöhung der Negativzinsen, der sogenannten Strafzinsen, da­mit die hochverschuldeten Staaten zulasten der Sparer entlastet werden können, und das ist nicht in Ordnung.


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Die Wahlfreiheit muss auch in Zukunft gegeben sein. Bargeld ist gedruckte Freiheit. – Danke. (Beifall bei Abgeordneten der FPÖ sowie des Abg. Gahr.)

19.27


Präsident Karlheinz Kopf: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Schenk. – Bitte.

 


19.28.02

Abgeordnete Martina Schenk (STRONACH): Herr Präsident! Hohes Haus! Sehr ge­ehrte Damen und Herren! Ich beziehe mich in meiner Rede auf die Bürgerinitiati­ve 69/BI, die sich für die anonyme Erhebung von Zahlen und Motiven zu Schwanger­schaftsabbrüchen einsetzt. Wir haben diese Bürgerinitiative im letzten Ausschuss be­handelt, und es wurde beschlossen, eine weitere Stellungnahme der Verbindungsstelle der Bundesländer einzuholen.

Ich spreche dieses Thema deswegen heute an, weil es ein sehr wichtiges und sensib­les Thema ist und weil wirklich viel dahintersteckt und die Bürgerinitiative auch schon sehr lange tätig ist, aber die Zahlen, die Daten eben nicht vorhanden sind. Wir brau­chen fundierte Zahlen und Daten, damit auch eine gute Präventionsarbeit geleistet wer­den kann und damit auch den Frauen, den Paaren wirklich geholfen werden kann.

In den Stellungnahmen der Österreichischen Ärztekammer und des Österreichischen Instituts für Familienforschung wird die Einführung einer anonymen Statistik zu Schwan­gerschaftsabbrüchen begrüßt. Wir haben jetzt auch im Ausschuss darüber diskutiert. Dieses Thema wurde darüber hinaus beim Hearing im Juni dieses Jahres behandelt, aber leider kommt von der SPÖ – und hier geht es ja ohne Zustimmung der SPÖ nicht – eine Ablehnung: eine Ablehnung mit der Begründung, dass man das Augenmerk mehr auf die Prävention richten muss und keine Zahlen braucht.

Gerade bei einem so wichtigen Thema, meine sehr geehrten Damen und Herren, kann man sich nicht nur auf Schätzungen verlassen, sondern man braucht wirklich fundier­tes Zahlenmaterial, von dem man dann ausgehen kann. Die Erstunterzeichnerin hat es beim Hearing auch angeführt, die Problematik angesprochen und auch den Vergleich mit Deutschland gezogen, wo es eben diese anonymen Statistiken gibt und wo dann auch die Zahl der Schwangerschaftsabbrüche von 2004 bis 2015 um 20 Prozent redu­ziert werden konnte.

Das, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist, wie ich meine, schon auch ein Bei­spiel dafür, wie es gehen sollte und dass da auch nichts Böses dahintersteckt. Die Fris­tenlösung wird damit ja in keiner Weise angetastet, das ist von den Einbringern, von den Initiatoren dieser Bürgerinitiative auch klar festgehalten worden. Daher verstehe ich die Ablehnung der SPÖ und der Grünen nicht.

Ich verstehe auch die wiederholte Argumentation im Ausschuss nicht, weil das wirklich helfen würde und weil wir diese Zahlen auch brauchen würden. Ich ersuche von dieser Stelle aus noch einmal darum, dass Sie Ihr diesbezügliches Verhalten überdenken, da­mit wir, wenn wir dann im nächsten Ausschuss Ihre letzte Stellungnahme haben, auch wirklich zu einer Entscheidung kommen, zu einer Lösung kommen und die Forderun­gen dieser Bürgerinitiative, die sehr wichtig sind, zeitnah hier im Hohen Haus umsetzen. – Danke. (Beifall beim Team Stronach, bei Abgeordneten der FPÖ sowie des Abg. Gahr.)

19.30


Präsident Karlheinz Kopf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Königsberger-Lud­wig. – Bitte.

 


19.31.02

Abgeordnete Ulrike Königsberger-Ludwig (SPÖ): Herr Präsident! Geschätzte Kolle­ginnen und Kollegen! Liebe Kollegin Schenk, wir werden in der nächsten Petitionsaus­schusssitzung und, wie ich glaube, wahrscheinlich auch noch einmal im Plenum oder


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im zuständigen Ausschuss Gelegenheit haben, über diese Petition zu sprechen. Ich ha­be nur 2 Minuten Redezeit und kann, weil ich gerne ein anderes Thema ansprechen möchte, daher jetzt nicht replizieren, aber ich denke, wir werden darüber noch diskutie­ren müssen, und wir können dann auch unsere Gründe für die Ablehnung noch einmal genau darlegen.

Ich würde gerne noch einmal zur Bürgerinitiative 102/BI: Wahlfreiheit braucht Wahl­möglichkeit! sprechen, in der gefordert wird, dass sicherzustellen ist, dass Sonderschu­len erhalten bleiben. Die UnterzeichnerInnen befürchten darin einfach, dass eine Wei­terentwicklung der sogenannten Modellregionen die Abschaffung der Sonderschulen oder auch der Sonderschulklassen nach sich ziehen wird und dass dadurch auch eine Benachteiligung der Kinder folgen könnte. Sie möchten gerne, dass das bisherige Pa­rallelsystem, wenn ich das so bezeichnen darf, beibehalten wird, nämlich die Integra­tionsklassen auf der einen Seite und die Sonderschulen auf der anderen Seite.

Das Ministerium hat in der Stellungnahme angegeben, dass es auf das Regierungs­programm, auf den Nationalen Aktionsplan für Menschen mit Behinderungen und auch auf die UN-Konvention für die Rechte von Menschen mit Behinderungen verweist, die alle eigentlich dahin gehend argumentieren, dass man Kinder, unabhängig davon, ob sie SPF haben oder nicht, gemeinsam beschulen, sie aber eben auch gemeinsam indi­viduell fördern soll, das heißt, dass sie in einer Schule sind, dass man aber eine innere Differenzierung durchführen soll.

Die Modellregion ist ein Schritt auf diesem Weg, aber die Weiterentwicklung soll nicht dazu führen, dass Kinder schlechter beschult werden. Im Gegenteil: Ich denke mir, das Ziel des Ministeriums und auch der UnterzeichnerInnen ist die beste Beschulung und natürlich auch die beste Förderung der Kinder. Der Weg, den man dorthin beschreiten möchte, ist vielleicht ein anderer, aber das Ziel ist hundertprozentig das gleiche.

Ich möchte den EinbringerInnen noch sagen, dass man die Befürchtungen selbstver­ständlich ernst nimmt – wir haben uns das gut angeschaut –, auf der anderen Seite soll man aber auch die Chancen sehen, die eine Inklusive Schule dem einzelnen Kind und auch unserer Gesellschaft bietet. (Beifall bei der SPÖ.)

19.33


Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Gahr. – Bitte.

 


19.33.20

Abgeordneter Hermann Gahr (ÖVP): Herr Präsident! Geschätzte Damen und Herren! Hohes Haus! Ich darf eingangs auch einmal feststellen, dass wir im Ausschuss kons­truktiv zusammenarbeiten, dass es trotz unterschiedlicher Positionen immer wieder ge­lingt, dass wir – ich sage es einmal so – die Petitionen und Bürgerinitiativen bestmög­lich behandeln, und dass wir alle Möglichkeiten ausschöpfen, um im Sinne der Einbrin­ger und Überbringer zu handeln.

Dieser Sammelbericht zeigt – Herr Kollege Pirklhuber hat es ja gesagt –, dass wir ge­rade beim Thema CETA und TTIP, wie ich glaube, im Sinne der Gemeinden versucht haben, Aufklärung zu betreiben, Ängste und Sorgen darzustellen, und dass wir, so den­ke ich, auch einen Beitrag geleistet haben, ein bisschen Transparenz in dieses Thema zu bringen.

Ich darf kurz auf die Bürgerinitiative: Stopp der Bundesheer-Zerstörung! Für ein siche­res Österreich! eingehen. Ich möchte mich in diesem Zusammenhang bei der Plattform Wehrhaftes Österreich bedanken. 45 000 haben diese Bürgerinitiative unterzeichnet, sie wird also von 45 000 Menschen getragen.

Es wurden sechs Forderungen aufgestellt, was die Einsatzfähigkeit des Bundesheeres betrifft, darunter moderne Ausrüstung, der Erhalt des Milizprinzips, der Stopp des Aus-


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verkaufs von Liegenschaften und der Stopp der finanziellen Kürzungen, aber auch der Erhalt der Militärmusik.

Im Mai hat dann der Herr Bundesminister für Landesverteidigung ein Paket vorgelegt, welches größtenteils auch die Forderungen dieser Bürgerinitiative erfüllt, wie beispiels­weise, dass Kasernenstandorte erhalten bleiben; auch der Hubschrauberstützpunkt – ein Anliegen von mir – in Vomp und jener in Klagenfurt, welche von Schließungen be­troffen gewesen wären, werden reaktiviert. Jedes Bundesland hat wieder seine Militär­musik, die Aufwendungen für die Militärkommanden werden erhöht, und es gelingt mit diesen zusätzlichen Mitteln auch, dass wir neues Gerät für unser Bundesheer anschaffen.

Positiv erwähnen darf ich auch, dass man sich im Bundesheer bemüht, gerade was den Einsatz des Personals betrifft, dass es im Ministerium bei den Planstellen Einspa­rungen gibt und dass anderswo, was die Außenpräsenz betrifft, wieder neue Stellen ge­schaffen werden.

Ich darf mich bei Herrn Bundesminister Doskozil und bei Herrn Bundesminister Schel­ling für die finanzielle Basis und die Organisation der Neuausrichtung bedanken. Ich den­ke, diese Bürgerinitiative hat auch dazu beigetragen, da Bewegung hineinzubringen.

Abschließend darf ich alle Kolleginnen und Kollegen hier im Hohen Haus einladen: Ich glaube, Bürgerinitiativen und Petitionen sind, wie ich meine, ein wertvoller Beitrag, um politische Vielfalt in dieses Haus zu bringen. Es gibt immer wieder Bürgeranliegen, und die Vielfalt der Petitionen und Bürgerinitiativen zeigt ja auch, dass wir hier einen direk­ten und – lassen Sie es mich so ausdrücken – nachhaltigen Weg brauchen, um die An­liegen der Bevölkerung ernsthaft zu behandeln. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)

19.36


Präsident Karlheinz Kopf: Zu Wort gelangt nun Herr Abgeordneter Steinbichler. – Bitte.

 


19.36.13

Abgeordneter Leopold Steinbichler (STRONACH): Sehr geehrter Herr Präsident! Ge­schätzte Kolleginnen und Kollegen! Zuseherinnen und Zuseher vor den Fernsehgerä­ten nach getaner Arbeit! (Der Redner stellt eine Tafel vor sich auf das Rednerpult, die einige Gebäude und den Text „CETA, SO NICHT!“ zeigt.)

Zu dem vorliegenden Tagesordnungspunkt: Mein Dank gilt auf jeden Fall allen Initiato­ren von Bürgerinitiativen, weil ich glaube, dass ganz wesentlich ist, dass die Interessen der Bürgerinnen und Bürger gesammelt werden. Ich erinnere wiederum an Stéphane Hessels Titel „Empört euch!“ und „Engagiert euch!“. Ich denke, es ist ganz wesentlich, nicht mutlos die Politik fuhrwerken zu lassen, sondern der Politik auch einen klaren Wunsch, einen klaren Auftrag mitzugeben.

Ich sehe hier eine Fülle an Bürgerinitiativen und Petitionen, zum Beispiel die Petition betreffend TTIP/CETA/TiSA-freie Gemeinde, die von der Marktgemeinde Sieghartskir­chen kommt, über jene von Spittal an der Drau bis zu jener der Gemeinde Schwaz. Sehr bekannt ist auch der Antrag des Ortsbauernausschusses Meggenhofen, das ist nämlich die Heimatgemeinde unseres Agrarlandesrates Max Hiegelsberger. Dieser ist scheinbar und nach außen hin ein ganz freudiger Verfechter von CETA. Er soll sich bit­te zu Hause mit seinen Bauern zusammensetzen und schauen, wie es denen dabei geht!

Ich meine, das ist der große Vorteil der Bürgerinitiativen: dass sie diese Ängste, diese berechtigten Sorgen darstellen und auch im Parlament einbringen. Das geht natürlich bis zur Freiheit durch die uneingeschränkte Verwendung des Bargeldes über die Stu­dententickets bis zur Wiedereröffnung der Polizeistation am Hauptbahnhof in Klagen­furt. – Gratulation an alle Bürgerinnen und Bürgern, die sich da engagieren!

Ich darf auch noch an die Petition betreffend faire Lebensmittel, die bereits eingebracht wurde, erinnern. Warum habe ich (auf die Tafel auf dem Rednerpult weisend) diese Tafel


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll146. Sitzung / Seite 185

mitgenommen? – Wir haben heute beim Tagesordnungspunkt 5 schon einmal das Ver­sorgungssicherungsgesetz diskutiert. Manchen ist es noch gar nicht so bewusst – weil manchmal eher lockere Meldungen in Richtung Klimawandel, in Richtung Taifun in Hai­ti, in Richtung Palmölimporte oder Regenwaldabholzung kommen –, aber das hier ist ein Musterbeispiel. Das sind Ställe, das sind industrielle Ställe in der Ukraine, die mit Gel­dern durch die europäische Investitionsbank errichtet werden, wo in Stahlsysteme in­vestiert und diese subventioniert werden, die wir hier in Österreich per Tierschutzgesetz verboten haben. (Abg. Auer: Richtig!)

Wenn das die Auswirkungen dieser Regulierungsabkommen sind – denn CETA ist ein Regulierungsabkommen –, dann besteht genau die Gefahr, dass die Produkte aus die­sen Ställen kommen, und bei uns verlieren wir die Arbeitsplätze, wir verlieren die ge­pflegte Kulturlandschaft und wir verlieren natürlich auch die Produktion. (Beifall beim Team Stronach sowie der Abgeordneten Gahr, Höbart und Pirklhuber.)

Kolleginnen und Kollegen, das darf nicht passieren, dem muss vorgebeugt werden! Ich bin überzeugt, wir werden auch morgen sehr interessante Diskussionen führen, vom Budget bis zum Grünen Bericht, aber heute darf ich in diesem Zusammenhang, genau in Bezug auf das Versorgungssicherungsgesetz, einen Entschließungsantrag der Abge­ordneten Steinbichler, Kolleginnen und Kollegen betreffend Lebensmittelkrisenplan ein­bringen, in dem es ganz einfach um Folgendes geht: Wir haben heute schon gehört, und wir haben es auch in den Medien in den letzten Tagen verfolgen können, irgend­wann wird auf einmal diskutiert, Zehn-Tages-Vorräte anzulegen. Das geht von der Ener­gie über die Lebensmittel bis zum Wasser.

Deshalb folgender Antrag:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Leopold Steinbichler, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Lebens­mittelkrisenplan“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung – im Speziellen der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft – wird aufgefordert, einen Lebensmittelkrisenplan für Ös­terreich zu erstellen.“

*****

Wir bitten um Zustimmung. – Danke. (Beifall beim Team Stronach.)

19.40


Präsident Karlheinz Kopf: Der soeben eingebrachte Entschließungsantrag ist ausrei­chend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Leo Steinbichler, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Lebensmit­telkrisenplan“

eingebracht im Zuge der Debatte zu TOP 16: Sammelbericht des Ausschusses für Pe­titionen und Bürgerinitiativen über die Petitionen Nr. 60, 64, 66, 68 bis 71, 73, 77, 81 bis 84 und 86 sowie über die Bürgerinitiativen Nr. 86 und 100 bis 102 (1284 d.B.)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll146. Sitzung / Seite 186

Eine rasant wachsende Bevölkerung sowie immer mehr Umwelt- und Klimaprobleme füh­ren zu einer Lebensmittelknappheit, welche fatale Folgen für die gesamte Weltbevölke­rung haben wird.

Einige Länder kämpfen bereits jetzt mit einer ernst zu nehmenden Nahrungsmittelknapp­heit. Die Lebensmittelproduktion müsste um rund 60% bis Mitte des Jahrhunderts ge­steigert werden, um Hunger in der Bevölkerung zu vermeiden. Es muss mit sozialen Auf­ständen und massiver Unterernährung gerechnet werden. Venezuela zählt beispiels­weise heute zu einem „Problemland“, wo nun auch die Bevölkerung aufschreit. Aber wir brauchen gar nicht auf einen andern Kontinent zu blicken, denn hierzulande werden in Zukunft ähnliche Probleme herrschen, wenn wir nicht etwas dagegen tun.

Österreich ist Weltmeister bei der Bodenversiegelung. Im vergangen Jahr wurden rund 7,5 ha/Tag für Bau- und Verkehrsflächen sowie 10,5 ha/Tag für Erholungs- und Abbau­flächen- und Betriebsflächen verbaut. Dadurch gehen wertvolle Böden verloren und ste­hen daher nicht mehr für die landwirtschaftliche Bewirtschaftung und für die Lebensmit­telproduktion zur Verfügung.

Unsere Gäste in der Hotellerie und Gastronomie, aber auch die heimischen Konsu­menten, werden mit Rindfleisch internationaler Herkunft (z.B. aus Neuseeland, Brasi­lien, Südamerika, usw.) bewirtet. Zudem bedeutet jeder geschlossene Bauernhof einen Verlust an Lebensmitteln, denn all das sind Lebensmittelproduzenten die aufgrund der derzeitigen Lage in die Knie gezwungen wurden. Früher oder später wird dieses Ver­halten zu einem sich verstärkenden Problem führen.

Außerdem wird Prognosen nach die Weltbevölkerung in den nächsten Jahrzehnten auf ca. 9 Milliarden Menschen steigen. In Anbetracht unseres derzeitigen Ressourcenver­brauches bräuchten wir in knapp 40 Jahren 3 Erden, um eine Nahrungsmittelknappheit zu verhindern, so die Umweltorganisation WWF. Die Tendenz ist jedoch weiter stei­gend. Laut UN werden im Jahr 2100 zehn Milliarden Menschen unseren Planeten be­wohnen.

Auf der einen Seite der Weltkugel hungern sich Menschen zu Tode und auf der ande­ren werden noch essbare Lebensmittel in Unmengen weggeworfen. Wertvolle Lebens­mittel werden durch Substitute ersetzt oder aus Ländern importiert, wo die dort lebende Bevölkerung Hunger leidet. Selbst in Österreich werden jährlich unvorstellbare Mengen an genießbaren Nahrungsmittel entsorgt. Dabei landen pro Jahr im Durchschnitt in et­wa 157.000 Tonnen Lebensmittel im Müll.

Eins ist klar, wir können unseren Lebensstil nicht weiter so fortführen. Daher müssen Lösungen für diese Problematik gefunden werden.

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung – im Speziellen der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft – wird aufgefordert, einen Lebensmittelkrisenplan für Ös­terreich zu erstellen.“

*****

 


Präsident Karlheinz Kopf: Nächste Wortmeldung: Herr Abgeordneter Weninger. – Bitte.

 



Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll146. Sitzung / Seite 187

19.40.32

Abgeordneter Hannes Weninger (SPÖ): Herr Präsident! Hohes Haus! Der Ausschuss hat in seiner Entwicklung der letzten Jahre sehr viele Fortschritte gemacht, und es ist den Initiatoren der Bürgerinitiativen und Petitionen gegenüber nicht zuträglich, wenn wir unser Licht unter den Scheffel stellen, indem wir diskutieren, wie viele Petitionen an Fachausschüsse weiterverwiesen werden oder um welche Uhrzeit die Plenardebatte da­rüber beginnt. Wir sind auf einem guten Weg, politisch zu entscheiden, zu welchen Bür­gerinitiativen und Petitionen wir Ja sagen, welche wir zur Fachdiskussion weiterleiten, zu welchen wir Enqueten und Hearings veranstalten und welche wir zur Kenntnis nehmen.

Eine davon, die wir zur Kenntnis nehmen, ist die Bürgerinitiative: Für ein sicheres Ös­terreich! Die Petenten schreiben selbst, dass sie sich beim österreichischen Nationalrat sehr herzlich für jenen Sechs-Parteien-Antrag aus dem November 2015 bedanken, in dem wir beschlossen haben, die Mittel für die militärische Landesverteidigung zu erhö­hen.

Wir haben es heute schon in der Budgetrede des Finanzministers gehört, es werden dem österreichischen Bundesheer bis 2020 1,3 Milliarden € zusätzlich zur Verfügung ge­stellt, um einerseits in die Ausrüstung, in die Mobilität, in die Unterbringung sowohl der Präsenzdiener als auch der Berufssoldaten und andererseits verstärkt in Übungsmaß­nahmen zu investieren. Das Bundesheer will aber auch ein attraktiver Arbeitgeber für Österreicherinnen und Österreicher sein; zuletzt hat es zum Beispiel die Aufforderung gegeben, als Hubschrauber-Pilot oder -Pilotin beim österreichischen Bundesheer anzu­heuern.

Es sind auch die Mittel, die wir brauchen, um neue Aufgaben zu erfüllen: für die Aufklä­rung, für Cyber Defence, aber natürlich auch für den Schutz kritischer Infrastruktur und für den Katastrophenschutz im In- und Ausland.

Ich glaube, wir haben mit diesem Allparteienantrag den richtigen Weg eingeschlagen und damit auch die Ambitionen dieser Initiative unterstützt. (Beifall bei der SPÖ.)

19.43


Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Rasinger. – Bitte.

 


19.43.07

Abgeordneter Dr. Erwin Rasinger (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Ich darf über folgende Petition berichten: Schaffung eines Bundesverfassungsgesetzes über die Freiheit zur unbeschränkten Verwendung von Bargeld im Zahlungsverkehr. Ar­gumentiert wird sie mit der geplanten Abschaffung des 500-Euro-Scheines und der Ein­führung von Bargeldlimits als quasi erste Schritte zu einer kompletten Abschaffung des Bargeldes – unter dem Deckmantel der Bekämpfung der Geldwäsche und des Terro­rismus.

Demgegenüber hat das Bundesministerium für Finanzen festgestellt:

„Als Ausdruck der verfassungsgesetzlich garantierten Privatautonomie ist“ die „Verwen­dung von gesetzlich zugelassenen Euro-Banknoten und -Münzen unumstritten. […] Im Hinblick auf die Entschließung des Nationalrates […] wird sich das Bundesministerium für Finanzen selbstverständlich auch in Zukunft“ in „der Europäischen Union und der in­ternationalen Staatengemeinschaft dafür einsetzen, dass der uneingeschränkte Zah­lungsverkehr mit Euro-Banknoten und -Münzen“ nicht „eingeschränkt und das Bargeld als Zahlungsmittel beibehalten wird.“

Zusätzlich gibt es noch die Anfrage des Mitglieds des Europäischen Parlaments Karas an den Finanzkommissar Jonathan Hill, der Karas gegenüber festgestellt hat: Die Eu­ropäische Kommission hat keinerlei Pläne zur Abschaffung des Bargelds und plant auch


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll146. Sitzung / Seite 188

keinerlei Diskussion zur Begrenzung der Barzahlungen auf ein bestimmtes Maximum. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

19.45


Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Hechtl. – Bitte.

 


19.45.14

Abgeordneter Johann Hechtl (SPÖ): Herr Präsident! Geschätztes Hohes Haus! Mit dem Sammelbericht, der viele Petitionen und Bürgerinitiativen beinhaltet, die teils von persön­lichem Interesse und teils von kollektivem Interesse geprägt sind, liegt ein Werk vor, das sämtliche Gesellschaftsbereiche umfasst – Bereiche, die gerade in der jetzigen Zeit sehr große mediale Präsenz genießen. Ich denke da zum Beispiel an die Themen TTIP, CETA und TiSA, die Schiedsgerichte, die ja medial gerade sehr stark präsent sind. Als weitere Themen wurden auch die Gesundheit, die Bildung, die innere und die äußere Sicherheit beziehungsweise das Asylwesen angesprochen.

Ich darf zum Thema Bildung einige Worte sprechen. In den Petitionen und Bürgerinitia­tiven wurden wichtige Punkte wie die Mitspracherechte im Rahmen der Schulpartner­schaft und auch die Errichtung von Modellregionen behandelt. Ein wesentlicher Punkt ist auch der Erhalt der Einrichtung des Sonderpädagogischen Zentrums und der Son­derschule.

Gerade heute haben wir in der Budgetrede des Finanzministers gehört, wie sich die fi­nanziellen Mittel für 2017 verteilen werden, wie sie vorgegeben sind. Hier können wir feststellen, dass der Budgetvoranschlag für den Bereich der Bildung einen großen Teil einnimmt. Und wir können auch mit Freude feststellen, dass dem Bereich Bildung mehr budgetäre Mittel zur Verfügung gestellt werden, um das Bildungsangebot weiter auszu­bauen, wie schon vorhin gesagt. Unsere Frau Bundesministerin außer Dienst kann ja ein Lied davon singen, wie schwierig das ist.

Ich glaube, Österreich geht mit diesem Voranschlag für den Bildungsbereich weiter ei­nen ambitionierten Weg in der Bildung, der sicher nicht sehr einfach ist, den wir unter­stützen, damit die bestmögliche Ausbildung und Weiterbildung unserer Kinder und Ju­gendlichen ermöglicht wird. Ich sehe daher die Anliegen einiger Bürgerinitiativen und Pe­titionen nicht nur im Ausschuss behandelt, sondern sie finden sich auch im Budgetvor­anschlag wieder. (Beifall bei der SPÖ.)

19.47


Präsident Karlheinz Kopf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Diesner-Wais. – Bitte.

 


19.47.28

Abgeordnete Martina Diesner-Wais (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Da­men und Herren im Nationalrat! Ich spreche zur Bürgerinitiative 102/BI: „Wahlfreiheit braucht Wahlmöglichkeit!“, in der es um die Modellregionen geht. Die Bürgerinitiative be­fürchtet, dass es Sonderschulen dann in Modellregionen nicht mehr gibt, und sie lehnt jeglichen Zwang in ein System ab.

Wir haben vom Bildungsministerium eine Stellungnahme angefordert, und das Bildungs­ministerium hat uns geschrieben, im Arbeitsprogramm der Bundesregierung und auch im Nationalen Aktionsplan Behinderung ist die Entwicklung von Modellregionen und auch der Ausbau der Integration vorgesehen. Es wurde aber auch angemerkt, dass die Voll­zugszuständigkeit im Pflichtschulwesen und damit auch der Sonderschulen bei den Bun­desländern liegt.

Ich denke, wir haben die Verpflichtung, diese und auch alle anderen Bürgerinitiativen sehr ernst zu nehmen. Wir als ÖVP haben auch Verständnis für diese Forderung, denn wir sind auch für die Wahlfreiheit. Für das gemeinsame Lernen von Kindern mit Behin­derung und Kindern ohne Behinderung braucht es jedoch noch die nötige Aufklärung.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll146. Sitzung / Seite 189

Ich bin auch der Meinung, es ist nicht jedes Kind integrativ oder inklusiv in der Klasse zu betreuen. Die Lehrerschaft ist der Meinung, dass sie noch nicht besonders gut vor­bereitet ist, diese Aufgabe im Regelschulwesen zu übernehmen, denn häufig fehlt es da an Fortbildungsangeboten und an Unterrichtsmaterialien. Es braucht auch die nötige Zeit und Motivation, eine Klasse integrativ zu betreuen. Und wie gesagt, es sind auch die Gebäude noch nicht überall barrierefrei und müssen dementsprechend umgebaut wer­den.

Es darf einfach das Neue nicht der Feind des Bewährten sein. Die Sonderpädagogi­schen Zentren leisten gute Arbeit, und ich denke, wir müssen das Ganze individuell für jedes Kind betrachten. Ich will aber auch die hervorragende Arbeit, die von den Leh­rern in den Sonderschulen, aber auch in den Regelschulen geleistet wird, einmal in den Vordergrund rücken, und so möchte ich allen Lehrern ein herzliches Dankeschön sagen.

Aber das Wichtigste ist: Im Zentrum der Überlegungen muss immer das Kind stehen, und die Frage muss lauten: Was ist das Beste für die Förderung des Kindes? Was muss sichergestellt werden, damit die Schule in Zukunft die bestmöglichen Chancen für das Kind bieten kann? Somit ist natürlich die Möglichkeit zur Integration eine wichtige, aber auch Spezialeinrichtungen werden in Zukunft notwendig sein.

Wir haben diese Bürgerinitiative dem Unterrichtsausschuss zugewiesen, und dort, den­ke ich, wird sie bestens beraten. (Beifall bei der ÖVP.)

19.50


Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Hell. – Bitte.

 


19.50.37

Abgeordneter Johann Hell (SPÖ): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Eine der großen Herausforderungen im letzten Jahr war – und ist natürlich auch in der Ge­genwart – die Bewältigung der Flüchtlingsströme, die Unterbringung und die Eingliede­rung von Asylwerberinnen und Asylwerbern.

Im September 2015 wurde die Bürgerinitiative 86/BI betreffend menschenwürdige Auf­nahme von AsylwerberInnen eingebracht. Darin wird die Unterbringung von Asylwer­bern nach menschenrechtlichen Standards gefordert, konkret: Bereitstellung menschen­würdiger Unterkünfte, ausreichende Nahrungs- und Gesundheitsversorgung, besonde­re Maßnahmen für schutzbedürftige Gruppen wie kranke, schwangere oder minderjäh­rige Flüchtlinge.

Meine Damen und Herren, dass Österreich den riesigen Zustrom von Flüchtlingen über­haupt bewältigen konnte, ist der großartigen Leistung von Polizei, Bundesheer, Rotem Kreuz, Arbeiter-Samariter-Bund, Caritas und vielen anderen Organisationen zu verdan­ken, aber einen wesentlichen Beitrag dazu haben vor allem private Personen geleistet, die durch ihren Einsatz wesentlich dazu beigetragen haben, dass wir diese Situation entschärfen konnten. Sie haben den flüchtenden Menschen Unterstützung und Beglei­tung angedeihen lassen und haben sie auch in vielen Bereichen, was die Unterbrin­gung betrifft, entsprechend mitversorgt. Vor allem in vielen kleinen Gemeinden war die Mithilfe privater Personen unabkömmlich.

Ich darf mich auch von dieser Stelle aus bei allen privaten Personen, Vereinen und Or­ganisationen recht herzlich für diese Unterstützung bedanken.

Es ist wahrscheinlich für jeden unbestritten, dass in den ersten Monaten des großen Zuzuges natürlich nicht alles so funktioniert hat, wie wir es gerne gehabt hätten. Letzt­endlich aber – und das zeigen auch die fünf Stellungnahmen – sind die notwendigen Rah­menbedingungen vonseiten des Bundes und der Länder vorhanden, die sicherstellen, dass wir die entsprechenden Aufgaben erfüllen können.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll146. Sitzung / Seite 190

Ich darf um Unterstützung ersuchen und darum, diese Bürgerinitiative zur Kenntnis zu nehmen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

19.53


Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Singer. – Bitte.

 


19.53.01

Abgeordneter Johann Singer (ÖVP): Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Her­ren! Hohes Haus! Auch ich möchte mich mit der Petition, die Kollege Hell jetzt ange­sprochen hat, beschäftigen.

Diese Petition wurde bereits am 1. September 2015, also vor einem Jahr, eingebracht, und sie beinhaltet, wie bereits angesprochen, einfach die Frage der menschenwürdi­gen Aufnahme von AsylwerberInnen. Damals ist diese Grundversorgung natürlich im Vordergrund gestanden. Heute, ein Jahr später, schaut es anders aus. Warum? – Weil wir diese Grundversorgung Gott sei Dank mit Unterstützung und großem Einsatz des Bundes, der Länder, der Gemeinden, vieler Organisationen und vieler, vieler Einzelper­sonen trotz aller Schwierigkeiten relativ gut gemeistert haben. In diesem Zusammen­hang darf man nie vergessen, dass wir im Vergleich zu vielen europäischen Ländern sehr, sehr vielen Menschen Schutz geboten haben. Und heute, ein Jahr später, steht, wie gesagt, nicht die Grundversorgung im Mittelpunkt, sondern die Integration dieser Menschen.

Sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte diese Gelegenheit heute, diese Chance wirklich nutzen, um mich bei all jenen, die sich auf vielfältige Art und Weise, sei es haupt­beruflich oder sei es ehrenamtlich, bemühen, hilfs- und schutzbedürftigen Menschen Un­terstützung zu bieten, ihnen bei der Integration zu helfen, herzlich zu bedanken. Gro­ßen Respekt vor diesen Frauen und Männern, die sich jetzt schon über eine lange Zeit hinweg einsetzen und sehr wertvolle Dienste für die schutzsuchenden Menschen leis­ten, vor allem auch für jene Menschen, die in unserem Land bleiben können! Ohne ihre Hilfe wäre Integration unmöglich!

Sehr geehrte Damen und Herren, auch in meiner Heimatgemeinde sind es Mitarbeiter des Roten Kreuzes, aber auch sehr viele ehrenamtlich engagierte Menschen, die sich für unsere Flüchtlinge einsetzen. Ich darf mit großer Freude feststellen, dass dieser Einsatz schon bewirkt hat, dass Kinder in den Regelschulbetrieb überstellt werden konnten oder dass es vielen Erwachsenen inzwischen möglich ist, schon in deutscher Sprache Kontakte zu knüpfen. Bereits nach einem Jahr ist für mich klar erkennbar, wie wertvoll Kenntnisse in deutscher Sprache für die Integration sind. Daher ist alle Kraft in die Ver­mittlung der deutschen Sprache zu legen. Nur so kann eine Integration mit allen Chan­cen für die Betroffenen selbst und für unser Land gelingen. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

19.56


Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Keck. – Bitte.

 


19.56.28

Abgeordneter Dietmar Keck (SPÖ): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Seit et­wa 14 Jahren ist der Sammelbericht des Ausschusses für Petitionen und Bürgerinitiati­ven mit einer einzigen Ausnahme immer letzter Punkt auf der Tagesordnung. Jetzt kann man sagen, das ist ein Reden über Dinge, die nicht wichtig sind. Ich denke aber, es ist sehr wichtig, dass dieser Punkt nicht immer als letzter auf der Tagesordnung steht, weil hier die Anliegen von Bürgerinnen und Bürgern behandelt werden. Kollege Bernhard hat es ja schon gesagt, es sind Zigtausende Bürgerinnen und Bürger, deren Anliegen wir hier behandeln, und es kann doch nicht sein, dass dieser Tagesordnungspunkt stän­dig der letzte auf der Tagesordnung ist. (Abg. Brosz: Die Tagesordnung bereiten eure Klubdirektoren vor! Vielleicht reden Sie einmal mit den Klubdirektoren! Das ist ja ab­surd, wirklich!)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll146. Sitzung / Seite 191

Präsident Hofer hat mir die letzten drei Male versprochen, er wird das in die Präsidiale einbringen, er wird schauen, dass das nicht mehr der Fall sein wird. Anscheinend hat er es nicht gemacht, oder es hat nichts gebracht, denn es ist heute wieder letzter Punkt auf der Tagesordnung. (Abg. Brosz: Jeder Vorschlag zur Tagesordnung kommt von den Klubdirektoren von SPÖ und ÖVP! Jeder!)

Ich habe, Herr Präsident Kopf, jetzt die Bitte an dich, dieses Thema in die Präsidiale ein­zubringen und zu schauen, dass dieser Punkt beim nächsten Mal nicht der letzte Punkt ist, sondern einer der vorderen, damit er früher behandelt werden kann. (Abg. Brosz: Je­der Vorschlag zur Tagesordnung kommt von euren Klubdirektoren!)

Jetzt zu diesem Sammelbericht: Der Ausschuss für Petitionen und Bürgerinitiativen hat sich dieses Mal insgesamt mit 14 Petitionen und vier Bürgerinitiativen befasst. Wir ha­ben im Ausschuss darüber hinaus noch sehr viele weitere Petitionen und Bürgerinitiati­ven behandelt, es waren genau 38 Tagesordnungspunkte an der Zahl. Es gab diesmal allerdings eine Besonderheit: Es gab eine Vielzahl an Petitionen von Gemeinden, die die Freihandelsabkommen TTIP und CETA sowie das Dienstleistungsabkommen TiSA zum Inhalt hatten, die ja heute hier auch schon diskutiert wurden. Seitens des National­rates hat es auch eine Enquete zu CETA und TTIP gegeben, und genau diesen Be­denken wurde Rechnung getragen.

Ich habe zum Abschluss noch einmal die Bitte an Sie, Herr Präsident: Schauen Sie in der Präsidiale, dass der Sammelbericht des Ausschusses für Petitionen und Bürgerini­tiativen in Zukunft nicht als letzter Punkt auf der Tagesordnung steht! (Abg. Brosz: Noch einmal: Jeder Vorschlag zur Tagesordnung kommt von euren Klubdirektoren! Das gibt es ja normal nicht, oder?) Viele Klubobleute stimmen dem zu, aber es scheitert trotz­dem irgendwie daran. (Beifall bei der ÖVP.)

19.59


Präsident Karlheinz Kopf: Herr Abgeordneter Keck, ich darf Sie darüber informieren, dass die Tagesordnung für jede Plenarsitzung in der Präsidiale, bei der die drei Präsi­denten plus alle sechs Klubobleute – oder Vertreterinnen/Vertreter der Klubs – anwe­send sind, in aller Regel, mit ganz wenigen Ausnahmen, einvernehmlich, um nicht zu sa­gen einstimmig, festgelegt wird. Also es wird weder an mir allein noch an Herrn Präsi­denten Hofer noch an Frau Präsidentin Bures liegen, sondern an uns allen gemeinsam, sich darauf zu einigen. (Beifall bei Abgeordneten der ÖVP.)

Nächster Redner: Herr Abgeordneter Sieber. – Bitte.

 


19.59.31

Abgeordneter Norbert Sieber (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Kol­lege Keck, deine Kritik geht absolut ins Leere! Es ist 20 Uhr – Primetime! Hunderttau­sende sitzen vor den Fernsehgeräten und sehen und hören uns gebannt zu. (Beifall bei der ÖVP.)

Meine Damen und Herren! Ich spreche heute aber zur Bürgerinitiative 101/BI. Diese Bürgerinitiative wurde von 2 822 Personen unterstützt und eingebracht, und 25 894 Per­sonen haben diese Initiative online unterstützt. (Bravoruf bei der ÖVP.) Das Anliegen dieser Initiative lautet „Österreichweites Studierendenticket JETZT!“, und dieses Anlie­gen ist durchaus nachvollziehbar. Aber wenn der Adressat das Familienministerium sein soll, dann ist der Adressat einfach falsch, denn der FLAF ist per Gesetz für die Finan­zierung dieser Forderung ganz einfach nicht vorgesehen.

Welche Möglichkeiten haben wir aber derzeit für Studierende, in Österreich unterwegs zu sein? – Es gibt die Vorteilscard für die unter 26-Jährigen, die es um 19 € zu kaufen gibt, und dann kann jeder Studierende mit 50 Prozent Ermäßigung fahren. Ich glaube, das ist eine gute Möglichkeit.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll146. Sitzung / Seite 192

Wir haben außerdem in verschiedenen Bundesländern, nämlich in Niederösterreich, Wien und dem Burgenland, das Top-Jugendticket, das grundsätzlich für Schüler und in Lehrausbildung befindliche Jugendliche vorgesehen ist, auch für Studierende einge­führt. Deswegen, Frau Mühlberghuber, ist die Aussage der JVP Niederösterreich, dass sie sich mit ihrer langjährigen Forderung durchgesetzt hat, vollkommen richtig, und ich gratuliere der JVP Niederösterreich! (Beifall und Bravoruf bei Abgeordneten der ÖVP.)

Die Forderung in dieser Bürgerinitiative ist aber eine völlig andere. Hier wird nämlich ein Verbundticket gefordert, das für ganz Österreich gilt. Das Top-Jugendticket, auf ganz Österreich ausgeweitet, würde in etwa einen Mehraufwand an Kosten in Höhe von 150 Millionen € verursachen. Diese Forderung eines Verbundtickets, mit dem ein Stu­dierender dann von Bregenz bis nach Wien, also nicht nur vom Heimatort zum Studien­ort, sondern überhaupt in ganz Österreich unterwegs sein könnte, würde diesen Mehr­aufwand um ein Vielfaches steigern, er würde fast die Höhe von 1 Milliarde € erreichen.

Was diese Forderung betrifft, muss man daher sagen, es wäre schön, wenn das mög­lich wäre, aber über die Finanzierung, über die Frage, wie das finanziert werden kann, muss nachgedacht werden. Deswegen haben wir im Petitionsausschuss diese Initiative auch an den Verkehrsausschuss zugewiesen, und ich bin davon überzeugt, dass dort sehr intensiv über Möglichkeiten der Finanzierung dieser Forderung diskutiert werden wird. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP.)

20.02


Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Preiner. – Bitte.

 


20.02.11

Abgeordneter Erwin Preiner (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Kolleginnen und Kol­legen! Geschätzte Fernsehzuseher! Ich beziehe mich auf die Petition „Ja zum Helfen – Nein zum Massenlager“ und auf die Bürgerinitiative 100/BI, nämlich „Stopp der Bun­desheer-Zerstörung!“ Ich möchte auch die FPÖ einladen, diesen beiden Initiativen, der Petition und der Bürgerinitiative, die Zustimmung zu erteilen, nämlich deshalb, weil sich seit dem Einlangen sowohl der Petition als auch der Bürgerinitiative inhaltlich sehr viel geändert hat.

2015 hatten wir in Österreich Hotspots in der Flüchtlingskrise. Viele ÖsterreicherInnen, BurgenländerInnen, aber auch viele Gemeindebürger aus Bruckneudorf, samt Gemein­derat und Bürgermeister, sind und waren sehr gerne bereit, tatkräftig zu helfen. Das ist auch notwendig und richtig gewesen. Eines ist aber auch klar: Wir können nicht allen Asyl­werbern, die bei uns in Österreich um Asyl ansuchen, Heimat und Aufnahme gewäh­ren. (Demonstrativer Beifall und Bravoruf des Abg. Hafenecker.) Daher bin ich der Meinung, dass die Obergrenze von 37 500 Asylsuchenden richtig gesetzt ist und die Notverordnung dann in Kraft treten soll, wenn es notwendig ist.

Was bedeutet in diesem Zusammenhang „Ja zum Helfen – Nein zum Massenlager“? – Es wurde in der Gemeinde Bruckneudorf über 50 Asylsuchenden Schutz und Hilfe ge­währt, mithilfe der Gemeinde und auch mithilfe von Privatinitiativen. Zusätzlich sollten auf Initiative des BMI in der dortigen Bundesheerkaserne 400 bis 500 Asylsuchende un­terkommen. Da gab es entsprechenden Protest der Bevölkerung aus Bruckneudorf und der Region. Man einigte sich seitens der Gemeinde mit dem Innenministerium darauf, dass ein Containerdorf für 100 Asylsuchende errichtet wird. Weiters gab es auch noch die Vereinbarung, dass nach sechs Monaten 50 Personen dort verweilen sollten. In jüngster Vergangenheit ist teilweise das Innenministerium säumig gewesen.

Ich darf aber insofern Positives berichten, als sich die Gemeinde unter Federführung des Bürgermeisters mit dem Innenministerium darauf geeinigt hat, dass das Container­dorf, wie auch ursprünglich in der Vereinbarung beabsichtigt und fixiert, mit Ende des lau­fenden Jahres geschlossen wird. (Präsident Kopf gibt das Glockenzeichen.)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll146. Sitzung / Seite 193

Noch zwei kurze Worte zur Bürgerinitiative 100/BI.

 


Präsident Karlheinz Kopf: Ihr Klub hat keine Redezeit mehr. Den Schlusssatz, bitte!

 


Abgeordneter Erwin Preiner (fortsetzend): Der Schlusssatz: Es gab seit einem hal­ben Jahr eine Trendumkehr in der strategischen Ausrichtung des Bundesheeres, hin zu mehr Personal und zu besserer Ausstattung. 1,13 Milliarden € stehen bis 2020 zu­sätzlich zur Verfügung. Ich danke dem Verteidigungsminister Doskozil dafür – und Ih­nen, geschätzte Damen und Herren, für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall bei Abgeordne­ten der SPÖ. – Abg. Brosz: Das ist ein Fall für die Präsidiale!)

20.05


Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Ofenauer. – Bitte.

 


20.05.06

Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer (ÖVP): Herr Präsident! Geschätzte Kollegin-nen und Kollegen des Hohen Hauses! Sehr geehrte Zuseherinnen und Zuseher! Ich be­ziehe mich auf die Petition 77/PET betreffend die „Wiedereröffnung der Polizeiinspek­tion Hauptbahnhof Klagenfurt“. Es ist ja unbestritten, dass ein Staat sehr viele wichtige Aufgaben hat, und eine der wichtigsten Aufgaben ist es, die Sicherheit zu gewährleis­ten und damit auch das subjektive Sicherheitsgefühl der Bevölkerung zu erhöhen. Heu­te Vormittag haben wir die Budgetrede unseres Herrn Finanzministers gehört, und laut dieser ist vorgesehen, dem Innenressort für 2017 440 Millionen € mehr an Geldmitteln zur Verfügung zu stellen. Das bedeutet ein Budget von in Summe 3,47 Milliarden € für die innere Sicherheit.

Zur Petition selbst wurde eine Stellungnahme vom Innenministerium eingeholt, in der es um die Zusammenlegung der Polizeiinspektionen geht. Demnach dient diese der Optimierung der Polizeistrukturen mit dem Ziel, den hohen Sicherheitsstandard, den wir in Österreich haben, weiterhin aufrechtzuerhalten. Es sollen dadurch weniger Be­amte für Verwaltungsaufgaben abgestellt werden und mehr Beamte in den Außendienst und in den Streifendienst gehen – denn mehr Polizisten im Büro bringen sicherlich nicht mehr Sicherheit, sondern mehr Sicherheit bringen nur Polizisten auf der Straße, im Au­ßendienst, auf der Streife. Dabei ist es auch wichtig, auf die Eigensicherung der Poli­zistinnen und Polizisten zu achten, und das geht auch nur bei einer entsprechenden personellen Besetzung der Polizeiinspektionen.

Darüber hinaus wurde an die Landespolizeidirektion auch konkret der Auftrag erteilt, ver­stärkt Außendienst und Streifentätigkeit am Hauptbahnhof in Klagenfurt und im Bereich des Bahnhofes Klagenfurt durchzuführen.

An dieser Stelle abschließend ein herzliches Dankeschön an die Polizistinnen und Poli­zisten, die jeden Tag ihren Einsatz für die Sicherheit unserer Bevölkerung leisten. (Bei­fall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

20.07


Präsident Karlheinz Kopf: Zu Wort gelangt nun Herr Abgeordneter Schmid. – Bitte.

 


20.07.14

Abgeordneter Gerhard Schmid (ohne Klubzugehörigkeit): Herr Präsident! Meine Da­men und Herren! Zur Bürgerinitiative 86/BI: Diese Bürgerinitiative befasst sich mit der Schulbildung jugendlicher Fremder und der menschenwürdigen Unterbringung von Asyl­werbern.

Es ist festzuhalten, dass durchwegs annehmbare Unterkünfte für Asylwerber geschaf­fen wurden und werden, allerdings aber auch sogenannte wilde Unterkünfte zuneh­men. Registrierten Asylwerbern stehen überwiegend feste Unterkünfte zur Verfügung. Großzelte gehören der Vergangenheit an. Wilde, illegale, in freier Natur feststellbare Über-


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nachtungsstellen und Behausungen sind überwiegend organisierten Bettlergruppen, meist aus Rumänien, zuzuordnen. Bezüglich der Wohneinheiten asylwerbender Flüchtlinge ist allerdings oftmals festzuhalten, dass Ordnung und Anerkennung ein Fremdwort zu sein scheinen. Ebenso lässt die Wertschätzung der kostenlos zur Verfügung gestellten Ver­pflegung oftmals zu wünschen übrig. Zahlreiche Negativbeispiele sind nachweisbar.

Ein Wort zum Schulbesuch: In zahlreichen Schulen beziehungsweise Schulklassen über­steigt mittlerweile die Zahl asylwerbender Schulpflichtiger die Zahl heimischer Schul­kinder. Ein generell gemeinsamer Unterricht ist infrage zu stellen und stellt einen nicht unerheblichen Nachteil für unsere Kinder dar. Die Bereitschaft zur Freiwilligkeit und die Schmerzgrenze unserer Bevölkerung sind ausgereizt, und sie darf nicht weiter überfor­dert werden.

Und nun zur Bürgerinitiative 100/BI: Es ist zu sagen, dass die Lage unserer Armee als ernst zu bezeichnen ist beziehungsweise war. Im Verteidigungsressort herrschte die Einschätzung vor, Konflikte zeichnen sich langfristig ab; und die über Jahre durch die Minister Darabos und Klug zu verantwortende Demontage unseres Heeres war und ist ein Fehler, der nicht kurzfristig zu reparieren ist. Sicherheit hat ihren Preis, und dies umso mehr, als seitens der EU der Schutz der Außengrenzen gänzlich versagt.

Durch die Flüchtlingswellen wird der Schutz unserer Grenzen und somit unserer Bevöl­kerung zwingend erforderlich. Nunmehr rächt sich der Raubbau an unserem Heer, zu­mal die derzeitige Lage einen gewaltigen finanziellen Aufwand erfordert und rechtfer­tigt. Möge sich eine späte Einsicht zum Vorteil für unser Heer, einschließlich der Militär­musik, entwickeln.

Positive Entwicklungen wurden durch Minister Doskozil eingeleitet und sind durch die­sen fortzuführen. – Danke. (Beifall des Abg. Kumpitsch.)

20.10


Präsident Karlheinz Kopf: Zu Wort gelangt nun Herr Abgeordneter Mag. Rauch. – Bitte.

 


20.10.35

Abgeordneter Mag. Johannes Rauch (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Noch kurz zur Petition 71/PET, weil sie, glaube ich, beispielgebend für die letzten Monate ist. Es geht um Flüchtlingsunterbringung, in diesem Fall in Bruckneudorf. Viele von uns sind ja kommunalpolitisch aktiv und haben viel mit diesem Thema zu tun gehabt, waren auch konfrontiert mit Fragen wie: Hält die Gemeinde die 1,5-Prozent-Quote ein? Wie sieht es mit großen Quartieren aus?

Ich glaube, da kann man nur abschließend den Appell aussprechen, dass wir alle zu­sammenarbeiten, dass das Innenministerium rechtzeitig informiert, dass die Länder oder die zuständigen Referenten in den Ländern, in den Landesregierungen, das auch ent­sprechend tun, weil es natürlich in der Bevölkerung oft Angst hervorruft, wenn Asylwer­ber oder Flüchtlinge in großer Zahl in der eigenen Gemeinde untergebracht werden. Ich habe das selbst in meiner Heimatgemeinde erlebt, wo wir mit über 1 500 Menschen ein Hotspot waren. Da muss man einfach immer darauf achten, dass die heimische Be­völkerung nicht überfordert wird.

Ich glaube aber, im Großen und Ganzen hat das Innenministerium das gemeinsam mit den Kommunen, gemeinsam mit den Ländern in den letzten Jahren sehr gut erledigt. Aber noch einmal: Man wird sicher in Zukunft darauf schauen müssen, wie das weiter­geht. Die Flüchtlingszahlen beruhigen sich ja ein bisschen.

Und jetzt darf ich Ihnen noch einen schönen Abend wünschen und will Sie nicht mehr länger aufhalten. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)

20.11


Präsident Karlheinz Kopf: Zu Wort ist niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist ge­schlossen.

20.11.50


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll146. Sitzung / Seite 195

Wir kommen zur Abstimmung.

Abstimmung über den Antrag des Ausschusses für Petitionen und Bürgerinitiativen, sei­nen Bericht 1284 der Beilagen hinsichtlich der Petitionen Nr. 60, 64, 66, 68 bis 71, 73, 77, 81 bis 84 und 86 sowie der Bürgerinitiativen Nr. 86 und 100 bis 102 zur Kenntnis zu nehmen.

Wer stimmt dem zu? – Das ist die Mehrheit und somit angenommen.

Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Steinbichler, Kolle­ginnen und Kollegen betreffend „Lebensmittelkrisenplan“.

Wer stimmt diesem Antrag zu? – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt.

20.12.50Einlauf

 


Präsident Karlheinz Kopf: Ich gebe noch bekannt, dass in der heutigen Sitzung die Selbständigen Anträge 1857/A(E) bis 1864/A(E) eingebracht worden sind.

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Die nächste Sitzung des Nationalrates, die geschäftsordnungsmäßige Mitteilungen und Zuweisungen betreffen wird, berufe ich für 20.13 Uhr – das ist gleich im Anschluss an diese Sitzung – ein.

Diese Sitzung ist geschlossen.

20.13.13Schluss der Sitzung: 20.13 Uhr

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