Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll170. Sitzung / Seite 11

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eingeschlagen wird, dass man dem Parlament in einer Kern- und, wie manche sagen, Königsdisziplin des Parlaments – Budgetprozess, Budgetbeschluss und vorauslaufen­der Finanzrahmen – einen höheren Stellenwert beimessen will oder eben nicht, also we­niger als früher? Daran wird das zu messen sein.

Wie gesagt, ich bin Ihnen nicht gram, Herr Bundesminister. Sie haben Ihre Argumente, Sie machen das dort. Wir hier aber sind das Parlament! Das wirklich Seltsame ist – da kann ich beim Vorredner anschließen –, wie und mit welcher Methode die Dinge hier hereingekippt werden. Ich meine, dann hätten wir eben einen entsprechenden Antrag hier herinnen! Wo ist er denn überhaupt? – Da muss das Spekulationsverbot – unter An­führungszeichen – „herhalten“, das eigentlich erst 2018 in Kraft tritt, damit das plötzlich dringlich ist. Das ist eine, sagen wir einmal, wenn schon nicht unsaubere, so doch min­destens unseriöse Vorgangsweise. Das sollten Sie sich auch abgewöhnen.

Ein letzter Punkt: Stichwort Spekulationsverbot – wenn wir endlich eines hätten, das bundeseinheitlich und über den Verfassungsweg für alle Einheiten, die hier tätig sind, insbesondere für die Bundesländer, gilt, wenn wir so etwas, für alle Gleichwertiges schaf­fen würden, dann wäre zumindest dieser Antrag gerechtfertigt. Dann könnten wir end­lich – aufpassen: Schwarze aus Niederösterreich, fertig machen zum Zwischenruf! – die Spekulationen, die in Niederösterreich nach wie vor verteidigt, gewürdigt werden und im­mer noch möglich sind, abdrehen. (Beifall bei den Grünen.)

Das wäre doch eine sinnvolle Vorgangsweise. Dafür könnten wir über Nacht alles Mög­liche im Parlament beschließen. (Beifall bei den Grünen. – Zwischenruf des Abg. Brosz.)

15.12


Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Hable. – Bitte.

 


15.12.59

Abgeordneter Dr. Rainer Hable (NEOS): Frau Präsidentin! Hohes Haus! Herr Bun­desminister! Wir debattieren einen Fristsetzungsantrag der SPÖ- und ÖVP-Fraktionen. Worum geht es in Wirklichkeit? – Es geht um eine Änderung des Haushaltsrechts, die möglichst schnell auf den Weg gebracht werden soll. Das bricht natürlich schon auch mit einer Tradition hier im Hohen Haus, nämlich mit der Tradition, dass das Haushalts­recht, weil es eine doch sehr sensible Materie ist, einstimmig, im Konsens geändert werden soll. Von diesem Konsens, von dieser Tradition weichen Sie ab! Sie wollen den zweiteiligen Budgetprozess – ein Teil im Frühjahr und einer im Herbst –, der im Übri­gen auch internationaler Standard ist, der in den meisten anderen Ländern auch so ge­handhabt wird, zusammenlegen.

Nun ist der österreichische Nationalrat ohnehin nicht als jenes Parlament bekannt, das sehr stark am Budgetprozess beteiligt ist. Das ist ja insofern schon bemerkenswert, als der Budgetprozess, die Debatte und das Verabschieden eines Budgets – ja, wie soll ich sagen? –, das Grundrecht oder das wichtigste Recht, die wichtigste Kompetenz ei­nes Parlaments ist. Wie ich schon gesagt habe, ist der österreichische Nationalrat da­ran ohnehin sehr schwach beteiligt, denn in der Praxis kommt der Budgetentwurf ins Parlament und verlässt es fast unverändert wieder. In Wirklichkeit ist das ja ein Entwurf der Bundesregierung, der von den Regierungsfraktionen mehr oder minder unverän­dert durchgewunken wird.

Selbst das ist aber zu viel: Dieser zweiteilige Budgetprozess – ein Teil im Frühjahr, ei­ner im Herbst – soll zusammengelegt werden. Das Argument ist: Das soll für Vereinfa­chung sorgen. – Dieses Argument ist natürlich schon zutreffend, die Frage ist nur: Für wen wird es einfacher? – Die Antwort ist natürlich klar: Für das Finanzministerium wird es einfacher, für Sie, Herr Bundesminister, wird es einfacher.

Es ist natürlich legitim, es sich selbst im Leben einfach zu machen, das Ganze hat je­doch nichts mit einem ordentlichen parlamentarischen Budgetprozess zu tun. Das passt


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