Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll167. Sitzung / Seite 38

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Justizausschuss:

Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über Pauschalreisen und verbundene Rei­seleistungen (Pauschalreisegesetz – PRG) erlassen wird sowie das Konsumenten­schutzgesetz, das Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz und das Verbraucherbehörden-Kooperationsgesetz geändert werden (1513 d.B.)

BRIS-Umsetzungsgesetz – BRIS-UmsG (1517 d.B.)

Kartell- und Wettbewerbsrechts-Änderungsgesetz 2017 – KaWeRÄG 2017 (1522 d.B.)

Ausschuss für Wirtschaft und Industrie:

Bundesgesetz, mit dem das Ökostromgesetz 2012, das Elektrizitätswirtschafts- und or­ganisationsgesetz 2010, das Gaswirtschaftsgesetz 2011, das KWK-Punkte Gesetz und das Energie-Control-Gesetz geändert werden, sowie das Bundesgesetz, mit dem zu­sätzliche Mittel aus von der Energie-Control Austria verwalteten Sondervermögen be­reit gestellt werden, erlassen wird (1519 d.B.)

Biogas-Technologieabfindungsgesetz 2017 – BTAG 2017 (1521 d.B.)

b) zur Enderledigung im Sinne des § 28b GOG (vorbehaltlich der endgültigen Entscheidung des Ausschusses):

Verfassungsausschuss:

Bericht des Bundesministers für Inneres aufgrund der Entschließung des Nationalrates vom 10. November 2016 (178/E XXV. GP) betreffend Datenschutz bei Wahlkarten (III-364 d.B.)

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Behandlung der Tagesordnung

 


Präsidentin Doris Bures: Es ist vorgeschlagen, die Debatte über die Punkte 2 bis 8, 9 bis 12 sowie 13 bis 17 der Tagesordnung zusammenzufassen.

Wird dagegen ein Einwand erhoben? – Das ist nicht der Fall.

Damit gehen wir in die Tagesordnung ein.

Redezeitbeschränkung

 


Präsidentin Doris Bures: Zwischen den Mitgliedern der Präsidialkonferenz wurde Kon­sens über die Dauer der Debatten erzielt. Gemäß § 57 Abs. 3 Z 2 der Geschäftsord­nung wurde eine Tagesblockzeit von 5 „Wiener Stunden“ vereinbart, sodass sich fol­gende Redezeiten ergeben: SPÖ und ÖVP je 68, FPÖ 63, Grüne 53 sowie NEOS und STRONACH je 28 Minuten.

Gemäß § 57 Abs. 7 der Geschäftsordnung beträgt die Redezeit für die gesamte Tages­ordnung von jenen Abgeordneten, die keinem Klub angehören, je 14 Minuten. Darüber hinaus wird deren Redezeit auf 5 Minuten je Debatte beschränkt.

Wir kommen sogleich zur Abstimmung über die dargestellten Redezeiten.

Ich bitte jene Damen und Herren, die diesem Vorschlag ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.

10.14.301. Punkt

Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Sozialbericht des Bun­desministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz (III-350/1483 d.B.)

 


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