Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll167. Sitzung / Seite 84

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Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Singer. – Bitte, Herr Abgeordneter. (Ruf bei der FPÖ. Was sagt die Kammer?)

 


13.08.33

Abgeordneter Johann Singer (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Geschätz­te Damen und Herren! Ich möchte mich mit dem Sozialversicherungs-Änderungsgesetz beschäftigen. Herr Bundesminister Stöger hat klar zum Ausdruck gebracht, worum es geht, nämlich darum, dass Rehabilitation und Reintegration in den Arbeitsmarkt vor die Pension zu stellen sind. Entscheidend ist, wir müssen rechtzeitig ein Angebot von Re­ha-Maßnahmen an die Frau beziehungsweise an den Mann bringen, das heißt, die Früh­intervention soll noch stärker in den Fokus der Bemühungen gerückt werden.

Wir wissen, dass das Angebot von Rehabilitationsmaßnahmen in vielen Fällen leider zu spät kommt. Stellen Menschen erst einmal einen Pensionsantrag, so haben sie sich zu­mindest gedanklich bereits aus dem Erwerbsleben verabschiedet. Dabei ist eindeutig nachgewiesen, dass die Erfolgsaussichten für den Erhalt der Arbeitsfähigkeit umso grö­ßer sind, je zeitgerechter interveniert wird. In Zukunft kann der Sozialversicherungsträ­ger im Falle von längerer Arbeitsunfähigkeit einer versicherten Person früher als bisher beratend eingreifen, damit diese Person ihre Arbeit möglichst rasch wieder aufnehmen kann.

Ziel der geplanten Maßnahme ist es, Versicherte bei längeren Krankenständen seitens der Krankenversicherungsträger zu einem Gespräch einzuladen, um über bestehende Angebote zur Erhaltung oder Wiedererlangung des Gesundheitszustands zu informie­ren. Die Beratung beginnt nun bereits nach 28 Tagen Krankenstand und nicht so wie bisher nach 42 Tagen. Gerade ältere Arbeitsnehmerinnen und Arbeitnehmer sind ver­mehrt von längeren Krankenständen betroffen. Aufgrund der oftmals schwierigen Ar­beitsmarktsituation für ältere ArbeitnehmerInnen ist diese Maßnahme aus meiner Sicht ganz besonders zu begrüßen.

Ich darf einen weiteren Punkt des neuen Gesetzes ansprechen. Dieser betrifft Reha-Maßnahmen im Rahmen der medizinisch-berufsorientierten Rehabilitation. Sie sollen auf den individuellen Arbeitsplatz der betroffenen Person zugeschnitten werden beziehungs­weise sollen Arbeitswelt und Maßnahmen besser verknüpft werden können. Die Um­setzung dieser Maßnahmen bringen das Prinzip Reha vor Pension in Bewegung. In ge­nau diese Richtung müssen wir weitergehen, sodass uns die wichtigen Fachkräfte auch in Zukunft erhalten bleiben.

Sehr geehrte Damen und Herren! Abschließend noch ein Wort zur Bedarfsorientierten Mindestsicherung. Wir bekennen uns ganz klar zur Mindestsicherung für jene, die Un­terstützung benötigen. Sie sollen sie auch erhalten. Mit dem nun bekannt gewordenen Bericht des Rechnungshofes betreffend die Mindestsicherung in Wien – mit meiner Mei­nung nach unglaublichen Kontrollmängeln und mit einer nicht finanzierbaren Kostenex­plosion – wird klar, dass der Wiener Zugang zur Mindestsicherung nicht unterstützend, sondern systemgefährdend ist. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)

13.12


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Dr. Belakowitsch-Jenewein. – Bitte, Frau Abgeordnete.

 


13.12.15

Abgeordnete Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein (FPÖ): Herr Präsident! Herr Bun­desminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte ganz kurz noch etwas zur Re­gierungsvorlage sagen: Herr Bundesminister, wir werden dieser Regierungsvorlage un­sere Zustimmung geben, wiewohl ich schon auch ein paar Kritikpunkte oder, mehr noch, Fragen an Sie hätte. Die Antworten darauf sind Sie uns eigentlich schuldig geblieben, Sie sind sie uns im Ausschuss schuldig geblieben, und in Wirklichkeit haben Sie unse­re Fragen auch jetzt nicht beantwortet.

 


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