ßen Schritt der Mehrheitsfraktionen, unserem Antrag näherzutreten. Das ist doch außergewöhnlich, und ich weiß das sehr zu schätzen, dass Sie da über Ihren Schatten gesprungen sind.
Ich gebe der Kollegin Schatz recht, wenn sie sagt, dass damit natürlich das Thema, dass es ältere Arbeitssuchende auf dem Arbeitsmarkt schwer haben, nicht gelöst ist. Damit ist nur eines von vielen Elementen, das es den älteren Arbeitssuchenden schwer macht, beseitigt. Es gibt noch viele andere Dinge, zum Beispiel die ausgeprägte Senioritätslogik in der österreichischen Lohn- und Gehaltsfindung, aber da sind natürlich die Kollektivvertragspartner am Zug.
Wir haben Kollektivverträge mit 18 Schritten. (Abg. Vogl: Wo?) – Zum Beispiel im Handel haben wir viele Schritte. – Wenn ältere Arbeitnehmer durch senioritätsorientierte Logiken auf dem Arbeitsmarkt teurer gemacht werden, dann ist es für sie auch schwieriger, wieder einen Einstieg zu finden. Wenn jemand nach vielen Jahren seinen Job verliert, geht oft auch das Gefühl verloren, wie viel man im Verhältnis zu jemandem, der auf dem Arbeitsmarkt als Arbeitssuchender neu auftritt, wert ist.
Wir beschließen heute eine Änderung im Arbeitsverfassungsgesetz, die ein kleiner Beitrag dazu ist, es den älteren Arbeitssuchenden leichter zu machen – aber ja, die endgültige Lösung ist damit nicht gefunden, sondern nur ein Schritt auf einem weiten Weg gemacht.
Ich bedanke mich an dieser Stelle noch einmal bei den Mehrheitsfraktionen für die Zustimmung zu unserem Antrag. (Beifall bei den NEOS.)
14.04
Präsident Ing. Norbert Hofer: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Doppler zu Wort. – Bitte, Herr Abgeordneter.
14.05
Abgeordneter Rupert Doppler (ohne Klubzugehörigkeit) : Herr Präsident! Herr Minister! Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren! Es geht bei den Punkten 9 bis 12 um Arbeit und Soziales. Ich nehme Stellung zu Punkt 9.
Für alle Betriebsräte gilt künftig eine fünfjährige Funktionsperiode. Wir haben hier im Parlament im Dezember des letzten Jahres beschlossen, die Funktionsperiode von Betriebsräten von derzeit vier auf fünf Jahre zu verlängern, allerdings hätte das bis heute nur für Betriebsräte nach dem Arbeitsverfassungsgesetz gegolten. Nun sollen diese neuen Bestimmungen auch für Betriebsräte in land- und forstwirtschaftlichen Betrieben sowie für die Personalvertretung der Post und Telekom nachvollzogen werden.
Das ist eine sehr gute Entscheidung, Herr Kollege Muchitsch, eine sehr gescheite und vernünftige Entscheidung. Ich kann den Aussagen des Kollegen Loacker dazu nichts abgewinnen.
Sehr richtig ist auch die Ausdehnung der Fortbildung der Betriebsräte.
Betreffend den gelockerten Kündigungsschutz: Herr Kollege Muchitsch, ich habe nicht gesagt, dass das ein schlechtes Vorhaben ist, sondern ich habe gesagt, dass ich meine Zweifel habe, ob es so einschlägt, wie es das tun sollte.
Die schlechten Jobchancen Arbeitsloser über 50 Jahre sind sicherlich eine traurige Sache, daher ist es ein guter Schritt in die richtige Richtung, wenn Maßnahmen gesetzt werden, dass diese Leute wieder einen Job bekommen. Tatsache ist auch, dass sehr viele Dienstgeber nicht gerne ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer anstellen. Kollegin Schatz hat es ja angesprochen: Ja, es ist so, dass ältere Dienstnehmer und Dienstnehmerinnen sehr wohl ihre Rechte kennen und wissen, was ihnen zusteht – sie ken-
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