Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll167. Sitzung / Seite 82

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der medizinisch-berufsorientierten Rehabilitation, kurz MBOR genannt. Ziel der medizi­nisch-berufsorientierten Rehabilitation ist die Vermeidung von Invalidität und eine ra­schere Wiedereingliederung in das Erwerbsleben sowie infolgedessen natürlich ein spä­terer Pensionsantritt.

Darüber hinaus gibt es noch eine Reihe von verschiedenen weiteren wichtigen Maßnah­men, die dieses umfassende Gesetzespaket enthält, meine Damen und Herren. Um die Spannweite der Vorhaben sichtbar zu machen, möchte ich noch kurz einige Punkte die­ses Gesetzes darlegen: Es kommt zu einer Erweiterung der Richtlinienkompetenz des Hauptverbandes um die Aufgabenkoordinierung im Bereich Frühintervention zur Verhinde­rung des Ausscheidens aus dem Erwerbsleben.

Weiters kommt es zum Erlöschen des Anspruchs auf Rehabilitationsgeld bei Anfall ei­ner Alterspension. Die Aufnahme der neuen Pflichtleistung berufliche Rehabilitation bei Invalidität oder Berufsunfähigkeit kommt in den Leistungskatalog der Pensionsversiche­rung sowie in den Katalog der Leistungssachen im Verfahrensrecht. Wie bereits ange­sprochen, kommt es auch zur Klarstellung bezüglich des Anspruchs auf berufliche Re­habilitation bei Invalidität oder drohender Invalidität beziehungsweise Berufsunfähigkeit.

Die Pensionsversicherungsträger werden auch dazu verpflichtet, die Zweckmäßigkeit und Zumutbarkeit von beruflichen Maßnahmen zur Rehabilitation hinsichtlich eines Be­rufsfelds zu prüfen, und die Pensionsversicherungsträger werden auch zum Kostener­satz gegenüber dem Arbeitsmarktservice für die von diesem zu erbringenden Rehabi­litationsmaßnahmen verpflichtet.

Sie sehen also, meine Damen und Herren: Die Bundesregierung, und auch da wieder insbesondere Herr Bundesminister Stöger, hat wieder viele gute Neuerungen auf den Weg gebracht, die ja heute unser aller Zustimmung erhalten werden. (Beifall bei der SPÖ sowie der Abg. Aubauer.)

13.02


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu einer Stellungnahme hat sich Herr Bundesminister Stöger zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Bundesminister.

 


13.02.08

Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Alois Stöger, diplômé, betraut mit der Fortführung der Verwaltung des Bundesministeriums für Gesund­heit und Frauen: Herr Präsident! Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Her­ren! Was wir mit dieser Gesetzesmaterie jetzt machen, ist, das Prinzip zu stärken, ge­sund in Pension gehen zu können, also Rehabilitation vor Pension. Wir setzen die recht­lichen Rahmenbedingungen dafür, dass die Sozialversicherungsträger dieses Prinzip auch tatsächlich umsetzen können. Wir wollen, dass Menschen, die arbeiten gehen, auch ge­sund in Pension gehen können.

Ich bedanke mich bei Abgeordnetem Keck, der das gut beschrieben hat. Ich bedanke mich auch bei Abgeordnetem Haubner, er hat beschrieben, wie wir mit der Arbeitskräf­teüberlassung umgehen. Mir ist es wichtig, darauf hinzuweisen, dass wir mit dem So­zial- und Weiterbildungsfonds in der Arbeitskräfteüberlassung sozialpolitisch große Schritte gegangen sind. Wir haben in Österreich als einzigem Land in Europa eine ge­setzliche Regelung betreffend überlassene Arbeitskräfte, wir haben auch Kollektivver­träge für diese überlassenen Arbeitskräfte, und wir sind das einzige Land, in dem es ei­ne Form der Ausbildung für überlassene Arbeitskräfte durch den Sozial- und Weiterbil­dungsfonds gibt.

Da zeigt sich deutlich: Österreich und Sie, meine sehr verehrten Damen und Herren hier im Hohen Haus, zeigen Verantwortung angesichts dessen, dass Menschen in prekäre­ren Arbeitsverhältnissen, als wir dies vor 20 Jahren gewohnt waren, tätig sind, und rea­gieren auf diese Rahmenbedingungen. Mit der Sozialpartnereinigung, die wir heute um-


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