Bundesminister für Inneres Mag. Wolfgang Sobotka: Wir wollen mit der elektronischen Identität in ganz Europa Vorreiter sein und dem Bürger ein Instrument in die Hand geben, das für ihn absolut fälschungssicher ist.
Wir kennen heute die Situation, dass die elektronische Unterschrift und andere Möglichkeiten, die wir zurzeit haben, immer wieder Fälschungen ausgesetzt sind. Das ist mit der elektronischen Identität, mit der der Zugriff auf die staatlichen Register möglich sein soll, dann ausgeschlossen.
Damit werden auch die biometrischen Daten überliefert, und der Bürger hat Zugriff auf diese Daten, wenn er will, und kann sie dem, der sie von ihm fordert, weiterleiten, seien es privatwirtschaftliche Unternehmen, sei es für eine ganz einfache anonyme Altersfeststellung oder für die Eröffnung eines Bankkontos oder die Gründung einer Firma. Man kann diese elektronische Identität seinem Geschäftspartner beziehungsweise dem Partner, der sie von einem fordert, übermitteln, oder auch der Polizei.
Präsidentin Doris Bures: Möchten Sie noch eine Zusatzfrage stellen? – Das ist nicht der Fall.
Da alle Fragen zum Aufruf gelangt sind, erkläre ich die Fragestunde für beendet. – Herzlichen Dank, Herr Bundesminister. (Beifall bei der ÖVP.)
Präsidentin Doris Bures: Hinsichtlich der eingelangten Verhandlungsgegenstände und deren Zuweisungen verweise ich gemäß § 23 Abs. 4 der Geschäftsordnung auf die im Sitzungssaal verteilte Mitteilung.
Die schriftliche Mitteilung hat folgenden Wortlaut:
A. Eingelangte Verhandlungsgegenstände:
Schriftliche Anfragen: 11926/J bis 12076/J
B. Zuweisungen in dieser Sitzung:
a) zur Vorberatung:
Ausschuss für Arbeit und Soziales:
Bundesgesetz, mit dem das Ausländerbeschäftigungsgesetz und das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz geändert werden (1516 d.B.)
Budgetausschuss:
Bundesgesetz, mit dem das Bundeshaushaltsgesetz 2013, das Bundesfinanzierungsgesetz, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz und das Notarversicherungsgesetz 1972 geändert werden (1514 d.B.)
Gesundheitsausschuss:
Bundesgesetz, mit dem das Tierschutzgesetz geändert wird (1515 d.B.)
Bundesgesetz, mit dem das Gesundheitsberuferegister-Gesetz, das Gesundheits- und Krankenpflegegesetz und das MTD-Gesetz geändert werden (GBRG-Novelle 2017) (1518 d.B.)
Bundesgesetz, mit dem das Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz geändert wird (1520 d.B.)
Ausschuss für innere Angelegenheiten:
Fremdenrechtsänderungsgesetz 2017 – FrÄG 2017 (1523 d.B.)
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