den Jahren Ihrer Mitregierung massivste Einschnitte im ASVG-Pensionssystem vorgenommen hat, worunter die Pensionistinnen und Pensionisten heute noch leiden, und zwar massiv leiden. (Zwischenrufe bei der FPÖ.) Sich jetzt hierherzustellen und zu sagen, ich will eine Mindestpension von 1 200 € haben, wobei Sie ganz genau wissen, dass diese 8 Milliarden € zurzeit überhaupt nicht finanzierbar sind, ist für mich mehr als fies. (Beifall bei der SPÖ.) Sie von der FPÖ haben allzu schnell vergessen, welche Schand-taten Sie unter Ihrer Regierungsbeteiligung begangen haben. (Weitere Zwischenrufe bei der FPÖ.)
Ich möchte aber in meiner Rede auf einige Oppositionsanträge eingehen, die sich allesamt mit der Frage von Sonderpensionsregelungen beschäftigen. (Abg. Neubauer: Lösen Sie einmal die Gegenwart und die Zukunft, nicht die Vergangenheit!) – Dann reden wir, wenn Sie wollen, Herr Neubauer, über die Gegenwart. Wenn Sie sagen, dass es viele Menschen gibt, denen es nicht gut geht, dann frage ich Sie: Warum gehen Ihre Mitglieder der Landesregierungen her und kürzen die Mindestsicherung? Genau auf die sozial Schwächsten, die auf dieses Geld angewiesen sind, hacken Sie noch hin! (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Willi.) Und dann stellen Sie sich hierher, weil es eine Fernsehübertragung gibt, und predigen etwas ganz anderes. Wasser predigen und Wein trinken, das brauchen wir hier herinnen nicht!
Ich komme zurück auf die Anträge, in denen es im Großen und Ganzen darum geht, dass es auch in einigen staatsnahen Betrieben Superpensionen gibt, die auch aus meiner Sicht – das sage ich auch ganz persönlich – durch nichts gerechtfertigt sind. (Abg. Belakowitsch-Jenewein: ..., das ist wahrscheinlich Ihre Modellregion für die Mindestsicherung: 1,6 Milliarden! – Abg. Neubauer: Ihr wollt lieber ein Minus von 1,6 Milliarden!) Ich möchte in diesem Zusammenhang aber darauf hinweisen, dass gerade diese Bundesregierung es war, die im Jahre 2014 mit dem Sonderpensionenbegrenzungsgesetz trotz massivster Kritik eine Reduktion der sogenannten – und von Ihnen auch kritisierten – Luxuspensionen vorgenommen hat. Ich kann mich noch gut an die damalige Diskussion erinnern, als uns auch bei einem Hearing von international anerkannten Experten eine unsachliche und verfassungswidrige Vorgangsweise unterstellt wurde, weil es geheißen hat, da könne man einfach nicht eingreifen, man greife damit in Eigentumsrechte ein, das sei nicht gerechtfertigt.
Trotzdem haben die Regierungsparteien eine Reduzierung dieser Luxuspensionen vorgenommen (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Einzementierung!), und diese wurde auch mit Zweidrittelmehrheit hier bestätigt. (Abg. Peter Wurm: Ihr habt sie einzementiert! Da sind die Grünen dabei gewesen! Die haben die Luxuspensionen gerettet, für Zehntausende!) Sogar der Rechnungshof hat uns bestätigt, dass dessen Empfehlungen im Sonderpensionenbegrenzungsgesetz weitgehend berücksichtigt wurden. (Abg. Peter Wurm: ... 10 000 € im Monat!) – Schreien können Sie daheim, oder sperren Sie sich irgendwo ein, aber nicht hier herinnen!
Was war damals die Folge? – Eine Gruppe von BezieherInnen dieser ihnen vertraglich zugesicherten Pensionen hat dann Klagen eingebracht, die letztendlich beim Verfassungsgerichtshof gelandet sind, weil sie gesagt haben, in bestehende Verträge könne man nicht eingreifen. Schon damals war allen Beteiligten, die hier herinnen zugestimmt haben, klar, dass die Einschnitte in dieses bestehende Zusatzpensionsrecht auch mit Maß und Ziel erfolgen müssen.
Selbst Kollege Loacker hat damals, vor zwei Jahren, festgestellt, dass man mit diesem Gesetz, dem Sonderpensionenbegrenzungsgesetz, wirklich viel erreicht hat. Du hast damals gesagt, Kollege Loacker – um jetzt deine Worte, die du damals verwendet hast, hier wiederzugeben –, es sei klar, dass man nicht „mit dem Fallbeil hineinfahren“ könne, weil zugesagte Pensionen eben auch entsprechend ausgezahlt werden müssen.
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