Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll167. Sitzung / Seite 26

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Bundesminister für Inneres Mag. Wolfgang Sobotka: Es gibt laufende Ermittlungs­verfahren, und wir werden jedem konkreten Vorwurf, der gemacht wird, auch ganz klar nachgehen und ermitteln. Das ist die Antwort darauf.

Ich halte es nur für ungerechtfertigt, Pauschalverurteilungen anzustellen, und ich halte es vor allem für unverantwortlich, nicht den Kontakt zu suchen. Wenn wir heute sehen, dass in dieser Kommunität Isolierungen stattfinden, dass die dritte Generation weniger gut Deutsch kann als die zweite und die erste, dann ist es unsere Aufgabe, gerade das aufzubrechen. Es ist aber nicht nur die Aufgabe des Bundes oder der Bundespolizei, sondern vor allem auch der Gemeinden und der Länder, da eine gemeinsame Strate­gie zu entwickeln, damit wir diese zum Teil tatsächlich stattfindenden Ghettobildungen aufbrechen können und eine gemeinsame Entwicklung einleiten, weil das letzten En­des auch österreichische Staatsbürger sind. Ich glaube, Parallelwelten können wir nicht zulassen. (Beifall bei der ÖVP. Abg. Kickl: Das ist eine Frage der Quantität!)

 


Präsidentin Doris Bures: Damit gelangen wir zur 5. Anfrage, das ist jene des Herrn Abgeordneten Dr. Scherak. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


Abgeordneter Dr. Nikolaus Scherak (NEOS): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Von Ihnen kommen ja in regelmäßigen Abständen immer neue Vorschläge zu neuen Überwachungsmaßnahmen, teilweise mit recht abenteuerlichen Begründungen wie et­wa Vorfällen vor Ihrer Haustüre.

Sie kennen meine Position dazu: Ich glaube, dass wir zuerst einmal mit Überwa­chungsgesamtrechnungen schauen sollten, welche Folgen und welchen etwaigen Nut­zen diese Überwachungsmaßnahmen haben. Umgekehrt gibt es aber aus jenen Län­dern, in denen massive Überwachungsmaßnahmen gesetzt werden, wie beispielswei­se Großbritannien, Studien aus den Jahren 2005 und 2008, die zeigen, dass etwa in London, wo es 600 000 Überwachungskameras gibt, nur 3 Prozent der Verbrechen durch solche Videoaufnahmen aufgeklärt werden konnten.

In Wirklichkeit kommt auf 1 000 Kameras ein aufgeklärtes Verbrechen. Sie sehen also, das zeigt auch eine Studie des britischen Innenministeriums, dass die Kosten extrem hoch sind und der Nutzen sehr, sehr gering; deswegen meine Frage an Sie:

268/M

„Auf Grundlage welcher Fakten, Studien oder fachlich fundierten Expertisen sehen Sie die Präventivwirkung von Überwachungsmaßnahmen, vor allem von verstärkter Video­überwachung des öffentlichen Raumes und der Bürger_innen Österreichs?“

 


Präsidentin Doris Bures: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Inneres Mag. Wolfgang Sobotka: Ich gebe Ihnen ein Beispiel: Seit wir die Überwachung am Praterstern haben, haben wir von 80 Körperverletzungen 60 aufgeklärt; das entspricht einer Aufklärungsrate von über 70 Prozent. Sie kennen die Kriminalstatistiken, die Aufklärungsquote bei Straftaten: Diese liegt sonst bei 46 Pro­zent; vielleicht ist sie in manchen Gegenden noch besser. Dieses eine Beispiel allein zeigt schon, wie effizient Überwachung sein kann. Sie ist natürlich kein Allheilmittel für alle Dinge.

Ich weiß nicht, woher Sie die Studien betreffend London haben. Ich habe ganz andere, weil ich dort war, mich bei der Polizei selbst umgesehen habe, mir das selbst ange­sehen habe und mir letzten Endes auch darstellen lassen habe, wie das in der Verbre­chensbekämpfung funktioniert. Ich bin eigentlich sehr beeindruckt von dort weggegan­gen. Wenn Sie sich ansehen, wie dort letzten Endes die Verbrechensbekämpfung in der Frage des Wegeführens durch diese Möglichkeiten der Videoüberwachung gege­ben ist, dann werden Sie auch da ein sehr positives Beispiel sehen.

 


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