Bundesminister für Inneres Mag. Wolfgang Sobotka: Es gibt von unserer Seite null Toleranz gegenüber Gewaltanwendung gegen Organe des Staates. Sie kennen die drei Straftatbestände: tätlicher Angriff, Widerstand gegen die Staatsgewalt, und wenn es bei einem Polizisten zu einer Körperverletzung kommt, ist das eine schwere Körperverletzung. Ich glaube, dort müssen wir über die Strafrahmen nachdenken und sie auch entsprechend ausweiten.
Wesentlich ist aber, dass die Polizistinnen und Polizisten besser informiert werden. Wir müssen im eigenen Bereich entsprechend informieren, wie man mit diesen Leuten umgeht, wie man gleich zu Beginn die richtigen Maßnahmen setzt. Es ist ein breites Schulungsprogramm im Laufen, und ich glaube, die enge Kooperation mit der Justiz und mit den Verwaltungsbehörden, die wir bereits eingeleitet haben, ist ein wichtiger und richtiger Schritt.
Präsidentin Doris Bures: Damit gelangen wir zur 8. Anfrage, das ist jene der Frau Abgeordneten Mag. Steinacker. – Bitte.
Abgeordnete Mag. Michaela Steinacker (ÖVP): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Wenn ein Asylverfahren rechtskräftig negativ entschieden wird, also ein Antrag zur Gewährung von internationalem Schutz abgewiesen wird – das heißt, es gibt keine Gründe für die Gewährung von Asyl und es gibt keine Gründe, um subsidiären Schutz zu gewähren –, dann muss der Betroffene Österreich verlassen. Wenn er nicht ausreist, dann ist er abzuschieben. – So weit die Rechtslage.
Wir wissen, dass es in Österreich derzeit rund 4 000 Personen gibt, die ausreisen müssen, sich aber immer noch in Österreich und in der Grundversorgung befinden. Meine Frage an Sie, Herr Bundesminister, lautet daher:
„Welche Maßnahmen schlagen Sie mit dem Fremdenrechtspaket vor, um Außerlandesbringungen zu forcieren?“
Präsidentin Doris Bures: Herr Bundesminister, bitte.
Bundesminister für Inneres Mag. Wolfgang Sobotka: Wir haben im Vorjahr, wie ich glaube, bereits sehr erfolgreich gehandelt. Wir hatten über 10 000 Außerlandesbringungen zu verzeichnen. Wenn man das mit der Zahl aus Deutschland, 80 000, vergleicht, dann sieht man, wie aktiv unsere Behörden sind, die Rückführungen gemeinsam mit Frontex organisieren. Dort zeigt sich, dass der Anteil derer, die freiwillig zurückkehren, gegenüber jenen, die – unfreiwillig – außer Landes gebracht werden, wesentlich höher ist.
Daher wird von uns vorgesehen, die Rückkehrberatung zu intensivieren, auch zu überlegen, wie das Geld, das wir ihnen in die Hand geben, an die Verhältnisse des jeweiligen Landes angepasst werden kann, damit sie ihre Lebenssituation beziehungsweise ihre strukturelle Situation in ihrem Heimatland oder dort, wo sie hingehen, verbessern oder optimaler ausrichten können.
Es ist aber ganz klar, dass wir auch einen entsprechenden Straftatbestand einführen müssen: Wenn das nicht passiert – und so ist erstmals der Vorschlag auf dem Tisch –, wenn jemand sich permanent der Aufforderung, das Land zu verlassen, widersetzt, dann setzt er eine Straftat und wird letzten Endes mit einer Strafe zwischen 5 000 € und 15 000 € belegt beziehungsweise geht bei Nichteinbringung in den Ersatzarrest.
Wir brauchen aber Weiterführendes, das ist ganz wesentlich, denn – Sie haben es schon angesprochen – von 4 000 im laufenden Jahr 2017 sind noch etwa 3 300 in der Grundversorgung. Ein Teil könnte ausreisen, ein Teil ist sicherlich auch noch da, weil er ent-
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