der medizinisch-berufsorientierten Rehabilitation, kurz MBOR genannt. Ziel der medizinisch-berufsorientierten Rehabilitation ist die Vermeidung von Invalidität und eine raschere Wiedereingliederung in das Erwerbsleben sowie infolgedessen natürlich ein späterer Pensionsantritt.
Darüber hinaus gibt es noch eine Reihe von verschiedenen weiteren wichtigen Maßnahmen, die dieses umfassende Gesetzespaket enthält, meine Damen und Herren. Um die Spannweite der Vorhaben sichtbar zu machen, möchte ich noch kurz einige Punkte dieses Gesetzes darlegen: Es kommt zu einer Erweiterung der Richtlinienkompetenz des Hauptverbandes um die Aufgabenkoordinierung im Bereich Frühintervention zur Verhinderung des Ausscheidens aus dem Erwerbsleben.
Weiters kommt es zum Erlöschen des Anspruchs auf Rehabilitationsgeld bei Anfall einer Alterspension. Die Aufnahme der neuen Pflichtleistung berufliche Rehabilitation bei Invalidität oder Berufsunfähigkeit kommt in den Leistungskatalog der Pensionsversicherung sowie in den Katalog der Leistungssachen im Verfahrensrecht. Wie bereits angesprochen, kommt es auch zur Klarstellung bezüglich des Anspruchs auf berufliche Rehabilitation bei Invalidität oder drohender Invalidität beziehungsweise Berufsunfähigkeit.
Die Pensionsversicherungsträger werden auch dazu verpflichtet, die Zweckmäßigkeit und Zumutbarkeit von beruflichen Maßnahmen zur Rehabilitation hinsichtlich eines Berufsfelds zu prüfen, und die Pensionsversicherungsträger werden auch zum Kostenersatz gegenüber dem Arbeitsmarktservice für die von diesem zu erbringenden Rehabilitationsmaßnahmen verpflichtet.
Sie sehen also, meine Damen und Herren: Die Bundesregierung, und auch da wieder insbesondere Herr Bundesminister Stöger, hat wieder viele gute Neuerungen auf den Weg gebracht, die ja heute unser aller Zustimmung erhalten werden. (Beifall bei der SPÖ sowie der Abg. Aubauer.)
13.02
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu einer Stellungnahme hat sich Herr Bundesminister Stöger zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Bundesminister.
13.02
Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Alois Stöger, diplômé, betraut mit der Fortführung der Verwaltung des Bundesministeriums für Gesundheit und Frauen: Herr Präsident! Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Was wir mit dieser Gesetzesmaterie jetzt machen, ist, das Prinzip zu stärken, gesund in Pension gehen zu können, also Rehabilitation vor Pension. Wir setzen die rechtlichen Rahmenbedingungen dafür, dass die Sozialversicherungsträger dieses Prinzip auch tatsächlich umsetzen können. Wir wollen, dass Menschen, die arbeiten gehen, auch gesund in Pension gehen können.
Ich bedanke mich bei Abgeordnetem Keck, der das gut beschrieben hat. Ich bedanke mich auch bei Abgeordnetem Haubner, er hat beschrieben, wie wir mit der Arbeitskräfteüberlassung umgehen. Mir ist es wichtig, darauf hinzuweisen, dass wir mit dem Sozial- und Weiterbildungsfonds in der Arbeitskräfteüberlassung sozialpolitisch große Schritte gegangen sind. Wir haben in Österreich als einzigem Land in Europa eine gesetzliche Regelung betreffend überlassene Arbeitskräfte, wir haben auch Kollektivverträge für diese überlassenen Arbeitskräfte, und wir sind das einzige Land, in dem es eine Form der Ausbildung für überlassene Arbeitskräfte durch den Sozial- und Weiterbildungsfonds gibt.
Da zeigt sich deutlich: Österreich und Sie, meine sehr verehrten Damen und Herren hier im Hohen Haus, zeigen Verantwortung angesichts dessen, dass Menschen in prekäreren Arbeitsverhältnissen, als wir dies vor 20 Jahren gewohnt waren, tätig sind, und reagieren auf diese Rahmenbedingungen. Mit der Sozialpartnereinigung, die wir heute um-
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