Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll167. Sitzung / Seite 81

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denn der Obmann einer Gebietskrankenkasse kommt immer aus der Arbeiterkammer, und dann müsste der Arbeitnehmervertreter mit den Arbeitnehmervertretern der Perso­nalvertretung eine Kürzung der Sonderpensionen ausmachen, und das schaffen Sie poli­tisch nicht, da sind Sie zu schwach.

In der Arbeiterkammer gibt es auch fette Sonderpensionen. Der durchschnittliche Arbei­terkämmerer, der eine Zusatzpension bekommt, bekommt mehr Zusatzpension, als der ASVG-Versicherte in Österreich überhaupt Pension bekommt.

Das ist der rote Selbstbedienungsladen, vor den Sie sich schützend stellen, und des­wegen kann man nicht weiter eingreifen – Ihrer Meinung nach! – Man kann sehr wohl! (Beifall bei den NEOS, bei Abgeordneten der FPÖ sowie der Abg. Dietrich.)

Kollegin Schwentner, jetzt greifen Sie die Freiheitlichen an. In Wirklichkeit haben die Grü­nen mit ihrer Zustimmung zu dieser Verfassungsbestimmung es überhaupt erst möglich gemacht (Abg. Peter Wurm: Genau!), dass die Einschnitte so klein waren, und sie ha­ben es überhaupt erst möglich gemacht, dass auch für zukünftige Verträge Sonderpen­sionen zulässig sind. Das steht jetzt in der Verfassung, dank der Stimmen der Grünen! (Beifall bei NEOS und FPÖ.)

Da gäbe es noch viel zu tun auf der roten Seite – auf der schwarzen natürlich auch. Die Wirtschaftskammer ist kein Haar besser, und das gilt für die SVA und die ganzen schwarzen Sozialversicherungsträger auch. Fragen Sie einmal die Bauern, ob die wis­sen, wie viel in der Bauernversicherung an Sonderpensionen gezahlt wird! Der durch­schnittliche Landwirt marschiert mit seiner 800-€-Pension herum, und die dicken Kapa­zunder in der SVB tragen die fetten Pensionen heim. Das ist auch nicht gerecht, aber das müssen Sie Ihren Wählern aus dem landwirtschaftlichen Bereich erklären.

Da gäbe es also noch viel zu tun bei Rot und bei Schwarz, und ich hoffe, das nächste Mal geben die Grünen Ihnen keine Rückendeckung. (Beifall bei den NEOS und bei Ab­geordneten der FPÖ.)

12.58


Präsident Karlheinz Kopf: Herr Abgeordneter Loacker! Falls Sie in den Duden schau­en und den Unterschied zwischen Unsinn und Schwachsinn suchen (Abg. Strolz: „Blöd­sinn“!) – ich habe kurz nachgeschaut –: Unsinn wird dort beschrieben als sinnloses, tö­richtes Reden oder Handeln. Beim Schwachsinn ist es unter Umständen auch eine Gleich­setzung mit Unsinn, aber doch auch die Gleichsetzung mit einer geistigen Behinde­rung. Also das geht dann schon ins Persönliche.

Reicht Ihnen das als Erklärung? (Heiterkeit. – Abg. Loacker: Ja!) – Gut. Danke. (Abg. Neubauer: Er hat aber „Blödsinn“ gesagt!)

Nächster Redner: Herr Abgeordneter Keck. – Bitte.

 


12.59.10

Abgeordneter Dietmar Keck (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Der Tages­ordnungspunkt 2, die Regierungsvorlage zum Sozialversicherungs-Änderungsgesetz, ent­hält wieder viele Weiterentwicklungen und Adaptierungen. Eine konkrete Maßnahme im Bereich der Rehabilitation möchte ich hier exemplarisch etwas länger ausführen, und zwar: Derzeit nimmt der Rechtsanspruch auf berufliche Maßnahmen der Rehabilitation nur auf die Voraussetzungen für die Invaliditäts-, die Berufsunfähigkeits- beziehungswei­se Knappschaftsvollpension, nicht aber auf jene für das Rehabilitationsgeld Bezug. Eine klare gesetzliche Grundlage für die von den Trägern der Pensionsversicherung durchge­führte medizinisch-berufsorientierte Rehabilitation fehlt bis heute. (Präsident Hofer über­nimmt den Vorsitz.)

Nun kommt es zu einer Ausweitung des Anspruchs auf berufliche Rehabilitation, gleich­zeitig kommt es zur Schaffung einer klaren gesetzlichen Grundlage für die Durchführung


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